Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.