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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Alterszentrum Spycher

Alterszentrum Spycher

Sekundarschulstrasse 9, 4914 Roggwil BE

ZUHAUSE IN ROGGWIL UND WYNAU. HEUTE UND MORGEN. Das Alterszentrum Spycher und die Spitex-Dienste Roggwil/Wynau heissen Sie herzlich willkommen! In Roggwil und Wynau geniessen Jung und Alt die Vorzüge unserer lebendigen und modernen Gemeinden, welche eingebettet in eine herrliche Landschaft, einen vielseitigen Lebensraum bieten. Wer hier lebt, fühlt sich wohl, auch im Alter. FÜR ALLE BEDÜRFNISSE GENAU DAS RICHTIGE. Uns ist wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren auch im Alter ein würdevolles Leben verbringen und gleichzeitig den Kontakt zur Bevölkerung pflegen können. Die Genossenschaften Alterswohnungen bim Spycher Roggwil und Betreutes Wohnen Wynau stellen seit einigen Jahren altersgerechten Wohnraum zur Verfügung. Mit dem Alters- und Pflegezentrum Spycher und der Spitex Roggwil-Wynau können wir den Menschen zusätzlich ein abwechslungsreiches Leben im Alter bieten. Liebevolle, freundliche, aufmerksame und respektvolle Betreuung und Pflege gehören hier zum Alltag und sind eine Selbstverständlichkeit. Wir sind sehr stolz auf unsere Alterseinrichtungen in Roggwil und ­Wynau. Mit gemeinsamen Kräften sorgen wir dafür, dass unsere Seniorinnen und Senioren ein Teil unserer beiden Dorfgemeinschaften bleiben können. Heute und morgen – ein Leben lang. Die Dienstleistungen des Alterszentrums auf einen Blick. • Pflege und Betreuung (stationär oder in der eigenen, vertrauten Umgebung zu Hause) • Beratung • Aktivierung • Mahlzeitendienst • Fahrdienst • Mittagstisch • Fachvorträge/Veranstaltungen • Notruf rund um die Uhr • Sicherheit rund um die Uhr • Angebote zur Entlastung der Angehörigen: Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalt Ein Ort zum Wohlfühlen. Ein Ort der Begegnung. Das 1986 erbaute Alters- und Pflegezentrum Spycher ist ein Ort zum Wohlfühlen. Dafür sorgen ein moderner Betrieb, liebevolle Betreuung, Pflege und freundliche Wohn- und Gemeinschaftsräume, die Geborgenheit vermitteln und Rückhalt geben. Es ist aber auch ein Ort der Begegnung. Dafür sorgen regelmässige Veranstaltungen, die Möglichkeit vom offenen Mittagstisch, sowie abwechslungsreiche Aktivitäten, die individuell auf die körperlichen und geistigen Ressourcen angepasst werden. Die vielseitigen Programme der Aktivitäten können von allen interessierten Senioren und Seniorinnen genutzt werden, alle sind herzlich eingeladen. ALTERSWOHNUNGEN ROGGWIL. Die Genossenschaft Alterswohnungen Roggwil bietet seit einigen Jahren in der Nähe des Alterszentrums Spycher, also an der Sekundarschulstrasse 5 und 7 sowie am Hofmattenweg 3 und 5, Alterswohnungen an. Es ist uns ein Bedürfnis, zusammen mit den bestehenden Einrichtungen (Alterszentrum Spycher und Spitex Roggwil-Wynau), eng zusammenzuarbeiten. Die Angebote «Wohnen im Alter» sollen daher gebündelt und attraktiver gestaltet werden. Für InteressentInnen der Gemeinden Roggwil und Wynau werden also Alterswohnungen mit speziellen Dienstleistungen angeboten. Es handelt sich hier um altersgerechte Wohnungen, die exklusiv für Senioren (ab dem AHV-Alter) und für Menschen, die auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, angeboten werden. Den Bewohnenden wird ein umfassendes Service-Konzept mit speziellen Dienstleistungen offeriert. Bonacasa Standard heisst: «So viel wie gewünscht». Individuelle Service-Dienstleistungen erhalten Sie auf Abruf. So können Sie u.a. vom Mahlzeitendienst, vom Wäscheservice, von der Wohnungs-reinigung und auch von Pflegeleistungen profitieren – aber nur dann, wenn Sie es für nötig halten und Sie das wünschen. Die fünf bonacasa-Standards sind die modularen Träger der neuen Wohnkultur Smart Living: Bau, Bad, Sicherheit, Smart home und Dienstleistung. Wohnungen von bonacasa zeichnen sich unter anderem durch folgende Mehrwerte aus: • schwellenfreie Bauweise • über 200 definierte Baupositionen • Beratung bei der Umsetzung • hochwertige und nachhaltige Materialisierung • elektrische Storen und Rollläden • Waschmaschine/Tumbler in jeder Wohnung • intelligente Haustechnologie Die Sicherheitsstandards sind: • Integration 24/7-Notrufservice • Annahme der Notrufe und Einleiten von Erstmassnahmen • Alarmierung von Blaulichtorganisationen vor Ort • Alarmierung oder Benachrichtigung von Angehörigen oder Bekannten (falls gewünscht) • telefonischer Support bis zum Eintreffen der Hilfskräfte • verschlüsselte Speicherung der persönlichen Daten Weitere Vorzüge: • Wohnungsreinigung • Wäsche-/Bügelservice • Concierge-Service • 24/7-Notrufservice • Ferienservice • Einkaufsbegleitung • Handwerkliche Hilfe • Umzugsservice • Service-Telefon • Administrative Hilfe • ... und vieles mehr!

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Alters- und PflegeheimHeim
Sekundarschulstrasse 9, 4914 Roggwil BE
Alters- und PflegeheimHeim

ZUHAUSE IN ROGGWIL UND WYNAU. HEUTE UND MORGEN. Das Alterszentrum Spycher und die Spitex-Dienste Roggwil/Wynau heissen Sie herzlich willkommen! In Roggwil und Wynau geniessen Jung und Alt die Vorzüge unserer lebendigen und modernen Gemeinden, welche eingebettet in eine herrliche Landschaft, einen vielseitigen Lebensraum bieten. Wer hier lebt, fühlt sich wohl, auch im Alter. FÜR ALLE BEDÜRFNISSE GENAU DAS RICHTIGE. Uns ist wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren auch im Alter ein würdevolles Leben verbringen und gleichzeitig den Kontakt zur Bevölkerung pflegen können. Die Genossenschaften Alterswohnungen bim Spycher Roggwil und Betreutes Wohnen Wynau stellen seit einigen Jahren altersgerechten Wohnraum zur Verfügung. Mit dem Alters- und Pflegezentrum Spycher und der Spitex Roggwil-Wynau können wir den Menschen zusätzlich ein abwechslungsreiches Leben im Alter bieten. Liebevolle, freundliche, aufmerksame und respektvolle Betreuung und Pflege gehören hier zum Alltag und sind eine Selbstverständlichkeit. Wir sind sehr stolz auf unsere Alterseinrichtungen in Roggwil und ­Wynau. Mit gemeinsamen Kräften sorgen wir dafür, dass unsere Seniorinnen und Senioren ein Teil unserer beiden Dorfgemeinschaften bleiben können. Heute und morgen – ein Leben lang. Die Dienstleistungen des Alterszentrums auf einen Blick. • Pflege und Betreuung (stationär oder in der eigenen, vertrauten Umgebung zu Hause) • Beratung • Aktivierung • Mahlzeitendienst • Fahrdienst • Mittagstisch • Fachvorträge/Veranstaltungen • Notruf rund um die Uhr • Sicherheit rund um die Uhr • Angebote zur Entlastung der Angehörigen: Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalt Ein Ort zum Wohlfühlen. Ein Ort der Begegnung. Das 1986 erbaute Alters- und Pflegezentrum Spycher ist ein Ort zum Wohlfühlen. Dafür sorgen ein moderner Betrieb, liebevolle Betreuung, Pflege und freundliche Wohn- und Gemeinschaftsräume, die Geborgenheit vermitteln und Rückhalt geben. Es ist aber auch ein Ort der Begegnung. Dafür sorgen regelmässige Veranstaltungen, die Möglichkeit vom offenen Mittagstisch, sowie abwechslungsreiche Aktivitäten, die individuell auf die körperlichen und geistigen Ressourcen angepasst werden. Die vielseitigen Programme der Aktivitäten können von allen interessierten Senioren und Seniorinnen genutzt werden, alle sind herzlich eingeladen. ALTERSWOHNUNGEN ROGGWIL. Die Genossenschaft Alterswohnungen Roggwil bietet seit einigen Jahren in der Nähe des Alterszentrums Spycher, also an der Sekundarschulstrasse 5 und 7 sowie am Hofmattenweg 3 und 5, Alterswohnungen an. Es ist uns ein Bedürfnis, zusammen mit den bestehenden Einrichtungen (Alterszentrum Spycher und Spitex Roggwil-Wynau), eng zusammenzuarbeiten. Die Angebote «Wohnen im Alter» sollen daher gebündelt und attraktiver gestaltet werden. Für InteressentInnen der Gemeinden Roggwil und Wynau werden also Alterswohnungen mit speziellen Dienstleistungen angeboten. Es handelt sich hier um altersgerechte Wohnungen, die exklusiv für Senioren (ab dem AHV-Alter) und für Menschen, die auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, angeboten werden. Den Bewohnenden wird ein umfassendes Service-Konzept mit speziellen Dienstleistungen offeriert. Bonacasa Standard heisst: «So viel wie gewünscht». Individuelle Service-Dienstleistungen erhalten Sie auf Abruf. So können Sie u.a. vom Mahlzeitendienst, vom Wäscheservice, von der Wohnungs-reinigung und auch von Pflegeleistungen profitieren – aber nur dann, wenn Sie es für nötig halten und Sie das wünschen. Die fünf bonacasa-Standards sind die modularen Träger der neuen Wohnkultur Smart Living: Bau, Bad, Sicherheit, Smart home und Dienstleistung. Wohnungen von bonacasa zeichnen sich unter anderem durch folgende Mehrwerte aus: • schwellenfreie Bauweise • über 200 definierte Baupositionen • Beratung bei der Umsetzung • hochwertige und nachhaltige Materialisierung • elektrische Storen und Rollläden • Waschmaschine/Tumbler in jeder Wohnung • intelligente Haustechnologie Die Sicherheitsstandards sind: • Integration 24/7-Notrufservice • Annahme der Notrufe und Einleiten von Erstmassnahmen • Alarmierung von Blaulichtorganisationen vor Ort • Alarmierung oder Benachrichtigung von Angehörigen oder Bekannten (falls gewünscht) • telefonischer Support bis zum Eintreffen der Hilfskräfte • verschlüsselte Speicherung der persönlichen Daten Weitere Vorzüge: • Wohnungsreinigung • Wäsche-/Bügelservice • Concierge-Service • 24/7-Notrufservice • Ferienservice • Einkaufsbegleitung • Handwerkliche Hilfe • Umzugsservice • Service-Telefon • Administrative Hilfe • ... und vieles mehr!

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Alterszentrum Spycher

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ZUHAUSE IN ROGGWIL UND WYNAU. HEUTE UND MORGEN. Das Alterszentrum Spycher und die Spitex-Dienste Roggwil/Wynau heissen Sie herzlich willkommen! In Roggwil und Wynau geniessen Jung und Alt die Vorzüge unserer lebendigen und modernen Gemeinden, welche eingebettet in eine herrliche Landschaft, einen vielseitigen Lebensraum bieten. Wer hier lebt, fühlt sich wohl, auch im Alter. FÜR ALLE BEDÜRFNISSE GENAU DAS RICHTIGE. Uns ist wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren auch im Alter ein würdevolles Leben verbringen und gleichzeitig den Kontakt zur Bevölkerung pflegen können. Die Genossenschaften Alterswohnungen bim Spycher Roggwil und Betreutes Wohnen Wynau stellen seit einigen Jahren altersgerechten Wohnraum zur Verfügung. Mit dem Alters- und Pflegezentrum Spycher und der Spitex Roggwil-Wynau können wir den Menschen zusätzlich ein abwechslungsreiches Leben im Alter bieten. Liebevolle, freundliche, aufmerksame und respektvolle Betreuung und Pflege gehören hier zum Alltag und sind eine Selbstverständlichkeit. Wir sind sehr stolz auf unsere Alterseinrichtungen in Roggwil und ­Wynau. Mit gemeinsamen Kräften sorgen wir dafür, dass unsere Seniorinnen und Senioren ein Teil unserer beiden Dorfgemeinschaften bleiben können. Heute und morgen – ein Leben lang. Die Dienstleistungen des Alterszentrums auf einen Blick. • Pflege und Betreuung (stationär oder in der eigenen, vertrauten Umgebung zu Hause) • Beratung • Aktivierung • Mahlzeitendienst • Fahrdienst • Mittagstisch • Fachvorträge/Veranstaltungen • Notruf rund um die Uhr • Sicherheit rund um die Uhr • Angebote zur Entlastung der Angehörigen: Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalt Ein Ort zum Wohlfühlen. Ein Ort der Begegnung. Das 1986 erbaute Alters- und Pflegezentrum Spycher ist ein Ort zum Wohlfühlen. Dafür sorgen ein moderner Betrieb, liebevolle Betreuung, Pflege und freundliche Wohn- und Gemeinschaftsräume, die Geborgenheit vermitteln und Rückhalt geben. Es ist aber auch ein Ort der Begegnung. Dafür sorgen regelmässige Veranstaltungen, die Möglichkeit vom offenen Mittagstisch, sowie abwechslungsreiche Aktivitäten, die individuell auf die körperlichen und geistigen Ressourcen angepasst werden. Die vielseitigen Programme der Aktivitäten können von allen interessierten Senioren und Seniorinnen genutzt werden, alle sind herzlich eingeladen. ALTERSWOHNUNGEN ROGGWIL. Die Genossenschaft Alterswohnungen Roggwil bietet seit einigen Jahren in der Nähe des Alterszentrums Spycher, also an der Sekundarschulstrasse 5 und 7 sowie am Hofmattenweg 3 und 5, Alterswohnungen an. Es ist uns ein Bedürfnis, zusammen mit den bestehenden Einrichtungen (Alterszentrum Spycher und Spitex Roggwil-Wynau), eng zusammenzuarbeiten. Die Angebote «Wohnen im Alter» sollen daher gebündelt und attraktiver gestaltet werden. Für InteressentInnen der Gemeinden Roggwil und Wynau werden also Alterswohnungen mit speziellen Dienstleistungen angeboten. Es handelt sich hier um altersgerechte Wohnungen, die exklusiv für Senioren (ab dem AHV-Alter) und für Menschen, die auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, angeboten werden. Den Bewohnenden wird ein umfassendes Service-Konzept mit speziellen Dienstleistungen offeriert. Bonacasa Standard heisst: «So viel wie gewünscht». Individuelle Service-Dienstleistungen erhalten Sie auf Abruf. So können Sie u.a. vom Mahlzeitendienst, vom Wäscheservice, von der Wohnungs-reinigung und auch von Pflegeleistungen profitieren – aber nur dann, wenn Sie es für nötig halten und Sie das wünschen. Die fünf bonacasa-Standards sind die modularen Träger der neuen Wohnkultur Smart Living: Bau, Bad, Sicherheit, Smart home und Dienstleistung. Wohnungen von bonacasa zeichnen sich unter anderem durch folgende Mehrwerte aus: • schwellenfreie Bauweise • über 200 definierte Baupositionen • Beratung bei der Umsetzung • hochwertige und nachhaltige Materialisierung • elektrische Storen und Rollläden • Waschmaschine/Tumbler in jeder Wohnung • intelligente Haustechnologie Die Sicherheitsstandards sind: • Integration 24/7-Notrufservice • Annahme der Notrufe und Einleiten von Erstmassnahmen • Alarmierung von Blaulichtorganisationen vor Ort • Alarmierung oder Benachrichtigung von Angehörigen oder Bekannten (falls gewünscht) • telefonischer Support bis zum Eintreffen der Hilfskräfte • verschlüsselte Speicherung der persönlichen Daten Weitere Vorzüge: • Wohnungsreinigung • Wäsche-/Bügelservice • Concierge-Service • 24/7-Notrufservice • Ferienservice • Einkaufsbegleitung • Handwerkliche Hilfe • Umzugsservice • Service-Telefon • Administrative Hilfe • ... und vieles mehr!

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Sekundarschulstrasse 9, 4914 Roggwil BE
Alters- und PflegeheimHeim

ZUHAUSE IN ROGGWIL UND WYNAU. HEUTE UND MORGEN. Das Alterszentrum Spycher und die Spitex-Dienste Roggwil/Wynau heissen Sie herzlich willkommen! In Roggwil und Wynau geniessen Jung und Alt die Vorzüge unserer lebendigen und modernen Gemeinden, welche eingebettet in eine herrliche Landschaft, einen vielseitigen Lebensraum bieten. Wer hier lebt, fühlt sich wohl, auch im Alter. FÜR ALLE BEDÜRFNISSE GENAU DAS RICHTIGE. Uns ist wichtig, dass unsere Seniorinnen und Senioren auch im Alter ein würdevolles Leben verbringen und gleichzeitig den Kontakt zur Bevölkerung pflegen können. Die Genossenschaften Alterswohnungen bim Spycher Roggwil und Betreutes Wohnen Wynau stellen seit einigen Jahren altersgerechten Wohnraum zur Verfügung. Mit dem Alters- und Pflegezentrum Spycher und der Spitex Roggwil-Wynau können wir den Menschen zusätzlich ein abwechslungsreiches Leben im Alter bieten. Liebevolle, freundliche, aufmerksame und respektvolle Betreuung und Pflege gehören hier zum Alltag und sind eine Selbstverständlichkeit. Wir sind sehr stolz auf unsere Alterseinrichtungen in Roggwil und ­Wynau. Mit gemeinsamen Kräften sorgen wir dafür, dass unsere Seniorinnen und Senioren ein Teil unserer beiden Dorfgemeinschaften bleiben können. Heute und morgen – ein Leben lang. Die Dienstleistungen des Alterszentrums auf einen Blick. • Pflege und Betreuung (stationär oder in der eigenen, vertrauten Umgebung zu Hause) • Beratung • Aktivierung • Mahlzeitendienst • Fahrdienst • Mittagstisch • Fachvorträge/Veranstaltungen • Notruf rund um die Uhr • Sicherheit rund um die Uhr • Angebote zur Entlastung der Angehörigen: Möglichkeit für Kurzzeitaufenthalt Ein Ort zum Wohlfühlen. Ein Ort der Begegnung. Das 1986 erbaute Alters- und Pflegezentrum Spycher ist ein Ort zum Wohlfühlen. Dafür sorgen ein moderner Betrieb, liebevolle Betreuung, Pflege und freundliche Wohn- und Gemeinschaftsräume, die Geborgenheit vermitteln und Rückhalt geben. Es ist aber auch ein Ort der Begegnung. Dafür sorgen regelmässige Veranstaltungen, die Möglichkeit vom offenen Mittagstisch, sowie abwechslungsreiche Aktivitäten, die individuell auf die körperlichen und geistigen Ressourcen angepasst werden. Die vielseitigen Programme der Aktivitäten können von allen interessierten Senioren und Seniorinnen genutzt werden, alle sind herzlich eingeladen. ALTERSWOHNUNGEN ROGGWIL. Die Genossenschaft Alterswohnungen Roggwil bietet seit einigen Jahren in der Nähe des Alterszentrums Spycher, also an der Sekundarschulstrasse 5 und 7 sowie am Hofmattenweg 3 und 5, Alterswohnungen an. Es ist uns ein Bedürfnis, zusammen mit den bestehenden Einrichtungen (Alterszentrum Spycher und Spitex Roggwil-Wynau), eng zusammenzuarbeiten. Die Angebote «Wohnen im Alter» sollen daher gebündelt und attraktiver gestaltet werden. Für InteressentInnen der Gemeinden Roggwil und Wynau werden also Alterswohnungen mit speziellen Dienstleistungen angeboten. Es handelt sich hier um altersgerechte Wohnungen, die exklusiv für Senioren (ab dem AHV-Alter) und für Menschen, die auf Pflege oder Betreuung angewiesen sind, angeboten werden. Den Bewohnenden wird ein umfassendes Service-Konzept mit speziellen Dienstleistungen offeriert. Bonacasa Standard heisst: «So viel wie gewünscht». Individuelle Service-Dienstleistungen erhalten Sie auf Abruf. So können Sie u.a. vom Mahlzeitendienst, vom Wäscheservice, von der Wohnungs-reinigung und auch von Pflegeleistungen profitieren – aber nur dann, wenn Sie es für nötig halten und Sie das wünschen. Die fünf bonacasa-Standards sind die modularen Träger der neuen Wohnkultur Smart Living: Bau, Bad, Sicherheit, Smart home und Dienstleistung. Wohnungen von bonacasa zeichnen sich unter anderem durch folgende Mehrwerte aus: • schwellenfreie Bauweise • über 200 definierte Baupositionen • Beratung bei der Umsetzung • hochwertige und nachhaltige Materialisierung • elektrische Storen und Rollläden • Waschmaschine/Tumbler in jeder Wohnung • intelligente Haustechnologie Die Sicherheitsstandards sind: • Integration 24/7-Notrufservice • Annahme der Notrufe und Einleiten von Erstmassnahmen • Alarmierung von Blaulichtorganisationen vor Ort • Alarmierung oder Benachrichtigung von Angehörigen oder Bekannten (falls gewünscht) • telefonischer Support bis zum Eintreffen der Hilfskräfte • verschlüsselte Speicherung der persönlichen Daten Weitere Vorzüge: • Wohnungsreinigung • Wäsche-/Bügelservice • Concierge-Service • 24/7-Notrufservice • Ferienservice • Einkaufsbegleitung • Handwerkliche Hilfe • Umzugsservice • Service-Telefon • Administrative Hilfe • ... und vieles mehr!

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