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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bornhauser People's Management AG
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Gurtengasse 6, 3011 Bern
Ihre Laufbahn- und Personalfragen lösen wir mit Fingerspitzengefühl.

Bornhauser People's Management schafft als Headhunter und Spezialist im Executive Search seit über 25 Jahren Win-win-Situationen. Dabei schlagen wir Brücken zwischen unseren Kunden und den Kandidaten. Wir bauen auf ein Fundament, das Vertrauen basiert. Uns liegt eine seriöse und persönliche Kunden- und Kandidatenbetreuung am Herzen. Wir setzen auf Qualität. Als schweizweit tätige Headhunter und Spezialisten im Executive Search und Personalberatung rekrutieren wir Professionals und Manager aus der IT und der Digitalisierungsindustrie im Bereich Sales, Sales Management, Geschäftsleitung, Führungskräfte, Unit Management und Marketing und. Dazu kommen IT- und Business-Berater, IT-Spezialisten wie Projektleiter, Programm-Manager, IT- und Business-Analysten. • Sie suchen eine neue Stelle in der ICT-Branche? Sie möchten in Ihrer Karriere weiterkommen? Hier finden Sie einen Teil unserer offenen ICT-Stellen. • Sie haben in Ihrer Firma personelle Engpässe, wollen wachsen, möchten die Marktpräsenz stärken oder neue Kunden gewinnen und suchen qualifiziertes Personal? Hier finden Sie die für Sie passende Vorgehensweise . Wir verbinden beide Seiten – setzen uns für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Mit Herz und Know-how. Persönliche Beratung , ein gepflegtes Beziehungsnetz und langjährige Branchenerfahrung – das sind die Stärken von Bornhauser People’s Management. Dies bestätigt unser Erfolg seit der Firmengründung 1997. Kontaktieren Sie uns und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns darauf. Wenn es um interessante und anspruchsvolle Führungs- und IT-Jobs geht, sollten Sie mit uns sprechen!

PersonalberatungStellenvermittlungsbüro
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Bureautech Allemann AG
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Bureautech Allemann AG

Solothurnstrasse 1, 2504 Biel/Bienne
SCHÖNER ARBEITEN MIT BUREAUTECH.

Alles aus einer Hand: Bureautech Allemann AG – ein ganzheitlicher Partner Beratung Unternehmensentwicklung bedingt Raum. Wie die Arbeitsplätze, so auch das Unternehmen. Moderne Einrichtungskonzepte wirken leistungsfördernd und stärken Ihr Image. Unsere langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how in allen Belangen der Büroraumgestaltung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Büroraumplanung Individuelle Gegebenheiten, individuelle Abläufe, individuelle Möglichkeiten und der persönliche Geschmack verlangen nach einer massgeschneiderten Planung. Hier liegt unsere Stärke und grosse Fachkompetenz. Grossraumbüros, Gruppenbüros, Einzelbüros, Chefbüros, Sitzungszimmer, Gemeinschaftsräume, Empfangsbreiche und spezifische Arbeitsplätze planen wir ganz auf Ihre Ansprüche und Unternehmens-philosophie ausgerichtet. Ausführung Ihre Wünsche setzen wir bis ins kleinste Detail mit Sorgfalt und grossem Fachwissen um. Wir liefern, organisieren, koordinieren und montieren sämtliche Arbeiten nach Ihren Wünschen. Wenn Sie wollen, können Sie uns die gesamte Bauleitung und Koordination aller anfallenden Arbeiten vertrauensvoll überlassen. Beratung, Planung, Umsetzung und Abschluss eines Gesamtprojekts aus einer Hand, bietet Ihnen Komfort und hilft Kosten einzusparen. Full-Service Unsere Dienstleistungen sind umfassend und schliessen selbstverständlich sämtliche mit einem Umzug oder einer Neueinrichtung verbundenen Arbeiten mit ein. Das breite Serviceangebot reicht von Montage und Demontage-Arbeiten aller Bürosysteme, über Mobiliarumzüge bis zur fachgerechten Entsorgung von Altmobiliar. Service und Unterhalt von Kopierern, Faxgeräten und Druckern ist eine weitere Dienstleistung von Bureautech Allemann AG. Uhren- und Schmuckindustrie Am Puls der Zeit Als Bieler Unternehmen mit Wurzeln in Grenchen wissen wir um die Bedürfnisse der Uhrenindustrie. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir optimale Lösungen für Ateliers anbieten. Dabei legen wir besonderen Wert auf Ergonomie. Dank eigener Produktion ist es uns möglich, Massanfertigungen für Ihren individuellen Watchmaker-Space herzustellen. Dazu gehören auch komplette Reinraumkomponenten, fixfertig eingerichtet. Alle Arbeiten werden durch unsere hauseigenen Spezialisten ausgeführt. • Büroeinrichtungen • Betriebs/Lagereinrichtungen • Inneneinrichtungen und Planung • Service • Finanzierung/Leasing Unsere Partner: • BRUNO • ECHO • FREZA • giroflex • Glamox Luxo • Goldbach Kirchner • KYOCERA • REGENT LIGHTING • REISS • SARA SWISS OFFICE STYLE • Sedus • SITAG Style At Work • HAG • HAWORTH • THURMETALL • REFORM

BüroeinrichtungenBüroorganisation BüroplanungBürotechnikBüromaschinen BürogeräteInneneinrichtungen
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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. 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Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. 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Bornhauser People's Management schafft als Headhunter und Spezialist im Executive Search seit über 25 Jahren Win-win-Situationen. Dabei schlagen wir Brücken zwischen unseren Kunden und den Kandidaten. Wir bauen auf ein Fundament, das Vertrauen basiert. Uns liegt eine seriöse und persönliche Kunden- und Kandidatenbetreuung am Herzen. Wir setzen auf Qualität. Als schweizweit tätige Headhunter und Spezialisten im Executive Search und Personalberatung rekrutieren wir Professionals und Manager aus der IT und der Digitalisierungsindustrie im Bereich Sales, Sales Management, Geschäftsleitung, Führungskräfte, Unit Management und Marketing und. Dazu kommen IT- und Business-Berater, IT-Spezialisten wie Projektleiter, Programm-Manager, IT- und Business-Analysten. • Sie suchen eine neue Stelle in der ICT-Branche? Sie möchten in Ihrer Karriere weiterkommen? Hier finden Sie einen Teil unserer offenen ICT-Stellen. • Sie haben in Ihrer Firma personelle Engpässe, wollen wachsen, möchten die Marktpräsenz stärken oder neue Kunden gewinnen und suchen qualifiziertes Personal? Hier finden Sie die für Sie passende Vorgehensweise . Wir verbinden beide Seiten – setzen uns für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein. Mit Herz und Know-how. Persönliche Beratung , ein gepflegtes Beziehungsnetz und langjährige Branchenerfahrung – das sind die Stärken von Bornhauser People’s Management. Dies bestätigt unser Erfolg seit der Firmengründung 1997. Kontaktieren Sie uns und lernen Sie uns kennen. Wir freuen uns darauf. Wenn es um interessante und anspruchsvolle Führungs- und IT-Jobs geht, sollten Sie mit uns sprechen!

PersonalberatungStellenvermittlungsbüro
Bornhauser People's Management AG

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Bureautech Allemann AG
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Bureautech Allemann AG

Solothurnstrasse 1, 2504 Biel/Bienne
SCHÖNER ARBEITEN MIT BUREAUTECH.

Alles aus einer Hand: Bureautech Allemann AG – ein ganzheitlicher Partner Beratung Unternehmensentwicklung bedingt Raum. Wie die Arbeitsplätze, so auch das Unternehmen. Moderne Einrichtungskonzepte wirken leistungsfördernd und stärken Ihr Image. Unsere langjährige Erfahrung und umfassendes Know-how in allen Belangen der Büroraumgestaltung stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Büroraumplanung Individuelle Gegebenheiten, individuelle Abläufe, individuelle Möglichkeiten und der persönliche Geschmack verlangen nach einer massgeschneiderten Planung. Hier liegt unsere Stärke und grosse Fachkompetenz. Grossraumbüros, Gruppenbüros, Einzelbüros, Chefbüros, Sitzungszimmer, Gemeinschaftsräume, Empfangsbreiche und spezifische Arbeitsplätze planen wir ganz auf Ihre Ansprüche und Unternehmens-philosophie ausgerichtet. Ausführung Ihre Wünsche setzen wir bis ins kleinste Detail mit Sorgfalt und grossem Fachwissen um. Wir liefern, organisieren, koordinieren und montieren sämtliche Arbeiten nach Ihren Wünschen. Wenn Sie wollen, können Sie uns die gesamte Bauleitung und Koordination aller anfallenden Arbeiten vertrauensvoll überlassen. Beratung, Planung, Umsetzung und Abschluss eines Gesamtprojekts aus einer Hand, bietet Ihnen Komfort und hilft Kosten einzusparen. Full-Service Unsere Dienstleistungen sind umfassend und schliessen selbstverständlich sämtliche mit einem Umzug oder einer Neueinrichtung verbundenen Arbeiten mit ein. Das breite Serviceangebot reicht von Montage und Demontage-Arbeiten aller Bürosysteme, über Mobiliarumzüge bis zur fachgerechten Entsorgung von Altmobiliar. Service und Unterhalt von Kopierern, Faxgeräten und Druckern ist eine weitere Dienstleistung von Bureautech Allemann AG. Uhren- und Schmuckindustrie Am Puls der Zeit Als Bieler Unternehmen mit Wurzeln in Grenchen wissen wir um die Bedürfnisse der Uhrenindustrie. Aufgrund langjähriger Erfahrung können wir optimale Lösungen für Ateliers anbieten. Dabei legen wir besonderen Wert auf Ergonomie. Dank eigener Produktion ist es uns möglich, Massanfertigungen für Ihren individuellen Watchmaker-Space herzustellen. Dazu gehören auch komplette Reinraumkomponenten, fixfertig eingerichtet. Alle Arbeiten werden durch unsere hauseigenen Spezialisten ausgeführt. • Büroeinrichtungen • Betriebs/Lagereinrichtungen • Inneneinrichtungen und Planung • Service • Finanzierung/Leasing Unsere Partner: • BRUNO • ECHO • FREZA • giroflex • Glamox Luxo • Goldbach Kirchner • KYOCERA • REGENT LIGHTING • REISS • SARA SWISS OFFICE STYLE • Sedus • SITAG Style At Work • HAG • HAWORTH • THURMETALL • REFORM

BüroeinrichtungenBüroorganisation BüroplanungBürotechnikBüromaschinen BürogeräteInneneinrichtungen
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