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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
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NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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Raummass AG
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Raummass AG

Dorfmärit 9, 3065 Bolligen

Ihr Bauvorhaben - unsere Lösungen Unsere Dienstleistungen umfassen Architektur & Baumanagement, Gastronomie & Ladenprojekte sowie Bauberatung & Bautreuhand. ARCHITEKTUR & BAUMANAGEMENT Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihr Bauprojekt von Anfang bis Ende zu betreuen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen. GASTRONOMIE- & LADENPROJEKTE Wir verstehen die einzigartigen Anforderungen von Gastronomie- und Ladenprojekten und bieten massgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Von der Planung und Gestaltung bis hin zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Kreativität, um Ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. BAUBERATUNG & BAUTREUHAND Unsere Bauberatungs- und Bautreuhanddienstleistungen bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei allen Aspekten Ihres Bauprojekts. Von der Auswahl des richtigen Standorts über die Planung und Genehmigung bis hin zur Bauüberwachung und Qualitätskontrolle sind wir an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen.

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ArchitektBauleitungBaumanagementPlanungRenovationBauberatungInnenarchitektur
Dorfmärit 9, 3065 Bolligen
ArchitektBauleitungBaumanagementPlanungRenovationBauberatungInnenarchitektur

Ihr Bauvorhaben - unsere Lösungen Unsere Dienstleistungen umfassen Architektur & Baumanagement, Gastronomie & Ladenprojekte sowie Bauberatung & Bautreuhand. ARCHITEKTUR & BAUMANAGEMENT Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihr Bauprojekt von Anfang bis Ende zu betreuen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen. GASTRONOMIE- & LADENPROJEKTE Wir verstehen die einzigartigen Anforderungen von Gastronomie- und Ladenprojekten und bieten massgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Von der Planung und Gestaltung bis hin zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Kreativität, um Ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. BAUBERATUNG & BAUTREUHAND Unsere Bauberatungs- und Bautreuhanddienstleistungen bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei allen Aspekten Ihres Bauprojekts. Von der Auswahl des richtigen Standorts über die Planung und Genehmigung bis hin zur Bauüberwachung und Qualitätskontrolle sind wir an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen.

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Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil
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Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Wir garantieren zu jeder Zeit den sicheren Transport von Trinkwasser von der Quelle bis zum Verbraucher. Durch ständiges Optimieren des Wasserleitungsprozesses, halten wir den Ressourcenverbrauch so tief als möglich. Unsere Hauptaufgaben • Sicherstellen einer qualitativ einwandfreien Trinkwasserversorgung • Gewährleistung des Löschschutzes • Ausbau und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage • Qualitätssicherung (Trinkwasserkontrolle) Wasserqualität | Chemische Zusammensetzung Hier finden Sie sämtliche Angaben zur Wasserqualität und zur chemischen Zusammensetzung. Wasserqualität | chemische Zusammensetzung PDF Wasserversorgung in Zahlen In der Gemeinde Sigriswil nehmen mehrere Wasserversorgungsgenossenschaften den Versorgungsauftrag wahr. Mit Abstand die grösste Versorgung ist die öffentliche Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil. Sie versorgt 10 der 11 Dörfer der Gemeinde Sigriswil. Nebst der öffentlichen Wasserversorgung gibt es noch zwei kleinere Versorgungen, die aber lediglich jeweils eine kleinere Häusergruppe versorgen. Zudem gibt es auf dem Gemeindegebiet noch die Alpwasserversorgungsgenossenschaft Justistal. Die WV Gemeinde Sigriswil versorgt von den ca. 4800 Einwohnern der Gemeinde Sigriswil ca. deren 4300. Hierfür benötigen wir ein öffentliches Leitungsnetz von ca. 75km, 15 Reservoire und 7 Pumpwerken. Wir haben insgesamt 19 verschiedene Druckzonen. Die über 1700 angeschlossenen Liegenschaften werden von über 51 km langen Hausanschlussleitungen versorgt. Der Löschschutz gewähren wir mit zurzeit 419 Hydranten. Die Herkunft des Wassers besteht in der Schweiz zu 29% aus Quell‑, zu 44% aus Grund- und zu 27% aus Seewasser. In Sigriswil hingegen stammt der grösste Teil, nämlich 97% aus Quell- und nur 3% aus Grundwasser. Nebst der Lieferung von Trink- und Löschwasser produzieren wir auch ein stattliche Menge Strom. Unsere zwei Turbinen produzieren pro Jahr insgesamt knapp 500’000 kWh Energie. Die gesamte Wasserversorgungsanlage hat einen Wiederbeschaffungswert von über Fr. 55. Mio. «Wasser ist unser Bier»

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Wasserversorgung
Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Wasserversorgung
Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Wir garantieren zu jeder Zeit den sicheren Transport von Trinkwasser von der Quelle bis zum Verbraucher. Durch ständiges Optimieren des Wasserleitungsprozesses, halten wir den Ressourcenverbrauch so tief als möglich. Unsere Hauptaufgaben • Sicherstellen einer qualitativ einwandfreien Trinkwasserversorgung • Gewährleistung des Löschschutzes • Ausbau und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage • Qualitätssicherung (Trinkwasserkontrolle) Wasserqualität | Chemische Zusammensetzung Hier finden Sie sämtliche Angaben zur Wasserqualität und zur chemischen Zusammensetzung. Wasserqualität | chemische Zusammensetzung PDF Wasserversorgung in Zahlen In der Gemeinde Sigriswil nehmen mehrere Wasserversorgungsgenossenschaften den Versorgungsauftrag wahr. Mit Abstand die grösste Versorgung ist die öffentliche Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil. Sie versorgt 10 der 11 Dörfer der Gemeinde Sigriswil. Nebst der öffentlichen Wasserversorgung gibt es noch zwei kleinere Versorgungen, die aber lediglich jeweils eine kleinere Häusergruppe versorgen. Zudem gibt es auf dem Gemeindegebiet noch die Alpwasserversorgungsgenossenschaft Justistal. Die WV Gemeinde Sigriswil versorgt von den ca. 4800 Einwohnern der Gemeinde Sigriswil ca. deren 4300. Hierfür benötigen wir ein öffentliches Leitungsnetz von ca. 75km, 15 Reservoire und 7 Pumpwerken. Wir haben insgesamt 19 verschiedene Druckzonen. Die über 1700 angeschlossenen Liegenschaften werden von über 51 km langen Hausanschlussleitungen versorgt. Der Löschschutz gewähren wir mit zurzeit 419 Hydranten. Die Herkunft des Wassers besteht in der Schweiz zu 29% aus Quell‑, zu 44% aus Grund- und zu 27% aus Seewasser. In Sigriswil hingegen stammt der grösste Teil, nämlich 97% aus Quell- und nur 3% aus Grundwasser. Nebst der Lieferung von Trink- und Löschwasser produzieren wir auch ein stattliche Menge Strom. Unsere zwei Turbinen produzieren pro Jahr insgesamt knapp 500’000 kWh Energie. Die gesamte Wasserversorgungsanlage hat einen Wiederbeschaffungswert von über Fr. 55. Mio. «Wasser ist unser Bier»

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Idealbau Architektur AG

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Idealbau Architektur AG

Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

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ArchitektBauleitungBaumanagement
Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg
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Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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Liegenschaften in Espace Mittelland (Region)

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a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Marktgasse 18, 3011 Bern
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
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NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
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Raummass AG
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Raummass AG

Dorfmärit 9, 3065 Bolligen

Ihr Bauvorhaben - unsere Lösungen Unsere Dienstleistungen umfassen Architektur & Baumanagement, Gastronomie & Ladenprojekte sowie Bauberatung & Bautreuhand. ARCHITEKTUR & BAUMANAGEMENT Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihr Bauprojekt von Anfang bis Ende zu betreuen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen. GASTRONOMIE- & LADENPROJEKTE Wir verstehen die einzigartigen Anforderungen von Gastronomie- und Ladenprojekten und bieten massgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Von der Planung und Gestaltung bis hin zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Kreativität, um Ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. BAUBERATUNG & BAUTREUHAND Unsere Bauberatungs- und Bautreuhanddienstleistungen bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei allen Aspekten Ihres Bauprojekts. Von der Auswahl des richtigen Standorts über die Planung und Genehmigung bis hin zur Bauüberwachung und Qualitätskontrolle sind wir an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen.

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ArchitektBauleitungBaumanagementPlanungRenovationBauberatungInnenarchitektur
Dorfmärit 9, 3065 Bolligen
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Ihr Bauvorhaben - unsere Lösungen Unsere Dienstleistungen umfassen Architektur & Baumanagement, Gastronomie & Ladenprojekte sowie Bauberatung & Bautreuhand. ARCHITEKTUR & BAUMANAGEMENT Unser Team steht Ihnen zur Seite, um Ihr Bauprojekt von Anfang bis Ende zu betreuen. Wir bieten massgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Anforderungen und sorgen dafür, dass Ihr Bauvorhaben termingerecht und im Rahmen des Budgets abgeschlossen wird. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise und Erfahrung, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen. GASTRONOMIE- & LADENPROJEKTE Wir verstehen die einzigartigen Anforderungen von Gastronomie- und Ladenprojekten und bieten massgeschneiderte Lösungen, die Ihren spezifischen Bedürfnissen entsprechen. Von der Planung und Gestaltung bis hin zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt erfolgreich umgesetzt wird. Vertrauen Sie auf unsere Fachkenntnisse und Kreativität, um Ihre Vision Wirklichkeit werden zu lassen. BAUBERATUNG & BAUTREUHAND Unsere Bauberatungs- und Bautreuhanddienstleistungen bieten Ihnen professionelle Unterstützung bei allen Aspekten Ihres Bauprojekts. Von der Auswahl des richtigen Standorts über die Planung und Genehmigung bis hin zur Bauüberwachung und Qualitätskontrolle sind wir an Ihrer Seite, um sicherzustellen, dass Ihr Projekt reibungslos verläuft. Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung und Fachkenntnisse, um Ihr Bauprojekt zum Erfolg zu führen.

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Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil
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Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Wir garantieren zu jeder Zeit den sicheren Transport von Trinkwasser von der Quelle bis zum Verbraucher. Durch ständiges Optimieren des Wasserleitungsprozesses, halten wir den Ressourcenverbrauch so tief als möglich. Unsere Hauptaufgaben • Sicherstellen einer qualitativ einwandfreien Trinkwasserversorgung • Gewährleistung des Löschschutzes • Ausbau und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage • Qualitätssicherung (Trinkwasserkontrolle) Wasserqualität | Chemische Zusammensetzung Hier finden Sie sämtliche Angaben zur Wasserqualität und zur chemischen Zusammensetzung. Wasserqualität | chemische Zusammensetzung PDF Wasserversorgung in Zahlen In der Gemeinde Sigriswil nehmen mehrere Wasserversorgungsgenossenschaften den Versorgungsauftrag wahr. Mit Abstand die grösste Versorgung ist die öffentliche Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil. Sie versorgt 10 der 11 Dörfer der Gemeinde Sigriswil. Nebst der öffentlichen Wasserversorgung gibt es noch zwei kleinere Versorgungen, die aber lediglich jeweils eine kleinere Häusergruppe versorgen. Zudem gibt es auf dem Gemeindegebiet noch die Alpwasserversorgungsgenossenschaft Justistal. Die WV Gemeinde Sigriswil versorgt von den ca. 4800 Einwohnern der Gemeinde Sigriswil ca. deren 4300. Hierfür benötigen wir ein öffentliches Leitungsnetz von ca. 75km, 15 Reservoire und 7 Pumpwerken. Wir haben insgesamt 19 verschiedene Druckzonen. Die über 1700 angeschlossenen Liegenschaften werden von über 51 km langen Hausanschlussleitungen versorgt. Der Löschschutz gewähren wir mit zurzeit 419 Hydranten. Die Herkunft des Wassers besteht in der Schweiz zu 29% aus Quell‑, zu 44% aus Grund- und zu 27% aus Seewasser. In Sigriswil hingegen stammt der grösste Teil, nämlich 97% aus Quell- und nur 3% aus Grundwasser. Nebst der Lieferung von Trink- und Löschwasser produzieren wir auch ein stattliche Menge Strom. Unsere zwei Turbinen produzieren pro Jahr insgesamt knapp 500’000 kWh Energie. Die gesamte Wasserversorgungsanlage hat einen Wiederbeschaffungswert von über Fr. 55. Mio. «Wasser ist unser Bier»

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Wasserversorgung
Kreuzstrasse 1, 3655 Sigriswil
Wasserversorgung
Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil

Wir garantieren zu jeder Zeit den sicheren Transport von Trinkwasser von der Quelle bis zum Verbraucher. Durch ständiges Optimieren des Wasserleitungsprozesses, halten wir den Ressourcenverbrauch so tief als möglich. Unsere Hauptaufgaben • Sicherstellen einer qualitativ einwandfreien Trinkwasserversorgung • Gewährleistung des Löschschutzes • Ausbau und Unterhalt der Wasserversorgungsanlage • Qualitätssicherung (Trinkwasserkontrolle) Wasserqualität | Chemische Zusammensetzung Hier finden Sie sämtliche Angaben zur Wasserqualität und zur chemischen Zusammensetzung. Wasserqualität | chemische Zusammensetzung PDF Wasserversorgung in Zahlen In der Gemeinde Sigriswil nehmen mehrere Wasserversorgungsgenossenschaften den Versorgungsauftrag wahr. Mit Abstand die grösste Versorgung ist die öffentliche Wasserversorgung Gemeinde Sigriswil. Sie versorgt 10 der 11 Dörfer der Gemeinde Sigriswil. Nebst der öffentlichen Wasserversorgung gibt es noch zwei kleinere Versorgungen, die aber lediglich jeweils eine kleinere Häusergruppe versorgen. Zudem gibt es auf dem Gemeindegebiet noch die Alpwasserversorgungsgenossenschaft Justistal. Die WV Gemeinde Sigriswil versorgt von den ca. 4800 Einwohnern der Gemeinde Sigriswil ca. deren 4300. Hierfür benötigen wir ein öffentliches Leitungsnetz von ca. 75km, 15 Reservoire und 7 Pumpwerken. Wir haben insgesamt 19 verschiedene Druckzonen. Die über 1700 angeschlossenen Liegenschaften werden von über 51 km langen Hausanschlussleitungen versorgt. Der Löschschutz gewähren wir mit zurzeit 419 Hydranten. Die Herkunft des Wassers besteht in der Schweiz zu 29% aus Quell‑, zu 44% aus Grund- und zu 27% aus Seewasser. In Sigriswil hingegen stammt der grösste Teil, nämlich 97% aus Quell- und nur 3% aus Grundwasser. Nebst der Lieferung von Trink- und Löschwasser produzieren wir auch ein stattliche Menge Strom. Unsere zwei Turbinen produzieren pro Jahr insgesamt knapp 500’000 kWh Energie. Die gesamte Wasserversorgungsanlage hat einen Wiederbeschaffungswert von über Fr. 55. Mio. «Wasser ist unser Bier»

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Idealbau Architektur AG

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Idealbau Architektur AG

Schlossstrasse 3, 4922 Bützberg

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

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ArchitektBauleitungBaumanagement
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ArchitektBauleitungBaumanagement

Idealbau – die Architekten für ein schöneres Leben Individuell, standardisiert, modular – oder eine Mischform davon... ... alles ist möglich. Als bedeutendes Architekturbüro und erfolgreiche Totalunternehmung entwickeln und realisieren wir stetig neuen Wohnraum, sei es in Form von völlig individuellen Projekten oder basierend auf mehr oder weniger standardisierten Objekten. Wir bieten gewissermassen drei Architektur-Formen an, welche sich leicht miteinander verbinden lassen... Individuelle Architektur: wir bieten Architektur nach Mass, Architektur nach Bedürfnis, Architektur nach individuellem Geschmack, Architektur so viel das Herz begehrt. Standard-Einfamilienhäuser: Standard bedeutet bei uns nichts anderes, als dass beim geplanten Objekt möglichst viel von bestehenden Plänen etc. übernommen wird. Und gleichwohl können bei der Planung beinahe sämtliche individuellen Wünsche berücksichtigt werden... Und neu: jedes Haus in drei Idealbau-Ausbauklassen – zum Festpreis! Modul-Einfamilienhäuser: Unsere Modul-Einfamilienhäuser haben ihren Namen dank ihrer vereinfachten Architekturbasis im Sinne von bestehenden Plänen – mit dem klaren Ziel «kostenreduzierter Bauen» – erhalten. Modulares Bauen = Backstein für Backstein preiswert kalkulieren! Ausserdem ... • entwickeln, planen und realisieren wir Wohnüberbauungen (verdichtetes Wohnen, s. Mehrfamilienhäuser) • bearbeiten wir hochstehende, architektonisch anspruchsvolle Objekte • schätzen wir Liegenschaften usw. Kurz: Wir sind immer für Sie da. Die Erfahrung von über 50 Jahren bauen zeigt uns immer wieder, dass sich Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit verbunden mit Flexibilität und Individualität immer auszahlen – besonders für unsere Kunden! Unter «Vorteile Idealbau» finden Sie viele Gründe, weshalb sich bauen mit Idealbau immer lohnt. Individualität, Zuverlässigkeit und Schweizer Qualität – seit über 50 Jahren zum Festpreis.

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