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Kleinkindberatung

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KantonaleGerichtKantonale Verwaltung
Freischützgasse 1, 8004 ZürichPostfach, 8090 Zürich
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich

Das Verwaltungsgericht mit Sitz in der Stadt Zürich ist oberste kantonale Gerichtsinstanz im Bereich des Verwaltungsrechts. Es hat sowohl kantonales Recht als auch grosse Teile des Bundesverwaltungsrechts anzuwenden. Anfechtbar vor Verwaltungsgericht sind in erster Linie Entscheide des Regierungsrats, der Direktionen, der Bezirksräte, des Baurekursgerichts und des Steuerrekursgerichts. In bestimmten Fällen urteilt das Verwaltungs­gericht als erste Instanz, beispielsweise bei einer Klage. Das Verwaltungsgericht fällt jährlich rund 1000 Urteile aus verschiedensten Rechtsgebieten, darunter Streitigkeiten betreffend Raumplanungs-, Bau- und Umweltschutzrecht, Steuerrecht, Personalrecht, Bildung, Sozialhilfe, Gesundheitswesen, Beschaffungswesen, Migrationsrecht, Straf- und Massnahmenvollzug, Administrativmassnahmen im Strassenverkehr oder Polizeirecht. Die zurzeit fünf voll- und zwölf teilamtlichen Richter und Richterinnen und zwölf Ersatzmitglieder werden vom Kantonsrat für eine Amtsdauer von sechs Jahren gewählt. Sie werden in ihrer richterlichen Tätigkeit von rund 20 Gerichtsschreibern und Gerichtsschreiberinnen und sechs Verwaltungssekretären und -sekretärinnen unterstützt.

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Anwaltsbüro Tobler

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Schifflände 5, 8001 ZürichPostfach, 8024 Zürich
Herzlich Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Website von Rechtsanwalt Felix Tobler Sie suchen einen erfahrenen, kompetenten und engagierten Rechtsanwalt in Zürich, 01 als vorausschauenden und rechtskundigen Berater bei wichtigen persönlichen oder beruflichen Entscheidungen, 02 als Begleiter und Berater auf längere Dauer, zum Beispiel als Familienanwalt, externen Rechtsberater oder Mitglied eines Gesellschaftsorgans, 03 als Rechtsbeistand in einer Konfliktsituation. Meine Anwaltstätigkeit beruht auf folgendem Berufsverständnis: 01 Mandant/Mandantin und Anwalt bilden ein Team , das die im konkreten Fall optimale Lösung gemeinsam erarbeitet und umsetzt. Der Anwalt ist für die Beurteilung der rechtlichen Chancen, Risiken und Grenzen verantwortlich und zeigt diese auf. Die Eigenverantwortung des Mandanten/der Mandantin bleibt gewahrt. Bei Bedarf (namentlich in persönlichen oder familiären Konfliktsituationen) stellt sich der Anwalt schützend vor seinen Mandanten/seine Mandantin. 02 Grundsätzlich sollen in Konfliktsituationen einvernehmliche Lösungen mit der Gegenpartei angestrebt werden, da Gerichts- und Verwaltungsverfahren eine höchst ineffiziente Art der Konfliktbearbeitung darstellen. Wo indessen ein Kompromiss nicht möglich ist, setze ich mich vor Gerichten und Behörden kraftvoll und hartnäckig für die Interessen meiner Mandantinnen und Mandanten ein. 03 In Konfliktsituationen greift ein rein juristischer oder finanzieller Lösungsansatz zu kurz. Das Leben geht nach der einvernehmlichen oder durch Urteil erfolgten Konfliktbeendigung weiter. Ehepaare bleiben auch nach der Scheidung miteinander verbunden (durch Kinder, Enkel und gemeinsame Freunde), ebenso Verwandte nach der Erbteilung. Es ist daher vernünftig und weitsichtig , im Konflikt nicht nur die eigenen Interessen, sondern auch Anstand und Fairness zu wahren. 04 Mit zahlreichen Mandantinnen und Mandanten verbinden mich langjährige (zum Teil generationenübergreifende), persönliche und vertrauensvolle Mandatsverhältnisse. Diese Form der Zusammenarbeit empfiehlt sich namentlich für Familien und Familiengesellschaften. 05 In der Berufsausübung befolge ich den Grundsatz „Stark in der Sache, höflich in der Form“. Ich lege grossen Wert auf sorgfältige, klare und verständliche Formulierungen. Tätigkeitsgebiete Ehe und Familie Ehe- und Erbverträge, Konkubinatsverträge Beratung bei Ehetrennung, Trennungsvereinbarungen Beratung bei Scheidung, Scheidungsvereinbarungen Gerichtliche Vertretung in Eheschutz- und Scheidungsverfahren Abänderung von Trennungs- und Scheidungsurteilen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Kindern und jungen Erwachsenen (in Ausbildung) Vererben und Teilen Nachlassplanung Übertragung von Liegenschaften (zu Lebzeiten und von Todes wegen) Ehe- und Erbverträge, Testamente Willensvollstreckung Erbenvertretung in Erbteilungen Arbeitsverhältnis und Personalwesen Privates und öffentliches Arbeits- und Personalrecht Anstellungsverträge, Personalreglemente Beendigung des Anstellungsverhältnisses, Aufhebungsvereinbarungen Arbeitszeugnisse Vorsorge und Betreuung Beratung und Massnahmen im Hinblick auf Urteilsunfähigkeit und Tod Instrumente der eigenen Vorsorge (Vollmacht, Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung) Betreuung von schutzbedürftigen/urteilsunfähigen Erwachsenen (als Vorsorgebeauftragter oder Beistand) Vereine und Stiftungen Statuten von Vereinen/Verbänden Rechtsberatung von Vereins-/Verbandsorganen Stiftungsurkunden, Stiftungsreglemente Änderung der Organisation und des Zwecks von Stiftungen Rechtsberatung von Stiftungsorganen Staat und Verwaltung Beurteilung und Anfechtung von Verwaltungsakten Rechtsberatung von Behörden und Ämtern Gesuche um öffentlichrechtliche Bewilligungen (exkl. Baubewilligungen)

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