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Leasing in Waadt (Region)

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Stadtpark Edition Cars GmbH

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadtpark Edition Cars GmbH

Baslerstrasse 77, 4600 Olten
Stadtpark Edition Cars GMBH

Neuwagenverkauf Mehr als 30 Marken Bei der Stadtpark Edition Cars Olten erhalten Sie Neuwagen zu unschlagbaren Preisen. Die Garage mit fairen Preise! Je nach Wunsch erhalten Sie einen einfachen oder umfassenden Kostenvoranschlag für Reparaturen. In unserer Garage werden Sie bei Pneu und Felgenkauf kompetent beraten. Unsere Dienstleistungen • Kompetente Beratung • Reparaturen und Service an allen Marken • Brems- und Auspuffanlagen • Pneu/Felgen- und Batterieservices • Motor-Tuning und Veredelung • Leistungssteigerung • Komplett Reinigung/Polieren • Scheiben Tönen • Abgaswartung: Benzin/Diesel • Klimaservice • MFK Bereitstellen • Neuwagen- und Occasionhandel • Carosserie- und Lackieraufträge • Autozubehör Mietbus Abgaswartung Rufen Sie für einen Termin heute noch an. Benziner und OBD nur Fr. 70.– Diesel nur Fr. 100.– Frühlingscheck nur Fr. 49.– Wir prüfen folgendes auf optimale Tauglichkeit: • Motor • Pneus • Batterie • Bremsen • Beleuchtungskontrolle • Türschlösser/Türgummis • Unterboden und Auspuffanlage • Scheibenwaschanlage/Scheibenwischer • Niveaukontrolle(Motorenöl, Bremsflüssigkeit, Scheibenreiniger, Kühlerfrostschutz, etc.) Minibus oder Lieferwagen zum Mieten für Ausflüge oder Transporte Mieten Sie unseren Lieferwagen oder einen Mietbus mit 9 Sitzplätzen für einen Ausflug mit der Familie, Freunde oder Vereine. Der Lieferwagen kann als Transporter ideal für Ihre individuellen Materialtransporte genutzt werden (z.B. zum Zügeln). Bei 2.90 m Innenlänge bietet er knapp 6.5 m3 Ladevolumen. Miete ab Fr. 120.-/Tag - 1/2 Tag ab Fr. 60.- (inkl. Versicherung) Meguiar's Top Reinigungsprodukt Wir sind offizieller Vertreter der führenden Produkte von Meguiars. Bei uns finden Sie das komplette Sortiment und haben auch die Möglichkeit direkt Online zu bestellen. Unsere Occasionen Wir kaufen und verkaufen qualitativ hochstehende Fahrzeuge. Sie kaufen bei uns Autos, die ab Motorfahrzeugkontrolle* und mit einer Garantie* abgeliefert werden. Wir bieten zudem speziell an Ihre Bedürfnisse angepasste Finanzierungsmöglichkeiten, die es erlauben für jedes Budget ein Fahrzeug bei uns zu erwerben. Wir erstellen Ihnen unverbindlich eine Leasing- oder Teilzahlungs-Offerte über den von Ihnen gewünschten Wagen. Ankauf Wir kaufen Autos aller Marken und Preisklassen. Kommen Sie vorbei und stellen Sie Ihr Angebot vor.

GarageAutohandel OccasionshandelPneus PneuserviceVermietungReparaturen
Stadtpark Edition Cars GmbH

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Neuwagenverkauf Mehr als 30 Marken Bei der Stadtpark Edition Cars Olten erhalten Sie Neuwagen zu unschlagbaren Preisen. Die Garage mit fairen Preise! Je nach Wunsch erhalten Sie einen einfachen oder umfassenden Kostenvoranschlag für Reparaturen. In unserer Garage werden Sie bei Pneu und Felgenkauf kompetent beraten. Unsere Dienstleistungen • Kompetente Beratung • Reparaturen und Service an allen Marken • Brems- und Auspuffanlagen • Pneu/Felgen- und Batterieservices • Motor-Tuning und Veredelung • Leistungssteigerung • Komplett Reinigung/Polieren • Scheiben Tönen • Abgaswartung: Benzin/Diesel • Klimaservice • MFK Bereitstellen • Neuwagen- und Occasionhandel • Carosserie- und Lackieraufträge • Autozubehör Mietbus Abgaswartung Rufen Sie für einen Termin heute noch an. Benziner und OBD nur Fr. 70.– Diesel nur Fr. 100.– Frühlingscheck nur Fr. 49.– Wir prüfen folgendes auf optimale Tauglichkeit: • Motor • Pneus • Batterie • Bremsen • Beleuchtungskontrolle • Türschlösser/Türgummis • Unterboden und Auspuffanlage • Scheibenwaschanlage/Scheibenwischer • Niveaukontrolle(Motorenöl, Bremsflüssigkeit, Scheibenreiniger, Kühlerfrostschutz, etc.) Minibus oder Lieferwagen zum Mieten für Ausflüge oder Transporte Mieten Sie unseren Lieferwagen oder einen Mietbus mit 9 Sitzplätzen für einen Ausflug mit der Familie, Freunde oder Vereine. Der Lieferwagen kann als Transporter ideal für Ihre individuellen Materialtransporte genutzt werden (z.B. zum Zügeln). Bei 2.90 m Innenlänge bietet er knapp 6.5 m3 Ladevolumen. Miete ab Fr. 120.-/Tag - 1/2 Tag ab Fr. 60.- (inkl. Versicherung) Meguiar's Top Reinigungsprodukt Wir sind offizieller Vertreter der führenden Produkte von Meguiars. Bei uns finden Sie das komplette Sortiment und haben auch die Möglichkeit direkt Online zu bestellen. Unsere Occasionen Wir kaufen und verkaufen qualitativ hochstehende Fahrzeuge. Sie kaufen bei uns Autos, die ab Motorfahrzeugkontrolle* und mit einer Garantie* abgeliefert werden. Wir bieten zudem speziell an Ihre Bedürfnisse angepasste Finanzierungsmöglichkeiten, die es erlauben für jedes Budget ein Fahrzeug bei uns zu erwerben. Wir erstellen Ihnen unverbindlich eine Leasing- oder Teilzahlungs-Offerte über den von Ihnen gewünschten Wagen. Ankauf Wir kaufen Autos aller Marken und Preisklassen. Kommen Sie vorbei und stellen Sie Ihr Angebot vor.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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Textilreinigung Moser
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Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TMF 2-Rad-Center-GmbH

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

TMF 2-Rad-Center-GmbH

Gewerbestrasse 1, 8500 Frauenfeld
Kompetenz Zentrum rund ums 2-Rad...!

Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

Motorräder ScooterMotorradbekleidung Motorradzubehör
TMF 2-Rad-Center-GmbH

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Gewerbestrasse 1, 8500 Frauenfeld
Motorräder ScooterMotorradbekleidung Motorradzubehör
Kompetenz Zentrum rund ums 2-Rad...!

Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

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WALDMANN PETITPIERRE
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WALDMANN PETITPIERRE

Bahnhofplatz 1, 4133 Pratteln
Herzlich Wilkommen bei uns

Profil Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Begleitung sowie sämtliche anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen für Unternehmen, Gewerbetreibende, Privatpersonen und in Spezialgebieten. Unsere Klienten erwarten von uns rasches Verständnis für ihre Anliegen. In enger Zusammenarbeit mit ihnen erarbeiten wir die richtigen Lösungen und setzen sie durch. Wir helfen unseren Klienten mit unserem fachlichen Wissen und unserem unternehmerischen Denken bei allen anstehenden rechtlichen Fragen und Problemen – im täglichen Leben wie auch in Sondersituationen. Bei unserer Arbeit konzentrieren wir uns auf die Kundenbedürfnisse und den Kundennutzen. Diskret, kompetent, kostenbewusst. Geschichte Schon bald trat der Partnerschaft Dr. Peter Von der Mühll bei, womit die Kanzlei auch zum Notariat wurde. Bis zum Eintritt von Andreas Waldmann 1982 arbeitete dieses Trio in unveränderter Zusammensetzung. 1987 folgte Dr. Heinz Lukas Faesch, der Sohn des Kanzleigründers, der seit 2004 als Gerichtspräsident am Strafgericht Basel-Stadt amtet. Gleichzeitig mit dem Eintritt von Daniel Olstein 1991 gab sich unsere Kanzlei den Firmennamen Waldmann Faesch & Partner und war damit die erste Advokatur mit einer Firma in Basel. Heute firmieren wir neu unter WALDMANN PETITPIERRE. Privatkunden Sie profitieren bei uns von einer Betreuung, wie sie Ihnen bei den heutigen schnell sich wandelnden juristischen Bedürfnissen kein Anwalt allein mehr bieten kann. Wir konzentrieren uns trotzdem auf Rechtsgebiete, in denen wir über überdurchschnittliches Fachwissen verfügen, so auf Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Notariat, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafecht. Dabei steht am Anfang unserer Tätigkeit die Vereinbarung über Inhalt und Kosten des Auftrages. Wir wollen, dass Sie wissen, was wir für Sie tun, was es bringt und was es kostet. Geschäftskunden Ob als ausgelagerte Rechtsabteilung oder von Fall zu Fall, wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen massgeschneidert. Wir beraten Sie rechtlich bei der Gründung, der Umstrukturierung sowie der Auflösung von Firmen und unterstützen Sie bei Nachfolgeregelungen. Wir befassen uns mit nationalem und internationalem Vertragsrecht und vertreten Sie sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch in Prozessen. Wir bewahren Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und setzen Ihre Forderungen durch. Dank dem vorhandenen technischen Wissen können wir auch in komplexen Auseinandersetzungen helfen, in denen es nicht nur auf das juristische, sondern auch auf das fachliche Know-how des Klienten, des Unternehmens ankommt. Spezialgebiete Auch unsere Anwälte haben Steckenpferde. Rechtliche Hobbies, spezielle Rechtsgebiete, in denen sie besonders gut sind. Ob das die rechtlichen Problemlösungen für Anlässe im Bereich Events in Sport und Kultur sind, besondere Fragen des Transportrechts, des Markenrechts, die Tätigkeit als Finanzintermediäre oder Fragen des internationalen Notariatsrechts. Wir beraten und betreuen Sie gerne, individuell und überzeugend. • Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Gesellschaftsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Leasing • Familienrecht • Eherecht • Kindsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ausländerrecht • Markenrecht • Baurecht • Haftpflichtrecht • Privatversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Immaterialgüterrecht • Transportrecht • Prozessrecht / Prozessvertretungen • Betreibungs- und Konkursrecht • KMU-Beratung • Startup-Beratung • Mediation • Notariat

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
WALDMANN PETITPIERRE

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Profil Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Begleitung sowie sämtliche anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen für Unternehmen, Gewerbetreibende, Privatpersonen und in Spezialgebieten. Unsere Klienten erwarten von uns rasches Verständnis für ihre Anliegen. In enger Zusammenarbeit mit ihnen erarbeiten wir die richtigen Lösungen und setzen sie durch. Wir helfen unseren Klienten mit unserem fachlichen Wissen und unserem unternehmerischen Denken bei allen anstehenden rechtlichen Fragen und Problemen – im täglichen Leben wie auch in Sondersituationen. Bei unserer Arbeit konzentrieren wir uns auf die Kundenbedürfnisse und den Kundennutzen. Diskret, kompetent, kostenbewusst. Geschichte Schon bald trat der Partnerschaft Dr. Peter Von der Mühll bei, womit die Kanzlei auch zum Notariat wurde. Bis zum Eintritt von Andreas Waldmann 1982 arbeitete dieses Trio in unveränderter Zusammensetzung. 1987 folgte Dr. Heinz Lukas Faesch, der Sohn des Kanzleigründers, der seit 2004 als Gerichtspräsident am Strafgericht Basel-Stadt amtet. Gleichzeitig mit dem Eintritt von Daniel Olstein 1991 gab sich unsere Kanzlei den Firmennamen Waldmann Faesch & Partner und war damit die erste Advokatur mit einer Firma in Basel. Heute firmieren wir neu unter WALDMANN PETITPIERRE. Privatkunden Sie profitieren bei uns von einer Betreuung, wie sie Ihnen bei den heutigen schnell sich wandelnden juristischen Bedürfnissen kein Anwalt allein mehr bieten kann. Wir konzentrieren uns trotzdem auf Rechtsgebiete, in denen wir über überdurchschnittliches Fachwissen verfügen, so auf Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Notariat, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafecht. Dabei steht am Anfang unserer Tätigkeit die Vereinbarung über Inhalt und Kosten des Auftrages. Wir wollen, dass Sie wissen, was wir für Sie tun, was es bringt und was es kostet. Geschäftskunden Ob als ausgelagerte Rechtsabteilung oder von Fall zu Fall, wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen massgeschneidert. Wir beraten Sie rechtlich bei der Gründung, der Umstrukturierung sowie der Auflösung von Firmen und unterstützen Sie bei Nachfolgeregelungen. Wir befassen uns mit nationalem und internationalem Vertragsrecht und vertreten Sie sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch in Prozessen. Wir bewahren Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und setzen Ihre Forderungen durch. Dank dem vorhandenen technischen Wissen können wir auch in komplexen Auseinandersetzungen helfen, in denen es nicht nur auf das juristische, sondern auch auf das fachliche Know-how des Klienten, des Unternehmens ankommt. Spezialgebiete Auch unsere Anwälte haben Steckenpferde. Rechtliche Hobbies, spezielle Rechtsgebiete, in denen sie besonders gut sind. Ob das die rechtlichen Problemlösungen für Anlässe im Bereich Events in Sport und Kultur sind, besondere Fragen des Transportrechts, des Markenrechts, die Tätigkeit als Finanzintermediäre oder Fragen des internationalen Notariatsrechts. Wir beraten und betreuen Sie gerne, individuell und überzeugend. • Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Gesellschaftsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Leasing • Familienrecht • Eherecht • Kindsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ausländerrecht • Markenrecht • Baurecht • Haftpflichtrecht • Privatversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Immaterialgüterrecht • Transportrecht • Prozessrecht / Prozessvertretungen • Betreibungs- und Konkursrecht • KMU-Beratung • Startup-Beratung • Mediation • Notariat

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Textilreinigung Moser
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TMF 2-Rad-Center-GmbH

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TMF 2-Rad-Center-GmbH

Gewerbestrasse 1, 8500 Frauenfeld
Kompetenz Zentrum rund ums 2-Rad...!

Über uns Unser Unternehmen stellt sich vor: Bei uns findest Du die grösste Honda-Auswahl in der Region, eine breites Angebot an Top-Occasionen aller Marken, ein Honda-Ersatzteillager, ein Pneu-Center, die Honda-Boutique für Bekleidung und Zubehör, sowie den bekannten, guten Service für Dein 2-Rad. Harley-Davidson Service Bei uns ist deine Harley-Davidson in den richtigen Händen. Wir führen sämtliche Servicearbeiten an deiner Harley-Davidson aus: -Service, -Reifenwechsel, -Fehler Diagnose. Silas Weber, Leiter Werkstatt verfügt über eine langjährige Erfahrung für die Kult-Marke. Kontaktiere ihn gleich direkt für einen Service Termin: 052 730 11 00 oder werkstatt@tmf-honda.ch Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel Die persönliche Empfehlung unserer Kunden ist die Anerkennung unserer Leistung. Das ist die beste Werbung. Mit dieser Philosophie verbinden wir unser oberstes Ziel: Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Damit sichern wir uns unser erfolgreiches Bestehen am Markt und auch die Anzahl Arbeitsplätze in unserer Firma. Mein Team und ich werden alles daran setzen, die Erwartungen und Wünsche unserer Kunden auch in Zukunft uneingeschränkt und individuell zu erfüllen, denn Deine Zufriedenheit ist unser oberstes Ziel. Bis bald bei uns im TMF 2-Rad-Center!

Motorräder ScooterMotorradbekleidung Motorradzubehör
TMF 2-Rad-Center-GmbH

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WALDMANN PETITPIERRE
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WALDMANN PETITPIERRE

Bahnhofplatz 1, 4133 Pratteln
Herzlich Wilkommen bei uns

Profil Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Begleitung sowie sämtliche anwaltlichen und notariellen Dienstleistungen für Unternehmen, Gewerbetreibende, Privatpersonen und in Spezialgebieten. Unsere Klienten erwarten von uns rasches Verständnis für ihre Anliegen. In enger Zusammenarbeit mit ihnen erarbeiten wir die richtigen Lösungen und setzen sie durch. Wir helfen unseren Klienten mit unserem fachlichen Wissen und unserem unternehmerischen Denken bei allen anstehenden rechtlichen Fragen und Problemen – im täglichen Leben wie auch in Sondersituationen. Bei unserer Arbeit konzentrieren wir uns auf die Kundenbedürfnisse und den Kundennutzen. Diskret, kompetent, kostenbewusst. Geschichte Schon bald trat der Partnerschaft Dr. Peter Von der Mühll bei, womit die Kanzlei auch zum Notariat wurde. Bis zum Eintritt von Andreas Waldmann 1982 arbeitete dieses Trio in unveränderter Zusammensetzung. 1987 folgte Dr. Heinz Lukas Faesch, der Sohn des Kanzleigründers, der seit 2004 als Gerichtspräsident am Strafgericht Basel-Stadt amtet. Gleichzeitig mit dem Eintritt von Daniel Olstein 1991 gab sich unsere Kanzlei den Firmennamen Waldmann Faesch & Partner und war damit die erste Advokatur mit einer Firma in Basel. Heute firmieren wir neu unter WALDMANN PETITPIERRE. Privatkunden Sie profitieren bei uns von einer Betreuung, wie sie Ihnen bei den heutigen schnell sich wandelnden juristischen Bedürfnissen kein Anwalt allein mehr bieten kann. Wir konzentrieren uns trotzdem auf Rechtsgebiete, in denen wir über überdurchschnittliches Fachwissen verfügen, so auf Ehe-, Familien- und Scheidungsrecht, Erbrecht, Notariat, Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und Verkehrsstrafecht. Dabei steht am Anfang unserer Tätigkeit die Vereinbarung über Inhalt und Kosten des Auftrages. Wir wollen, dass Sie wissen, was wir für Sie tun, was es bringt und was es kostet. Geschäftskunden Ob als ausgelagerte Rechtsabteilung oder von Fall zu Fall, wir bieten Ihnen unsere Dienstleistungen massgeschneidert. Wir beraten Sie rechtlich bei der Gründung, der Umstrukturierung sowie der Auflösung von Firmen und unterstützen Sie bei Nachfolgeregelungen. Wir befassen uns mit nationalem und internationalem Vertragsrecht und vertreten Sie sowohl bei Vertragsverhandlungen als auch in Prozessen. Wir bewahren Sie vor ungerechtfertigten Forderungen und setzen Ihre Forderungen durch. Dank dem vorhandenen technischen Wissen können wir auch in komplexen Auseinandersetzungen helfen, in denen es nicht nur auf das juristische, sondern auch auf das fachliche Know-how des Klienten, des Unternehmens ankommt. Spezialgebiete Auch unsere Anwälte haben Steckenpferde. Rechtliche Hobbies, spezielle Rechtsgebiete, in denen sie besonders gut sind. Ob das die rechtlichen Problemlösungen für Anlässe im Bereich Events in Sport und Kultur sind, besondere Fragen des Transportrechts, des Markenrechts, die Tätigkeit als Finanzintermediäre oder Fragen des internationalen Notariatsrechts. Wir beraten und betreuen Sie gerne, individuell und überzeugend. • Vertragsrecht • Arbeitsrecht • Gesellschaftsrecht • Mietrecht • Vertragsrecht • Leasing • Familienrecht • Eherecht • Kindsrecht • Erbrecht • Strafrecht • Ausländerrecht • Markenrecht • Baurecht • Haftpflichtrecht • Privatversicherungsrecht • Versicherungsrecht • Verwaltungsrecht • Immaterialgüterrecht • Transportrecht • Prozessrecht / Prozessvertretungen • Betreibungs- und Konkursrecht • KMU-Beratung • Startup-Beratung • Mediation • Notariat

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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