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Ärzte in Wald ZH

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Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
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Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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Kinderkrippe Bienehuus Urdorf

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kinderkrippe Bienehuus Urdorf

Schulstrasse 38, 8902 Urdorf
Herzlich Willkommen

Das Chinderhuus in Urdorf wurde im März 1990 eröffnet. Die Kinderkrippe ist in einem heimeligen Holzbau untergebracht, welcher ständig und grosszügig unterhalten wird. Neben den vielfältigen und sehr persönlich eingerichteten Gruppenräumen steht eine ganze Anzahl kleinere Räume für individuelle Spiele und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Krippe ist von einem grosszügigen Park umgeben, welcher mit einem alten Baumbestand und vielen Spielgeräten zum Entdecken einlädt. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Urdorf wohnende Eltern. Bei einem Stellenwechsel bleibt der Krippenplatz erhalten, es wird automatisch der Vollkostenbeitrag verrechnet. Falls Sie Betreuungsgutscheine der Gemeinde Urdorf besitzen, nehmen Sie bitte mit der Sozialabteilung der Gemeinde Urdorf 044 736 51 25 Kontakt auf. www.urdorf.ch Bei Vertragsabschluss erklären sich die Eltern mit den folgenden Krippentarifen einverstanden. Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 100.- pro Tag, alles inkl. Unsere Tarife INFO ZEITEN TAGESSATZ MONTASSATZ Ganztagesbetreuung (1 Tag 100%) Ganztagesbetreuung 100.- 475.- Halbtagesbetreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 70.- 298.- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 50.- 213.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 100.- + 1 x 70.- = 270.- pro Woche 270.- x 51 = 13'770.- pro Jahr = Jahrespauschale 13'770.- : 12 = 1'147.50 pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien zwischen Weihnachten/Neujahr sind im Monatsbeitrag eingerechnet (51 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) befindet sich an der Schulstrasse 38, 8902 Urdorf. Heimelige, gut eingerichtete Gruppen- und Fachbereichsräume laden zum Spielen und Verweilen ein. Als spezielles Highlight ist das Chinderhuus in einer familiären aber gut eingerichteten Baracke. Mit einer Fläche von 150 m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten mit zwei grossen Gruppenräumen (Aktivitäten, singen, spielen, Geschichten erzählen etc.) sowie diversen Nebenräumen (malen, basteln, kneten etc.) für freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Um das ganze Gebäude befindet sich der sehr grosszügige Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. o2. Auftrag Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus KüsnachtUrdorf eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Urdorf GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf ist die Chinderhuus Urdorf GmbH. Die Gesellschafter sind Katrin und Theo Gerber zu gleichen Teilen und je Einzelzeichnungsberechtigt. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf sind: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 29 und 30), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt inkl. Freitag , Pfingstmontag, 1. August. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Urdorf gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuung
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Das Chinderhuus in Urdorf wurde im März 1990 eröffnet. Die Kinderkrippe ist in einem heimeligen Holzbau untergebracht, welcher ständig und grosszügig unterhalten wird. Neben den vielfältigen und sehr persönlich eingerichteten Gruppenräumen steht eine ganze Anzahl kleinere Räume für individuelle Spiele und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Krippe ist von einem grosszügigen Park umgeben, welcher mit einem alten Baumbestand und vielen Spielgeräten zum Entdecken einlädt. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Urdorf wohnende Eltern. Bei einem Stellenwechsel bleibt der Krippenplatz erhalten, es wird automatisch der Vollkostenbeitrag verrechnet. Falls Sie Betreuungsgutscheine der Gemeinde Urdorf besitzen, nehmen Sie bitte mit der Sozialabteilung der Gemeinde Urdorf 044 736 51 25 Kontakt auf. www.urdorf.ch Bei Vertragsabschluss erklären sich die Eltern mit den folgenden Krippentarifen einverstanden. Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 100.- pro Tag, alles inkl. Unsere Tarife INFO ZEITEN TAGESSATZ MONTASSATZ Ganztagesbetreuung (1 Tag 100%) Ganztagesbetreuung 100.- 475.- Halbtagesbetreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 70.- 298.- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 50.- 213.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 100.- + 1 x 70.- = 270.- pro Woche 270.- x 51 = 13'770.- pro Jahr = Jahrespauschale 13'770.- : 12 = 1'147.50 pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien zwischen Weihnachten/Neujahr sind im Monatsbeitrag eingerechnet (51 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) befindet sich an der Schulstrasse 38, 8902 Urdorf. Heimelige, gut eingerichtete Gruppen- und Fachbereichsräume laden zum Spielen und Verweilen ein. Als spezielles Highlight ist das Chinderhuus in einer familiären aber gut eingerichteten Baracke. Mit einer Fläche von 150 m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten mit zwei grossen Gruppenräumen (Aktivitäten, singen, spielen, Geschichten erzählen etc.) sowie diversen Nebenräumen (malen, basteln, kneten etc.) für freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Um das ganze Gebäude befindet sich der sehr grosszügige Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. o2. Auftrag Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus KüsnachtUrdorf eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Urdorf GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf ist die Chinderhuus Urdorf GmbH. Die Gesellschafter sind Katrin und Theo Gerber zu gleichen Teilen und je Einzelzeichnungsberechtigt. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf sind: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 29 und 30), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt inkl. Freitag , Pfingstmontag, 1. August. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Urdorf gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
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Kinderkrippe Bienehuus Zollikon

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Kinderkrippe Bienehuus Zollikon

Bergstrasse 17, 8702 Zollikon
Herzlich Willkommen

Die Kinderkrippe Bienehuus in Zollikon wurde im April 2004 eröffnet. Unsere Räumlichkeiten haben sehr viel Charme - moderne Krippeneinrichtung - kombiniert mit liebevollen Details und grosszügigen, hellen Räumen. Von den Wandbildern bis zur Küche, alles für einen modernen Betrieb ausgewählt. Neben einem Angebot für die individuelle, selbständige Entwicklung Ihrer Kinder werden auch Plätze für kreatives Gestalten, Träumen, Staunen, Zuhören, Kuscheln, wilde Spiele aber selbstverständlich auch zum Essen, Schlafen und für die Körperpflege bereitgestellt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Grünflächen, welche mit täglichen Spaziergängen und Erkundungstouren erforscht werden. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Zollikon wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Zollikon beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Wohlfahrtsabteilung 044 395 35 50 Kontakt auf. www.zollikon.ch Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Rhythmik "Das ganze Leben bedarf des Rhythmus". (Plato) Rhythmik lässt sich mit der Erklärung "Erziehung durch Bewegung und Musik" zwar nicht erschöpfend, jedoch verständlich definieren. Die Kinder setzen sich mit Musik auseinander, machen und erleben Musik. Sie spüren die Rhythmen, nehmen sie auf und setzen sie in Bewegung um. In der Gemeinschaft werden Kreis- und Bewegungsspiele gemacht, es wird gesungen, getanzt und noch vieles mehr. Den Kindern stehen eine ganze Palette an Musik- und Rhythmusinstrumenten, Tüchern, Bällen, Fallschirmen, Reifen und speziellen Rhythmikmaterialien zur Verfügung. In den Rhythmik-Sequenzen werden folgende Bereiche spielerisch gefördert und erweitert: Motorik: Beziehung zum eigenen Körper, Grob- und Feinmotorik, Koordination, Unabhängigkeit, Reaktion und Ausdauer, gestalterische Fähigkeiten. Emotionaler Bereich: Erlebnisfähigkeit und gefühlsmässige Anteilnahme, darunter fällt ebenso die Sensibilität für Stimmungen und Situationen, wie auch die Fähigkeit zu spontanem, fantasievollem Ausdruck. Kognitiver Bereich (Denken): Schulung des Denkvermögens, Fähigkeit zur Abstraktion und verbalem Ausdruck. Die differenzierte Wahrnehmung mit allen Sinnen und die Konzentration, sowie das Gedächtnis werden angesprochen. Sozialer Bereich: Gefördert werden die Entwicklung des gesunden Selbstwertgefühls, die Selbständigkeit, die Fähigkeit zu verlieren während der Spielsequenz und das Sich-Verständlich-Machen. Das Gemeinschaftsgefühl baut sich aus (Vertrauen, Verantwortung, Toleranz, Solidarität, Kooperations- und Hilfsbereitschaft). Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuung
Bergstrasse 17, 8702 Zollikon
KinderkrippeKinderbetreuung
Herzlich Willkommen

Die Kinderkrippe Bienehuus in Zollikon wurde im April 2004 eröffnet. Unsere Räumlichkeiten haben sehr viel Charme - moderne Krippeneinrichtung - kombiniert mit liebevollen Details und grosszügigen, hellen Räumen. Von den Wandbildern bis zur Küche, alles für einen modernen Betrieb ausgewählt. Neben einem Angebot für die individuelle, selbständige Entwicklung Ihrer Kinder werden auch Plätze für kreatives Gestalten, Träumen, Staunen, Zuhören, Kuscheln, wilde Spiele aber selbstverständlich auch zum Essen, Schlafen und für die Körperpflege bereitgestellt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Grünflächen, welche mit täglichen Spaziergängen und Erkundungstouren erforscht werden. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Zollikon wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Zollikon beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Wohlfahrtsabteilung 044 395 35 50 Kontakt auf. www.zollikon.ch Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Rhythmik "Das ganze Leben bedarf des Rhythmus". (Plato) Rhythmik lässt sich mit der Erklärung "Erziehung durch Bewegung und Musik" zwar nicht erschöpfend, jedoch verständlich definieren. Die Kinder setzen sich mit Musik auseinander, machen und erleben Musik. Sie spüren die Rhythmen, nehmen sie auf und setzen sie in Bewegung um. In der Gemeinschaft werden Kreis- und Bewegungsspiele gemacht, es wird gesungen, getanzt und noch vieles mehr. Den Kindern stehen eine ganze Palette an Musik- und Rhythmusinstrumenten, Tüchern, Bällen, Fallschirmen, Reifen und speziellen Rhythmikmaterialien zur Verfügung. In den Rhythmik-Sequenzen werden folgende Bereiche spielerisch gefördert und erweitert: Motorik: Beziehung zum eigenen Körper, Grob- und Feinmotorik, Koordination, Unabhängigkeit, Reaktion und Ausdauer, gestalterische Fähigkeiten. Emotionaler Bereich: Erlebnisfähigkeit und gefühlsmässige Anteilnahme, darunter fällt ebenso die Sensibilität für Stimmungen und Situationen, wie auch die Fähigkeit zu spontanem, fantasievollem Ausdruck. Kognitiver Bereich (Denken): Schulung des Denkvermögens, Fähigkeit zur Abstraktion und verbalem Ausdruck. Die differenzierte Wahrnehmung mit allen Sinnen und die Konzentration, sowie das Gedächtnis werden angesprochen. Sozialer Bereich: Gefördert werden die Entwicklung des gesunden Selbstwertgefühls, die Selbständigkeit, die Fähigkeit zu verlieren während der Spielsequenz und das Sich-Verständlich-Machen. Das Gemeinschaftsgefühl baut sich aus (Vertrauen, Verantwortung, Toleranz, Solidarität, Kooperations- und Hilfsbereitschaft). Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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trennpunkt GmbH

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Ärzte in Wald ZH

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Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht

Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
Herzlich Willkommen

Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
Seestrasse 134, 8700 Küsnacht ZH
KinderkrippeKinderbetreuungKindertagesstätteKindergartenSchule, privat
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Die einzigartige Kinderkrippe ist im Jahr 2012 umgezogen. Sie hat sehr modern Räumlichkeiten und einen grosszügigen Garten, welcher zu vielfältigen Aktivitäten einlädt. Der See mit einem grossen Öffentlichen Spielplatz ist in 80 Metern durch eine Fussgängerzone zu erreichen. Auch der Wald ist fussgängerfreundlich innert wenigen Gehminuten erreichbar. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Küsnacht wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Küsnacht beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Gesellschaft der Gemeinde Küsnacht 044 913 13 32 Kontakt auf Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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Kinderkrippe Bienehuus Urdorf

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kinderkrippe Bienehuus Urdorf

Schulstrasse 38, 8902 Urdorf
Herzlich Willkommen

Das Chinderhuus in Urdorf wurde im März 1990 eröffnet. Die Kinderkrippe ist in einem heimeligen Holzbau untergebracht, welcher ständig und grosszügig unterhalten wird. Neben den vielfältigen und sehr persönlich eingerichteten Gruppenräumen steht eine ganze Anzahl kleinere Räume für individuelle Spiele und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Krippe ist von einem grosszügigen Park umgeben, welcher mit einem alten Baumbestand und vielen Spielgeräten zum Entdecken einlädt. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Urdorf wohnende Eltern. Bei einem Stellenwechsel bleibt der Krippenplatz erhalten, es wird automatisch der Vollkostenbeitrag verrechnet. Falls Sie Betreuungsgutscheine der Gemeinde Urdorf besitzen, nehmen Sie bitte mit der Sozialabteilung der Gemeinde Urdorf 044 736 51 25 Kontakt auf. www.urdorf.ch Bei Vertragsabschluss erklären sich die Eltern mit den folgenden Krippentarifen einverstanden. Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 100.- pro Tag, alles inkl. Unsere Tarife INFO ZEITEN TAGESSATZ MONTASSATZ Ganztagesbetreuung (1 Tag 100%) Ganztagesbetreuung 100.- 475.- Halbtagesbetreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 70.- 298.- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 50.- 213.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 100.- + 1 x 70.- = 270.- pro Woche 270.- x 51 = 13'770.- pro Jahr = Jahrespauschale 13'770.- : 12 = 1'147.50 pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien zwischen Weihnachten/Neujahr sind im Monatsbeitrag eingerechnet (51 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) befindet sich an der Schulstrasse 38, 8902 Urdorf. Heimelige, gut eingerichtete Gruppen- und Fachbereichsräume laden zum Spielen und Verweilen ein. Als spezielles Highlight ist das Chinderhuus in einer familiären aber gut eingerichteten Baracke. Mit einer Fläche von 150 m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten mit zwei grossen Gruppenräumen (Aktivitäten, singen, spielen, Geschichten erzählen etc.) sowie diversen Nebenräumen (malen, basteln, kneten etc.) für freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Um das ganze Gebäude befindet sich der sehr grosszügige Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. o2. Auftrag Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus KüsnachtUrdorf eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Urdorf GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf ist die Chinderhuus Urdorf GmbH. Die Gesellschafter sind Katrin und Theo Gerber zu gleichen Teilen und je Einzelzeichnungsberechtigt. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf sind: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 29 und 30), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt inkl. Freitag , Pfingstmontag, 1. August. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Urdorf gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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KinderkrippeKinderbetreuung
Schulstrasse 38, 8902 Urdorf
KinderkrippeKinderbetreuung
Herzlich Willkommen

Das Chinderhuus in Urdorf wurde im März 1990 eröffnet. Die Kinderkrippe ist in einem heimeligen Holzbau untergebracht, welcher ständig und grosszügig unterhalten wird. Neben den vielfältigen und sehr persönlich eingerichteten Gruppenräumen steht eine ganze Anzahl kleinere Räume für individuelle Spiele und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Die Krippe ist von einem grosszügigen Park umgeben, welcher mit einem alten Baumbestand und vielen Spielgeräten zum Entdecken einlädt. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Urdorf wohnende Eltern. Bei einem Stellenwechsel bleibt der Krippenplatz erhalten, es wird automatisch der Vollkostenbeitrag verrechnet. Falls Sie Betreuungsgutscheine der Gemeinde Urdorf besitzen, nehmen Sie bitte mit der Sozialabteilung der Gemeinde Urdorf 044 736 51 25 Kontakt auf. www.urdorf.ch Bei Vertragsabschluss erklären sich die Eltern mit den folgenden Krippentarifen einverstanden. Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 100.- pro Tag, alles inkl. Unsere Tarife INFO ZEITEN TAGESSATZ MONTASSATZ Ganztagesbetreuung (1 Tag 100%) Ganztagesbetreuung 100.- 475.- Halbtagesbetreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 70.- 298.- Halbtagesbetreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 50.- 213.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 100.- + 1 x 70.- = 270.- pro Woche 270.- x 51 = 13'770.- pro Jahr = Jahrespauschale 13'770.- : 12 = 1'147.50 pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien zwischen Weihnachten/Neujahr sind im Monatsbeitrag eingerechnet (51 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) befindet sich an der Schulstrasse 38, 8902 Urdorf. Heimelige, gut eingerichtete Gruppen- und Fachbereichsräume laden zum Spielen und Verweilen ein. Als spezielles Highlight ist das Chinderhuus in einer familiären aber gut eingerichteten Baracke. Mit einer Fläche von 150 m2 bietet die Krippe die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten mit zwei grossen Gruppenräumen (Aktivitäten, singen, spielen, Geschichten erzählen etc.) sowie diversen Nebenräumen (malen, basteln, kneten etc.) für freies Spiel, sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Um das ganze Gebäude befindet sich der sehr grosszügige Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien, wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. o2. Auftrag Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf (Chinderhuus Urdorf) ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus KüsnachtUrdorf eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Urdorf richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Urdorf GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf ist die Chinderhuus Urdorf GmbH. Die Gesellschafter sind Katrin und Theo Gerber zu gleichen Teilen und je Einzelzeichnungsberechtigt. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Urdorf sind: Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 29 und 30), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt inkl. Freitag , Pfingstmontag, 1. August. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Urdorf gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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Kinderkrippe Bienehuus Zollikon

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Kinderkrippe Bienehuus Zollikon

Bergstrasse 17, 8702 Zollikon
Herzlich Willkommen

Die Kinderkrippe Bienehuus in Zollikon wurde im April 2004 eröffnet. Unsere Räumlichkeiten haben sehr viel Charme - moderne Krippeneinrichtung - kombiniert mit liebevollen Details und grosszügigen, hellen Räumen. Von den Wandbildern bis zur Küche, alles für einen modernen Betrieb ausgewählt. Neben einem Angebot für die individuelle, selbständige Entwicklung Ihrer Kinder werden auch Plätze für kreatives Gestalten, Träumen, Staunen, Zuhören, Kuscheln, wilde Spiele aber selbstverständlich auch zum Essen, Schlafen und für die Körperpflege bereitgestellt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Grünflächen, welche mit täglichen Spaziergängen und Erkundungstouren erforscht werden. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Zollikon wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Zollikon beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Wohlfahrtsabteilung 044 395 35 50 Kontakt auf. www.zollikon.ch Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Rhythmik "Das ganze Leben bedarf des Rhythmus". (Plato) Rhythmik lässt sich mit der Erklärung "Erziehung durch Bewegung und Musik" zwar nicht erschöpfend, jedoch verständlich definieren. Die Kinder setzen sich mit Musik auseinander, machen und erleben Musik. Sie spüren die Rhythmen, nehmen sie auf und setzen sie in Bewegung um. In der Gemeinschaft werden Kreis- und Bewegungsspiele gemacht, es wird gesungen, getanzt und noch vieles mehr. Den Kindern stehen eine ganze Palette an Musik- und Rhythmusinstrumenten, Tüchern, Bällen, Fallschirmen, Reifen und speziellen Rhythmikmaterialien zur Verfügung. In den Rhythmik-Sequenzen werden folgende Bereiche spielerisch gefördert und erweitert: Motorik: Beziehung zum eigenen Körper, Grob- und Feinmotorik, Koordination, Unabhängigkeit, Reaktion und Ausdauer, gestalterische Fähigkeiten. Emotionaler Bereich: Erlebnisfähigkeit und gefühlsmässige Anteilnahme, darunter fällt ebenso die Sensibilität für Stimmungen und Situationen, wie auch die Fähigkeit zu spontanem, fantasievollem Ausdruck. Kognitiver Bereich (Denken): Schulung des Denkvermögens, Fähigkeit zur Abstraktion und verbalem Ausdruck. Die differenzierte Wahrnehmung mit allen Sinnen und die Konzentration, sowie das Gedächtnis werden angesprochen. Sozialer Bereich: Gefördert werden die Entwicklung des gesunden Selbstwertgefühls, die Selbständigkeit, die Fähigkeit zu verlieren während der Spielsequenz und das Sich-Verständlich-Machen. Das Gemeinschaftsgefühl baut sich aus (Vertrauen, Verantwortung, Toleranz, Solidarität, Kooperations- und Hilfsbereitschaft). Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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Die Kinderkrippe Bienehuus in Zollikon wurde im April 2004 eröffnet. Unsere Räumlichkeiten haben sehr viel Charme - moderne Krippeneinrichtung - kombiniert mit liebevollen Details und grosszügigen, hellen Räumen. Von den Wandbildern bis zur Küche, alles für einen modernen Betrieb ausgewählt. Neben einem Angebot für die individuelle, selbständige Entwicklung Ihrer Kinder werden auch Plätze für kreatives Gestalten, Träumen, Staunen, Zuhören, Kuscheln, wilde Spiele aber selbstverständlich auch zum Essen, Schlafen und für die Körperpflege bereitgestellt. In unmittelbarer Nähe befinden sich zahlreiche Grünflächen, welche mit täglichen Spaziergängen und Erkundungstouren erforscht werden. Es gibt subventionierte Plätze für in der Gemeinde Zollikon wohnende Eltern. Falls Sie einen subventionierten Platz der Gemeinde Zollikon beanspruchen möchten, nehmen Sie bitte mit der Wohlfahrtsabteilung 044 395 35 50 Kontakt auf. www.zollikon.ch Bei uns bezahlen Sie die Vollkosten von CHF 130.- pro Tag, alles inklusive... Unsere Tarife Info Zeiten Über 18 Mte Tagessatz Über 18 Mte Monatssatz Unter 18 Mte Tagessatz Unter 18 Mte Monatssatz Ganztages betreuung (1 Tag 100%) Ganztages betreuung 130.- 542.- 140.- 583.- Halbtages betreuung mit Mittagessen (1 Tag 70%) bis 13.30 Uhr oder ab 11.15 Uhr 91.- 379.- 98.- 408.- Halbtages betreuung ohne Mittagessen (1 Tag 50%) bis 11.15 Uhr oder ab 13.30 Uhr 65.- 271.- 70.- 292.- Gemäss diesen Tagestarifen wird die Jahrespauschale resp. die Monatsbeiträge errechnet. Rechenbeispiel: Das Kind kommt Montags und Dienstags 100 % und Freitags 70 % 2 x 130.- + 1 x 91.- = 351.- pro Woche 351.- x 50 = 17'550.- pro Jahr = Jahrespauschale 17'550.- : 12 = 1'462.50.- pro Monat = zu bezahlender Monatsbeitrag Der Monatsbeitrag ist auch bei Abwesenheit des Kindes, insbesondere auch bei Krankheit, Unfall, Ferien, sowie für die Fest- und Feiertage zu bezahlen. Die Betriebsferien im Sommer sind im Monatsbeitrag eingerechnet (50 anstelle von 52 Kalenderwochen pro Jahr). Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten betreut wird, werden Fr. 15.- pro Stunde berechnet bzw. bei ganzen Tagen die obigen Einzeltarife in Rechnung gestellt. Wenn Geschwister unsere Betriebe besuchen, erhält das zweite und jedes weitere Kind 10% Reduktion auf die Tagestaxe. Rhythmik "Das ganze Leben bedarf des Rhythmus". (Plato) Rhythmik lässt sich mit der Erklärung "Erziehung durch Bewegung und Musik" zwar nicht erschöpfend, jedoch verständlich definieren. Die Kinder setzen sich mit Musik auseinander, machen und erleben Musik. Sie spüren die Rhythmen, nehmen sie auf und setzen sie in Bewegung um. In der Gemeinschaft werden Kreis- und Bewegungsspiele gemacht, es wird gesungen, getanzt und noch vieles mehr. Den Kindern stehen eine ganze Palette an Musik- und Rhythmusinstrumenten, Tüchern, Bällen, Fallschirmen, Reifen und speziellen Rhythmikmaterialien zur Verfügung. In den Rhythmik-Sequenzen werden folgende Bereiche spielerisch gefördert und erweitert: Motorik: Beziehung zum eigenen Körper, Grob- und Feinmotorik, Koordination, Unabhängigkeit, Reaktion und Ausdauer, gestalterische Fähigkeiten. Emotionaler Bereich: Erlebnisfähigkeit und gefühlsmässige Anteilnahme, darunter fällt ebenso die Sensibilität für Stimmungen und Situationen, wie auch die Fähigkeit zu spontanem, fantasievollem Ausdruck. Kognitiver Bereich (Denken): Schulung des Denkvermögens, Fähigkeit zur Abstraktion und verbalem Ausdruck. Die differenzierte Wahrnehmung mit allen Sinnen und die Konzentration, sowie das Gedächtnis werden angesprochen. Sozialer Bereich: Gefördert werden die Entwicklung des gesunden Selbstwertgefühls, die Selbständigkeit, die Fähigkeit zu verlieren während der Spielsequenz und das Sich-Verständlich-Machen. Das Gemeinschaftsgefühl baut sich aus (Vertrauen, Verantwortung, Toleranz, Solidarität, Kooperations- und Hilfsbereitschaft). Englisch lernen? Einfach und spielerisch in unserem English Club Regelmässig bieten wir Englischkurse für die Kinder an, welche liebevoll und kompetent von einer Mitarbeiterin vorbereitet und durchgeführt wird. Der Unterricht macht Spass und ist erfolgreich. Alles basiert auf dem Muttersprachenprinzip. Die Kinder lernen, wie auch die Muttersprache, durch wiederholtes Hören und positive Bestärkung. Spielend lernen sie den richtigen Akzent, die Grammatik und das Vokabular. Spiele, Verse, Lieder, Bewegungssequenzen und direkter Unterricht wechseln sich harmonisch ab. Der Unterricht findet einmal pro Woche statt und dauert 60 Minuten. Je nach Bedarf werden Kurse für Anfänger und/oder für Fortgeschrittene angeboten. Der Englischkurs kann semesterweise gebucht werden und findet üblicherweise innerhalb eines Semesters (ausserhalb der Schulferien) statt. Mindestalter: 1 ½ Jahre Kosten: 400.- / Semester Die Platzzahl ist beschränkt. o1. Standort und Infrastruktur Die Kinderkrippe Bienehuus befindet sich an der Seestrasse 134 und 134a in Küsnacht. Grosszügige Räumlichkeiten und ein grosser Eingangsbereich laden zum Spielen und Verweilen ein. Die Gruppenräume bieten die besten Voraussetzungen für Gruppenarbeiten (singen, spielen, Geschichten erzählen etc.), freies Spiel, Werkatelier (malen, basteln, kneten etc.), Rhythmikraum (Bewegung und Musik), sowie genügend Rückzugs- und Ruhemöglichkeiten. Die Krippe verfügt über einen direkten Zugang zum Krippengarten, welcher zum Spielen einlädt. Es stehen diverse Aussenspielgeräte, viel Platz zum Spielen, Springen und Toben und verschiedenste Naturmaterialien wie Sand, Wasser, Holz und Steine zur Verfügung. Zum Bringen und Holen der Kinder müssen die Parkplätze an der Unteren Dorfstrasse und die Fussgängerunterführung benutzt werden. Vom Bahnhof Küsnacht ist die Krippe in 3 Gehminuten auf einem kinderwagengängigen Weg erreichbar. Die zentrale Lage ermöglicht uns, in kurzer Zeit See und Wald (Tobel) zu erreichen. o2. Auftrag Die private Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist ein pädagogisches, familienergänzendes Tagesbetreuungsangebot für Kinder im Vorschulalter. Wir verstehen uns als lernende Organisation und streben eine kontinuierliche Entwicklung unserer Einrichtung an. Im Zentrum unserer Arbeit stehen folgende Schwerpunkte: Sozial-pädagogischer Auftrag Erziehung bezieht sich auf die gezielte Vermittlung von sozialen Werten und Normen, vor allem im Bereich der zwischenmenschlichen Umgangsformen. Der Bildungsauftrag der Krippe bezieht sich auf die persönlichkeitsbildenden Aspekte des Umgangs mit Kindern, die in der alltäglichen Lebenswelt nicht einfach vorhanden oder gegeben sind. Beispielsweise im Bereich der Einführung in die Kultur, der Kreativität oder Sprachbildung ist gezielte Anregung und Förderung anzustreben. Der gemeinschaftliche und integrative Auftrag ergibt sich aus der vielfältigen Zusammensetzung des Krippenklientels. Durch Streben nach sozialer, kultureller und altersmässiger Durchmischung entstehen in Krippen ideale Orte, in denen soziales Lernen stattfindet und die Möglichkeiten bieten, zur Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Integration. Gesellschaftlicher Auftrag Der Rollenwandel in der Gesellschaft bedeutet für Krippen, den Prozess der Emanzipation mit zu unterstützen, da sie im Stande sind durch das Anbieten von Betreuungsplätzen diesem Interesse zu entsprechen und dadurch Haus- und Erziehungsarbeit aufgewertet werden. Der präventive Auftrag bezieht sich auf die Verhinderung von Problemen. Einerseits durch Früherkennung auffälligen Verhaltens von Kindern, andererseits durch Begleitung von Eltern in schwierigen Erziehungsstadien. In beiden Fällen werden Eltern durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gezielt beraten, unterstützt und wenn nötig an Beratungsstellen weitervermittelt. o3. Zielgruppe Die Krippe verfügt insgesamt über 22 Plätze in zwei Familiengruppen (altersgemischte Gruppen), welche tageweise gebucht werden können. Die Kinder werden ab acht Wochen bis zum Kindergarteneintritt in der Krippe aufgenommen. o4. Sozial-pädagogische Haltung In unserer Krippe stehen die Kinder im Mittelpunkt. Wir betrachten und respektieren sie als eigenständige Persönlichkeiten. Es ist für das Kind wichtig, gute und tragende Beziehungen zu den ErzieherInnen aufzubauen, damit es genügend Vertrauen entwickeln kann, um seine Bedürfnisse zu äussern und diesen nachzugehen. Die Kinder sollen sich wohl und akzeptiert fühlen, deshalb nehmen wir ihre Bedürfnisse wahr und achten feinfühlig darauf. Ein weiterer wichtiger Aspekt für die soziale Entwicklung im Kleinkindalter ist der regelmässige Kontakt zu anderen Kindern. Auch die Kleinsten suchen und benötigen andere Kinder. Sie regen sich gegenseitig an und lernen viel voneinander. Damit das Kind "soziales Lernen" üben kann, sind seinem Alter und seiner Entwicklung entsprechend angepasste Regeln und Aktivitäten wichtig. Durch die Auseinandersetzung mit Grenzen innerhalb der Gruppe, durch die Erfahrung, von Anderen akzeptiert und toleriert zu werden und durch das Vorbild der ErzieherInnen kann das Kind positive Modelle für sein soziales Verhalten übernehmen. Sie lernen Konfliktsituationen auszuhalten, eigene Gefühle zu zeigen, lernen zu streiten und Lösungsvorschläge zu machen, d. h. Kompromisse einzugehen. Kinder brauchen während des Tages Bewegungsmöglichkeiten, um ihre körperlichen Kräfte und Grenzen erfahren und messen zu können. Dazu bieten wir in der Krippe Möglichkeiten mit vielseitigem und veränderbarem Material an. Bei der Auswahl und Aufbewahrung dieser berücksichtigen wir, dass deren Verwendung von den Kindern auch teilweise ohne unsere Hilfe erfolgen kann. Die Kinder sollen sich nach Möglichkeit oft im Freien aufhalten können und dort ihren Aktivitäten nachgehen. Das in der Natur auffindbare Material regt zu kreativem Spiel an. Ein bewusster Umgang mit Natur und Tier ist uns wichtig. Dazu nützen wir Spielplätze, das Naturschutzgebiet, den Wald und Ausflüge in die Umgebung. Kinder benötigen Rückzugsmöglichkeiten, um ihren individuellen Bedürfnissen nachgehen zu können. Wir bieten den Kindern die Benutzung aller Zimmer der Krippe an. Das freie Spiel nimmt auch in diesem Bereich einen wichtigen Platz ein. Mit einer grossen Auswahl an Spielangeboten wird dem Kind die Möglichkeit gegeben, sich kognitiv zu fördern und Erfahrungen zu sammeln. Die Gesundheitsförderung ist ein zentrales Anliegen, deshalb achten wir auf ausgewogene Ernährung, sowie dem Alter und der Entwicklung des Kindes entsprechende Förderung und Pflege. Pflegesituationen werden von den Kindern ganzheitlich erlebt, damit sie ein gesundes Körpergefühl entwickeln können. Bei den Mahlzeiten legen wir Wert auf eine entspannte und lockere Atmosphäre und fördern damit das lustvolle soziale Zusammensein. Kinder, die sich in Schwierigkeiten befinden, können ihre Persönlichkeit nur dann optimal entfalten, wenn die Bezugspersonen die Schwierigkeiten frühzeitig erkennen, benennen und dem Kind die nötige Unterstützung geben. Im Krippenalltag suchen wir gezielt Wege oder treffen Massnahmen, die dem Kind als Hilfe zur Bewältigung seiner Schwierigkeiten dienen. In diesen Situationen sind Gespräche mit den Eltern von besonderer Wichtigkeit. Wir legen aber auch im Alltag Wert auf das Gespräch und den Austausch mit den Eltern. Es ist uns wichtig, die Kinder zur Selbständigkeit hin zu erziehen, indem wir die Gelegenheiten des Alltags nützen, damit sie dies üben können. Wir sind überzeugt, dass selbständige Kinder ein gesundes Selbstvertrauen / Selbstwertgefühl entwickeln können und daher weniger suchtgefährdet sind und positiver im Leben stehen. Zusammenfassend ist das Ziel der Betreuung in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht eine altersgerechte Förderung der ganzheitlichen Entwicklung, welche durch Erziehung, Bildung und Betreuung erreicht wird. Die Betreuungspersonen sorgen für das körperliche, soziale, emotionale und intellektuelle Wohlbefinden des Kindes und fördern die sprachlichen, motorischen und kognitiven Fähigkeiten. o5. Pädagogische Mittel • strukturierter Tagesablauf • Gruppenregeln • zielorientiertes Arbeiten • Einzel- und Gruppenbeschäftigung mit Erlebnis- und Bewegungsaktivitäten • Spiel- und Bewegungsraum erweitern durch das Angebot von verschiedenen Materialien und Spielen • Rhythmik, Tanzen und Musik • positive Bestärkung • eigene Erfahrungen machen lassen • Sprachentwicklung und Sprachförderung • altersgemässe Körper- und Sexualerziehung • positive wie negative Gefühle erleben, ausdrücken und annehmen können • "streiten" lernen und gemeinsam Lösungen suchen • Einbezug von Natur und Tieren • Verkehrserziehung • Rituale • Feste feiern • Kinderbesprechungen • Elterngespräche • Elternveranstaltungen • Teambesprechungen o6. Richtlinien / Aufsicht Die Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht richtet sich nach den Vorgaben und Richtlinien vom Verband Kindertagesstätten der Schweiz (KiTaS) und ist deren Mitglied. Der Betrieb wird regelmässig von der Vormundschaftsbehörde und vom Lebensmittelinspektoriat geprüft. Die Aufsicht obliegt der Chinderhuus Küsnacht GmbH gemäss den Richtlinien der Vormundschaftsbehörde. o7. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht ist die Chinderhuus Küsnacht GmbH. o8. Betreuung / Betreuungsteam Miteinander spielen, lachen, malen, singen, tanzen, streiten oder basteln, all das (und noch viel mehr) ist möglich in der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht. In verschiedenen Gruppen geben wir den Kindern Raum für neue Kontakte und Erfahrungen. Im Zentrum unserer pädagogischen Arbeit steht das Kind. Wir nehmen es ernst, begleiten und unterstützen es auf seinem individuellen Weg. Unsere Betreuer und Betreuerinnen schaffen für die Kinder eine liebevolle Atmosphäre der Geborgenheit und des Vertrauens, in der sie ihre Persönlichkeit entfalten und weiterentwickeln können. Im Betreuungsteam sind pädagogisch geschulte Personen, Lernende und junge Praktikanten. Somit gibt es eine gute Durchmischung von Fachwissen, Jugendlichkeit, Konstanz und Erneuerung. Die Koordination und Leitung wird von der Geschäftsführung übernommen. Wir fördern die Weiterbildung unserer Mitarbeiter im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. o9. Öffnungszeiten / Ferien, Fest- und Feiertage Die Öffnungszeiten der Kinderkrippe Bienehuus Küsnacht sind: Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 19.00 Uhr Freitag von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Im Sommer bleibt die Krippe während zwei Wochen geschlossen (Wochen 31 und 32), ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr, sowie an den folgenden Fest- und Feiertagen: Karfreitag, Ostermontag, Sechseläuten- Montag, 1. Mai, Auffahrt (Do und Fr), Pfingstmontag, 1. August, Knabenschiessen-Montag. Die notwendige Betreuungszeit pro Kind wird mit den Eltern einzeln besprochen und sollte pro Tag nicht mehr als 9 Stunden betragen. Um dem Kind eine gewisse Konstanz in der Gruppe und im Betreuungsverhältnis zu bieten, empfehlen wir eine Mindestanwesenheit von 2 Tagen pro Woche. 1o. Tagesablauf / Mahlzeiten Die Kinder werden bis spätestens 9 Uhr in die Krippe gebracht. Nach dem Znüni werden die Kinder in Gruppen betreut. Nach dem Mittagessen gibt es eine Ruhezeit, in welcher die Kinder schlafen oder einer ruhigen Beschäftigung nachgehen. Wir achten auf eine altersgerechte, gesunde Ernährung und die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. Die Kinder erhalten zudem einen z'Nüni und einen z'Vieri. Wir bitten die Eltern, den Kindern keine Esswaren mitzugeben, ebenso keine Schleckwaren wie Kaugummi, Bonbons, Schokolade etc. Die Kinder werden ohne Zwang und Strafe betreut. Freude am Essen ist wichtig, dass die Kinder alles essen, ist weniger wichtig. Wenn die Kinder müde sind, dürfen sie schlafen, ein Muss zum Schlafen besteht jedoch nicht. Körperpflege, Händewaschen und Zähneputzen sollen nicht zur Prozedur werden, sondern zu einem positiven Erlebnis. 11. Aufnahmekriterien / Aufnahmeverfahren Die Betreuungsplätze stehen interessierten Eltern zur Verfügung, welche einen Besuch vereinbaren und/oder ein Anmeldeformular anfordern können. Diese Anmeldung ist für beide Seiten unverbindlich. Bei grosser Nachfrage führen wir eine Warteliste. Sobald ein Platz in absehbarer Zeit frei wird, setzen wir uns mit den Eltern in Verbindung. Wenn das Kind aufgenommen werden kann, wird dies zwischen den Eltern und der Geschäftsleitung schriftlich festgehalten. 12. Finanzierung / Elternbeiträge Bei Vertragsabschluss ist ein Depot über den Betrag eines Monatsbeitrages zu bezahlen. Dieses wird beim rechtzeitig, schriftlich gekündigten Austritt des Kindes unverzinst zurückerstattet, verfällt aber bei einem sonstigen Austritt. Die Kosten der Betreuungsplätze sind im Elternbeitragsreglement geregelt und werden unter Berücksichtigung der Belegungstage berechnet. Die monatliche Abrechnung wird den Eltern mit Einzahlungsschein zugestellt. Benötigen die Eltern keine monatliche Rechnung mehr, kann dies in der Geschäftsstelle gemeldet werden. Die Monatsbeiträge sind im Voraus zahlbar, bis spätestens den 28. eines Monats. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen kann der Platz anderweitig vergeben werden. Falls ein Kind zusätzlich zu den vereinbarten Tagen in die Krippe kommt, werden die üblichen Tagesansätze oder (bei zusätzlichen Einzelstunden) Fr. 15.- pro Stunde berechnet. 13. Eintritt / Eingewöhungsphase Nach Vertragsabschluss werden Abmachungen bezüglich Eintrittsdatum, Eingewöhnungszeit, Kosten etc. getroffen. Um den Eintritt und die erste Zeit in der Krippe zu erleichtern, begleiten die Eltern bzw. ein Elternteil ihr Kind teilweise durch den Tagesablauf in der Krippe. Die Eingewöhnung beginnt langsam, mit ein paar Stunden, und steigert sich angepasst. Dauer und Form der Eingewöhnungsphase können sich nach der Situation des Kindes verändern. Die Krippenleitung entscheidet über die Länge der Eingewöhnungszeit. Zu Beginn der Eingewöhnung findet ein Aufnahmegespräch statt. Zwischen den Eltern und den ErzieherInnen findet täglich ein kurzer Austausch über das Befinden des Kindes statt. 14. Kleider Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, strapazierfähige Kleider anziehen, welche sie auch beim Spielen, beim Basteln und im Freien tragen können. Eigene Ersatzkleider, je nach Jahreszeit (inkl. Kappen, Handschuhe, Badehose etc.), sollen stets in der Krippe zur Verfügung stehen. Ebenso sollen auch Unterwäsche, Hausschuhe, Gummistiefel, Regenjacke und Regenhosen in der Krippe deponiert werden. Alle Kleider, Schuhe, Jacken etc. bitte mit dem Namen des Kindes anschreiben. Die schmutzigen Kleider geben wir den Eltern zum Waschen mit nach Hause. 15. Persönliche Spielsachen Für das Kind ist es schön, wenn es sein Lieblingsspielzeug, Kuscheltier oder Nuggi mitnehmen darf. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass wir keine Verantwortung übernehmen können, wenn etwas kaputt oder verloren geht. Also lassen Sie kostbare Sachen lieber zu Hause, ebenfalls Waffen und Kriegsspielsachen. 16. Krankheit / Abwesenheit der Kinder Um eine für das Kind und die Betreuerinnen wichtige, feste Gruppenzusammensetzung zu ermöglichen, gelten verbindliche Präsenzzeiten der Kinder. Diese werden beim Krippeneintritt nach den Bedürfnissen der Eltern und der Kapazität der Krippe festgelegt. Absenzen können grundsätzlich nicht kompensiert werden. Absenzen sind dem Betreuungsteam aus organisatorischen Gründen bis spätestens 9 Uhr zu melden. Über die Ferienabwesenheit ist das Team so früh wie möglich (mind. 2 Wochen vorher) zu informieren. Kranke Kinder dürfen grundsätzlich nicht in die Krippe gebracht werden. Wird ein Kind tagsüber in der Krippe krank, werden die Eltern benachrichtigt, um das Kind abzuholen. Für Arztbesuche sind die Eltern zuständig. In Notfällen wenden wir uns an einen Arzt oder an die Notfallstation eines Spitals und informieren gleichzeitig die Eltern. Die Kosten der ärztlichen Behandlung gehen zu Lasten der Eltern. 17. Krankenkasse / Haftpflichtversicherung Das Kind muss bei einer Krankenkasse für Krankheit und Unfall versichert sein. In der Krippe ist das Kind nicht gegen Unfall versichert. Wir empfehlen den Eltern eine private Haftpflichtversicherung abzuschliessen. 18. Sicherheit Für die Sicherheit der Kinder werden wo nötig Massnahmen getroffen wie: Kindersicherungen, geschützte Steckdosen, Sicherheitsstreifen für die Spaziergänge etc. Zudem streben wir einen hohen Betriebs-Hygiene-Standart an. 19. Abholen eines Kindes durch Drittpersonen / Kindertransport im Auto Wird ein Kind durch Drittpersonen abgeholt, so muss dies der Gruppenleiterin oder der Krippenleiterin (Hausleiterin) rechtzeitig mitgeteilt werden. Ansonsten werden wir die Eltern telefonisch kontaktieren und das Kind bei Unsicherheiten bei uns behalten. Dem Personal ist es grundsätzlich erlaubt, die Kinder in Privatautos mitzuführen. Dies wird jedoch nur in Ausnahmefällen geschehen (z. B. Arztbesuch, Tagesausflug etc.), wobei die Kinder in geprüften Kindersitzen gesichert werden. 20. Elternarbeit Die Krippe soll dem einzelnen Kind vielfältige Entfaltungsmöglichkeiten bieten. Sie soll neues Umfeld, Lern- und Lebensraum sein. Diese können aber nur genutzt werden, wenn das Kind in seinen Beziehungen zu den ErzieherInnen Sicherheit und Geborgenheit erfahren kann. Damit dies möglich ist, benötigt es eine intensive Zusammenarbeit zwischen Eltern und Krippe. Eine gute Vernetzung zwischen ErzieherInnen und Eltern streben wir durch verschiedene Angebote wie Gespräche, Elternabende, Feste und Veranstaltungen an. Die Verantwortung für die Elternarbeit liegt bei der Geschäftsführerin. Informationsaustausch: Der Übergang für das Kind von den Eltern zu den ErzieherInnen respektive von den ErzieherInnen zu den Eltern soll für das Kind fliessend stattfinden und dafür genügend Zeit eingeräumt werden. Es werden meist Informationen über das Befinden des Kindes oder andere Themen ausgetauscht. Es ist uns wichtig, in diesen Situationen eine möglichst entspannte Atmosphäre zu schaffen, Abschiedsrituale der Eltern aufzunehmen und zu integrieren. Elterngespräche: Jährlich (oder nach Bedarf) werden mit den Eltern Gespräche über den Entwicklungsstand des Kindes, die Integration in der Krippe, Besonderheiten etc. durchgeführt. Wir erarbeiten gezielt Hilfestellungen gemeinsam mit den Eltern und probieren diese im Alltag aus. Bei Bedarf unterstützen die ausgebildeten Mitarbeitenden die Eltern in Erziehungsfragen oder leiten diese an qualifizierte Fachstellen weiter. Wir streben ein Klima gegenseitiger Offenheit an, in dem es möglich ist, die Probleme anzusprechen, welche das Kind vom Elternhaus in die Krippe oder umgekehrt trägt. Wir setzen seitens der Eltern die Bereitschaft für diese Elterngespräche voraus. Elternveranstaltungen: Elternveranstaltungen dienen dazu, sich in ungezwungener Atmosphäre besser kennen zu lernen und ein gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. Sie sollen Raum bieten für spontane Gespräche und den Kontakt der Eltern untereinander, sowie zwischen Eltern und ErzieherInnen. Durch den Einbezug der Eltern bei Aktivitäten und themenzentrierten Veranstaltungen entsteht ein "Miteinander" zwischen Eltern, Kindern und ErzieherInnen. 21. Öffentlichkeitsarbeit • Eine gute Vernetzung im Dorf und im Quartier ist uns wichtig. Ebenso pflegen wir berufsspezifische Kontakte zu verschiedensten Organisationen. • Die MitarbeiterInnen besuchen krippen- und kleinkindspezifische Weiterbildungen. • Jugendlichen bieten wir Schnupperpraktika an und geben damit Einblick in das Berufsfeld der KleinkindpädagogInnen. • Sehr zentral ist uns die dreijährige Ausbildung von Lernenden zur Fachfrau / zum Fachmann Betreuung, welche wir ebenfalls in unserer Krippe anbieten. 22. Besprechungsformen im Team • Bei den täglichen Übergaben (Frühdienst / Spätdienst) werden wichtige Informationen von und für die Eltern und über das Wohlbefinden der Kinder unter den MitarbeiterInnen ausgetauscht. • Die regelmässigen Teamsitzungen dienen dazu, pädagogische und organisatorische Fragen zu besprechen und einen guten Informationsfluss zu gewährleisten. Gemeinsam werden pädagogische, organisatorische, personelle etc. Zielsetzungen für die Krippe erarbeitet und umgesetzt. • Lernende und PraktikantInnen werden regelmässig von ausgebildeten KleinkindpädagogInnen angeleitet und unterstützt. Die Besprechungen beinhalten Alltagsfragen, das Überprüfen persönlicher Zielsetzungen, das Auswerten von spezifischen Aufgaben und pädagogischen Problemstellungen. 23. Vertragsrücktritt Wird zwischen Vertragsabschluss und Eintritt vom Vertrag zurückgetreten, ist eine einmalige Unkostenpauschale in der Höhe einer Monatspauschale gemäss Vertrag geschuldet. Als Eintrittsdatum gilt der erste reguläre Betreuungstag nach der Eingewöhnung. 24. Kündigung / Austritt Die Kündigung des Krippenplatzes erfolgt nach schriftlicher Kündigung unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist auf Ende des Monats. Eine Ausnahme gilt für Kinder, die in den Kindergarten eintreten. Diese Betreuungsplätze können auch auf das Ende der Sommerferien der Schule Küsnacht gekündigt werden. Bei einer Kündigung im gegenseitigen Einverständnis (zum Wohl des Kindes) während der Eingewöhnungszeit sind eine Unkostenpauschale von 200.- plus die Eingewöhnungspauschale geschuldet. Die Kindergruppe wird über den Austritt des Kindes informiert und dieser wird altersgemäss thematisiert. Mit einem Abschiedsfest gestalten wir ein Ritual, um sich gegenseitig zu verabschieden. 25. Ausschluss Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit auf das Ende einer Woche ohne Angaben von Gründen durch die Geschäftsführung erfolgen (z. B. bei Nichtbezahlen der Beiträge, Verletzung des Vertrages, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.

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trennpunkt GmbH

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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