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Gesellschaft in Zentralschweiz (Region)

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 20 Bewertungen

Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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NotarAdvokaturbüro
Marktgasse 46, 4900 Langenthal
NotarAdvokaturbüro

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Kühnlein Specker Isabel

Kühnlein Specker Isabel

Theaterstrasse 3, 8400 Winterthur
Anwaltskanzlei Kühnlein Specker

Forensisch und beratend tätig in den Rechtsbereichen: • Stiftungsrecht (insbesondere gemischte Stiftungen mit Familienstiftungszweck) • Erbrecht (Beratung von Familien oder einzelnen Personen, Abwicklung/Teilung von Nachlässen (inkl. Vorsorgeaufträge / Patientenverfügungen / bäuerliches Bodenrecht) • Vertragsrecht • Bankenrecht • Vereinsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Corporate Governance & Compliance • Director's and officers' liability law (Verantwortlichkeitsrecht) • Arbeitsrecht (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) • Übriges Zivilrecht (ohne Scheidungen) • Wettbewerbsrecht • öffentliches Wirtschaftsrecht Als Anwältin befasst sich Isabel Kühnlein Specker mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen, mit Problemstellungen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Erbrechts, mit der Abwicklung von Nachlässen, mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Stiftungsrecht (darunter fällt auch der strategische Aufbau, Umbau und die Betreuung von Unternehmensstiftungen mit Familienstiftungs-, sozialen und philantropischen Zwecksetzungen (sog. gemischte Stiftungen). Isabel Kühnlein Specker befasst sich insbesondere auch mit der Beratung, Problemstellungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrechts (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden), mit Streitigkeiten aus dem Verantwortlichkeitsrechts (director’s and officer’s liability), sowie Streitigkeiten aus sämtlichen übrigen Bereichen des Zivil- und Obligationenrechts (ohne Scheidungen).

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AnwaltRechtsberatungAnwaltsbüro
Theaterstrasse 3, 8400 Winterthur
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Anwaltskanzlei Kühnlein Specker

Forensisch und beratend tätig in den Rechtsbereichen: • Stiftungsrecht (insbesondere gemischte Stiftungen mit Familienstiftungszweck) • Erbrecht (Beratung von Familien oder einzelnen Personen, Abwicklung/Teilung von Nachlässen (inkl. Vorsorgeaufträge / Patientenverfügungen / bäuerliches Bodenrecht) • Vertragsrecht • Bankenrecht • Vereinsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Corporate Governance & Compliance • Director's and officers' liability law (Verantwortlichkeitsrecht) • Arbeitsrecht (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) • Übriges Zivilrecht (ohne Scheidungen) • Wettbewerbsrecht • öffentliches Wirtschaftsrecht Als Anwältin befasst sich Isabel Kühnlein Specker mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen, mit Problemstellungen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Erbrechts, mit der Abwicklung von Nachlässen, mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Stiftungsrecht (darunter fällt auch der strategische Aufbau, Umbau und die Betreuung von Unternehmensstiftungen mit Familienstiftungs-, sozialen und philantropischen Zwecksetzungen (sog. gemischte Stiftungen). Isabel Kühnlein Specker befasst sich insbesondere auch mit der Beratung, Problemstellungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrechts (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden), mit Streitigkeiten aus dem Verantwortlichkeitsrechts (director’s and officer’s liability), sowie Streitigkeiten aus sämtlichen übrigen Bereichen des Zivil- und Obligationenrechts (ohne Scheidungen).

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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Kühnlein Specker Isabel

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Forensisch und beratend tätig in den Rechtsbereichen: • Stiftungsrecht (insbesondere gemischte Stiftungen mit Familienstiftungszweck) • Erbrecht (Beratung von Familien oder einzelnen Personen, Abwicklung/Teilung von Nachlässen (inkl. Vorsorgeaufträge / Patientenverfügungen / bäuerliches Bodenrecht) • Vertragsrecht • Bankenrecht • Vereinsrecht • Handels- und Gesellschaftsrecht • Corporate Governance & Compliance • Director's and officers' liability law (Verantwortlichkeitsrecht) • Arbeitsrecht (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden) • Übriges Zivilrecht (ohne Scheidungen) • Wettbewerbsrecht • öffentliches Wirtschaftsrecht Als Anwältin befasst sich Isabel Kühnlein Specker mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen, mit Problemstellungen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Erbrechts, mit der Abwicklung von Nachlässen, mit der Beratung von Familien, einzelnen Personen und Streitigkeiten/Prozessen aus dem Bereich des Stiftungsrecht (darunter fällt auch der strategische Aufbau, Umbau und die Betreuung von Unternehmensstiftungen mit Familienstiftungs-, sozialen und philantropischen Zwecksetzungen (sog. gemischte Stiftungen). Isabel Kühnlein Specker befasst sich insbesondere auch mit der Beratung, Problemstellungen und Streitigkeiten aus dem Vertragsrecht, dem Vereinsrecht, dem Arbeitsrechts (inkl. Gesamtarbeitsvertragsrecht etwa im Rahmen von Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber-/Arbeitnehmerverbänden), mit Streitigkeiten aus dem Verantwortlichkeitsrechts (director’s and officer’s liability), sowie Streitigkeiten aus sämtlichen übrigen Bereichen des Zivil- und Obligationenrechts (ohne Scheidungen).

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