Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Teppiche in Waadt (Region)

: 1487 Einträge
Teppichatelier Meyer - Müller
Noch keine Bewertungen

Teppichatelier Meyer - Müller

Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich
Erfahrung und Tradition verpflichtet, seit Generationen für Sie da!

Unser Service für Sie: Reinigung, Restauration, An- und verkauf von Teppichen - Ankauf von Antiquitäten, Ölgemälde und Porzellan. Ankauf von ♦ Teppichen Antike Teppiche Kaukasische Teppiche Seiden Teppiche ♦ Antiquitäten ♦ Ölgemälde ♦ Porzellan Verkauf von rutschfesten Teppichunterlagen. THEMA REINIGUNG Mit einem Staubsauger wird der Schmutz nur Oberflächlich entfernt. Motteneier und Milben bleiben unsichtbar in den Fasern stecken. Unser Service für sie: 1. Bio-Handwäsche ohne Chemie 2. Rückfettung schmutzabweisend 3. Mottenschutz für Allergiker 4. Fleckenentfernung und Geruchsbeseitigung 5. schonende Trocknung THEMA RESTAURATION Unser Team behandelt Ihre Teppiche soweit sie schon seit Jahrhunderte behandelt werden. Unsere Mitarbeiter sind wahre Meister in Restauration. Unser Service für sie: 1. neue Fransen 2. neue Kanten 3. Teppich nachknüpfen 4. neues Lederband 5. Teppich spannen THEMA AN - UND VERKAUF Gerne nehmen wir auch Ihren Teppich zum Verkauf auf. Wir bieten unseren Kunden eine grosse Auswahl an Teppiche an. THEMA: EXPERTISE - GUTACHTEN - SCHÄTZUNGEN - ZERTIFIKATE Häufig stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, einen Teppich zu verkaufen oder zu restaurieren und reinigen zu lassen. In erster Linie gilt es festzustellen, ob ein Teppich handgeknüpft ist. Danach kann man Herkunft und Qualität bestimmen und eine Wertschätzung vornehmen. Wir helfen Ihnen ihren Teppich kennenzulernen. Unser Büro in Zürich befindet sich in der Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich (Termine nach Vereinbarung)

PremiumPremium Eintrag
Teppichpflege TeppichreinigungExpertisenRestaurierungen
Teppichatelier Meyer - Müller

Teppichatelier Meyer - Müller

Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich
Teppichpflege TeppichreinigungExpertisenRestaurierungen
Erfahrung und Tradition verpflichtet, seit Generationen für Sie da!

Unser Service für Sie: Reinigung, Restauration, An- und verkauf von Teppichen - Ankauf von Antiquitäten, Ölgemälde und Porzellan. Ankauf von ♦ Teppichen Antike Teppiche Kaukasische Teppiche Seiden Teppiche ♦ Antiquitäten ♦ Ölgemälde ♦ Porzellan Verkauf von rutschfesten Teppichunterlagen. THEMA REINIGUNG Mit einem Staubsauger wird der Schmutz nur Oberflächlich entfernt. Motteneier und Milben bleiben unsichtbar in den Fasern stecken. Unser Service für sie: 1. Bio-Handwäsche ohne Chemie 2. Rückfettung schmutzabweisend 3. Mottenschutz für Allergiker 4. Fleckenentfernung und Geruchsbeseitigung 5. schonende Trocknung THEMA RESTAURATION Unser Team behandelt Ihre Teppiche soweit sie schon seit Jahrhunderte behandelt werden. Unsere Mitarbeiter sind wahre Meister in Restauration. Unser Service für sie: 1. neue Fransen 2. neue Kanten 3. Teppich nachknüpfen 4. neues Lederband 5. Teppich spannen THEMA AN - UND VERKAUF Gerne nehmen wir auch Ihren Teppich zum Verkauf auf. Wir bieten unseren Kunden eine grosse Auswahl an Teppiche an. THEMA: EXPERTISE - GUTACHTEN - SCHÄTZUNGEN - ZERTIFIKATE Häufig stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, einen Teppich zu verkaufen oder zu restaurieren und reinigen zu lassen. In erster Linie gilt es festzustellen, ob ein Teppich handgeknüpft ist. Danach kann man Herkunft und Qualität bestimmen und eine Wertschätzung vornehmen. Wir helfen Ihnen ihren Teppich kennenzulernen. Unser Büro in Zürich befindet sich in der Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich (Termine nach Vereinbarung)

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis Dienstag um 08:00 Uhr
Textilreinigung Moser
Noch keine Bewertungen

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis Dienstag um 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Teppiche in Waadt (Region)

: 1487 Einträge
Teppichatelier Meyer - Müller
Noch keine Bewertungen

Teppichatelier Meyer - Müller

Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich
Erfahrung und Tradition verpflichtet, seit Generationen für Sie da!

Unser Service für Sie: Reinigung, Restauration, An- und verkauf von Teppichen - Ankauf von Antiquitäten, Ölgemälde und Porzellan. Ankauf von ♦ Teppichen Antike Teppiche Kaukasische Teppiche Seiden Teppiche ♦ Antiquitäten ♦ Ölgemälde ♦ Porzellan Verkauf von rutschfesten Teppichunterlagen. THEMA REINIGUNG Mit einem Staubsauger wird der Schmutz nur Oberflächlich entfernt. Motteneier und Milben bleiben unsichtbar in den Fasern stecken. Unser Service für sie: 1. Bio-Handwäsche ohne Chemie 2. Rückfettung schmutzabweisend 3. Mottenschutz für Allergiker 4. Fleckenentfernung und Geruchsbeseitigung 5. schonende Trocknung THEMA RESTAURATION Unser Team behandelt Ihre Teppiche soweit sie schon seit Jahrhunderte behandelt werden. Unsere Mitarbeiter sind wahre Meister in Restauration. Unser Service für sie: 1. neue Fransen 2. neue Kanten 3. Teppich nachknüpfen 4. neues Lederband 5. Teppich spannen THEMA AN - UND VERKAUF Gerne nehmen wir auch Ihren Teppich zum Verkauf auf. Wir bieten unseren Kunden eine grosse Auswahl an Teppiche an. THEMA: EXPERTISE - GUTACHTEN - SCHÄTZUNGEN - ZERTIFIKATE Häufig stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, einen Teppich zu verkaufen oder zu restaurieren und reinigen zu lassen. In erster Linie gilt es festzustellen, ob ein Teppich handgeknüpft ist. Danach kann man Herkunft und Qualität bestimmen und eine Wertschätzung vornehmen. Wir helfen Ihnen ihren Teppich kennenzulernen. Unser Büro in Zürich befindet sich in der Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich (Termine nach Vereinbarung)

PremiumPremium Eintrag
Teppichpflege TeppichreinigungExpertisenRestaurierungen
Teppichatelier Meyer - Müller

Teppichatelier Meyer - Müller

Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich
Teppichpflege TeppichreinigungExpertisenRestaurierungen
Erfahrung und Tradition verpflichtet, seit Generationen für Sie da!

Unser Service für Sie: Reinigung, Restauration, An- und verkauf von Teppichen - Ankauf von Antiquitäten, Ölgemälde und Porzellan. Ankauf von ♦ Teppichen Antike Teppiche Kaukasische Teppiche Seiden Teppiche ♦ Antiquitäten ♦ Ölgemälde ♦ Porzellan Verkauf von rutschfesten Teppichunterlagen. THEMA REINIGUNG Mit einem Staubsauger wird der Schmutz nur Oberflächlich entfernt. Motteneier und Milben bleiben unsichtbar in den Fasern stecken. Unser Service für sie: 1. Bio-Handwäsche ohne Chemie 2. Rückfettung schmutzabweisend 3. Mottenschutz für Allergiker 4. Fleckenentfernung und Geruchsbeseitigung 5. schonende Trocknung THEMA RESTAURATION Unser Team behandelt Ihre Teppiche soweit sie schon seit Jahrhunderte behandelt werden. Unsere Mitarbeiter sind wahre Meister in Restauration. Unser Service für sie: 1. neue Fransen 2. neue Kanten 3. Teppich nachknüpfen 4. neues Lederband 5. Teppich spannen THEMA AN - UND VERKAUF Gerne nehmen wir auch Ihren Teppich zum Verkauf auf. Wir bieten unseren Kunden eine grosse Auswahl an Teppiche an. THEMA: EXPERTISE - GUTACHTEN - SCHÄTZUNGEN - ZERTIFIKATE Häufig stellt sich die Frage, ob es sich lohnt, einen Teppich zu verkaufen oder zu restaurieren und reinigen zu lassen. In erster Linie gilt es festzustellen, ob ein Teppich handgeknüpft ist. Danach kann man Herkunft und Qualität bestimmen und eine Wertschätzung vornehmen. Wir helfen Ihnen ihren Teppich kennenzulernen. Unser Büro in Zürich befindet sich in der Bachmattstrasse 53, 8048 Zürich (Termine nach Vereinbarung)

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis Dienstag um 08:00 Uhr
Textilreinigung Moser
Noch keine Bewertungen

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

PremiumPremium Eintrag
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen
TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis Dienstag um 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung