Die SPITEX Region Thun AG bringt Lebensqualität nach Hause Die SPITEX Region Thun AG ist eine gemeinnützige AG, die im Auftrag des Kantons Bern die Hilfe und Pflege zu Hause sicherstellt. Das Einzugsgebiet der SPITEX Region Thun AG umfasst die Gemeinden Thun, Spiez, Heimberg und Sigriswil mit 62'700 Einwohnerinnen und Einwohnern. Als eine der grössten SPITEX-Organisationen im Kanton Bern sind wir in der Lage, unseren Betrieb entsprechend den neuen Entwicklungen und Anforderungen in Bezug auf das Dienstleistungsangebot, die Arbeitsqualität und die Finanzierung auszurichten. Wir haben eine Betriebsgrösse erreicht, welche es uns ermöglicht, nebst den Kerndienstleistungen auch Spezialangebote wie Palliative Care, Psychosoziale Betreuung, Demenzbegleitung, Hauswirtschaft, Betreuung und Begleitung in Zusammenarbeit mit dem Spital Thun, Alterseinrichtungen, Arztpraxen etc. weiter zu entwickeln. Unsere Ziele Wir setzen uns zum Ziel, mit unserer Unterstützung einen bedarfsgerechten Beitrag zu leisten, damit unsere Patienten in ihrer gewohnten Umgebung bleiben - oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren können. Es ist uns ein grosses Anliegen, gesunde Menschen aller Altersstufen zu ermuntern und anzuleiten, ihre Gesundheit zu erhalten und kranke Menschen dabei zu unterstützen, die Gesundheit wieder zu erlangen. Den Grundsatz der Förderung und Erhaltung der Selbständigkeit unserer Patienten beziehen wir in die ganzheitliche Unterstützung mit ein, sei es im Haushalt, in der Pflege oder in einer Beratung. Kosten und Tarife Wer bezahlt die SPITEX-Leistungen? Unsere Leistungen werden vom Kanton Bern subventioniert und können daher zu sozial verträglichen Tarifen in Anspruch genommen werden. Die Pflegestunden werden von den Krankenversicherungen im Rahmen der Grundversicherung getragen oder gehen zulasten der Unfall- oder der Invalidenversicherung. Die hauswirtschaftlichen Leistungen werden nicht von der obligatorischen Krankenversicherung, jedoch von einer allfälligen Zusatzversicherung übernommen. Sie haben auch die Möglichkeit, über die Ergänzungsleistungen der AHV/IV einen Beitrag der Kosten zu erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Lassen Sie sich durch eine entsprechende Stelle (AHV-Zweigstelle, Pro Senectute) beraten. Unsere Einsatzzeiten Montag bis Sonntag: 07.00 bis 23.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr 13.30 - 17.00 Uhr In den übrigen Zeiten wird der Telefonbeantworter regelmässig abgehört. Telefon: 033 226 50 50