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Öffentlicher Verkehr in Espace Mittelland (Region)

: 749 Einträge
Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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AdvokaturbüroAnwalt
Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne
AdvokaturbüroAnwalt

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

 Geöffnet bis 16:00
Bergrestaurant Schreckfeld

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Bergrestaurant Schreckfeld

3818 Grindelwald
Restaurant Schreckfeld

Das im Jahre 1994 im Alphüttenstil erbaute Restaurant liegt auf 1956 m ü.M. inmitten einer einzigartigen Bergwelt; im Ski - Wander - und Adventure - Gebiet Grindelwald First. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich von unserer gutbürgerlichen Schweizer Küche Verwöhnen. Um auch Ihrem Gaumen die Einzigartigkeit unseres Tales vermitteln zu können, beziehen wir unsere Produkte vorwiegend von einheimischen und regionalen Produzenten und Lieferante n . Besuchen Sie uns auch im Sommer; mit der Gondelbahn , zu Fuss , mit dem Velo oder nach einer rasanten Fahrt mit dem First Flieger . Lassen Sie sich durch die einzigartige Fauna und Flora verzaubern. Wir freuen uns auf Sie! Michel Marcel und Team LASSEN SIE SICH DURCH GUTBÜRGERLICHE KÜCHE VERWÖHNEN - IHR BERGRESTAURANT IN GRINDELWALD FIRST Das Bergrestaurant Schreckfeld in Grindelwald liegt gleich 50 Meter neben der First Bahn , inmitten der eindrücklichen Bergwelt. Unser bedientes Restaurant fasst bis zu 150 Gäste. Sie finden also immer einen freien Platz bei uns. Nehmen Sie sich Zeit und stärken Sie sich mit gutbürgerlicher Küche . Unsere Küche bietet eine grosse Palette an gutbürgerlichen Menus für Alt und Jung. Unsere Köche verwenden vorwiegend regionale Produkte . Im Winter finden Sie auf unserer Terrasse eine Satellitenküche im Schnee. Der Gast kann so den Köchen direkt bei der Zubereitung des gewünschten Menüs zuschauen. AKTIVITÄTEN IM WINTER Rund um das Restaurant gibt es viel zu erleben. Im Winter sind die Bergbahnen in Betrieb und Sie können Stunden auf den kilometerlangen Pisten verbringen. Zudem gibt es tolle Möglichkeiten zum Schlitteln und wunderschöne Wanderwege . AKTIVITÄTEN IM SOMMER Im Sommer gibt es neben schönen Möglichkeiten für Wander- und Mountainbikefreunde den First Flieger , eine800m lange Drahtseilrutsche von First nach Schreckfeld. Oder fahren Sie mit dem Trottibike ins Tal und geniessen Sie die atemberaubende Aussicht.

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RestaurantSchweizerische Küche
3818 Grindelwald
RestaurantSchweizerische Küche
Restaurant Schreckfeld

Das im Jahre 1994 im Alphüttenstil erbaute Restaurant liegt auf 1956 m ü.M. inmitten einer einzigartigen Bergwelt; im Ski - Wander - und Adventure - Gebiet Grindelwald First. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich von unserer gutbürgerlichen Schweizer Küche Verwöhnen. Um auch Ihrem Gaumen die Einzigartigkeit unseres Tales vermitteln zu können, beziehen wir unsere Produkte vorwiegend von einheimischen und regionalen Produzenten und Lieferante n . Besuchen Sie uns auch im Sommer; mit der Gondelbahn , zu Fuss , mit dem Velo oder nach einer rasanten Fahrt mit dem First Flieger . Lassen Sie sich durch die einzigartige Fauna und Flora verzaubern. Wir freuen uns auf Sie! Michel Marcel und Team LASSEN SIE SICH DURCH GUTBÜRGERLICHE KÜCHE VERWÖHNEN - IHR BERGRESTAURANT IN GRINDELWALD FIRST Das Bergrestaurant Schreckfeld in Grindelwald liegt gleich 50 Meter neben der First Bahn , inmitten der eindrücklichen Bergwelt. Unser bedientes Restaurant fasst bis zu 150 Gäste. Sie finden also immer einen freien Platz bei uns. Nehmen Sie sich Zeit und stärken Sie sich mit gutbürgerlicher Küche . Unsere Küche bietet eine grosse Palette an gutbürgerlichen Menus für Alt und Jung. Unsere Köche verwenden vorwiegend regionale Produkte . Im Winter finden Sie auf unserer Terrasse eine Satellitenküche im Schnee. Der Gast kann so den Köchen direkt bei der Zubereitung des gewünschten Menüs zuschauen. AKTIVITÄTEN IM WINTER Rund um das Restaurant gibt es viel zu erleben. Im Winter sind die Bergbahnen in Betrieb und Sie können Stunden auf den kilometerlangen Pisten verbringen. Zudem gibt es tolle Möglichkeiten zum Schlitteln und wunderschöne Wanderwege . AKTIVITÄTEN IM SOMMER Im Sommer gibt es neben schönen Möglichkeiten für Wander- und Mountainbikefreunde den First Flieger , eine800m lange Drahtseilrutsche von First nach Schreckfeld. Oder fahren Sie mit dem Trottibike ins Tal und geniessen Sie die atemberaubende Aussicht.

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 Geöffnet bis 16:00
Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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ArchitektBaumanagementImmobilien
 Geöffnet bis 12:00
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Aellig Metallbau AG

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Ried 49, 3535 Schüpbach
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Aellig Metallbau, Schüpbach, Emmental - Metallkonstruktionen, Glaskonstruktionen, Schlosserei, Treppenbau, Verglasungen, Wintergarten, Geländer, Langnau, Bern, Amt Signau Montage vor Ort mit motivierten Fachleuten sind die Stärken unserer Firma. Wir sind sehr bestrebt, optimale Lösungen zu einem fairen Preis anzubieten. Die Ideen von Bauherren, Architekten und Planern setzen wir in formschöne, funktionale Metallbauobjekte um. Unsere Kreativität und Erfahrung kommt in jedem Projekt zur Anwendung. Unsere Metall- und Glaskonstruktionen in der Übersicht: • Treppen Metalltreppen in Kombination mit Glas+Holz • Geländer Metallgeländer in vielen Variationen, Handläufe • Vordächer und Unterstände für Eingangspartien, Pergola, Gartensitzplatz, Pavillon, Velounterstand • Türen und Tore Brandschutztüren, Haustüren, Innentüren, automatische Türen, Schiebetüren, Garagentore, Industrietore • Wintergarten als Wohnraumerweiterung, als Zwischensaisonraum • Glasbauten Windschutz, Ganzglasanlagen, Faltglaswände, Schaufensteranlagen • Beschattungen für im Innen- und Aussenbereich • Metalldesignmöbel Tische, Stühle, Regale, Garderoben • Schlossereiarbeiten Stützen und Träger, Zäune, Spezialkonstruktionen Profitieren Sie von einer kostenlosen Offerte und Beratung! Ihr AELLIG METALLBAU-Team

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MetallbauSchlossereiTreppen GeländerWintergarten WintergartenverglasungenToreTüren ZargenÜberdachungen Unterstände
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Aellig Metallbau, Schüpbach, Emmental - Metallkonstruktionen, Glaskonstruktionen, Schlosserei, Treppenbau, Verglasungen, Wintergarten, Geländer, Langnau, Bern, Amt Signau Montage vor Ort mit motivierten Fachleuten sind die Stärken unserer Firma. Wir sind sehr bestrebt, optimale Lösungen zu einem fairen Preis anzubieten. Die Ideen von Bauherren, Architekten und Planern setzen wir in formschöne, funktionale Metallbauobjekte um. Unsere Kreativität und Erfahrung kommt in jedem Projekt zur Anwendung. Unsere Metall- und Glaskonstruktionen in der Übersicht: • Treppen Metalltreppen in Kombination mit Glas+Holz • Geländer Metallgeländer in vielen Variationen, Handläufe • Vordächer und Unterstände für Eingangspartien, Pergola, Gartensitzplatz, Pavillon, Velounterstand • Türen und Tore Brandschutztüren, Haustüren, Innentüren, automatische Türen, Schiebetüren, Garagentore, Industrietore • Wintergarten als Wohnraumerweiterung, als Zwischensaisonraum • Glasbauten Windschutz, Ganzglasanlagen, Faltglaswände, Schaufensteranlagen • Beschattungen für im Innen- und Aussenbereich • Metalldesignmöbel Tische, Stühle, Regale, Garderoben • Schlossereiarbeiten Stützen und Träger, Zäune, Spezialkonstruktionen Profitieren Sie von einer kostenlosen Offerte und Beratung! Ihr AELLIG METALLBAU-Team

 Geöffnet bis 12:00
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Alters- und Pflegeheim Schärmtanne Sigriswil

Alters- und Pflegeheim Schärmtanne Sigriswil

Sigriswilstrasse 150, 3655 Sigriswil
Angebot & Zusatzleistungen

BewohnerInnen Die Rechte und Pflichten sind für alle BewohnerInnen gleich, ohne Rücksicht auf Herkunft und sozialen Status. Die BewohnerInnen bleiben Mitglieder ihrer Familie. Bisherige Lebensgewohnheiten werden akzeptiert und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Das APH Schärmtanne ist ein offenes Haus. Es wird erwünscht, dass soziale Kontakte auch nach dem Eintritt weiterhin gepflegt werden. Unsere Stärken: • Grosszügige Infrastruktur • Grosse gemütliche Zimmer (24m2) mit Nasszelle (3m2) und Terrasse/Balkon • Herrliche Berg- und/oder Seesicht (Südlage) • Individuelles Einrichten möglich und erwünscht • Familiäre Atmosphäre • Individuelle Betreuung • Sicherheit • Attraktives Preis/Leistungsverhältnis • Qualifiziertes Mitarbeiterteam • Zentrale Lage (Bushaltestelle/Post/Bank) • Attraktives Aktivierungsprogramm Zusatzleistungen (zum Teil kostenpflichtig) • Öffentliche Cafeteria mit Wintergarten • Offener Mittagstisch • Mahlzeitendienst • Kulturelles Angebot, Ausflüge, Fahrdienste mit eigenem Bus, Anlässe für die Dorfbevölkerung, • Coiffeur, Pédicure • Streichelzoo und Haustiere • Seniorenreisen Zwischenhalt mit wunderschönen Aussicht • Znüni • MIttagessen • Zvieri

PremiumPremium Eintrag
HeimAlters- und PflegeheimAltersheimKrankenheimRestaurant
Sigriswilstrasse 150, 3655 Sigriswil
HeimAlters- und PflegeheimAltersheimKrankenheimRestaurant
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BewohnerInnen Die Rechte und Pflichten sind für alle BewohnerInnen gleich, ohne Rücksicht auf Herkunft und sozialen Status. Die BewohnerInnen bleiben Mitglieder ihrer Familie. Bisherige Lebensgewohnheiten werden akzeptiert und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Das APH Schärmtanne ist ein offenes Haus. Es wird erwünscht, dass soziale Kontakte auch nach dem Eintritt weiterhin gepflegt werden. Unsere Stärken: • Grosszügige Infrastruktur • Grosse gemütliche Zimmer (24m2) mit Nasszelle (3m2) und Terrasse/Balkon • Herrliche Berg- und/oder Seesicht (Südlage) • Individuelles Einrichten möglich und erwünscht • Familiäre Atmosphäre • Individuelle Betreuung • Sicherheit • Attraktives Preis/Leistungsverhältnis • Qualifiziertes Mitarbeiterteam • Zentrale Lage (Bushaltestelle/Post/Bank) • Attraktives Aktivierungsprogramm Zusatzleistungen (zum Teil kostenpflichtig) • Öffentliche Cafeteria mit Wintergarten • Offener Mittagstisch • Mahlzeitendienst • Kulturelles Angebot, Ausflüge, Fahrdienste mit eigenem Bus, Anlässe für die Dorfbevölkerung, • Coiffeur, Pédicure • Streichelzoo und Haustiere • Seniorenreisen Zwischenhalt mit wunderschönen Aussicht • Znüni • MIttagessen • Zvieri

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Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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AdvokaturbüroAnwalt
Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne
AdvokaturbüroAnwalt

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

 Geöffnet bis 16:00
Bergrestaurant Schreckfeld

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Bergrestaurant Schreckfeld

3818 Grindelwald
Restaurant Schreckfeld

Das im Jahre 1994 im Alphüttenstil erbaute Restaurant liegt auf 1956 m ü.M. inmitten einer einzigartigen Bergwelt; im Ski - Wander - und Adventure - Gebiet Grindelwald First. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich von unserer gutbürgerlichen Schweizer Küche Verwöhnen. Um auch Ihrem Gaumen die Einzigartigkeit unseres Tales vermitteln zu können, beziehen wir unsere Produkte vorwiegend von einheimischen und regionalen Produzenten und Lieferante n . Besuchen Sie uns auch im Sommer; mit der Gondelbahn , zu Fuss , mit dem Velo oder nach einer rasanten Fahrt mit dem First Flieger . Lassen Sie sich durch die einzigartige Fauna und Flora verzaubern. Wir freuen uns auf Sie! Michel Marcel und Team LASSEN SIE SICH DURCH GUTBÜRGERLICHE KÜCHE VERWÖHNEN - IHR BERGRESTAURANT IN GRINDELWALD FIRST Das Bergrestaurant Schreckfeld in Grindelwald liegt gleich 50 Meter neben der First Bahn , inmitten der eindrücklichen Bergwelt. Unser bedientes Restaurant fasst bis zu 150 Gäste. Sie finden also immer einen freien Platz bei uns. Nehmen Sie sich Zeit und stärken Sie sich mit gutbürgerlicher Küche . Unsere Küche bietet eine grosse Palette an gutbürgerlichen Menus für Alt und Jung. Unsere Köche verwenden vorwiegend regionale Produkte . Im Winter finden Sie auf unserer Terrasse eine Satellitenküche im Schnee. Der Gast kann so den Köchen direkt bei der Zubereitung des gewünschten Menüs zuschauen. AKTIVITÄTEN IM WINTER Rund um das Restaurant gibt es viel zu erleben. Im Winter sind die Bergbahnen in Betrieb und Sie können Stunden auf den kilometerlangen Pisten verbringen. Zudem gibt es tolle Möglichkeiten zum Schlitteln und wunderschöne Wanderwege . AKTIVITÄTEN IM SOMMER Im Sommer gibt es neben schönen Möglichkeiten für Wander- und Mountainbikefreunde den First Flieger , eine800m lange Drahtseilrutsche von First nach Schreckfeld. Oder fahren Sie mit dem Trottibike ins Tal und geniessen Sie die atemberaubende Aussicht.

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RestaurantSchweizerische Küche
3818 Grindelwald
RestaurantSchweizerische Küche
Restaurant Schreckfeld

Das im Jahre 1994 im Alphüttenstil erbaute Restaurant liegt auf 1956 m ü.M. inmitten einer einzigartigen Bergwelt; im Ski - Wander - und Adventure - Gebiet Grindelwald First. Lehnen Sie sich zurück und lassen Sie sich von unserer gutbürgerlichen Schweizer Küche Verwöhnen. Um auch Ihrem Gaumen die Einzigartigkeit unseres Tales vermitteln zu können, beziehen wir unsere Produkte vorwiegend von einheimischen und regionalen Produzenten und Lieferante n . Besuchen Sie uns auch im Sommer; mit der Gondelbahn , zu Fuss , mit dem Velo oder nach einer rasanten Fahrt mit dem First Flieger . Lassen Sie sich durch die einzigartige Fauna und Flora verzaubern. Wir freuen uns auf Sie! Michel Marcel und Team LASSEN SIE SICH DURCH GUTBÜRGERLICHE KÜCHE VERWÖHNEN - IHR BERGRESTAURANT IN GRINDELWALD FIRST Das Bergrestaurant Schreckfeld in Grindelwald liegt gleich 50 Meter neben der First Bahn , inmitten der eindrücklichen Bergwelt. Unser bedientes Restaurant fasst bis zu 150 Gäste. Sie finden also immer einen freien Platz bei uns. Nehmen Sie sich Zeit und stärken Sie sich mit gutbürgerlicher Küche . Unsere Küche bietet eine grosse Palette an gutbürgerlichen Menus für Alt und Jung. Unsere Köche verwenden vorwiegend regionale Produkte . Im Winter finden Sie auf unserer Terrasse eine Satellitenküche im Schnee. Der Gast kann so den Köchen direkt bei der Zubereitung des gewünschten Menüs zuschauen. AKTIVITÄTEN IM WINTER Rund um das Restaurant gibt es viel zu erleben. Im Winter sind die Bergbahnen in Betrieb und Sie können Stunden auf den kilometerlangen Pisten verbringen. Zudem gibt es tolle Möglichkeiten zum Schlitteln und wunderschöne Wanderwege . AKTIVITÄTEN IM SOMMER Im Sommer gibt es neben schönen Möglichkeiten für Wander- und Mountainbikefreunde den First Flieger , eine800m lange Drahtseilrutsche von First nach Schreckfeld. Oder fahren Sie mit dem Trottibike ins Tal und geniessen Sie die atemberaubende Aussicht.

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geöffnet bis 16:00
Advokatur Giroud-Kaiser

Advokatur Giroud-Kaiser

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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AdvokaturbüroAnwaltMediation
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
AdvokaturbüroAnwaltMediation
KANZLEI – ADVOKATUR GIROUD-KAISER

Die Kanzlei wurde 2022 gegründet und konzentriert sich auf die Konfliktvermeidung, die Beratung bei Konflikten sowie auf die Vertretung vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Ich arbeite professionell, engagiert sowie lösungsorientiert. Ich unterstütze Sie in Ihren Angelegenheiten effizient, pragmatisch, persönlich und verlässlich. ÖFFNUNGSZEITEN Montag bis Freitag Termine nach Vereinbarung. Insbesondere auch über Mittag oder abends möglich. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. ÜBER MICH ANDREA GIROUD-KAISER Rechtsanwältin und Mediatorin SAV *1978 Verheiratet, drei Kinder Praktizierend seit 2008 Mitglied des Bernischen und Schweizerischen Anwaltsverbands LinkedIn AUSBILDUNG 2021 Mediatorin SAV 2005 Staatsexamen Rechtsanwältin 2002 lic.iur. Universität Freiburg i.Ue. BERUFLICHE ERFAHRUNG Nach den notwendigen Praktika arbeitete ich von 2004 bis 2005 als Gerichtsschreiberin der Strafabteilung (Kreisgericht) des heutigen Gerichtskreises Bern-Mittelland und wechselte nach bestandener Anwaltsprüfung 2005 auf die Zivilabteilung desselben Gerichtskreises, wo ich bis 2008 tätig war. 2008 zog es mich in die Advokatur zu Kellerhals Hess (heute: Kellerhals Carrard) und 2009 zu Lemann, Walz & Partner, wo ich bis zu meinem Wechsel in die Verwaltung als Rechtsanwältin tätig war. Von 2014 bis 2019 arbeitete ich als Fachspezialistin beim Bundesamt für Energie (BFE), Abteilung Recht, Wasserkraft und Entsorgung (RWE), Sektion Elektrizitäts-, Rohrleitungs- und Wasserrecht (EW) im Dienst Sachplan- und Plangenehmigungsverfahren (SP). 2019 kehrte ich zu Lemann, Walz & Partner zurück, wo ich bis zu meiner Selbständigkeit im Jahre 2022 als Rechtsanwältin und Mediatorin SAV tätig war. ADVOKATUR Ich berate meine Klienten in allen rechtlichen Fragen. Durch Weitsicht sind drohende Konflikte frühzeitig zu erkennen und schwelende sowie offen ausgetragene Konflikte zu klären. Diesbezüglich unterstütze ich Sie bei Gesprächen, setzte für Sie rechtliche Dokumente und Verträge auf, informiere Sie über Ihre Rechte und helfe Ihnen bei der Suche nach aussergerichtlichen Einigungen. Ihre Interessen sollen nach Möglichkeit ohne Prozess gewahrt werden. Ist die Durchsetzung Ihrer Rechte nur mittels Anrufung einer Verwaltungs- resp. Verwaltungsjustizbehörde oder eines kantonalen oder eidgenössischen Zivil- oder Strafgerichts möglich, vertrete ich Sie - als im Anwaltsregister des Kantons Bern eingetragene Anwältin - in der ganzen Schweiz. MEDIATION In einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren werden Konfliktparteien von mir als unabhängige und unparteiische Dritte unterstützt, damit Sie Ihren Konflikt auf dem Verhandlungsweg eigenverantwortlich und einvernehmlich lösen können. Ich sorge dafür, dass Ihre Konflikte sorgfältig aufgenommen und bearbeitet werden. RECHTSGEBIETE VERWALTUNGSRECHT Haben Sie Fragen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Gesuchsunterlagen für grosse Infrastrukturprojekte, benötigen Sie Unterstützung in einem bundesrechtlichen Plangenehmigungsverfahren oder bei Verhandlungen mit von Ihrem Projekt Betroffenen? Wollen Sie eine Baubewilligung, einen Zonen- oder Nutzungsplan erwirken resp. einen Orts- oder Wasserbauplan anpassen oder umsetzen? Brauchen Sie Unterstützung, damit eine Baubewilligung verweigert oder ein Zonen- oder Nutzungsplan abgewiesen wird? Gerne unterstützte ich Sie mit meinen Stärken in folgenden Rechtsgebieten: • Energierecht • Infrastrukturrecht • Bau- und Planungsrecht • Wasserbaurecht • Enteignungsrecht • Umweltschutzrecht • Strassenverkehrsrecht (administrative Massnahmen) ZIVILRECHT Brauchen Sie Unterstützung bei der Regelung einer Trennung oder Scheidung? Haben Sie Fragen zum Unterhaltsrecht oder möglichen Betreuungsformen? Möchten Sie Ihren Konkubinatspartner rechtlich absichern? Brauchen Sie Unterstützung in erbrechtlichen Angelegenheiten? Kommen Sie bei arbeits- oder mietrechtlichen Fragen nicht weiter oder bahnt sich ein Streit in Ihrer Stockwerkeigentümergemeinschaft an? Sehen Sie sich als Bauherr, Planer oder Unternehmer mit rechtlichen Ansprüchen konfrontiert oder brauchen Sie Unterstützung bei der Durchsetzung eines Werkmangels? Anbei finden Sie meine diesbezüglich bevorzugten Tätigkeitsbereiche: • Familienrecht (Ehe-, Trennungs-, Scheidungs- und Erbrecht) • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Sachenrecht (inkl. Stockwerkeigentümergemeinschaften) • Vertragsrecht (Miet-, Arbeits-, Werkvertrags-, Auftragsrecht, etc.) STRAFRECHT Haben Sie Fragen zu drohenden Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsregelverletzungen? Brauchen Sie Unterstützung bei der Klärung verkehrsrechtlicher Vorschriften resp. Anforderungen an Fahrzeuge? Mein Fachwissen konzentriert sich hier auf folgendes Rechtsgebiet: • Strassenverkehrsrecht MEDIATION Sollen Kommunikationsblockaden überwunden, Ihre Bedürfnisse geklärt und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden? Gerne unterstütze ich Sie diesbezüglich in folgenden Bereichen: • Konfliktklärung • Beratung • Klassische Mediation • Prozessgestaltung in komplexen und spannungsgeladenen öffentlichen und privaten Projekten (insb. Bau- und Planungsrecht) KOSTEN Das Honorar der Anwältin bemisst sich in erster Linie nach der Vereinbarung mit der Klientschaft (Art. 40 Anwaltsgesetz [KAG; BSG 168.11] und Parteikostenverordnung [PKV; BSG 168.811]). Besteht keine Honorarvereinbarung, ist die Tarifordnung gemäss der bernischen Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (Parteikostenverordnung, PKV) anwendbar. Sowohl die anwaltlichen Dienstleistungen als auch jene im Zusammenhang mit einer Mediation werden in der Regel auf Basis eines vereinbarten Stundenhonorars nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Autospesen, etc.) sowie die Mehrwertsteuer werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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ArchitektBaumanagementImmobilien
 Geöffnet bis 12:00
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Aellig Metallbau AG

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Ried 49, 3535 Schüpbach
Über uns

Aellig Metallbau, Schüpbach, Emmental - Metallkonstruktionen, Glaskonstruktionen, Schlosserei, Treppenbau, Verglasungen, Wintergarten, Geländer, Langnau, Bern, Amt Signau Montage vor Ort mit motivierten Fachleuten sind die Stärken unserer Firma. Wir sind sehr bestrebt, optimale Lösungen zu einem fairen Preis anzubieten. Die Ideen von Bauherren, Architekten und Planern setzen wir in formschöne, funktionale Metallbauobjekte um. Unsere Kreativität und Erfahrung kommt in jedem Projekt zur Anwendung. Unsere Metall- und Glaskonstruktionen in der Übersicht: • Treppen Metalltreppen in Kombination mit Glas+Holz • Geländer Metallgeländer in vielen Variationen, Handläufe • Vordächer und Unterstände für Eingangspartien, Pergola, Gartensitzplatz, Pavillon, Velounterstand • Türen und Tore Brandschutztüren, Haustüren, Innentüren, automatische Türen, Schiebetüren, Garagentore, Industrietore • Wintergarten als Wohnraumerweiterung, als Zwischensaisonraum • Glasbauten Windschutz, Ganzglasanlagen, Faltglaswände, Schaufensteranlagen • Beschattungen für im Innen- und Aussenbereich • Metalldesignmöbel Tische, Stühle, Regale, Garderoben • Schlossereiarbeiten Stützen und Träger, Zäune, Spezialkonstruktionen Profitieren Sie von einer kostenlosen Offerte und Beratung! Ihr AELLIG METALLBAU-Team

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Alters- und Pflegeheim Schärmtanne Sigriswil

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Sigriswilstrasse 150, 3655 Sigriswil
Angebot & Zusatzleistungen

BewohnerInnen Die Rechte und Pflichten sind für alle BewohnerInnen gleich, ohne Rücksicht auf Herkunft und sozialen Status. Die BewohnerInnen bleiben Mitglieder ihrer Familie. Bisherige Lebensgewohnheiten werden akzeptiert und im Rahmen der Möglichkeiten unterstützt. Das APH Schärmtanne ist ein offenes Haus. Es wird erwünscht, dass soziale Kontakte auch nach dem Eintritt weiterhin gepflegt werden. Unsere Stärken: • Grosszügige Infrastruktur • Grosse gemütliche Zimmer (24m2) mit Nasszelle (3m2) und Terrasse/Balkon • Herrliche Berg- und/oder Seesicht (Südlage) • Individuelles Einrichten möglich und erwünscht • Familiäre Atmosphäre • Individuelle Betreuung • Sicherheit • Attraktives Preis/Leistungsverhältnis • Qualifiziertes Mitarbeiterteam • Zentrale Lage (Bushaltestelle/Post/Bank) • Attraktives Aktivierungsprogramm Zusatzleistungen (zum Teil kostenpflichtig) • Öffentliche Cafeteria mit Wintergarten • Offener Mittagstisch • Mahlzeitendienst • Kulturelles Angebot, Ausflüge, Fahrdienste mit eigenem Bus, Anlässe für die Dorfbevölkerung, • Coiffeur, Pédicure • Streichelzoo und Haustiere • Seniorenreisen Zwischenhalt mit wunderschönen Aussicht • Znüni • MIttagessen • Zvieri

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