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Schneiderei in Waadt (Region)

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StiftungInnendekorationMalerSchreinereiCateringFacility ManagementFotograf Fotoatelier
Othmar Blumer-Strasse 1, 8427 Freienstein
StiftungInnendekorationMalerSchreinereiCateringFacility ManagementFotograf Fotoatelier
Herzlich Willkommen

Die Stiftung Märtplatz ist eine Ausbildungsinstitution für junge Menschen mit psychischen und sozialen Schwierigkeiten. In elf Werkstätten und Ateliers werden rund 45 Personen ausgebildet, in der Regel sind sie zwischen 16 und 25 Jahre alt. Im Zentrum der Ausbildung steht der Mensch mit seinen Begabungen, Interessen und Fähigkeiten: Die Stärken werden gefördert und handwerkliche, fachliche und berufliche Kenntnisse erlernt und vertieft. Im Ausbildungsprozess können wir allen Lernenden eine auf sie zugeschnittene Ausbildung ermöglichen – in handwerklichen, kreativen, gastronomischen und technischen Berufen. Ziel ist eine erfolgreiche Ausbildung und eine nachhaltige Arbeitsintegration. Folgende Abschlüsse gehören zum Berufsangebot: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), Eidgenössischer Berufsattest (EBA), und Praktische Ausbildung nach Insos (PrA). Die Stiftung Märtplatz wurde 1985 gegründet und ist in Freienstein/ZH beheimatet. Auf dem Areal einer ehemaligen Baumwollspinnerei befinden sich die Werkstätten und Ateliers, zwei Läden sind in Embrach domiziliert.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

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Couture Prisca

Couture Prisca

Sportplatzweg 1, 3942 Raron
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CoutureTrachtengeschäft
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Textilpflege Füllinsdorf

Textilpflege Füllinsdorf

Rheinstrasse 20A, 4414 Füllinsdorf
Textilpflege leicht gemacht

Bei Textilpflege Füllinsdorf verstehen wir, dass Ihre Kleidung mehr ist als nur Stoff – sie ist ein Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und ein wichtiger Teil Ihres Lebens. Unsere Leidenschaft liegt darin, sicherzustellen, dass Ihre Textilien nicht nur makellos sauber sind, sondern auch ihre Qualität und Frische über die Zeit bewahren. Unsere Dienstleistungen: • Professionelle Reinigung: Unser Team von erfahrenen Textilpflegeexperten setzt modernste Technologien und hochwertige Reinigungsmittel ein, um sicherzustellen, dass Ihre Kleidung in besten Händen ist. Egal, ob es sich um empfindliche Stoffe, Alltagskleidung oder festliche Garderobe handelt – wir sorgen für einwandfreie Ergebnisse. • Schonende Fleckenentfernung: Unschöne Flecken sind für uns eine Herausforderung, der wir uns mit Hingabe stellen. Wir verwenden effektive Fleckenentfernungsmittel und spezielle Techniken, um selbst die hartnäckigsten Flecken zu beseitigen, während die Integrität Ihrer Kleidung bewahrt wird. • Textilschutz und Pflege: Mit unserer umfassenden Textilpflege möchten wir sicherstellen, dass Ihre Lieblingsstücke so lange wie möglich in einwandfreiem Zustand bleiben. Das beinhaltet auch die Anwendung von speziellen Schutzmitteln, um Stoffe vor Verschleiß, Verblassen und anderen Umwelteinflüssen zu bewahren. • Umweltbewusste Praktiken: Wir sind stolz darauf, umweltbewusste Praktiken zu fördern. Unsere Reinigungsverfahren sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistung einzugehen.

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WäschereiTextilreinigungBügelservice
Rheinstrasse 20A, 4414 Füllinsdorf
WäschereiTextilreinigungBügelservice
Textilpflege leicht gemacht

Bei Textilpflege Füllinsdorf verstehen wir, dass Ihre Kleidung mehr ist als nur Stoff – sie ist ein Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und ein wichtiger Teil Ihres Lebens. Unsere Leidenschaft liegt darin, sicherzustellen, dass Ihre Textilien nicht nur makellos sauber sind, sondern auch ihre Qualität und Frische über die Zeit bewahren. Unsere Dienstleistungen: • Professionelle Reinigung: Unser Team von erfahrenen Textilpflegeexperten setzt modernste Technologien und hochwertige Reinigungsmittel ein, um sicherzustellen, dass Ihre Kleidung in besten Händen ist. Egal, ob es sich um empfindliche Stoffe, Alltagskleidung oder festliche Garderobe handelt – wir sorgen für einwandfreie Ergebnisse. • Schonende Fleckenentfernung: Unschöne Flecken sind für uns eine Herausforderung, der wir uns mit Hingabe stellen. Wir verwenden effektive Fleckenentfernungsmittel und spezielle Techniken, um selbst die hartnäckigsten Flecken zu beseitigen, während die Integrität Ihrer Kleidung bewahrt wird. • Textilschutz und Pflege: Mit unserer umfassenden Textilpflege möchten wir sicherstellen, dass Ihre Lieblingsstücke so lange wie möglich in einwandfreiem Zustand bleiben. Das beinhaltet auch die Anwendung von speziellen Schutzmitteln, um Stoffe vor Verschleiß, Verblassen und anderen Umwelteinflüssen zu bewahren. • Umweltbewusste Praktiken: Wir sind stolz darauf, umweltbewusste Praktiken zu fördern. Unsere Reinigungsverfahren sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistung einzugehen.

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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Die Stiftung Märtplatz ist eine Ausbildungsinstitution für junge Menschen mit psychischen und sozialen Schwierigkeiten. In elf Werkstätten und Ateliers werden rund 45 Personen ausgebildet, in der Regel sind sie zwischen 16 und 25 Jahre alt. Im Zentrum der Ausbildung steht der Mensch mit seinen Begabungen, Interessen und Fähigkeiten: Die Stärken werden gefördert und handwerkliche, fachliche und berufliche Kenntnisse erlernt und vertieft. Im Ausbildungsprozess können wir allen Lernenden eine auf sie zugeschnittene Ausbildung ermöglichen – in handwerklichen, kreativen, gastronomischen und technischen Berufen. Ziel ist eine erfolgreiche Ausbildung und eine nachhaltige Arbeitsintegration. Folgende Abschlüsse gehören zum Berufsangebot: Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), Eidgenössischer Berufsattest (EBA), und Praktische Ausbildung nach Insos (PrA). Die Stiftung Märtplatz wurde 1985 gegründet und ist in Freienstein/ZH beheimatet. Auf dem Areal einer ehemaligen Baumwollspinnerei befinden sich die Werkstätten und Ateliers, zwei Läden sind in Embrach domiziliert.

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Textilpflege Füllinsdorf

Textilpflege Füllinsdorf

Rheinstrasse 20A, 4414 Füllinsdorf
Textilpflege leicht gemacht

Bei Textilpflege Füllinsdorf verstehen wir, dass Ihre Kleidung mehr ist als nur Stoff – sie ist ein Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und ein wichtiger Teil Ihres Lebens. Unsere Leidenschaft liegt darin, sicherzustellen, dass Ihre Textilien nicht nur makellos sauber sind, sondern auch ihre Qualität und Frische über die Zeit bewahren. Unsere Dienstleistungen: • Professionelle Reinigung: Unser Team von erfahrenen Textilpflegeexperten setzt modernste Technologien und hochwertige Reinigungsmittel ein, um sicherzustellen, dass Ihre Kleidung in besten Händen ist. Egal, ob es sich um empfindliche Stoffe, Alltagskleidung oder festliche Garderobe handelt – wir sorgen für einwandfreie Ergebnisse. • Schonende Fleckenentfernung: Unschöne Flecken sind für uns eine Herausforderung, der wir uns mit Hingabe stellen. Wir verwenden effektive Fleckenentfernungsmittel und spezielle Techniken, um selbst die hartnäckigsten Flecken zu beseitigen, während die Integrität Ihrer Kleidung bewahrt wird. • Textilschutz und Pflege: Mit unserer umfassenden Textilpflege möchten wir sicherstellen, dass Ihre Lieblingsstücke so lange wie möglich in einwandfreiem Zustand bleiben. Das beinhaltet auch die Anwendung von speziellen Schutzmitteln, um Stoffe vor Verschleiß, Verblassen und anderen Umwelteinflüssen zu bewahren. • Umweltbewusste Praktiken: Wir sind stolz darauf, umweltbewusste Praktiken zu fördern. Unsere Reinigungsverfahren sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistung einzugehen.

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WäschereiTextilreinigungBügelservice
Rheinstrasse 20A, 4414 Füllinsdorf
WäschereiTextilreinigungBügelservice
Textilpflege leicht gemacht

Bei Textilpflege Füllinsdorf verstehen wir, dass Ihre Kleidung mehr ist als nur Stoff – sie ist ein Ausdruck Ihrer Persönlichkeit und ein wichtiger Teil Ihres Lebens. Unsere Leidenschaft liegt darin, sicherzustellen, dass Ihre Textilien nicht nur makellos sauber sind, sondern auch ihre Qualität und Frische über die Zeit bewahren. Unsere Dienstleistungen: • Professionelle Reinigung: Unser Team von erfahrenen Textilpflegeexperten setzt modernste Technologien und hochwertige Reinigungsmittel ein, um sicherzustellen, dass Ihre Kleidung in besten Händen ist. Egal, ob es sich um empfindliche Stoffe, Alltagskleidung oder festliche Garderobe handelt – wir sorgen für einwandfreie Ergebnisse. • Schonende Fleckenentfernung: Unschöne Flecken sind für uns eine Herausforderung, der wir uns mit Hingabe stellen. Wir verwenden effektive Fleckenentfernungsmittel und spezielle Techniken, um selbst die hartnäckigsten Flecken zu beseitigen, während die Integrität Ihrer Kleidung bewahrt wird. • Textilschutz und Pflege: Mit unserer umfassenden Textilpflege möchten wir sicherstellen, dass Ihre Lieblingsstücke so lange wie möglich in einwandfreiem Zustand bleiben. Das beinhaltet auch die Anwendung von speziellen Schutzmitteln, um Stoffe vor Verschleiß, Verblassen und anderen Umwelteinflüssen zu bewahren. • Umweltbewusste Praktiken: Wir sind stolz darauf, umweltbewusste Praktiken zu fördern. Unsere Reinigungsverfahren sind darauf ausgerichtet, den ökologischen Fußabdruck zu minimieren, ohne dabei Kompromisse bei der Qualität der Dienstleistung einzugehen.

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Landstrasse 104, 5430 Wettingen
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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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