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Beratung in Schwyz

: 257 Einträge
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Metallbau Reichmuth AG
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Metallbau Reichmuth AG

Steinbislin 20, 6423 Seewen
Über uns

Ihre Spezialisten für individuelle Metallbauarbeiten Unser Unternehmen für Konstruktion und Metallbauten wurde 1989 von Bruno Reichmuth gegründet. 2011 hat Stefan Tschümperlin die Firma übernommen und ist seither Inhaber. Wir sind spezialisiert auf individuelle Arbeiten aus Metall, Stahl und Aluminium und haben eine eigene Werkstatt in Seewen bei Schwyz. Sonderkonstruktionen und Spezialanfertigungen machen uns zu einem zuverlässigen Partner für Architekten und Generalunternehmer sowie für Industriebetriebe und Verwaltungen. Aber auch Privatpersonen profitieren von unseren innovativen Lösungen, sei es für Aufzugsverkleidungen, hängende Treppen, Türen, Vordächer oder Verglasungen. Unser besonderes Augenmerk liegt auf funktionellen und ästhetischen Details – damit Sie lange Freude an unseren Produkten haben. Alle Mitarbeitenden von Metallbau Reichmuth AG stehen für eine lösungsortientierte Produktion und individuelle Kundenbetreuung. Konstruktionen & Bauten aus Metall Ob Treppen, Balkone, Türen, Geländer oder freistehende Bauten - wir beraten, planen, produzieren und montieren alles im und rund ums Haus oder Firmengebäude. Wir konstruieren und verarbeiten Edelstahl, Aluminium und Stahl, roh, verzinkt oder beschichtet, ganz nach Ihren Wünschen. Dank ausgebildeter Fachleute und breiter Erfahrung im Spezialbau bieten wir in allen Bereichen überzeugende und nachhaltige Lösungen. Wir sind sehr flexibel, gut ausgebildet und arbeiten mit eigenen Planern, die immer auf dem neusten Stand der Technik sind. Unsere Spezialitäten • Treppen / Geländer • Türen • Brandschutz / Verglasungen • Fassaden • Vordächer • Stahlbau • Photovoltaik • Solarenergie • Solarcarport • Schweissarbeiten / Schweisskonstruktionen • Ornamentverkleidung • Messingverkleidungen • Maschinengehäuse Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne eine Offerte.

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MetallbauTreppen GeländerSolarenergie
Steinbislin 20, 6423 Seewen
MetallbauTreppen GeländerSolarenergie
Über uns

Ihre Spezialisten für individuelle Metallbauarbeiten Unser Unternehmen für Konstruktion und Metallbauten wurde 1989 von Bruno Reichmuth gegründet. 2011 hat Stefan Tschümperlin die Firma übernommen und ist seither Inhaber. Wir sind spezialisiert auf individuelle Arbeiten aus Metall, Stahl und Aluminium und haben eine eigene Werkstatt in Seewen bei Schwyz. Sonderkonstruktionen und Spezialanfertigungen machen uns zu einem zuverlässigen Partner für Architekten und Generalunternehmer sowie für Industriebetriebe und Verwaltungen. Aber auch Privatpersonen profitieren von unseren innovativen Lösungen, sei es für Aufzugsverkleidungen, hängende Treppen, Türen, Vordächer oder Verglasungen. Unser besonderes Augenmerk liegt auf funktionellen und ästhetischen Details – damit Sie lange Freude an unseren Produkten haben. Alle Mitarbeitenden von Metallbau Reichmuth AG stehen für eine lösungsortientierte Produktion und individuelle Kundenbetreuung. Konstruktionen & Bauten aus Metall Ob Treppen, Balkone, Türen, Geländer oder freistehende Bauten - wir beraten, planen, produzieren und montieren alles im und rund ums Haus oder Firmengebäude. Wir konstruieren und verarbeiten Edelstahl, Aluminium und Stahl, roh, verzinkt oder beschichtet, ganz nach Ihren Wünschen. Dank ausgebildeter Fachleute und breiter Erfahrung im Spezialbau bieten wir in allen Bereichen überzeugende und nachhaltige Lösungen. Wir sind sehr flexibel, gut ausgebildet und arbeiten mit eigenen Planern, die immer auf dem neusten Stand der Technik sind. Unsere Spezialitäten • Treppen / Geländer • Türen • Brandschutz / Verglasungen • Fassaden • Vordächer • Stahlbau • Photovoltaik • Solarenergie • Solarcarport • Schweissarbeiten / Schweisskonstruktionen • Ornamentverkleidung • Messingverkleidungen • Maschinengehäuse Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne eine Offerte.

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Spitex Region Schwyz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Spitex Region Schwyz

Bahnhofstrasse 53, 6440 Brunnen

Viele Menschen möchten trotz Krankheit, Behinderung oder nachlassenden Kräften so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Non-Profit-Organisation Spitex bietet Ihnen hierfür die professionelle Unterstützung, das heisst häusliche. Wir arbeiten klientenorientiert und verbessern durch ständige Fort- und Weiterbildung unsere Professionalität und Arbeitsqualität. Unsere Dienstleistungen stehen folgenden Personen zur Verfügung • Betagten, verunfallten, kranken, rekonvaleszenten, behinderten und sterbenden Menschen • Menschen, die in einer physischen, psychischen und / oder sozialen Krise- oder Risikosituation stehen • Wöchnerinnen vor oder nach der Geburt • Angehörigen von Pflegebedürftigen, um sie in ihrer Arbeit zu entlasten Unsere Leistungen sind • Pflege • Hauspflege • Ambulante psychiatrische Pflege • Mütter- und Väterberatung Anspruch auf Spitex-Leistungen haben alle Einwohner der angeschlossenen Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden, Schwyz, Steinen, Steinerberg, die vorübergehend oder dauernd Hilfe, Pflege oder Unterstützung brauchen. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, die pflegerische und medizinische Betreuung bei Ihnen zu Hause. Je nach Bedarf übernehmen Pflegehelferinnen SRK, Fachpersonen Gesundheit, diplomierte Pflegefachpersonen und / oder Hauspflegerinnen die Betreuung. Unsere Leistungen Die Spitex-Mitarbeitenden übernehmen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stellvertretend oder ergänzend folgende Arbeiten: • Abklärung und Beratung • Grundpflege: Hilfeleistungen bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder beim Umlagern • Behandlungspflege: Wundbehandlungen, Medikamentenabgabe, Spritzen und Infusionen, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.) und Einläufe jeweils gemäss ärztlicher Verordnung • Ambulante psychiatrische Pflege (APP): Eigenverantwortlichkeit der Klienten durch Gespräche stützen und fördern, Tagesstruktur erarbeiten, Haushalttraining durchführen, Bewältigungsstrategien erarbeiten und umsetzen, Unterstützung beim Medikamentenmanagement etc. • Pflege und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Hauspflegerinnen und SRK-Pflegehelferinnen unterstützen und entlasten Familien und Einzelpersonen im Haushalt, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig geführt werden kann. Unsere Leistungen • Selbstständige Haushaltführung, Entlastung im Haushalt, Anleitung und Begleitung bei der Haushaltführung • Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, bügeln und falten, einkaufen, kochen, etc. • Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen • Zu jedem neu beginnenden Einsatz gehört eine kostenpflichtige Bedarfsabklärung. Aufgrund dieser Abklärung wird von uns ein Arztzeugnis eingeholt. • Falls bei der Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, wird den Klienten ein Teil der Kosten vergütet (erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse). • Im Rahmen unserer Einsätze werden keine Wohnungsräumungen, Reparaturen an Geräten und Einrichtungen oder Gartenarbeiten und Tierbetreuung übernommen. Ambulante psychiatrische Pflege Unsere diplomierten Psychiatriepflegefachpersonen unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung. Das Team der Ambulanten psychiatrischen Pflege ermöglicht, durch die Zusammenarbeit mit internen und externen Fachkräften, aus verschiedenen Berufs- und Fachgruppen, ein Leben mit grösstmöglicher Selbständigkeit und Lebensqualität. Pflege und Betreuung der Klienten • Eigenverantwortung der Klienten stützen und fördern • Tagesstruktur erarbeiten, Aktivitätsaufbau • Haushaltstraining durchführen • Bewältigungsstrategien erarbeiten und Hilfe beim Umsetzen • Unterstützung beim Medikamentenmanagement • Begleitung in Krisensituationen • Entlastung und Beratung von pflegenden Angehörigen • Grundpflege (Hilfestellungen bei der Körperpflege) • Behandlungspflege (Wundbehandlung, Injektionen, med. Verrichtungen) • Zusammenarbeit mit Fachstellen • Unterstützung der ärztlichen Behandlung Mütter- und Väterberatung Der Familienalltag mit kleinen Kindern ist schön aber auch anspruchsvoll. Mit viel Freude beraten und unterstützen wir die Eltern individuell in ihrer Aufgabe. Unsere Leistungen • Unterstützung in der neuen Rolle als Mutter und Vater • Begleitung in Fragen rund ums Stillen • Beratung in Belangen der Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes • Beratung, wie Krankheiten und Unfällen vorgebeugt werden kann • Ermöglichung der Kontaktaufnahme zu anderen Müttern und Vätern • Erläuterung und Erklärung anderer Dienstleistungen (z.B. andere Beratungsstellen) • Wir unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet Die Mütter- und Väterberatung wird vom Verein Spitex Region Schwyz im Auftrag der Gemeinden Gersau, Illgau, Ingenbohl, Morschach, Muotathal, Schwyz, Steinen, Steinerberg, Riemenstalden zur Verfügung gestellt. Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.— Franken erhoben. Unsere Beratungsstellen stehen allen Eltern ohne Voranmeldung zur Verfügung.

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SpitexPrävention und GesundheitswesenÄrzte
Bahnhofstrasse 53, 6440 Brunnen
SpitexPrävention und GesundheitswesenÄrzte

Viele Menschen möchten trotz Krankheit, Behinderung oder nachlassenden Kräften so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Non-Profit-Organisation Spitex bietet Ihnen hierfür die professionelle Unterstützung, das heisst häusliche. Wir arbeiten klientenorientiert und verbessern durch ständige Fort- und Weiterbildung unsere Professionalität und Arbeitsqualität. Unsere Dienstleistungen stehen folgenden Personen zur Verfügung • Betagten, verunfallten, kranken, rekonvaleszenten, behinderten und sterbenden Menschen • Menschen, die in einer physischen, psychischen und / oder sozialen Krise- oder Risikosituation stehen • Wöchnerinnen vor oder nach der Geburt • Angehörigen von Pflegebedürftigen, um sie in ihrer Arbeit zu entlasten Unsere Leistungen sind • Pflege • Hauspflege • Ambulante psychiatrische Pflege • Mütter- und Väterberatung Anspruch auf Spitex-Leistungen haben alle Einwohner der angeschlossenen Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden, Schwyz, Steinen, Steinerberg, die vorübergehend oder dauernd Hilfe, Pflege oder Unterstützung brauchen. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, die pflegerische und medizinische Betreuung bei Ihnen zu Hause. Je nach Bedarf übernehmen Pflegehelferinnen SRK, Fachpersonen Gesundheit, diplomierte Pflegefachpersonen und / oder Hauspflegerinnen die Betreuung. Unsere Leistungen Die Spitex-Mitarbeitenden übernehmen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stellvertretend oder ergänzend folgende Arbeiten: • Abklärung und Beratung • Grundpflege: Hilfeleistungen bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder beim Umlagern • Behandlungspflege: Wundbehandlungen, Medikamentenabgabe, Spritzen und Infusionen, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.) und Einläufe jeweils gemäss ärztlicher Verordnung • Ambulante psychiatrische Pflege (APP): Eigenverantwortlichkeit der Klienten durch Gespräche stützen und fördern, Tagesstruktur erarbeiten, Haushalttraining durchführen, Bewältigungsstrategien erarbeiten und umsetzen, Unterstützung beim Medikamentenmanagement etc. • Pflege und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Hauspflegerinnen und SRK-Pflegehelferinnen unterstützen und entlasten Familien und Einzelpersonen im Haushalt, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig geführt werden kann. Unsere Leistungen • Selbstständige Haushaltführung, Entlastung im Haushalt, Anleitung und Begleitung bei der Haushaltführung • Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, bügeln und falten, einkaufen, kochen, etc. • Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen • Zu jedem neu beginnenden Einsatz gehört eine kostenpflichtige Bedarfsabklärung. Aufgrund dieser Abklärung wird von uns ein Arztzeugnis eingeholt. • Falls bei der Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, wird den Klienten ein Teil der Kosten vergütet (erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse). • Im Rahmen unserer Einsätze werden keine Wohnungsräumungen, Reparaturen an Geräten und Einrichtungen oder Gartenarbeiten und Tierbetreuung übernommen. Ambulante psychiatrische Pflege Unsere diplomierten Psychiatriepflegefachpersonen unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung. Das Team der Ambulanten psychiatrischen Pflege ermöglicht, durch die Zusammenarbeit mit internen und externen Fachkräften, aus verschiedenen Berufs- und Fachgruppen, ein Leben mit grösstmöglicher Selbständigkeit und Lebensqualität. Pflege und Betreuung der Klienten • Eigenverantwortung der Klienten stützen und fördern • Tagesstruktur erarbeiten, Aktivitätsaufbau • Haushaltstraining durchführen • Bewältigungsstrategien erarbeiten und Hilfe beim Umsetzen • Unterstützung beim Medikamentenmanagement • Begleitung in Krisensituationen • Entlastung und Beratung von pflegenden Angehörigen • Grundpflege (Hilfestellungen bei der Körperpflege) • Behandlungspflege (Wundbehandlung, Injektionen, med. Verrichtungen) • Zusammenarbeit mit Fachstellen • Unterstützung der ärztlichen Behandlung Mütter- und Väterberatung Der Familienalltag mit kleinen Kindern ist schön aber auch anspruchsvoll. Mit viel Freude beraten und unterstützen wir die Eltern individuell in ihrer Aufgabe. Unsere Leistungen • Unterstützung in der neuen Rolle als Mutter und Vater • Begleitung in Fragen rund ums Stillen • Beratung in Belangen der Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes • Beratung, wie Krankheiten und Unfällen vorgebeugt werden kann • Ermöglichung der Kontaktaufnahme zu anderen Müttern und Vätern • Erläuterung und Erklärung anderer Dienstleistungen (z.B. andere Beratungsstellen) • Wir unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet Die Mütter- und Väterberatung wird vom Verein Spitex Region Schwyz im Auftrag der Gemeinden Gersau, Illgau, Ingenbohl, Morschach, Muotathal, Schwyz, Steinen, Steinerberg, Riemenstalden zur Verfügung gestellt. Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.— Franken erhoben. Unsere Beratungsstellen stehen allen Eltern ohne Voranmeldung zur Verfügung.

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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH
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WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Mühleweg 3, 4658 Däniken
Herzlich willkommen auf der Website der WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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Mühleweg 3, 4658 Däniken
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Herzlich willkommen auf der Website der WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH

Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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BW Buchführungen GmbH

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BW Buchführungen GmbH

Steineggerhof 1, 8855 Wangen
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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TreuhandBuchhaltungsbüroSteuerberatung
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Dorfstrasse 2, 8712 Stäfa
Angebot

famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen. Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und Ort Der Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig. Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen. Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. Auftragsklärung Der Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen. Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. Berichterstattung Die Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben. Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. Interventionen Diese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt. Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere Werte Im Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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FamilienberatungJugendberatungsstelleErziehungsberatung
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Alles aus einer Hand – Eine Ansprechperson für alle Angelegenheiten HSS GROUP – Eine Gruppe vielfach Kompetent HSS GROUP – La competencia múltiple de un grupo HSS GROUP – One Group several competences https://www.hssgroup.ch/ COMPANYSTART.CH Massgeschneiderte Unterstützung für Firmengründer. Ausgezeichnete Starthilfe von A bis Z. Rundum-Sorglos-Service. Asesoramiento y soporte a su medida para la creación de su propia empresa o hacerse autónomo. El servicio completo para despreocuparse. Tailor-made assistance for founders of new businesses. Excellent start-off from A to Z. All-round carefree service. HSS TREUHAND Professionelle Hilfe in Sachen Corporate Services, Steuern und Steuerberatung, Buchhaltung, Personaladministration, Unternehmensberatung u.a.m. Asesoramiento profesional en los apartados de servicios empresariales, impuestos y asesoramiento fiscal, contabilidad, administración de personal, asesoramiento empresarial, etc. Professional support with regard to corporate services, taxes and tax consultancy, accounting, personnel administration, business consultancy, and many more. https://www.hsstreuhand.ch/ HSS IMMOBILIEN Unsere Experten helfen Ihnen bei der Immobilienverwaltung, beim Kauf und Verkauf von Immobilien und in Finanzierungsfragen. Nuestros expertos le ayudarán en la administración y en la compraventa inmobiliaria y en las cuestiones de financiación. Our experts support you in the administration of real estate and when it comes to the sale and purchase of real estate as well as in financing matters. https://www.hssimmobilien.ch/ HSS FINANCE Wir garantieren Ihnen eine persönliche, zukunftsorientierte sowie vollkommen neutrale und unabhängige Finanzplanung in sämtlichen finanziellen Angelegenheiten. Le garantizamos una planificación financiera personal, orientada hacia el futuro, así como totalmente neutral e independiente en el conjunto de asuntos financieros. We warrant a personal, future-oriented and completely unbiased, independent financial planning for financial matters of all kind. https://www.hssfinance.com/ HSS VITA Wir geben Ihrer Zukunft und Ihren Nachkommen Sicherheit, durch eine gezielte Vorsorgeplanung für jede Lebensphase und der rechtzeitigen Planung Ihres Nachlasses. Le aportamos a su futuro y a sus ingresos seguridad por medio de una planificación de su previsión específica para cada etapa de su vida y una planificación oportuna de su legado. We ensure security for your future and your descendants – by means of purposeful pension planning for every phase of life and early estate planning. HSS LEGAL Fachwissen in zahlreichen Rechtsbereichen. Ob im privaten, beruflichen oder unternehmerischen Bereich. Wir beraten Sie und stehen Ihnen zur Seite. Conocimientos especializados en numerosos ámbitos jurídicos, sea en el ámbito privado, profesional o empresarial. Estamos a su disposición para asesorarle y ayudarle. We provide expert knowledge in several legal fields, whether in private, professional or entrepreneurial matters. We give advice to you and stand by your side. https://www.hsslegal.com/ HSS IPM Expertenhilfe in Sachen Markenschutz, Firmenschutz, Social Media Presence, Internetpräsenz und Schutz Ihres geistigen Eigentums in der Schweiz und international. Asistencia técnica en el campo de la protección de marcas, del nombre comercial, cobertura en las redes sociales, presencia en Internet y protección de la propiedad intelectual. Expert support with regard to trademark protection, corporate protection, social media presence, internet presence, and protection of intellectual property. https://www.hssipm.com/ GESTORIA HISPANO-SUIZA Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Dokumenten und stehen Ihnen z.B. in Anlage- oder Erbrechtsfragen im Verhältnis Schweiz-Spanien zur Verfügung. Asumimos las traducciones que precise de documentos y estamos a su entera disposición para asuntos tales como inversiones o herencias en relación con España y Suiza. We take care of translations of documents and are at your disposal, for example with regard to investment or inheritance law matters in the relationship between Switzerland and Spain. https://www.gestoria.ch/ HSS ART Verlassen Sie sich auf eine professionelle Beratung in sämtlichen Kunstfragen, sei es beim Kauf oder Verkauf sowie bei Fragen zu Ihrer Kunstsammlung . Confíese en nuestra opinión profesional para cualquier cuestión referente al arte, sea por la compraventa de obras de arte, así como en temas de coleccionismo. You can rely on our professional consultancy for all types of questions related to arts – whether it is about purchase or sale or questions regarding your arts collection. https://www.hssart.com/

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trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? 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Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH
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Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH

Gotthardstrasse 224, 6423 Seewen

"Abschied nehmen - der Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn begleitet Sie" Der Beruf des Bestatters hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Einsargen und Überführen von Verstorbenen. Sehr wichtig sind heute auch einfühlsame Trauergespräche und die pietätvolle Begleitung, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen besprochen und wenn möglich berücksichtigt werden. Gemeinsam mit uns wählt die Familie ihre persönliche Art und Weise des Abschiednehmens. Wir gehen individuell auf die Wünsche ein, arbeiten diskret und pietätvoll! "Der erfahrene Ansprechpartner" Seit über 30 Jahren sind wir die Ansprechpartner bei einem Todesfall. 1999 habe ich mich gemeinsam mit meiner Ehefrau Trix selbstständig gemacht und den Bestattungsdienst Betschart GmbH gegründet. Im Frühling 2000 hatten wir die Möglichkeit den Bestattungsdienst der Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen von Hansruedi Zimmermann, Vitznau zu übernehmen. Im Rahmen einer Umstrukturierung haben wir im Juli 2003 das Bestattungsinstitut Eichhorn in Seewen / Schwyz und Küssnacht am Rigi übernommen. Gleichzeitig erfolgte die Namensänderung auf Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH. Am 1. Januar 2012 konnten wir den Bestattungsdienst von Josef Betschart, (Sagerli) Muotathal übernehmen und per 1. Januar 2014 ergab sich die Möglichkeit unser Einsatzgebiet noch mehr zu erweitern, indem wir den Bestattungsdienst Ernst Schönbächler in Einsiedeln auf unseren Namen weiterführen. Unser Bestattungsdienst besteht heute aus einem sechsköpfigen, gut ausgebildeten und sehr erfahrenen Team, welches 365 Tage rund um die Uhr für Sie da ist. Unsere Firma ist seit mehreren Jahren anerkanntes Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste SVB wo wir auch unsere Aus- und Weiterbildungen absolvieren. "Beratung rund um die Uhr" Rund um die Uhr leisten wir eine umfassende Beratung bei Todesfällen und erledigen Aufträge für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland samt allen Formalitäten. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation), mit Aufbahrung zu Hause oder im Aufbahrungsraum, in eigenen Kleidern oder im Leichenhemd - die Wünsche werden respektvoll entgegengenommen und ausgeführt. Wir sind der Koordinator zwischen Familie, Pfarramt, Bestattungsamt, Untersuchungsbehörden, Krematorium und Friedhof. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten der verschiedenen Gemeinden und Pfarreien und verfügen über alle wichtigen Kontakte und Adressen. Das Trauergespräch kann bei den Angehörigen zu Hause, im Spital, Heim oder bei uns im Besprechungsraum stattfinden. Eine Offerte zeigt die anfallenden, ortsüblichen Kosten auf. "Eigene Bestattungswünsche hinterlegen" Es ist auch möglich Wünsche für die eigene Bestattung vorgängig zu regeln. Wer seine eigene Bestattung gestalten und beeinflussen möchte, kann seine Wünsche schriftlich festhalten und dieses Schreiben bei den Angehörigen, bei der Wohngemeinde und beim Bestattungsdienst hinterlegen. Auch solche Beratungen und die Unterstützung beim Erstellen einer "Verfügung im Todesfall", sowie Informationsveranstaltungen zum Thema "Abschied nehmen, unsere tägliche Arbeit und Herausforderung" gehören zu unseren Aufgaben. "Über die Landesgrenzen hinaus" Für Überführungen von Verstorbenen im In- und ins Ausland stehen uns dafür extra ausgebaute Bestattungsfahrzeuge zur Verfügung. Im Umgang mit dem Zoll und Botschaften sind wir sehr versiert und kennen die Gesetze und Vorschriften. Auch in solch anspruchsvollen Fällen übernehmen wir die Erledigung aller Formalitäten. "Individuell, diskret und pietätvoll" Wir sind hauptsächlich in den Bezirken Schwyz, Gersau, Küssnacht am Rigi und Einsiedeln, sowie in den Luzerner Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen tätig. Wir sind Vertragspartner vom Kremationsverein Luzern und für die Kantone Schwyz, Uri sowie Zug zuständig. Eine grosse Auswahl an Sarg- sowie Urnenmodellen stehen zur Verfügung. Vorschläge für den passenden Blumenschmuck, Textmuster für Todesanzeigen und Danksagungen liegen vor. Selbstverständlich kann auch nur ein Teil unser umfassenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

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"Abschied nehmen - der Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn begleitet Sie" Der Beruf des Bestatters hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Einsargen und Überführen von Verstorbenen. Sehr wichtig sind heute auch einfühlsame Trauergespräche und die pietätvolle Begleitung, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen besprochen und wenn möglich berücksichtigt werden. Gemeinsam mit uns wählt die Familie ihre persönliche Art und Weise des Abschiednehmens. Wir gehen individuell auf die Wünsche ein, arbeiten diskret und pietätvoll! "Der erfahrene Ansprechpartner" Seit über 30 Jahren sind wir die Ansprechpartner bei einem Todesfall. 1999 habe ich mich gemeinsam mit meiner Ehefrau Trix selbstständig gemacht und den Bestattungsdienst Betschart GmbH gegründet. Im Frühling 2000 hatten wir die Möglichkeit den Bestattungsdienst der Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen von Hansruedi Zimmermann, Vitznau zu übernehmen. Im Rahmen einer Umstrukturierung haben wir im Juli 2003 das Bestattungsinstitut Eichhorn in Seewen / Schwyz und Küssnacht am Rigi übernommen. Gleichzeitig erfolgte die Namensänderung auf Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH. Am 1. Januar 2012 konnten wir den Bestattungsdienst von Josef Betschart, (Sagerli) Muotathal übernehmen und per 1. Januar 2014 ergab sich die Möglichkeit unser Einsatzgebiet noch mehr zu erweitern, indem wir den Bestattungsdienst Ernst Schönbächler in Einsiedeln auf unseren Namen weiterführen. Unser Bestattungsdienst besteht heute aus einem sechsköpfigen, gut ausgebildeten und sehr erfahrenen Team, welches 365 Tage rund um die Uhr für Sie da ist. Unsere Firma ist seit mehreren Jahren anerkanntes Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste SVB wo wir auch unsere Aus- und Weiterbildungen absolvieren. "Beratung rund um die Uhr" Rund um die Uhr leisten wir eine umfassende Beratung bei Todesfällen und erledigen Aufträge für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland samt allen Formalitäten. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation), mit Aufbahrung zu Hause oder im Aufbahrungsraum, in eigenen Kleidern oder im Leichenhemd - die Wünsche werden respektvoll entgegengenommen und ausgeführt. Wir sind der Koordinator zwischen Familie, Pfarramt, Bestattungsamt, Untersuchungsbehörden, Krematorium und Friedhof. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten der verschiedenen Gemeinden und Pfarreien und verfügen über alle wichtigen Kontakte und Adressen. Das Trauergespräch kann bei den Angehörigen zu Hause, im Spital, Heim oder bei uns im Besprechungsraum stattfinden. Eine Offerte zeigt die anfallenden, ortsüblichen Kosten auf. "Eigene Bestattungswünsche hinterlegen" Es ist auch möglich Wünsche für die eigene Bestattung vorgängig zu regeln. Wer seine eigene Bestattung gestalten und beeinflussen möchte, kann seine Wünsche schriftlich festhalten und dieses Schreiben bei den Angehörigen, bei der Wohngemeinde und beim Bestattungsdienst hinterlegen. Auch solche Beratungen und die Unterstützung beim Erstellen einer "Verfügung im Todesfall", sowie Informationsveranstaltungen zum Thema "Abschied nehmen, unsere tägliche Arbeit und Herausforderung" gehören zu unseren Aufgaben. "Über die Landesgrenzen hinaus" Für Überführungen von Verstorbenen im In- und ins Ausland stehen uns dafür extra ausgebaute Bestattungsfahrzeuge zur Verfügung. Im Umgang mit dem Zoll und Botschaften sind wir sehr versiert und kennen die Gesetze und Vorschriften. Auch in solch anspruchsvollen Fällen übernehmen wir die Erledigung aller Formalitäten. "Individuell, diskret und pietätvoll" Wir sind hauptsächlich in den Bezirken Schwyz, Gersau, Küssnacht am Rigi und Einsiedeln, sowie in den Luzerner Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen tätig. Wir sind Vertragspartner vom Kremationsverein Luzern und für die Kantone Schwyz, Uri sowie Zug zuständig. Eine grosse Auswahl an Sarg- sowie Urnenmodellen stehen zur Verfügung. Vorschläge für den passenden Blumenschmuck, Textmuster für Todesanzeigen und Danksagungen liegen vor. Selbstverständlich kann auch nur ein Teil unser umfassenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

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ImmobilienMaklerLiegenschaften
Luzernerstrasse 1, 6343 Rotkreuz
ImmobilienMaklerLiegenschaften
STS Immobilien AG | für solide Werte

Ihr Mandat in besten Händen. Egal ob Sie Immobilien verkaufen, vermieten oder einen erfahrenen Partner für die treuhänderische Bewirtschaftung suchen: Unsere gut ausgebildeten Spezialisten setzen sich mit vollem Engagement für Ihre Anliegen ein. Die lange Erfahrung plus fundierte lokale und regionale Marktkenntnisse bilden die Grundlagen, um für jede Kundensituation die richtige Lösung zu finden. Verlässliche Partnerschaft, die Sie weiterbringt Wir verstehen uns als sicheres Bindeglied zwischen allen Beteiligten wie Anbietern und Interessenten, Eigentümern, Investoren und Mietern. Zusammen mit unserer Tochtergesellschaft Peter Walker Immobilien AG in Altdorf sind wir als kompetenter Dienstleister im Zentralschweizer Immobiliensektor zu Hause und bestens vernetzt. Verlässliche Partnerschaft heisst für uns, Sie mit einer zielgerichteten, transparenten Zusammenarbeit effektiv zu entlasten und weiter zu bringen. Gut ausgebildete und motivierte Mitarbeitende engagieren sich für Sie und Ihre Anliegen und bieten Ihnen professionelle Lösungen in allen Liegenschaftsfragen. Was dürfen wir für Sie tun? Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihren Kontakt .

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Metallbau Reichmuth AG
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Metallbau Reichmuth AG

Steinbislin 20, 6423 Seewen
Über uns

Ihre Spezialisten für individuelle Metallbauarbeiten Unser Unternehmen für Konstruktion und Metallbauten wurde 1989 von Bruno Reichmuth gegründet. 2011 hat Stefan Tschümperlin die Firma übernommen und ist seither Inhaber. Wir sind spezialisiert auf individuelle Arbeiten aus Metall, Stahl und Aluminium und haben eine eigene Werkstatt in Seewen bei Schwyz. Sonderkonstruktionen und Spezialanfertigungen machen uns zu einem zuverlässigen Partner für Architekten und Generalunternehmer sowie für Industriebetriebe und Verwaltungen. Aber auch Privatpersonen profitieren von unseren innovativen Lösungen, sei es für Aufzugsverkleidungen, hängende Treppen, Türen, Vordächer oder Verglasungen. Unser besonderes Augenmerk liegt auf funktionellen und ästhetischen Details – damit Sie lange Freude an unseren Produkten haben. Alle Mitarbeitenden von Metallbau Reichmuth AG stehen für eine lösungsortientierte Produktion und individuelle Kundenbetreuung. Konstruktionen & Bauten aus Metall Ob Treppen, Balkone, Türen, Geländer oder freistehende Bauten - wir beraten, planen, produzieren und montieren alles im und rund ums Haus oder Firmengebäude. Wir konstruieren und verarbeiten Edelstahl, Aluminium und Stahl, roh, verzinkt oder beschichtet, ganz nach Ihren Wünschen. Dank ausgebildeter Fachleute und breiter Erfahrung im Spezialbau bieten wir in allen Bereichen überzeugende und nachhaltige Lösungen. Wir sind sehr flexibel, gut ausgebildet und arbeiten mit eigenen Planern, die immer auf dem neusten Stand der Technik sind. Unsere Spezialitäten • Treppen / Geländer • Türen • Brandschutz / Verglasungen • Fassaden • Vordächer • Stahlbau • Photovoltaik • Solarenergie • Solarcarport • Schweissarbeiten / Schweisskonstruktionen • Ornamentverkleidung • Messingverkleidungen • Maschinengehäuse Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne eine Offerte.

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MetallbauTreppen GeländerSolarenergie
Steinbislin 20, 6423 Seewen
MetallbauTreppen GeländerSolarenergie
Über uns

Ihre Spezialisten für individuelle Metallbauarbeiten Unser Unternehmen für Konstruktion und Metallbauten wurde 1989 von Bruno Reichmuth gegründet. 2011 hat Stefan Tschümperlin die Firma übernommen und ist seither Inhaber. Wir sind spezialisiert auf individuelle Arbeiten aus Metall, Stahl und Aluminium und haben eine eigene Werkstatt in Seewen bei Schwyz. Sonderkonstruktionen und Spezialanfertigungen machen uns zu einem zuverlässigen Partner für Architekten und Generalunternehmer sowie für Industriebetriebe und Verwaltungen. Aber auch Privatpersonen profitieren von unseren innovativen Lösungen, sei es für Aufzugsverkleidungen, hängende Treppen, Türen, Vordächer oder Verglasungen. Unser besonderes Augenmerk liegt auf funktionellen und ästhetischen Details – damit Sie lange Freude an unseren Produkten haben. Alle Mitarbeitenden von Metallbau Reichmuth AG stehen für eine lösungsortientierte Produktion und individuelle Kundenbetreuung. Konstruktionen & Bauten aus Metall Ob Treppen, Balkone, Türen, Geländer oder freistehende Bauten - wir beraten, planen, produzieren und montieren alles im und rund ums Haus oder Firmengebäude. Wir konstruieren und verarbeiten Edelstahl, Aluminium und Stahl, roh, verzinkt oder beschichtet, ganz nach Ihren Wünschen. Dank ausgebildeter Fachleute und breiter Erfahrung im Spezialbau bieten wir in allen Bereichen überzeugende und nachhaltige Lösungen. Wir sind sehr flexibel, gut ausgebildet und arbeiten mit eigenen Planern, die immer auf dem neusten Stand der Technik sind. Unsere Spezialitäten • Treppen / Geländer • Türen • Brandschutz / Verglasungen • Fassaden • Vordächer • Stahlbau • Photovoltaik • Solarenergie • Solarcarport • Schweissarbeiten / Schweisskonstruktionen • Ornamentverkleidung • Messingverkleidungen • Maschinengehäuse Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und erstellen Ihnen gerne eine Offerte.

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Spitex Region Schwyz

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Spitex Region Schwyz

Bahnhofstrasse 53, 6440 Brunnen

Viele Menschen möchten trotz Krankheit, Behinderung oder nachlassenden Kräften so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Non-Profit-Organisation Spitex bietet Ihnen hierfür die professionelle Unterstützung, das heisst häusliche. Wir arbeiten klientenorientiert und verbessern durch ständige Fort- und Weiterbildung unsere Professionalität und Arbeitsqualität. Unsere Dienstleistungen stehen folgenden Personen zur Verfügung • Betagten, verunfallten, kranken, rekonvaleszenten, behinderten und sterbenden Menschen • Menschen, die in einer physischen, psychischen und / oder sozialen Krise- oder Risikosituation stehen • Wöchnerinnen vor oder nach der Geburt • Angehörigen von Pflegebedürftigen, um sie in ihrer Arbeit zu entlasten Unsere Leistungen sind • Pflege • Hauspflege • Ambulante psychiatrische Pflege • Mütter- und Väterberatung Anspruch auf Spitex-Leistungen haben alle Einwohner der angeschlossenen Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden, Schwyz, Steinen, Steinerberg, die vorübergehend oder dauernd Hilfe, Pflege oder Unterstützung brauchen. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, die pflegerische und medizinische Betreuung bei Ihnen zu Hause. Je nach Bedarf übernehmen Pflegehelferinnen SRK, Fachpersonen Gesundheit, diplomierte Pflegefachpersonen und / oder Hauspflegerinnen die Betreuung. Unsere Leistungen Die Spitex-Mitarbeitenden übernehmen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stellvertretend oder ergänzend folgende Arbeiten: • Abklärung und Beratung • Grundpflege: Hilfeleistungen bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder beim Umlagern • Behandlungspflege: Wundbehandlungen, Medikamentenabgabe, Spritzen und Infusionen, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.) und Einläufe jeweils gemäss ärztlicher Verordnung • Ambulante psychiatrische Pflege (APP): Eigenverantwortlichkeit der Klienten durch Gespräche stützen und fördern, Tagesstruktur erarbeiten, Haushalttraining durchführen, Bewältigungsstrategien erarbeiten und umsetzen, Unterstützung beim Medikamentenmanagement etc. • Pflege und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Hauspflegerinnen und SRK-Pflegehelferinnen unterstützen und entlasten Familien und Einzelpersonen im Haushalt, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig geführt werden kann. Unsere Leistungen • Selbstständige Haushaltführung, Entlastung im Haushalt, Anleitung und Begleitung bei der Haushaltführung • Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, bügeln und falten, einkaufen, kochen, etc. • Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen • Zu jedem neu beginnenden Einsatz gehört eine kostenpflichtige Bedarfsabklärung. Aufgrund dieser Abklärung wird von uns ein Arztzeugnis eingeholt. • Falls bei der Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, wird den Klienten ein Teil der Kosten vergütet (erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse). • Im Rahmen unserer Einsätze werden keine Wohnungsräumungen, Reparaturen an Geräten und Einrichtungen oder Gartenarbeiten und Tierbetreuung übernommen. Ambulante psychiatrische Pflege Unsere diplomierten Psychiatriepflegefachpersonen unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung. Das Team der Ambulanten psychiatrischen Pflege ermöglicht, durch die Zusammenarbeit mit internen und externen Fachkräften, aus verschiedenen Berufs- und Fachgruppen, ein Leben mit grösstmöglicher Selbständigkeit und Lebensqualität. Pflege und Betreuung der Klienten • Eigenverantwortung der Klienten stützen und fördern • Tagesstruktur erarbeiten, Aktivitätsaufbau • Haushaltstraining durchführen • Bewältigungsstrategien erarbeiten und Hilfe beim Umsetzen • Unterstützung beim Medikamentenmanagement • Begleitung in Krisensituationen • Entlastung und Beratung von pflegenden Angehörigen • Grundpflege (Hilfestellungen bei der Körperpflege) • Behandlungspflege (Wundbehandlung, Injektionen, med. Verrichtungen) • Zusammenarbeit mit Fachstellen • Unterstützung der ärztlichen Behandlung Mütter- und Väterberatung Der Familienalltag mit kleinen Kindern ist schön aber auch anspruchsvoll. Mit viel Freude beraten und unterstützen wir die Eltern individuell in ihrer Aufgabe. Unsere Leistungen • Unterstützung in der neuen Rolle als Mutter und Vater • Begleitung in Fragen rund ums Stillen • Beratung in Belangen der Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes • Beratung, wie Krankheiten und Unfällen vorgebeugt werden kann • Ermöglichung der Kontaktaufnahme zu anderen Müttern und Vätern • Erläuterung und Erklärung anderer Dienstleistungen (z.B. andere Beratungsstellen) • Wir unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet Die Mütter- und Väterberatung wird vom Verein Spitex Region Schwyz im Auftrag der Gemeinden Gersau, Illgau, Ingenbohl, Morschach, Muotathal, Schwyz, Steinen, Steinerberg, Riemenstalden zur Verfügung gestellt. Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.— Franken erhoben. Unsere Beratungsstellen stehen allen Eltern ohne Voranmeldung zur Verfügung.

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SpitexPrävention und GesundheitswesenÄrzte
Bahnhofstrasse 53, 6440 Brunnen
SpitexPrävention und GesundheitswesenÄrzte

Viele Menschen möchten trotz Krankheit, Behinderung oder nachlassenden Kräften so lange wie möglich zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung leben. Die Non-Profit-Organisation Spitex bietet Ihnen hierfür die professionelle Unterstützung, das heisst häusliche. Wir arbeiten klientenorientiert und verbessern durch ständige Fort- und Weiterbildung unsere Professionalität und Arbeitsqualität. Unsere Dienstleistungen stehen folgenden Personen zur Verfügung • Betagten, verunfallten, kranken, rekonvaleszenten, behinderten und sterbenden Menschen • Menschen, die in einer physischen, psychischen und / oder sozialen Krise- oder Risikosituation stehen • Wöchnerinnen vor oder nach der Geburt • Angehörigen von Pflegebedürftigen, um sie in ihrer Arbeit zu entlasten Unsere Leistungen sind • Pflege • Hauspflege • Ambulante psychiatrische Pflege • Mütter- und Väterberatung Anspruch auf Spitex-Leistungen haben alle Einwohner der angeschlossenen Gemeinden Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden, Schwyz, Steinen, Steinerberg, die vorübergehend oder dauernd Hilfe, Pflege oder Unterstützung brauchen. Unser qualifiziertes Fachpersonal übernimmt in Zusammenarbeit mit Ihrem Hausarzt, die pflegerische und medizinische Betreuung bei Ihnen zu Hause. Je nach Bedarf übernehmen Pflegehelferinnen SRK, Fachpersonen Gesundheit, diplomierte Pflegefachpersonen und / oder Hauspflegerinnen die Betreuung. Unsere Leistungen Die Spitex-Mitarbeitenden übernehmen nach dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe stellvertretend oder ergänzend folgende Arbeiten: • Abklärung und Beratung • Grundpflege: Hilfeleistungen bei der Körperpflege, beim Duschen und Baden, beim An- und Auskleiden, bei der Mobilisation oder beim Umlagern • Behandlungspflege: Wundbehandlungen, Medikamentenabgabe, Spritzen und Infusionen, Messung der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls, etc.) und Einläufe jeweils gemäss ärztlicher Verordnung • Ambulante psychiatrische Pflege (APP): Eigenverantwortlichkeit der Klienten durch Gespräche stützen und fördern, Tagesstruktur erarbeiten, Haushalttraining durchführen, Bewältigungsstrategien erarbeiten und umsetzen, Unterstützung beim Medikamentenmanagement etc. • Pflege und Begleitung von schwerkranken und sterbenden Menschen Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Hauspflegerinnen und SRK-Pflegehelferinnen unterstützen und entlasten Familien und Einzelpersonen im Haushalt, wenn dieser aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbstständig geführt werden kann. Unsere Leistungen • Selbstständige Haushaltführung, Entlastung im Haushalt, Anleitung und Begleitung bei der Haushaltführung • Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, bügeln und falten, einkaufen, kochen, etc. • Entlastung von betreuenden und pflegenden Angehörigen • Zu jedem neu beginnenden Einsatz gehört eine kostenpflichtige Bedarfsabklärung. Aufgrund dieser Abklärung wird von uns ein Arztzeugnis eingeholt. • Falls bei der Krankenkasse eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen wurde, wird den Klienten ein Teil der Kosten vergütet (erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Kasse). • Im Rahmen unserer Einsätze werden keine Wohnungsräumungen, Reparaturen an Geräten und Einrichtungen oder Gartenarbeiten und Tierbetreuung übernommen. Ambulante psychiatrische Pflege Unsere diplomierten Psychiatriepflegefachpersonen unterstützen Menschen mit psychischen Problemen in ihrer gewohnten Umgebung. Das Team der Ambulanten psychiatrischen Pflege ermöglicht, durch die Zusammenarbeit mit internen und externen Fachkräften, aus verschiedenen Berufs- und Fachgruppen, ein Leben mit grösstmöglicher Selbständigkeit und Lebensqualität. Pflege und Betreuung der Klienten • Eigenverantwortung der Klienten stützen und fördern • Tagesstruktur erarbeiten, Aktivitätsaufbau • Haushaltstraining durchführen • Bewältigungsstrategien erarbeiten und Hilfe beim Umsetzen • Unterstützung beim Medikamentenmanagement • Begleitung in Krisensituationen • Entlastung und Beratung von pflegenden Angehörigen • Grundpflege (Hilfestellungen bei der Körperpflege) • Behandlungspflege (Wundbehandlung, Injektionen, med. Verrichtungen) • Zusammenarbeit mit Fachstellen • Unterstützung der ärztlichen Behandlung Mütter- und Väterberatung Der Familienalltag mit kleinen Kindern ist schön aber auch anspruchsvoll. Mit viel Freude beraten und unterstützen wir die Eltern individuell in ihrer Aufgabe. Unsere Leistungen • Unterstützung in der neuen Rolle als Mutter und Vater • Begleitung in Fragen rund ums Stillen • Beratung in Belangen der Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes • Beratung, wie Krankheiten und Unfällen vorgebeugt werden kann • Ermöglichung der Kontaktaufnahme zu anderen Müttern und Vätern • Erläuterung und Erklärung anderer Dienstleistungen (z.B. andere Beratungsstellen) • Wir unterstehen dem Berufsgeheimnis und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet Die Mütter- und Väterberatung wird vom Verein Spitex Region Schwyz im Auftrag der Gemeinden Gersau, Illgau, Ingenbohl, Morschach, Muotathal, Schwyz, Steinen, Steinerberg, Riemenstalden zur Verfügung gestellt. Es wird eine einmalige Einschreibegebühr von Fr. 30.— Franken erhoben. Unsere Beratungsstellen stehen allen Eltern ohne Voranmeldung zur Verfügung.

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Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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Wir beraten, prüfen und messen – für Ihre Sicherheit. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH – der richtige Partner im Grossraum Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern für Ihre Sicherheit Die WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist ein spezialisiertes Fach-Unternehmen im Bereich von Sicherheitsprüfungen in elektrischen Anlagen mit Wirkungskreis Solothurn, Aargau, Luzern, Basel-Land und Bern. Unsere langjährige Erfahrung in Prüfen, Messen und Beraten bildet das solide Fundament für Personenschutz und Brandverhütung. Unser Ziel Wir bieten umfassende Dienstleistungen auf hohem Qualitätsniveau bei prompter, seriöser Auftragsabwicklung zu fairen Preisen. Im Interesse der Sicherheit und Vermeidung von Störungen werden die elektrischen Installationen nach den anerkannten Regeln der Technik geprüft. Stetige Weiterbildung auf den entsprechenden Fachgebieten sowie der Unterhalt und die Beschaffung von Mess- und Prüfgeräten mit Zubehör und Hilfsmitteln bilden das Fundament für fachgerechte Ausführung der Aufträge. Infos NS Installations-Verordnung Niederspannungsinstallations-Verordnung (NIV) Die revidierte Niederspannungsinstallations-Verordnung wurde per 1.1.2002 durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Mit verschiedenen anderen Normen bildet sie die rechtliche Grundlage für das Ausführen und Prüfen von elektrischen Installationen. Sicherheitsnachweis Schweizerischer Sicherheitsnachweis für Elektro-Installationen (SiNa) Neubauten und Umbauten: Werden elektrische Installationen neu erstellt, geändert oder instand gestellt, so sind sie anschliessend zu prüfen. Periodische Kontrollen: Bei bestehenden Elektro-Installationen fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer auf, je nach Art und Nutzung der Anlage in entsprechenden Zeitabständen den Sicherheitsnachweis einzureichen. Sicherheitsnachweis: Die Sicherheit ist mit dem Sicherheitsnachweis und allfälligem Mess- und Prüfprotokoll der Netzbetreiberin zu bestätigen. Der Sicherheitsnachweis ist eine Konformitätserklärung und eine Bestätigung, dass die Elektro-Installationen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und somit für Personen und Sachen keine Gefahr darstellen. Formular: Sicherheitsnachweis Elektroinstallation (SiNa) Schulung Stetige Aus- u. Weiterbildung bildet eine solide Basis für die Erfüllung der wachsenden Anforderungen im heutigen Marktumfeld. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH bietet Ihnen den Wünschen entsprechende praxisbezogene Schulungen an, welche Ihre Sicherheit und das Wissen fördern. Unser Ziel ist Ihr Interesse für Kompetenzsteigerung mit Freude zu stärken. Unter anderem bieten wir folgende Schulungen an: • Erstprüfung gemäss NIN • Elektrische Sicherheit in der Landwirtschaft Für Fragen und Bedürfnisabklärungen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Gerne beraten wir Sie in den Belangen der Schulung und unterbreiten Ihnen entsprechende Angebote. Angebot Sicherheitsprüfung Sicherheitsprüfung mit Sicherheitsnachweis • Abnahme-Kontrolle • Periodische Kontrolle • Kontrolle bei Handänderung (Elektrische Installationen mit zehn- oder zwanzigjähriger Kontrollperiode müssen ausserdem bei jeder Handänderung nach Ablauf von fünf Jahren seit der letzten Kontrolle kontrolliert werden) Gefahren minimieren Sicherheit optimieren mit der unabhängigen Sicherheitsprüfung Die elektrischen Installationen zählen sicher zu den treuesten Helfern in unserem Alltag- vorausgesetzt, dass sie sich in gutem Zustand befinden. Ist dies aber nicht der Fall, können für Menschen, Tiere und Material recht erhebliche Gefahren entstehen, die für den Eigentümer solcher Anlagen nur unangenehme Folgen nach sich ziehen, wie beispielsweise lebensgefährliche Unfälle und Brände. Nutzen Sie unsere grosse Erfahrung und die Kompetenz unserer Spezialisten zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsprüfungen. • Wir von WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH sind als unabhängiges Kontrollorgan anerkannt (Kontroll-Register Nr. 00322 vom Eidg. Starkstrominspektorat) • Wir prüfen Ihre elektrischen Installationen auf Gefahren, die im Zusammenhang mit der Nutzung von elektrischen Anlagen auftreten können. • Wir erstellen für Sie den gesetzlich geforderten Sicherheitsnachweis und erledigen die administrativen Tätigkeiten mit der Netzbetreiberin (EW). • Sie erhalten nützliche Hinweise im Umgang mit der elektrischen Energie, damit Sie Gefahren frühzeitig erkennen und beseitigen können. Energieberatung Energieverbrauch im Griff! Wir analysieren Ihren elektrischen Energieverbrauch (Energieumsatz) bei der effizienten Anwendung von elektrischen Geräten. Wir zeigen Ihnen Einsparmöglichkeiten auf und geben Ihnen wertvolle Tipps für die Neuanschaffung von Geräten. Beratung basierend auf Ihrem Energieverbrauch. Expertisen Wir führen in Schadens- und Problemfällen entsprechende Analysen durch und stellen zugehörige Expertenberichte aus. SPEZIALMESSUNGEN IN ANLAGEN UND VERTEILNETZEN SOWIE GERÄTEPRÜFUNGEN GEMÄSS DIN VDE 0701-0702 UND 0751-1 Geräteprüfungen nach DIN VDE 0701-0702 Täglich benutzen wir beruflich und privat die verschiedensten ortsveränderlichen elektrischen Geräte. Mangelhaft unterhaltene Geräte können eine Gefahr durch Stromschlag oder Brand auslösen. Im Interesse des Personenschutzes und der Brandverhütung können wir mit Hilfe der Geräteprüfung unsichtbare und nicht wahrnehmbare Mängel für Sie ausfindig machen. Gerne helfen wir Ihnen, Ihr Leben sicherer und angenehmer zu gestalten. Wer ist verpflichtet die Prüfung an den Betriebsmitteln durchzuführen? Arbeitgeber sind aufgrund von nachfolgenden gesetzlichen Grundlagen verpflichtet, die elektrischen Betriebsmittel in ordnungsgemässem Zustand zu halten, zu prüfen und zu dokumentieren: • Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV) 734.26 • Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) 832.20 • Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV) 832.30 • Info der Electrosuisse 3024c Welche Geräte müssen geprüft werden? • Die Prüfung hat für sämtliche ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, welche durch den Arbeitnehmer für Arbeitseinsätze benutzt werden, zu erfolgen. • Werkstätten: Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Stichsägen usw.Bürobetriebe: Computer, Ventilatoren, Verlängerungskabel usw. • Welche Kontrollintervalle haben ortsveränderliche Betriebsmittel? Das Prüfungsintervall wird gemäss der Elektrosuisse Info 3024c vorgegeben: • Alle 12 Monate: Werkstätten, Baustellen, Laboratorien, usw. • Alle 24 Monate: Bürobetriebe, Pflegestationen, Heime usw Photovoltaik­anlagen Eine Photovoltaikanlage , auch PV-Anlage (bzw. PVA) genannt, ist eine Solarstromanlage, in der mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Der dabei erzeugte Gleichstrom wird durch einen Wechselrichter umgewandelt und eingespeist. Eine größere Solarstromanlage ist ein Solarkraftwerk. Mangelhaft installierte und unterhaltene Photovoltaik- Installationen bergen leider nicht zu unterschätzende Risiken in sich betreffend Stromschlag und Brand! Im Interesse des Personenschutzes, Brandverhütung, sowie der Betriebssicherheit führt die WiKo gestützt auf die Regeln der Technik und den Schulungen der Swissolar, dem VSEK (Verband Schweizerischer Elektrokontrollen) die entsprechenden Kontrollarbeiten durch. WiKo Wiedmer Elektro-Kontrollen GmbH ist als offiziell berechtigtes Kontrollorgan in der VSEK- Datenbank für PVA- Kontrollen eingetragen. Welche Kontrolle für welche Anlage? Schlusskontrolle der PV-Anlage – Jede neu erstellte PV-Anlage, die nach allgemeiner Installationsbewilligung NIV Art. 9 oder Art. 14 erstellt wurde, muss vollumfänglich gemäss NIV Art. 24 geprüft werden. Unabhängige Abnahmekontrollen der PV-Anlage – PV-Anlagen, die auf Objekten mit Kontrollperioden kleiner als 20 Jahre montiert werden, benötigen eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gemäss NIV Art. 35. Kontrolle durch ESTI – Bei vorlagepflichtigen PV-Anlagen kontrolliert das ESTI nach der Fertigstellung, ob die Anlage vorschriftsgemäss erstellt worden ist. Grundlage bilden die Fertigstellungsanzeige gemäss Art. 12 VPeA und der SINA für den DC- und AC-Teil. Planvorlagepflichtige PV-Anlagen sind: einphasig > 3 kVA; mehrphasig >10 kV. Regelung für KEV-Anlagen – Swissgrid verlangt eine Beglaubigung von Anlagedaten für die Energieerzeugungsanlage. Für Anlagen mit Leistungen bis 30 kVA kann das energieliefernde Werk die Beglaubigung ausstellen. Für Anlagen mit Leistungen grösser als 30 kVA muss ein akkreditierter Auditor die Beglaubigung ausstellen. PLZ + Dörfer 1700 Fribourg, 2500 Biel, 2540 Grenchen, 2544 Bettlach, 2545 Selzach, 3000 Bern, 3123 Belp, 3186 Düdingen, 3250 Lyss, 3302 Moosseedorf, 3303 Jegenstorf, 3305 Iffwil, 3307 Brunnenthal, 3308 Grafenried, 3309 Kernenried, 3312 Fraubrunnen, 3315 Bätterkinden, 3322 Mattstetten, 3323 Bäriswil, 3324 Hindelbank, 3326 Krauchthal, 3360 Herzogenbuchsee, 3362 Niederönz, 3363 Oberönz, 3365 Grasswil, 3365 Seeberg, 3366 Bettenhausen, 3366 Bollodingen, 3367 Ochlenberg, 3367 Thörigen, 3368 Bleienbach, 3372 Wanzwil, 3373 Heimenhausen, 3373 Röthenbach Herzogenbuchsee, 3374 Wangenried, 3375 Inkwil, 3376 Berken, 3376 Graben, 3377 Walliswil b. Wangen, 3380 Walliswil b. Niederbipp, 3380 Wangen an der Aare, 3400 Burgdorf, 3415 Hasle bei Burgdorf, 3416 Affoltern im Emmental, 3422 Kirchberg, 3463 Häusernmoos im Emmental, 3464 Schmidigen-Mühleweg, 3465 Dürrenroth, 3550 Langnau im Emmental, 3600 Thun, 3714 Frutigen, 3780 Gstaad, 3800 Interlaken, 3800 Unterseen, 3860 Meiringen, 4000 Basel, 4102 Binningen, 4112 Bättwil, 4123 Allschwil, 4127 Birsfelden, 4132 Muttenz, 4133 Pratteln, 4142 Münchenstein, 4143 Dornach, 4144 Arlesheim, 4147 Aesch, 4153 Reinach, 4226 Breitenbach, 4227 Büsserach, 4229 Beinwil SO, 4242 Laufen, 4303 Kaisteraugst, 4310 Rheinfelden, 4312 Magden, 4313 Möhlin, 4322 Mumpf, 4332 Stein, 4333 Münchenwilen, 4410 Liestal, 4413 Büren SO, 4416 Bubendorf, 4422 Arisdorf, 4437 Waldenburg, 4438 Langenbruck, 4442 Diepflingen, 4446 Buckten, 4448 Läufelfingen, 4450 Sissach, 4457 Diegten, 4458 Eptingen, 4460 Gelterkinden, 4461 Böckten, 4463 Buus, 4500 Solothurn, 4512 Bellach, 4513 Langendorf, 4514 Lommiswil, 4524 Balmberg, 4525 Balm bei Günsberg, 4528 Zuchwil, 4532 Feldbrunnen, 4534 Flumenthal, 4537 Wiedlisbach, 4542 Luterbach, 4543 Deitingen, 4552 Derendingen, 4553 Subingen, 4554 Etziken, 4556 Aeschi, 4556 Bolken, 4562 Biberist, 4563 Gerlafingen, 4564 Obergerlafingen, 4566 Halten, 4566 Kriegstetten, 4573 Lohn-Ammannsegg, 4582 Brügglen, 4583 Aetigkofen, 4585 Biezwil, 4587 Aetingen, 4588 Brittern, 4600 Olten, 4612 Wangen b. Olten, 4613 Rickenbach SO, 4614 Hägendorf, 4615 Allerheiligenberg, 4616 Kappel SO, 4617 Gunzgen, 4618 Boningen, 4622 Egerkingen, 4623 Neuendorf, 4624 Härkingen, 4625 Oberbuchsiten, 4626 Niederbuchsiten, 4628 Wolfwil, 4629 Fulenbach, 4632 Trimbach, 4633 Hauenstein, 4634 Wisen SO, 4652 Winznau, 4653 Obergösgen, 4654 Lostorf, 4655 Rohr b. Olten, 4655 Stüsslingen, 4656 Starrkirch-Will, 4657 Dulliken, 4658 Däniken SO, 4663 Aarburg, 4665 Oftringen, 4702 Oensingen, 4703 Kestenholz, 4704 Niederbipp, 4704 Wolfisberg, 4710 Balsthal, 4712 Laupersdorf, 4713 Matzendorf, 4714 Aedermannsdorf, 4716 Gänsbrunnen, 4716 Welchenrohr, 4717 Mümliswil, 4718 Holderbank SO, 4719 Ramiswil, 4800 Zofingen, 4802 Strengelbach, 4803 Vordemwald, 4805 Brittnau, 4806 Wikon, 4812 Mühlethal, 4813 Uerkheim, 4814 Bottenwil, 4852 Rothrist, 4853 Murgenthal, 4853 Riken AG, 4856 Glashütten, 4900 Langenthal, 4911 Schwarzhäusern, 4912 Aarwangen, 4913 Bannwil, 4914 Roggwil BE, 4915 St. Urban, 4916 Untersteckholz, 4917 Busswil b. Melchnau, 4917 Melchnau, 4919 Reisiswil, 4922 Bützberg, 4922 Thunstetten, 4923 Wynau, 4924 Obersteckholz, 4932 Gutenburg, 4932 Lotzwil, 4932 Gutenburg, 4933 Rütschelen, 4934 Madiswil, 4935 Leimiswil, 4936 Kleindietwil, 4937 Ursenbach, 4938 Rohrbach, 4938 Rohrbachgraben, 4942 Walterswil BE, 4943 Oeschenbach, 4944 Auswil, 4950 Huttwil, 4952 Eriswil, 4953 Schwarzenbach (Huttwil), 4954 Wyssachen, 4955 Gondiswil, 5000 Aarau, 5004 Aarau, 5012 Eppenberg, 5012 Schönenwerd, 5012 Wöschnau, 5013 Niedergösgen, 5014 Gretzenbach, 5015 Erlinsbach SO, 5017 Barmelweid, 5018 Erlinsbach, 5022 Rombach, 5023 Biberstein, 5024 Küttigen, 5025 Asp, 5026 Densbüren, 5027 Herznach, 5028 Ueken, 5032 Aarau Rohr, 5033 Buchs AG, 5034 Suhr, 5035 Unterentfelden, 5036 Oberentfelden, 5037 Muhen, 5040 Schöftland, 5042 Hirschthal, 5043 Holziken, 5044 Schlossrued, 5046 Schmiedrued, 5046 Walde AG, 5053 Staffelbach, 5053 Wittwil, 5054 Kirchleerau, 5054 Moosleerau, 5056 Attelwil, 5057 Reitnau, 5058 Wiliberg, 5070 Frick, 5073 Gipf-Oberfrick, 5074 Eiken, 5075 Hornussen, 5076 Bözen, 5077 Elfingen, 5078 Effingen, 5079 Zeihen, 5080 Laufenburg, 5082 Kaisten, 5083 Ittenthal, 5102 Rupperswil, 5103 Möriken AG, 5103 Wildegg, 5105 Auenstein, 5106 Veltheim, 5108 Oberflachs, 5107 Schinznach Dorf, 5112 Thalheim, 5113 Holderbank, 5116 Schinznach Bad, 5200 Brugg, 5210 Windisch, 5212 Hausen, 5242 Birr, 5242 Birr-Lupfig, 5275 Etzgen, 5300 Turgi, 5313 Klingnau, 5314 Kleindöttingen, 5316 Leuggern, 5322 Koblenz, 5325 Leibstadt, 5330, Bad Zurzach, 5400 Baden, 5408 Ennetbaden, 5412 Gebenstorf, 5413 Birmenstorf, 5415 Nussbaumen, 5416 Kirchdorf, 5430 Wettingen, 5432 Neuenhof, 5436 Würenlos, 5443 Niederrohrdorf, 5502 Hunzenschwil, 5503 Schafisheim, 5504 Othmarsingen, 5506 Mägenwil, 5507 Mellingen, 5600 Lenzburg, , 5600 Ammerswil, 5603 Staufen, 5604 Hendschiken, 5605 Dottikon, 5606 Dintikon, 5607 Hägglingen, 5608 Stetten, 5610 Wohlen, 5611 Anglikon, 5612 Villmergen, 5614 Sarmenstorf, 5615 Fahrwangen, 5616 Meisterschwanden, 5619 Büttikon, 5620 Bremgarten, 5628 Aristau, 5630 Muri, 5643 Alikon, 5644 Auw, 5645 Aettenschwil, 5646 Abtwil, 5702 Niederlenz, 5703 Seon, 5706 Boniswil, 5707 Seengen, 5712 Beinwil am See, 5618 Bettwil, 5722 Gränichen, 5723 Teufenthal AG, 5724 Dürrenäsch, 5725 Leutwil, 5726 Unterkulm, 5727 Oberkulm, 5728 Gontenschwil, 5732 Zetzwil, 5733 Leimbach AG, 5734 Reinach AG, 5735 Pfeffikon LU, 5736 Burg AG, 5737 Menziken, 5742 Kölliken, 5745 Safenwil, 5746 Walterswil SO, 6000 Luzern, 6010 Kriens, 6014 Littau, 6016 Hellbühl, 6017 Ruswil, 6018 Buttisholz, 6019 Sigigen, 6020 Emmenbrücke, 6022 Grosswangen, 6023 Rothenburg, 6024 Hildisrieden, 6025 Neudorf, 6026 Rain, 6027 Römerswil LU, 6028 Herlisberg, 6030 Ebikon, 6032 Emmen, 6033 Buchrain, 6034 Inwil, 6035 Perlen, 6036 Dierikon, 6037 Root, 6038 Gisikon, 6038 Honau, 6039 Root, 6042 Dietwil, 6043 Adligenswil, 6044 Udligenswil, 6045 Meggen, 6047 Kastanienbaum, 6048 Horw, 6052 Hergiswil NW, 6102 Malters, 6103 Schwarzenberg LU, 6105 Schachen LU, 6106 Werthenstein, 6110 Fontannen b. Wolhusen, 6110 Wolhusen, 6112 Doppleschwand, 6113 Romoos, 6114 Steinhuserberg, 6122 Menznau, 6123 Geiss, 6125 Menzberg, 6126 Daiwil, 6130 Willisau, 6132 Rohrmatt, 6133 Hergiswil b. Willisau, 6142 Gettnau, 6143 Ohmstal, 6144 Zell LU, 6145 Fischbach LU, 6146 Grossdietwil, 6147 Altbüron, 6152 Hüswil, 6153 Ufhusen, 6154 Hofstatt, 6156 Luthern, 6156 Luthern Bad, 6203 Sempach Station, 6204 Sempach, 6205 Eich, 6206 Neuenkirch, 6207 Nottwil, 6208 Oberkirch LU, 6210 Sursee, 6211 Buchs LU, 6212 Kaltbach, 6212 St. Erhard, 6213 Knutwil, 6214 Schenkon, 6215 Beromünster, 6215 Schwarzenbach LU, 6216 Mauensee, 6217 Kottwil, 6218 Ettiswil, 6221 Rickenbach LU, 6222 Gunzwil, 6231 Schlierbach, 6232 Geuensee, 6233 Büron, 6234 Kulmerau, 6234 Triengen, 6235 Winikon, 6236 Wilihof, 6242 Wauwil, 6243 Egolzwil, 6244 Nebikon, 6245 Ebersecken, 6246 Altishofen, 6247 Schötz, 6248 Alberswil, 6252 Dagmersellen, 6253 Uffikon, 6260 Hintermoos, 6260 Mehlsecken, 6260 Reiden, 6260 Reidermoos, 6262 Langnau b. Reiden, 6263 Richenthal, 6264 Pfaffnau, 6265 Roggliswil, 6274 Eschenbach LU, 6275 Ballwil, 6276 Hohenrain 6277 Kleinwangen, 6277 Lieli LU, 6280 Hochdorf, 6280 Urswil, 6283 Baldegg, 6284 Gelfingen, 6284 Sulz LU, 6285 Hitzkirch, 6285 Retschwil, 6286 Altwis, 6287 Aesch LU, 6288 Schongau, 6289 Hämikon, 6289 Müswangen, 6294 Ermensee, 6295 Mosen, 6300 Zug, 6423 Schwyz, 6460 Altdorf, 6402 Küssnacht am Rigi, 7000 Chur, 8000 Zürich, 8048 Altstetten, 8180 Bülach, 8200 Schaffhausen, 8280 Kreuzlingen, 8302 Kloten, 8340 Hinwil, 8370 Sirnach, 8400 Winterthur, 8500 Frauenfeld, 8570 Weinfelden, 8580 Amriswil, 8610 Uster, 8712 Stäfa, 8905 Arni, 8953 Dietikon, 8956 Killwangen, 8957 Spreitenbach, 8965 Berikon, 9000 St. Gallen, 9100 Herisau, 9200 Gossau, 9240 Uzwil, 9320 Arbon, 9500 Uzwil, 3000 Bern, 5070 Frick Regionen Zentralschweiz, Nordwestschweiz, Mittelland, Voralpen, Innerschweiz, Deutschschweiz, Emmental, Entlebuch, Luthertal, Oberaargau, Seetal, Zofingenregion, Amt Willisau, Amt Sursee, Amt Hochdorf, Amt Luzern, Amt Entlebuch, Bezirk Zofingen, Bezirk Gäu, Bezirk Olten, Bezirk Gösgen, Bezirk Thal, Bezirk Aarau, Bezirk Kulm, Bezirk Sissach, Bezirk Liestal, Bezirk Aarwangen, Bezirk Burgdorf, Bezirk Wangen, Ostschweiz, Fricktahl,

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Steineggerhof 1, 8855 Wangen
BW Buchführungen GmbH in Wangen SZ

Buchhaltung Buchhaltung - Mehr als nur Belege verbuchen! Die Firma BW Buchführungen GmbH in Wangen bietet Dienstleistungen im Bereich Buchhaltung von A bis Z . Wir übernehmen gesamte Buchhaltungen von Unternehmen oder nur Teilaufgaben, direkt beim Kunden und in unseren Büros . Unsere Dienstleistungen sind u.a.: • Führen von Finanzbuchhaltungen • Führen der Debitorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsüberwachung • Betreuung des Mahnwesens inkl. Inkasso • Führen der Kreditorenbuchhaltung mit oder ohne Zahlungsläufe • Führen der Betriebsbuchhaltungen • Erstellen von Geldflussrechnungen • Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüssen • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Allgemeine Beratungen Bei Fragen oder Interesse freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme . Stellvertretungen Temporäre Einsätze in den Kantonen Schwyz, Zürich usw. Haben Sie einen Engpass oder ist ein Mitarbeiter kurzfristig ausgefallen? Wir bieten Ihnen Stellvertretungen beim Kunden zum Überbrücken von Engpässen im Rechnungswesen (z.B. bei Kündigungen, Unfall oder Krankheiten von Mitarbeitern). Sei dies für die Führung des Finanz- und Rechnungswesens oder für Arbeiten aus Teilbereichen davon, wie: • Hauptbuch Debitoren (Fakturierung / Mahnwesen / Überwachen Zahlungseingänge) • Kreditoren (Erfassen der Rechnungen / Zahlungsläufe) • Personaladministration (monatliche Lohnverarbeitung inkl. Zahlungsläufe) Haben Sie Interesse? Sie können uns jederzeit kontaktieren , um alles Weitere persönlich zu besprechen. Steuern Steuererklärungen von A bis Z im Grossraum Zentralschweiz und Zürich BW Buchführungen GmbH kümmert sich um Steuererklärungen für Privatpersonen und Unternehmen . Zusätzlich erstellen wir Mehrwertsteuerabrechnungen und Rückerstattungen der Verrechnungssteuern für Firmen . Können wir Ihnen helfen? Kontaktieren Sie uns, gerne erklären wir Ihnen alles genau. Dienstleistungen für Privatpersonen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Einkommens- und Vermögenssteuer Bitte dafür die erforderlichen Steuerunterlagen gemäss der „Checkliste Steuererklärung“ vorbereiten. Dienstleistungen für Unternehmen • Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung für die Gewinn- und Kapitalsteuern • Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnungen inkl. Finalisierung • Rückerstattung der Verrechnungssteuern Checkliste für Ihre Steuererklärung: klicken Sie hier... Finanzen/Personal/Verwaltung Finanzcontrolling, Personalmanagement & Verwaltung / Administration in der Region Schwyz und Zürich Wir sind Ihr Ansprechpartner in den verschiedensten Themen der Bereiche Finanzcontrolling , Personalmanagement und Verwaltung / Administration . Wir erledigen die gewünschten Arbeiten von A bis Z oder wir übernehmen Teilaufgaben, um Ihnen somit unter die Arme zu greifen. Bei Interesse können Sie uns jederzeit kontaktieren . Finanzcontrolling Mit so wenig Zahlen wie nötig möglichst viel aussagen! • Erstellen der Budgets (inkl. Überwachung) • Liquiditätsplanung (Planerfolgsrechnung / Finanzplan) • Aufbauen eines MIS (Management-Informations-Systems) Personalmanagement • Monatliche Lohnverarbeitung (mit oder ohne Zahlungsläufe) • Verkehr mit den Sozialversicherungsstellen und Behörden • Erstellen der Sozialversicherungsdeklarationen (AHV, UVG, KTG, BVG etc.) • Erstellen der Lohnausweise • Erstellen von Quellensteuerabrechnungen • Spezifische Auswertungen (Kostenstellen, Geschäftsbereiche etc.) • Begleitung von AHV- oder SUVA-Revisionen • Unterstützung bei der Personalsuche Verwaltung / Administration • Übernahme der Fakturierung inkl. Inkasso • Sekretariats- und Administrativarbeiten aller Art • Erstellen von Vorlagen in Word oder Excel für den täglichen Gebrauch • Anmelden von Neugründungen bei den verschiedenen Ämtern

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famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen. Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und Ort Der Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig. Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen. Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. Auftragsklärung Der Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen. Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. Berichterstattung Die Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben. Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. Interventionen Diese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt. Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere Werte Im Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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FamilienberatungJugendberatungsstelleErziehungsberatung
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famSpektrum bietet sozialpädagogische Familienbegleitungen, Abklärungen im Rahmen des Kinderschutzes, Besuchsbegleitungen, Einzelbegleitungen von Jugendlichen, Familien- oder Erziehungsberatung von Privatpersonen und begleitete Ferienangebote an. Die Unterstützung orientiert sich am Kindeswohl, an den Bedürfnissen unserer Kunden und Kundinnen sowie den daraus abgeleiteten Zielen. Wir bieten, je nach Kapazität, Beratungen in folgenden Sprachen an: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch. Zeit und Ort Der Hauptsitz von famSpektrum befindet sich in Stäfa. Wir sind im Kanton Zürich (vorwiegend rechtes Zürichseegebiet, Zürcher Oberland und Bezirk Uster), Rapperswil und Umgebung sowie im Kanton Schwyz tätig. Unsere Arbeit verrichten wir in erster Linie im Lebensumfeld der Familien. Es besteht auch die Möglichkeit, Gespräche oder Besuchsbegleitungen an unserem Hauptsitz durchzuführen. Unsere Dienstleistungen bieten wir zeitlich flexibel an, arbeiten auch zu Randzeiten oder am Samstag, sonntags nur in Ausnahmefällen. Auftragsklärung Der Auftraggebende klärt mit famSpektrum die Kapazität und Rahmenbedingungen. Bei Übereinstimmung erstellt famSpektrum eine Offerte; nach erfolgter Kostengutsprache durch einen Kostenträger (z.Bsp. Sozial- oder Schulbehörde), bzw. bei Privaten durch mündliche Zusicherung findet ein Übergabegespräch mit dem Auftraggebenden, der Familie und der Fachperson von famSpektrum statt. famSpektrum erstellt anschliessend eine Vereinbarung – ausser bei Abklärungen – betreffend die wichtigsten Eckpunkte wie Ziele, Dauer und Intensität sowie Schweigepflichtregelungen. Die Zusammenarbeit mit der auftraggebenden Stelle ist ein wichtiger Bestandteil unserer Tätigkeit, dabei ist uns Transparenz sehr wichtig. Berichterstattung Die Fachperson erstellt halbjährlich oder nach Absprache einen ausführlichen Bericht über die familiäre Situation, den Verlauf der Massnahme, die Erziehungskompetenzen der Eltern und die Entwicklung der Kinder. Auf dieser Basis wird eine Empfehlung betreffend das weitere Vorgehen abgegeben. Bei Abklärungen ist der Bericht besonders differenziert und auf Basis eines Vieraugenprinzips sowie eines betriebsinternen Abklärungskonzeptes erstellt. Interventionen Diese richten sich nach den Zielen und Bedürfnissen der Familien, dienen der Erfassung sowie der Lösung familiärer Probleme. Die Methoden stammen aus den Fachgebieten Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Psychologie. Es besteht für die Fachperson Methodenfreiheit. Interventionen verschiedener theoretischer Konzepte – wie Systemtheorie, Lösungsorientierung, Ressourcen- und Lebensweltorientierung, Marte Meo Analyse, Verhaltenstheorie, elterliche Präsenz nach Haim Omer, gewaltfreie Kommunikation, 4-Seiten-Modell, Genogrammarbeit, usw. – werden zielführend eingesetzt. Die Intervention wird für die Familie erlebbar, indem die Fachperson anleitet, coacht, spiegelt, stärkt, zuhört, aufklärt, lobt, kritisiert oder aktiviert. Unsere Werte Im Zentrum unserer Arbeit steht das Wohl und die gesunde Entwicklung des Kindes. Wir gehen von einem positiven Menschenbild aus und vertrauen auf das Veränderungspotential eines / einer jeden. Wir begegnen unseren Kunden und Kundinnen mit höchster Wertschätzung und Respekt, arbeiten transparent, nehmen Kritik oder Anregungen an und sind dem Berufscodex der Sozialarbeit und des Schweizerischen Fachverbandes verpflichtet. Feinfühlige Empathie und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gegenüber unseren Kundinnen und Kunden sind wichtige Eckpfeiler unserer Arbeit.

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HSS GROUP AG

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Hohlstrasse 534, 8048 Zürich
Willkommen bei der HSS GROUP

Alles aus einer Hand – Eine Ansprechperson für alle Angelegenheiten HSS GROUP – Eine Gruppe vielfach Kompetent HSS GROUP – La competencia múltiple de un grupo HSS GROUP – One Group several competences https://www.hssgroup.ch/ COMPANYSTART.CH Massgeschneiderte Unterstützung für Firmengründer. Ausgezeichnete Starthilfe von A bis Z. Rundum-Sorglos-Service. Asesoramiento y soporte a su medida para la creación de su propia empresa o hacerse autónomo. El servicio completo para despreocuparse. Tailor-made assistance for founders of new businesses. Excellent start-off from A to Z. All-round carefree service. HSS TREUHAND Professionelle Hilfe in Sachen Corporate Services, Steuern und Steuerberatung, Buchhaltung, Personaladministration, Unternehmensberatung u.a.m. Asesoramiento profesional en los apartados de servicios empresariales, impuestos y asesoramiento fiscal, contabilidad, administración de personal, asesoramiento empresarial, etc. Professional support with regard to corporate services, taxes and tax consultancy, accounting, personnel administration, business consultancy, and many more. https://www.hsstreuhand.ch/ HSS IMMOBILIEN Unsere Experten helfen Ihnen bei der Immobilienverwaltung, beim Kauf und Verkauf von Immobilien und in Finanzierungsfragen. Nuestros expertos le ayudarán en la administración y en la compraventa inmobiliaria y en las cuestiones de financiación. Our experts support you in the administration of real estate and when it comes to the sale and purchase of real estate as well as in financing matters. https://www.hssimmobilien.ch/ HSS FINANCE Wir garantieren Ihnen eine persönliche, zukunftsorientierte sowie vollkommen neutrale und unabhängige Finanzplanung in sämtlichen finanziellen Angelegenheiten. Le garantizamos una planificación financiera personal, orientada hacia el futuro, así como totalmente neutral e independiente en el conjunto de asuntos financieros. We warrant a personal, future-oriented and completely unbiased, independent financial planning for financial matters of all kind. https://www.hssfinance.com/ HSS VITA Wir geben Ihrer Zukunft und Ihren Nachkommen Sicherheit, durch eine gezielte Vorsorgeplanung für jede Lebensphase und der rechtzeitigen Planung Ihres Nachlasses. Le aportamos a su futuro y a sus ingresos seguridad por medio de una planificación de su previsión específica para cada etapa de su vida y una planificación oportuna de su legado. We ensure security for your future and your descendants – by means of purposeful pension planning for every phase of life and early estate planning. HSS LEGAL Fachwissen in zahlreichen Rechtsbereichen. Ob im privaten, beruflichen oder unternehmerischen Bereich. Wir beraten Sie und stehen Ihnen zur Seite. Conocimientos especializados en numerosos ámbitos jurídicos, sea en el ámbito privado, profesional o empresarial. Estamos a su disposición para asesorarle y ayudarle. We provide expert knowledge in several legal fields, whether in private, professional or entrepreneurial matters. We give advice to you and stand by your side. https://www.hsslegal.com/ HSS IPM Expertenhilfe in Sachen Markenschutz, Firmenschutz, Social Media Presence, Internetpräsenz und Schutz Ihres geistigen Eigentums in der Schweiz und international. Asistencia técnica en el campo de la protección de marcas, del nombre comercial, cobertura en las redes sociales, presencia en Internet y protección de la propiedad intelectual. Expert support with regard to trademark protection, corporate protection, social media presence, internet presence, and protection of intellectual property. https://www.hssipm.com/ GESTORIA HISPANO-SUIZA Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Dokumenten und stehen Ihnen z.B. in Anlage- oder Erbrechtsfragen im Verhältnis Schweiz-Spanien zur Verfügung. Asumimos las traducciones que precise de documentos y estamos a su entera disposición para asuntos tales como inversiones o herencias en relación con España y Suiza. We take care of translations of documents and are at your disposal, for example with regard to investment or inheritance law matters in the relationship between Switzerland and Spain. https://www.gestoria.ch/ HSS ART Verlassen Sie sich auf eine professionelle Beratung in sämtlichen Kunstfragen, sei es beim Kauf oder Verkauf sowie bei Fragen zu Ihrer Kunstsammlung . Confíese en nuestra opinión profesional para cualquier cuestión referente al arte, sea por la compraventa de obras de arte, así como en temas de coleccionismo. You can rely on our professional consultancy for all types of questions related to arts – whether it is about purchase or sale or questions regarding your arts collection. https://www.hssart.com/

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BuchhaltungsbüroTreuhandRechtsberatungÜbersetzungenUnternehmensberatung
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Alles aus einer Hand – Eine Ansprechperson für alle Angelegenheiten HSS GROUP – Eine Gruppe vielfach Kompetent HSS GROUP – La competencia múltiple de un grupo HSS GROUP – One Group several competences https://www.hssgroup.ch/ COMPANYSTART.CH Massgeschneiderte Unterstützung für Firmengründer. Ausgezeichnete Starthilfe von A bis Z. Rundum-Sorglos-Service. Asesoramiento y soporte a su medida para la creación de su propia empresa o hacerse autónomo. El servicio completo para despreocuparse. Tailor-made assistance for founders of new businesses. Excellent start-off from A to Z. All-round carefree service. HSS TREUHAND Professionelle Hilfe in Sachen Corporate Services, Steuern und Steuerberatung, Buchhaltung, Personaladministration, Unternehmensberatung u.a.m. Asesoramiento profesional en los apartados de servicios empresariales, impuestos y asesoramiento fiscal, contabilidad, administración de personal, asesoramiento empresarial, etc. Professional support with regard to corporate services, taxes and tax consultancy, accounting, personnel administration, business consultancy, and many more. https://www.hsstreuhand.ch/ HSS IMMOBILIEN Unsere Experten helfen Ihnen bei der Immobilienverwaltung, beim Kauf und Verkauf von Immobilien und in Finanzierungsfragen. Nuestros expertos le ayudarán en la administración y en la compraventa inmobiliaria y en las cuestiones de financiación. Our experts support you in the administration of real estate and when it comes to the sale and purchase of real estate as well as in financing matters. https://www.hssimmobilien.ch/ HSS FINANCE Wir garantieren Ihnen eine persönliche, zukunftsorientierte sowie vollkommen neutrale und unabhängige Finanzplanung in sämtlichen finanziellen Angelegenheiten. Le garantizamos una planificación financiera personal, orientada hacia el futuro, así como totalmente neutral e independiente en el conjunto de asuntos financieros. We warrant a personal, future-oriented and completely unbiased, independent financial planning for financial matters of all kind. https://www.hssfinance.com/ HSS VITA Wir geben Ihrer Zukunft und Ihren Nachkommen Sicherheit, durch eine gezielte Vorsorgeplanung für jede Lebensphase und der rechtzeitigen Planung Ihres Nachlasses. Le aportamos a su futuro y a sus ingresos seguridad por medio de una planificación de su previsión específica para cada etapa de su vida y una planificación oportuna de su legado. We ensure security for your future and your descendants – by means of purposeful pension planning for every phase of life and early estate planning. HSS LEGAL Fachwissen in zahlreichen Rechtsbereichen. Ob im privaten, beruflichen oder unternehmerischen Bereich. Wir beraten Sie und stehen Ihnen zur Seite. Conocimientos especializados en numerosos ámbitos jurídicos, sea en el ámbito privado, profesional o empresarial. Estamos a su disposición para asesorarle y ayudarle. We provide expert knowledge in several legal fields, whether in private, professional or entrepreneurial matters. We give advice to you and stand by your side. https://www.hsslegal.com/ HSS IPM Expertenhilfe in Sachen Markenschutz, Firmenschutz, Social Media Presence, Internetpräsenz und Schutz Ihres geistigen Eigentums in der Schweiz und international. Asistencia técnica en el campo de la protección de marcas, del nombre comercial, cobertura en las redes sociales, presencia en Internet y protección de la propiedad intelectual. Expert support with regard to trademark protection, corporate protection, social media presence, internet presence, and protection of intellectual property. https://www.hssipm.com/ GESTORIA HISPANO-SUIZA Wir übernehmen für Sie die Übersetzung von Dokumenten und stehen Ihnen z.B. in Anlage- oder Erbrechtsfragen im Verhältnis Schweiz-Spanien zur Verfügung. Asumimos las traducciones que precise de documentos y estamos a su entera disposición para asuntos tales como inversiones o herencias en relación con España y Suiza. We take care of translations of documents and are at your disposal, for example with regard to investment or inheritance law matters in the relationship between Switzerland and Spain. https://www.gestoria.ch/ HSS ART Verlassen Sie sich auf eine professionelle Beratung in sämtlichen Kunstfragen, sei es beim Kauf oder Verkauf sowie bei Fragen zu Ihrer Kunstsammlung . Confíese en nuestra opinión profesional para cualquier cuestión referente al arte, sea por la compraventa de obras de arte, así como en temas de coleccionismo. You can rely on our professional consultancy for all types of questions related to arts – whether it is about purchase or sale or questions regarding your arts collection. https://www.hssart.com/

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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH
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Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH

Gotthardstrasse 224, 6423 Seewen

"Abschied nehmen - der Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn begleitet Sie" Der Beruf des Bestatters hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Einsargen und Überführen von Verstorbenen. Sehr wichtig sind heute auch einfühlsame Trauergespräche und die pietätvolle Begleitung, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen besprochen und wenn möglich berücksichtigt werden. Gemeinsam mit uns wählt die Familie ihre persönliche Art und Weise des Abschiednehmens. Wir gehen individuell auf die Wünsche ein, arbeiten diskret und pietätvoll! "Der erfahrene Ansprechpartner" Seit über 30 Jahren sind wir die Ansprechpartner bei einem Todesfall. 1999 habe ich mich gemeinsam mit meiner Ehefrau Trix selbstständig gemacht und den Bestattungsdienst Betschart GmbH gegründet. Im Frühling 2000 hatten wir die Möglichkeit den Bestattungsdienst der Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen von Hansruedi Zimmermann, Vitznau zu übernehmen. Im Rahmen einer Umstrukturierung haben wir im Juli 2003 das Bestattungsinstitut Eichhorn in Seewen / Schwyz und Küssnacht am Rigi übernommen. Gleichzeitig erfolgte die Namensänderung auf Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH. Am 1. Januar 2012 konnten wir den Bestattungsdienst von Josef Betschart, (Sagerli) Muotathal übernehmen und per 1. Januar 2014 ergab sich die Möglichkeit unser Einsatzgebiet noch mehr zu erweitern, indem wir den Bestattungsdienst Ernst Schönbächler in Einsiedeln auf unseren Namen weiterführen. Unser Bestattungsdienst besteht heute aus einem sechsköpfigen, gut ausgebildeten und sehr erfahrenen Team, welches 365 Tage rund um die Uhr für Sie da ist. Unsere Firma ist seit mehreren Jahren anerkanntes Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste SVB wo wir auch unsere Aus- und Weiterbildungen absolvieren. "Beratung rund um die Uhr" Rund um die Uhr leisten wir eine umfassende Beratung bei Todesfällen und erledigen Aufträge für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland samt allen Formalitäten. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation), mit Aufbahrung zu Hause oder im Aufbahrungsraum, in eigenen Kleidern oder im Leichenhemd - die Wünsche werden respektvoll entgegengenommen und ausgeführt. Wir sind der Koordinator zwischen Familie, Pfarramt, Bestattungsamt, Untersuchungsbehörden, Krematorium und Friedhof. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten der verschiedenen Gemeinden und Pfarreien und verfügen über alle wichtigen Kontakte und Adressen. Das Trauergespräch kann bei den Angehörigen zu Hause, im Spital, Heim oder bei uns im Besprechungsraum stattfinden. Eine Offerte zeigt die anfallenden, ortsüblichen Kosten auf. "Eigene Bestattungswünsche hinterlegen" Es ist auch möglich Wünsche für die eigene Bestattung vorgängig zu regeln. Wer seine eigene Bestattung gestalten und beeinflussen möchte, kann seine Wünsche schriftlich festhalten und dieses Schreiben bei den Angehörigen, bei der Wohngemeinde und beim Bestattungsdienst hinterlegen. Auch solche Beratungen und die Unterstützung beim Erstellen einer "Verfügung im Todesfall", sowie Informationsveranstaltungen zum Thema "Abschied nehmen, unsere tägliche Arbeit und Herausforderung" gehören zu unseren Aufgaben. "Über die Landesgrenzen hinaus" Für Überführungen von Verstorbenen im In- und ins Ausland stehen uns dafür extra ausgebaute Bestattungsfahrzeuge zur Verfügung. Im Umgang mit dem Zoll und Botschaften sind wir sehr versiert und kennen die Gesetze und Vorschriften. Auch in solch anspruchsvollen Fällen übernehmen wir die Erledigung aller Formalitäten. "Individuell, diskret und pietätvoll" Wir sind hauptsächlich in den Bezirken Schwyz, Gersau, Küssnacht am Rigi und Einsiedeln, sowie in den Luzerner Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen tätig. Wir sind Vertragspartner vom Kremationsverein Luzern und für die Kantone Schwyz, Uri sowie Zug zuständig. Eine grosse Auswahl an Sarg- sowie Urnenmodellen stehen zur Verfügung. Vorschläge für den passenden Blumenschmuck, Textmuster für Todesanzeigen und Danksagungen liegen vor. Selbstverständlich kann auch nur ein Teil unser umfassenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

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Gotthardstrasse 224, 6423 Seewen
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"Abschied nehmen - der Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn begleitet Sie" Der Beruf des Bestatters hat sich in den letzten Jahren stetig verändert. Unsere Arbeit beschränkt sich nicht mehr nur auf das Einsargen und Überführen von Verstorbenen. Sehr wichtig sind heute auch einfühlsame Trauergespräche und die pietätvolle Begleitung, wo die Bedürfnisse und Wünsche der Hinterbliebenen oder des Verstorbenen besprochen und wenn möglich berücksichtigt werden. Gemeinsam mit uns wählt die Familie ihre persönliche Art und Weise des Abschiednehmens. Wir gehen individuell auf die Wünsche ein, arbeiten diskret und pietätvoll! "Der erfahrene Ansprechpartner" Seit über 30 Jahren sind wir die Ansprechpartner bei einem Todesfall. 1999 habe ich mich gemeinsam mit meiner Ehefrau Trix selbstständig gemacht und den Bestattungsdienst Betschart GmbH gegründet. Im Frühling 2000 hatten wir die Möglichkeit den Bestattungsdienst der Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen von Hansruedi Zimmermann, Vitznau zu übernehmen. Im Rahmen einer Umstrukturierung haben wir im Juli 2003 das Bestattungsinstitut Eichhorn in Seewen / Schwyz und Küssnacht am Rigi übernommen. Gleichzeitig erfolgte die Namensänderung auf Bestattungsdienst Betschart & Eichhorn GmbH. Am 1. Januar 2012 konnten wir den Bestattungsdienst von Josef Betschart, (Sagerli) Muotathal übernehmen und per 1. Januar 2014 ergab sich die Möglichkeit unser Einsatzgebiet noch mehr zu erweitern, indem wir den Bestattungsdienst Ernst Schönbächler in Einsiedeln auf unseren Namen weiterführen. Unser Bestattungsdienst besteht heute aus einem sechsköpfigen, gut ausgebildeten und sehr erfahrenen Team, welches 365 Tage rund um die Uhr für Sie da ist. Unsere Firma ist seit mehreren Jahren anerkanntes Mitglied beim Schweizerischen Verband der Bestattungsdienste SVB wo wir auch unsere Aus- und Weiterbildungen absolvieren. "Beratung rund um die Uhr" Rund um die Uhr leisten wir eine umfassende Beratung bei Todesfällen und erledigen Aufträge für die Einsargung und die Überführung von Verstorbenen im In- und Ausland samt allen Formalitäten. Ob Erdbestattung oder Feuerbestattung (Kremation), mit Aufbahrung zu Hause oder im Aufbahrungsraum, in eigenen Kleidern oder im Leichenhemd - die Wünsche werden respektvoll entgegengenommen und ausgeführt. Wir sind der Koordinator zwischen Familie, Pfarramt, Bestattungsamt, Untersuchungsbehörden, Krematorium und Friedhof. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten der verschiedenen Gemeinden und Pfarreien und verfügen über alle wichtigen Kontakte und Adressen. Das Trauergespräch kann bei den Angehörigen zu Hause, im Spital, Heim oder bei uns im Besprechungsraum stattfinden. Eine Offerte zeigt die anfallenden, ortsüblichen Kosten auf. "Eigene Bestattungswünsche hinterlegen" Es ist auch möglich Wünsche für die eigene Bestattung vorgängig zu regeln. Wer seine eigene Bestattung gestalten und beeinflussen möchte, kann seine Wünsche schriftlich festhalten und dieses Schreiben bei den Angehörigen, bei der Wohngemeinde und beim Bestattungsdienst hinterlegen. Auch solche Beratungen und die Unterstützung beim Erstellen einer "Verfügung im Todesfall", sowie Informationsveranstaltungen zum Thema "Abschied nehmen, unsere tägliche Arbeit und Herausforderung" gehören zu unseren Aufgaben. "Über die Landesgrenzen hinaus" Für Überführungen von Verstorbenen im In- und ins Ausland stehen uns dafür extra ausgebaute Bestattungsfahrzeuge zur Verfügung. Im Umgang mit dem Zoll und Botschaften sind wir sehr versiert und kennen die Gesetze und Vorschriften. Auch in solch anspruchsvollen Fällen übernehmen wir die Erledigung aller Formalitäten. "Individuell, diskret und pietätvoll" Wir sind hauptsächlich in den Bezirken Schwyz, Gersau, Küssnacht am Rigi und Einsiedeln, sowie in den Luzerner Seegemeinden Vitznau, Weggis und Greppen tätig. Wir sind Vertragspartner vom Kremationsverein Luzern und für die Kantone Schwyz, Uri sowie Zug zuständig. Eine grosse Auswahl an Sarg- sowie Urnenmodellen stehen zur Verfügung. Vorschläge für den passenden Blumenschmuck, Textmuster für Todesanzeigen und Danksagungen liegen vor. Selbstverständlich kann auch nur ein Teil unser umfassenden Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

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