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beratung in zieglerstrasse

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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VertretungenInstitutFamilienberatung
Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AG

Zieglerstrasse 26, 3007 Bern

Leistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitung
Zieglerstrasse 26, 3007 Bern
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitung

Leistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.

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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AG

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Leistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitung
Zieglerstrasse 26, 3007 Bern
BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitung

Leistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.

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