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Alters- und Pflegeheim in Emmental

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 Geschlossen – Öffnet aujourd’hui à 08:30
Violino

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Violino

Luthernstrasse 3, 6144 Zell LU
Violino, Wohn- und Begegnungsort

Über uns Das Violino ist ein beliebter Wohn- und Begegnungsort an zentraler Lage im Dorf Zell im Luzerner Hinterland. 1996 eröffnet, bietet das Violino eine moderne Infrastruktur für 68 betagte Bewohnerinnen und Bewohner und ist attraktiver Arbeitgeber für 100 Mitarbeitende, die sich 56 Vollzeitstellen teilen. Die Trägerschaft ist die Gemeinde Zell. Helle, geräumige Einer- und Zweierzimmer bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern genügend Platz, um den persönlichen Wohnraum nach eigenen Wünschen einzurichten. Wir respektieren die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner und achten auf ihre Selbstbestimmung und Privatsphäre. Das Violino ist ein offenes Haus, ein Begegnungsort für Jung und Alt. Mit verschiedenen Aktivitäten fördern wir den lebendigen Austausch und das gesellige Zusammensein. Information Der Einzug in ein Alters- und Pflegeheim ist für die meisten Menschen kein leichter Schritt. Sicher gibt es viele Fragen, die Sie geklärt haben möchten. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen gehen wir gerne auf Ihre aktuelle Situation ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Pflege und Betreuung In unserem Leitbild vom Violino finden Sie die wichtigsten Aussagen zum Bereich Pflege und Betreuung. Unser Ziel: Das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Mit unseren motivierten Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen bieten wir eine fachlich kompetente Pflege und Betreuung an. Die Kommunikation ist freundlich, respektvoll und einfühlsam. Individuelle Bedürfnisse der Bewohnenden werden wenn immer möglich im Alltag integriert. Die Bewohnenden sollen ihr Leben weiterhin selbst gestalten und ihre Gewohnheiten auch in der neuen Umgebung geniessen können. Angehörige sind wichtige Kontaktpersonen zwischen Bewohnenden und Pflegenden, denn sie bieten Kontinuität und Vertrauen.

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HeimAlters- und Pflegeheim
Luthernstrasse 3, 6144 Zell LU
HeimAlters- und Pflegeheim
Violino, Wohn- und Begegnungsort

Über uns Das Violino ist ein beliebter Wohn- und Begegnungsort an zentraler Lage im Dorf Zell im Luzerner Hinterland. 1996 eröffnet, bietet das Violino eine moderne Infrastruktur für 68 betagte Bewohnerinnen und Bewohner und ist attraktiver Arbeitgeber für 100 Mitarbeitende, die sich 56 Vollzeitstellen teilen. Die Trägerschaft ist die Gemeinde Zell. Helle, geräumige Einer- und Zweierzimmer bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern genügend Platz, um den persönlichen Wohnraum nach eigenen Wünschen einzurichten. Wir respektieren die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner und achten auf ihre Selbstbestimmung und Privatsphäre. Das Violino ist ein offenes Haus, ein Begegnungsort für Jung und Alt. Mit verschiedenen Aktivitäten fördern wir den lebendigen Austausch und das gesellige Zusammensein. Information Der Einzug in ein Alters- und Pflegeheim ist für die meisten Menschen kein leichter Schritt. Sicher gibt es viele Fragen, die Sie geklärt haben möchten. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen gehen wir gerne auf Ihre aktuelle Situation ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Pflege und Betreuung In unserem Leitbild vom Violino finden Sie die wichtigsten Aussagen zum Bereich Pflege und Betreuung. Unser Ziel: Das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Mit unseren motivierten Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen bieten wir eine fachlich kompetente Pflege und Betreuung an. Die Kommunikation ist freundlich, respektvoll und einfühlsam. Individuelle Bedürfnisse der Bewohnenden werden wenn immer möglich im Alltag integriert. Die Bewohnenden sollen ihr Leben weiterhin selbst gestalten und ihre Gewohnheiten auch in der neuen Umgebung geniessen können. Angehörige sind wichtige Kontaktpersonen zwischen Bewohnenden und Pflegenden, denn sie bieten Kontinuität und Vertrauen.

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Violino

Luthernstrasse 3, 6144 Zell LU
Violino, Wohn- und Begegnungsort

Über uns Das Violino ist ein beliebter Wohn- und Begegnungsort an zentraler Lage im Dorf Zell im Luzerner Hinterland. 1996 eröffnet, bietet das Violino eine moderne Infrastruktur für 68 betagte Bewohnerinnen und Bewohner und ist attraktiver Arbeitgeber für 100 Mitarbeitende, die sich 56 Vollzeitstellen teilen. Die Trägerschaft ist die Gemeinde Zell. Helle, geräumige Einer- und Zweierzimmer bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern genügend Platz, um den persönlichen Wohnraum nach eigenen Wünschen einzurichten. Wir respektieren die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner und achten auf ihre Selbstbestimmung und Privatsphäre. Das Violino ist ein offenes Haus, ein Begegnungsort für Jung und Alt. Mit verschiedenen Aktivitäten fördern wir den lebendigen Austausch und das gesellige Zusammensein. Information Der Einzug in ein Alters- und Pflegeheim ist für die meisten Menschen kein leichter Schritt. Sicher gibt es viele Fragen, die Sie geklärt haben möchten. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen gehen wir gerne auf Ihre aktuelle Situation ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Pflege und Betreuung In unserem Leitbild vom Violino finden Sie die wichtigsten Aussagen zum Bereich Pflege und Betreuung. Unser Ziel: Das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Mit unseren motivierten Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen bieten wir eine fachlich kompetente Pflege und Betreuung an. Die Kommunikation ist freundlich, respektvoll und einfühlsam. Individuelle Bedürfnisse der Bewohnenden werden wenn immer möglich im Alltag integriert. Die Bewohnenden sollen ihr Leben weiterhin selbst gestalten und ihre Gewohnheiten auch in der neuen Umgebung geniessen können. Angehörige sind wichtige Kontaktpersonen zwischen Bewohnenden und Pflegenden, denn sie bieten Kontinuität und Vertrauen.

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Violino, Wohn- und Begegnungsort

Über uns Das Violino ist ein beliebter Wohn- und Begegnungsort an zentraler Lage im Dorf Zell im Luzerner Hinterland. 1996 eröffnet, bietet das Violino eine moderne Infrastruktur für 68 betagte Bewohnerinnen und Bewohner und ist attraktiver Arbeitgeber für 100 Mitarbeitende, die sich 56 Vollzeitstellen teilen. Die Trägerschaft ist die Gemeinde Zell. Helle, geräumige Einer- und Zweierzimmer bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern genügend Platz, um den persönlichen Wohnraum nach eigenen Wünschen einzurichten. Wir respektieren die unterschiedlichen Lebensgewohnheiten der Bewohnerinnen und Bewohner und achten auf ihre Selbstbestimmung und Privatsphäre. Das Violino ist ein offenes Haus, ein Begegnungsort für Jung und Alt. Mit verschiedenen Aktivitäten fördern wir den lebendigen Austausch und das gesellige Zusammensein. Information Der Einzug in ein Alters- und Pflegeheim ist für die meisten Menschen kein leichter Schritt. Sicher gibt es viele Fragen, die Sie geklärt haben möchten. In einem persönlichen Gespräch mit Ihnen und Ihren Angehörigen gehen wir gerne auf Ihre aktuelle Situation ein. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen! Pflege und Betreuung In unserem Leitbild vom Violino finden Sie die wichtigsten Aussagen zum Bereich Pflege und Betreuung. Unser Ziel: Das Wohlbefinden der Bewohnerinnen und Bewohner. Mit unseren motivierten Pflegeassistenten und Pflegefachpersonen bieten wir eine fachlich kompetente Pflege und Betreuung an. Die Kommunikation ist freundlich, respektvoll und einfühlsam. Individuelle Bedürfnisse der Bewohnenden werden wenn immer möglich im Alltag integriert. Die Bewohnenden sollen ihr Leben weiterhin selbst gestalten und ihre Gewohnheiten auch in der neuen Umgebung geniessen können. Angehörige sind wichtige Kontaktpersonen zwischen Bewohnenden und Pflegenden, denn sie bieten Kontinuität und Vertrauen.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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