Filterinstitut in zieglerstrasse: 3 Einträge KartenansichtInstitut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuInstitut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernVertretungen•Institut•FamilienberatungAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Anrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Bärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuBärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•BeratungTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1)Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menuBestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•TrauerbegleitungLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu* Wünscht keine WerbungVerwandte Suchanfragen:Trauerbegleitung in ZieglerstrasseBestattungen in ZieglerstrasseBestattungsinstitut in ZieglerstrasseVertretungen in ZieglerstrasseBeratung in ZieglerstrasseFamilienberatung in ZieglerstrasseIn anderen Städten:Anstalt in Région lémanique (Region)Anstalt in Waadt (Region)Anstalt in Espace Mittelland (Region)Anstalt in Rund um den Genfersee (Region)Anstalt in La Côte (Region)local.chZieglerstrasseInstitut zieglerstrasse
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernVertretungen•Institut•FamilienberatungAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Anrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Bärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Bärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•BeratungTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1)Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•TrauerbegleitungLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für OpfervertretungZieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 BernVertretungen•Institut•FamilienberatungAllgemeinesDas Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.Anrufen*Termin reservierenReservierenTermin reservierenOpen menuWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3)Bärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Bärtschi BestattungenZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•Trauerbegleitung•BeratungTopserviceWurden in allen Belangen von Herrn Bärtschi hervorragend betreut und bedient.11. Juli 2018, lindermarcBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen5.0 / 5 (3) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Durchgehend geöffnetBewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1)Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu
Bestattungsdienst Hedy Linder-Walther AGZieglerstrasse 26, 3007 BernBestattungen•Bestattungsinstitut•TrauerbegleitungLeistungen im Todesfall Die Mitarbeiter des Bestattungsdienstes Hedy Linder-Walther AG begegnen Ihnen und der ganzen Trauerfamilie mit Einfühlungsvermögen und Diskretion unter Berücksichtigung der besonderen Umstände eines Todesfalles, einer Bestattung, Abdankung und der damit verbundenen Trauer. Alle Menschen, unabhängig deren Glaubensbekenntnisse und Bräuche, werden zu Lebzeiten und nach dem Tod geachtet und mit Verständnis und Würde behandelt. Unsere konkreten Dienstleistungen bei einem Todesfall • Tag und Nacht, Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen stehen wir zu Ihrer Verfügung • Auf Wunsch der Trauerfamilie erledigen wir sämtliche administrativen Arbeiten (Spital, Heim, AHV, Zivil- und Bestattungsamt) und informieren Sie darüber • Auf Wunsch organisieren wir für Sie Sarg, Einsargung, Sargausstattung, Kränze und Blumenschmuck, Trauerfeier, Beisetzung (Beerdigung/Begräbnis), Urnenbeisetzung, Grab, Grabstein oder Grabkreuz, Grabbepflanzung und Grabpflege und sorgen für den reibungslosen Ablauf der Abdankungsfeier • Leidzirkulare (Todesanzeigen), Trauerkarten und Danksagungen drucken wir für Sie innert kürzester Zeit • Wir besorgen und organisieren Bestattungswagen für In- und Auslandtransporte (Rücktransport/Rückführung) • Auf Wunsch beraten wir Sie über Sterbevorsorge (Sterbeberatung), führen Trauergespräche und leisten Trost und Trauerbegleitung • Für diskrete, pünktliche und zuvorkommende Arbeit und einfühlsame Betreuung verpflichten wir uns • Die Bestatter und weiteren Mitarbeiter der Hedy Linder-Walther AG verpflichten sich, Ihnen nichts aufzuzwingen und Ihnen in allem freie Wahl zu lassen • Wir gewährleisten Ihnen Artikel und Dienstleistungen, welche im Einklang mit Ihrem Budget stehen Für die Bestellung der Info-Broschüre "Vorsorge für den Todesfall" benützen Sie bitte unser Kontaktformular.Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung5.0 / 5 (1) Durchgehend geöffnetAnrufen*Weitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenWeitere KontaktmöglichkeitenOpen menu