Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Gemeindeverwaltung in Alle

: 12.968 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
Noch keine Bewertungen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 09:00 Uhr
GemeindeGemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Untervaz

Gemeindeverwaltung Untervaz

Ulmgasse 1, 7204 Untervaz
GemeindeGemeindeverwaltung
Herzlich willkommen in Untervaz

Die Wohngemeinde Untervaz liegt auf der linken Seite des Bündner Rheintals und schmiegt sich harmonisch, am Fusse des Calanda, in den Winkel des Val Cosenz. Abseits der grossen Verkehrsströme, aber trotzdem durch alle Verkehrsträger sehr gut erschlossen, hat sich die Einwohnerzahl unseres Dorfes in den vergangenen 40 Jahren nahezu verdoppelt, so zählen wir heute ca. 2620 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Dorf ist vom kleinen Bauerndorf kontinuierlich gewachsen. Industrie, Gewerbe und Handel nehmen einen grossen Stellenwert ein. Über 30 aktive Vereine in kulturellen und sportlichen Bereichen bezeugen, dass das Dorf lebt und nicht nur Schlafstätte der nahe gelegenen Hauptstadt Chur ist. Die vorhandenen Infrastrukturen und intakten Naherholungsgebiete ermöglichen jedermann eine sinnvolle Pflege der Freizeit und Gemeinschaften. Eine dörfliche Gemeinschaft lebt von der aktiven Bevölkerung und von den Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in den Vereinen und anderswo engagieren. Wir freuen uns, Sie an einer Gemeindeversammlung, am Herbstmarkt oder bei einer anderen Gelegenheit kennen zu lernen. Blättern Sie zum Kennenlernen der Gemeinde im Fotoalbum oder wählen Sie einen Titel, resp. unter "Suchen" ein ganz bestimmtes Thema.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 09:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Jetzt geöffnet
Ergebnisse filtern

Gemeindeverwaltung in Alle

: 12.968 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
Noch keine Bewertungen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
GemeindeverwaltungGemeinde
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 09:00 Uhr
GemeindeGemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung Untervaz

Gemeindeverwaltung Untervaz

Ulmgasse 1, 7204 Untervaz
GemeindeGemeindeverwaltung
Herzlich willkommen in Untervaz

Die Wohngemeinde Untervaz liegt auf der linken Seite des Bündner Rheintals und schmiegt sich harmonisch, am Fusse des Calanda, in den Winkel des Val Cosenz. Abseits der grossen Verkehrsströme, aber trotzdem durch alle Verkehrsträger sehr gut erschlossen, hat sich die Einwohnerzahl unseres Dorfes in den vergangenen 40 Jahren nahezu verdoppelt, so zählen wir heute ca. 2620 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Dorf ist vom kleinen Bauerndorf kontinuierlich gewachsen. Industrie, Gewerbe und Handel nehmen einen grossen Stellenwert ein. Über 30 aktive Vereine in kulturellen und sportlichen Bereichen bezeugen, dass das Dorf lebt und nicht nur Schlafstätte der nahe gelegenen Hauptstadt Chur ist. Die vorhandenen Infrastrukturen und intakten Naherholungsgebiete ermöglichen jedermann eine sinnvolle Pflege der Freizeit und Gemeinschaften. Eine dörfliche Gemeinschaft lebt von der aktiven Bevölkerung und von den Einwohnerinnen und Einwohnern, die sich in den Vereinen und anderswo engagieren. Wir freuen uns, Sie an einer Gemeindeversammlung, am Herbstmarkt oder bei einer anderen Gelegenheit kennen zu lernen. Blättern Sie zum Kennenlernen der Gemeinde im Fotoalbum oder wählen Sie einen Titel, resp. unter "Suchen" ein ganz bestimmtes Thema.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 09:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung