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Anwalt in Freiburg

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Etude Notaires de Boccard Rusca

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Etude Notaires de Boccard Rusca

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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NotarErbschaftsberatung Nachlassplanung
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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Ludovico Rusca

Bewertung 4.3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Ludovico Rusca

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

Bewertung 4.3 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

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Avv. Delmuè Nicola

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Avv. Delmuè Nicola

Via Lucerna 1, 6710 Biasca

Die Anwalts- und Notariatskanzlei Delmuè, mit Büros in Biasca und Bellinzona, wurde 2007 von Nicola Delmuè gegründet, einem Rechtsanwalt, der nach seiner Erfahrung als Mitarbeiter einer Anwalts- und Notariatskanzlei in Bellinzona einen umfassenden und sorgfältigen Service sowohl in rechtlichen als auch in notariellen Angelegenheiten im ganzen Kanton Tessin anbietet. Die Kanzlei ist schlank strukturiert, um den persönlichen Aspekt der Beziehung zwischen Klient und Anwalt zu betonen und einen massgeschneiderten und qualitativen Service zu garantieren, der einen Bezugspunkt für unsere Kunden darstellt. Die Inhaberin, Rechtsanwältin Nicola Delmuè, wird von einer Assistentin mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer Praktikantin unterstützt. Rechtsanwalt Nicola Delmuè schloss 1992 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg ab, erwarb 1995 das Anwaltspatent und 1999 das Notariatspatent. Er ist Mitglied der Schlichtungsstelle für Mietrecht mit Sitz in Biasca. Er ist Mitglied der Anwaltskammer des Kantons Tessin sowie der Notariatskammer des Kantons Tessin und ist im Anwaltsregister des Kantons Tessin eingetragen. Er ist befähigt, Lehrlinge auszubilden. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung im notariellen und juristischen Bereich.

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AnwaltNotar
Via Lucerna 1, 6710 Biasca
AnwaltNotar

Die Anwalts- und Notariatskanzlei Delmuè, mit Büros in Biasca und Bellinzona, wurde 2007 von Nicola Delmuè gegründet, einem Rechtsanwalt, der nach seiner Erfahrung als Mitarbeiter einer Anwalts- und Notariatskanzlei in Bellinzona einen umfassenden und sorgfältigen Service sowohl in rechtlichen als auch in notariellen Angelegenheiten im ganzen Kanton Tessin anbietet. Die Kanzlei ist schlank strukturiert, um den persönlichen Aspekt der Beziehung zwischen Klient und Anwalt zu betonen und einen massgeschneiderten und qualitativen Service zu garantieren, der einen Bezugspunkt für unsere Kunden darstellt. Die Inhaberin, Rechtsanwältin Nicola Delmuè, wird von einer Assistentin mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer Praktikantin unterstützt. Rechtsanwalt Nicola Delmuè schloss 1992 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg ab, erwarb 1995 das Anwaltspatent und 1999 das Notariatspatent. Er ist Mitglied der Schlichtungsstelle für Mietrecht mit Sitz in Biasca. Er ist Mitglied der Anwaltskammer des Kantons Tessin sowie der Notariatskammer des Kantons Tessin und ist im Anwaltsregister des Kantons Tessin eingetragen. Er ist befähigt, Lehrlinge auszubilden. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung im notariellen und juristischen Bereich.

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 Geschlossen bis 09:00 Uhr
Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12
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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungUnternehmensberatungAnwaltsbüroRechtsauskunftRechtsberatung
Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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 Geschlossen bis 08:00 Uhr
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Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Ludovico Rusca

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Ludovico Rusca

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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Avv. Delmuè Nicola

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Avv. Delmuè Nicola

Via Lucerna 1, 6710 Biasca

Die Anwalts- und Notariatskanzlei Delmuè, mit Büros in Biasca und Bellinzona, wurde 2007 von Nicola Delmuè gegründet, einem Rechtsanwalt, der nach seiner Erfahrung als Mitarbeiter einer Anwalts- und Notariatskanzlei in Bellinzona einen umfassenden und sorgfältigen Service sowohl in rechtlichen als auch in notariellen Angelegenheiten im ganzen Kanton Tessin anbietet. Die Kanzlei ist schlank strukturiert, um den persönlichen Aspekt der Beziehung zwischen Klient und Anwalt zu betonen und einen massgeschneiderten und qualitativen Service zu garantieren, der einen Bezugspunkt für unsere Kunden darstellt. Die Inhaberin, Rechtsanwältin Nicola Delmuè, wird von einer Assistentin mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer Praktikantin unterstützt. Rechtsanwalt Nicola Delmuè schloss 1992 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg ab, erwarb 1995 das Anwaltspatent und 1999 das Notariatspatent. Er ist Mitglied der Schlichtungsstelle für Mietrecht mit Sitz in Biasca. Er ist Mitglied der Anwaltskammer des Kantons Tessin sowie der Notariatskammer des Kantons Tessin und ist im Anwaltsregister des Kantons Tessin eingetragen. Er ist befähigt, Lehrlinge auszubilden. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung im notariellen und juristischen Bereich.

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Die Anwalts- und Notariatskanzlei Delmuè, mit Büros in Biasca und Bellinzona, wurde 2007 von Nicola Delmuè gegründet, einem Rechtsanwalt, der nach seiner Erfahrung als Mitarbeiter einer Anwalts- und Notariatskanzlei in Bellinzona einen umfassenden und sorgfältigen Service sowohl in rechtlichen als auch in notariellen Angelegenheiten im ganzen Kanton Tessin anbietet. Die Kanzlei ist schlank strukturiert, um den persönlichen Aspekt der Beziehung zwischen Klient und Anwalt zu betonen und einen massgeschneiderten und qualitativen Service zu garantieren, der einen Bezugspunkt für unsere Kunden darstellt. Die Inhaberin, Rechtsanwältin Nicola Delmuè, wird von einer Assistentin mit jahrzehntelanger Erfahrung und einer Praktikantin unterstützt. Rechtsanwalt Nicola Delmuè schloss 1992 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Freiburg ab, erwarb 1995 das Anwaltspatent und 1999 das Notariatspatent. Er ist Mitglied der Schlichtungsstelle für Mietrecht mit Sitz in Biasca. Er ist Mitglied der Anwaltskammer des Kantons Tessin sowie der Notariatskammer des Kantons Tessin und ist im Anwaltsregister des Kantons Tessin eingetragen. Er ist befähigt, Lehrlinge auszubilden. Er verfügt über eine langjährige Erfahrung im notariellen und juristischen Bereich.

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Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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 Geschlossen bis 09:00 Uhr
 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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 Geschlossen bis 08:00 Uhr
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Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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NotarErbschaftsberatung NachlassplanungAdvokatur- und Notariatsbüro
Halta 46, 3186 Düdingen
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Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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