Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

betreuung-und-pflege-zu-hause in wallisellen

: 21 Einträge
 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
Spitex-Home-Care GmbH

Spitex-Home-Care GmbH

Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
PFLEGE ZUHAUSE

Spitex-Home-Care GmbH wurde im Januar 2017 reorganisiert. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist die Pflege und Betreuung bei Ihnen zuhause. PFLEGELEITBILD Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden, die von uns betreut werden, das grösstmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzen dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. ZIELGRUPPE Unsere Zielgruppe bezieht sich auf Personen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. UNSERE WEGE ZUM ZIEL • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus das Ansehen unseres Berufes prägen.

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstServiceKranken- und HauspflegevereinHausdienst
Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstServiceKranken- und HauspflegevereinHausdienst
PFLEGE ZUHAUSE

Spitex-Home-Care GmbH wurde im Januar 2017 reorganisiert. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist die Pflege und Betreuung bei Ihnen zuhause. PFLEGELEITBILD Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden, die von uns betreut werden, das grösstmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzen dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. ZIELGRUPPE Unsere Zielgruppe bezieht sich auf Personen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. UNSERE WEGE ZUM ZIEL • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus das Ansehen unseres Berufes prägen.

 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
AVITA Spitex GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

AVITA Spitex GmbH

Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
HAUSPFLEGE24 GMBH

Bewertung 4.6 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

HAUSPFLEGE24 GMBH

Zürichstrasse 6, 8610 Uster
Krankenkassen anerkannte Spitex- Persönliche Pflege mit hoher Professionalität

Wir alle schätzen unsere eigenen vier Wände. Denn in diesen fühlen wir uns heimisch und haben jahrelang unser Leben selbständig geführt. Dieses Gefühl der Geborgenheit möchten wir nicht aufgeben – vor allem nicht, wenn wir krank, betagt und gebrechlich sind. Doch manchmal brauchen wir Unterstützung: Professionell und kompetent. Menschlich und zuverlässig. Diese Unterstützung bietet Hauspflege24 – die private Spitex mit persönlichem Service, direkt bei Ihnen zu Hause. Pflegeleitbild Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden die von uns betreut werden das größtmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen, sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Dies erfolgt anhand unseres Bezugspflegesystem. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des Täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzten dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen deutsch, italienisch, serbokroatisch, türkisch und albanisch. Zielgruppe Unsere Zielgruppe sind Menschen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. Unsere Wege zum Ziel • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus, das Ansehen unseres Berufes prägen. Unser Angebot Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) auf ärztliche Verordnung abzurechnen. Diese Leistungen werden nach den Tarifen des kantonalen Spitex Vertrages berechnet und gehen nach den üblichen Bedingungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Übernahme von zusätzlichen Leistungen durch eventuelle Zusatz-Versicherungsleistungen sind vorab mit der Krankenkasse zu klären. Leistungsumfang nach Art. 7 KLV: • Abklärung und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Palliative Pflege

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Zürichstrasse 6, 8610 Uster
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Krankenkassen anerkannte Spitex- Persönliche Pflege mit hoher Professionalität

Wir alle schätzen unsere eigenen vier Wände. Denn in diesen fühlen wir uns heimisch und haben jahrelang unser Leben selbständig geführt. Dieses Gefühl der Geborgenheit möchten wir nicht aufgeben – vor allem nicht, wenn wir krank, betagt und gebrechlich sind. Doch manchmal brauchen wir Unterstützung: Professionell und kompetent. Menschlich und zuverlässig. Diese Unterstützung bietet Hauspflege24 – die private Spitex mit persönlichem Service, direkt bei Ihnen zu Hause. Pflegeleitbild Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden die von uns betreut werden das größtmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen, sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Dies erfolgt anhand unseres Bezugspflegesystem. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des Täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzten dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen deutsch, italienisch, serbokroatisch, türkisch und albanisch. Zielgruppe Unsere Zielgruppe sind Menschen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. Unsere Wege zum Ziel • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus, das Ansehen unseres Berufes prägen. Unser Angebot Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) auf ärztliche Verordnung abzurechnen. Diese Leistungen werden nach den Tarifen des kantonalen Spitex Vertrages berechnet und gehen nach den üblichen Bedingungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Übernahme von zusätzlichen Leistungen durch eventuelle Zusatz-Versicherungsleistungen sind vorab mit der Krankenkasse zu klären. Leistungsumfang nach Art. 7 KLV: • Abklärung und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Palliative Pflege

Bewertung 4.6 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Züri Waid Spitex

Züri Waid Spitex

Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
Herzlich willkommen bei Züri‑Waid Spitex

Wir versorgen die Klienten mit qualitativ hoch stehenden und wirtschaftlichen Spitex-Leistungen im Bereich Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung. Da wir nicht an den Leistungsauftrag der Stadt Zürich gebunden sind, können wir ein Plus an individuellen Leistungen anbieten. Wir pflegen unsere Klienten in ihrem vertrauten Zuhause, unterstützen sie im Alltag und sind ebenso da für Gespräche und bieten Hilfe bei der Tagesplanung. Die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit unserer Klientinnen und Klienten ist unser oberstes Ziel und ermöglichen damit Selbständigkeit und Unabhängigkeit im gewohnten Umfeld. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. IHRE VORTEILE bei Züri‑Waid Spitex • + Persönliche und individuelle Betreuung • + Langjährige Pflegeerfahrung • + Ausgebildete Fachkräfte • + Motiviertes kleines Team mit grossem Herz • + Einsätze stunden- oder tageweise • + Von Krankenkassen anerkannt • + Mitglied des Verbandes «Spitex privée Suisse» • + Rund um die Uhr • + Das gesamte Angebot des ZLZ Zentrallabor Zürich • + Langjährige onkologische Erfahrung • + sind im ganzen Kanton tätig Für Ihre Sicherheit ist rund um die Uhr gesorgt. Es ist immer jemand erreichbar für Sie, sei das via Rufanlage, Alarmuhr oder sonstigem Notrufgerät.

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienst
Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienst
Herzlich willkommen bei Züri‑Waid Spitex

Wir versorgen die Klienten mit qualitativ hoch stehenden und wirtschaftlichen Spitex-Leistungen im Bereich Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung. Da wir nicht an den Leistungsauftrag der Stadt Zürich gebunden sind, können wir ein Plus an individuellen Leistungen anbieten. Wir pflegen unsere Klienten in ihrem vertrauten Zuhause, unterstützen sie im Alltag und sind ebenso da für Gespräche und bieten Hilfe bei der Tagesplanung. Die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit unserer Klientinnen und Klienten ist unser oberstes Ziel und ermöglichen damit Selbständigkeit und Unabhängigkeit im gewohnten Umfeld. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. IHRE VORTEILE bei Züri‑Waid Spitex • + Persönliche und individuelle Betreuung • + Langjährige Pflegeerfahrung • + Ausgebildete Fachkräfte • + Motiviertes kleines Team mit grossem Herz • + Einsätze stunden- oder tageweise • + Von Krankenkassen anerkannt • + Mitglied des Verbandes «Spitex privée Suisse» • + Rund um die Uhr • + Das gesamte Angebot des ZLZ Zentrallabor Zürich • + Langjährige onkologische Erfahrung • + sind im ganzen Kanton tätig Für Ihre Sicherheit ist rund um die Uhr gesorgt. Es ist immer jemand erreichbar für Sie, sei das via Rufanlage, Alarmuhr oder sonstigem Notrufgerät.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
trennpunkt GmbH

trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Seniorenzentrum Zion

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Seniorenzentrum Zion

Ringwiesenstrasse 14, 8600 Dübendorf
Seniorenzentrum Zion

Suchen Sie für sich, Ihre Eltern oder Angehörigen einen Ort, an dem Sie sich vorstellen könnten, den Lebensabend zu verbringen? Einen Ort, an dem Sie sich zu Hause fühlen, Sie Wertschätzung erfahren und wo der Glaube und christliche Werte gelebt werden? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie. Das Seniorenzentrum Zion ist ein christlich geführtes, grosszügiges und modernes Haus. In komfortablen Einzel- und Doppelzimmern finden 61 Bewohnerinnen und Bewohner ein ruhiges Zuhause. Rund um die Uhr betreut unser geschultes Fachpersonal unsere Bewohnerinnen und Bewohner bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit kompetent und mit Herz. Ein auf den neusten Stand gebrachtes Weglaufschutzsystem bietet auch demenziell Erkrankten eine sichere Umgebung. Rüstigere Seniorinnen und Senioren haben die Möglichkeit, eine unserer elf grosszügigen Seniorenwohnungen zu mieten. Die zehn 2-Zimmer- und eine 3-Zimmer-Wohnung vereinen die Vorzüge eines kleineren Haushalts bei weiterhin grosser Unabhängigkeit. Ebenfalls auf dem Areal befinden sich mehrere moderne Privatwohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern und bieten einen optimalen Platz zum Leben an zentraler Lage. Die Naturnähe, eine Grünanlage im Innenhof, Springbrunnen, Ponys und Kleintiere sorgen für eine idyllische Umgebung. Die rollstuhlgängige, weitläufige und doch heimelige Konzeption des Hauses lässt viel Platz für Aktivitäten und die Durchführung von Anlässen verschiedenen Umfangs. Zudem bietet unsere Gewerbefläche dem Missionswerk Mitternachtsruf einen zentralen Standort. Es ist die Vollständigkeit, die Ihren Lebensabend im Seniorenzentrum Zion besonders macht. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, um in Würde und Sicherheit alt zu werden. Wir freuen uns darauf, Sie begleiten zu dürfen.

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimAlterssiedlung AlterswohnungSenioren
Ringwiesenstrasse 14, 8600 Dübendorf
Alters- und PflegeheimAlterssiedlung AlterswohnungSenioren
Seniorenzentrum Zion

Suchen Sie für sich, Ihre Eltern oder Angehörigen einen Ort, an dem Sie sich vorstellen könnten, den Lebensabend zu verbringen? Einen Ort, an dem Sie sich zu Hause fühlen, Sie Wertschätzung erfahren und wo der Glaube und christliche Werte gelebt werden? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie. Das Seniorenzentrum Zion ist ein christlich geführtes, grosszügiges und modernes Haus. In komfortablen Einzel- und Doppelzimmern finden 61 Bewohnerinnen und Bewohner ein ruhiges Zuhause. Rund um die Uhr betreut unser geschultes Fachpersonal unsere Bewohnerinnen und Bewohner bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit kompetent und mit Herz. Ein auf den neusten Stand gebrachtes Weglaufschutzsystem bietet auch demenziell Erkrankten eine sichere Umgebung. Rüstigere Seniorinnen und Senioren haben die Möglichkeit, eine unserer elf grosszügigen Seniorenwohnungen zu mieten. Die zehn 2-Zimmer- und eine 3-Zimmer-Wohnung vereinen die Vorzüge eines kleineren Haushalts bei weiterhin grosser Unabhängigkeit. Ebenfalls auf dem Areal befinden sich mehrere moderne Privatwohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern und bieten einen optimalen Platz zum Leben an zentraler Lage. Die Naturnähe, eine Grünanlage im Innenhof, Springbrunnen, Ponys und Kleintiere sorgen für eine idyllische Umgebung. Die rollstuhlgängige, weitläufige und doch heimelige Konzeption des Hauses lässt viel Platz für Aktivitäten und die Durchführung von Anlässen verschiedenen Umfangs. Zudem bietet unsere Gewerbefläche dem Missionswerk Mitternachtsruf einen zentralen Standort. Es ist die Vollständigkeit, die Ihren Lebensabend im Seniorenzentrum Zion besonders macht. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, um in Würde und Sicherheit alt zu werden. Wir freuen uns darauf, Sie begleiten zu dürfen.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
eazyclean

eazyclean

Wigartenstrasse 2, 8117 FällandenPostfach, 8117 Fällanden
Willkommen bei eazyclean – Ihrem Partner für professionelle Dienstleistungen.

https://eazyclean.ch/ Dienstleistungen von eazyclean eazyclean in Fällanden bietet ein umfassendes Serviceangebot für Privatpersonen und Unternehmen. Neben professionellen Reinigungsdienstleistungen bieten wir auch Hauswartung und Gartenunterhalt an. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Wohnungsreinigung : Ob regelmässige Unterhaltsreinigung oder einmalige Grundreinigung – wir sorgen für höchste Sauberkeit in Ihrem Zuhause. • Endreinigung mit Abnahmegarantie : Zügeln kann stressig sein. Überlassen Sie uns die Endreinigung Ihrer Wohnung – inklusive garantierter Abnahme durch die Hausverwaltung. • Büroreinigung : Ein sauberes Arbeitsumfeld fördert die Produktivität. Wir bieten massgeschneiderte Reinigungspläne für Unternehmen und Büros jeder Grösse. • Fenster- und Fassadenreinigung : Strahlend klare Fenster und gepflegte Fassaden sind die Visitenkarte Ihres Gebäudes. • Baureinigung : Nach Renovierungs- oder Bauarbeiten kümmern wir uns um die fachgerechte Entfernung von Staub, Schmutz und Bauschutt. • Teppich- und Polsterreinigung : Wir bieten eine gründliche Reinigung von Teppichen und Polstermöbeln, um Flecken und unangenehme Gerüche zu entfernen. • Gartenpflege : Wir kümmern uns um die Pflege und Wartung Ihres Gartens, damit Ihr Aussenbereich stets gepflegt und einladend bleibt. • Hauswartung : Unsere Hauswartungsdienste sorgen dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit in einwandfreiem Zustand ist. Wir übernehmen kleinere Reparaturen, die Wartung von Haustechnik und die Pflege der Gebäudeinfrastruktur. Qualität & Kundenzufriedenheit Bei eazyclean steht Ihre Zufriedenheit an oberster Stelle. Unser erfahrenes Team arbeitet nach höchsten Qualitätsstandards und setzt ausschliesslich umweltfreundliche, qualitativ hochwertige Reinigungsmittel ein. Unsere Dienstleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit dem Ziel, stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. • Erfahrenes Team : Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung und werden kontinuierlich geschult, um die aktuellen Standards zu erfüllen. • Flexibilität : Ob kurzfristige Einsätze oder regelmässige Reinigungsdienste – wir passen uns Ihren Zeitplänen und Anforderungen an. • Abnahmegarantie : Bei Umzugsreinigungen garantieren wir die Abnahme durch die Hausverwaltung oder den Vermieter. Unsere zufriedenen Kunden bestätigen die hohe Qualität und Verlässlichkeit unserer Arbeit. Dank persönlicher Betreuung und erstklassigem Service haben wir uns einen hervorragenden Ruf in der Region erarbeitet. Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein Nachhaltigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. eazyclean setzt auf umweltbewusste Arbeitsmethoden, um den ökologischen Fussabdruck zu minimieren. • Umweltfreundliche Reinigungsmittel : Wir verwenden ausschliesslich zertifizierte, biologisch abbaubare Produkte, die keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. • Effiziente Ressourcennutzung : Unser Team arbeitet darauf hin, Wasser und Reinigungsmittel sparsam und effizient zu verwenden, um unnötigen Verbrauch zu vermeiden. • Lokale Dienstleistungen : Mit unserem Fokus auf Fällanden und Umgebung vermeiden wir lange Anfahrtswege und tragen so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Unser Engagement für den Umweltschutz spiegelt sich in allen Aspekten unserer Arbeit wider. Wir möchten dazu beitragen, dass auch künftige Generationen in einer sauberen und gesunden Umwelt leben können. Kontakt & Angebot Suchen Sie einen zuverlässigen Reinigungsdienst, Hauswartung oder Gartenpflege im Raum Zürich? Dann sind Sie bei eazyclean genau richtig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir erstellen Ihnen gerne eine massgeschneiderte Offerte. Telefon : +41 76 234 60 50 E-Mail : info@eazyclean.ch eazyclean – Ihre Reinigungsfirma, Hauswartung und Gartenpflege für Zürich. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen zu dürfen.

PremiumPremium Eintrag
Facility ManagementReinigungsfirmaGebäudereinigungUnterhaltsreinigungWohnungsreinigungGartenunterhaltHauswartungen Liegenschaftenservice
Wigartenstrasse 2, 8117 FällandenPostfach, 8117 Fällanden
Facility ManagementReinigungsfirmaGebäudereinigungUnterhaltsreinigungWohnungsreinigungGartenunterhaltHauswartungen Liegenschaftenservice
Willkommen bei eazyclean – Ihrem Partner für professionelle Dienstleistungen.

https://eazyclean.ch/ Dienstleistungen von eazyclean eazyclean in Fällanden bietet ein umfassendes Serviceangebot für Privatpersonen und Unternehmen. Neben professionellen Reinigungsdienstleistungen bieten wir auch Hauswartung und Gartenunterhalt an. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Wohnungsreinigung : Ob regelmässige Unterhaltsreinigung oder einmalige Grundreinigung – wir sorgen für höchste Sauberkeit in Ihrem Zuhause. • Endreinigung mit Abnahmegarantie : Zügeln kann stressig sein. Überlassen Sie uns die Endreinigung Ihrer Wohnung – inklusive garantierter Abnahme durch die Hausverwaltung. • Büroreinigung : Ein sauberes Arbeitsumfeld fördert die Produktivität. Wir bieten massgeschneiderte Reinigungspläne für Unternehmen und Büros jeder Grösse. • Fenster- und Fassadenreinigung : Strahlend klare Fenster und gepflegte Fassaden sind die Visitenkarte Ihres Gebäudes. • Baureinigung : Nach Renovierungs- oder Bauarbeiten kümmern wir uns um die fachgerechte Entfernung von Staub, Schmutz und Bauschutt. • Teppich- und Polsterreinigung : Wir bieten eine gründliche Reinigung von Teppichen und Polstermöbeln, um Flecken und unangenehme Gerüche zu entfernen. • Gartenpflege : Wir kümmern uns um die Pflege und Wartung Ihres Gartens, damit Ihr Aussenbereich stets gepflegt und einladend bleibt. • Hauswartung : Unsere Hauswartungsdienste sorgen dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit in einwandfreiem Zustand ist. Wir übernehmen kleinere Reparaturen, die Wartung von Haustechnik und die Pflege der Gebäudeinfrastruktur. Qualität & Kundenzufriedenheit Bei eazyclean steht Ihre Zufriedenheit an oberster Stelle. Unser erfahrenes Team arbeitet nach höchsten Qualitätsstandards und setzt ausschliesslich umweltfreundliche, qualitativ hochwertige Reinigungsmittel ein. Unsere Dienstleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit dem Ziel, stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. • Erfahrenes Team : Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung und werden kontinuierlich geschult, um die aktuellen Standards zu erfüllen. • Flexibilität : Ob kurzfristige Einsätze oder regelmässige Reinigungsdienste – wir passen uns Ihren Zeitplänen und Anforderungen an. • Abnahmegarantie : Bei Umzugsreinigungen garantieren wir die Abnahme durch die Hausverwaltung oder den Vermieter. Unsere zufriedenen Kunden bestätigen die hohe Qualität und Verlässlichkeit unserer Arbeit. Dank persönlicher Betreuung und erstklassigem Service haben wir uns einen hervorragenden Ruf in der Region erarbeitet. Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein Nachhaltigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. eazyclean setzt auf umweltbewusste Arbeitsmethoden, um den ökologischen Fussabdruck zu minimieren. • Umweltfreundliche Reinigungsmittel : Wir verwenden ausschliesslich zertifizierte, biologisch abbaubare Produkte, die keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. • Effiziente Ressourcennutzung : Unser Team arbeitet darauf hin, Wasser und Reinigungsmittel sparsam und effizient zu verwenden, um unnötigen Verbrauch zu vermeiden. • Lokale Dienstleistungen : Mit unserem Fokus auf Fällanden und Umgebung vermeiden wir lange Anfahrtswege und tragen so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Unser Engagement für den Umweltschutz spiegelt sich in allen Aspekten unserer Arbeit wider. Wir möchten dazu beitragen, dass auch künftige Generationen in einer sauberen und gesunden Umwelt leben können. Kontakt & Angebot Suchen Sie einen zuverlässigen Reinigungsdienst, Hauswartung oder Gartenpflege im Raum Zürich? Dann sind Sie bei eazyclean genau richtig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir erstellen Ihnen gerne eine massgeschneiderte Offerte. Telefon : +41 76 234 60 50 E-Mail : info@eazyclean.ch eazyclean – Ihre Reinigungsfirma, Hauswartung und Gartenpflege für Zürich. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen zu dürfen.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Durchgehend geöffnet
Wohnpflegeheime Schwamendingen - WOHNSCH - Häuptli, Kull und Schörli

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Wohnpflegeheime Schwamendingen - WOHNSCH - Häuptli, Kull und Schörli

Winterthurerstrasse 522, 8051 Zürich
Herzlich Willkommen im Wohnpflegeheim Schwamendingen

Der privat-gemeinnützige Verein Wohnpflegeheime Schwamendingen WohnSch wurde im Jahre 1987 mit dem Ziel gegründet, Wohnplätze für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen im Quartier zu schaffen. Initianten und aktive Wegbereiter waren verschiedene Interessengruppen aus dem Gesundheits- und Kirchgemeindewesen des Quartiers Schwamendingen. Der Verein führt heute drei kleinere Wohnheime. Die zentral gelegenen Häuser ermöglichen ein Leben mitten im Quartier. Jedes der Heime ist für ältere Menschen ausgerichtet, die entweder aufgrund ihrer Altersbeschwerden Häuptli, einer psychischen Beeinträchtigung Kull oder einer dementiellen Erkrankung Schörli Betreuung und Pflege benötigen. Jedes Heim verfügt über ein kompetentes Team, welches den Bedürfnissen der BewohnerInnen gerecht wird. Wohnpflegeheim Häuptli Das Wohnpflegeheim Häuptli liegt im Zentrum von Schwamendingen in einem für diesen Zweck umgebauten Haus der Baugenossenschaft Glattal. Es bietet mit seinen 18 Einzelzimmern, den verschiedenen Gemeinschaftsräumen und dem grossen Gartensitzplatz eine gute Infrastruktur und ein Leben mitten im Quartier. Alle Zimmer verfügen über Dusche/ WC / Lavabo und teilweise Balkon und sind mit TV-Anschluss, Telefon und Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, damit sie mit den persönlichen Gegenständen eingerichtet werden können. Die Köchin serviert täglich ein feines Menü welches in der eigenen Häuptli-Küche zubereitet wird. Durch den nahen Kontakt zu den BewohnerInnen kann sie leicht auf Wünsche eingehen. Im Häuptli können betagte Menschen in einer kleinen Gemeinschaft die gewohnte Eigenständigkeit und Privatsphäre geniessen und trotzdem die benötigte Unterstützung und Pflege in Anspruch nehmen. Wohnhaus für Demente Schörli Das freundliche und helle Wohnhaus Schörli wurde vom Verein WohnSch Anfang 2005 eröffnet. Das ehemalige Pfarrhaus liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Schwamendingen und wurde nach den Kriterien des demenzgerechten Bauens neu gestaltet. Es bietet Platz in Einer-und Zweierzimmern für 12 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, eigene Möbel und Gegenstände schaffen Vertrautheit und helfen den Bewohnern und Bewohnerinnen, sich in die Wohngemeinschaft einzuleben. Der grosse, blumenreiche Garten mit seinen Wegen und Sitzgelegenheiten lädt zum Spazieren und Ausruhen ein. Wohnheim, betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaft Kull Das Kull bietet mit seinen drei verschiedenen Wohnformen insgesamt 50 Plätze. Aufnahme finden Menschen ab ca. 45 Jahren, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine langfristige Betreuung und Pflege benötigen. Die Infrastruktur vom Wohnheim kann bei allen Wohnformen mitgenutzt werden. Alle Wohnformen befinden sich unmittelbar am Schwamendingerplatz und ermöglichen eine bestmögliche Teilnahme am öffentlichen Leben. Im Kull finden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einen Wohn- und Lebensraum, der ihren Ressourcen und Bedürfnissen entspricht. Die Wohnform wird den Wünschen und Ressourcen entsprechend ausgewählt. Die kleinen Wohneinheiten, die wertschätzende Haltung dem Menschen gegenüber, die kompetente Betreuung im Bezugspersonensystem und die individuell angepasste Tagesstruktur sollen dem Bewohner Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Gemeinsame Aktivitäten und Anlässe stehen allen im Kull wohnenden BewohnerInnen zur Verfügung. Sei dies die Bewegungstherapie, die Aktivierungstherapie, Feste, gemeinsame Ferien etc. Wer Lust hat, kann auch eine Aufgabe im Kull-Haushalt übernehmen. Das Küchenteam bietet Teil- oder Vollpension und serviert persönlich die abwechslungsreichen Menüs im gemeinsamen Speisesaal. Für die medizinischen sowie psychiatrischen Belange besteht freie Arztwahl. Bei Bedarf steht der Heimarzt Dr. med. H. Bumbacher und der Heimpsychiater, Dr. med. E.Gut (Psychiatriezentrum Hard) zur Verfügung. Die Heime werden zentral verwaltet und von der Geschäftsleitung geführt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Wohnheim Kull.

PremiumPremium Eintrag
HeimAltersheimVereinAlters- und PflegeheimBegleitetes Wohnen
Winterthurerstrasse 522, 8051 Zürich
HeimAltersheimVereinAlters- und PflegeheimBegleitetes Wohnen
Herzlich Willkommen im Wohnpflegeheim Schwamendingen

Der privat-gemeinnützige Verein Wohnpflegeheime Schwamendingen WohnSch wurde im Jahre 1987 mit dem Ziel gegründet, Wohnplätze für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen im Quartier zu schaffen. Initianten und aktive Wegbereiter waren verschiedene Interessengruppen aus dem Gesundheits- und Kirchgemeindewesen des Quartiers Schwamendingen. Der Verein führt heute drei kleinere Wohnheime. Die zentral gelegenen Häuser ermöglichen ein Leben mitten im Quartier. Jedes der Heime ist für ältere Menschen ausgerichtet, die entweder aufgrund ihrer Altersbeschwerden Häuptli, einer psychischen Beeinträchtigung Kull oder einer dementiellen Erkrankung Schörli Betreuung und Pflege benötigen. Jedes Heim verfügt über ein kompetentes Team, welches den Bedürfnissen der BewohnerInnen gerecht wird. Wohnpflegeheim Häuptli Das Wohnpflegeheim Häuptli liegt im Zentrum von Schwamendingen in einem für diesen Zweck umgebauten Haus der Baugenossenschaft Glattal. Es bietet mit seinen 18 Einzelzimmern, den verschiedenen Gemeinschaftsräumen und dem grossen Gartensitzplatz eine gute Infrastruktur und ein Leben mitten im Quartier. Alle Zimmer verfügen über Dusche/ WC / Lavabo und teilweise Balkon und sind mit TV-Anschluss, Telefon und Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, damit sie mit den persönlichen Gegenständen eingerichtet werden können. Die Köchin serviert täglich ein feines Menü welches in der eigenen Häuptli-Küche zubereitet wird. Durch den nahen Kontakt zu den BewohnerInnen kann sie leicht auf Wünsche eingehen. Im Häuptli können betagte Menschen in einer kleinen Gemeinschaft die gewohnte Eigenständigkeit und Privatsphäre geniessen und trotzdem die benötigte Unterstützung und Pflege in Anspruch nehmen. Wohnhaus für Demente Schörli Das freundliche und helle Wohnhaus Schörli wurde vom Verein WohnSch Anfang 2005 eröffnet. Das ehemalige Pfarrhaus liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Schwamendingen und wurde nach den Kriterien des demenzgerechten Bauens neu gestaltet. Es bietet Platz in Einer-und Zweierzimmern für 12 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, eigene Möbel und Gegenstände schaffen Vertrautheit und helfen den Bewohnern und Bewohnerinnen, sich in die Wohngemeinschaft einzuleben. Der grosse, blumenreiche Garten mit seinen Wegen und Sitzgelegenheiten lädt zum Spazieren und Ausruhen ein. Wohnheim, betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaft Kull Das Kull bietet mit seinen drei verschiedenen Wohnformen insgesamt 50 Plätze. Aufnahme finden Menschen ab ca. 45 Jahren, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine langfristige Betreuung und Pflege benötigen. Die Infrastruktur vom Wohnheim kann bei allen Wohnformen mitgenutzt werden. Alle Wohnformen befinden sich unmittelbar am Schwamendingerplatz und ermöglichen eine bestmögliche Teilnahme am öffentlichen Leben. Im Kull finden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einen Wohn- und Lebensraum, der ihren Ressourcen und Bedürfnissen entspricht. Die Wohnform wird den Wünschen und Ressourcen entsprechend ausgewählt. Die kleinen Wohneinheiten, die wertschätzende Haltung dem Menschen gegenüber, die kompetente Betreuung im Bezugspersonensystem und die individuell angepasste Tagesstruktur sollen dem Bewohner Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Gemeinsame Aktivitäten und Anlässe stehen allen im Kull wohnenden BewohnerInnen zur Verfügung. Sei dies die Bewegungstherapie, die Aktivierungstherapie, Feste, gemeinsame Ferien etc. Wer Lust hat, kann auch eine Aufgabe im Kull-Haushalt übernehmen. Das Küchenteam bietet Teil- oder Vollpension und serviert persönlich die abwechslungsreichen Menüs im gemeinsamen Speisesaal. Für die medizinischen sowie psychiatrischen Belange besteht freie Arztwahl. Bei Bedarf steht der Heimarzt Dr. med. H. Bumbacher und der Heimpsychiater, Dr. med. E.Gut (Psychiatriezentrum Hard) zur Verfügung. Die Heime werden zentral verwaltet und von der Geschäftsleitung geführt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Wohnheim Kull.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Durchgehend geöffnet
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Liuma AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Liuma AG

Büelstrasse 15, 8604 Volketswil
Liuma AG Ihr zuverlässige Partner für Hauswartungen

ALLES AUS EINER HAND Wir von Liuma AG wissen wie wichtig es ist, sich im Bereich Hauswartung auf einen Profi verlassen zu können. Rascher und zuverlässiger Service ist dabei ebenso wichtig wie ein perfektes Ergebnis. Unser kompetentes und geschultes Team kümmert sich um alle anfallenden Arbeiten in Ihrer Immobilie und betreut mit fachmännischem Know-how und Detailtreue sowohl den Innen- als auch den Aussenbereich. UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK: • Innenreinigung (Treppenhaus und Kellergänge) • Aussenreinigung • Gartenanlagenbetreuung • technische Betreuung (wie z.B. Enthärtungsanlagen) • Winterdienst (Schneeräumung und salzen) • Einstellhallenreinigung • Bootsservice IHRE GARTENANLAGE IN BESTEN HÄNDEN Garten- und Grünanlagen bedürfen einer intensiven und regelmäßigen Pflege. Professioneller und optimaler Unterhalt Ihrer Garten- und Grünanlage ist unsere Leidenschaft. Sehr gerne sorgen wir für ein optimales Erscheinungsbild der Gartenanlage und garantieren Ihnen vom Heckenschnitt über die Unkrautbekämpfung bis zur Rasenpflege einen schnellen und professionellen Service - welcher Sie begeistern wird! ÜBERBLICK ÜBER UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH GARTENARBEITEN: • Formschnitt der Hecken und Bäume • Kanten schneiden • Unkrautbekämpfung • Rasenmähen • Entfernen des Herbstlaubes

PremiumPremium Eintrag
Hauswartungen LiegenschaftenserviceGartenbau und GartenpflegeUnterhaltsreinigungGartenunterhaltReinigungsfirmaFacility ManagementWohnungsreinigung
Büelstrasse 15, 8604 Volketswil
Hauswartungen LiegenschaftenserviceGartenbau und GartenpflegeUnterhaltsreinigungGartenunterhaltReinigungsfirmaFacility ManagementWohnungsreinigung
Liuma AG Ihr zuverlässige Partner für Hauswartungen

ALLES AUS EINER HAND Wir von Liuma AG wissen wie wichtig es ist, sich im Bereich Hauswartung auf einen Profi verlassen zu können. Rascher und zuverlässiger Service ist dabei ebenso wichtig wie ein perfektes Ergebnis. Unser kompetentes und geschultes Team kümmert sich um alle anfallenden Arbeiten in Ihrer Immobilie und betreut mit fachmännischem Know-how und Detailtreue sowohl den Innen- als auch den Aussenbereich. UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK: • Innenreinigung (Treppenhaus und Kellergänge) • Aussenreinigung • Gartenanlagenbetreuung • technische Betreuung (wie z.B. Enthärtungsanlagen) • Winterdienst (Schneeräumung und salzen) • Einstellhallenreinigung • Bootsservice IHRE GARTENANLAGE IN BESTEN HÄNDEN Garten- und Grünanlagen bedürfen einer intensiven und regelmäßigen Pflege. Professioneller und optimaler Unterhalt Ihrer Garten- und Grünanlage ist unsere Leidenschaft. Sehr gerne sorgen wir für ein optimales Erscheinungsbild der Gartenanlage und garantieren Ihnen vom Heckenschnitt über die Unkrautbekämpfung bis zur Rasenpflege einen schnellen und professionellen Service - welcher Sie begeistern wird! ÜBERBLICK ÜBER UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH GARTENARBEITEN: • Formschnitt der Hecken und Bäume • Kanten schneiden • Unkrautbekämpfung • Rasenmähen • Entfernen des Herbstlaubes

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Hugentobler Hausdienst

Hugentobler Hausdienst

Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus. Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen. Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen. Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. • Gerüstaufbau • Fassadenreinigung • Farbentfernung • Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten • Sanierung bei beschädigtem Verputz • Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

PremiumPremium Eintrag
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerReinigungsfirma
Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerReinigungsfirma
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus. Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen. Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen. Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. • Gerüstaufbau • Fassadenreinigung • Farbentfernung • Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten • Sanierung bei beschädigtem Verputz • Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

betreuung-und-pflege-zu-hause in wallisellen

: 21 Einträge
 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
Spitex-Home-Care GmbH

Spitex-Home-Care GmbH

Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
PFLEGE ZUHAUSE

Spitex-Home-Care GmbH wurde im Januar 2017 reorganisiert. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist die Pflege und Betreuung bei Ihnen zuhause. PFLEGELEITBILD Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden, die von uns betreut werden, das grösstmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzen dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. ZIELGRUPPE Unsere Zielgruppe bezieht sich auf Personen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. UNSERE WEGE ZUM ZIEL • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus das Ansehen unseres Berufes prägen.

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstServiceKranken- und HauspflegevereinHausdienst
Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstServiceKranken- und HauspflegevereinHausdienst
PFLEGE ZUHAUSE

Spitex-Home-Care GmbH wurde im Januar 2017 reorganisiert. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist die Pflege und Betreuung bei Ihnen zuhause. PFLEGELEITBILD Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden, die von uns betreut werden, das grösstmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzen dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. ZIELGRUPPE Unsere Zielgruppe bezieht sich auf Personen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. UNSERE WEGE ZUM ZIEL • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus das Ansehen unseres Berufes prägen.

 Geschlossen – Öffnet in 2 Stunden
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
AVITA Spitex GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

AVITA Spitex GmbH

Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
HAUSPFLEGE24 GMBH

Bewertung 4.6 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

HAUSPFLEGE24 GMBH

Zürichstrasse 6, 8610 Uster
Krankenkassen anerkannte Spitex- Persönliche Pflege mit hoher Professionalität

Wir alle schätzen unsere eigenen vier Wände. Denn in diesen fühlen wir uns heimisch und haben jahrelang unser Leben selbständig geführt. Dieses Gefühl der Geborgenheit möchten wir nicht aufgeben – vor allem nicht, wenn wir krank, betagt und gebrechlich sind. Doch manchmal brauchen wir Unterstützung: Professionell und kompetent. Menschlich und zuverlässig. Diese Unterstützung bietet Hauspflege24 – die private Spitex mit persönlichem Service, direkt bei Ihnen zu Hause. Pflegeleitbild Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden die von uns betreut werden das größtmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen, sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Dies erfolgt anhand unseres Bezugspflegesystem. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des Täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzten dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen deutsch, italienisch, serbokroatisch, türkisch und albanisch. Zielgruppe Unsere Zielgruppe sind Menschen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. Unsere Wege zum Ziel • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus, das Ansehen unseres Berufes prägen. Unser Angebot Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) auf ärztliche Verordnung abzurechnen. Diese Leistungen werden nach den Tarifen des kantonalen Spitex Vertrages berechnet und gehen nach den üblichen Bedingungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Übernahme von zusätzlichen Leistungen durch eventuelle Zusatz-Versicherungsleistungen sind vorab mit der Krankenkasse zu klären. Leistungsumfang nach Art. 7 KLV: • Abklärung und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Palliative Pflege

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Zürichstrasse 6, 8610 Uster
SpitexBetreuung und Pflege zu Hause
Krankenkassen anerkannte Spitex- Persönliche Pflege mit hoher Professionalität

Wir alle schätzen unsere eigenen vier Wände. Denn in diesen fühlen wir uns heimisch und haben jahrelang unser Leben selbständig geführt. Dieses Gefühl der Geborgenheit möchten wir nicht aufgeben – vor allem nicht, wenn wir krank, betagt und gebrechlich sind. Doch manchmal brauchen wir Unterstützung: Professionell und kompetent. Menschlich und zuverlässig. Diese Unterstützung bietet Hauspflege24 – die private Spitex mit persönlichem Service, direkt bei Ihnen zu Hause. Pflegeleitbild Das Pflegeleitbild gibt unsere Wertvorstellungen, Haltungen und Grundsätze wieder. Unsere Zielsetzung ist die Qualitätssicherung, Wirtschaftlichkeit und Erfolg in unserer Arbeit, um den Kunden die von uns betreut werden das größtmögliche Wohlbefinden und Zufriedenheit zu verschaffen, sowie die bestmögliche Pflege zukommen zu lassen. Dies erfolgt anhand unseres Bezugspflegesystem. Unser Ziel ist es, den Kunden zu unterstützen, zu beraten und bei den Aktivitäten des Täglichen Lebens zu helfen, damit dieser einen Zustand des Wohlbefindens und der Gesundheit erreicht. Dabei bieten wir sowohl pflegerisches Praxiswissen als auch Gesundheitsberatung und -förderung an. Mit Offenheit und Respekt wollen wir eine vertrauensvolle Beziehung zu den Kunden und ihren Familien aufbauen. Motiviert und flexibel achten wir auf ihre Bedürfnisse und Anliegen. Wir sind offen für Neues und setzen uns mit den Entwicklungen der Altersarbeit auseinander. Wir informieren uns aktiv und umfassend über neue Erkenntnisse, welche unser Pflege- und Betreuungsverständnis verändern und setzten dies auch um. Wir integrieren das Gelernte im Alltag. Unsere Mitarbeiterinnen sprechen deutsch, italienisch, serbokroatisch, türkisch und albanisch. Zielgruppe Unsere Zielgruppe sind Menschen, welche vorübergehend oder über längere Zeit nichtmedizinische oder medizinische Pflege und Hilfe benötigen. Ausserhalb des Pflegebereichs erfüllen wir Wünsche nach Mass und können flexibel auf verschiedene Bedürfnisse eingehen. Unser Team besteht aus kompetenten ausgebildeten Pflegefachleuten. Unser diplomiertes Pflegepersonal zeichnet sich durch langjährige Erfahrung in der medizinischen Pflege aus. Unsere Wege zum Ziel • Wir setzen uns für die Umsetzung des Pflegeleitbildes ein. • Wir sorgen für transparente Kommunikation und Information. • Wir arbeiten mit Betreuern, Angehörigen und anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammen. • Wir sind uns bewusst, dass wir in unserer Tätigkeit und darüber hinaus, das Ansehen unseres Berufes prägen. Unser Angebot Kassenpflichtige Leistungen sind gemäss dem Leistungsrahmen nach Art. 7 KLV (Krankenpflege Leistungsverordnung) auf ärztliche Verordnung abzurechnen. Diese Leistungen werden nach den Tarifen des kantonalen Spitex Vertrages berechnet und gehen nach den üblichen Bedingungen zu Lasten der Krankenpflegeversicherung nach KVG. Die Übernahme von zusätzlichen Leistungen durch eventuelle Zusatz-Versicherungsleistungen sind vorab mit der Krankenkasse zu klären. Leistungsumfang nach Art. 7 KLV: • Abklärung und Beratung • Behandlungspflege • Grundpflege • Palliative Pflege

Bewertung 4.6 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Züri Waid Spitex

Züri Waid Spitex

Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
Herzlich willkommen bei Züri‑Waid Spitex

Wir versorgen die Klienten mit qualitativ hoch stehenden und wirtschaftlichen Spitex-Leistungen im Bereich Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung. Da wir nicht an den Leistungsauftrag der Stadt Zürich gebunden sind, können wir ein Plus an individuellen Leistungen anbieten. Wir pflegen unsere Klienten in ihrem vertrauten Zuhause, unterstützen sie im Alltag und sind ebenso da für Gespräche und bieten Hilfe bei der Tagesplanung. Die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit unserer Klientinnen und Klienten ist unser oberstes Ziel und ermöglichen damit Selbständigkeit und Unabhängigkeit im gewohnten Umfeld. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. IHRE VORTEILE bei Züri‑Waid Spitex • + Persönliche und individuelle Betreuung • + Langjährige Pflegeerfahrung • + Ausgebildete Fachkräfte • + Motiviertes kleines Team mit grossem Herz • + Einsätze stunden- oder tageweise • + Von Krankenkassen anerkannt • + Mitglied des Verbandes «Spitex privée Suisse» • + Rund um die Uhr • + Das gesamte Angebot des ZLZ Zentrallabor Zürich • + Langjährige onkologische Erfahrung • + sind im ganzen Kanton tätig Für Ihre Sicherheit ist rund um die Uhr gesorgt. Es ist immer jemand erreichbar für Sie, sei das via Rufanlage, Alarmuhr oder sonstigem Notrufgerät.

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienst
Schaffhauserstrasse 550, 8052 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalHausdienst
Herzlich willkommen bei Züri‑Waid Spitex

Wir versorgen die Klienten mit qualitativ hoch stehenden und wirtschaftlichen Spitex-Leistungen im Bereich Hauswirtschaft, Pflege und Betreuung. Da wir nicht an den Leistungsauftrag der Stadt Zürich gebunden sind, können wir ein Plus an individuellen Leistungen anbieten. Wir pflegen unsere Klienten in ihrem vertrauten Zuhause, unterstützen sie im Alltag und sind ebenso da für Gespräche und bieten Hilfe bei der Tagesplanung. Die Erhaltung und Förderung der Selbständigkeit unserer Klientinnen und Klienten ist unser oberstes Ziel und ermöglichen damit Selbständigkeit und Unabhängigkeit im gewohnten Umfeld. Wir sind von allen Krankenkassen anerkannt. IHRE VORTEILE bei Züri‑Waid Spitex • + Persönliche und individuelle Betreuung • + Langjährige Pflegeerfahrung • + Ausgebildete Fachkräfte • + Motiviertes kleines Team mit grossem Herz • + Einsätze stunden- oder tageweise • + Von Krankenkassen anerkannt • + Mitglied des Verbandes «Spitex privée Suisse» • + Rund um die Uhr • + Das gesamte Angebot des ZLZ Zentrallabor Zürich • + Langjährige onkologische Erfahrung • + sind im ganzen Kanton tätig Für Ihre Sicherheit ist rund um die Uhr gesorgt. Es ist immer jemand erreichbar für Sie, sei das via Rufanlage, Alarmuhr oder sonstigem Notrufgerät.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
trennpunkt GmbH

trennpunkt GmbH

Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Seniorenzentrum Zion

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Seniorenzentrum Zion

Ringwiesenstrasse 14, 8600 Dübendorf
Seniorenzentrum Zion

Suchen Sie für sich, Ihre Eltern oder Angehörigen einen Ort, an dem Sie sich vorstellen könnten, den Lebensabend zu verbringen? Einen Ort, an dem Sie sich zu Hause fühlen, Sie Wertschätzung erfahren und wo der Glaube und christliche Werte gelebt werden? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie. Das Seniorenzentrum Zion ist ein christlich geführtes, grosszügiges und modernes Haus. In komfortablen Einzel- und Doppelzimmern finden 61 Bewohnerinnen und Bewohner ein ruhiges Zuhause. Rund um die Uhr betreut unser geschultes Fachpersonal unsere Bewohnerinnen und Bewohner bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit kompetent und mit Herz. Ein auf den neusten Stand gebrachtes Weglaufschutzsystem bietet auch demenziell Erkrankten eine sichere Umgebung. Rüstigere Seniorinnen und Senioren haben die Möglichkeit, eine unserer elf grosszügigen Seniorenwohnungen zu mieten. Die zehn 2-Zimmer- und eine 3-Zimmer-Wohnung vereinen die Vorzüge eines kleineren Haushalts bei weiterhin grosser Unabhängigkeit. Ebenfalls auf dem Areal befinden sich mehrere moderne Privatwohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern und bieten einen optimalen Platz zum Leben an zentraler Lage. Die Naturnähe, eine Grünanlage im Innenhof, Springbrunnen, Ponys und Kleintiere sorgen für eine idyllische Umgebung. Die rollstuhlgängige, weitläufige und doch heimelige Konzeption des Hauses lässt viel Platz für Aktivitäten und die Durchführung von Anlässen verschiedenen Umfangs. Zudem bietet unsere Gewerbefläche dem Missionswerk Mitternachtsruf einen zentralen Standort. Es ist die Vollständigkeit, die Ihren Lebensabend im Seniorenzentrum Zion besonders macht. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, um in Würde und Sicherheit alt zu werden. Wir freuen uns darauf, Sie begleiten zu dürfen.

PremiumPremium Eintrag
Alters- und PflegeheimAlterssiedlung AlterswohnungSenioren
Ringwiesenstrasse 14, 8600 Dübendorf
Alters- und PflegeheimAlterssiedlung AlterswohnungSenioren
Seniorenzentrum Zion

Suchen Sie für sich, Ihre Eltern oder Angehörigen einen Ort, an dem Sie sich vorstellen könnten, den Lebensabend zu verbringen? Einen Ort, an dem Sie sich zu Hause fühlen, Sie Wertschätzung erfahren und wo der Glaube und christliche Werte gelebt werden? Dann sind wir die richtige Adresse für Sie. Das Seniorenzentrum Zion ist ein christlich geführtes, grosszügiges und modernes Haus. In komfortablen Einzel- und Doppelzimmern finden 61 Bewohnerinnen und Bewohner ein ruhiges Zuhause. Rund um die Uhr betreut unser geschultes Fachpersonal unsere Bewohnerinnen und Bewohner bis zur schwersten Pflegebedürftigkeit kompetent und mit Herz. Ein auf den neusten Stand gebrachtes Weglaufschutzsystem bietet auch demenziell Erkrankten eine sichere Umgebung. Rüstigere Seniorinnen und Senioren haben die Möglichkeit, eine unserer elf grosszügigen Seniorenwohnungen zu mieten. Die zehn 2-Zimmer- und eine 3-Zimmer-Wohnung vereinen die Vorzüge eines kleineren Haushalts bei weiterhin grosser Unabhängigkeit. Ebenfalls auf dem Areal befinden sich mehrere moderne Privatwohnungen mit 2,5 bis 5,5 Zimmern und bieten einen optimalen Platz zum Leben an zentraler Lage. Die Naturnähe, eine Grünanlage im Innenhof, Springbrunnen, Ponys und Kleintiere sorgen für eine idyllische Umgebung. Die rollstuhlgängige, weitläufige und doch heimelige Konzeption des Hauses lässt viel Platz für Aktivitäten und die Durchführung von Anlässen verschiedenen Umfangs. Zudem bietet unsere Gewerbefläche dem Missionswerk Mitternachtsruf einen zentralen Standort. Es ist die Vollständigkeit, die Ihren Lebensabend im Seniorenzentrum Zion besonders macht. Bei uns bekommen Sie alles aus einer Hand, um in Würde und Sicherheit alt zu werden. Wir freuen uns darauf, Sie begleiten zu dürfen.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
eazyclean

eazyclean

Wigartenstrasse 2, 8117 FällandenPostfach, 8117 Fällanden
Willkommen bei eazyclean – Ihrem Partner für professionelle Dienstleistungen.

https://eazyclean.ch/ Dienstleistungen von eazyclean eazyclean in Fällanden bietet ein umfassendes Serviceangebot für Privatpersonen und Unternehmen. Neben professionellen Reinigungsdienstleistungen bieten wir auch Hauswartung und Gartenunterhalt an. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Wohnungsreinigung : Ob regelmässige Unterhaltsreinigung oder einmalige Grundreinigung – wir sorgen für höchste Sauberkeit in Ihrem Zuhause. • Endreinigung mit Abnahmegarantie : Zügeln kann stressig sein. Überlassen Sie uns die Endreinigung Ihrer Wohnung – inklusive garantierter Abnahme durch die Hausverwaltung. • Büroreinigung : Ein sauberes Arbeitsumfeld fördert die Produktivität. Wir bieten massgeschneiderte Reinigungspläne für Unternehmen und Büros jeder Grösse. • Fenster- und Fassadenreinigung : Strahlend klare Fenster und gepflegte Fassaden sind die Visitenkarte Ihres Gebäudes. • Baureinigung : Nach Renovierungs- oder Bauarbeiten kümmern wir uns um die fachgerechte Entfernung von Staub, Schmutz und Bauschutt. • Teppich- und Polsterreinigung : Wir bieten eine gründliche Reinigung von Teppichen und Polstermöbeln, um Flecken und unangenehme Gerüche zu entfernen. • Gartenpflege : Wir kümmern uns um die Pflege und Wartung Ihres Gartens, damit Ihr Aussenbereich stets gepflegt und einladend bleibt. • Hauswartung : Unsere Hauswartungsdienste sorgen dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit in einwandfreiem Zustand ist. Wir übernehmen kleinere Reparaturen, die Wartung von Haustechnik und die Pflege der Gebäudeinfrastruktur. Qualität & Kundenzufriedenheit Bei eazyclean steht Ihre Zufriedenheit an oberster Stelle. Unser erfahrenes Team arbeitet nach höchsten Qualitätsstandards und setzt ausschliesslich umweltfreundliche, qualitativ hochwertige Reinigungsmittel ein. Unsere Dienstleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit dem Ziel, stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. • Erfahrenes Team : Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung und werden kontinuierlich geschult, um die aktuellen Standards zu erfüllen. • Flexibilität : Ob kurzfristige Einsätze oder regelmässige Reinigungsdienste – wir passen uns Ihren Zeitplänen und Anforderungen an. • Abnahmegarantie : Bei Umzugsreinigungen garantieren wir die Abnahme durch die Hausverwaltung oder den Vermieter. Unsere zufriedenen Kunden bestätigen die hohe Qualität und Verlässlichkeit unserer Arbeit. Dank persönlicher Betreuung und erstklassigem Service haben wir uns einen hervorragenden Ruf in der Region erarbeitet. Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein Nachhaltigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. eazyclean setzt auf umweltbewusste Arbeitsmethoden, um den ökologischen Fussabdruck zu minimieren. • Umweltfreundliche Reinigungsmittel : Wir verwenden ausschliesslich zertifizierte, biologisch abbaubare Produkte, die keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. • Effiziente Ressourcennutzung : Unser Team arbeitet darauf hin, Wasser und Reinigungsmittel sparsam und effizient zu verwenden, um unnötigen Verbrauch zu vermeiden. • Lokale Dienstleistungen : Mit unserem Fokus auf Fällanden und Umgebung vermeiden wir lange Anfahrtswege und tragen so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Unser Engagement für den Umweltschutz spiegelt sich in allen Aspekten unserer Arbeit wider. Wir möchten dazu beitragen, dass auch künftige Generationen in einer sauberen und gesunden Umwelt leben können. Kontakt & Angebot Suchen Sie einen zuverlässigen Reinigungsdienst, Hauswartung oder Gartenpflege im Raum Zürich? Dann sind Sie bei eazyclean genau richtig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir erstellen Ihnen gerne eine massgeschneiderte Offerte. Telefon : +41 76 234 60 50 E-Mail : info@eazyclean.ch eazyclean – Ihre Reinigungsfirma, Hauswartung und Gartenpflege für Zürich. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen zu dürfen.

PremiumPremium Eintrag
Facility ManagementReinigungsfirmaGebäudereinigungUnterhaltsreinigungWohnungsreinigungGartenunterhaltHauswartungen Liegenschaftenservice
Wigartenstrasse 2, 8117 FällandenPostfach, 8117 Fällanden
Facility ManagementReinigungsfirmaGebäudereinigungUnterhaltsreinigungWohnungsreinigungGartenunterhaltHauswartungen Liegenschaftenservice
Willkommen bei eazyclean – Ihrem Partner für professionelle Dienstleistungen.

https://eazyclean.ch/ Dienstleistungen von eazyclean eazyclean in Fällanden bietet ein umfassendes Serviceangebot für Privatpersonen und Unternehmen. Neben professionellen Reinigungsdienstleistungen bieten wir auch Hauswartung und Gartenunterhalt an. Unser Leistungsspektrum umfasst: • Wohnungsreinigung : Ob regelmässige Unterhaltsreinigung oder einmalige Grundreinigung – wir sorgen für höchste Sauberkeit in Ihrem Zuhause. • Endreinigung mit Abnahmegarantie : Zügeln kann stressig sein. Überlassen Sie uns die Endreinigung Ihrer Wohnung – inklusive garantierter Abnahme durch die Hausverwaltung. • Büroreinigung : Ein sauberes Arbeitsumfeld fördert die Produktivität. Wir bieten massgeschneiderte Reinigungspläne für Unternehmen und Büros jeder Grösse. • Fenster- und Fassadenreinigung : Strahlend klare Fenster und gepflegte Fassaden sind die Visitenkarte Ihres Gebäudes. • Baureinigung : Nach Renovierungs- oder Bauarbeiten kümmern wir uns um die fachgerechte Entfernung von Staub, Schmutz und Bauschutt. • Teppich- und Polsterreinigung : Wir bieten eine gründliche Reinigung von Teppichen und Polstermöbeln, um Flecken und unangenehme Gerüche zu entfernen. • Gartenpflege : Wir kümmern uns um die Pflege und Wartung Ihres Gartens, damit Ihr Aussenbereich stets gepflegt und einladend bleibt. • Hauswartung : Unsere Hauswartungsdienste sorgen dafür, dass Ihre Immobilie jederzeit in einwandfreiem Zustand ist. Wir übernehmen kleinere Reparaturen, die Wartung von Haustechnik und die Pflege der Gebäudeinfrastruktur. Qualität & Kundenzufriedenheit Bei eazyclean steht Ihre Zufriedenheit an oberster Stelle. Unser erfahrenes Team arbeitet nach höchsten Qualitätsstandards und setzt ausschliesslich umweltfreundliche, qualitativ hochwertige Reinigungsmittel ein. Unsere Dienstleistungen werden individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt, mit dem Ziel, stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. • Erfahrenes Team : Unsere Mitarbeiter haben jahrelange Erfahrung und werden kontinuierlich geschult, um die aktuellen Standards zu erfüllen. • Flexibilität : Ob kurzfristige Einsätze oder regelmässige Reinigungsdienste – wir passen uns Ihren Zeitplänen und Anforderungen an. • Abnahmegarantie : Bei Umzugsreinigungen garantieren wir die Abnahme durch die Hausverwaltung oder den Vermieter. Unsere zufriedenen Kunden bestätigen die hohe Qualität und Verlässlichkeit unserer Arbeit. Dank persönlicher Betreuung und erstklassigem Service haben wir uns einen hervorragenden Ruf in der Region erarbeitet. Nachhaltigkeit & Umweltbewusstsein Nachhaltigkeit ist für uns ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit. eazyclean setzt auf umweltbewusste Arbeitsmethoden, um den ökologischen Fussabdruck zu minimieren. • Umweltfreundliche Reinigungsmittel : Wir verwenden ausschliesslich zertifizierte, biologisch abbaubare Produkte, die keine schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt haben. • Effiziente Ressourcennutzung : Unser Team arbeitet darauf hin, Wasser und Reinigungsmittel sparsam und effizient zu verwenden, um unnötigen Verbrauch zu vermeiden. • Lokale Dienstleistungen : Mit unserem Fokus auf Fällanden und Umgebung vermeiden wir lange Anfahrtswege und tragen so zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei. Unser Engagement für den Umweltschutz spiegelt sich in allen Aspekten unserer Arbeit wider. Wir möchten dazu beitragen, dass auch künftige Generationen in einer sauberen und gesunden Umwelt leben können. Kontakt & Angebot Suchen Sie einen zuverlässigen Reinigungsdienst, Hauswartung oder Gartenpflege im Raum Zürich? Dann sind Sie bei eazyclean genau richtig. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir erstellen Ihnen gerne eine massgeschneiderte Offerte. Telefon : +41 76 234 60 50 E-Mail : info@eazyclean.ch eazyclean – Ihre Reinigungsfirma, Hauswartung und Gartenpflege für Zürich. Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem nächsten Projekt unterstützen zu dürfen.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Durchgehend geöffnet
Wohnpflegeheime Schwamendingen - WOHNSCH - Häuptli, Kull und Schörli

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Wohnpflegeheime Schwamendingen - WOHNSCH - Häuptli, Kull und Schörli

Winterthurerstrasse 522, 8051 Zürich
Herzlich Willkommen im Wohnpflegeheim Schwamendingen

Der privat-gemeinnützige Verein Wohnpflegeheime Schwamendingen WohnSch wurde im Jahre 1987 mit dem Ziel gegründet, Wohnplätze für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen im Quartier zu schaffen. Initianten und aktive Wegbereiter waren verschiedene Interessengruppen aus dem Gesundheits- und Kirchgemeindewesen des Quartiers Schwamendingen. Der Verein führt heute drei kleinere Wohnheime. Die zentral gelegenen Häuser ermöglichen ein Leben mitten im Quartier. Jedes der Heime ist für ältere Menschen ausgerichtet, die entweder aufgrund ihrer Altersbeschwerden Häuptli, einer psychischen Beeinträchtigung Kull oder einer dementiellen Erkrankung Schörli Betreuung und Pflege benötigen. Jedes Heim verfügt über ein kompetentes Team, welches den Bedürfnissen der BewohnerInnen gerecht wird. Wohnpflegeheim Häuptli Das Wohnpflegeheim Häuptli liegt im Zentrum von Schwamendingen in einem für diesen Zweck umgebauten Haus der Baugenossenschaft Glattal. Es bietet mit seinen 18 Einzelzimmern, den verschiedenen Gemeinschaftsräumen und dem grossen Gartensitzplatz eine gute Infrastruktur und ein Leben mitten im Quartier. Alle Zimmer verfügen über Dusche/ WC / Lavabo und teilweise Balkon und sind mit TV-Anschluss, Telefon und Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, damit sie mit den persönlichen Gegenständen eingerichtet werden können. Die Köchin serviert täglich ein feines Menü welches in der eigenen Häuptli-Küche zubereitet wird. Durch den nahen Kontakt zu den BewohnerInnen kann sie leicht auf Wünsche eingehen. Im Häuptli können betagte Menschen in einer kleinen Gemeinschaft die gewohnte Eigenständigkeit und Privatsphäre geniessen und trotzdem die benötigte Unterstützung und Pflege in Anspruch nehmen. Wohnhaus für Demente Schörli Das freundliche und helle Wohnhaus Schörli wurde vom Verein WohnSch Anfang 2005 eröffnet. Das ehemalige Pfarrhaus liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Schwamendingen und wurde nach den Kriterien des demenzgerechten Bauens neu gestaltet. Es bietet Platz in Einer-und Zweierzimmern für 12 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, eigene Möbel und Gegenstände schaffen Vertrautheit und helfen den Bewohnern und Bewohnerinnen, sich in die Wohngemeinschaft einzuleben. Der grosse, blumenreiche Garten mit seinen Wegen und Sitzgelegenheiten lädt zum Spazieren und Ausruhen ein. Wohnheim, betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaft Kull Das Kull bietet mit seinen drei verschiedenen Wohnformen insgesamt 50 Plätze. Aufnahme finden Menschen ab ca. 45 Jahren, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine langfristige Betreuung und Pflege benötigen. Die Infrastruktur vom Wohnheim kann bei allen Wohnformen mitgenutzt werden. Alle Wohnformen befinden sich unmittelbar am Schwamendingerplatz und ermöglichen eine bestmögliche Teilnahme am öffentlichen Leben. Im Kull finden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einen Wohn- und Lebensraum, der ihren Ressourcen und Bedürfnissen entspricht. Die Wohnform wird den Wünschen und Ressourcen entsprechend ausgewählt. Die kleinen Wohneinheiten, die wertschätzende Haltung dem Menschen gegenüber, die kompetente Betreuung im Bezugspersonensystem und die individuell angepasste Tagesstruktur sollen dem Bewohner Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Gemeinsame Aktivitäten und Anlässe stehen allen im Kull wohnenden BewohnerInnen zur Verfügung. Sei dies die Bewegungstherapie, die Aktivierungstherapie, Feste, gemeinsame Ferien etc. Wer Lust hat, kann auch eine Aufgabe im Kull-Haushalt übernehmen. Das Küchenteam bietet Teil- oder Vollpension und serviert persönlich die abwechslungsreichen Menüs im gemeinsamen Speisesaal. Für die medizinischen sowie psychiatrischen Belange besteht freie Arztwahl. Bei Bedarf steht der Heimarzt Dr. med. H. Bumbacher und der Heimpsychiater, Dr. med. E.Gut (Psychiatriezentrum Hard) zur Verfügung. Die Heime werden zentral verwaltet und von der Geschäftsleitung geführt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Wohnheim Kull.

PremiumPremium Eintrag
HeimAltersheimVereinAlters- und PflegeheimBegleitetes Wohnen
Winterthurerstrasse 522, 8051 Zürich
HeimAltersheimVereinAlters- und PflegeheimBegleitetes Wohnen
Herzlich Willkommen im Wohnpflegeheim Schwamendingen

Der privat-gemeinnützige Verein Wohnpflegeheime Schwamendingen WohnSch wurde im Jahre 1987 mit dem Ziel gegründet, Wohnplätze für betreuungs- und pflegebedürftige Menschen im Quartier zu schaffen. Initianten und aktive Wegbereiter waren verschiedene Interessengruppen aus dem Gesundheits- und Kirchgemeindewesen des Quartiers Schwamendingen. Der Verein führt heute drei kleinere Wohnheime. Die zentral gelegenen Häuser ermöglichen ein Leben mitten im Quartier. Jedes der Heime ist für ältere Menschen ausgerichtet, die entweder aufgrund ihrer Altersbeschwerden Häuptli, einer psychischen Beeinträchtigung Kull oder einer dementiellen Erkrankung Schörli Betreuung und Pflege benötigen. Jedes Heim verfügt über ein kompetentes Team, welches den Bedürfnissen der BewohnerInnen gerecht wird. Wohnpflegeheim Häuptli Das Wohnpflegeheim Häuptli liegt im Zentrum von Schwamendingen in einem für diesen Zweck umgebauten Haus der Baugenossenschaft Glattal. Es bietet mit seinen 18 Einzelzimmern, den verschiedenen Gemeinschaftsräumen und dem grossen Gartensitzplatz eine gute Infrastruktur und ein Leben mitten im Quartier. Alle Zimmer verfügen über Dusche/ WC / Lavabo und teilweise Balkon und sind mit TV-Anschluss, Telefon und Notrufeinrichtung ausgestattet. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, damit sie mit den persönlichen Gegenständen eingerichtet werden können. Die Köchin serviert täglich ein feines Menü welches in der eigenen Häuptli-Küche zubereitet wird. Durch den nahen Kontakt zu den BewohnerInnen kann sie leicht auf Wünsche eingehen. Im Häuptli können betagte Menschen in einer kleinen Gemeinschaft die gewohnte Eigenständigkeit und Privatsphäre geniessen und trotzdem die benötigte Unterstützung und Pflege in Anspruch nehmen. Wohnhaus für Demente Schörli Das freundliche und helle Wohnhaus Schörli wurde vom Verein WohnSch Anfang 2005 eröffnet. Das ehemalige Pfarrhaus liegt in einem ruhigen Wohnquartier in Schwamendingen und wurde nach den Kriterien des demenzgerechten Bauens neu gestaltet. Es bietet Platz in Einer-und Zweierzimmern für 12 Menschen mit einer dementiellen Erkrankung. Die Zimmer sind bis auf die Pflegebetten unmöbliert, eigene Möbel und Gegenstände schaffen Vertrautheit und helfen den Bewohnern und Bewohnerinnen, sich in die Wohngemeinschaft einzuleben. Der grosse, blumenreiche Garten mit seinen Wegen und Sitzgelegenheiten lädt zum Spazieren und Ausruhen ein. Wohnheim, betreutes Einzelwohnen, Wohngemeinschaft Kull Das Kull bietet mit seinen drei verschiedenen Wohnformen insgesamt 50 Plätze. Aufnahme finden Menschen ab ca. 45 Jahren, die aufgrund einer psychischen Beeinträchtigung eine langfristige Betreuung und Pflege benötigen. Die Infrastruktur vom Wohnheim kann bei allen Wohnformen mitgenutzt werden. Alle Wohnformen befinden sich unmittelbar am Schwamendingerplatz und ermöglichen eine bestmögliche Teilnahme am öffentlichen Leben. Im Kull finden Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen einen Wohn- und Lebensraum, der ihren Ressourcen und Bedürfnissen entspricht. Die Wohnform wird den Wünschen und Ressourcen entsprechend ausgewählt. Die kleinen Wohneinheiten, die wertschätzende Haltung dem Menschen gegenüber, die kompetente Betreuung im Bezugspersonensystem und die individuell angepasste Tagesstruktur sollen dem Bewohner Sicherheit und Geborgenheit vermitteln. Gemeinsame Aktivitäten und Anlässe stehen allen im Kull wohnenden BewohnerInnen zur Verfügung. Sei dies die Bewegungstherapie, die Aktivierungstherapie, Feste, gemeinsame Ferien etc. Wer Lust hat, kann auch eine Aufgabe im Kull-Haushalt übernehmen. Das Küchenteam bietet Teil- oder Vollpension und serviert persönlich die abwechslungsreichen Menüs im gemeinsamen Speisesaal. Für die medizinischen sowie psychiatrischen Belange besteht freie Arztwahl. Bei Bedarf steht der Heimarzt Dr. med. H. Bumbacher und der Heimpsychiater, Dr. med. E.Gut (Psychiatriezentrum Hard) zur Verfügung. Die Heime werden zentral verwaltet und von der Geschäftsleitung geführt. Die Geschäftsstelle befindet sich im Wohnheim Kull.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Durchgehend geöffnet
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Liuma AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Liuma AG

Büelstrasse 15, 8604 Volketswil
Liuma AG Ihr zuverlässige Partner für Hauswartungen

ALLES AUS EINER HAND Wir von Liuma AG wissen wie wichtig es ist, sich im Bereich Hauswartung auf einen Profi verlassen zu können. Rascher und zuverlässiger Service ist dabei ebenso wichtig wie ein perfektes Ergebnis. Unser kompetentes und geschultes Team kümmert sich um alle anfallenden Arbeiten in Ihrer Immobilie und betreut mit fachmännischem Know-how und Detailtreue sowohl den Innen- als auch den Aussenbereich. UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK: • Innenreinigung (Treppenhaus und Kellergänge) • Aussenreinigung • Gartenanlagenbetreuung • technische Betreuung (wie z.B. Enthärtungsanlagen) • Winterdienst (Schneeräumung und salzen) • Einstellhallenreinigung • Bootsservice IHRE GARTENANLAGE IN BESTEN HÄNDEN Garten- und Grünanlagen bedürfen einer intensiven und regelmäßigen Pflege. Professioneller und optimaler Unterhalt Ihrer Garten- und Grünanlage ist unsere Leidenschaft. Sehr gerne sorgen wir für ein optimales Erscheinungsbild der Gartenanlage und garantieren Ihnen vom Heckenschnitt über die Unkrautbekämpfung bis zur Rasenpflege einen schnellen und professionellen Service - welcher Sie begeistern wird! ÜBERBLICK ÜBER UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH GARTENARBEITEN: • Formschnitt der Hecken und Bäume • Kanten schneiden • Unkrautbekämpfung • Rasenmähen • Entfernen des Herbstlaubes

PremiumPremium Eintrag
Hauswartungen LiegenschaftenserviceGartenbau und GartenpflegeUnterhaltsreinigungGartenunterhaltReinigungsfirmaFacility ManagementWohnungsreinigung
Büelstrasse 15, 8604 Volketswil
Hauswartungen LiegenschaftenserviceGartenbau und GartenpflegeUnterhaltsreinigungGartenunterhaltReinigungsfirmaFacility ManagementWohnungsreinigung
Liuma AG Ihr zuverlässige Partner für Hauswartungen

ALLES AUS EINER HAND Wir von Liuma AG wissen wie wichtig es ist, sich im Bereich Hauswartung auf einen Profi verlassen zu können. Rascher und zuverlässiger Service ist dabei ebenso wichtig wie ein perfektes Ergebnis. Unser kompetentes und geschultes Team kümmert sich um alle anfallenden Arbeiten in Ihrer Immobilie und betreut mit fachmännischem Know-how und Detailtreue sowohl den Innen- als auch den Aussenbereich. UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK: • Innenreinigung (Treppenhaus und Kellergänge) • Aussenreinigung • Gartenanlagenbetreuung • technische Betreuung (wie z.B. Enthärtungsanlagen) • Winterdienst (Schneeräumung und salzen) • Einstellhallenreinigung • Bootsservice IHRE GARTENANLAGE IN BESTEN HÄNDEN Garten- und Grünanlagen bedürfen einer intensiven und regelmäßigen Pflege. Professioneller und optimaler Unterhalt Ihrer Garten- und Grünanlage ist unsere Leidenschaft. Sehr gerne sorgen wir für ein optimales Erscheinungsbild der Gartenanlage und garantieren Ihnen vom Heckenschnitt über die Unkrautbekämpfung bis zur Rasenpflege einen schnellen und professionellen Service - welcher Sie begeistern wird! ÜBERBLICK ÜBER UNSERE LEISTUNGEN IM BEREICH GARTENARBEITEN: • Formschnitt der Hecken und Bäume • Kanten schneiden • Unkrautbekämpfung • Rasenmähen • Entfernen des Herbstlaubes

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
Hugentobler Hausdienst

Hugentobler Hausdienst

Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus. Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen. Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen. Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. • Gerüstaufbau • Fassadenreinigung • Farbentfernung • Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten • Sanierung bei beschädigtem Verputz • Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

PremiumPremium Eintrag
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerReinigungsfirma
Sägereistrasse 24, 8152 Glattbrugg
Hauswartungen LiegenschaftenserviceMalerReinigungsfirma
Über uns

Wir optimieren unsere Arbeitsabläufe laufend durch Schulung unserer MitarbeiterInnen und einem rigorosem Qualitätsmanagement. Dies, um unseren Auftraggebern unsere Dienstleistungen zu fairen, kostengünstigen Preisen anbieten zu können. Ein leistungsfähiges Backoffice ist das Bindegleid zwischen allen Beteiligten und trägt zu einem angenehmen und motivierendem Betriebsklima bei. Wir setzen immer die modernsten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel ein und lassen bei unserer Auswahl die Umwelt nich ausser Acht. Damit erreichen wir einen qualitativen hohen und umweltverträglichen Standard. Die Werterhaltung ihrer Immobilie liegt uns am Herzen, deshalb liefern wir Ihnen auf Wunsch auch einen Zustandsrapport Ihrer Liegenschaft. Unser Motte: Erst dienen, dann verdienen! Unser Ziel Unser Ziel ist ein nicht zu schnelles Wachstum, damit wir unseren Service immer auf dem hohen Niveau halten können, welches unserer Kunden verdient haben. Im weiteren werden wir unsere Arbeitsabläufe regelmässig weiter optimieren, damit wir weiterhin ein Topqualität zu möglichst fairen Konditionen anbieten können. Liegenschaftsservice Wir können Ihnen eine umfangreiche Palette an Dienstleistungen im Liegenschaftenservice anbieten. Sei dies nun eine Hauswartung als Gesamtlösung, oder aber verschiedene einzelne zu betreuenden Bereiche in Ihrer Liegenschaft. Wir finden zusammen mit Ihnen die passende Lösung und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Leistungsverzeichnis, welches all Ihre Wünsche abdeckt. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Hinsicht bei der Liegenschaftenbetreuung zu entlasten. Wir sind stets dafür besorgt, Ihre Liegenschaft in einem tadellosen Zustand zu halten. Reinigung Um den Wert einer Liegenschaft langfristig zu erhalten, braucht es eine regelmässige Reinigung der verschiedenen Einrichtungen, Oberflächen und Bodenbeläge. Regelmässig ist das Stichwort. Es reicht nicht, hie und da mal eine Reinigung durchzuführen. Es kommt der Zeitpunkt, da sind die zu reinigenden Flächen so stark verschmutzt, dass nur noch eine teure Renovation Ihre Liegenschaft wieder aufwerten kann. Wir lassen es nicht so weit kommen. Wir als Ihr zukünftiger Partner, erstellen zusammen mit Ihnen einen Reinigungsplan, welcher auf die Liegenschaft und Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Eine Kombination zwischen Unterhaltsreinigung, Spezialreinigung und Flächenreinigung ist unabdingbar und ein Muss, wenn einem die Werterhaltung der Liegenschaft am Herzen liegt. Malerarbeiten Seit einigen Jahrzehnten führen wir kompetent und Kostengünstig sämtliche anfallenden Malerarbeiten in der Stad und der Region Zürich und manchmal auch über deren Grenzen hinaus zur vollsten Zufriedenheit unserer Kunden aus. Unsere Erfahrung und unsere Infrastruktur erlaubt es uns, Sie vom Anfang einer Renovation, eines Neubaus oder eines Umbaus bis zur Beendigung der Arbeiten von A-Z kompetent und zuverlässig zu bedienen. Gerne erstellen wir für Sie kostenlos und unverbindlich eine Offerte für sämtliche Neubauten, Umbauten oder Renovationen. Schauen Sie bei uns vorbei. Aus der nebenstehenden Menuauswahl können Sie ersehen, welche Arbeiten wir jederzeit gerne für Sie ausführen. Renovationen Mit der rechtzeitigen Renovation einer Fassade zum Beispiel steigert sich nicht nur der Wert einer Liegenschaft, sondern sie ist natürlich auch schöner anzuschaun. Eine Renovation, sei dies nun die Renovation einer Fassade oder eines Raumes im inneren des Gebäudes ist sehr anspruchsvoll und sollte deshalb von einem Profi ausgeführt werden. Wir von der Firma Hugentobler versichern Ihnen eine kompetente und Fachgerechte Ausführung sämtlicher Renovationsarbeiten beginnend bei der Offerte bis zu Ausführung und Fertigstellung. Wir bedienen Sie von A-Z das heisst, vom Aufbau eines Gerrüstes über die umweltschonende Entfernung von alten Farbschichten bis hin zum Verarbeiten von Putz und Farben. • Gerüstaufbau • Fassadenreinigung • Farbentfernung • Neuanstrich oder spritzen von Fassaden und Räumlichkeiten • Sanierung bei beschädigtem Verputz • Mineralische Verputze Umbauten Unsere Tätigkeit umfasst sämtliche Malerarbeiten im Bereich von Umbauten. Daher verrichtet unsere Malerei von kleinen Arbeiten wie zum Beispiel einer Türe bis zum Bürogebäude die Arbeiten mit unserem eigenen kompetenten Maler-Team. Wir paaren den Einsatz von modernen Applikationsverfahren stets mit der Verwendung von hochwertigen Produkten und umfassendem Service. Dies tun wir nicht nur bei Umbauten sondern auch bei Reparaturen und Versicherungsschäden. Bei Umbauten ist für eine neu zu renovierende Fassadenfläche oder im Innenbereich immer ein Farbanstrich der beste Schutz. Dies trifft selbstverständlich auch bei Neubauten zu. Als umweltbewusste Malerei verwenden wir vor allem Anstrichstoffe die den Umweltansprüchen genügen. Daher setzen unsere Maler auch vergessene Anstrichstoffe wie Ölfarben ein um die Umbauten und Neubauten zu bearbeiten. Schauen Sie sich in der Umgebung um und Sie werden überall Farben sehen die der Maler einer Malerei bei Umbauten als Schutz oder als Schmuck gestrichen hat. Die Anstrichaufbauten die eine Malerei durchführen kann sind heute im Fassaden- und Innenbereich sehr vielfältig geworden. Daher Beraten wir Sie mit unserem Malermeister vor einer Renovation eingehend und suchen für Ihr Objekt und Oberfläche, sei es ein Neubau oder ein Umbau, die beste Lösung. Neubauten Durch die Gestaltung der Fassaden, Räume und Wände werden neuen Häusern und Gebäuden im Zusammenspiel von Boden, Lichtsystemen und Einrichtungen erst Lebendigkeit verliehen. Die Atmosphäre wird dadurch erst geschaffen. In einer Beratung wird schnell erkannt, welche Farben, Strukturen und Techniken sich für eine individuelle Raumgestaltung eignen. In einem Konzept werden die Farben festgehalten. Mit äusserster Sorgfalt setzt die Firma Hugentobler Malerarbeiten den Anstrich anhand diesem Farbkonzept, viel Leidenschaft und handwerklicher Gewandtheit um.

 Geschlossen – Öffnet in einer Stunde
* Wünscht keine Werbung