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Alters- und Pflegeheim in Saanenland (Region)

: 7 Einträge
 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Alters- und PflegeheimHeimAltersheimWohnen im AlterBegleitetes Wohnen
Karl Haueter-Strasse 19, 3770 Zweisimmen
Alters- und PflegeheimHeimAltersheimWohnen im AlterBegleitetes Wohnen

Im Alterswohnen Bergsonne finden 47 pflegebedürftige und/oder demenzerkrankte Menschen ein neues Zuhause. 27 Plätze befinden sich in der Bergsonne, die im Jahre 2000 eröffnet wurde. Es werden zumeist grosszügige Einzelzimmer (mit Balkon und Dusche/WC) angeboten. Die Zimmer sind sonnendurchflutet und freundlich. Zentral im ersten Stock befinden sich die Räumlichkeiten des Aufenthalts- und Essbereichs sowie die Cafeteria mit einem riesigen Kachelofen, die Aktivierungstherapie sowie eine grosszügige Terrasse mit einer Voliere. Im Erdgeschoss befinden sich die Geschäftsstelle der Alterswohnen STS AG sowie die Büroräume der Betriebsleitung. Die Hörberatung bietet ihre externen Dienste in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses für die Bevölkerung des Obersimmentals an. Die zweite Abteilung - die ehemalige Langzeitabteilung im Spital Zweisimmen - beherbergt bis zu 20 Personen. Mit einem sanften Umbau wurde sie 2011 in eine Wohngruppe umgebaut. Sie verfügt über einen Aufenthalts- und Essbereich und ist dank ihrer spezifischen Einrichtung und dem bedürfnisgerecht gestalteten Garten vor allem für demenzerkrankte Menschen optimal.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet morgen um 08:00
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Altersheim Sunnebühl Lauenen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Altersheim Sunnebühl Lauenen

Sonnige Lauenenstrasse 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Herzlich Willkommen im Altersheim Sunnebühl

Das Sunnebühl liegt leicht erhöht am Eingang des sonnigen Dorfes Lauenen. Es bietet Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf ein schönes und fürsorgliches Zuhause. Leben und Wohnen Im Sunnebühl stehen Einzel- und Doppelzimmer für 18 Bewohnende zur Verfügung. Sie alle sind lichtdurchflutet und verfügen über ein eigenes Badezimmer oder eine eigene Toilette. Die meisten bieten Ausblick auf das Gelten- und Wildhorn, einige verfügen über einen eigenen Balkon. Die Sunnebühl-Küche bereitet frische, saisonale Mahlzeiten aus regionalen Produkten zu, die im grosszügigen Begegnungsraum eingenommen werden. Auf Anmeldung können die Bewohnenden sie mit den Angehörigen geniessen. Der Blumengarten und die Terrasse vor dem Chalet laden mit gemütlichen Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein. Manchmal gesellt sich das Heimbüsi dazu. Die persönliche Wäsche der Bewohnenden wie die gesamte Wäsche wird im Haus gewaschen. Betreuung und Pflege Das Sunnebühl legt viel Wert auf eine familiäre Betreuung. Stricken, Basteln, Gesellschaftsspiele und Backen mit den Mittwochsfrauen sind kleine Beispiele für das Gemeinschaftsleben. Da das Sunnebühl mitten im Dorf liegt, ist der Austausch der Bewohnenden mit der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit. Die Bewohnenden geniessen eine kompetente und individuelle Pflege. Die hohe Qualität und der aktuelle Standard ist durch die Zusammenarbeit mit der Alterswohnen STS AG garantiert. Bei Bedarf wird die Akutmedizin der Spitäler Zweisimmen und Thun beigezogen. Zusätzliche Dienstleistungen wie Seelsorge, Psysiotherapie und Fusspflege können gebucht werden.

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Sonnige Lauenenstrasse 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
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Herzlich Willkommen im Altersheim Sunnebühl

Das Sunnebühl liegt leicht erhöht am Eingang des sonnigen Dorfes Lauenen. Es bietet Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf ein schönes und fürsorgliches Zuhause. Leben und Wohnen Im Sunnebühl stehen Einzel- und Doppelzimmer für 18 Bewohnende zur Verfügung. Sie alle sind lichtdurchflutet und verfügen über ein eigenes Badezimmer oder eine eigene Toilette. Die meisten bieten Ausblick auf das Gelten- und Wildhorn, einige verfügen über einen eigenen Balkon. Die Sunnebühl-Küche bereitet frische, saisonale Mahlzeiten aus regionalen Produkten zu, die im grosszügigen Begegnungsraum eingenommen werden. Auf Anmeldung können die Bewohnenden sie mit den Angehörigen geniessen. Der Blumengarten und die Terrasse vor dem Chalet laden mit gemütlichen Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein. Manchmal gesellt sich das Heimbüsi dazu. Die persönliche Wäsche der Bewohnenden wie die gesamte Wäsche wird im Haus gewaschen. Betreuung und Pflege Das Sunnebühl legt viel Wert auf eine familiäre Betreuung. Stricken, Basteln, Gesellschaftsspiele und Backen mit den Mittwochsfrauen sind kleine Beispiele für das Gemeinschaftsleben. Da das Sunnebühl mitten im Dorf liegt, ist der Austausch der Bewohnenden mit der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit. Die Bewohnenden geniessen eine kompetente und individuelle Pflege. Die hohe Qualität und der aktuelle Standard ist durch die Zusammenarbeit mit der Alterswohnen STS AG garantiert. Bei Bedarf wird die Akutmedizin der Spitäler Zweisimmen und Thun beigezogen. Zusätzliche Dienstleistungen wie Seelsorge, Psysiotherapie und Fusspflege können gebucht werden.

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Alters- und Pflegeheim in Saanenland (Region)

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Karl Haueter-Strasse 19, 3770 Zweisimmen
Alters- und PflegeheimHeimAltersheimWohnen im AlterBegleitetes Wohnen

Im Alterswohnen Bergsonne finden 47 pflegebedürftige und/oder demenzerkrankte Menschen ein neues Zuhause. 27 Plätze befinden sich in der Bergsonne, die im Jahre 2000 eröffnet wurde. Es werden zumeist grosszügige Einzelzimmer (mit Balkon und Dusche/WC) angeboten. Die Zimmer sind sonnendurchflutet und freundlich. Zentral im ersten Stock befinden sich die Räumlichkeiten des Aufenthalts- und Essbereichs sowie die Cafeteria mit einem riesigen Kachelofen, die Aktivierungstherapie sowie eine grosszügige Terrasse mit einer Voliere. Im Erdgeschoss befinden sich die Geschäftsstelle der Alterswohnen STS AG sowie die Büroräume der Betriebsleitung. Die Hörberatung bietet ihre externen Dienste in den Räumlichkeiten des Erdgeschosses für die Bevölkerung des Obersimmentals an. Die zweite Abteilung - die ehemalige Langzeitabteilung im Spital Zweisimmen - beherbergt bis zu 20 Personen. Mit einem sanften Umbau wurde sie 2011 in eine Wohngruppe umgebaut. Sie verfügt über einen Aufenthalts- und Essbereich und ist dank ihrer spezifischen Einrichtung und dem bedürfnisgerecht gestalteten Garten vor allem für demenzerkrankte Menschen optimal.

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Altersheim Sunnebühl Lauenen

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Altersheim Sunnebühl Lauenen

Sonnige Lauenenstrasse 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
Herzlich Willkommen im Altersheim Sunnebühl

Das Sunnebühl liegt leicht erhöht am Eingang des sonnigen Dorfes Lauenen. Es bietet Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf ein schönes und fürsorgliches Zuhause. Leben und Wohnen Im Sunnebühl stehen Einzel- und Doppelzimmer für 18 Bewohnende zur Verfügung. Sie alle sind lichtdurchflutet und verfügen über ein eigenes Badezimmer oder eine eigene Toilette. Die meisten bieten Ausblick auf das Gelten- und Wildhorn, einige verfügen über einen eigenen Balkon. Die Sunnebühl-Küche bereitet frische, saisonale Mahlzeiten aus regionalen Produkten zu, die im grosszügigen Begegnungsraum eingenommen werden. Auf Anmeldung können die Bewohnenden sie mit den Angehörigen geniessen. Der Blumengarten und die Terrasse vor dem Chalet laden mit gemütlichen Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein. Manchmal gesellt sich das Heimbüsi dazu. Die persönliche Wäsche der Bewohnenden wie die gesamte Wäsche wird im Haus gewaschen. Betreuung und Pflege Das Sunnebühl legt viel Wert auf eine familiäre Betreuung. Stricken, Basteln, Gesellschaftsspiele und Backen mit den Mittwochsfrauen sind kleine Beispiele für das Gemeinschaftsleben. Da das Sunnebühl mitten im Dorf liegt, ist der Austausch der Bewohnenden mit der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit. Die Bewohnenden geniessen eine kompetente und individuelle Pflege. Die hohe Qualität und der aktuelle Standard ist durch die Zusammenarbeit mit der Alterswohnen STS AG garantiert. Bei Bedarf wird die Akutmedizin der Spitäler Zweisimmen und Thun beigezogen. Zusätzliche Dienstleistungen wie Seelsorge, Psysiotherapie und Fusspflege können gebucht werden.

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Alters- und PflegeheimHeimAltersheimBegleitetes WohnenWohnen im Alter
Sonnige Lauenenstrasse 1, 3782 Lauenen b. Gstaad
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Herzlich Willkommen im Altersheim Sunnebühl

Das Sunnebühl liegt leicht erhöht am Eingang des sonnigen Dorfes Lauenen. Es bietet Seniorinnen und Senioren mit Pflegebedarf ein schönes und fürsorgliches Zuhause. Leben und Wohnen Im Sunnebühl stehen Einzel- und Doppelzimmer für 18 Bewohnende zur Verfügung. Sie alle sind lichtdurchflutet und verfügen über ein eigenes Badezimmer oder eine eigene Toilette. Die meisten bieten Ausblick auf das Gelten- und Wildhorn, einige verfügen über einen eigenen Balkon. Die Sunnebühl-Küche bereitet frische, saisonale Mahlzeiten aus regionalen Produkten zu, die im grosszügigen Begegnungsraum eingenommen werden. Auf Anmeldung können die Bewohnenden sie mit den Angehörigen geniessen. Der Blumengarten und die Terrasse vor dem Chalet laden mit gemütlichen Sitzgelegenheiten zum Verweilen ein. Manchmal gesellt sich das Heimbüsi dazu. Die persönliche Wäsche der Bewohnenden wie die gesamte Wäsche wird im Haus gewaschen. Betreuung und Pflege Das Sunnebühl legt viel Wert auf eine familiäre Betreuung. Stricken, Basteln, Gesellschaftsspiele und Backen mit den Mittwochsfrauen sind kleine Beispiele für das Gemeinschaftsleben. Da das Sunnebühl mitten im Dorf liegt, ist der Austausch der Bewohnenden mit der Bevölkerung eine Selbstverständlichkeit. Die Bewohnenden geniessen eine kompetente und individuelle Pflege. Die hohe Qualität und der aktuelle Standard ist durch die Zusammenarbeit mit der Alterswohnen STS AG garantiert. Bei Bedarf wird die Akutmedizin der Spitäler Zweisimmen und Thun beigezogen. Zusätzliche Dienstleistungen wie Seelsorge, Psysiotherapie und Fusspflege können gebucht werden.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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