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Beratung in Horgen

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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen
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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen

Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Bereitstellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links • www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen • www.alteschule.ch Alte Schule • www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private: • www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz • www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich • www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweiz • www.jugendarbeit.ch Verein Jugendarbeit in der Schweiz Beratung/Lehrstellen: • www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton • www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre • www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung • www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung • www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

GesellschaftGemeindeverwaltungGemeinde
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Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
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Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Bereitstellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links • www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen • www.alteschule.ch Alte Schule • www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private: • www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz • www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich • www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweiz • www.jugendarbeit.ch Verein Jugendarbeit in der Schweiz Beratung/Lehrstellen: • www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton • www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre • www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung • www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung • www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Soziale DiensteGemeindeverwaltungGemeinde
Soziales Gemeinde Horgen

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Alte Landstrasse 25, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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