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Solothurnstrasse 3, 2540 Grenchen
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Schwergewichtig beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Fragestellungen von Privatpersonen, kleineren und mittleren Unternehmungen (KMU), von Verbänden, Interessenorganisationen und Behörden. Für unsere fachlich kompetente, kostengünstige und speditive Dienstleistung bestimmt die Fragestellung den verantwortlichen Ansprechpartner, der zur optimalen Mandatsführung kanzleiintern den Spezialisten/die Spezialistin kostenneutral beizieht. Durch Nutzung einer modernen Infrastruktur ist der schnelle Zugriff und Austausch rechtlicher und wirtschaftlicher Informationen jederzeit gewährleistet. Advokatur Nicht ausschliesslich, wohl aber schwergewichtig sind wir in folgenden Rechtsgebieten tätig: • Handels- und Vertragsrecht • Werkvertrags- und Auftragsrecht • Familienrecht (Ehe-, Scheidungs- und Konkubinatsrecht) • Erbrecht • Straf- und Wirtschaftsstrafrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Bau- und Planungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Arbeitsrecht • Informatikrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Sportrecht Notariat Beratungen und Beurkundungen im Personen-, Familien-, Erb-, Sachen- und Obligationenrecht, insbesondere • Stiftungen • Eheverträge • Aufnahme güterrechtlicher Inventare • Öffentliche letztwillige Verfügungen (Testamente, Erbverträge) • Vorverträge zu Liegenschaftskäufen • Bürgschaften • Gesellschaftsgründungen • Fusionen/Umwandlungen • Kapitalerhöhungen/-herabsetzungen • Erbschaftsverwaltungen • Erbschaftsliquidationen • Willensvollstreckung • Erbteilungen Wirtschaftsberatung Klärung der rechtlichen Aspekte, Erarbeitung der Szenarien und Alternativen, Führen und Begleitung von Verhandlungen mit Geschäftspartnern, Behörden, Banken etc., Prüfung und Redaktion von Absichtserklärungen und Verträgen bei • Firmengründungen inkl. Standortevaluation • Aufbau/Expansion von Unternehmen • Nachfolgeregelungen familienintern, Management Buy-in und Management Buy-out • Finanzierungen, Beteiligungsmodelle • Sanierungen • Liquidationen Unsere Dienste erbringen wir im Team mit assoziierten Experten (Steuer- und Finanzfachleute, Betriebsingenieure etc.) oder zusammen mit der angestammten Beratercrew (Treuhänder, Steuer- und Unternehmensberater) unserer Klienten.

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BAL. Immo-Treuhand AG

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BAL. Immo-Treuhand AG

Plänkestrasse 20, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne

• Immobilien-Angebote • Immobilien-Services • Tipps & Beratung Verwaltung von Mietliegenschaften Verwaltung von Mietliegenschaften, dabei wird unterschieden zwischen Vollverwaltung oder Teilverwaltung. Die Teilverwaltung kann entweder nur die technische Verwaltung, oder aber nur die administrative Verwaltung beinhalten. Verwaltung von Liegenschaften im Stockwerkeigentum Für Stockwerkeigentümergemeinschaften ist es meist von Vorteil, wenn eine aussenstehende fachliche Person/Firma ihre Interessen neutral aber kompetent vertritt. So betreuen wir eine grössere Anzahl von Stockwerkeigentümergemeinschaften in Biel und der näheren Umbgebung. Alle Verhandlungen und die Orientierungen an die Stockwerkeigentümer, aber auch die notwendigen Protokolle, werden -soweit notwendig- zweisprachig erstellt. Verkauf und Vermittlung von Immobilien Die Vermittlung von Immobilien, seien es Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Villen, Bauland, Mehrfamilienhäuser, ist ein wichtiger Teil unserer Geschäftstätigkeit. Die Vermittlung verlangt sehr grosse Fachkenntnisse in verschiedenen Bereichen, so unter anderem bautechnischer Art, aber auch juristischer Natur und natürlich auch die Kenntnisse, wie ein zukünftiger Käufer die zu erwerbende Immobilie finanzieren kann und welche die Rendite sie ihm abwirft. Verkehrswertgutachten Die Estellung einer Verkehrswertgutachtens kann in den verschiedensten Fällen von Bedeutung sein. Sei es bereits bei einem vorgesehenen Verkauf einer Immobilie, sei es aber auch bei der Bewertung in steuerlicher oder buchhalterischer Hinsicht. Auch in Fällen von Ehescheidungen oder Erbfällen kann ein Verkehrswertgutachten von Wichtigkeit sein. Ein Verkehrswertgutachten verlangt ein seriöses und profundes Wissen im Immobilienbereich und grosse Kenntnisse der örtlichen Gegebenheiten. Begründung von Stockwerkeigentum Die Begründung von Stockwereigentum, sei es für Neubauten oder für bestehende Gebäude, die in Stockwerkeigentum umgewandelt werden, ist eine Angelegenheit, die sehr seriös und in Kenntnis aller Umstände vorgenommen werden muss. Sie verlangt grosses Fachwissen und auch die notwendigen juristischen Kenntnisse für die Erstellung des Reglements.

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ImmobilienLiegenschaftenLiegenschaftshandel Liegenschaftsvermittlung
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