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Anwaltsbüro in Zentralschweiz (Region)

: 451 Einträge
SR

Schilliger Recht

6300 Zug
AnwaltNotar
 Offen – Schliesst oggi alle 12:00
SR

Sigg Ralph

Obermattweg 12, 6052 Hergiswil
AnwaltNotar
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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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