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Ärzte in Emmental

: 214 Einträge
Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
SPITEX Grauholz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
 Durchgehend geöffnet
Stegmann Bestattung GmbH

Stegmann Bestattung GmbH

Bernstrasse 18, 3506 Grosshöchstetten

Wir sind für Sie da - 24 Stunden, 7 Tage. Ab 1. Juli 2021 übernehmen mein Team und ich (Ueli Arm) das Bestattungsinstitut von Markus Stegmann. Neu heissen wir Stegmann-Bestattung. Unsere Werte: • Wir begleiten Sie würdevoll • Respekt und Hingabe sind uns wichtig • Wir nehmen uns Zeit, Sie in schweren Stunden zu unterstützen Unsere Arbeit: Gespräch • Wir bieten ein erstes persönliches Gespräch nach Wunsch in unserem Büro in Langnau i.E. oder Grosshöchstetten, im Trauerhaus oder je nach Möglichkeit im Heim oder Spital an. Formalitäten • Auf Wunsch erledigen wir alle Formalitäten mit Behörden, Ämtern, Verwaltungen und Krematorien. Sarg • Wir beraten Sie bei der Wahl des Sarges (breite Auswahl am Lager, Musterordner vorhanden). Urne • Wir beraten Sie bei der Wahl von Urnen (Ausstellung im Büro Langnau). Einkleiden • Wir kleiden den Verstorbenen/die Verstorbene auf Wunsch in persönliche Kleider oder ein Sterbehemd ein. Einbetten • Wir betten den Verstorbenen/die Verstorbene in den Sarg ein. Ausschmücken • Auf Wunsch schmücken wir den Sarg mit Blumen oder persönlichen Gegenständen aus. Blumen • Auf Wunsch organisieren wir Blumen, Sargbouquets und Urnenschmuck. Pfarrer • Wir nehmen auf Wunsch Kontakt mit Pfarrer, Prediger oder gewünschter Person auf und vereinbaren Termine. Überführung • Wir überführen den Verstorbenen/die Verstorbene an jeden von Ihnen gewünschten Ort in der Schweiz und im Ausland. • Wir organisieren Rückführungen von Urnen. Aufbahrung • Wir organisieren die Aufbahrung in Aufbahrungsräumen oder im Trauerhaus. Begleitung Im Todesfall - Die fünf Schritte • Rettungsdienst/Arzt benachrichtigen • Bestatter*in kontaktieren • Amtliches • Organisation/Besprechung • Würdiger Abschied Ein breites Angebot finden Sie bei uns • Särge • Urnen • Floristik • Drucksachen

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BestattungsinstitutTrauerbegleitungBestattungen
Bernstrasse 18, 3506 Grosshöchstetten
BestattungsinstitutTrauerbegleitungBestattungen

Wir sind für Sie da - 24 Stunden, 7 Tage. Ab 1. Juli 2021 übernehmen mein Team und ich (Ueli Arm) das Bestattungsinstitut von Markus Stegmann. Neu heissen wir Stegmann-Bestattung. Unsere Werte: • Wir begleiten Sie würdevoll • Respekt und Hingabe sind uns wichtig • Wir nehmen uns Zeit, Sie in schweren Stunden zu unterstützen Unsere Arbeit: Gespräch • Wir bieten ein erstes persönliches Gespräch nach Wunsch in unserem Büro in Langnau i.E. oder Grosshöchstetten, im Trauerhaus oder je nach Möglichkeit im Heim oder Spital an. Formalitäten • Auf Wunsch erledigen wir alle Formalitäten mit Behörden, Ämtern, Verwaltungen und Krematorien. Sarg • Wir beraten Sie bei der Wahl des Sarges (breite Auswahl am Lager, Musterordner vorhanden). Urne • Wir beraten Sie bei der Wahl von Urnen (Ausstellung im Büro Langnau). Einkleiden • Wir kleiden den Verstorbenen/die Verstorbene auf Wunsch in persönliche Kleider oder ein Sterbehemd ein. Einbetten • Wir betten den Verstorbenen/die Verstorbene in den Sarg ein. Ausschmücken • Auf Wunsch schmücken wir den Sarg mit Blumen oder persönlichen Gegenständen aus. Blumen • Auf Wunsch organisieren wir Blumen, Sargbouquets und Urnenschmuck. Pfarrer • Wir nehmen auf Wunsch Kontakt mit Pfarrer, Prediger oder gewünschter Person auf und vereinbaren Termine. Überführung • Wir überführen den Verstorbenen/die Verstorbene an jeden von Ihnen gewünschten Ort in der Schweiz und im Ausland. • Wir organisieren Rückführungen von Urnen. Aufbahrung • Wir organisieren die Aufbahrung in Aufbahrungsräumen oder im Trauerhaus. Begleitung Im Todesfall - Die fünf Schritte • Rettungsdienst/Arzt benachrichtigen • Bestatter*in kontaktieren • Amtliches • Organisation/Besprechung • Würdiger Abschied Ein breites Angebot finden Sie bei uns • Särge • Urnen • Floristik • Drucksachen

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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SPITEX Grauholz

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SPITEX Grauholz

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Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
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Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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Stegmann Bestattung GmbH

Stegmann Bestattung GmbH

Bernstrasse 18, 3506 Grosshöchstetten

Wir sind für Sie da - 24 Stunden, 7 Tage. Ab 1. Juli 2021 übernehmen mein Team und ich (Ueli Arm) das Bestattungsinstitut von Markus Stegmann. Neu heissen wir Stegmann-Bestattung. Unsere Werte: • Wir begleiten Sie würdevoll • Respekt und Hingabe sind uns wichtig • Wir nehmen uns Zeit, Sie in schweren Stunden zu unterstützen Unsere Arbeit: Gespräch • Wir bieten ein erstes persönliches Gespräch nach Wunsch in unserem Büro in Langnau i.E. oder Grosshöchstetten, im Trauerhaus oder je nach Möglichkeit im Heim oder Spital an. Formalitäten • Auf Wunsch erledigen wir alle Formalitäten mit Behörden, Ämtern, Verwaltungen und Krematorien. Sarg • Wir beraten Sie bei der Wahl des Sarges (breite Auswahl am Lager, Musterordner vorhanden). Urne • Wir beraten Sie bei der Wahl von Urnen (Ausstellung im Büro Langnau). Einkleiden • Wir kleiden den Verstorbenen/die Verstorbene auf Wunsch in persönliche Kleider oder ein Sterbehemd ein. Einbetten • Wir betten den Verstorbenen/die Verstorbene in den Sarg ein. Ausschmücken • Auf Wunsch schmücken wir den Sarg mit Blumen oder persönlichen Gegenständen aus. Blumen • Auf Wunsch organisieren wir Blumen, Sargbouquets und Urnenschmuck. Pfarrer • Wir nehmen auf Wunsch Kontakt mit Pfarrer, Prediger oder gewünschter Person auf und vereinbaren Termine. Überführung • Wir überführen den Verstorbenen/die Verstorbene an jeden von Ihnen gewünschten Ort in der Schweiz und im Ausland. • Wir organisieren Rückführungen von Urnen. Aufbahrung • Wir organisieren die Aufbahrung in Aufbahrungsräumen oder im Trauerhaus. Begleitung Im Todesfall - Die fünf Schritte • Rettungsdienst/Arzt benachrichtigen • Bestatter*in kontaktieren • Amtliches • Organisation/Besprechung • Würdiger Abschied Ein breites Angebot finden Sie bei uns • Särge • Urnen • Floristik • Drucksachen

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BestattungsinstitutTrauerbegleitungBestattungen
Bernstrasse 18, 3506 Grosshöchstetten
BestattungsinstitutTrauerbegleitungBestattungen

Wir sind für Sie da - 24 Stunden, 7 Tage. Ab 1. Juli 2021 übernehmen mein Team und ich (Ueli Arm) das Bestattungsinstitut von Markus Stegmann. Neu heissen wir Stegmann-Bestattung. Unsere Werte: • Wir begleiten Sie würdevoll • Respekt und Hingabe sind uns wichtig • Wir nehmen uns Zeit, Sie in schweren Stunden zu unterstützen Unsere Arbeit: Gespräch • Wir bieten ein erstes persönliches Gespräch nach Wunsch in unserem Büro in Langnau i.E. oder Grosshöchstetten, im Trauerhaus oder je nach Möglichkeit im Heim oder Spital an. Formalitäten • Auf Wunsch erledigen wir alle Formalitäten mit Behörden, Ämtern, Verwaltungen und Krematorien. Sarg • Wir beraten Sie bei der Wahl des Sarges (breite Auswahl am Lager, Musterordner vorhanden). Urne • Wir beraten Sie bei der Wahl von Urnen (Ausstellung im Büro Langnau). Einkleiden • Wir kleiden den Verstorbenen/die Verstorbene auf Wunsch in persönliche Kleider oder ein Sterbehemd ein. Einbetten • Wir betten den Verstorbenen/die Verstorbene in den Sarg ein. Ausschmücken • Auf Wunsch schmücken wir den Sarg mit Blumen oder persönlichen Gegenständen aus. Blumen • Auf Wunsch organisieren wir Blumen, Sargbouquets und Urnenschmuck. Pfarrer • Wir nehmen auf Wunsch Kontakt mit Pfarrer, Prediger oder gewünschter Person auf und vereinbaren Termine. Überführung • Wir überführen den Verstorbenen/die Verstorbene an jeden von Ihnen gewünschten Ort in der Schweiz und im Ausland. • Wir organisieren Rückführungen von Urnen. Aufbahrung • Wir organisieren die Aufbahrung in Aufbahrungsräumen oder im Trauerhaus. Begleitung Im Todesfall - Die fünf Schritte • Rettungsdienst/Arzt benachrichtigen • Bestatter*in kontaktieren • Amtliches • Organisation/Besprechung • Würdiger Abschied Ein breites Angebot finden Sie bei uns • Särge • Urnen • Floristik • Drucksachen

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