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Gemeindeverwaltung Horgen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Gemeindeverwaltung Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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GemeindeverwaltungGemeindeÖffentliche DienstleistungenVerwaltung
Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Im Namen des Gemeinderats und der Gemeindeverwaltung heisse ich Sie bei uns in Horgen ganz herzlich willkommen. Der Bezirkshauptort Horgen ist eine vielseitige, lebenswerte und lebendige Gemeinde mit fast 24'000 Einwohnerinnen und Einwohnern wunderbar gelegen am Zürichsee. Sie erstreckt sich von den unteren Dorfteilen am See über die jahrtausendalten Moränenlandschaften im Hirzel bis zum Albisgrat hinüber. Horgen deckt sämtliche Bedürfnisse für ein genussvolles, zufriedenes Leben auf einem wunderschönen, überschaubaren Fleck Erde ab. Das vielseitige Gewerbe mit zahlreichen innovativen KMUs, das umfassende Angebot im Gesundheits- und Pflegebereich und die intakte, naturverbundene Landwirtschaft bieten vielen Arbeitnehmenden einen Arbeitsplatz vor Ort. Die sehr gute Erschliessung an das öffentliche Verkehrsnetz, das Bildungsangebot sowie auch die vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten für die alltäglichen Bedürfnisse ermöglichen ein angenehmes Wohnen und Leben im Dorf. Ich lade Sie ein, den urbanen Wohnraum sowie die Wald- und Wiesenlandschaften zusammen mit Familien und Freunden zu entdecken – vielleicht auch etwas zu erobern. Geniessen Sie den kürzeren oder auch längeren Aufenthalt in Horgen als Gast oder Bewohner und lassen Sie sich von Ihren neuen Horgner Kontakten, Freunden, Nachbarn und Arbeitskollegen unsere Gemeinde zeigen. Viel Spass beim Kennenlernen unserer Gemeinde. Nachfolgend für Sie die Abteilungen der Gemeinde Horgen Herzlich willkommen in Horgen 1. Präsidiales · Präsidiales · Personaldienst 2. Bau · Tiefbau · Hochbau · Geomatik und Vermessung · Energie und Umwelt · Abwasserreinigungsanlage 3. Finanzen · Rechnungswesen · Steuern · Liegenschaften und Sport · Gemeindeammann- und Betreibungsamt 4. Gesellschaft · Soziales · Kind/Jugend/Familie · Alter und Gesundheit · Einwohnerdienste · Gemeindepolizei · Zivilstand- und Bestattungsamt · Sozialversicherungen · Friedensrichteramt 5. Gemeindewerke 6. Schulverwaltung

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

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Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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