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Spitex Region Romanshorn

Spitex Region Romanshorn

Konsumhof 2, 8590 Romanshorn
Ihre Spitex für Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil...

Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... Wir respektieren aber auch die Grenzen der Klienten, der Angehörigen und der Mitarbeitenden.

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SpitexBetreuung und Pflege zu HausePsychiatrische Dienste
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Wir unterstützen, pflegen und betreuen Sie zu Hause, damit Sie trotz Einschränkungen so lange als möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Unsere Pflege- und Haushilfeteams bieten allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil individuelle Beratung, Pflege und Hilfe zu Hause an - während 365 Tagen im Jahr. Unsere Leistungen können Sie über die Grund- oder Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse abrechnen. Dienstleistungen: • Die Spitex pflegt, hilft, unterstützt und berät in allen Lebenslagen, damit ein Leben in der gewohnten Umgebung möglich ist und bleibt. • Pflege täglich von 07.00-22.00 Uhr (mit einem Nachtpikett-Dienst für Notfallsituationen) • Haushilfe an Werktagen von Montag bis Freitag • Abrechnung über Krankenkasse und Zusatzversicherung Pflege zu Hause: · Abklärung · Beratung und Begleitung von pflegenden Angehörigen · Behandlungspflege · Grundpflege · Akut- und Übergangspflege · Palliative Pflege · Psychiatrische und psychogeriatrische Pflege · Fachberatung Hauswirtschaft & Sozialbetreuung: • Leistungen Unsere Leistungen erbringen wir an Werktagen von Montag bis Freitag. Dabei unterscheiden wir zwischen Kurz- und Langzeiteinsätzen. Kurzzeiteinsätze: Bis zur Genesung oder Stabilisierung der Situation, z.B. nach einem Spitalaufenthalt. Kurzeinsätze sind in der Regel nach 3 Monaten abgeschlossen. Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . Sprechstunde / Krankenmobilien: Gerne beraten wir Sie bei uns im Ambulatorium im Konsumhof 2. • Blutdruck und Blutzucker messen • Injektionen • Beratung über Pflege und Betreuung sowie Hilfsmittel, Pflegematerialien und vieles mehr • Unterstützung bei Fragen rund um das Gesundheitswesen • Vermietung und Verkauf von Krankenmobilien Hilfsmittel erleichtern kranken und pflegebedürftigen Menschen die Bewältigung des Alltags. Es besteht die Möglichkeit, diese zu kaufen oder zu mieten. Wir beraten Sie gerne über das Angebot sowie Konditionen und Preise. Als Mitglied der Spitex profitieren Sie von einem vergünstigten Mietpreis. Beachten Sie auch den Shop von Kuhn und Bieri für Pflegehilfsmittel. • Unser Angebot : • Bade- und Duschhilfen • Rollatoren / Gehhilfe • Weitere Artikel auf Anfrage • Rollstuhlvermietung ( Pflegeheim Romanshorn : 071 466 06 06) Fahrdienst SRK: Die Spitex organisiert und koordiniert den Fahrdienst SRK mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern. Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... 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Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. Abklärung und Verordnung Da hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen von den Vertragsgemeinden subventioniert werden, ist die Spitex verpflichtet, eine strukturierte Anspruchsabklärung durchzuführen. Zusätzlich bedarf es einer ärztlichen Verordnung. Ist kein Anspruch gegeben, vermittelt die Spitex andere Anbieter. Kosten und Tarife Eine Abklärung ist obligatorisch und wie die hauswirtschaftlichen und sozialbetreuerischen Leistungen keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Gegebenenfalls können Klienten mit einer Zusatzversicherung die Kosten bei ihrem Versicherer zurückfordern. Die Rechnung der Spitex geht immer an die Klienten und ist von diesen, unabhängig von einer allfälligen Rückerstattung, zu begleichen. Weiter Informationen finden Sie im Tarifblatt . 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Diese stellen ihre Zeit und ihr Fahrzeug zu einem Spesentarif zur Verfügung. Der Fahrdienst kann von den Einwohnerinnen und Einwohnern von Romanshorn, Salmsach, Dozwil, Kesswil und Uttwil in Anspruch genommen werden. • Angebot : Der Fahrdienst der Spitex ermöglicht Menschen, die nicht in der Lage sind, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen, die Fahrt zum Arzt, ins Spital, zur therapeutischen Behandlung oder zum Kur- und Erholungsaufenthalt (bitte 2 Tage im Voraus anmelden). Mahlzeitendienst: Der Mahlzeitendienst wird organisiert durch die Frauenvereine · Romanshorn: Telefon 076 651 34 68 · Salmsach: Telefon 071 463 58 44 · Dozwil-Kesswil-Uttwil: Telefon 079 590 49 72 Palliative Care: Qualifizierte Mitarbeitende übernehmen die Palliative Pflege rund um die Uhr. Es ist uns wichtig, dass Klientinnen und Klienten so lange wie möglich daheim im gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn möglich bis ganz zum Schluss... 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Langzeiteinsätze: Zur Vermeidung oder Verzögerung eines Spital- oder Heimeintritts, zur Entlastung des familiären Unterstützungsnetzes, zur Unterstützung und Förderung der vorhandenen Ressourcen (Erhalt der Selbständigkeit). Langzeiteinsätze werden in der Regel halbjährlich überprüft. Weitere Informationen finden Sie im Leistungsbeschrieb . Voraussetzung für Leistungserbringung • Leistungen werden nur in Anwesenheit der Klienten erbracht. • Wo immer möglich, werden Familienmitglieder angeleitet (z.B. Wäsche waschen). • Es werden keine Dienstleistungen für erwachsene Kinder übernommen. Bei Jugendlichen ab der 1. Oberstufe setzen wir voraus, dass sie ihr Zimmer selber in Ordnung bringen. Wir übernehmen keine Reinigungsarbeiten, wo keine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, wie auch keine Grundreinigung oder keinen Frühlingsputz. 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