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Visenta AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Visenta AG

Falknerstrasse 3, 4001 Basel
Visenta - Ihr Partner für Steuerdienstleistungen und Nachfolgeregelungen.

Die Visenta AG wurde im Jahre 2003 gegründet und gehört zu den grösseren Steuerdienstleistungsunternehmen in der Nordwestschweiz für Privat Personen. Es ergeben sich im Laufe der Jahre viele Veränderungen, die sich alle auf Ihre persönliche und individuelle Steuerdeklaration auswirken. In diesem Bereich haben wir uns spezialisiert. Neben den persönlichen Veränderungen ist auch die ganze Steuergesetzgebung im Fluss und einem ständigen Wandel unterworfen. Durch unsere langjährige Bank- und Steuererfahrung können Sie auf ein grosses Wissen und Professionalität zählen. UNSER STEUER- UND NACHFOLGEDIENSTLEISTUNGEN - IHR PLUS AN ZEIT UND GELD. VISENTA Unsere Dienstleistungen Steuern In der heutigen Zeit ist die Bearbeitung Ihrer persönlichen Steuererklärung trotz Steuerharmonisierung und elektronischer Hilfsmitteln nicht einfacher geworden. Sie brauchen für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung viel Zeit und Nerven. Sie sind nie ganz sicher, ob Sie bei eingetretenen Veränderungen wie: • Heirat • Betreuungs- und Ausbildungskosten der Kinder • Erbschaft / Schenkung • Kauf / Renovation einer Immobilie • Finanzierungsfragen • Einkaufszahlungen in die Pensionskasse • Scheidung • Planung der Pensionierung Alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft haben. Wir befassen uns mit Ihren Steuerangelegenheiten und beachten hierbei Ihre finanzielle Gesamtsituation und die möglichen Steuervorteile. Nachfolgeregelung Mit Fragen rund um die Erbschaft kommt früher oder später jedermann in Berührung. Sei es, das man selbst seinen Nachlass ordnen will oder an einer Erbschaft beteiligt ist. Das heute geltende schweizerische Ehe-, Güter- und Erbrecht fördert einerseits individuelles Handeln jedes Ehepartners, bietet aber anderseits die Möglichkeit, auch die vermögensmässige Beziehung partnerschaftlich zu gestalten. Das Erbrecht lässt dem nicht verheirateten Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Nachfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken zu beachten. • Beratung in Erbangelegenheiten und für die Abfassung von Testamenten (ausser Ehe- und Erbverträge) • Depot- Teilungsvorschläge • Organisation von Wohnungsräumungen • Erstellen von Beistandsrechnungen für die Vormundschaftsbehörden • Willensvollstreckung Seniorenassistenz Die Visenta AG kann Ihnen mit nachfolgenden Dienstleistungen kompetent und vertraulich zur Seite stehen. • Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs•Verhandeln und korrespondieren mit Behörden, Banken, Versicherungen, etc. • Hilfestellung, wenn Probleme zu lösen oder Entscheidungen zu treffen sind•In speziellen Fällen, Übernahme von Beistands-/Beiratsmandaten Ihre Vorteile im Überblick: • Erstellen von Steuererklärungen aller Kantone mit sämtlichen Beilagen • Optimierte Steuerbelastung unter Einbezug Ihrer finanziellen Gesamtsituation • Sie ersparen sich viel Arbeit und gewinnen Zeit für andere Dinge • Geregelte Nachlass- und Erbangelegenheiten Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch ab, wie wir Ihre offenen Fragen lösen können. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten an der Falknerstrasse 3 in Basel begrüssen zu dürfen.

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SteuerberatungSteuererklärungFinanzberatungBuchhaltungsbüroVermögensverwaltungWirtschaftsprüfungTreuhand
Visenta AG

Visenta AG

Falknerstrasse 3, 4001 Basel
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Visenta - Ihr Partner für Steuerdienstleistungen und Nachfolgeregelungen.

Die Visenta AG wurde im Jahre 2003 gegründet und gehört zu den grösseren Steuerdienstleistungsunternehmen in der Nordwestschweiz für Privat Personen. Es ergeben sich im Laufe der Jahre viele Veränderungen, die sich alle auf Ihre persönliche und individuelle Steuerdeklaration auswirken. In diesem Bereich haben wir uns spezialisiert. Neben den persönlichen Veränderungen ist auch die ganze Steuergesetzgebung im Fluss und einem ständigen Wandel unterworfen. Durch unsere langjährige Bank- und Steuererfahrung können Sie auf ein grosses Wissen und Professionalität zählen. UNSER STEUER- UND NACHFOLGEDIENSTLEISTUNGEN - IHR PLUS AN ZEIT UND GELD. VISENTA Unsere Dienstleistungen Steuern In der heutigen Zeit ist die Bearbeitung Ihrer persönlichen Steuererklärung trotz Steuerharmonisierung und elektronischer Hilfsmitteln nicht einfacher geworden. Sie brauchen für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung viel Zeit und Nerven. Sie sind nie ganz sicher, ob Sie bei eingetretenen Veränderungen wie: • Heirat • Betreuungs- und Ausbildungskosten der Kinder • Erbschaft / Schenkung • Kauf / Renovation einer Immobilie • Finanzierungsfragen • Einkaufszahlungen in die Pensionskasse • Scheidung • Planung der Pensionierung Alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft haben. Wir befassen uns mit Ihren Steuerangelegenheiten und beachten hierbei Ihre finanzielle Gesamtsituation und die möglichen Steuervorteile. Nachfolgeregelung Mit Fragen rund um die Erbschaft kommt früher oder später jedermann in Berührung. Sei es, das man selbst seinen Nachlass ordnen will oder an einer Erbschaft beteiligt ist. Das heute geltende schweizerische Ehe-, Güter- und Erbrecht fördert einerseits individuelles Handeln jedes Ehepartners, bietet aber anderseits die Möglichkeit, auch die vermögensmässige Beziehung partnerschaftlich zu gestalten. Das Erbrecht lässt dem nicht verheirateten Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Nachfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken zu beachten. • Beratung in Erbangelegenheiten und für die Abfassung von Testamenten (ausser Ehe- und Erbverträge) • Depot- Teilungsvorschläge • Organisation von Wohnungsräumungen • Erstellen von Beistandsrechnungen für die Vormundschaftsbehörden • Willensvollstreckung Seniorenassistenz Die Visenta AG kann Ihnen mit nachfolgenden Dienstleistungen kompetent und vertraulich zur Seite stehen. • Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs•Verhandeln und korrespondieren mit Behörden, Banken, Versicherungen, etc. • Hilfestellung, wenn Probleme zu lösen oder Entscheidungen zu treffen sind•In speziellen Fällen, Übernahme von Beistands-/Beiratsmandaten Ihre Vorteile im Überblick: • Erstellen von Steuererklärungen aller Kantone mit sämtlichen Beilagen • Optimierte Steuerbelastung unter Einbezug Ihrer finanziellen Gesamtsituation • Sie ersparen sich viel Arbeit und gewinnen Zeit für andere Dinge • Geregelte Nachlass- und Erbangelegenheiten Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch ab, wie wir Ihre offenen Fragen lösen können. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten an der Falknerstrasse 3 in Basel begrüssen zu dürfen.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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NotarAdvokaturbüroMediation
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken
NotarAdvokaturbüroMediation

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Visenta AG

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Visenta AG

Falknerstrasse 3, 4001 Basel
Visenta - Ihr Partner für Steuerdienstleistungen und Nachfolgeregelungen.

Die Visenta AG wurde im Jahre 2003 gegründet und gehört zu den grösseren Steuerdienstleistungsunternehmen in der Nordwestschweiz für Privat Personen. Es ergeben sich im Laufe der Jahre viele Veränderungen, die sich alle auf Ihre persönliche und individuelle Steuerdeklaration auswirken. In diesem Bereich haben wir uns spezialisiert. Neben den persönlichen Veränderungen ist auch die ganze Steuergesetzgebung im Fluss und einem ständigen Wandel unterworfen. Durch unsere langjährige Bank- und Steuererfahrung können Sie auf ein grosses Wissen und Professionalität zählen. UNSER STEUER- UND NACHFOLGEDIENSTLEISTUNGEN - IHR PLUS AN ZEIT UND GELD. VISENTA Unsere Dienstleistungen Steuern In der heutigen Zeit ist die Bearbeitung Ihrer persönlichen Steuererklärung trotz Steuerharmonisierung und elektronischer Hilfsmitteln nicht einfacher geworden. Sie brauchen für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung viel Zeit und Nerven. Sie sind nie ganz sicher, ob Sie bei eingetretenen Veränderungen wie: • Heirat • Betreuungs- und Ausbildungskosten der Kinder • Erbschaft / Schenkung • Kauf / Renovation einer Immobilie • Finanzierungsfragen • Einkaufszahlungen in die Pensionskasse • Scheidung • Planung der Pensionierung Alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft haben. Wir befassen uns mit Ihren Steuerangelegenheiten und beachten hierbei Ihre finanzielle Gesamtsituation und die möglichen Steuervorteile. Nachfolgeregelung Mit Fragen rund um die Erbschaft kommt früher oder später jedermann in Berührung. Sei es, das man selbst seinen Nachlass ordnen will oder an einer Erbschaft beteiligt ist. Das heute geltende schweizerische Ehe-, Güter- und Erbrecht fördert einerseits individuelles Handeln jedes Ehepartners, bietet aber anderseits die Möglichkeit, auch die vermögensmässige Beziehung partnerschaftlich zu gestalten. Das Erbrecht lässt dem nicht verheirateten Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Nachfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken zu beachten. • Beratung in Erbangelegenheiten und für die Abfassung von Testamenten (ausser Ehe- und Erbverträge) • Depot- Teilungsvorschläge • Organisation von Wohnungsräumungen • Erstellen von Beistandsrechnungen für die Vormundschaftsbehörden • Willensvollstreckung Seniorenassistenz Die Visenta AG kann Ihnen mit nachfolgenden Dienstleistungen kompetent und vertraulich zur Seite stehen. • Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs•Verhandeln und korrespondieren mit Behörden, Banken, Versicherungen, etc. • Hilfestellung, wenn Probleme zu lösen oder Entscheidungen zu treffen sind•In speziellen Fällen, Übernahme von Beistands-/Beiratsmandaten Ihre Vorteile im Überblick: • Erstellen von Steuererklärungen aller Kantone mit sämtlichen Beilagen • Optimierte Steuerbelastung unter Einbezug Ihrer finanziellen Gesamtsituation • Sie ersparen sich viel Arbeit und gewinnen Zeit für andere Dinge • Geregelte Nachlass- und Erbangelegenheiten Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch ab, wie wir Ihre offenen Fragen lösen können. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten an der Falknerstrasse 3 in Basel begrüssen zu dürfen.

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SteuerberatungSteuererklärungFinanzberatungBuchhaltungsbüroVermögensverwaltungWirtschaftsprüfungTreuhand
Visenta AG

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Die Visenta AG wurde im Jahre 2003 gegründet und gehört zu den grösseren Steuerdienstleistungsunternehmen in der Nordwestschweiz für Privat Personen. Es ergeben sich im Laufe der Jahre viele Veränderungen, die sich alle auf Ihre persönliche und individuelle Steuerdeklaration auswirken. In diesem Bereich haben wir uns spezialisiert. Neben den persönlichen Veränderungen ist auch die ganze Steuergesetzgebung im Fluss und einem ständigen Wandel unterworfen. Durch unsere langjährige Bank- und Steuererfahrung können Sie auf ein grosses Wissen und Professionalität zählen. UNSER STEUER- UND NACHFOLGEDIENSTLEISTUNGEN - IHR PLUS AN ZEIT UND GELD. VISENTA Unsere Dienstleistungen Steuern In der heutigen Zeit ist die Bearbeitung Ihrer persönlichen Steuererklärung trotz Steuerharmonisierung und elektronischer Hilfsmitteln nicht einfacher geworden. Sie brauchen für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung viel Zeit und Nerven. Sie sind nie ganz sicher, ob Sie bei eingetretenen Veränderungen wie: • Heirat • Betreuungs- und Ausbildungskosten der Kinder • Erbschaft / Schenkung • Kauf / Renovation einer Immobilie • Finanzierungsfragen • Einkaufszahlungen in die Pensionskasse • Scheidung • Planung der Pensionierung Alle steuerlichen Vorteile ausgeschöpft haben. Wir befassen uns mit Ihren Steuerangelegenheiten und beachten hierbei Ihre finanzielle Gesamtsituation und die möglichen Steuervorteile. Nachfolgeregelung Mit Fragen rund um die Erbschaft kommt früher oder später jedermann in Berührung. Sei es, das man selbst seinen Nachlass ordnen will oder an einer Erbschaft beteiligt ist. Das heute geltende schweizerische Ehe-, Güter- und Erbrecht fördert einerseits individuelles Handeln jedes Ehepartners, bietet aber anderseits die Möglichkeit, auch die vermögensmässige Beziehung partnerschaftlich zu gestalten. Das Erbrecht lässt dem nicht verheirateten Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Nachfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken zu beachten. • Beratung in Erbangelegenheiten und für die Abfassung von Testamenten (ausser Ehe- und Erbverträge) • Depot- Teilungsvorschläge • Organisation von Wohnungsräumungen • Erstellen von Beistandsrechnungen für die Vormundschaftsbehörden • Willensvollstreckung Seniorenassistenz Die Visenta AG kann Ihnen mit nachfolgenden Dienstleistungen kompetent und vertraulich zur Seite stehen. • Erledigung des gesamten Zahlungsverkehrs•Verhandeln und korrespondieren mit Behörden, Banken, Versicherungen, etc. • Hilfestellung, wenn Probleme zu lösen oder Entscheidungen zu treffen sind•In speziellen Fällen, Übernahme von Beistands-/Beiratsmandaten Ihre Vorteile im Überblick: • Erstellen von Steuererklärungen aller Kantone mit sämtlichen Beilagen • Optimierte Steuerbelastung unter Einbezug Ihrer finanziellen Gesamtsituation • Sie ersparen sich viel Arbeit und gewinnen Zeit für andere Dinge • Geregelte Nachlass- und Erbangelegenheiten Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch ab, wie wir Ihre offenen Fragen lösen können. Rufen Sie uns an und wir vereinbaren einen Termin. Wir freuen uns, Sie in unseren Räumlichkeiten an der Falknerstrasse 3 in Basel begrüssen zu dürfen.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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NotarAdvokaturbüroMediation
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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NotarAdvokaturbüroMediation

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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 Geschlossen bis 07:30 Uhr
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