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Liegenschaften in Espace Mittelland (Region)

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

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Elektro Brunner AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Elektro Brunner AG

Aarmühlestrasse 23, 3800 Interlaken
Wir installieren Sicherheit

Mit Elektro Brunner AG haben Sie einen kompetenten Partner welcher für Sie die Planung, die Realisierung und den Unterhalt ihrer Elektroanlage umsetzt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der kontinuierlichen Weiterbildung sind wir in der Lage Ihnen die richtige Kombination von konventioneller und topmoderner Installationstechnik aufzuzeigen. Planung & Beratung Bei der Planung nehmen wir uns besonders viel Zeit, all Ihre Bedürfnisse kennen zu lernen. Diese setzen wir in ein kostengünstiges Konzept um und beraten sie Hersteller unabhängig. Durch die CAD - gestützte Planung erstellen wir die nötigen Dokumente wie Terminprogramme, Pläne, Schemata etc. und organisieren die nötigen Schritte für die Ausführung. Elektroinstallationen Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir der richtige Partner für Elektroinstallationen aller Art. Egal ob Neubau, Umbau oder Sanierung, wir beraten Sie kompetent und Unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben. PV-Anlagen Wir beraten Sie gerne bei der Realisierung von Ihrem Projekt und zeigen Ihnen auf, wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann. Sind die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) gegeben, haben wir die passende Lösung um die Energie verbrauchergerecht abzurechnen (auch erweiterbar mit Wasser und Wärmezähler etc). Mit dem Einsatz von einem Batteriespeicher, können Sie die selbst produzierte Energie auch noch nach Sonnenuntergang verwenden. E-Mobilität Haben Sie ein neuen Flyer oder ein neues Elektroauto und brauchen eine Lademöglichkeit? Kontaktieren Sie uns! Wir realisieren für Sie auch komplexe Ladenetzwerke mit vielen Ladestationen in Tiefgaragen oder Hotel Parkplätze. Bei mehreren Ladestationen wird ein Lastmanagement und eine verbrauchergerechte Abrechnung unumgänglich - wir haben die passenden Produkte. Kommunikation / LWL-Installationen Sei es eine Verbindung zum Gamen, ein Netzwerk für Ihr KMU oder Glasfaserverbindungen für Ihr Firmenareal - unsere Spezialisten beraten Sie kompetent und sind in der Lage auch komplexe Kommunikationsanlagen zu realisieren. Service / Unterhalt Unser Servicemonteur unterstützt Sie gerne bei Reparaturen, Service oder Unterhaltsarbeiten. Mit unserem umfangreich ausgerüsteten Serviceauto kann die Reparatur schnell und zuverlässig ausgeführt werden. Gebäudeautomation Durch die Gebäudeautomationssysteme können in Installationen umfangreiche Funktionen und Abläufe realisiert werden, welche das tägliche Leben vereinfachen und Energie sparen. Änderungswünsche können per Konfiguration realisiert werden und bedingen keiner neuen Verdrahtung mehr. Sie möchten nicht das ganze Gebäude miteinbeziehen? Kein Problem. Durch das Einsetzen von diversen Produkten kann auch nur ein Zimmer oder eine Wohnung kostengünstig gesteuert werden. Gerätetest Defekte Elektrogeräte verursachen jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Da Mängel an elektrischen Geräten ohne Messungen nur sehr schwer erkennbar sind, können Unfälle durch eine periodische Überprüfung elementar verringert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel instand zu halten und dafür zu sorgen, dass von elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht (Elektrizitätsgesetz / Verordnung über die Unfallverhütung). Durch das Inkrafttreten der Norm SNR 462638 (2018) müssen elektrische Geräte periodisch geprüft werden! Jeder Unternehmer, sowie der Technische Verantwortliche sind persönlich haftbar für die Sicherheit der Angestellten. Es haftet nicht die Firma, sondern die, für die Betriebssicherheit zuständige Person. Es geht also nicht um eine Busse für die Firma, sondern um die persönlichen Folgen eines Gerichtsfalls mit Schadenersatz-Forderungen und um das Risiko eines möglichen Gefängnisaufenthalts. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Planung und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Geräteprüfung in Ihrer Firma! Beleuchtung Moderne Beleuchtungstechnik bedeutet für uns die ideale Verbindung von Funktionalität, Sicherheit und Design. Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen Beleuchtungskonzepte für: • Wohnraumbeleuchtung • Bürobeleuchtung • Arbeitsplatzbeleuchtung • Hallenbeleuchtung • Fassadenbeleuchtung • Aussenbeleuchtung • Gartenbeleuchtung Sicherheit Sicherheit wird bei uns gross geschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen um die Sicherheit. Sei es beim Brandschutz, Blitzschutz, bei der Notbeleuchtung, Notstromversorgung, dem Einbruch- oder Objektschutz - wir sind Ihr Partner.

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ElektrikerTelekommunikationPhotovoltaik Solarpanel
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ElektrikerTelekommunikationPhotovoltaik Solarpanel
Wir installieren Sicherheit

Mit Elektro Brunner AG haben Sie einen kompetenten Partner welcher für Sie die Planung, die Realisierung und den Unterhalt ihrer Elektroanlage umsetzt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der kontinuierlichen Weiterbildung sind wir in der Lage Ihnen die richtige Kombination von konventioneller und topmoderner Installationstechnik aufzuzeigen. Planung & Beratung Bei der Planung nehmen wir uns besonders viel Zeit, all Ihre Bedürfnisse kennen zu lernen. Diese setzen wir in ein kostengünstiges Konzept um und beraten sie Hersteller unabhängig. Durch die CAD - gestützte Planung erstellen wir die nötigen Dokumente wie Terminprogramme, Pläne, Schemata etc. und organisieren die nötigen Schritte für die Ausführung. Elektroinstallationen Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir der richtige Partner für Elektroinstallationen aller Art. Egal ob Neubau, Umbau oder Sanierung, wir beraten Sie kompetent und Unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben. PV-Anlagen Wir beraten Sie gerne bei der Realisierung von Ihrem Projekt und zeigen Ihnen auf, wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann. Sind die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) gegeben, haben wir die passende Lösung um die Energie verbrauchergerecht abzurechnen (auch erweiterbar mit Wasser und Wärmezähler etc). Mit dem Einsatz von einem Batteriespeicher, können Sie die selbst produzierte Energie auch noch nach Sonnenuntergang verwenden. E-Mobilität Haben Sie ein neuen Flyer oder ein neues Elektroauto und brauchen eine Lademöglichkeit? Kontaktieren Sie uns! Wir realisieren für Sie auch komplexe Ladenetzwerke mit vielen Ladestationen in Tiefgaragen oder Hotel Parkplätze. Bei mehreren Ladestationen wird ein Lastmanagement und eine verbrauchergerechte Abrechnung unumgänglich - wir haben die passenden Produkte. Kommunikation / LWL-Installationen Sei es eine Verbindung zum Gamen, ein Netzwerk für Ihr KMU oder Glasfaserverbindungen für Ihr Firmenareal - unsere Spezialisten beraten Sie kompetent und sind in der Lage auch komplexe Kommunikationsanlagen zu realisieren. Service / Unterhalt Unser Servicemonteur unterstützt Sie gerne bei Reparaturen, Service oder Unterhaltsarbeiten. Mit unserem umfangreich ausgerüsteten Serviceauto kann die Reparatur schnell und zuverlässig ausgeführt werden. Gebäudeautomation Durch die Gebäudeautomationssysteme können in Installationen umfangreiche Funktionen und Abläufe realisiert werden, welche das tägliche Leben vereinfachen und Energie sparen. Änderungswünsche können per Konfiguration realisiert werden und bedingen keiner neuen Verdrahtung mehr. Sie möchten nicht das ganze Gebäude miteinbeziehen? Kein Problem. Durch das Einsetzen von diversen Produkten kann auch nur ein Zimmer oder eine Wohnung kostengünstig gesteuert werden. Gerätetest Defekte Elektrogeräte verursachen jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Da Mängel an elektrischen Geräten ohne Messungen nur sehr schwer erkennbar sind, können Unfälle durch eine periodische Überprüfung elementar verringert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel instand zu halten und dafür zu sorgen, dass von elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht (Elektrizitätsgesetz / Verordnung über die Unfallverhütung). Durch das Inkrafttreten der Norm SNR 462638 (2018) müssen elektrische Geräte periodisch geprüft werden! Jeder Unternehmer, sowie der Technische Verantwortliche sind persönlich haftbar für die Sicherheit der Angestellten. Es haftet nicht die Firma, sondern die, für die Betriebssicherheit zuständige Person. Es geht also nicht um eine Busse für die Firma, sondern um die persönlichen Folgen eines Gerichtsfalls mit Schadenersatz-Forderungen und um das Risiko eines möglichen Gefängnisaufenthalts. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Planung und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Geräteprüfung in Ihrer Firma! Beleuchtung Moderne Beleuchtungstechnik bedeutet für uns die ideale Verbindung von Funktionalität, Sicherheit und Design. Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen Beleuchtungskonzepte für: • Wohnraumbeleuchtung • Bürobeleuchtung • Arbeitsplatzbeleuchtung • Hallenbeleuchtung • Fassadenbeleuchtung • Aussenbeleuchtung • Gartenbeleuchtung Sicherheit Sicherheit wird bei uns gross geschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen um die Sicherheit. Sei es beim Brandschutz, Blitzschutz, bei der Notbeleuchtung, Notstromversorgung, dem Einbruch- oder Objektschutz - wir sind Ihr Partner.

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Kramer Friedrich

Kramer Friedrich

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

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Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

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Elektro Brunner AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Elektro Brunner AG

Aarmühlestrasse 23, 3800 Interlaken
Wir installieren Sicherheit

Mit Elektro Brunner AG haben Sie einen kompetenten Partner welcher für Sie die Planung, die Realisierung und den Unterhalt ihrer Elektroanlage umsetzt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der kontinuierlichen Weiterbildung sind wir in der Lage Ihnen die richtige Kombination von konventioneller und topmoderner Installationstechnik aufzuzeigen. Planung & Beratung Bei der Planung nehmen wir uns besonders viel Zeit, all Ihre Bedürfnisse kennen zu lernen. Diese setzen wir in ein kostengünstiges Konzept um und beraten sie Hersteller unabhängig. Durch die CAD - gestützte Planung erstellen wir die nötigen Dokumente wie Terminprogramme, Pläne, Schemata etc. und organisieren die nötigen Schritte für die Ausführung. Elektroinstallationen Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir der richtige Partner für Elektroinstallationen aller Art. Egal ob Neubau, Umbau oder Sanierung, wir beraten Sie kompetent und Unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben. PV-Anlagen Wir beraten Sie gerne bei der Realisierung von Ihrem Projekt und zeigen Ihnen auf, wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann. Sind die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) gegeben, haben wir die passende Lösung um die Energie verbrauchergerecht abzurechnen (auch erweiterbar mit Wasser und Wärmezähler etc). Mit dem Einsatz von einem Batteriespeicher, können Sie die selbst produzierte Energie auch noch nach Sonnenuntergang verwenden. E-Mobilität Haben Sie ein neuen Flyer oder ein neues Elektroauto und brauchen eine Lademöglichkeit? Kontaktieren Sie uns! Wir realisieren für Sie auch komplexe Ladenetzwerke mit vielen Ladestationen in Tiefgaragen oder Hotel Parkplätze. Bei mehreren Ladestationen wird ein Lastmanagement und eine verbrauchergerechte Abrechnung unumgänglich - wir haben die passenden Produkte. Kommunikation / LWL-Installationen Sei es eine Verbindung zum Gamen, ein Netzwerk für Ihr KMU oder Glasfaserverbindungen für Ihr Firmenareal - unsere Spezialisten beraten Sie kompetent und sind in der Lage auch komplexe Kommunikationsanlagen zu realisieren. Service / Unterhalt Unser Servicemonteur unterstützt Sie gerne bei Reparaturen, Service oder Unterhaltsarbeiten. Mit unserem umfangreich ausgerüsteten Serviceauto kann die Reparatur schnell und zuverlässig ausgeführt werden. Gebäudeautomation Durch die Gebäudeautomationssysteme können in Installationen umfangreiche Funktionen und Abläufe realisiert werden, welche das tägliche Leben vereinfachen und Energie sparen. Änderungswünsche können per Konfiguration realisiert werden und bedingen keiner neuen Verdrahtung mehr. Sie möchten nicht das ganze Gebäude miteinbeziehen? Kein Problem. Durch das Einsetzen von diversen Produkten kann auch nur ein Zimmer oder eine Wohnung kostengünstig gesteuert werden. Gerätetest Defekte Elektrogeräte verursachen jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Da Mängel an elektrischen Geräten ohne Messungen nur sehr schwer erkennbar sind, können Unfälle durch eine periodische Überprüfung elementar verringert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel instand zu halten und dafür zu sorgen, dass von elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht (Elektrizitätsgesetz / Verordnung über die Unfallverhütung). Durch das Inkrafttreten der Norm SNR 462638 (2018) müssen elektrische Geräte periodisch geprüft werden! Jeder Unternehmer, sowie der Technische Verantwortliche sind persönlich haftbar für die Sicherheit der Angestellten. Es haftet nicht die Firma, sondern die, für die Betriebssicherheit zuständige Person. Es geht also nicht um eine Busse für die Firma, sondern um die persönlichen Folgen eines Gerichtsfalls mit Schadenersatz-Forderungen und um das Risiko eines möglichen Gefängnisaufenthalts. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Planung und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Geräteprüfung in Ihrer Firma! Beleuchtung Moderne Beleuchtungstechnik bedeutet für uns die ideale Verbindung von Funktionalität, Sicherheit und Design. Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen Beleuchtungskonzepte für: • Wohnraumbeleuchtung • Bürobeleuchtung • Arbeitsplatzbeleuchtung • Hallenbeleuchtung • Fassadenbeleuchtung • Aussenbeleuchtung • Gartenbeleuchtung Sicherheit Sicherheit wird bei uns gross geschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen um die Sicherheit. Sei es beim Brandschutz, Blitzschutz, bei der Notbeleuchtung, Notstromversorgung, dem Einbruch- oder Objektschutz - wir sind Ihr Partner.

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ElektrikerTelekommunikationPhotovoltaik Solarpanel
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Wir installieren Sicherheit

Mit Elektro Brunner AG haben Sie einen kompetenten Partner welcher für Sie die Planung, die Realisierung und den Unterhalt ihrer Elektroanlage umsetzt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und der kontinuierlichen Weiterbildung sind wir in der Lage Ihnen die richtige Kombination von konventioneller und topmoderner Installationstechnik aufzuzeigen. Planung & Beratung Bei der Planung nehmen wir uns besonders viel Zeit, all Ihre Bedürfnisse kennen zu lernen. Diese setzen wir in ein kostengünstiges Konzept um und beraten sie Hersteller unabhängig. Durch die CAD - gestützte Planung erstellen wir die nötigen Dokumente wie Terminprogramme, Pläne, Schemata etc. und organisieren die nötigen Schritte für die Ausführung. Elektroinstallationen Durch unsere jahrelange Erfahrung sind wir der richtige Partner für Elektroinstallationen aller Art. Egal ob Neubau, Umbau oder Sanierung, wir beraten Sie kompetent und Unterstützen Sie gerne in Ihrem Vorhaben. PV-Anlagen Wir beraten Sie gerne bei der Realisierung von Ihrem Projekt und zeigen Ihnen auf, wie der Eigenverbrauch optimiert werden kann. Sind die Voraussetzungen für einen Zusammenschluss zum Eigenverbauch (ZEV) gegeben, haben wir die passende Lösung um die Energie verbrauchergerecht abzurechnen (auch erweiterbar mit Wasser und Wärmezähler etc). Mit dem Einsatz von einem Batteriespeicher, können Sie die selbst produzierte Energie auch noch nach Sonnenuntergang verwenden. E-Mobilität Haben Sie ein neuen Flyer oder ein neues Elektroauto und brauchen eine Lademöglichkeit? Kontaktieren Sie uns! Wir realisieren für Sie auch komplexe Ladenetzwerke mit vielen Ladestationen in Tiefgaragen oder Hotel Parkplätze. Bei mehreren Ladestationen wird ein Lastmanagement und eine verbrauchergerechte Abrechnung unumgänglich - wir haben die passenden Produkte. Kommunikation / LWL-Installationen Sei es eine Verbindung zum Gamen, ein Netzwerk für Ihr KMU oder Glasfaserverbindungen für Ihr Firmenareal - unsere Spezialisten beraten Sie kompetent und sind in der Lage auch komplexe Kommunikationsanlagen zu realisieren. Service / Unterhalt Unser Servicemonteur unterstützt Sie gerne bei Reparaturen, Service oder Unterhaltsarbeiten. Mit unserem umfangreich ausgerüsteten Serviceauto kann die Reparatur schnell und zuverlässig ausgeführt werden. Gebäudeautomation Durch die Gebäudeautomationssysteme können in Installationen umfangreiche Funktionen und Abläufe realisiert werden, welche das tägliche Leben vereinfachen und Energie sparen. Änderungswünsche können per Konfiguration realisiert werden und bedingen keiner neuen Verdrahtung mehr. Sie möchten nicht das ganze Gebäude miteinbeziehen? Kein Problem. Durch das Einsetzen von diversen Produkten kann auch nur ein Zimmer oder eine Wohnung kostengünstig gesteuert werden. Gerätetest Defekte Elektrogeräte verursachen jedes Jahr zahlreiche Brände und Elektrounfälle mit Personenschaden. Da Mängel an elektrischen Geräten ohne Messungen nur sehr schwer erkennbar sind, können Unfälle durch eine periodische Überprüfung elementar verringert werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel instand zu halten und dafür zu sorgen, dass von elektrischen Geräten keine Gefahr ausgeht (Elektrizitätsgesetz / Verordnung über die Unfallverhütung). Durch das Inkrafttreten der Norm SNR 462638 (2018) müssen elektrische Geräte periodisch geprüft werden! Jeder Unternehmer, sowie der Technische Verantwortliche sind persönlich haftbar für die Sicherheit der Angestellten. Es haftet nicht die Firma, sondern die, für die Betriebssicherheit zuständige Person. Es geht also nicht um eine Busse für die Firma, sondern um die persönlichen Folgen eines Gerichtsfalls mit Schadenersatz-Forderungen und um das Risiko eines möglichen Gefängnisaufenthalts. Kontaktieren Sie uns, wir unterstützen Sie bei der Planung und unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot für die Geräteprüfung in Ihrer Firma! Beleuchtung Moderne Beleuchtungstechnik bedeutet für uns die ideale Verbindung von Funktionalität, Sicherheit und Design. Wir entwickeln nach ihren Bedürfnissen Beleuchtungskonzepte für: • Wohnraumbeleuchtung • Bürobeleuchtung • Arbeitsplatzbeleuchtung • Hallenbeleuchtung • Fassadenbeleuchtung • Aussenbeleuchtung • Gartenbeleuchtung Sicherheit Sicherheit wird bei uns gross geschrieben. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen um die Sicherheit. Sei es beim Brandschutz, Blitzschutz, bei der Notbeleuchtung, Notstromversorgung, dem Einbruch- oder Objektschutz - wir sind Ihr Partner.

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Kramer Friedrich

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