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Arzt in Seeland

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ZAHNMEDIZIN KATSOULIS

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

ZAHNMEDIZIN KATSOULIS

Kirchstrasse 10, 2540 Grenchen
Ihr Zahnarzt in Grenchen

Moderne Zahnmedizin mitten in der Stadt Herzlich willkommen in der Praxis ZAHNMEDIZIN KATSOULIS, Prof. Dr. med. dent. Joannis Katsoulis & Kollegen! Wir bieten Kindern, Erwachsenen und Senioren ein breites Behandlungsspektrum; von Dentalhygiene, über allgemeine Zahnmedizin, bis hin zu spezialisierten ästhetischen und chirurgischen Eingriffen (Implantologie, Weisheitszahn-Entfernung, Kronen/Brücken aus Zirkon, Schnarchschienen, etc.). Unser erfahrenes Team berät Sie gerne über zahnmedizinisch notwendige Eingriffe, sowie ästhetische und funktionelle Anliegen. Modernste Technologie und fachzahnärztliche Expertise stehen für Sie bereit, auch im Notfall. Moderne Infrastruktur Wir erweitern bewährte Behandlungsmethoden stetig mit neusten Erkenntnissen und Konzepten. Unsere Praxis bietet ab Februar 2020 neue Infrastruktur und neue Geräte an, welche eine moderne Diagnostik, Behandlungsplanung und Therapie erlauben: • 3D-Röntgen mit minimaler Strahlenbelastung (Volumentomographie) • Digitale Abformung (optischer Scan; ohne Abdruck-Paste) • Metall-freier Zahnersatz (Zirkon-Rekonstruktionen) • Computer-gestützte 3D Implantat-Planung • Minimal-invasive, hoch-präzise Implantat-Chirurgie • Minimal-invasive Zahnentfernung und Knochenaufbau • Laser-Technologie (Parodontitis-Behandlung, Chirurgie, Biostimulation)

PremiumPremium Eintrag
ZahnarztDentalhygieneZahnärztlicher NotfalldienstZahnklinikZahnbleaching
Kirchstrasse 10, 2540 Grenchen
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Ihr Zahnarzt in Grenchen

Moderne Zahnmedizin mitten in der Stadt Herzlich willkommen in der Praxis ZAHNMEDIZIN KATSOULIS, Prof. Dr. med. dent. Joannis Katsoulis & Kollegen! Wir bieten Kindern, Erwachsenen und Senioren ein breites Behandlungsspektrum; von Dentalhygiene, über allgemeine Zahnmedizin, bis hin zu spezialisierten ästhetischen und chirurgischen Eingriffen (Implantologie, Weisheitszahn-Entfernung, Kronen/Brücken aus Zirkon, Schnarchschienen, etc.). Unser erfahrenes Team berät Sie gerne über zahnmedizinisch notwendige Eingriffe, sowie ästhetische und funktionelle Anliegen. Modernste Technologie und fachzahnärztliche Expertise stehen für Sie bereit, auch im Notfall. Moderne Infrastruktur Wir erweitern bewährte Behandlungsmethoden stetig mit neusten Erkenntnissen und Konzepten. Unsere Praxis bietet ab Februar 2020 neue Infrastruktur und neue Geräte an, welche eine moderne Diagnostik, Behandlungsplanung und Therapie erlauben: • 3D-Röntgen mit minimaler Strahlenbelastung (Volumentomographie) • Digitale Abformung (optischer Scan; ohne Abdruck-Paste) • Metall-freier Zahnersatz (Zirkon-Rekonstruktionen) • Computer-gestützte 3D Implantat-Planung • Minimal-invasive, hoch-präzise Implantat-Chirurgie • Minimal-invasive Zahnentfernung und Knochenaufbau • Laser-Technologie (Parodontitis-Behandlung, Chirurgie, Biostimulation)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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SPITEX Grauholz

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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ZAHNMEDIZIN KATSOULIS

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ZAHNMEDIZIN KATSOULIS

Kirchstrasse 10, 2540 Grenchen
Ihr Zahnarzt in Grenchen

Moderne Zahnmedizin mitten in der Stadt Herzlich willkommen in der Praxis ZAHNMEDIZIN KATSOULIS, Prof. Dr. med. dent. Joannis Katsoulis & Kollegen! Wir bieten Kindern, Erwachsenen und Senioren ein breites Behandlungsspektrum; von Dentalhygiene, über allgemeine Zahnmedizin, bis hin zu spezialisierten ästhetischen und chirurgischen Eingriffen (Implantologie, Weisheitszahn-Entfernung, Kronen/Brücken aus Zirkon, Schnarchschienen, etc.). Unser erfahrenes Team berät Sie gerne über zahnmedizinisch notwendige Eingriffe, sowie ästhetische und funktionelle Anliegen. Modernste Technologie und fachzahnärztliche Expertise stehen für Sie bereit, auch im Notfall. Moderne Infrastruktur Wir erweitern bewährte Behandlungsmethoden stetig mit neusten Erkenntnissen und Konzepten. Unsere Praxis bietet ab Februar 2020 neue Infrastruktur und neue Geräte an, welche eine moderne Diagnostik, Behandlungsplanung und Therapie erlauben: • 3D-Röntgen mit minimaler Strahlenbelastung (Volumentomographie) • Digitale Abformung (optischer Scan; ohne Abdruck-Paste) • Metall-freier Zahnersatz (Zirkon-Rekonstruktionen) • Computer-gestützte 3D Implantat-Planung • Minimal-invasive, hoch-präzise Implantat-Chirurgie • Minimal-invasive Zahnentfernung und Knochenaufbau • Laser-Technologie (Parodontitis-Behandlung, Chirurgie, Biostimulation)

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Moderne Zahnmedizin mitten in der Stadt Herzlich willkommen in der Praxis ZAHNMEDIZIN KATSOULIS, Prof. Dr. med. dent. Joannis Katsoulis & Kollegen! Wir bieten Kindern, Erwachsenen und Senioren ein breites Behandlungsspektrum; von Dentalhygiene, über allgemeine Zahnmedizin, bis hin zu spezialisierten ästhetischen und chirurgischen Eingriffen (Implantologie, Weisheitszahn-Entfernung, Kronen/Brücken aus Zirkon, Schnarchschienen, etc.). Unser erfahrenes Team berät Sie gerne über zahnmedizinisch notwendige Eingriffe, sowie ästhetische und funktionelle Anliegen. Modernste Technologie und fachzahnärztliche Expertise stehen für Sie bereit, auch im Notfall. Moderne Infrastruktur Wir erweitern bewährte Behandlungsmethoden stetig mit neusten Erkenntnissen und Konzepten. Unsere Praxis bietet ab Februar 2020 neue Infrastruktur und neue Geräte an, welche eine moderne Diagnostik, Behandlungsplanung und Therapie erlauben: • 3D-Röntgen mit minimaler Strahlenbelastung (Volumentomographie) • Digitale Abformung (optischer Scan; ohne Abdruck-Paste) • Metall-freier Zahnersatz (Zirkon-Rekonstruktionen) • Computer-gestützte 3D Implantat-Planung • Minimal-invasive, hoch-präzise Implantat-Chirurgie • Minimal-invasive Zahnentfernung und Knochenaufbau • Laser-Technologie (Parodontitis-Behandlung, Chirurgie, Biostimulation)

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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SPITEX Grauholz

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SPITEX Grauholz

Zentrum 34, 3322 Urtenen-Schönbühl

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
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SpitexBetreuung und Pflege zu Hause

Täglich – und in Notfällen rund um die Uhr! Pflegerische Leistungen können von allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern, bei welchen ein ärztlich attestierter Bedarf besteht, in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden aufgrund einer schriftlich dokumentierten Bedarfsabklärung erbracht. Sie ergänzen und unterstützen gegebenenfalls die pflegerischen Leistungen von Angehörigen. Die Dienstleistungen der SPITEX stehen insbesondere zur Verfügung für: • Kranke, behinderte, verunfallte, rekonvaleszente, betagte und sterbende Menschen. • Menschen, die in einer physischen, psychischen und/oder sozialen Krisen- oder Risikosituation stehen. • Frauen vor oder nach der Geburt eines Kindes. • Familien, Angehörige und weitere helfende Personen. Abklärung des Bedarfs und Beratung Vorort ermitteln wir den Pflege- und Betreuungsbedarf. Wir beraten in Fragen der Alltagsbewältigung, des Umgangs mit Krankheit oder Behinderung, der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung. Wir leiten Sie oder Ihre Angehörigen an in der Ausführung von Pflegeverrichtungen oder stellen den Kontakt zu weiteren dienlichen Stellen her. Wir stellen sicher, dass die Bedarfsabklärung vom behandelnden Arzt unterschrieben und an die Krankenkasse weitergeleitet wird. Bei erhöhtem Pflegebedarf (ab 60 Stunden pro Quartal) fordern wir beim behandelnden Arzt das notwendige zusätzliche Zeugnis ein. Grundpflege Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, Ankleiden und Auskleiden, Anziehen von Stützstrümpfen, Mobilisierung, Körperpflege, Baden, Duschen, Erhalten der Beweglichkeit und guter Hautverhältnisse, usw. Behandlungspflege • Messung von Blutdruck, Blutzucker • Versorgung von Sonden und Kathetern • Bereitstellen und Verabreichung von Medikamenten, z.B. auch durch Injektionen • Bereitstellen und Verabreichen von Nährlösungen • Verabreichung und Überwachung von Infusionen • Spülen, Reinigen und Versorgen von Wunden • Pflegerische Massnahmen bei Störungen der Blasen- und Darmentleerung • Medizinalbäder, Wickel und Packungen 24-Stunden-Notfall-Dienst Wir erbringen unsere Dienstleistungen an sieben Tagen der Woche von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Ausserhalb dieser Zeiten können Sie uns bei pflegerischen Notfällen jederzeit erreichen, ein Einsatz vor Ort erfolgt innerhalb einer Stunde. Sie können auch SPITEX-Pflege in Anspruch nehmen, wenn Sie nur temporär, zum Beispiel im Rahmen eines Besuches bei Ihren Angehörigen, im Gebiet der SPITEX Grauholz wohnen. Beachten Sie das nachfolgende Schreiben, wenn Ihr Wohnsitz ausserhalb des Kantons Bern liegt.

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