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Partei in Zürich

: 174 Einträge
 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
DM

Dr. med. Riederer Erich

Bleicherweg 52, 8002 Zürich
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Nervenkrankheiten (Neurologie)Ärzte
 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
Medical Aesthetic Urs Benz

Medical Aesthetic Urs Benz

Marktplatz 9, 9400 Rorschach
Siebzehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Fettabsaugung

Ausbildung Humanistisches Gymnasium mit Lyceum (Philosophie) im Kollegium Appenzell Medizinstudium in Zürich Assistenzarzt in Chirurgie, Gynäkologie, Geburtenhilfe, innere Medizin, Orthopädie und Rehabilitation Fettabsaugung Lipödem Liposculpture ist die perfekte Methode zur gezielten und dauerhaften Entfernung störender Rundungen und Fettpolster. Sie erlaubt feinste, exakt dosierte Fettpolsterreduktion an Bauch, Taille, Hüften, Gesäss, Oberarmen oder Beinen durch nur winzige Schnitte an unauffälligen Stellen. Eignung Für einen derartigen Eingriff kommen Frauen und Männer im Alter von 18 bis ca. 80 Jahren in Frage, welche nicht unter schweren Krankheiten leiden. Das Bindegewebe sollte aussreichend elastisch sein. Die zu behandelten Stellen müssen lokal störende Zonen sein. Eine generelle Fettreduktion ist mit Liposuction nicht möglich. Zonen Behandelt werden können folgende Zonen: Kinn Oberarm männliche Brüste Bauch Hüfte Oberschenkel aussen (Reiterhosen) Oberschenkel innen Knie innen Waden - Unterschenkel Kosten "Ich kämpfe für die faire Preispolitik in meiner Branche. Deshalb bezahlen Sie bei mir bis zu 70% weniger als bei Mitbewerbern..." Basispreis inkl. 1. Zone 2500,- Jede weitere Zone 800,- Kompressionsmieder 50,- bis 200,- Eine genaue Kosteneinschätzung kann erst nach einer Untersuchung gegeben werden. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.

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Fettabsaugen LiposuktionÄsthetische Medizin
Marktplatz 9, 9400 Rorschach
Fettabsaugen LiposuktionÄsthetische Medizin
Siebzehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Fettabsaugung

Ausbildung Humanistisches Gymnasium mit Lyceum (Philosophie) im Kollegium Appenzell Medizinstudium in Zürich Assistenzarzt in Chirurgie, Gynäkologie, Geburtenhilfe, innere Medizin, Orthopädie und Rehabilitation Fettabsaugung Lipödem Liposculpture ist die perfekte Methode zur gezielten und dauerhaften Entfernung störender Rundungen und Fettpolster. Sie erlaubt feinste, exakt dosierte Fettpolsterreduktion an Bauch, Taille, Hüften, Gesäss, Oberarmen oder Beinen durch nur winzige Schnitte an unauffälligen Stellen. Eignung Für einen derartigen Eingriff kommen Frauen und Männer im Alter von 18 bis ca. 80 Jahren in Frage, welche nicht unter schweren Krankheiten leiden. Das Bindegewebe sollte aussreichend elastisch sein. Die zu behandelten Stellen müssen lokal störende Zonen sein. Eine generelle Fettreduktion ist mit Liposuction nicht möglich. Zonen Behandelt werden können folgende Zonen: Kinn Oberarm männliche Brüste Bauch Hüfte Oberschenkel aussen (Reiterhosen) Oberschenkel innen Knie innen Waden - Unterschenkel Kosten "Ich kämpfe für die faire Preispolitik in meiner Branche. Deshalb bezahlen Sie bei mir bis zu 70% weniger als bei Mitbewerbern..." Basispreis inkl. 1. Zone 2500,- Jede weitere Zone 800,- Kompressionsmieder 50,- bis 200,- Eine genaue Kosteneinschätzung kann erst nach einer Untersuchung gegeben werden. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.

 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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Glanzmann Baumetier GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Glanzmann Baumetier GmbH

Im Flueholz 7, 5400 Baden
Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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BauexpertisenBauherrenberatungBauberatungBaumanagementBauökonomieImmobilienExpertisen
Im Flueholz 7, 5400 Baden
BauexpertisenBauherrenberatungBauberatungBaumanagementBauökonomieImmobilienExpertisen
Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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Augenzentrum Turicum Dietikon

Augenzentrum Turicum Dietikon

Zürcherstrasse 48, 8953 Dietikon

Augenzentrum Turicum AG in Dietikon – Ihr Augenarzt für Zürich und Aargau Seit 2001 ist das Augenzentrum Turicum AG Ihre führende Adresse für Augenheilkunde in Dietikon , zentral gelegen im Limmattal , nahe Zürich und dem Kanton Aargau . Wir bieten modernste Diagnostik , Behandlungen und Augenchirurgie , basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Augenheilkunde. Unser Team legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und verwendet die neuesten Technologien, um die Gesundheit Ihrer Augen zu sichern. Hochwertige Augenheilkunde in Zürich und Aargau Unter der Leitung von Dr. Tobias Koller bieten wir umfassende Augenuntersuchungen und Behandlungen an. Mit modernsten Diagnosegeräten sichern wir eine präzise Behandlung von Augenkrankheiten wie Grüner Star (Glaukom) , Grauer Star und Makuladegeneration . Ein besonderer Fokus liegt dabei auf präventiven Maßnahmen, um Augenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Unsere Leistungen im Augenzentrum Turicum Klassische Augenuntersuchungen • Refraktionsmessung : Präzise Ermittlung Ihrer Brillenwerte zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. • Augendruckmessung : Zur Früherkennung von Grüner Star (Glaukom) und der Vermeidung von Folgeerkrankungen. • Diagnostik der Augenstrukturen : Umfassende Untersuchung der Netzhaut , Hornhaut und anderen Augenstrukturen, um Krankheiten wie Grauer Star oder Netzhautablösung frühzeitig zu erkennen. • Behandlung von Augenentzündungen : Effektive Therapien bei Bindehautentzündungen , Hornhautentzündungen und anderen entzündlichen Augenerkrankungen. Spezialuntersuchungen und Behandlungen • Schielbehandlung und Sehschule : Frühzeitige Diagnose und Therapie von Schielen bei Kindern und Erwachsenen. • Keratoconus-Behandlung : Spezialisierung auf die Behandlung dieser fortschreitenden Hornhauterkrankung, inklusive Sprechstunden im IROC Augenzentrum in Zürich. • OCT-Untersuchung : Hochauflösende Netzhautuntersuchungen mittels Optischer Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung von Netzhauterkrankungen. Chirurgische Eingriffe im Augenzentrum Turicum Im IROC Augenzentrum in Zürich führt Dr. Tobias Koller regelmäßig Laserchirurgie zur Korrektur von Sehfehlern durch, wie Kurzsichtigkeit , Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung . Diese Verfahren verbessern nachhaltig die Sehkraft und Lebensqualität unserer Patienten. Warum das Augenzentrum Turicum AG? Mit über 20 Jahren Erfahrung in der modernen Augenheilkunde und einer Spezialisierung auf Laserschirurgie , sind wir Ihre erste Wahl für Augenbehandlungen in der Region Zürich und Aargau . Wir bieten individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sehkraft und Augengesundheit. Jetzt Termin vereinbaren Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin in unserem Augenzentrum Turicum in Dietikon . Ob präventive Untersuchung, spezialisierte Behandlung oder chirurgische Eingriffe – wir bieten Ihnen modernste Diagnostik und eine sichere Behandlung. Augenzentrum Turicum AG – Ihr Augenarzt im Limmattal nahe Zürich und Aargau . Spezialisiert auf moderne Augenheilkunde , Laserschirurgie und individuelle Patientenbetreuung. • Koller Augenarzt • Augenzentrum Turicum • Augenarzt Aargau • Augenzentrum Aargau • Augenklinik Zürich • Augenarzt Zürich • Augenheilkunde • Ophthalmologie • Augenkrankheiten behandeln • grauer Star • Grüner Star • Sehschwäche behandeln • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Astigmatismus • Augenarzt Dietikon • Augenarzt Erlenbach • rote Augen • Augenentzündung • Hornhautverkrümmung • Netzhautablösung • Makuladegeneration • Augenoperation • Augenuntersuchung • Augenlaser • Augenchirurgie • Sehtest • Brille anpassen • Kontaktlinsen • trockene Augen • Augentropfen • Augenlidkorrektur • Augenärztliche Untersuchung • Kinderaugenarzt • Augenarzt für Senioren • Augenzentrum Zürich • Kataraktoperation • Glaukombehandlung • Augenarzt für Diabetiker • Schielen Behandlung • Hornhautbehandlung • Augenarzt Notdienst • Augenarzttermin online • Augenarzt Sprechstunde • Spezialsprechstunde Augen • Sehstörungen • Augenheilkunde Zürich • Augenprobleme • Augenarzt Notfall • Augenarzt Keratoconus • Augenarztzentrum Zürich • Augenärzte Aargau • Augenarzt für Allergien • Bindehautentzündung • Augenarzt für Kinder • Lidkorrektur • Augenarzt Vorsorge • Sehkraft verbessern • Augenoperation Zürich • Augenarzt Limmattal • Augenarzttermin buchen • Augen-OPs Zürich • Netzhautuntersuchung • Netzhauterkrankung • Hornhauttransplantation • Intraokularlinsen • Sehleistung verbessern • Hornhautkollagenvernetzung • Frühzeitige Diagnose Augenkrankheiten • Augenlasern Zürich • Augendiagnose • Augenerkrankungen Therapie • Augenspezialist Zürich • Augenuntersuchung Aargau • Rote Augen Ursachen • Augenarzt Zürich Nord • Sehnerv Untersuchung • Augenheilkunde Erlenbach • Augenarzt für Erwachsene • Kataraktbehandlung • Keratoconus Behandlung • Keratoconus Spezialist • Fehlsichtigkeit • Augenchirurgie Zürich • Augenarzt Erfahrung • Moderne Augenmedizin • Augenarzt im Limmattal • Augenerkrankungen Erlenbach • Augenzentrum Zürich West • Vorsorgeuntersuchung Augen • Augenarzt OP • Operation grauer Star • Sehstörungen abklären • Augenarzt Brugg • Hornhauterkrankungen • Augentumorbehandlung • Lidoperation • Augenarzt Behandlungskosten • Laserbehandlung Augen • Augenärztlicher Rat

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OphthalmologieAugenzentrumAugenarztAugentrainingAugenklinikÄrzte
Zürcherstrasse 48, 8953 Dietikon
OphthalmologieAugenzentrumAugenarztAugentrainingAugenklinikÄrzte

Augenzentrum Turicum AG in Dietikon – Ihr Augenarzt für Zürich und Aargau Seit 2001 ist das Augenzentrum Turicum AG Ihre führende Adresse für Augenheilkunde in Dietikon , zentral gelegen im Limmattal , nahe Zürich und dem Kanton Aargau . Wir bieten modernste Diagnostik , Behandlungen und Augenchirurgie , basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Augenheilkunde. Unser Team legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und verwendet die neuesten Technologien, um die Gesundheit Ihrer Augen zu sichern. Hochwertige Augenheilkunde in Zürich und Aargau Unter der Leitung von Dr. Tobias Koller bieten wir umfassende Augenuntersuchungen und Behandlungen an. Mit modernsten Diagnosegeräten sichern wir eine präzise Behandlung von Augenkrankheiten wie Grüner Star (Glaukom) , Grauer Star und Makuladegeneration . Ein besonderer Fokus liegt dabei auf präventiven Maßnahmen, um Augenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Unsere Leistungen im Augenzentrum Turicum Klassische Augenuntersuchungen • Refraktionsmessung : Präzise Ermittlung Ihrer Brillenwerte zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. • Augendruckmessung : Zur Früherkennung von Grüner Star (Glaukom) und der Vermeidung von Folgeerkrankungen. • Diagnostik der Augenstrukturen : Umfassende Untersuchung der Netzhaut , Hornhaut und anderen Augenstrukturen, um Krankheiten wie Grauer Star oder Netzhautablösung frühzeitig zu erkennen. • Behandlung von Augenentzündungen : Effektive Therapien bei Bindehautentzündungen , Hornhautentzündungen und anderen entzündlichen Augenerkrankungen. Spezialuntersuchungen und Behandlungen • Schielbehandlung und Sehschule : Frühzeitige Diagnose und Therapie von Schielen bei Kindern und Erwachsenen. • Keratoconus-Behandlung : Spezialisierung auf die Behandlung dieser fortschreitenden Hornhauterkrankung, inklusive Sprechstunden im IROC Augenzentrum in Zürich. • OCT-Untersuchung : Hochauflösende Netzhautuntersuchungen mittels Optischer Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung von Netzhauterkrankungen. Chirurgische Eingriffe im Augenzentrum Turicum Im IROC Augenzentrum in Zürich führt Dr. Tobias Koller regelmäßig Laserchirurgie zur Korrektur von Sehfehlern durch, wie Kurzsichtigkeit , Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung . Diese Verfahren verbessern nachhaltig die Sehkraft und Lebensqualität unserer Patienten. Warum das Augenzentrum Turicum AG? Mit über 20 Jahren Erfahrung in der modernen Augenheilkunde und einer Spezialisierung auf Laserschirurgie , sind wir Ihre erste Wahl für Augenbehandlungen in der Region Zürich und Aargau . Wir bieten individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sehkraft und Augengesundheit. Jetzt Termin vereinbaren Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin in unserem Augenzentrum Turicum in Dietikon . Ob präventive Untersuchung, spezialisierte Behandlung oder chirurgische Eingriffe – wir bieten Ihnen modernste Diagnostik und eine sichere Behandlung. Augenzentrum Turicum AG – Ihr Augenarzt im Limmattal nahe Zürich und Aargau . Spezialisiert auf moderne Augenheilkunde , Laserschirurgie und individuelle Patientenbetreuung. • Koller Augenarzt • Augenzentrum Turicum • Augenarzt Aargau • Augenzentrum Aargau • Augenklinik Zürich • Augenarzt Zürich • Augenheilkunde • Ophthalmologie • Augenkrankheiten behandeln • grauer Star • Grüner Star • Sehschwäche behandeln • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Astigmatismus • Augenarzt Dietikon • Augenarzt Erlenbach • rote Augen • Augenentzündung • Hornhautverkrümmung • Netzhautablösung • Makuladegeneration • Augenoperation • Augenuntersuchung • Augenlaser • Augenchirurgie • Sehtest • Brille anpassen • Kontaktlinsen • trockene Augen • Augentropfen • Augenlidkorrektur • Augenärztliche Untersuchung • Kinderaugenarzt • Augenarzt für Senioren • Augenzentrum Zürich • Kataraktoperation • Glaukombehandlung • Augenarzt für Diabetiker • Schielen Behandlung • Hornhautbehandlung • Augenarzt Notdienst • Augenarzttermin online • Augenarzt Sprechstunde • Spezialsprechstunde Augen • Sehstörungen • Augenheilkunde Zürich • Augenprobleme • Augenarzt Notfall • Augenarzt Keratoconus • Augenarztzentrum Zürich • Augenärzte Aargau • Augenarzt für Allergien • Bindehautentzündung • Augenarzt für Kinder • Lidkorrektur • Augenarzt Vorsorge • Sehkraft verbessern • Augenoperation Zürich • Augenarzt Limmattal • Augenarzttermin buchen • Augen-OPs Zürich • Netzhautuntersuchung • Netzhauterkrankung • Hornhauttransplantation • Intraokularlinsen • Sehleistung verbessern • Hornhautkollagenvernetzung • Frühzeitige Diagnose Augenkrankheiten • Augenlasern Zürich • Augendiagnose • Augenerkrankungen Therapie • Augenspezialist Zürich • Augenuntersuchung Aargau • Rote Augen Ursachen • Augenarzt Zürich Nord • Sehnerv Untersuchung • Augenheilkunde Erlenbach • Augenarzt für Erwachsene • Kataraktbehandlung • Keratoconus Behandlung • Keratoconus Spezialist • Fehlsichtigkeit • Augenchirurgie Zürich • Augenarzt Erfahrung • Moderne Augenmedizin • Augenarzt im Limmattal • Augenerkrankungen Erlenbach • Augenzentrum Zürich West • Vorsorgeuntersuchung Augen • Augenarzt OP • Operation grauer Star • Sehstörungen abklären • Augenarzt Brugg • Hornhauterkrankungen • Augentumorbehandlung • Lidoperation • Augenarzt Behandlungskosten • Laserbehandlung Augen • Augenärztlicher Rat

 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
 Geschlossen bis lunedì alle 07:00
Ehrat AG - Gipser- und Malerarbeiten, Aussenisolationen in der Region Limmattal

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Ehrat AG - Gipser- und Malerarbeiten, Aussenisolationen in der Region Limmattal

Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon

Ehrat AG – Ihr Fachbetrieb für Gipserarbeiten, Malerarbeiten und Fassadenisolationen in Dietikon Herzlich willkommen bei der Ehrat AG – Ihr traditionsreicher Partner für professionelle Gipserarbeiten, Malerarbeiten und hochwertige Aussenisolierungen in Dietikon und Umgebung . Seit der Gründung im Jahr 1932 steht unser Familienbetrieb für Qualität, Zuverlässigkeit und fachmännische Handwerkskunst. Bereits in dritter Generation verbinden wir bewährtes Know-how mit innovativen Techniken, um langlebige und überzeugende Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu realisieren. Wir legen großen Wert auf präzise Ausführung , individuelle Beratung und den Einsatz hochwertiger Materialien . Ob Neubau, Renovierung oder Sanierung – wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch jedes Projekt. Unser eingespieltes Team überzeugt durch Erfahrung, Engagement und ein Auge fürs Detail. Unser umfassendes Leistungsangebot umfasst: • Gipserarbeiten und Verputzarbeiten • Malerarbeiten für Innen und Außen • Fassadenrenovationen und Fassadenanstriche • Aussenwärmedämmung (WDVS) – energieeffizient und umweltbewusst • Stuckaturen, Stucco Romano & Stucco Antico – Techniken dekorative mit Charakter • Schimmelsanierung und Betonschutz – für gesunde und langlebige Bausubstanz • Akustikputze und Schallisolierungen – für mehr Ruhe und Wohnkomfort • Tapezierarbeiten & kreative Wandgestaltung • Graffitischutz und Elektrosmogabschirmung • Individuelle Farbberatungen durch Fachpersonal Mit unserem Standort in Dietikon bedienen wir Kunden im gesamten Limmattal , im Kanton Zürich sowie angrenzenden Regionen. Egal, ob Sie eine moderne Fassadenlösung, eine stilvolle Wandveredelung oder eine funktionale Dämmung wünschen – wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht und termintreu um. Vertrauen Sie auf über 90 Jahre Handwerkstradition – Vertrauen Sie der Ehrat AG.

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MalerFassadenGipserRenovationUmbau
Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon
MalerFassadenGipserRenovationUmbau

Ehrat AG – Ihr Fachbetrieb für Gipserarbeiten, Malerarbeiten und Fassadenisolationen in Dietikon Herzlich willkommen bei der Ehrat AG – Ihr traditionsreicher Partner für professionelle Gipserarbeiten, Malerarbeiten und hochwertige Aussenisolierungen in Dietikon und Umgebung . Seit der Gründung im Jahr 1932 steht unser Familienbetrieb für Qualität, Zuverlässigkeit und fachmännische Handwerkskunst. Bereits in dritter Generation verbinden wir bewährtes Know-how mit innovativen Techniken, um langlebige und überzeugende Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu realisieren. Wir legen großen Wert auf präzise Ausführung , individuelle Beratung und den Einsatz hochwertiger Materialien . Ob Neubau, Renovierung oder Sanierung – wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch jedes Projekt. Unser eingespieltes Team überzeugt durch Erfahrung, Engagement und ein Auge fürs Detail. Unser umfassendes Leistungsangebot umfasst: • Gipserarbeiten und Verputzarbeiten • Malerarbeiten für Innen und Außen • Fassadenrenovationen und Fassadenanstriche • Aussenwärmedämmung (WDVS) – energieeffizient und umweltbewusst • Stuckaturen, Stucco Romano & Stucco Antico – Techniken dekorative mit Charakter • Schimmelsanierung und Betonschutz – für gesunde und langlebige Bausubstanz • Akustikputze und Schallisolierungen – für mehr Ruhe und Wohnkomfort • Tapezierarbeiten & kreative Wandgestaltung • Graffitischutz und Elektrosmogabschirmung • Individuelle Farbberatungen durch Fachpersonal Mit unserem Standort in Dietikon bedienen wir Kunden im gesamten Limmattal , im Kanton Zürich sowie angrenzenden Regionen. Egal, ob Sie eine moderne Fassadenlösung, eine stilvolle Wandveredelung oder eine funktionale Dämmung wünschen – wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht und termintreu um. Vertrauen Sie auf über 90 Jahre Handwerkstradition – Vertrauen Sie der Ehrat AG.

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 Geschlossen bis lunedì alle 07:00
 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
Rittergasse 12, 4051 Basel
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MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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trennpunkt GmbH

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trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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trennpunkt GmbH

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
 Geschlossen bis 08:30
CANTINA IL CAVALIERE SA

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Via Cantonale 41, 6594 Contone
🍷🍇🍾 Cantina il Cavaliere 🍷🍇🍾

IL CAVALIERE WINERY - BESUCHEN SIE UNSEREN ONLINE-SHOP Von den Hängen des Monte Ceneri, über die Strasse, die von Cadenazzo zum alten Hafen von Magadino führt, erstreckte sich die Komturei Contone, einer der historischen Sitze des Ritterordens der Malteser im Kanton Tessin, heute ein Ortsteil der Gemeinde Gambarogno. In dieser schon lange urbar gemachten Gegend, auf tief gründenden, reichen und sandigen Böden, die seit alter Zeit für die Landwirtschaft genutzt werden; aus ihren Weinbergen mit ihren noblen und althergebrachten Weinsorten und zu Ehren der Werte Ehrlichkeit, Hingabe, Geduld und Treue gegenüber dem Land entstand der Name der Weinkellerei IL CAVALIERE. ES WAR EINMAL Dieses Land ist seit Generationen ein Teil unserer Familie; angefangen bei meinem Urgrossvater Pietro, der den Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 1895 gründete, über Grossvater Aurelio, der hier den ersten Weingarten anpflanzte und eine kleine Menge Wein für den Eigenverbrauch produzierte. Er war es, der mir als Kind die Leidenschaft für dieses alte Handwerk vermittelte, ebenso wie das Geheimnis, quasi ein Ritual, für das Abfüllen der Rotweine auf den richtigen Füllstand. Mein Vater Giorgio vergrösserte schliesslich die Anbaufläche des Weinbergs und wandte neue, aus dem Obstbau stammende Techniken für Boden und Pflanzen an. Im Jahr 2000 haben meine Frau Tiziana und ich den Betrieb übernommen. Wir haben den Anbau von Mischkulturen beendet und konzentrieren uns nun ausschliesslich auf Weinbau und Weinkunde. Wir haben die Weinanbaufläche vergrössert und wenden neue Methoden zur Herstellung unserer Produkte an, so dass sie Tradition und Innovation vereinen. Ich bin der Meinung, dass es beim Wein vor allem um Leidenschaft geht, und diese Leidenschaft will ich weitereben, wie sie auch an mich weitergegeben wurde. Wein ist das Ergebnis langer Arbeit – ein Erfolg, der sich nun mit dem Eintritt meiner Söhne in unseren Betrieb fortsetzen wird. So unterstützt uns seit einiger Zeit uDen Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, siezu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartigund unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat.dukte festigen. Gut vorbereitet, mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehend, den Blick nach vorn gerichtet… und in der Hand ein gutes Glas Wein HINGABE UND INNOVATION Fehler eingestehen und Möglichkeiten erkennen: Jeder Schritt muss gut überdacht werden, da er Teil einer Arbeitsphilosophie ist, eines Projekts, das im Weinberg entsteht, in der Kellerei wächst und in unseren Weinen Ausdruck findet. Innovation mit Tradition vereinen und aus der Vergangenheit lernen, um die Gegenwart zu verstehen – stets mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit Respekt für Natur und Umwelt und mit ede ethische Entscheidung bedingt eine Methode, die Schritt für Schritt auf einen bestimmten Weg führt. Bei unserer Arbeit – im Keller wie im Weinberg – spiegelt sich dieser Weg in jedem Tropfen Wein wider. Die Natur beobacHingabe für höchste Produktqualität und beste Auslese. Den Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, sie zu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartig und unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat. So entstehen aus unseren Weingärten Rotweine aus reiner Merlot-Traube wie der Artù und der starker strukturierte Riserva, der herausragende Prestige oder ein Cuvée wie der Galà. Der Rosé Delizia steht für puren Genuss. Erlesene Weissweine wie der Loero und der Lansilò sind der Stolz des Weinkellers. Die Linie Gambarogno ist eng mit dem Anbaugebiet und seiner Geschichte verknüpft, und schliesslich die beiden Grappa-Sorten aus 100% Merlot-Trester, mit der Essenz dieser Traube. PRODUKTIONSMETHODE Jhten, den Jahreszeiten und dem Klima folgen, das Wachstum begleiten, ohne den natürlichen Kreislauf zu beschleunigen, all dies verbindet sich mit Techniken und Kenntnissen, die die Echtheit der Düfte und des Geschmacks unserer Weine ausgleichen. Wir von der Weinkellerei „Il Cavaliere“ (der Ritter) haben uns für die integrierte Landwirtschaft entschieden, die Umwelt und Gesundheit, Technik und Produktion, Gleichgewicht und Nachhaltigkeit kombiniert. Integrierte Produktion heisst für uns, sich mit Techniken zu beschäftigen, deren Kenntnis bereits vor dem Einzug der Chemie in die Landwirtschaft wissenschaftlich fundiert war. Das zugrunde liegende Prinzip dieser Anbaumethode ist der Schutz der Ernten, indem bestimmten Krankheiten und Pflanzenschädlingen entgegengewirkt wird, ohne dabei einfach wahllos auf die Hilfe von Chemikalien mit ihren „Nebenwirkungen“ zurückzugreifen. Die integrierte Landwirtschaft bzw. integrierte Produktion ist ein landwirtschaftliches Produktionssystem mit geringer Umweltbelastung, das den koordinierten, rationalen und synergetischen Einsatz von kulturellen, biologischen, biotechnischen und phytochemischen Methoden vorsieht, mit dem Ziel, die Verwendung von Mitteln mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit auf ein Mindestmass zu reduzieren. So wollen wir Umweltschutz mit den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen moderner Produktionssysteme verknüpfen und denGesundheitsschutz für Beschäftigte und Endkunden gleichermassen verbessern. Dabei können verschiedene landwirtschaftliche Praktiken angewandt werden, um rund um die Pflanzen eine optimale Umgebung für ihre Entwicklung zu schaffen. Die integrierte Landwirtschaft findet ihre Anwendung hauptsächlich bei: • der ausgewogenen biologischen Düngung mit einer gemäss der Lebensdauer des organischen Stoffes bemessenen Ausbringung des Düngers, um die Pflanzen gesünder, produktiver und gegenüber Krankheiten noch resistenter zu machen; • der Bearbeitung des Bodens mit konservativen Techniken, mit dem Ziel, Verfall und Erosion des Bodens vorzubeugen, Unkraut zu beseitigen (wobei Vernichtungsmittel weitgehend vermieden werden) und schädliche Insekten, die sich im Boden befinden, zu reduzieren; • der Wasserregulierung, um Wasseransammlungen und in der Folge überschüssige Feuchtigkeit zu verhindern, die einen Schädlingsbefall begünstigt; • dem Einsatz von natürlichen Phytochemikalien, um die Gesamtmenge der in die Umwelt freigesetzten Produkte einzuschränken, so dass qualitativ hochwertige Trauben produziert werden können, das Gesundheitsrisiko der Verbraucher auf ein Minimum gesenkt wird und die Auswirkungen auf Nützlinge (Räuber, Parasitoide, Bestäuber etc.) reduziert werden. Die integrierte Landwirtschaft ist somit ein Teil der nachhaltigen Landwirtschaft, da sie die Nutzung von Ressourcen und verfügbaren technischen Mitteln optimiert, um der Nachfrage entsprechende Produktionsmengen zu erhalten undgesunde und sichere Weine anzubauen, während gleichzeitig die Umweltressourcen erhalten und geschützt werden. Daher ist diese ethische Entscheidung für uns selbstverständlich. SHOP ON LINE

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Wein WeinhandelWinzerWeinkellereiDegustationWeinbauVinothekSpirituosen
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IL CAVALIERE WINERY - BESUCHEN SIE UNSEREN ONLINE-SHOP Von den Hängen des Monte Ceneri, über die Strasse, die von Cadenazzo zum alten Hafen von Magadino führt, erstreckte sich die Komturei Contone, einer der historischen Sitze des Ritterordens der Malteser im Kanton Tessin, heute ein Ortsteil der Gemeinde Gambarogno. In dieser schon lange urbar gemachten Gegend, auf tief gründenden, reichen und sandigen Böden, die seit alter Zeit für die Landwirtschaft genutzt werden; aus ihren Weinbergen mit ihren noblen und althergebrachten Weinsorten und zu Ehren der Werte Ehrlichkeit, Hingabe, Geduld und Treue gegenüber dem Land entstand der Name der Weinkellerei IL CAVALIERE. ES WAR EINMAL Dieses Land ist seit Generationen ein Teil unserer Familie; angefangen bei meinem Urgrossvater Pietro, der den Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 1895 gründete, über Grossvater Aurelio, der hier den ersten Weingarten anpflanzte und eine kleine Menge Wein für den Eigenverbrauch produzierte. Er war es, der mir als Kind die Leidenschaft für dieses alte Handwerk vermittelte, ebenso wie das Geheimnis, quasi ein Ritual, für das Abfüllen der Rotweine auf den richtigen Füllstand. Mein Vater Giorgio vergrösserte schliesslich die Anbaufläche des Weinbergs und wandte neue, aus dem Obstbau stammende Techniken für Boden und Pflanzen an. Im Jahr 2000 haben meine Frau Tiziana und ich den Betrieb übernommen. Wir haben den Anbau von Mischkulturen beendet und konzentrieren uns nun ausschliesslich auf Weinbau und Weinkunde. Wir haben die Weinanbaufläche vergrössert und wenden neue Methoden zur Herstellung unserer Produkte an, so dass sie Tradition und Innovation vereinen. Ich bin der Meinung, dass es beim Wein vor allem um Leidenschaft geht, und diese Leidenschaft will ich weitereben, wie sie auch an mich weitergegeben wurde. Wein ist das Ergebnis langer Arbeit – ein Erfolg, der sich nun mit dem Eintritt meiner Söhne in unseren Betrieb fortsetzen wird. So unterstützt uns seit einiger Zeit uDen Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, siezu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartigund unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat.dukte festigen. Gut vorbereitet, mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehend, den Blick nach vorn gerichtet… und in der Hand ein gutes Glas Wein HINGABE UND INNOVATION Fehler eingestehen und Möglichkeiten erkennen: Jeder Schritt muss gut überdacht werden, da er Teil einer Arbeitsphilosophie ist, eines Projekts, das im Weinberg entsteht, in der Kellerei wächst und in unseren Weinen Ausdruck findet. Innovation mit Tradition vereinen und aus der Vergangenheit lernen, um die Gegenwart zu verstehen – stets mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit Respekt für Natur und Umwelt und mit ede ethische Entscheidung bedingt eine Methode, die Schritt für Schritt auf einen bestimmten Weg führt. Bei unserer Arbeit – im Keller wie im Weinberg – spiegelt sich dieser Weg in jedem Tropfen Wein wider. Die Natur beobacHingabe für höchste Produktqualität und beste Auslese. Den Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, sie zu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartig und unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat. So entstehen aus unseren Weingärten Rotweine aus reiner Merlot-Traube wie der Artù und der starker strukturierte Riserva, der herausragende Prestige oder ein Cuvée wie der Galà. Der Rosé Delizia steht für puren Genuss. Erlesene Weissweine wie der Loero und der Lansilò sind der Stolz des Weinkellers. Die Linie Gambarogno ist eng mit dem Anbaugebiet und seiner Geschichte verknüpft, und schliesslich die beiden Grappa-Sorten aus 100% Merlot-Trester, mit der Essenz dieser Traube. PRODUKTIONSMETHODE Jhten, den Jahreszeiten und dem Klima folgen, das Wachstum begleiten, ohne den natürlichen Kreislauf zu beschleunigen, all dies verbindet sich mit Techniken und Kenntnissen, die die Echtheit der Düfte und des Geschmacks unserer Weine ausgleichen. Wir von der Weinkellerei „Il Cavaliere“ (der Ritter) haben uns für die integrierte Landwirtschaft entschieden, die Umwelt und Gesundheit, Technik und Produktion, Gleichgewicht und Nachhaltigkeit kombiniert. Integrierte Produktion heisst für uns, sich mit Techniken zu beschäftigen, deren Kenntnis bereits vor dem Einzug der Chemie in die Landwirtschaft wissenschaftlich fundiert war. Das zugrunde liegende Prinzip dieser Anbaumethode ist der Schutz der Ernten, indem bestimmten Krankheiten und Pflanzenschädlingen entgegengewirkt wird, ohne dabei einfach wahllos auf die Hilfe von Chemikalien mit ihren „Nebenwirkungen“ zurückzugreifen. Die integrierte Landwirtschaft bzw. integrierte Produktion ist ein landwirtschaftliches Produktionssystem mit geringer Umweltbelastung, das den koordinierten, rationalen und synergetischen Einsatz von kulturellen, biologischen, biotechnischen und phytochemischen Methoden vorsieht, mit dem Ziel, die Verwendung von Mitteln mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit auf ein Mindestmass zu reduzieren. So wollen wir Umweltschutz mit den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen moderner Produktionssysteme verknüpfen und denGesundheitsschutz für Beschäftigte und Endkunden gleichermassen verbessern. Dabei können verschiedene landwirtschaftliche Praktiken angewandt werden, um rund um die Pflanzen eine optimale Umgebung für ihre Entwicklung zu schaffen. Die integrierte Landwirtschaft findet ihre Anwendung hauptsächlich bei: • der ausgewogenen biologischen Düngung mit einer gemäss der Lebensdauer des organischen Stoffes bemessenen Ausbringung des Düngers, um die Pflanzen gesünder, produktiver und gegenüber Krankheiten noch resistenter zu machen; • der Bearbeitung des Bodens mit konservativen Techniken, mit dem Ziel, Verfall und Erosion des Bodens vorzubeugen, Unkraut zu beseitigen (wobei Vernichtungsmittel weitgehend vermieden werden) und schädliche Insekten, die sich im Boden befinden, zu reduzieren; • der Wasserregulierung, um Wasseransammlungen und in der Folge überschüssige Feuchtigkeit zu verhindern, die einen Schädlingsbefall begünstigt; • dem Einsatz von natürlichen Phytochemikalien, um die Gesamtmenge der in die Umwelt freigesetzten Produkte einzuschränken, so dass qualitativ hochwertige Trauben produziert werden können, das Gesundheitsrisiko der Verbraucher auf ein Minimum gesenkt wird und die Auswirkungen auf Nützlinge (Räuber, Parasitoide, Bestäuber etc.) reduziert werden. Die integrierte Landwirtschaft ist somit ein Teil der nachhaltigen Landwirtschaft, da sie die Nutzung von Ressourcen und verfügbaren technischen Mitteln optimiert, um der Nachfrage entsprechende Produktionsmengen zu erhalten undgesunde und sichere Weine anzubauen, während gleichzeitig die Umweltressourcen erhalten und geschützt werden. Daher ist diese ethische Entscheidung für uns selbstverständlich. SHOP ON LINE

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

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Partei in Zürich

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DM

Dr. med. Riederer Erich

Bleicherweg 52, 8002 Zürich
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Nervenkrankheiten (Neurologie)Ärzte
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Medical Aesthetic Urs Benz

Medical Aesthetic Urs Benz

Marktplatz 9, 9400 Rorschach
Siebzehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Fettabsaugung

Ausbildung Humanistisches Gymnasium mit Lyceum (Philosophie) im Kollegium Appenzell Medizinstudium in Zürich Assistenzarzt in Chirurgie, Gynäkologie, Geburtenhilfe, innere Medizin, Orthopädie und Rehabilitation Fettabsaugung Lipödem Liposculpture ist die perfekte Methode zur gezielten und dauerhaften Entfernung störender Rundungen und Fettpolster. Sie erlaubt feinste, exakt dosierte Fettpolsterreduktion an Bauch, Taille, Hüften, Gesäss, Oberarmen oder Beinen durch nur winzige Schnitte an unauffälligen Stellen. Eignung Für einen derartigen Eingriff kommen Frauen und Männer im Alter von 18 bis ca. 80 Jahren in Frage, welche nicht unter schweren Krankheiten leiden. Das Bindegewebe sollte aussreichend elastisch sein. Die zu behandelten Stellen müssen lokal störende Zonen sein. Eine generelle Fettreduktion ist mit Liposuction nicht möglich. Zonen Behandelt werden können folgende Zonen: Kinn Oberarm männliche Brüste Bauch Hüfte Oberschenkel aussen (Reiterhosen) Oberschenkel innen Knie innen Waden - Unterschenkel Kosten "Ich kämpfe für die faire Preispolitik in meiner Branche. Deshalb bezahlen Sie bei mir bis zu 70% weniger als bei Mitbewerbern..." Basispreis inkl. 1. Zone 2500,- Jede weitere Zone 800,- Kompressionsmieder 50,- bis 200,- Eine genaue Kosteneinschätzung kann erst nach einer Untersuchung gegeben werden. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.

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Fettabsaugen LiposuktionÄsthetische Medizin
Marktplatz 9, 9400 Rorschach
Fettabsaugen LiposuktionÄsthetische Medizin
Siebzehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet Fettabsaugung

Ausbildung Humanistisches Gymnasium mit Lyceum (Philosophie) im Kollegium Appenzell Medizinstudium in Zürich Assistenzarzt in Chirurgie, Gynäkologie, Geburtenhilfe, innere Medizin, Orthopädie und Rehabilitation Fettabsaugung Lipödem Liposculpture ist die perfekte Methode zur gezielten und dauerhaften Entfernung störender Rundungen und Fettpolster. Sie erlaubt feinste, exakt dosierte Fettpolsterreduktion an Bauch, Taille, Hüften, Gesäss, Oberarmen oder Beinen durch nur winzige Schnitte an unauffälligen Stellen. Eignung Für einen derartigen Eingriff kommen Frauen und Männer im Alter von 18 bis ca. 80 Jahren in Frage, welche nicht unter schweren Krankheiten leiden. Das Bindegewebe sollte aussreichend elastisch sein. Die zu behandelten Stellen müssen lokal störende Zonen sein. Eine generelle Fettreduktion ist mit Liposuction nicht möglich. Zonen Behandelt werden können folgende Zonen: Kinn Oberarm männliche Brüste Bauch Hüfte Oberschenkel aussen (Reiterhosen) Oberschenkel innen Knie innen Waden - Unterschenkel Kosten "Ich kämpfe für die faire Preispolitik in meiner Branche. Deshalb bezahlen Sie bei mir bis zu 70% weniger als bei Mitbewerbern..." Basispreis inkl. 1. Zone 2500,- Jede weitere Zone 800,- Kompressionsmieder 50,- bis 200,- Eine genaue Kosteneinschätzung kann erst nach einer Untersuchung gegeben werden. Alle Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken.

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Glanzmann Baumetier GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Glanzmann Baumetier GmbH

Im Flueholz 7, 5400 Baden
Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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BauexpertisenBauherrenberatungBauberatungBaumanagementBauökonomieImmobilienExpertisen
Im Flueholz 7, 5400 Baden
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Daniel Glanzmann - Eidg. dipl. Baumeister

Als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Unternehmungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie in einer Generalunternehmung hatte ichvor der Gründung der Glanzmann Baumetier GmbH mehr als 15 Jahre die Hauptverantwortung für den betriebswirtschaftlichen Erfolg und für die Qualität der erbrachten Bauleistungen . Gerne unterstütze ich Sie mit meinem breiten Fachwissen bei der Überwindung Ihrer Bausorgen. Parteigutachten für: • Baumängel und Schäden im Hochbau • Flachdächer und Terrassen • Rohbauten • Masstoleranzen (Genauigkeit) • Sichtbeton • Stützmauern aus Naturstein • Beurteilung Baukosten und Kostenüberschreitungen • Beurteilung Bauabrechnungen Käufer- und Bauherrenbegleitung • Gebäudebeurteilung vor Kauf • Dringlichkeit von Sanierungen beurteilen • Neubau-, 2-Jahresgarantie- und Vorabnahmen mit Protokollierung Bauschäden; Schadenursachen an Gebäuden aufzeigen für: • Wasserschäden • Feuchte Räume und Mauern • Flachdächer, Dachterrassen • Risse und Verformungen • Schimmelbildung in Räumen • Wärmebrücken • Kältebrücken • Verkratzte Gläser Organisieren und leiten von Bau- und Gebäudeschadenbehebungen • Falls nötig Sofortmassnahmen organisieren • Planen der Ausführungsschritte • Arbeiten ausschreiben • Offerten einholen und Werkverträge gemäss SIA 118 vorbereiten • Gesamtes Baumanagement für die Ausführung • Protokollierte Abnahmen der Arbeiten • Prüfen der Abrechnungen mit Kostenkontrolle Lösungsorientierte Bauherrenberatung : • Streitigkeiten mit Planern und Handwerkern • Beurteilung und Behebung von Bauschäden • Beurteilung Baukosten • Beurteilung Bauabrechnungen

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Augenzentrum Turicum Dietikon

Augenzentrum Turicum Dietikon

Zürcherstrasse 48, 8953 Dietikon

Augenzentrum Turicum AG in Dietikon – Ihr Augenarzt für Zürich und Aargau Seit 2001 ist das Augenzentrum Turicum AG Ihre führende Adresse für Augenheilkunde in Dietikon , zentral gelegen im Limmattal , nahe Zürich und dem Kanton Aargau . Wir bieten modernste Diagnostik , Behandlungen und Augenchirurgie , basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Augenheilkunde. Unser Team legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und verwendet die neuesten Technologien, um die Gesundheit Ihrer Augen zu sichern. Hochwertige Augenheilkunde in Zürich und Aargau Unter der Leitung von Dr. Tobias Koller bieten wir umfassende Augenuntersuchungen und Behandlungen an. Mit modernsten Diagnosegeräten sichern wir eine präzise Behandlung von Augenkrankheiten wie Grüner Star (Glaukom) , Grauer Star und Makuladegeneration . Ein besonderer Fokus liegt dabei auf präventiven Maßnahmen, um Augenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Unsere Leistungen im Augenzentrum Turicum Klassische Augenuntersuchungen • Refraktionsmessung : Präzise Ermittlung Ihrer Brillenwerte zur Korrektur von Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder Hornhautverkrümmung. • Augendruckmessung : Zur Früherkennung von Grüner Star (Glaukom) und der Vermeidung von Folgeerkrankungen. • Diagnostik der Augenstrukturen : Umfassende Untersuchung der Netzhaut , Hornhaut und anderen Augenstrukturen, um Krankheiten wie Grauer Star oder Netzhautablösung frühzeitig zu erkennen. • Behandlung von Augenentzündungen : Effektive Therapien bei Bindehautentzündungen , Hornhautentzündungen und anderen entzündlichen Augenerkrankungen. Spezialuntersuchungen und Behandlungen • Schielbehandlung und Sehschule : Frühzeitige Diagnose und Therapie von Schielen bei Kindern und Erwachsenen. • Keratoconus-Behandlung : Spezialisierung auf die Behandlung dieser fortschreitenden Hornhauterkrankung, inklusive Sprechstunden im IROC Augenzentrum in Zürich. • OCT-Untersuchung : Hochauflösende Netzhautuntersuchungen mittels Optischer Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung von Netzhauterkrankungen. Chirurgische Eingriffe im Augenzentrum Turicum Im IROC Augenzentrum in Zürich führt Dr. Tobias Koller regelmäßig Laserchirurgie zur Korrektur von Sehfehlern durch, wie Kurzsichtigkeit , Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung . Diese Verfahren verbessern nachhaltig die Sehkraft und Lebensqualität unserer Patienten. Warum das Augenzentrum Turicum AG? Mit über 20 Jahren Erfahrung in der modernen Augenheilkunde und einer Spezialisierung auf Laserschirurgie , sind wir Ihre erste Wahl für Augenbehandlungen in der Region Zürich und Aargau . Wir bieten individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sehkraft und Augengesundheit. Jetzt Termin vereinbaren Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin in unserem Augenzentrum Turicum in Dietikon . Ob präventive Untersuchung, spezialisierte Behandlung oder chirurgische Eingriffe – wir bieten Ihnen modernste Diagnostik und eine sichere Behandlung. Augenzentrum Turicum AG – Ihr Augenarzt im Limmattal nahe Zürich und Aargau . Spezialisiert auf moderne Augenheilkunde , Laserschirurgie und individuelle Patientenbetreuung. • Koller Augenarzt • Augenzentrum Turicum • Augenarzt Aargau • Augenzentrum Aargau • Augenklinik Zürich • Augenarzt Zürich • Augenheilkunde • Ophthalmologie • Augenkrankheiten behandeln • grauer Star • Grüner Star • Sehschwäche behandeln • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Astigmatismus • Augenarzt Dietikon • Augenarzt Erlenbach • rote Augen • Augenentzündung • Hornhautverkrümmung • Netzhautablösung • Makuladegeneration • Augenoperation • Augenuntersuchung • Augenlaser • Augenchirurgie • Sehtest • Brille anpassen • Kontaktlinsen • trockene Augen • Augentropfen • Augenlidkorrektur • Augenärztliche Untersuchung • Kinderaugenarzt • Augenarzt für Senioren • Augenzentrum Zürich • Kataraktoperation • Glaukombehandlung • Augenarzt für Diabetiker • Schielen Behandlung • Hornhautbehandlung • Augenarzt Notdienst • Augenarzttermin online • Augenarzt Sprechstunde • Spezialsprechstunde Augen • Sehstörungen • Augenheilkunde Zürich • Augenprobleme • Augenarzt Notfall • Augenarzt Keratoconus • Augenarztzentrum Zürich • Augenärzte Aargau • Augenarzt für Allergien • Bindehautentzündung • Augenarzt für Kinder • Lidkorrektur • Augenarzt Vorsorge • Sehkraft verbessern • Augenoperation Zürich • Augenarzt Limmattal • Augenarzttermin buchen • Augen-OPs Zürich • Netzhautuntersuchung • Netzhauterkrankung • Hornhauttransplantation • Intraokularlinsen • Sehleistung verbessern • Hornhautkollagenvernetzung • Frühzeitige Diagnose Augenkrankheiten • Augenlasern Zürich • Augendiagnose • Augenerkrankungen Therapie • Augenspezialist Zürich • Augenuntersuchung Aargau • Rote Augen Ursachen • Augenarzt Zürich Nord • Sehnerv Untersuchung • Augenheilkunde Erlenbach • Augenarzt für Erwachsene • Kataraktbehandlung • Keratoconus Behandlung • Keratoconus Spezialist • Fehlsichtigkeit • Augenchirurgie Zürich • Augenarzt Erfahrung • Moderne Augenmedizin • Augenarzt im Limmattal • Augenerkrankungen Erlenbach • Augenzentrum Zürich West • Vorsorgeuntersuchung Augen • Augenarzt OP • Operation grauer Star • Sehstörungen abklären • Augenarzt Brugg • Hornhauterkrankungen • Augentumorbehandlung • Lidoperation • Augenarzt Behandlungskosten • Laserbehandlung Augen • Augenärztlicher Rat

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OphthalmologieAugenzentrumAugenarztAugentrainingAugenklinikÄrzte
Zürcherstrasse 48, 8953 Dietikon
OphthalmologieAugenzentrumAugenarztAugentrainingAugenklinikÄrzte

Augenzentrum Turicum AG in Dietikon – Ihr Augenarzt für Zürich und Aargau Seit 2001 ist das Augenzentrum Turicum AG Ihre führende Adresse für Augenheilkunde in Dietikon , zentral gelegen im Limmattal , nahe Zürich und dem Kanton Aargau . Wir bieten modernste Diagnostik , Behandlungen und Augenchirurgie , basierend auf den neuesten Erkenntnissen der Augenheilkunde. Unser Team legt besonderen Wert auf eine individuelle Betreuung und verwendet die neuesten Technologien, um die Gesundheit Ihrer Augen zu sichern. Hochwertige Augenheilkunde in Zürich und Aargau Unter der Leitung von Dr. Tobias Koller bieten wir umfassende Augenuntersuchungen und Behandlungen an. Mit modernsten Diagnosegeräten sichern wir eine präzise Behandlung von Augenkrankheiten wie Grüner Star (Glaukom) , Grauer Star und Makuladegeneration . Ein besonderer Fokus liegt dabei auf präventiven Maßnahmen, um Augenerkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. 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Spezialuntersuchungen und Behandlungen • Schielbehandlung und Sehschule : Frühzeitige Diagnose und Therapie von Schielen bei Kindern und Erwachsenen. • Keratoconus-Behandlung : Spezialisierung auf die Behandlung dieser fortschreitenden Hornhauterkrankung, inklusive Sprechstunden im IROC Augenzentrum in Zürich. • OCT-Untersuchung : Hochauflösende Netzhautuntersuchungen mittels Optischer Kohärenztomographie (OCT) zur Früherkennung von Netzhauterkrankungen. Chirurgische Eingriffe im Augenzentrum Turicum Im IROC Augenzentrum in Zürich führt Dr. Tobias Koller regelmäßig Laserchirurgie zur Korrektur von Sehfehlern durch, wie Kurzsichtigkeit , Weitsichtigkeit und Hornhautverkrümmung . Diese Verfahren verbessern nachhaltig die Sehkraft und Lebensqualität unserer Patienten. Warum das Augenzentrum Turicum AG? Mit über 20 Jahren Erfahrung in der modernen Augenheilkunde und einer Spezialisierung auf Laserschirurgie , sind wir Ihre erste Wahl für Augenbehandlungen in der Region Zürich und Aargau . Wir bieten individuelle Betreuung und maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Sehkraft und Augengesundheit. Jetzt Termin vereinbaren Kontaktieren Sie uns noch heute und vereinbaren Sie einen Termin in unserem Augenzentrum Turicum in Dietikon . Ob präventive Untersuchung, spezialisierte Behandlung oder chirurgische Eingriffe – wir bieten Ihnen modernste Diagnostik und eine sichere Behandlung. Augenzentrum Turicum AG – Ihr Augenarzt im Limmattal nahe Zürich und Aargau . Spezialisiert auf moderne Augenheilkunde , Laserschirurgie und individuelle Patientenbetreuung. • Koller Augenarzt • Augenzentrum Turicum • Augenarzt Aargau • Augenzentrum Aargau • Augenklinik Zürich • Augenarzt Zürich • Augenheilkunde • Ophthalmologie • Augenkrankheiten behandeln • grauer Star • Grüner Star • Sehschwäche behandeln • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Astigmatismus • Augenarzt Dietikon • Augenarzt Erlenbach • rote Augen • Augenentzündung • Hornhautverkrümmung • Netzhautablösung • Makuladegeneration • Augenoperation • Augenuntersuchung • Augenlaser • Augenchirurgie • Sehtest • Brille anpassen • Kontaktlinsen • trockene Augen • Augentropfen • Augenlidkorrektur • Augenärztliche Untersuchung • Kinderaugenarzt • Augenarzt für Senioren • Augenzentrum Zürich • Kataraktoperation • Glaukombehandlung • Augenarzt für Diabetiker • Schielen Behandlung • Hornhautbehandlung • Augenarzt Notdienst • Augenarzttermin online • Augenarzt Sprechstunde • Spezialsprechstunde Augen • Sehstörungen • Augenheilkunde Zürich • Augenprobleme • Augenarzt Notfall • Augenarzt Keratoconus • Augenarztzentrum Zürich • Augenärzte Aargau • Augenarzt für Allergien • Bindehautentzündung • Augenarzt für Kinder • Lidkorrektur • Augenarzt Vorsorge • Sehkraft verbessern • Augenoperation Zürich • Augenarzt Limmattal • Augenarzttermin buchen • Augen-OPs Zürich • Netzhautuntersuchung • Netzhauterkrankung • Hornhauttransplantation • Intraokularlinsen • Sehleistung verbessern • Hornhautkollagenvernetzung • Frühzeitige Diagnose Augenkrankheiten • Augenlasern Zürich • Augendiagnose • Augenerkrankungen Therapie • Augenspezialist Zürich • Augenuntersuchung Aargau • Rote Augen Ursachen • Augenarzt Zürich Nord • Sehnerv Untersuchung • Augenheilkunde Erlenbach • Augenarzt für Erwachsene • Kataraktbehandlung • Keratoconus Behandlung • Keratoconus Spezialist • Fehlsichtigkeit • Augenchirurgie Zürich • Augenarzt Erfahrung • Moderne Augenmedizin • Augenarzt im Limmattal • Augenerkrankungen Erlenbach • Augenzentrum Zürich West • Vorsorgeuntersuchung Augen • Augenarzt OP • Operation grauer Star • Sehstörungen abklären • Augenarzt Brugg • Hornhauterkrankungen • Augentumorbehandlung • Lidoperation • Augenarzt Behandlungskosten • Laserbehandlung Augen • Augenärztlicher Rat

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Ehrat AG - Gipser- und Malerarbeiten, Aussenisolationen in der Region Limmattal

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Ehrat AG - Gipser- und Malerarbeiten, Aussenisolationen in der Region Limmattal

Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon

Ehrat AG – Ihr Fachbetrieb für Gipserarbeiten, Malerarbeiten und Fassadenisolationen in Dietikon Herzlich willkommen bei der Ehrat AG – Ihr traditionsreicher Partner für professionelle Gipserarbeiten, Malerarbeiten und hochwertige Aussenisolierungen in Dietikon und Umgebung . Seit der Gründung im Jahr 1932 steht unser Familienbetrieb für Qualität, Zuverlässigkeit und fachmännische Handwerkskunst. Bereits in dritter Generation verbinden wir bewährtes Know-how mit innovativen Techniken, um langlebige und überzeugende Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu realisieren. Wir legen großen Wert auf präzise Ausführung , individuelle Beratung und den Einsatz hochwertiger Materialien . Ob Neubau, Renovierung oder Sanierung – wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch jedes Projekt. Unser eingespieltes Team überzeugt durch Erfahrung, Engagement und ein Auge fürs Detail. Unser umfassendes Leistungsangebot umfasst: • Gipserarbeiten und Verputzarbeiten • Malerarbeiten für Innen und Außen • Fassadenrenovationen und Fassadenanstriche • Aussenwärmedämmung (WDVS) – energieeffizient und umweltbewusst • Stuckaturen, Stucco Romano & Stucco Antico – Techniken dekorative mit Charakter • Schimmelsanierung und Betonschutz – für gesunde und langlebige Bausubstanz • Akustikputze und Schallisolierungen – für mehr Ruhe und Wohnkomfort • Tapezierarbeiten & kreative Wandgestaltung • Graffitischutz und Elektrosmogabschirmung • Individuelle Farbberatungen durch Fachpersonal Mit unserem Standort in Dietikon bedienen wir Kunden im gesamten Limmattal , im Kanton Zürich sowie angrenzenden Regionen. Egal, ob Sie eine moderne Fassadenlösung, eine stilvolle Wandveredelung oder eine funktionale Dämmung wünschen – wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht und termintreu um. Vertrauen Sie auf über 90 Jahre Handwerkstradition – Vertrauen Sie der Ehrat AG.

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MalerFassadenGipserRenovationUmbau
Moosmattstrasse 30, 8953 Dietikon
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Ehrat AG – Ihr Fachbetrieb für Gipserarbeiten, Malerarbeiten und Fassadenisolationen in Dietikon Herzlich willkommen bei der Ehrat AG – Ihr traditionsreicher Partner für professionelle Gipserarbeiten, Malerarbeiten und hochwertige Aussenisolierungen in Dietikon und Umgebung . Seit der Gründung im Jahr 1932 steht unser Familienbetrieb für Qualität, Zuverlässigkeit und fachmännische Handwerkskunst. Bereits in dritter Generation verbinden wir bewährtes Know-how mit innovativen Techniken, um langlebige und überzeugende Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden zu realisieren. Wir legen großen Wert auf präzise Ausführung , individuelle Beratung und den Einsatz hochwertiger Materialien . Ob Neubau, Renovierung oder Sanierung – wir begleiten Sie kompetent und persönlich durch jedes Projekt. Unser eingespieltes Team überzeugt durch Erfahrung, Engagement und ein Auge fürs Detail. Unser umfassendes Leistungsangebot umfasst: • Gipserarbeiten und Verputzarbeiten • Malerarbeiten für Innen und Außen • Fassadenrenovationen und Fassadenanstriche • Aussenwärmedämmung (WDVS) – energieeffizient und umweltbewusst • Stuckaturen, Stucco Romano & Stucco Antico – Techniken dekorative mit Charakter • Schimmelsanierung und Betonschutz – für gesunde und langlebige Bausubstanz • Akustikputze und Schallisolierungen – für mehr Ruhe und Wohnkomfort • Tapezierarbeiten & kreative Wandgestaltung • Graffitischutz und Elektrosmogabschirmung • Individuelle Farbberatungen durch Fachpersonal Mit unserem Standort in Dietikon bedienen wir Kunden im gesamten Limmattal , im Kanton Zürich sowie angrenzenden Regionen. Egal, ob Sie eine moderne Fassadenlösung, eine stilvolle Wandveredelung oder eine funktionale Dämmung wünschen – wir setzen Ihre Vorstellungen fachgerecht und termintreu um. Vertrauen Sie auf über 90 Jahre Handwerkstradition – Vertrauen Sie der Ehrat AG.

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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trennpunkt GmbH

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Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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 Geschlossen bis lunedì alle 08:00
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trennpunkt GmbH

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Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil SG
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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Scheidungsberatung TrennungsberatungCoachingRechtsauskunftMediationAnwalt
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Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

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CANTINA IL CAVALIERE SA

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 9 Bewertungen

CANTINA IL CAVALIERE SA

Via Cantonale 41, 6594 Contone
🍷🍇🍾 Cantina il Cavaliere 🍷🍇🍾

IL CAVALIERE WINERY - BESUCHEN SIE UNSEREN ONLINE-SHOP Von den Hängen des Monte Ceneri, über die Strasse, die von Cadenazzo zum alten Hafen von Magadino führt, erstreckte sich die Komturei Contone, einer der historischen Sitze des Ritterordens der Malteser im Kanton Tessin, heute ein Ortsteil der Gemeinde Gambarogno. In dieser schon lange urbar gemachten Gegend, auf tief gründenden, reichen und sandigen Böden, die seit alter Zeit für die Landwirtschaft genutzt werden; aus ihren Weinbergen mit ihren noblen und althergebrachten Weinsorten und zu Ehren der Werte Ehrlichkeit, Hingabe, Geduld und Treue gegenüber dem Land entstand der Name der Weinkellerei IL CAVALIERE. ES WAR EINMAL Dieses Land ist seit Generationen ein Teil unserer Familie; angefangen bei meinem Urgrossvater Pietro, der den Landwirtschaftsbetrieb im Jahr 1895 gründete, über Grossvater Aurelio, der hier den ersten Weingarten anpflanzte und eine kleine Menge Wein für den Eigenverbrauch produzierte. Er war es, der mir als Kind die Leidenschaft für dieses alte Handwerk vermittelte, ebenso wie das Geheimnis, quasi ein Ritual, für das Abfüllen der Rotweine auf den richtigen Füllstand. Mein Vater Giorgio vergrösserte schliesslich die Anbaufläche des Weinbergs und wandte neue, aus dem Obstbau stammende Techniken für Boden und Pflanzen an. Im Jahr 2000 haben meine Frau Tiziana und ich den Betrieb übernommen. Wir haben den Anbau von Mischkulturen beendet und konzentrieren uns nun ausschliesslich auf Weinbau und Weinkunde. Wir haben die Weinanbaufläche vergrössert und wenden neue Methoden zur Herstellung unserer Produkte an, so dass sie Tradition und Innovation vereinen. Ich bin der Meinung, dass es beim Wein vor allem um Leidenschaft geht, und diese Leidenschaft will ich weitereben, wie sie auch an mich weitergegeben wurde. Wein ist das Ergebnis langer Arbeit – ein Erfolg, der sich nun mit dem Eintritt meiner Söhne in unseren Betrieb fortsetzen wird. So unterstützt uns seit einiger Zeit uDen Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, siezu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartigund unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat.dukte festigen. Gut vorbereitet, mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehend, den Blick nach vorn gerichtet… und in der Hand ein gutes Glas Wein HINGABE UND INNOVATION Fehler eingestehen und Möglichkeiten erkennen: Jeder Schritt muss gut überdacht werden, da er Teil einer Arbeitsphilosophie ist, eines Projekts, das im Weinberg entsteht, in der Kellerei wächst und in unseren Weinen Ausdruck findet. Innovation mit Tradition vereinen und aus der Vergangenheit lernen, um die Gegenwart zu verstehen – stets mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit Respekt für Natur und Umwelt und mit ede ethische Entscheidung bedingt eine Methode, die Schritt für Schritt auf einen bestimmten Weg führt. Bei unserer Arbeit – im Keller wie im Weinberg – spiegelt sich dieser Weg in jedem Tropfen Wein wider. Die Natur beobacHingabe für höchste Produktqualität und beste Auslese. Den Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, sie zu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartig und unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat. So entstehen aus unseren Weingärten Rotweine aus reiner Merlot-Traube wie der Artù und der starker strukturierte Riserva, der herausragende Prestige oder ein Cuvée wie der Galà. Der Rosé Delizia steht für puren Genuss. Erlesene Weissweine wie der Loero und der Lansilò sind der Stolz des Weinkellers. Die Linie Gambarogno ist eng mit dem Anbaugebiet und seiner Geschichte verknüpft, und schliesslich die beiden Grappa-Sorten aus 100% Merlot-Trester, mit der Essenz dieser Traube. PRODUKTIONSMETHODE Jhten, den Jahreszeiten und dem Klima folgen, das Wachstum begleiten, ohne den natürlichen Kreislauf zu beschleunigen, all dies verbindet sich mit Techniken und Kenntnissen, die die Echtheit der Düfte und des Geschmacks unserer Weine ausgleichen. Wir von der Weinkellerei „Il Cavaliere“ (der Ritter) haben uns für die integrierte Landwirtschaft entschieden, die Umwelt und Gesundheit, Technik und Produktion, Gleichgewicht und Nachhaltigkeit kombiniert. Integrierte Produktion heisst für uns, sich mit Techniken zu beschäftigen, deren Kenntnis bereits vor dem Einzug der Chemie in die Landwirtschaft wissenschaftlich fundiert war. Das zugrunde liegende Prinzip dieser Anbaumethode ist der Schutz der Ernten, indem bestimmten Krankheiten und Pflanzenschädlingen entgegengewirkt wird, ohne dabei einfach wahllos auf die Hilfe von Chemikalien mit ihren „Nebenwirkungen“ zurückzugreifen. Die integrierte Landwirtschaft bzw. integrierte Produktion ist ein landwirtschaftliches Produktionssystem mit geringer Umweltbelastung, das den koordinierten, rationalen und synergetischen Einsatz von kulturellen, biologischen, biotechnischen und phytochemischen Methoden vorsieht, mit dem Ziel, die Verwendung von Mitteln mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit auf ein Mindestmass zu reduzieren. So wollen wir Umweltschutz mit den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen moderner Produktionssysteme verknüpfen und denGesundheitsschutz für Beschäftigte und Endkunden gleichermassen verbessern. Dabei können verschiedene landwirtschaftliche Praktiken angewandt werden, um rund um die Pflanzen eine optimale Umgebung für ihre Entwicklung zu schaffen. Die integrierte Landwirtschaft findet ihre Anwendung hauptsächlich bei: • der ausgewogenen biologischen Düngung mit einer gemäss der Lebensdauer des organischen Stoffes bemessenen Ausbringung des Düngers, um die Pflanzen gesünder, produktiver und gegenüber Krankheiten noch resistenter zu machen; • der Bearbeitung des Bodens mit konservativen Techniken, mit dem Ziel, Verfall und Erosion des Bodens vorzubeugen, Unkraut zu beseitigen (wobei Vernichtungsmittel weitgehend vermieden werden) und schädliche Insekten, die sich im Boden befinden, zu reduzieren; • der Wasserregulierung, um Wasseransammlungen und in der Folge überschüssige Feuchtigkeit zu verhindern, die einen Schädlingsbefall begünstigt; • dem Einsatz von natürlichen Phytochemikalien, um die Gesamtmenge der in die Umwelt freigesetzten Produkte einzuschränken, so dass qualitativ hochwertige Trauben produziert werden können, das Gesundheitsrisiko der Verbraucher auf ein Minimum gesenkt wird und die Auswirkungen auf Nützlinge (Räuber, Parasitoide, Bestäuber etc.) reduziert werden. Die integrierte Landwirtschaft ist somit ein Teil der nachhaltigen Landwirtschaft, da sie die Nutzung von Ressourcen und verfügbaren technischen Mitteln optimiert, um der Nachfrage entsprechende Produktionsmengen zu erhalten undgesunde und sichere Weine anzubauen, während gleichzeitig die Umweltressourcen erhalten und geschützt werden. Daher ist diese ethische Entscheidung für uns selbstverständlich. SHOP ON LINE

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Wein WeinhandelWinzerWeinkellereiDegustationWeinbauVinothekSpirituosen
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Er war es, der mir als Kind die Leidenschaft für dieses alte Handwerk vermittelte, ebenso wie das Geheimnis, quasi ein Ritual, für das Abfüllen der Rotweine auf den richtigen Füllstand. Mein Vater Giorgio vergrösserte schliesslich die Anbaufläche des Weinbergs und wandte neue, aus dem Obstbau stammende Techniken für Boden und Pflanzen an. Im Jahr 2000 haben meine Frau Tiziana und ich den Betrieb übernommen. Wir haben den Anbau von Mischkulturen beendet und konzentrieren uns nun ausschliesslich auf Weinbau und Weinkunde. Wir haben die Weinanbaufläche vergrössert und wenden neue Methoden zur Herstellung unserer Produkte an, so dass sie Tradition und Innovation vereinen. Ich bin der Meinung, dass es beim Wein vor allem um Leidenschaft geht, und diese Leidenschaft will ich weitereben, wie sie auch an mich weitergegeben wurde. Wein ist das Ergebnis langer Arbeit – ein Erfolg, der sich nun mit dem Eintritt meiner Söhne in unseren Betrieb fortsetzen wird. So unterstützt uns seit einiger Zeit uDen Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, siezu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartigund unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat.dukte festigen. Gut vorbereitet, mit beiden Beinen fest auf dem Boden stehend, den Blick nach vorn gerichtet… und in der Hand ein gutes Glas Wein HINGABE UND INNOVATION Fehler eingestehen und Möglichkeiten erkennen: Jeder Schritt muss gut überdacht werden, da er Teil einer Arbeitsphilosophie ist, eines Projekts, das im Weinberg entsteht, in der Kellerei wächst und in unseren Weinen Ausdruck findet. Innovation mit Tradition vereinen und aus der Vergangenheit lernen, um die Gegenwart zu verstehen – stets mit der nötigen Sorgfalt und Aufmerksamkeit, mit Respekt für Natur und Umwelt und mit ede ethische Entscheidung bedingt eine Methode, die Schritt für Schritt auf einen bestimmten Weg führt. Bei unserer Arbeit – im Keller wie im Weinberg – spiegelt sich dieser Weg in jedem Tropfen Wein wider. Die Natur beobacHingabe für höchste Produktqualität und beste Auslese. Den Boden bearbeiten und seine Früchte ernten, sie zu schätzen wissen, ihre Vorzüge kennen, sie optimal einsetzen – so entsteht ein Produkt, das einzigartig und unverwechselbar ist: Für uns in der Weinkellerei Il Cavaliere ist der Wein ein Erzeugnis, das wächst, dessen Geschmack und Duft heranreifen, das einen eigenen Charakter und ein eigenes Wesen hat. So entstehen aus unseren Weingärten Rotweine aus reiner Merlot-Traube wie der Artù und der starker strukturierte Riserva, der herausragende Prestige oder ein Cuvée wie der Galà. Der Rosé Delizia steht für puren Genuss. Erlesene Weissweine wie der Loero und der Lansilò sind der Stolz des Weinkellers. Die Linie Gambarogno ist eng mit dem Anbaugebiet und seiner Geschichte verknüpft, und schliesslich die beiden Grappa-Sorten aus 100% Merlot-Trester, mit der Essenz dieser Traube. PRODUKTIONSMETHODE Jhten, den Jahreszeiten und dem Klima folgen, das Wachstum begleiten, ohne den natürlichen Kreislauf zu beschleunigen, all dies verbindet sich mit Techniken und Kenntnissen, die die Echtheit der Düfte und des Geschmacks unserer Weine ausgleichen. Wir von der Weinkellerei „Il Cavaliere“ (der Ritter) haben uns für die integrierte Landwirtschaft entschieden, die Umwelt und Gesundheit, Technik und Produktion, Gleichgewicht und Nachhaltigkeit kombiniert. Integrierte Produktion heisst für uns, sich mit Techniken zu beschäftigen, deren Kenntnis bereits vor dem Einzug der Chemie in die Landwirtschaft wissenschaftlich fundiert war. Das zugrunde liegende Prinzip dieser Anbaumethode ist der Schutz der Ernten, indem bestimmten Krankheiten und Pflanzenschädlingen entgegengewirkt wird, ohne dabei einfach wahllos auf die Hilfe von Chemikalien mit ihren „Nebenwirkungen“ zurückzugreifen. Die integrierte Landwirtschaft bzw. integrierte Produktion ist ein landwirtschaftliches Produktionssystem mit geringer Umweltbelastung, das den koordinierten, rationalen und synergetischen Einsatz von kulturellen, biologischen, biotechnischen und phytochemischen Methoden vorsieht, mit dem Ziel, die Verwendung von Mitteln mit negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit auf ein Mindestmass zu reduzieren. So wollen wir Umweltschutz mit den technischen und wirtschaftlichen Bedürfnissen moderner Produktionssysteme verknüpfen und denGesundheitsschutz für Beschäftigte und Endkunden gleichermassen verbessern. Dabei können verschiedene landwirtschaftliche Praktiken angewandt werden, um rund um die Pflanzen eine optimale Umgebung für ihre Entwicklung zu schaffen. Die integrierte Landwirtschaft findet ihre Anwendung hauptsächlich bei: • der ausgewogenen biologischen Düngung mit einer gemäss der Lebensdauer des organischen Stoffes bemessenen Ausbringung des Düngers, um die Pflanzen gesünder, produktiver und gegenüber Krankheiten noch resistenter zu machen; • der Bearbeitung des Bodens mit konservativen Techniken, mit dem Ziel, Verfall und Erosion des Bodens vorzubeugen, Unkraut zu beseitigen (wobei Vernichtungsmittel weitgehend vermieden werden) und schädliche Insekten, die sich im Boden befinden, zu reduzieren; • der Wasserregulierung, um Wasseransammlungen und in der Folge überschüssige Feuchtigkeit zu verhindern, die einen Schädlingsbefall begünstigt; • dem Einsatz von natürlichen Phytochemikalien, um die Gesamtmenge der in die Umwelt freigesetzten Produkte einzuschränken, so dass qualitativ hochwertige Trauben produziert werden können, das Gesundheitsrisiko der Verbraucher auf ein Minimum gesenkt wird und die Auswirkungen auf Nützlinge (Räuber, Parasitoide, Bestäuber etc.) reduziert werden. Die integrierte Landwirtschaft ist somit ein Teil der nachhaltigen Landwirtschaft, da sie die Nutzung von Ressourcen und verfügbaren technischen Mitteln optimiert, um der Nachfrage entsprechende Produktionsmengen zu erhalten undgesunde und sichere Weine anzubauen, während gleichzeitig die Umweltressourcen erhalten und geschützt werden. Daher ist diese ethische Entscheidung für uns selbstverständlich. SHOP ON LINE

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