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Advokaturbüro in Mittelland

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Advokaturbüro in Mittelland, empfohlen von local.ch

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur Stegmann AG

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Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Avocate Marielle Dumas

Avocate Marielle Dumas

Rue Victor-Tissot 2, 1630 Bulle
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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
Avocats de la Route

Avocats de la Route

Route de Beaumont 20, 1700 Freiburg
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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
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Bangerter Friedli & Partner

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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Bäriswyl Peter

Bäriswyl Peter

Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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NotarAdvokaturbüro
Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg
NotarAdvokaturbüro

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

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Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Advokatur Stegmann AG

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Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Avocate Marielle Dumas

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Rue Victor-Tissot 2, 1630 Bulle
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Avocats de la Route

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Bangerter Friedli & Partner

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Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
AdvokaturbüroNotar
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

 Offen – Schliesst in 2 Stunden
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Bäriswyl Peter

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Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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NotarAdvokaturbüro
Feldweg 13, 3088 Rüeggisberg
NotarAdvokaturbüro

ADVOKATUR Wir beraten und prozessieren. Seit 1995 sind wir als eigentümergeführte Partnerschaft mit einem innovativen Ansatz für unsere Klientinnen und Klienten im Einsatz. Den Fokus unseres Angebots setzen wir auf Immobilien, insbesondere in den Bereichen Mietrecht, Werkvertragsrecht, Bau- und Planungsrecht, Stockwerkeigentum, Nachbarrecht, Vergaberecht, Grundstückkäufe bzw. -verkäufe, Baurechtsverträge und Altlasten. Von der «Bilanz» in Zusammenarbeit mit Statista wurde uns 2017 die Auszeichnung Top-Anwaltskanzlei im Bereich Mietrecht verliehen. Weiter konzentrieren wir uns auf unsere Stärken im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, im allgemeinen Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Stiftungsrecht, Familien-, Ehe- und Scheidungsrecht, Erbrecht und Verwaltungsrecht. Ausserdem führen wir langfristig und erfolgreich diverse Verwaltungsratsmandate. Unsere Klientinnen und Klienten beraten wir nach individueller Absprache und vertreten sie falls notwendig vor Gericht. Mit Ihren Problemen machen wir kurzen Prozess. Die Öffnungszeiten unseres Advokaturbüros sind von 8.00-12.00 und 13.00-17.00 Uhr. NOTARIAT Mit unseren umfassenden Notariatsdienstleistungen, die wir in unseren Büros in Bern und Rüeggisberg anbieten, helfen wir Ihnen zielfokussiert und kundenorientiert bei der Umsetzung Ihrer Rechtsgeschäfte. Vorausplanung und Rechtssicherheit spielen in vielen Bereichen des Lebens eine ganz wichtige Rolle – wenn Sie ein Grenzanbaurecht mit Ihrem Nachbarn vereinbaren, eine Liegenschaft kaufen, ein Heimwesen übertragen, eine Gesellschaft gründen, Ihren Partner ehe- und erbrechtlich begünstigen, ein Testament oder Erbvertrag abfassen, einen Nachlass teilen oder einen Vorsorgeauftrag errichten wollen. Für öffentliche Urkunden aller Art, Rechtsberatung eingeschlossen, und für die Redaktion Ihrer Verträge sind wir zuständig. Wir veranlassen die erforderlichen Registereinträge im Grundbuch und im Handelsregister und treten für Sie in Kontakt mit den Behördestellen. Daneben treffen wir für Sie die erforderlichen rechtlichen Abklärungen, beraten Sie mit Weitsicht, sorgfältig und zeitnah, gestalten Ihre Verträge und wickeln den gesamten Verkehr mit Dritten und Behörden zuverlässig ab. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie auch Aufgaben aus dem Bereich des Treuhandwesens.

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Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bigler Kaufmann Wendling Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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AdvokaturbüroAnwalt
Bahnhofstrasse 2, 2502 Biel/Bienne
AdvokaturbüroAnwalt

Unsere Anwaltskanzlei in Biel am Bahnhofplatz steht Ihnen seit 1980 für Rechtsberatung und Prozessführung unter anderem in den Bereichen Scheidung, Mietrecht, Arbeitsrecht und Baurecht zur Verfügung. Zudem werden Sie durch unsere Anwälte bei sämtlichen Anliegen rund um Ihre Liegenschaft unterstützt (u.a. Nachbarrecht, Dienstbarkeiten, Mietrecht, Baurecht, Abgaben und Gebühren). Neben kompetenter Beratung können Sie bei uns auch Ihre Steuererklärung ausfüllen lassen. Ihr Anwalt in Biel Abhängig vom Rechtsgebiet ist es erforderlich, den fachlich passenden Rechtsanwalt bzw. die passende Rechtsanwältin mit dem entsprechenden Sachverhalt vertraut zu machen. Wir stellen Ihnen, je nach Bedarf, den geeigneten Anwalt in Biel zur Verfügung. Sollten Sie einen Scheidungsanwalt, einen Anwalt für Ihre Baueinsprache , für Arbeitsrecht , Mietrecht oder andere Rechtsangelegenheiten benötigen, nimmt sich unser Jurist gern Ihrem Anliegen an. Unsere Anwälte beraten Sie umfassend und verteidigen Sie vor den Gerichten und Behörden in der Schweiz. Oberstes Ziel unserer Rechtsanwälte ist es, Ihr Rechtsanliegen kosten- und lösungsorientiert zu behandeln sodass ein optimales Endergebnis im Vordergrund steht. Selbstverständlich arbeiten unsere Anwälte und Mitarbeiter diskret und mit hoher Fachkompetenz. Kontaktieren Sie uns – mit vollem Elan nehmen wir uns Ihrem Anliegen an.

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