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Mahlzeitendienst in Ostschweiz (Region)

: 45 Einträge

Mahlzeitendienst in Ostschweiz (Region), empfohlen von local.ch

Ebenfalls empfohlen

 Geschlossen bis 08:00 Uhr
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
SPITEX Oberengadin - Überall für alle

Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

PremiumPremium Eintrag
SpitexKrankenpflege PflegefachpersonalBetreuung und Pflege zu HauseHausdienstMahlzeitendienst
Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Spitex Oberengadin Engadin'Ota

Via Nouva 3, 7503 Samedan
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Das Spitex-Angebot steht Menschen jeder Altersgruppe offen: nach einem Unfall, nach der Geburt, nach einem ambulanten Eingriff, nach einem Spitalaufenthalt, während der Rekonvaleszenz, bei Behinderung oder Krankheit. Die Spitex Oberengadin/Engadin Ota ist für die Orte: Sils, Silvaplana, St. Moritz, Champfèr, Celerina, Pontresina, Samedan, Bever, Punt-Chamues-ch,La, Madulain, Zuoz, S-chanf, Cinuos-chel zuständig. Wer hat Anrecht auf die Spitex-Leistungen? Nach Bundesverfassung hat jede Bürgerin und jeder Bürger in einer Notlage, Anspruch auf die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässliche Hilfe, Pflege und Betreuung. Darin eingeschlossen ist auch die Hilfe und Pflege zu Hause. Im Kanton Graubünden fördern Kanton und Gemeinden die Hilfe und Pflege zu Hause. Was bezweckt Spitex? Dank Spitexleistungen können Betroffene trotz persönlichen Einschränkungen, die durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches bedingt sind, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei immer, die Selbstständigkeit des Spitex-Klienten zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege mit einzubeziehen. Von der Spitex können alle Altersgruppen profitieren. Spitex steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern jeden Alters zur Verfügung, die bedingt durch Krankheit, Unfall, Behinderung, Altersgebrechen, Mutterschaft oder Ähnliches auf Unterstützung angewiesen sind. Massgebend sind Notwendigkeit und ein abgeklärter Bedarf. Wie gehen Sie vor, wenn Sie Hilfe benötigen? Als erstes nehmen Sie mit uns telefonisch Kontakt auf und schildern kurz Ihre persönliche Situation. Unsere Einsatzleiterin wird dann mit Ihnen einen Termin vereinbaren, um bei Ihnen zu Hause den genauen Bedarf der Hilfe und Unterstützung abzuklären. Gemeinsam formulieren Sie einen Auftrag für die Spitex. Wir nehmen anschliessend Kontakt mit Ihrem Hausarzt auf, damit er aus ärztlicher Sicht den Bedarf bestätigen kann. Diese Verordnung ist Grundlage für die Abrechnung mit der Krankenkasse. Wer bezahlt die Spitex-Leistungen? Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege sind in der Regel kassenpflichtig; d.h. die Krankenkassen übernehmen diese Aufwendungen, abzüglich des Selbstbehaltes. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen. Kostenanteil Klienten: Mit der neuen Pflegefinanzierung beträgt der Kostenanteil maximal CHF 8.-- pro Tag. Liegt der Pflegeeinsatz unter einer Stunde, wird der Klientenanteil anteilmässig belastet. Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Sie erhalten von uns eine monatliche Rechnung, welche die kassenpflichtigen und die nichtkassenpflichtigen Kosten enthalten. Sie müssen nur den auf dem Einzahlungsschein vorgedruckten Betrag zahlen. Die Kassenpflichtigen Kosten werden direkt über tiers payant mit den Krankenkassen abgerechnet.Sind Sie für nichtpflichtige Leistungen zusatzversichert müssen Sie die Rechnung Ihrer Krankenkasse zur Rückvergütung weiterleiten. Abklärungen ohne nachfolgende Einsätze müssen wir Ihnen in Rechnung stellen. Annullation von Einsätzen: Bitte beachten Sie, dass Absagen von vereinbarten Einsätzen bis zwei Stunden Dauer mind. 24 Stunden und bei längeren Einsätzen mind. 48 Stunden im Voraus erfolgen muss. Bei zu kurzfristigen Absagen muss die abgemachte Zeit zum Vollkostentarif in Rechnung gestellt werden.

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Spitex Bezirk Stein
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Spitex Bezirk Stein

Wisegässli 3, 8260 Stein am Rhein
Herzlich Willkommen

Hilfe und Pflege zu Hause • Für Menschen aller Altersgruppen • Betagte, Kranke, Verunfallte und Behinderte können unsere Hilfe in Anspruch nehmen • Wir bieten eine ganzheitliche Pflege, die den Menschen als Persönlichkeit respektiert Unsere Ziele • Die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens zu Hause • Eine individuell angepasste Krankenpflege und/oder Hilfe im Haushalt • Förderung der Gesundheit und Selbstständigkeit • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen Verfügbarkeit • Ärztlich verordnete Behandlungen können nach Absprache während 24 Stunden beansprucht werden. • In Notfällen gilt der allgemein gültige, kantonale ärztliche Notfalldienst. Gesundheits- und Krankenpflege • Bedarfsabklärung • Unterstützung bei der Körperpflege • Ärztlich verordnete Behandlungen, z.B. Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, usw. • Palliativpflege • Beratung und Instruktion von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen Hilfe im Haushalt Die folgenden Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung: • Laufende Haushaltsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Waschen, Bügeln und Einkaufen) • Zubereitung von Mahlzeiten • Betreuung und Begeleitung von Betagten, Kranken, Verunfallten und Behinderten (sozialbetreuerische Dienstleistungen) Mahlzeitendienst Der Mahlzeitendienst wird von Pro Senectute organisiert. Die im Alters- und Pflegeheim Stein am Rhein gekochten Mahlzeiten werden portionenweise in einer dafür vorgesehenen Box angerichtet und jeweils vormittags von einer Verteilerin ins Haus gebracht. In einem von Pro Senectute gelieferten Induktionsofen können die Mahlzeiten dank eines wohldurchdachten Systems problem- und gefahrlos gewärmt werden. Die Mahlzeiten können für drei (minimum) bis sechs Tage pro Woche bezogen werden (Samstag und Sonntag keine Lieferungen). Auch Bezüge für wenige Wochen sind möglich. Anmeldung und weitere Auskünfte: Telefon 079 828 20 45

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SpitexAlters- und PflegeheimHeim
Spitex Bezirk Stein

Spitex Bezirk Stein

Wisegässli 3, 8260 Stein am Rhein
SpitexAlters- und PflegeheimHeim
Herzlich Willkommen

Hilfe und Pflege zu Hause • Für Menschen aller Altersgruppen • Betagte, Kranke, Verunfallte und Behinderte können unsere Hilfe in Anspruch nehmen • Wir bieten eine ganzheitliche Pflege, die den Menschen als Persönlichkeit respektiert Unsere Ziele • Die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens zu Hause • Eine individuell angepasste Krankenpflege und/oder Hilfe im Haushalt • Förderung der Gesundheit und Selbstständigkeit • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen Verfügbarkeit • Ärztlich verordnete Behandlungen können nach Absprache während 24 Stunden beansprucht werden. • In Notfällen gilt der allgemein gültige, kantonale ärztliche Notfalldienst. Gesundheits- und Krankenpflege • Bedarfsabklärung • Unterstützung bei der Körperpflege • Ärztlich verordnete Behandlungen, z.B. Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, usw. • Palliativpflege • Beratung und Instruktion von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen Hilfe im Haushalt Die folgenden Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung: • Laufende Haushaltsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Waschen, Bügeln und Einkaufen) • Zubereitung von Mahlzeiten • Betreuung und Begeleitung von Betagten, Kranken, Verunfallten und Behinderten (sozialbetreuerische Dienstleistungen) Mahlzeitendienst Der Mahlzeitendienst wird von Pro Senectute organisiert. Die im Alters- und Pflegeheim Stein am Rhein gekochten Mahlzeiten werden portionenweise in einer dafür vorgesehenen Box angerichtet und jeweils vormittags von einer Verteilerin ins Haus gebracht. In einem von Pro Senectute gelieferten Induktionsofen können die Mahlzeiten dank eines wohldurchdachten Systems problem- und gefahrlos gewärmt werden. Die Mahlzeiten können für drei (minimum) bis sechs Tage pro Woche bezogen werden (Samstag und Sonntag keine Lieferungen). Auch Bezüge für wenige Wochen sind möglich. Anmeldung und weitere Auskünfte: Telefon 079 828 20 45

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Hilfe und Pflege zu Hause • Für Menschen aller Altersgruppen • Betagte, Kranke, Verunfallte und Behinderte können unsere Hilfe in Anspruch nehmen • Wir bieten eine ganzheitliche Pflege, die den Menschen als Persönlichkeit respektiert Unsere Ziele • Die Ermöglichung eines selbstbestimmten Lebens zu Hause • Eine individuell angepasste Krankenpflege und/oder Hilfe im Haushalt • Förderung der Gesundheit und Selbstständigkeit • Entlastung und Unterstützung von Angehörigen Verfügbarkeit • Ärztlich verordnete Behandlungen können nach Absprache während 24 Stunden beansprucht werden. • In Notfällen gilt der allgemein gültige, kantonale ärztliche Notfalldienst. Gesundheits- und Krankenpflege • Bedarfsabklärung • Unterstützung bei der Körperpflege • Ärztlich verordnete Behandlungen, z.B. Verabreichung von Medikamenten, Injektionen, Verbandswechsel, usw. • Palliativpflege • Beratung und Instruktion von Patienten, Angehörigen und Bezugspersonen Hilfe im Haushalt Die folgenden Dienstleistungen stehen Ihnen zur Verfügung: • Laufende Haushaltsarbeiten (Unterhaltsreinigung, Waschen, Bügeln und Einkaufen) • Zubereitung von Mahlzeiten • Betreuung und Begeleitung von Betagten, Kranken, Verunfallten und Behinderten (sozialbetreuerische Dienstleistungen) Mahlzeitendienst Der Mahlzeitendienst wird von Pro Senectute organisiert. Die im Alters- und Pflegeheim Stein am Rhein gekochten Mahlzeiten werden portionenweise in einer dafür vorgesehenen Box angerichtet und jeweils vormittags von einer Verteilerin ins Haus gebracht. In einem von Pro Senectute gelieferten Induktionsofen können die Mahlzeiten dank eines wohldurchdachten Systems problem- und gefahrlos gewärmt werden. Die Mahlzeiten können für drei (minimum) bis sechs Tage pro Woche bezogen werden (Samstag und Sonntag keine Lieferungen). Auch Bezüge für wenige Wochen sind möglich. Anmeldung und weitere Auskünfte: Telefon 079 828 20 45

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