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Verwaltung in Zimmerberg (Region)

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Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen

Kind/ Jugend/ Familie Gemeinde Horgen

Zugerstrasse 46, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

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Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Gemeindepolizei Horgen

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Gemeindepolizei Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Gemeindepolizei Horgen

Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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Gehört zum Bereich Gesellschaft Die Abteilung Kind/Jugend/Familie erbringt in enger Zusammenarbeit mit den beiden Kirchgemeinden Dienstleistungen in den ausserschulischen Fachbereichen Arbeit, Familie (familienergänzende Betreuung), Freizeit (Drehscheibe, Kinderbüro, Alte Schule), Schule, Öffentlichkeit und Politik. Hauptaufgaben • Betrieb von Kindertagesstätten (Krippen/Hort) • Aufsuchende Arbeit und Angebote für Kinder und Jugendliche • Zur Verfügung Stellung von Infrastrukturangeboten für Jugendliche (Bandräume, Partyräume) • Vermittlung von Tagespflegeplätzen (Tagesfamilien) • Erarbeitung und Umsetzung der Horgner Kinder- und Jugendpolitik Der Abteilung Kind/Jugend/Familie gehört folgender Fachbereich an: • Familienergänzende Betreuung Newsletter Informationen zum Newsletter der Abteilung Kind/Jugend/Familie finden Sie unter Newsletter . Veranstaltungen Aktuelle Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungskalender . Weiterführende Links www.dreh-horgen.ch Offene Jugendarbeit Horgen www.alteschule.ch Alte Schule www.kinderbuero-horgen.ch Offene Arbeit mit Kindern Jugendarbeit Kanton/Bund/Private www.doj.ch Dachverband Jugendarbeit Schweiz www.okaj.ch Kinder- und Jugendförderung Kanton Zürich www.infoklick.ch Verein Jugendförderung Schweizwww.jugendarbeit.ch Beratung/Lehrstellen www.berufsberatung.zh.ch Berufsberatung Kanton www.lehrlinge.ch Kabel - Fragen zur Lehre www.lehrstellenboerse.ch Lehrstellenvermittlung www.samowar.ch Suchtprävention und Jugendberatung www.ajb.zh.ch Amt für Jugend- und Berufsberatung

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Polizeinotruf: 117 Feuerwehr: 118 Rettungsdienst: 144 Aktuelle Meldungen sowie Informationen der kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich finden Sie unter: Kommunalen Polizeikorps des Kantons Zürich . Weitere Informationen zu Kriminalitätsgeschehen und die Verkehrsunfälle im ganzen Kantonsgebiet finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Zürich: Zahlen und Fakten . Gehört zum Bereich Gesellschaft Allgemeine Aufgaben der Gemeindepolizei, im Rahmen des generellen Auftrags des Gemeinderats, insbesondere: • Verhinderung und Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Beseitigung von Störungen • Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verzeigung strafbarer Handlungen • Verwaltungspolizei • Erledigung polizeilicher Aufträge der Gemeindebehörden und interner Amtsstellen • Erledigung von auswärtigen Rechtshilfegesuchen • Führung des Fundbüros • Ahndung von Polizeiübertretungen • Ordnungsbussenverarbeitung • Ausstellung von Waffenerwerbsbewilligungen • Taxiwesen • Verkehrspolizei • Überwachung und Kontrolle des fliessenden und ruhenden Strassenverkehrs • Kontrolle und Umsetzung der Nachtparkverordnung • Erteilung von Verkehrsunterricht an der Volksschule • Organisation und Leitung des Verkehrsdienstes bei öffentlichen Anlässen • Kriminalpolizei • Erledigung von Delikten im Übertretungsstrafrecht • Unterstützung der Kantonspolizei • Raumbelegung Dorfplatz/Piazza

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