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Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Bewertung 4.5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Spitex Verein Bütschwil-Ganterschwil-Mosnang

Bahnhofstrasse 21, 9606 Bütschwil
Spitex - wenn sich Lebensumstände verändern

Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

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Unsere Dienstleistungen: Als SPITEX-Betrieb ist es uns ein Anliegen, die Menschen zu verstehen, sie zu unterstützen und zu begleiten in der Erhaltung der Gesundheit, auf dem Weg zur Gesundheit, in der Krankheit oder im Sterben. Wir arbeiten nicht nur mit älteren Menschen, wir betreuen auch gerne junge Familien bei Geburt, Unfall oder Krankheit. Bedarfsabklärung Wir klären zu Hause ab, wie viel und welche Hilfe sinnvoll und notwendig ist, welche und wie viel Hilfe Angehörige übernehmen können; welche Hilfsmittel zur Erleichterung eingesetzt werden könnten usw. Ziel einer Bedarfsabklärung ist es, die Betreuung zu Hause so ganzheitlich und ökonomisch wie möglich zu gestalten (weder Über- noch Unterversorgung). Diese Bedarfsabklärung zusammen mit dem ärztlichen Auftrag (Meldeformular) sind Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3, maximal 6 Monate und kann wiederholt werden. Grundpflege Allgemeine Grundpflege bei Klientinnen und Klienten, welche die Tätigkeiten nicht selber ausführen können, wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, beim Essen und Trinken, Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe anlegen, Betten, Lagern, Bewegungsübungen, Mobilisation, Dekubitusprophylaxe, Massnahmen zur Verhütung oder Behebung von behandlungsbedingten Schädigungen der Haut, Hilfe bei der Mundpflege. Psychiatrische oder psychogeriatrische Grundpflege. Behandlungspflege Behandlungspflege ist all die ärztlich verordnete Pflege, wie sie eine Krankenschwester im Spital auch macht: von der Spritze bis zur Infusion, vom einfachen Verbandswechsel bis zur Pflege und Behandlung von komplizierten und schlecht heilenden Wunden; von der Stomaversorgung bis zur Anwendung von Wickeln, messen der Vitalzeichen (Blutdruck, Puls), bestimmen des Blutzuckers, Medikamente richten und verabreichen. Hauswirtschaft Allgemeine Haushaltsarbeiten bei Klientinnen und Klienten, welche diese Tätigkeiten nicht selber ausführen können oder dafür Unterstützung benötigen, wie: • Unterhaltsreinigungen (Tages-/ Wochenkehr) • Grössere Unterhaltsreinigungen = Arbeiten, die den normalen Wochenkehr übersteigen wie "Frühlingsputzete", Teppiche shampoonieren, Schränke ausräumen und reinigen, Fensterputzen, etc. nur nach Absprache mit der Spitex-Leiterin. Diese Arbeiten werden zu einem höheren Tarif abgerechnet • Wochenwäsche sortieren, waschen, bügeln • Einkaufen • Kochen / Abwaschen • Aufräumen • Blumen- und Pflanzenpflege zu Hause (ohne grobe Gartenarbeiten) • Kleine Flickarbeiten • Kleider- und Schuhpflege • Besorgung von Haustieren Betreuung • Gemeinsames Verrichten von Haushaltsarbeiten • Gemeinsames Essen bei Tageseinsätzen oder bei Arbeiten über die Mittagszeit • Zeit zum Zuhören, Anteilnehmen • Hilfe bei einfachen Tätigkeiten wie Schreiben, Telefonieren und Lesen • Spazieren • Entlastung von Angehörigen • In Ausnahmefällen Begleitung zum Arzt oder anderen dringenden Kommissionen • Kinderbetreuung All diese Arbeiten sollen, wenn möglich, in Zusammenarbeit mit der Klientin / dem Klienten geleistet werden.

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