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Advokaturbüro in Oberaargau

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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A

ADVOCATE

Melchnaustrasse 1, 4900 Langenthal
Advokaturbüro
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AJ

Advokatur Joss

Postfach, 4901 Langenthal
Advokaturbüro
 Geschlossen – Öffnet 06.01.2025 at 8:00 AM
Bracher & Partner

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Bracher & Partner

Wydenstrasse 11, 4704 Niederbipp
Bracher & Partner: Was uns zum starken Partner macht.

Die Anwaltskanzlei Bracher & Partner kann auf erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie weitere ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten in den Fachgebieten Advokatur, Notariat, Unternehmensberatung sowie Administration zählen. Macherinnen und Macher, die sämtliche Aufgaben kompetent, praxisorientiert und effizient erledigen. Im Fokus stehen dabei immer die Zielsetzungen und Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Unabhängig davon, ob es sich um die Betreuung eines Rechtsfalls, um Notariatsdienstleistungen oder um Aufgaben aus einem der Dienstleistungsbereiche wie Unternehmensberatung oder Administration handelt. Auch unser grosses Netzwerk setzen wir zielgerichtet für die Interessen unserer Kundinnen und Kunden ein. Bracher & Partner investiert in die Zukunft mit der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Juristinnen bzw. Juristen werden bei uns an allen fünf Standorten in Bern, Biel/Bienne, Langenthal Niederbipp und Thun umfassend auf die berufliche Praxis vorbereitet. Bracher & Partner ist auf der Höhe der Zeit und nutzt die digitalen Medien zielgerichtet und effektiv. Von den Dienstleistungen, die auf der Grundlage unserer Werte Kundenorientierung, Attraktivität, Zielorientierung und Vernetzung erbracht werden, profitieren natürliche Personen ebenso wie Unternehmen, Verbände und Stiftungen. Alle werden rundum persönlich beraten und betreut.

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NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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Die Anwaltskanzlei Bracher & Partner kann auf erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie weitere ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten in den Fachgebieten Advokatur, Notariat, Unternehmensberatung sowie Administration zählen. Macherinnen und Macher, die sämtliche Aufgaben kompetent, praxisorientiert und effizient erledigen. Im Fokus stehen dabei immer die Zielsetzungen und Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Unabhängig davon, ob es sich um die Betreuung eines Rechtsfalls, um Notariatsdienstleistungen oder um Aufgaben aus einem der Dienstleistungsbereiche wie Unternehmensberatung oder Administration handelt. Auch unser grosses Netzwerk setzen wir zielgerichtet für die Interessen unserer Kundinnen und Kunden ein. Bracher & Partner investiert in die Zukunft mit der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Juristinnen bzw. Juristen werden bei uns an allen fünf Standorten in Bern, Biel/Bienne, Langenthal Niederbipp und Thun umfassend auf die berufliche Praxis vorbereitet. Bracher & Partner ist auf der Höhe der Zeit und nutzt die digitalen Medien zielgerichtet und effektiv. Von den Dienstleistungen, die auf der Grundlage unserer Werte Kundenorientierung, Attraktivität, Zielorientierung und Vernetzung erbracht werden, profitieren natürliche Personen ebenso wie Unternehmen, Verbände und Stiftungen. Alle werden rundum persönlich beraten und betreut.

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Die Anwaltskanzlei Bracher & Partner kann auf erfahrene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie weitere ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten in den Fachgebieten Advokatur, Notariat, Unternehmensberatung sowie Administration zählen. Macherinnen und Macher, die sämtliche Aufgaben kompetent, praxisorientiert und effizient erledigen. Im Fokus stehen dabei immer die Zielsetzungen und Anforderungen der Kundinnen und Kunden. Unabhängig davon, ob es sich um die Betreuung eines Rechtsfalls, um Notariatsdienstleistungen oder um Aufgaben aus einem der Dienstleistungsbereiche wie Unternehmensberatung oder Administration handelt. Auch unser grosses Netzwerk setzen wir zielgerichtet für die Interessen unserer Kundinnen und Kunden ein. Bracher & Partner investiert in die Zukunft mit der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Juristinnen bzw. Juristen werden bei uns an allen fünf Standorten in Bern, Biel/Bienne, Langenthal Niederbipp und Thun umfassend auf die berufliche Praxis vorbereitet. Bracher & Partner ist auf der Höhe der Zeit und nutzt die digitalen Medien zielgerichtet und effektiv. Von den Dienstleistungen, die auf der Grundlage unserer Werte Kundenorientierung, Attraktivität, Zielorientierung und Vernetzung erbracht werden, profitieren natürliche Personen ebenso wie Unternehmen, Verbände und Stiftungen. Alle werden rundum persönlich beraten und betreut.

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