Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

Kantonale Verwaltung in Basel

: 30 Einträge
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Totentanz 19, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

PremiumPremium Eintrag
KircheKirchgemeindePfarramt
Totentanz 19, 4051 Basel
KircheKirchgemeindePfarramt
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 7:30 AM
FG Basel

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

FG Basel

Scherkesselweg 30, 4052 Basel

Ein erfüllter und erfolgreicher Weg in die Welt hinaus beginnt mit einer guten Bildung. Diese muss den Stärken und Schwächen, den individuellen Neigungen und Interessen gerecht werden. Das FG Basel bietet unter einem Dach ein nachhaltiges Bildungsangebot mit Tagesstrukturen. Zukunftsorientierte Lehr- und Lernformen und ein vielseitiges Förder- und Begabungsprogramm runden das Angebot des FG Basel ab. Das FG Basel bietet als einzige Privatschule in der Nordwestschweiz einen einheitlichen und koordinierten Bildungsweg unter einem Dach an: vom Kindergarten bis zur schweizerischanerkannten Maturität bzw. zum Sekundarschulabschluss Niveau A, E und P mit Abschlusszertifikat. Das innovative Bildungskonzept des FG Basel nimmt auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler Rücksicht und ermöglicht es ihnen, in ihrem eigenen Lerntempo Fortschritte zu erzielen. Weitere Vorteile sind die exakt aufeinander abgestimmten Übergänge sowie die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulstufen. Ebenfalls kann das FG Basel garantieren, dass die Durchlässigkeit zum öffentlichen Schulsystem gegeben ist. Auf die englische Sprache wird am FG Basel ein besonderes Augenmerk gelegt. Englisch wird bereits im Kindergarten eingeführt, und auf höheren Schulstufen können unsere Schülerinnen und Schüler international anerkannte Sprachzertifikate oder die Bilinguale Maturität erwerben. Das FG Basel • erkennt und fördert individuelle Stärken • ermöglicht den gezielten Weg zur Maturität • verfügt über ein Schulhaus mit moderner Infrastruktur • bietet strukturierte Schultage zur Unterstützung der Eltern • vermittelt Werte und Traditionen im familiären Umfeld

PremiumPremium Eintrag
Schule, privatGymnasiumPrimarschule
Scherkesselweg 30, 4052 Basel
Schule, privatGymnasiumPrimarschule

Ein erfüllter und erfolgreicher Weg in die Welt hinaus beginnt mit einer guten Bildung. Diese muss den Stärken und Schwächen, den individuellen Neigungen und Interessen gerecht werden. Das FG Basel bietet unter einem Dach ein nachhaltiges Bildungsangebot mit Tagesstrukturen. Zukunftsorientierte Lehr- und Lernformen und ein vielseitiges Förder- und Begabungsprogramm runden das Angebot des FG Basel ab. Das FG Basel bietet als einzige Privatschule in der Nordwestschweiz einen einheitlichen und koordinierten Bildungsweg unter einem Dach an: vom Kindergarten bis zur schweizerischanerkannten Maturität bzw. zum Sekundarschulabschluss Niveau A, E und P mit Abschlusszertifikat. Das innovative Bildungskonzept des FG Basel nimmt auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler Rücksicht und ermöglicht es ihnen, in ihrem eigenen Lerntempo Fortschritte zu erzielen. Weitere Vorteile sind die exakt aufeinander abgestimmten Übergänge sowie die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulstufen. Ebenfalls kann das FG Basel garantieren, dass die Durchlässigkeit zum öffentlichen Schulsystem gegeben ist. Auf die englische Sprache wird am FG Basel ein besonderes Augenmerk gelegt. Englisch wird bereits im Kindergarten eingeführt, und auf höheren Schulstufen können unsere Schülerinnen und Schüler international anerkannte Sprachzertifikate oder die Bilinguale Maturität erwerben. Das FG Basel • erkennt und fördert individuelle Stärken • ermöglicht den gezielten Weg zur Maturität • verfügt über ein Schulhaus mit moderner Infrastruktur • bietet strukturierte Schultage zur Unterstützung der Eltern • vermittelt Werte und Traditionen im familiären Umfeld

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 7:30 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
BZB Basler Zentrum für Bildung | Privatschule

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

BZB Basler Zentrum für Bildung | Privatschule

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

PremiumPremium Eintrag
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
Meggen

Meggen

Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen
Aussergewöhnliche Lage und ein traumhafter Seeblick

In Meggen stehen alte Bauernhöfe neben mondänen Villen, trifft Tradition auf Weltoffenheit. Die Gemeinde besticht durch ihre spektakuläre Lage am Vierwaldstättersee, wo sich das Dorf an den Südhang zwischen Luzern und Küssnacht schmiegt. Milde Temperaturen, Seeanstoss, traumhafte Sonnenuntergänge und die idyllische Sicht auf Rigi und Pilatus sorgen für mediterranes Flair. Die Landschaft um Meggen wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt – die Gemeinde ist ein beliebtes Ausflugsziel. Schnell in der ganzen Schweiz Speziell für Pendler, die in den Grossraum Zürich und Luzern reisen oder nach Meggen zur Arbeit kommen, sind die Bedingungen optimal. Der öffentliche Verkehr ist hervorragend ausgebaut. Zwei Buslinien verbinden die Gemeinde mit der Stadt Luzern: In rund 15 Minuten ist man am Hauptbahnhof. Meggen verfügt in Hintermeggen und seit 2006 im Zentrum über einen Bahnhof. Mit der S-Bahn und dem Voralpenexpress erreicht man Luzern und Küssnacht in je rund zehn Minuten. Von Meggen aus gelangt man über Küssnacht (rund 6 km entfernt) mit dem Auto schnell auf die A4 in Richtung Zug (28 km) und Zürich (48 km) sowie über Luzern-Zentrum (6 km) auf die A2 in Richtung Basel (100 km) und in Richtung Lugano (172 km). Im Sommer halten Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee an der Anlegestelle beim Fridolin-Hofer-Platz. Revolutionäre Ortsplanung Die attraktive Wohnlage und der tiefste Steuerfuss im Kanton Luzern machten das Dorf in der Neuzeit gerade für zahlungskräftige Zuzüger attraktiv. Wohnraum wurde in Meggen immer mehr zum Luxusgut, das sich nur wenige leisten konnten. Das war nicht im Sinn der Gemeinde, und hier wurde sie visionär: Im Juni 2010 genehmigten die Megger Stimmbürger mit grosser Mehrheit an der Urne die Totalrevision der Ortsplanung. Darin verankert ist eine revolutionäre Neuerung, die schweizweit für Aufmerksamkeit und Anerkennung gesorgt hat. Bauherren, die in den neu eingezonten Baugebieten Wohnraum erstellen, sind verpflichtet, einen Drittel davon zu moderaten Mietpreisen anzubieten. Der Gemeinderat fördert zudem den preisgünstigen Wohnungsbau und steuert bewusst gegen die rasant gestiegenen Bodenpreise. Ausserdem achtet Meggen, wie im Leitbild festgeschrieben, auf eine breite Bevölkerungsstruktur – unabhängig von Alter und sozialem Status. Die neue Ortsplanung sorgt nun langfristig für eine durchmischte Einwohnerschaft und ein buntes Dorfleben. Steuereinnahmen kommen allen zugute Heute sind sich alle Megger bewusst, dass sie von der positiven Steuersituation profitieren: Denn die Gemeinde investiert kontinuierlich in die Infrastruktur. In den Jahren 1991 bis 1994 entstand zwischen Piuskirche und Zentralschulhaus ein neues Zentrum mit Geschäften und moderner Gemeindeverwaltung. Das Strassennetz, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr – 2006 wurde mit der S-Bahn-Station «Meggen Zentrum» ein zweiter Bahnhof eröffnet –, der öffentliche Dienst und die Freizeitanlagen sind auf höchstem Niveau. Meggen punktet damit mit einem zusätzlichen Standortvorteil. Die Finanzstärke kommt aber auch dem Kanton Luzern zugute: Meggen zahlt jährlich mehrere Millionen Franken in den kantonalen Finanzausgleich, wovon finanzschwächere Gemeinden direkt profitieren. Energieeffizienz und Naturschutz Als Trägerin des Labels «Energiestadt» fördert Meggen das Energiesparen und erneuerbare Energien. Die Fördermassnahmen werden laufend ausgebaut. Die Gemeinde unterstützt Projekte zur ökologischen Vernetzung und Aufwertung der Naturlandschaft. So wird die Artenvielfalt gefördert. Moderates Wachstum Wie sieht sich Meggen zukünftig? Neben dem Erhalt der Steuerattraktivität und dem qualitativen Ausbau der Infrastruktur strebt der Gemeinderat ein moderates Wachstum an. In den neuen Bauzonen darf nur in Etappen gebaut werden, so schreibt es die Ortsplanung vor. Der Schutz der bestehenden Landschaft lag der Gemeinde schon immer am Herzen: 1986 genehmigten die Stimmbürger die Seeuferplanung, durch die eine Parkzone geschaffen wurde. Die einzigartige Landschaft am See mit ihren herrschaftlichen Anwesen und grossen Parks ist seither geschützt. In den 1960er-Jahren präsentierte sich Meggen noch als ländlich geprägtes Dorf mit rund 2700 Einwohnern, bis 1985 verdoppelte sich die Bevölkerung auf 5411 Personen. Ende 2014 wohnten 6766 Personen in Meggen. Die Gemeinde ist gut gerüstet für die Zukunft. Sie hat den Weg geebnet für ein Dorf, in dem alle Platz haben und sich alle wohlfühlen. Das ist das wahre Meggen.

PremiumPremium Eintrag
GemeindeverwaltungGemeinde
Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen
GemeindeverwaltungGemeinde
Aussergewöhnliche Lage und ein traumhafter Seeblick

In Meggen stehen alte Bauernhöfe neben mondänen Villen, trifft Tradition auf Weltoffenheit. Die Gemeinde besticht durch ihre spektakuläre Lage am Vierwaldstättersee, wo sich das Dorf an den Südhang zwischen Luzern und Küssnacht schmiegt. Milde Temperaturen, Seeanstoss, traumhafte Sonnenuntergänge und die idyllische Sicht auf Rigi und Pilatus sorgen für mediterranes Flair. Die Landschaft um Meggen wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt – die Gemeinde ist ein beliebtes Ausflugsziel. Schnell in der ganzen Schweiz Speziell für Pendler, die in den Grossraum Zürich und Luzern reisen oder nach Meggen zur Arbeit kommen, sind die Bedingungen optimal. Der öffentliche Verkehr ist hervorragend ausgebaut. Zwei Buslinien verbinden die Gemeinde mit der Stadt Luzern: In rund 15 Minuten ist man am Hauptbahnhof. Meggen verfügt in Hintermeggen und seit 2006 im Zentrum über einen Bahnhof. Mit der S-Bahn und dem Voralpenexpress erreicht man Luzern und Küssnacht in je rund zehn Minuten. Von Meggen aus gelangt man über Küssnacht (rund 6 km entfernt) mit dem Auto schnell auf die A4 in Richtung Zug (28 km) und Zürich (48 km) sowie über Luzern-Zentrum (6 km) auf die A2 in Richtung Basel (100 km) und in Richtung Lugano (172 km). Im Sommer halten Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee an der Anlegestelle beim Fridolin-Hofer-Platz. Revolutionäre Ortsplanung Die attraktive Wohnlage und der tiefste Steuerfuss im Kanton Luzern machten das Dorf in der Neuzeit gerade für zahlungskräftige Zuzüger attraktiv. Wohnraum wurde in Meggen immer mehr zum Luxusgut, das sich nur wenige leisten konnten. Das war nicht im Sinn der Gemeinde, und hier wurde sie visionär: Im Juni 2010 genehmigten die Megger Stimmbürger mit grosser Mehrheit an der Urne die Totalrevision der Ortsplanung. Darin verankert ist eine revolutionäre Neuerung, die schweizweit für Aufmerksamkeit und Anerkennung gesorgt hat. Bauherren, die in den neu eingezonten Baugebieten Wohnraum erstellen, sind verpflichtet, einen Drittel davon zu moderaten Mietpreisen anzubieten. Der Gemeinderat fördert zudem den preisgünstigen Wohnungsbau und steuert bewusst gegen die rasant gestiegenen Bodenpreise. Ausserdem achtet Meggen, wie im Leitbild festgeschrieben, auf eine breite Bevölkerungsstruktur – unabhängig von Alter und sozialem Status. Die neue Ortsplanung sorgt nun langfristig für eine durchmischte Einwohnerschaft und ein buntes Dorfleben. Steuereinnahmen kommen allen zugute Heute sind sich alle Megger bewusst, dass sie von der positiven Steuersituation profitieren: Denn die Gemeinde investiert kontinuierlich in die Infrastruktur. In den Jahren 1991 bis 1994 entstand zwischen Piuskirche und Zentralschulhaus ein neues Zentrum mit Geschäften und moderner Gemeindeverwaltung. Das Strassennetz, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr – 2006 wurde mit der S-Bahn-Station «Meggen Zentrum» ein zweiter Bahnhof eröffnet –, der öffentliche Dienst und die Freizeitanlagen sind auf höchstem Niveau. Meggen punktet damit mit einem zusätzlichen Standortvorteil. Die Finanzstärke kommt aber auch dem Kanton Luzern zugute: Meggen zahlt jährlich mehrere Millionen Franken in den kantonalen Finanzausgleich, wovon finanzschwächere Gemeinden direkt profitieren. Energieeffizienz und Naturschutz Als Trägerin des Labels «Energiestadt» fördert Meggen das Energiesparen und erneuerbare Energien. Die Fördermassnahmen werden laufend ausgebaut. Die Gemeinde unterstützt Projekte zur ökologischen Vernetzung und Aufwertung der Naturlandschaft. So wird die Artenvielfalt gefördert. Moderates Wachstum Wie sieht sich Meggen zukünftig? Neben dem Erhalt der Steuerattraktivität und dem qualitativen Ausbau der Infrastruktur strebt der Gemeinderat ein moderates Wachstum an. In den neuen Bauzonen darf nur in Etappen gebaut werden, so schreibt es die Ortsplanung vor. Der Schutz der bestehenden Landschaft lag der Gemeinde schon immer am Herzen: 1986 genehmigten die Stimmbürger die Seeuferplanung, durch die eine Parkzone geschaffen wurde. Die einzigartige Landschaft am See mit ihren herrschaftlichen Anwesen und grossen Parks ist seither geschützt. In den 1960er-Jahren präsentierte sich Meggen noch als ländlich geprägtes Dorf mit rund 2700 Einwohnern, bis 1985 verdoppelte sich die Bevölkerung auf 5411 Personen. Ende 2014 wohnten 6766 Personen in Meggen. Die Gemeinde ist gut gerüstet für die Zukunft. Sie hat den Weg geebnet für ein Dorf, in dem alle Platz haben und sich alle wohlfühlen. Das ist das wahre Meggen.

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
SwissLegal Dürr + Partner

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

PremiumPremium Eintrag
AnwaltNotarSteuerberatung
Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
AnwaltNotarSteuerberatung
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:30 AM
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

PremiumPremium Eintrag
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:30 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:15 AM
Advokatur & Notariat Stoll Schulthess Partner

Advokatur & Notariat Stoll Schulthess Partner

Hauptstrasse 12, 4153 Reinach
Portrait

Unsere im Jahre 1984 gegründete Anwaltskanzlei ist lokal gut verankert. Mit den Verhältnissen in der Regio Basiliensis sind wir bestens vertraut. Als moderne Unternehmung bieten wir auch juristische Dienst­leistungen mit überregionalem Bezug an. Wir verstehen uns als Generalisten mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Gebietsübergreifende Fälle und komplexe Fragestellungen werden bei uns im Team bearbeitet. In unserem Team werden Fachwissen und langjährige anwaltliche Praxis ergänzt durch Erfahrungen aus unseren nebenamtlichen Tätigkeiten an Gerichten, in Fachkommissionen und in der Sachpolitik. Unser Ziel ist das Angebot kompetenter und effizienter juristischer Dienstleistungen in vertrauensvoller Kooperation mit unserer Klientschaft. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die umfassende und vorausschauende Beratung von Privatpersonen in allen Rechtsbelangen. Unser Notariat beurkundet Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie weitere beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Seit dem 1. Januar 2013 erbringt unser Notariat auch sämtliche Dienstleistungen des Grundbuchnotariats (insbesondere Beurkundung von Grundstück-kaufverträgen, Beurkundung von Dienstbarkeitsverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum und Bau-recht, Mutationen, Errichtung und Änderung von Schuldbriefen) Die Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmungen sowie von Gemeinden gehört ebenfalls zu den angestammten Tätigkeiten unserer Kanzlei. Die Notariatsgeschäfte im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten besorgt unser Notariat und bietet dabei individuelle Problemlösungen an. Wir vertreten Einzelpersonen, Unternehmungen und Gemeinwesen im Zivil- und Strafprozess sowie in Verwaltungsverfahren sowohl vor den kantonalen Gerichten und Behörden als auch vor den Eidgenös­sischen Instanzen. Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht • Prozessführung vor Arbeits-, Schieds- und Verwaltungsgerichten • Beratung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsreglementen und im Zusammenhang mit fristlosen oder diskriminierenden Kündigungen, Überstunden- und Überzeit sowie Konkurrenzverboten • Aussergerichtliche Vertretung im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht, sowie im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge) Baurecht • Privates Baurecht (Werkvertragsrecht, Architektenrecht) • Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht Ehe- und Familienrecht • Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.) • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge • Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichten und Beurkundung von Eheverträgen • Vertretung gegenüber Vormundschaftsbehörden • Scheidungsberatung, Trennungsberatung Erbrecht • Nachlassplanung • Errichten und Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten • Erbschaftsverwaltungen, Prozessführung • Erbteilungen (Liquidationen, Teilungsverträge, Willensvollstreckung) Finanzdienstleistungsrecht • Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen • Retrozessionen/Entschädigungs-/Kostenfragen • Bewilligungsfragen (SRO-Anschlüsse, DUFI-Unterstellungen) • Compliance-Fragen (insbesondere GwG-Compliance, Begleitung in SRO-, Aufsichts- und Strafverfahren) • Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien, Rückführungen) Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Kollektivgesellschaft etc.) sowie von Vereinen und Stiftungen • Fusionen und Unternehmensteilungen,Therwil, Umwandlung, Erwerb und Veräusserungen von Gesellschaften, Aktionärbindungsverträge, Unternehmensnachfolge • Juristische Organisation von Gesellschaften (Reglemente, Protokolle etc.) • Organ- und Hilfspersonenhaftung (insbes. aktienrechtliche Verantwortlichkeit) Gewerblicher Rechtsschutz • Beratung und Prozessführung in den Bereichen Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht/ Werberecht), Kennzeichenrecht (Marken- Design-, Firmen- und Namensrecht, inkl. Hinterlegungen), Domainrecht/Internetrecht, Kartellrecht • Verträge (u.a. Vertriebs-, Franchising-, Lizenz- und Kooperationsverträge) • Compliancefragen Gutachten • Verfassen von Gutachten und Second Opinions (Zweitmeinungen) • Prozesschancenabschätzungen/Analysen für Prozessfinanzierung Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht • Prozessführung vor Zivil- und Sozialversicherungsgerichten • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungen (AHV / IV, SUVA, Pensionskasse etc.) sowie gegenüber privaten Versicherungen (inkl. Arzthaftung und Produkthaftung) • Aussergerichtliche Vertretungen gegenüber Versicherungsgesellschaften Miet- und Pachtrecht • Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gerichten • umfassende Beratung in allen Bereichen der Geschäftsmiete • Ausgestaltung von Verträgen und Entwicklung von Vermietungskonzepten Opferhilfe • Vertretung der Opfer im Strafverfahren • Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Zivilklagen/Adhäsionsklagen) gegenüber Täterschaft, Versicherungen und staatlichen Opferhilfestellen Notariat • Schweizweit alle notariellen Dienstleistungen im Ehe-, Erb-, Stiftungs-, Gesellschafts- und Bürgschaftsrecht, insbesondere: Ehevertrag; Erbvertrag; Erbverzichtsvertrag; Testament; Nachlassberatung für unverheiratete Paare; Vorsorgeaufträge; Stiftungs­errichtung; Grün­dung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen (Sitzv­erlegung, Zweck­änderung, Kapitalerhöhung und – herabsetzung, Firmenänderung), Fusion, Spaltung, Um­wandlung, Vermögensübertragung, Liquidationen, Bürgschaften, vollstreckbare öffentliche Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen, Einholen von Apostillen und Über­beglaubigungen, Erstellung getreuer Fotokopien. • Beurkundung sämtlicher Arten von Grundstücksgeschäften im Kanton Basel-Land­schaft , insbesondere: Kaufverträge (Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückkauf) inkl. Zah­lungsabwicklung; Tauschverträge; Schenkungsverträge; Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum (Begründungsakt) inkl. Erstellung von Reglementen; Begründung und Änderung von Baurechten; Pfandverträge aller Art, insbesondere Neuerrichtungen, Erhöhungen; Errich­tung und Änderungen von Schuldbriefen; Dienstbarkeitsverträge, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Nutzniessung und Wohnrecht; (Planung, Vorbereitung sowie) Vollzug von Grundbuchmutationen, Parzellierungen, Arealabtretungen; Zahl- & Treuhandstellenmandate letztere in Verbindung mit selber beurkundeten Kaufverträgen. Staats- und Verwaltungsrecht • Aussergerichtliche Beratung von Gemeinwesen (Verfahrensabläufe, Organisation, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten) und prozessuale Vertretung (auch vor Zivilgerichten) • Prozessführung auf dem Gebiete des Staatsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie des Beschaffungs-, Enteignungs- und Staatshaftungsrecht in Bund und Kantonen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Aussergerichtliche Vertretung in Vollstreckungssachen • Inkasso inkl. Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens • Prozessführung und Vertretung in sämtlichen betreibungs- und konkursrechtlichen Verfahren Steuerrecht • Vertretung in Steuerverfahren (Einsprache-/Gerichtsverfahren) • Spezialsteuern Strafrecht • Strafverteidigung (allgemeines Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungs- und Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehungsverfahren) • Vertretung in Rechts- und Amtshilfeverfahren, Beratung Strassenverkehrsrecht • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren • Vertretung in Verfahren betr. Administrativmassnahmen (auch Anfechtung Führerausweisentzug) • Schadensausgleich bei Verkehrsunfällen Vertragsrecht • Erarbeitung von Verträgen aller Art • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche auf dem Vollstreckungs- und Prozessweg, insbesondere im Kauf-, Miet-, Werkvertrag- und Auftragsrecht¸ vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten Weitere Stichworte: Anwalt, Rechtsanwalt, Anwältin, Rechtsanwältin, Fürsprecher, Fürsprech, Fürsprecherin, Rechtsvertreter,Verteidiger, Beratung, Prozess, Chancen und Risiken, Kosten, Prozessrisiko, Gebühren, Tarif, Klage, Klageantwort, Replik, Duplik, Vertretung, Verteidigung, Interessenvertretung, Vollmacht, Widerklage, Verrechnung, Beschwerde, Rekurs, Rechtsmittel, Eingabe, Strafbefehl, Verfügung, Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Administrativverfahren, Disziplinarverfahren, Anklageschrift, Zivilprozess, Strafprozess, Bezirksgericht, Kreiszivilgericht, Zivilgericht, Bezirksschreiberei, Notar, Notariat, Appellationsgericht, Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht, Steuergericht, Arbeitsgericht, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Kommission Zeugnis, Freistellung, Kündigung, fristloste Kündigung, Überstunden, Überzeit, Konkurrenzverbot, Karenzfrist, Entschädigung, Schadenersatz Zonenplan, Umzonung, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Abstand, Nutzungsplan, Zone, Rekurs, Beschwerde, Einsprache, mangelhafte Erstellung, Sorgfaltspflichtverletzung, Entschädigung, Schadenersatz, Vereinbarung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Genehmigung, Baurekurskommission, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Appellationsgericht Trennung, Getrenntleben, vorsorglich, vorsorgliche Festsetzung, Besuchsrecht, Durchsetzung, Pensionskasse, Pensionskassenansprüche, Scheidungskonvention, Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Ehe-/Erbvertrag Nachlass, Willensvollstrecker, Einsetzung Willensvollstrecker, Willensvollstreckermandat, Teilung, Teilungsklage, Herabsetzung, Herabsetzungsklage, Ausgleichung, Ausgleichungsanspruch, Klage, Erbengemeinschaft, fortgesetzte Erbengemeinschaft, partielle Erbengemeinschaft, Auflösung Erbengemeinschaft, Ausschlagung Erbschaft, Annahme Erbschaft, Güterverzeichnis, Inventar, Vorsorgeplanung, Erbschaftssteuer, Vermeidung Erbschaftssteuer, Schenkung unter Lebenden Haftung, Verantwortlichkeit, Verfahren, Aufsichtsbehörde, FINMA, Kontrollstelle, Meldestelle, Bekämpfung Geldwäscherei, Geldwäsche, Melderecht Financier, Meldepflicht, Unterstellungspflicht, Abklärung, Analyse, Vermögensverwaltung, Treuhand, SRO, SRO Treuhand Treuhandkammer, SRO Polyreg, SRO VQF, SRO SAV SNV, Anschluss, Genehmigung, Finanzintermediär, Finanzdienstleistung, Blockiert, Sperre, Arrest, Kontosperre, Steueramnestie, RVUS, Amtshilfe, Rechtshilfe, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Arglistmodell, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, Anknüpfung, Reglement, Erlaubnis Statuten, Organisationsreglement, Gründungsversammlung, Anmeldung Handelsregister, Sacheinlage, qualifizierte Gründung, Revisionsrecht, Opting out, Vorbereitung Generalversammlung, Ersatzwahlen Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Haftung Organ, Organhaftung, faktisches Organ, Patronatserklärung, differenzierte Solidarität Markenrecht, Designrecht, Musterrecht, Modellrecht, Geschmacksmuster, Firmenrecht, Namensrecht, Hinterlegung, Anmeldung, Domain, Design, Marke, Nichtbenutzung, Verwirkung, Abmahnung, Verwarnung, Abgrenzungsvereinbarung, Abstandserklärung, Anerkennung, Behaftung, Unterlassung, Beseitigung, Feststellung, Publikation, Berichtigung, Herausgabe, Auskunft, Auskunftsanspruch, Ausleuchtung Verletzerkette, Piraterie, IP, IT, gewerbsmässig, Schadenersatz, entgangener Gewinn, positiver Schaden, Herausgabe Gewinn, Gewinnherausgabe, Gewinnabschöpfung, Stufenklage, Rechnungslegung, Unterlassungserklärung, unberechtigte Abmahnung, Vertriebsvertrag, Franchisingvertrag, Lizenzvertrag, F/E, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Joint Venture, Kooperationsvertrag, Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle, Meldung, Gutachten, Second Opinion, Parteigutachten Prozess, Haftpflichtrecht, Haftung, Regress, Regressfragen, Vergleich, vergleichsweise Einigung, Mietprozess, Mieterstreckung, Mietzinsherabsetzung, Nebenkosten, Geschäftsraummiete, Mietzinserhöhung, Anfechtung, Überwälzung, Teuerung, Kosten, Hypothekarzins Verteidigung, Verteidiger, notwendige Verteidigung, amtliche Verteidigung, Privatverteidiger, Opferhilfegesetz, Gutsprache, Entschädigung, Genugtuung, Versorgerschaden, Zivilansprüche Gemeinde, Kanton, Bund, Zweckverband, öffentlich-rechtliche Körperschaft, öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentliche Aufgabe, hoheitlich, Finanzvermögen, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag, Beschaffungsrecht, Unterstellung, BOeB, VOeb, IVOeB, GPA, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Beitrag, Erschliessung, Sonderopfer, Rückzonung, entschädigungslos, Entschädigung, Staatshaftung, Verantwortlichkeit, öffentliches Personalrecht, Staatspersonal, Anwendbarkeit OR, OR und Bundesprivatrecht als öffentliches Recht, Zahlungsbefehl, Betreibung, Fortsetzung, Fortsetzungsbegehren, Konkurs, Konkurseingabe, Pfändung, Arrest, vorsorglich, Ausländerarrest, exorbitanter Gerichtsstand, Anerkennung, Teilkonkurs, Minikonkurs, Grundstück, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Mehrwertabschöpfungsabgabe, Einkommensteuer, Direkte Bundesteuer, Nachsteuer, Nachsteuerverfahren, Strafsteuer, Steuerbusse, Strafsteuerverfahren, Besondere Untersuchungskommission notwendige Verteidigung, Unternehmensverantwortlichkeit, Haftung Unternehmen, amtliche Verteidigung, Verwaltungsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Zivilansprüche Unfall, Führerausweisentzug, Verwarnung, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren in angetrunkenem Zustand, FiaZ, Versicherung, Verkehrsbusse Vertragsgestaltung, Vertragssystematik, Anhänge, Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Bauen, Hausbau, Architekt, Unternehmer, Generalunternehmer, Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, vorsorglich, Grundbuch

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAdvokaturbüro
Hauptstrasse 12, 4153 Reinach
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAdvokaturbüro
Portrait

Unsere im Jahre 1984 gegründete Anwaltskanzlei ist lokal gut verankert. Mit den Verhältnissen in der Regio Basiliensis sind wir bestens vertraut. Als moderne Unternehmung bieten wir auch juristische Dienst­leistungen mit überregionalem Bezug an. Wir verstehen uns als Generalisten mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Gebietsübergreifende Fälle und komplexe Fragestellungen werden bei uns im Team bearbeitet. In unserem Team werden Fachwissen und langjährige anwaltliche Praxis ergänzt durch Erfahrungen aus unseren nebenamtlichen Tätigkeiten an Gerichten, in Fachkommissionen und in der Sachpolitik. Unser Ziel ist das Angebot kompetenter und effizienter juristischer Dienstleistungen in vertrauensvoller Kooperation mit unserer Klientschaft. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die umfassende und vorausschauende Beratung von Privatpersonen in allen Rechtsbelangen. Unser Notariat beurkundet Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie weitere beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Seit dem 1. Januar 2013 erbringt unser Notariat auch sämtliche Dienstleistungen des Grundbuchnotariats (insbesondere Beurkundung von Grundstück-kaufverträgen, Beurkundung von Dienstbarkeitsverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum und Bau-recht, Mutationen, Errichtung und Änderung von Schuldbriefen) Die Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmungen sowie von Gemeinden gehört ebenfalls zu den angestammten Tätigkeiten unserer Kanzlei. Die Notariatsgeschäfte im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten besorgt unser Notariat und bietet dabei individuelle Problemlösungen an. Wir vertreten Einzelpersonen, Unternehmungen und Gemeinwesen im Zivil- und Strafprozess sowie in Verwaltungsverfahren sowohl vor den kantonalen Gerichten und Behörden als auch vor den Eidgenös­sischen Instanzen. Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht • Prozessführung vor Arbeits-, Schieds- und Verwaltungsgerichten • Beratung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsreglementen und im Zusammenhang mit fristlosen oder diskriminierenden Kündigungen, Überstunden- und Überzeit sowie Konkurrenzverboten • Aussergerichtliche Vertretung im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht, sowie im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge) Baurecht • Privates Baurecht (Werkvertragsrecht, Architektenrecht) • Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht Ehe- und Familienrecht • Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.) • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge • Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichten und Beurkundung von Eheverträgen • Vertretung gegenüber Vormundschaftsbehörden • Scheidungsberatung, Trennungsberatung Erbrecht • Nachlassplanung • Errichten und Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten • Erbschaftsverwaltungen, Prozessführung • Erbteilungen (Liquidationen, Teilungsverträge, Willensvollstreckung) Finanzdienstleistungsrecht • Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen • Retrozessionen/Entschädigungs-/Kostenfragen • Bewilligungsfragen (SRO-Anschlüsse, DUFI-Unterstellungen) • Compliance-Fragen (insbesondere GwG-Compliance, Begleitung in SRO-, Aufsichts- und Strafverfahren) • Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien, Rückführungen) Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Kollektivgesellschaft etc.) sowie von Vereinen und Stiftungen • Fusionen und Unternehmensteilungen,Therwil, Umwandlung, Erwerb und Veräusserungen von Gesellschaften, Aktionärbindungsverträge, Unternehmensnachfolge • Juristische Organisation von Gesellschaften (Reglemente, Protokolle etc.) • Organ- und Hilfspersonenhaftung (insbes. aktienrechtliche Verantwortlichkeit) Gewerblicher Rechtsschutz • Beratung und Prozessführung in den Bereichen Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht/ Werberecht), Kennzeichenrecht (Marken- Design-, Firmen- und Namensrecht, inkl. Hinterlegungen), Domainrecht/Internetrecht, Kartellrecht • Verträge (u.a. Vertriebs-, Franchising-, Lizenz- und Kooperationsverträge) • Compliancefragen Gutachten • Verfassen von Gutachten und Second Opinions (Zweitmeinungen) • Prozesschancenabschätzungen/Analysen für Prozessfinanzierung Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht • Prozessführung vor Zivil- und Sozialversicherungsgerichten • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungen (AHV / IV, SUVA, Pensionskasse etc.) sowie gegenüber privaten Versicherungen (inkl. Arzthaftung und Produkthaftung) • Aussergerichtliche Vertretungen gegenüber Versicherungsgesellschaften Miet- und Pachtrecht • Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gerichten • umfassende Beratung in allen Bereichen der Geschäftsmiete • Ausgestaltung von Verträgen und Entwicklung von Vermietungskonzepten Opferhilfe • Vertretung der Opfer im Strafverfahren • Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Zivilklagen/Adhäsionsklagen) gegenüber Täterschaft, Versicherungen und staatlichen Opferhilfestellen Notariat • Schweizweit alle notariellen Dienstleistungen im Ehe-, Erb-, Stiftungs-, Gesellschafts- und Bürgschaftsrecht, insbesondere: Ehevertrag; Erbvertrag; Erbverzichtsvertrag; Testament; Nachlassberatung für unverheiratete Paare; Vorsorgeaufträge; Stiftungs­errichtung; Grün­dung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen (Sitzv­erlegung, Zweck­änderung, Kapitalerhöhung und – herabsetzung, Firmenänderung), Fusion, Spaltung, Um­wandlung, Vermögensübertragung, Liquidationen, Bürgschaften, vollstreckbare öffentliche Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen, Einholen von Apostillen und Über­beglaubigungen, Erstellung getreuer Fotokopien. • Beurkundung sämtlicher Arten von Grundstücksgeschäften im Kanton Basel-Land­schaft , insbesondere: Kaufverträge (Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückkauf) inkl. Zah­lungsabwicklung; Tauschverträge; Schenkungsverträge; Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum (Begründungsakt) inkl. Erstellung von Reglementen; Begründung und Änderung von Baurechten; Pfandverträge aller Art, insbesondere Neuerrichtungen, Erhöhungen; Errich­tung und Änderungen von Schuldbriefen; Dienstbarkeitsverträge, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Nutzniessung und Wohnrecht; (Planung, Vorbereitung sowie) Vollzug von Grundbuchmutationen, Parzellierungen, Arealabtretungen; Zahl- & Treuhandstellenmandate letztere in Verbindung mit selber beurkundeten Kaufverträgen. Staats- und Verwaltungsrecht • Aussergerichtliche Beratung von Gemeinwesen (Verfahrensabläufe, Organisation, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten) und prozessuale Vertretung (auch vor Zivilgerichten) • Prozessführung auf dem Gebiete des Staatsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie des Beschaffungs-, Enteignungs- und Staatshaftungsrecht in Bund und Kantonen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Aussergerichtliche Vertretung in Vollstreckungssachen • Inkasso inkl. Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens • Prozessführung und Vertretung in sämtlichen betreibungs- und konkursrechtlichen Verfahren Steuerrecht • Vertretung in Steuerverfahren (Einsprache-/Gerichtsverfahren) • Spezialsteuern Strafrecht • Strafverteidigung (allgemeines Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungs- und Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehungsverfahren) • Vertretung in Rechts- und Amtshilfeverfahren, Beratung Strassenverkehrsrecht • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren • Vertretung in Verfahren betr. Administrativmassnahmen (auch Anfechtung Führerausweisentzug) • Schadensausgleich bei Verkehrsunfällen Vertragsrecht • Erarbeitung von Verträgen aller Art • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche auf dem Vollstreckungs- und Prozessweg, insbesondere im Kauf-, Miet-, Werkvertrag- und Auftragsrecht¸ vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten Weitere Stichworte: Anwalt, Rechtsanwalt, Anwältin, Rechtsanwältin, Fürsprecher, Fürsprech, Fürsprecherin, Rechtsvertreter,Verteidiger, Beratung, Prozess, Chancen und Risiken, Kosten, Prozessrisiko, Gebühren, Tarif, Klage, Klageantwort, Replik, Duplik, Vertretung, Verteidigung, Interessenvertretung, Vollmacht, Widerklage, Verrechnung, Beschwerde, Rekurs, Rechtsmittel, Eingabe, Strafbefehl, Verfügung, Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Administrativverfahren, Disziplinarverfahren, Anklageschrift, Zivilprozess, Strafprozess, Bezirksgericht, Kreiszivilgericht, Zivilgericht, Bezirksschreiberei, Notar, Notariat, Appellationsgericht, Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht, Steuergericht, Arbeitsgericht, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Kommission Zeugnis, Freistellung, Kündigung, fristloste Kündigung, Überstunden, Überzeit, Konkurrenzverbot, Karenzfrist, Entschädigung, Schadenersatz Zonenplan, Umzonung, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Abstand, Nutzungsplan, Zone, Rekurs, Beschwerde, Einsprache, mangelhafte Erstellung, Sorgfaltspflichtverletzung, Entschädigung, Schadenersatz, Vereinbarung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Genehmigung, Baurekurskommission, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Appellationsgericht Trennung, Getrenntleben, vorsorglich, vorsorgliche Festsetzung, Besuchsrecht, Durchsetzung, Pensionskasse, Pensionskassenansprüche, Scheidungskonvention, Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Ehe-/Erbvertrag Nachlass, Willensvollstrecker, Einsetzung Willensvollstrecker, Willensvollstreckermandat, Teilung, Teilungsklage, Herabsetzung, Herabsetzungsklage, Ausgleichung, Ausgleichungsanspruch, Klage, Erbengemeinschaft, fortgesetzte Erbengemeinschaft, partielle Erbengemeinschaft, Auflösung Erbengemeinschaft, Ausschlagung Erbschaft, Annahme Erbschaft, Güterverzeichnis, Inventar, Vorsorgeplanung, Erbschaftssteuer, Vermeidung Erbschaftssteuer, Schenkung unter Lebenden Haftung, Verantwortlichkeit, Verfahren, Aufsichtsbehörde, FINMA, Kontrollstelle, Meldestelle, Bekämpfung Geldwäscherei, Geldwäsche, Melderecht Financier, Meldepflicht, Unterstellungspflicht, Abklärung, Analyse, Vermögensverwaltung, Treuhand, SRO, SRO Treuhand Treuhandkammer, SRO Polyreg, SRO VQF, SRO SAV SNV, Anschluss, Genehmigung, Finanzintermediär, Finanzdienstleistung, Blockiert, Sperre, Arrest, Kontosperre, Steueramnestie, RVUS, Amtshilfe, Rechtshilfe, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Arglistmodell, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, Anknüpfung, Reglement, Erlaubnis Statuten, Organisationsreglement, Gründungsversammlung, Anmeldung Handelsregister, Sacheinlage, qualifizierte Gründung, Revisionsrecht, Opting out, Vorbereitung Generalversammlung, Ersatzwahlen Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Haftung Organ, Organhaftung, faktisches Organ, Patronatserklärung, differenzierte Solidarität Markenrecht, Designrecht, Musterrecht, Modellrecht, Geschmacksmuster, Firmenrecht, Namensrecht, Hinterlegung, Anmeldung, Domain, Design, Marke, Nichtbenutzung, Verwirkung, Abmahnung, Verwarnung, Abgrenzungsvereinbarung, Abstandserklärung, Anerkennung, Behaftung, Unterlassung, Beseitigung, Feststellung, Publikation, Berichtigung, Herausgabe, Auskunft, Auskunftsanspruch, Ausleuchtung Verletzerkette, Piraterie, IP, IT, gewerbsmässig, Schadenersatz, entgangener Gewinn, positiver Schaden, Herausgabe Gewinn, Gewinnherausgabe, Gewinnabschöpfung, Stufenklage, Rechnungslegung, Unterlassungserklärung, unberechtigte Abmahnung, Vertriebsvertrag, Franchisingvertrag, Lizenzvertrag, F/E, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Joint Venture, Kooperationsvertrag, Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle, Meldung, Gutachten, Second Opinion, Parteigutachten Prozess, Haftpflichtrecht, Haftung, Regress, Regressfragen, Vergleich, vergleichsweise Einigung, Mietprozess, Mieterstreckung, Mietzinsherabsetzung, Nebenkosten, Geschäftsraummiete, Mietzinserhöhung, Anfechtung, Überwälzung, Teuerung, Kosten, Hypothekarzins Verteidigung, Verteidiger, notwendige Verteidigung, amtliche Verteidigung, Privatverteidiger, Opferhilfegesetz, Gutsprache, Entschädigung, Genugtuung, Versorgerschaden, Zivilansprüche Gemeinde, Kanton, Bund, Zweckverband, öffentlich-rechtliche Körperschaft, öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentliche Aufgabe, hoheitlich, Finanzvermögen, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag, Beschaffungsrecht, Unterstellung, BOeB, VOeb, IVOeB, GPA, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Beitrag, Erschliessung, Sonderopfer, Rückzonung, entschädigungslos, Entschädigung, Staatshaftung, Verantwortlichkeit, öffentliches Personalrecht, Staatspersonal, Anwendbarkeit OR, OR und Bundesprivatrecht als öffentliches Recht, Zahlungsbefehl, Betreibung, Fortsetzung, Fortsetzungsbegehren, Konkurs, Konkurseingabe, Pfändung, Arrest, vorsorglich, Ausländerarrest, exorbitanter Gerichtsstand, Anerkennung, Teilkonkurs, Minikonkurs, Grundstück, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Mehrwertabschöpfungsabgabe, Einkommensteuer, Direkte Bundesteuer, Nachsteuer, Nachsteuerverfahren, Strafsteuer, Steuerbusse, Strafsteuerverfahren, Besondere Untersuchungskommission notwendige Verteidigung, Unternehmensverantwortlichkeit, Haftung Unternehmen, amtliche Verteidigung, Verwaltungsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Zivilansprüche Unfall, Führerausweisentzug, Verwarnung, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren in angetrunkenem Zustand, FiaZ, Versicherung, Verkehrsbusse Vertragsgestaltung, Vertragssystematik, Anhänge, Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Bauen, Hausbau, Architekt, Unternehmer, Generalunternehmer, Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, vorsorglich, Grundbuch

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:15 AM
* Wünscht keine Werbung

Sortieren nach
Ergebnisse filtern
Allgemeine Filter

Kantonale Verwaltung in Basel

: 30 Einträge
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Christkatholische Kirche Basel-Stadt

Totentanz 19, 4051 Basel
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

PremiumPremium Eintrag
KircheKirchgemeindePfarramt
Totentanz 19, 4051 Basel
KircheKirchgemeindePfarramt
HERZLICH WILLKOMMEN BEI UNS

Die Christkatholische Kirche sieht ihren Auftrag in der lebendigen Weitergabe der Heilsbotschaft unter den jeweiligen Zeitbedingungen. Dabei greift sie auf die Erfahrungen und Schätze der gesamten christlichen Tradition zurück. Enge Beziehungen pflegt sie zu den orthodoxen Kirchen und zur Anglikanischen Kirche. Die Zulassung von Frauen zu den Weiheämtern ist nach eingehender Diskussion von der Christkatholischen Kirche bejaht worden. So arbeiten in der Seelsorge sowohl Diakoninnen als auch Priesterinnen mit ihren männlichen Kollegen zusammen. Eine verpflichtende Verbindung von Weihe und Zölibat gibt es nicht. Die modernen Mariendogmen (Unbefleckte Empfängnis, Leibliche Aufnahme Mariens in den Himmel) werden in ihrer Engführung abgelehnt. Päpstliche Unfehlbarkeit und das unbeschränkte Richteramt des Papstes werden nicht akzeptiert. Die Christkatholische Kirche Basel-Stadt ist eine vom Kanton offiziell anerkannte Landeskirche. Sie weiß sich dem Wohl aller Menschen in der Stadt Basel und in der ganzen Schweiz besonders verpflichtet. Die Christkatholische Kirche kann in Freiheit das weite Spektrum der christlichen Tradition ausüben. Eine Bevormundung durch die vatikanische Kurie bleibt ausgeschlossen. Es gibt im Gemeindeleben spezielle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien, Frauen und Senioren. Ein zentrales Anliegen der Seelsorge ist es, den Einzelnen zu helfen, eine lebendige Spiritualität zu entfalten, die sich auch im Alltag bewähren kann. Der Eintritt in die christkatholische Kirche kann für Christen und Christinnen, die aus einer anderen christlichen Kirche kommen, nach einem Gespräch mit den Seelsorgern erfolgen. Wer noch nicht getauft ist, wird durch die Taufe Mitglied der Christkatholischen Kirche. Organisation und Verwaltung: In der Christkatholischen Kirche der Schweiz sind die Synode und der Synodalrat die obersten Organe. Der Bischof hat dort eine beratende Stimme. Er ist verantwortlich für die Glaubensfragen und die SeelsorgerInnen. Der Bischof stellt auch die Verbindung zur sog. „UtrechterUnion“ her, einem Zusammenschluss der Kirchen, die sich dem römischen Absolutismus nicht unterordnen. In Basel-Stadt ist die Christkatholische Kirche eine öffentlich-rechtliche Körperschaft. Die inhaltlichen Vorgaben trifft die Kirchgemeindeversammlung. Das ausführende Organ ist der Kirchenrat. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es den Landeskirchenrat, Kirchgemeinderäte in den einzelnen Gemeinden und die Kirchgemeindeversammlung. Finanziert wir die Christkatholische Kirche in Basel-Stadt durch Kirchensteuern, im Kanton Basel-Landschaft durch Kirchensteuern und kantonale Subventionen. Die Gemeinden verwalten ihre Finanzen selbst und legen jährlich die Rechnungen offen, die von einer Finanzkommission geprüft werden. Ein zentrales Büro der Christkatholischen Kirche in der Schweiz befindet sich in 3003 Bern, Willadingstrasse 39. Das Amt des Bischof hat Dr. Harald Rein inne. Alles weitere über unsere schweizweite Kirche finden Sie unter christkatholisch.ch

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 7:30 AM
FG Basel

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

FG Basel

Scherkesselweg 30, 4052 Basel

Ein erfüllter und erfolgreicher Weg in die Welt hinaus beginnt mit einer guten Bildung. Diese muss den Stärken und Schwächen, den individuellen Neigungen und Interessen gerecht werden. Das FG Basel bietet unter einem Dach ein nachhaltiges Bildungsangebot mit Tagesstrukturen. Zukunftsorientierte Lehr- und Lernformen und ein vielseitiges Förder- und Begabungsprogramm runden das Angebot des FG Basel ab. Das FG Basel bietet als einzige Privatschule in der Nordwestschweiz einen einheitlichen und koordinierten Bildungsweg unter einem Dach an: vom Kindergarten bis zur schweizerischanerkannten Maturität bzw. zum Sekundarschulabschluss Niveau A, E und P mit Abschlusszertifikat. Das innovative Bildungskonzept des FG Basel nimmt auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler Rücksicht und ermöglicht es ihnen, in ihrem eigenen Lerntempo Fortschritte zu erzielen. Weitere Vorteile sind die exakt aufeinander abgestimmten Übergänge sowie die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulstufen. Ebenfalls kann das FG Basel garantieren, dass die Durchlässigkeit zum öffentlichen Schulsystem gegeben ist. Auf die englische Sprache wird am FG Basel ein besonderes Augenmerk gelegt. Englisch wird bereits im Kindergarten eingeführt, und auf höheren Schulstufen können unsere Schülerinnen und Schüler international anerkannte Sprachzertifikate oder die Bilinguale Maturität erwerben. Das FG Basel • erkennt und fördert individuelle Stärken • ermöglicht den gezielten Weg zur Maturität • verfügt über ein Schulhaus mit moderner Infrastruktur • bietet strukturierte Schultage zur Unterstützung der Eltern • vermittelt Werte und Traditionen im familiären Umfeld

PremiumPremium Eintrag
Schule, privatGymnasiumPrimarschule
Scherkesselweg 30, 4052 Basel
Schule, privatGymnasiumPrimarschule

Ein erfüllter und erfolgreicher Weg in die Welt hinaus beginnt mit einer guten Bildung. Diese muss den Stärken und Schwächen, den individuellen Neigungen und Interessen gerecht werden. Das FG Basel bietet unter einem Dach ein nachhaltiges Bildungsangebot mit Tagesstrukturen. Zukunftsorientierte Lehr- und Lernformen und ein vielseitiges Förder- und Begabungsprogramm runden das Angebot des FG Basel ab. Das FG Basel bietet als einzige Privatschule in der Nordwestschweiz einen einheitlichen und koordinierten Bildungsweg unter einem Dach an: vom Kindergarten bis zur schweizerischanerkannten Maturität bzw. zum Sekundarschulabschluss Niveau A, E und P mit Abschlusszertifikat. Das innovative Bildungskonzept des FG Basel nimmt auf die Individualität der Schülerinnen und Schüler Rücksicht und ermöglicht es ihnen, in ihrem eigenen Lerntempo Fortschritte zu erzielen. Weitere Vorteile sind die exakt aufeinander abgestimmten Übergänge sowie die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schulstufen. Ebenfalls kann das FG Basel garantieren, dass die Durchlässigkeit zum öffentlichen Schulsystem gegeben ist. Auf die englische Sprache wird am FG Basel ein besonderes Augenmerk gelegt. Englisch wird bereits im Kindergarten eingeführt, und auf höheren Schulstufen können unsere Schülerinnen und Schüler international anerkannte Sprachzertifikate oder die Bilinguale Maturität erwerben. Das FG Basel • erkennt und fördert individuelle Stärken • ermöglicht den gezielten Weg zur Maturität • verfügt über ein Schulhaus mit moderner Infrastruktur • bietet strukturierte Schultage zur Unterstützung der Eltern • vermittelt Werte und Traditionen im familiären Umfeld

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 7:30 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
BZB Basler Zentrum für Bildung | Privatschule

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

BZB Basler Zentrum für Bildung | Privatschule

Eulerstrasse 42, 4051 Basel
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

PremiumPremium Eintrag
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
Eulerstrasse 42, 4051 Basel
GymnasiumSchule, privatPrimarschuleSekundarschule
WILLKOMMEN IM BZB

Willkommen im BZB Das BZB ist die kleine und persönliche Privatschule in Basel, die auf jede seiner Schülerinnen und jeden seiner Schüler individuell und persönlich eingehen kann. Im BZB werden Kinder, Jugendliche und Erwachsene in Kleinstklassen von der Primarschule, über die Sekundarstufe ihren Fähigkeiten entsprechend auf eine Berufslehre oder eine Schweizerische Matur vorbereitet. Unsere Schule ist nicht gewinnorientiert und wird deshalb auch von einer Genossenschaft getragen. Lernen Sie das BZB unverbindlich kennen! Der Eintritt ins BZB ist nach Absprache jederzeit möglich. Rufen Sie zur Vereinbarung eines Termins mit der Schulleiterin Vreni Sitzler-Meier einfach an! Machen Sie sich anlässlich einer Schnupperwoche bei uns ein genaueres Bild, diese ist selbstverständlich gratis und unverbindlich. Kleinstklassen Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass das Lernen am nachhaltigsten ist, wenn der Unterricht in familiären Grössenverhältnissen kommunikativ getragen wird. Aus diesem Grund werden die Schüler im BZB seit Beginn in Kleinstklassen unterrichtet und gefördert, denn: • die Schüler sind konzentrierter. • der Kontakt zwischen Lehrpersonen und Lernenden ist intensiv und die Lehrperson kann auf jeden einzelnen Schüler besser eingehen, keiner wird übersehen oder kann sich verstecken. • der Unterrichtsstoff ist auf das Wesentliche konzentriert und ist effizienter und individueller. Dadurch kann die Ausbildungsdauer auf gymnasialer Stufe gegenüber einer grossen Klasse oft beträchtlich verkürzt werden. • im BZB ist die Lern- und Arbeitstechnik in den Unterricht integriert. • der Lehrplan kann individuell angepasst werden, er entspricht den Reglementen und Stoffplänen des Bundesamtes für Bildung oder den kantonalen Vorgaben. • der Schüler lernt, frei von Angst und Stress, selbständig zu arbeiten und bei Prüfungen das Gelernte sicher wiederzugeben. Nächste Termine Individuell und persönlich Unsere kleine Schule bringt es mit sich, dass die Schulleitung den Schülern und ihren Eltern jederzeit auch kurzfristig persönlich zur Verfügung steht. Insbesondere hat jede Klasse alle ein bis zwei Wochen mit der Schulleitung eine Aussprachestunde, in der neben fachlichen und organisatorischen Problemen weitere anstehende Fragen besprochen werden. Die Schulleitung kennt alle Schüler persönlich und kann bei Problemen sofort reagieren. Unsere Schülerinnen und Schüler werden während der Eingewöhnungsphase nicht sich selbst überlassen. Von Beginn weg wird Leistung verlangt, allerdings eine sinnvolle, die auch erbracht werden kann. Die Leistung wird benotet. Es wird keine unpersönliche Notenliste in Form eines Zeugnisses überreicht, sondern an jedem Quartalsende setzen sich die Schülerinnen und Schüler mit ihren Eltern, der Schulleitung und allen sie unterrichtenden Lehrpersonen zusammen. Sie besprechen gemeinsam die Leistungen und erarbeiten anschliessend das nächste Teilziel. Da wir immer darum bemüht sind, die Lernbedingungen individuell zu optimieren, kann bei diesem Anlass auch eine Umteilung auf eine andere Stufe vorgenommen werden. Unser Schulangebot richtet sich an Kinder, Jungendliche, Erwachsene, Hochbegabte und Schüler mit besonderen Bedürfnissen, grundsätzlich unabhängig von der Vorbildung. Sie werden auf eine Schweizerisch Maturprüfung, eine Berufslehre oder auch einen Wiedereinstieg in eine öffentliche Schule vorbereitet. Was ist anders im BZB Das BZB gibt es seit 28 Jahren, es ist langsam gewachsen und klein geblieben, weil wir jedem Schüler in einer persönlichen und familiären Atmosphäre gerecht werden möchten. Wer ans BZB kommt • Gymnasiasten, die ihre Ausbildung an ihren öffentlichen Gymnasien nicht fortsetzen können oder wollen. • Hochbegabte Kinder und Jugendliche, die individuell gefördert und gefordert werden wollen und die Matur eventuell schneller erreichen wollen als andere. Bei uns werden sie zusammen mit Normalbegabten unterrichtet. So werden sie nicht nur schulisch sondern auch sozial gefördert. • Erwachsene, die mit der Matur ihre Basisausbildung abrunden, den Zugang zu den Universitäten erhalten wollen oder ganz einfach ihre Karriereaussichten verbessern möchten. • Jugendliche, die die Sekundar-, Bezirks- oder Realschule abgeschlossen haben und nun die gymnasiale Laufbahn einschlagen wollen oder gründlich abklären möchten, was für sie der beste nächste Schritt ist (z.B. eine Berufslehre). • Kinder, die individuell gefördert und gefordert werden wollen, und die sich in Kleinklassen in einem überschaubaren Schulhaus besser aufgehoben und integriert fühlen.Kleinstklassen Primarschule BZB Primarschule BZB (1. – 6. Schuljahr) Das Kind profitiert vom Kleinklassensystem (7 bis 10 Schüler) und der intensiven Rundumbetreuung. Wir haben das 6/3/3-Konzept bereits umgesetzt. Die Schüler werden ausschliesslich von Primarlehrern unterrichtet und betreut. Ab dem fünften Schuljahr können in einzelnen Fächern, wie Englisch auch Lehrer aus der Sekundarstufe zugezogen werden. Dadurch wird der Übergang von der Primarschule in die Sekundarschule leichter, die Schüler gewöhnen sich schon schrittweise an neue Lehrpersonen und Lehrmethoden. Inhaltlich legen wir die Schwerpunkte auf die Muttersprache (Deutsch) und Rechnen. Zusätzlich erhalten unsere früh eine sinnvolle Einführung in die englische Sprache, lernen die wissenschaftliche Denk- und Arbeitsweise kennen, erarbeiten spannende Projekte im Projektunterricht und üben den sinnvollen Umgang mit Computern. In der Primarschule muss das Selbstbewusstsein des Kindes aufgebaut und gestärkt werden, damit sich hier die grösste Motivation des Kindes für alles Neue entfalten kann. Auch die Grundlage für die Entwicklung des Sozialisierungsprozesses wird auf dieser Stufe gelegt. In den ersten zwei Jahren der Primarschule wird kein Leistungsdruck aufgebaut, es werden vielmehr die umfangreichen Interessen des Kindes gefördert. Ab dem dritten Jahr legen wir zunehmend Wert auf eine grundsätzliche Leistungsbereitschaft in den Kernfächern Deutsch und Rechnen, was durch das Gegengewicht in den «kreativen Fächer» abwechslungsreich und erträglich gestaltet wird. Dazu kommt: Französisch ab 3. Klasse Englisch ab 4. Klasse Mensch und Umwelt Musische Fächer Bewegung Sekundarstufe BZB Sekundarstufe BZB (7. – 9. Schuljahr) Wir unterrichten die Schüler auf Niveau A, E oder P. Der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von 7 Lernenden ist konzentriert und effizient. Zu Beginn ist die Begleitung durch die Fachlehrer noch sehr intensiv, im Lauf der Zeit legen wir jedoch zunehmend Wert auf grössere Eigenständigkeit und Leistungsbereitschaft, damit die Schüler gut auf eine Berufslehre oder eine weiterführende Schule vorbereitet werden. Unser Vorteil ist, dass wir die Schüler ihrem Leistungs- und Entwicklungsstand entsprechend fördern und fordern können. Damit haben sie auch immer die Möglichkeit einen Abschluss auf einem höheren Niveau als ursprünglich angenommen, zu erreichen, ohne dass zuerst grosse Umteilungen erfolgen müssen. Das Ziel ist: Eine breite Bildung und Ausbildung Eine optimale Vorbereitung auf das Gymnasium, eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule. Die Klassengrösse ist mit einer Richtzahl von 7 Lernenden so klein, wie sonst in keiner Schule. Fächer 7. Schuljahr D Gs F E @* M Gg B Z/We Sp 8. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z/We Sp 9. Schuljahr D Gs F E @* M P Ch Gg B Z /We Sp @* = Maturspezifische oder Berufsbildende Fächer wie Latein, Griechisch, Italienisch, Wirtschaft, Berufskunde, Physik-, Chemiepraktikum Gymnasium BZB Wir bereiten Lernende, unabhängig von Vorbildung, Alter und Begleitumständen, in kleinen Klassen auf die Schweizerische Maturprüfung vor. Gemeinsam mit den Lernenden werden die Wissenslücken nach und nach geschlossen, sodass sie dem stufengerechten Unterricht folgen können. In verschiedenen Fächern bieten wir zudem regelmässig Nachhilfe an. Die Kleinstklassen mit einer Richtzahl von sechs Lernenden bilden die ideale Grundlage für optimales Lernen. Dank des konzentrierten Unterrichts und der Berücksichtigung des persönlichen Lerntempos kann das Ziel einer Schweizerischen Maturität oft auch wesentlich schneller als in anderen Schulen erreicht werden. Mit wenigen Ausnahmen haben alle, von uns empfohlenen, Maturanden die Schweizerische Maturität erlangt. Ziel: Schweizerische Maturität Optimale Vorbereitung auf die Schweizerische Matur Aneignung wesentlicher Bildungsinhalte Prüfungsfächer 1. Teil Naturwissenschaften (Biologie, Chemie, Physik) Geistes- und Sozialwissenschaften (Geschichte und Geographie) Bildnerisches Gestalten (Musik) Prüfungsfächer 2. Teil Deutsch (erweitertes Niveau) Französisch (oder Englisch als erweitertes Niveau) Englisch Mathematik Schwerpunktfach wahlweise: Wirtschaft & Recht / Latein / Griechisch / Italienisch / Spanisch, Bildnerisches Gestalten Ergänzungsfach wahlweise: Geschichte / Geographie Maturarbeit Ausgleichsmöglichkeiten (Philosophie) (Sport) Schulgeld und Stipendien Schulgeld Für alle BZB-Schüler ist das Schulgeld einheitlich. In unserem Schulgeld sind der Unterricht in Kleinstklassen mit einer Richtzahl von nur 6 Lernenden (Gymnasium), 7 Lernenden (Sekundarstufe) oder 10 Lernenden (Primarschule) und alle Auslagen für Bücher und Unfallversicherungsprämien inbegriffen. Stipendien Obwohl wir auf nichtgewinnorientierter Basis arbeiten und auch unsere Lehrer wie auch die Schulleitung deutlich weniger verdienen als an öffentlichen Schulen, kostet das Basler Zentrum für Bildung viel Geld. Dessen sind wir uns bewusst. Darum setzen wir uns auch dann für Sie ein, wenn es um die Finanzierung geht. Gute Bildung soll nicht vom Portemonnaie abhängen, sondern ein Grundrecht für jeden sein. Ein Teil unserer Schüler wird finanziell unterstützt durch Kantonsbeiträge, durch Stipendien oder durch unsere oder andere Stiftungen. Die soziale Durchmischung am BZB ist folglich vielfältig. Wir haben viel Erfahrung in dieser Hinsicht und kennen Möglichkeiten. Zögern sie nicht und suchen Sie mit uns das Gespräch. Wir unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gerne. Beachten Sie bitte, dass für Stipendien der Wohnkanton des Gesuchstellers massgeblich ist. Genossenschaft und Stiftung Genossenschaft BZB Das Basler Zentrum für Bildung ist eine pädagogische Institution, die politisch und konfessionell neutral ist. Das BZB wird von einer Genossenschaft getragen und verwendet seine Mittel und Einkünfte auf gemeinnütziger und nicht gewinnorientierter Basis ausschliesslich zur Erfüllung des beschriebenen Zwecks und im Interesse seiner Schüler • zur Vorbereitung auf die Schweizerische Maturitätsprüfung • zur Vorbereitung auf eine Berufslehre • zu Berufs- und Eignungsabklärungen • als Ergänzung des Schulunterrichtes für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Die Verwaltung der Genossenschaft • Hans Sitzler, Präsident • Dr. Hermann Zingg • Vreni Sitzler-Meier • Monika Naef Stiftung BZB Die Stiftung BZB wurde am 11. Oktober 1985 von den Lehrern, welche das Bildungskonzept entwickelten, ins Leben gerufen, da sie der Meinung waren, dass Bildung nie mit Gewinnstreben verbunden werden kann. Die Beiträge an die Stiftung BZB werden ausnahmslos für Schülerinnen und Schüler des BZB verwendet, die sich sonst den Schulbesuch in unserer Schule nicht leisten könnten. Beiträge an unsere Stiftung können von den Steuern abgezogen werden. PC-Konto 40-32571-5 Geschichte des BZB Am 27. März 1985 begegneten sich in Basel die beiden Pädagogen: Hans Sitzler, Gymnasiallehrer und Dipl.-Chemiker und Hermann Zingg, Dr. phil. I und Rektor eines regionalen Oberstufenzentrums. Die beiden stellten fest, dass sie in ihrer langjährigen Unterrichtspraxis Ideen entwickelt hatten, die sich ergänzten. Und daraus war das Konzept des BZB entstanden: Unterricht in einem familiären Rahmen, ein Lehrer mit fünf Schülern. Dies war die eigentliche Schulreform. Diesem Konzept wurde bis heute die Treue gehalten, es wurde weiterentwickelt und ausgebaut – und es hat sich gelohnt. Das Basler Zentrum für Bildung ist die Schule mit dem richtigen Mass. Erfolge Schülerinnen & Schüler Seit der Gründung des Basler Zentrums für Bildung im Jahr 1985 wird die Liste der erfolgreichen BZB-Absolventen immer länger. Im Herbst 1989 haben uns die ersten drei Maturanden mit dem Maturzeugnis verlassen und unterdessen sind es insgesamt 146 (Stand: 7. März 2014) Damen und Herren, welche uns mit dem Maturzeugnis in der Tasche verlassen haben. Die jüngste Maturandin trat 13jährig, der älteste Maturand 40jährig in die Schule ein und im Durchschnitt bereiteten sich die Kandidaten während 3 Jahren auf die Prüfung vor. Bisher waren 96% der vom BZB zur Prüfung empfohlenen Kandidaten an der Schweizerischen Maturitätsprüfung erfolgreich und wurden u.a. Ärzte, Ingenieure ETH, Lehrerinnen und Lehrer. Wir freuen uns immer wieder, wenn uns ehemalige Schülerinnen und Schülern besuchen und wir erfahren, was sie jetzt machen

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
Meggen

Meggen

Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen
Aussergewöhnliche Lage und ein traumhafter Seeblick

In Meggen stehen alte Bauernhöfe neben mondänen Villen, trifft Tradition auf Weltoffenheit. Die Gemeinde besticht durch ihre spektakuläre Lage am Vierwaldstättersee, wo sich das Dorf an den Südhang zwischen Luzern und Küssnacht schmiegt. Milde Temperaturen, Seeanstoss, traumhafte Sonnenuntergänge und die idyllische Sicht auf Rigi und Pilatus sorgen für mediterranes Flair. Die Landschaft um Meggen wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt – die Gemeinde ist ein beliebtes Ausflugsziel. Schnell in der ganzen Schweiz Speziell für Pendler, die in den Grossraum Zürich und Luzern reisen oder nach Meggen zur Arbeit kommen, sind die Bedingungen optimal. Der öffentliche Verkehr ist hervorragend ausgebaut. Zwei Buslinien verbinden die Gemeinde mit der Stadt Luzern: In rund 15 Minuten ist man am Hauptbahnhof. Meggen verfügt in Hintermeggen und seit 2006 im Zentrum über einen Bahnhof. Mit der S-Bahn und dem Voralpenexpress erreicht man Luzern und Küssnacht in je rund zehn Minuten. Von Meggen aus gelangt man über Küssnacht (rund 6 km entfernt) mit dem Auto schnell auf die A4 in Richtung Zug (28 km) und Zürich (48 km) sowie über Luzern-Zentrum (6 km) auf die A2 in Richtung Basel (100 km) und in Richtung Lugano (172 km). Im Sommer halten Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee an der Anlegestelle beim Fridolin-Hofer-Platz. Revolutionäre Ortsplanung Die attraktive Wohnlage und der tiefste Steuerfuss im Kanton Luzern machten das Dorf in der Neuzeit gerade für zahlungskräftige Zuzüger attraktiv. Wohnraum wurde in Meggen immer mehr zum Luxusgut, das sich nur wenige leisten konnten. Das war nicht im Sinn der Gemeinde, und hier wurde sie visionär: Im Juni 2010 genehmigten die Megger Stimmbürger mit grosser Mehrheit an der Urne die Totalrevision der Ortsplanung. Darin verankert ist eine revolutionäre Neuerung, die schweizweit für Aufmerksamkeit und Anerkennung gesorgt hat. Bauherren, die in den neu eingezonten Baugebieten Wohnraum erstellen, sind verpflichtet, einen Drittel davon zu moderaten Mietpreisen anzubieten. Der Gemeinderat fördert zudem den preisgünstigen Wohnungsbau und steuert bewusst gegen die rasant gestiegenen Bodenpreise. Ausserdem achtet Meggen, wie im Leitbild festgeschrieben, auf eine breite Bevölkerungsstruktur – unabhängig von Alter und sozialem Status. Die neue Ortsplanung sorgt nun langfristig für eine durchmischte Einwohnerschaft und ein buntes Dorfleben. Steuereinnahmen kommen allen zugute Heute sind sich alle Megger bewusst, dass sie von der positiven Steuersituation profitieren: Denn die Gemeinde investiert kontinuierlich in die Infrastruktur. In den Jahren 1991 bis 1994 entstand zwischen Piuskirche und Zentralschulhaus ein neues Zentrum mit Geschäften und moderner Gemeindeverwaltung. Das Strassennetz, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr – 2006 wurde mit der S-Bahn-Station «Meggen Zentrum» ein zweiter Bahnhof eröffnet –, der öffentliche Dienst und die Freizeitanlagen sind auf höchstem Niveau. Meggen punktet damit mit einem zusätzlichen Standortvorteil. Die Finanzstärke kommt aber auch dem Kanton Luzern zugute: Meggen zahlt jährlich mehrere Millionen Franken in den kantonalen Finanzausgleich, wovon finanzschwächere Gemeinden direkt profitieren. Energieeffizienz und Naturschutz Als Trägerin des Labels «Energiestadt» fördert Meggen das Energiesparen und erneuerbare Energien. Die Fördermassnahmen werden laufend ausgebaut. Die Gemeinde unterstützt Projekte zur ökologischen Vernetzung und Aufwertung der Naturlandschaft. So wird die Artenvielfalt gefördert. Moderates Wachstum Wie sieht sich Meggen zukünftig? Neben dem Erhalt der Steuerattraktivität und dem qualitativen Ausbau der Infrastruktur strebt der Gemeinderat ein moderates Wachstum an. In den neuen Bauzonen darf nur in Etappen gebaut werden, so schreibt es die Ortsplanung vor. Der Schutz der bestehenden Landschaft lag der Gemeinde schon immer am Herzen: 1986 genehmigten die Stimmbürger die Seeuferplanung, durch die eine Parkzone geschaffen wurde. Die einzigartige Landschaft am See mit ihren herrschaftlichen Anwesen und grossen Parks ist seither geschützt. In den 1960er-Jahren präsentierte sich Meggen noch als ländlich geprägtes Dorf mit rund 2700 Einwohnern, bis 1985 verdoppelte sich die Bevölkerung auf 5411 Personen. Ende 2014 wohnten 6766 Personen in Meggen. Die Gemeinde ist gut gerüstet für die Zukunft. Sie hat den Weg geebnet für ein Dorf, in dem alle Platz haben und sich alle wohlfühlen. Das ist das wahre Meggen.

PremiumPremium Eintrag
GemeindeverwaltungGemeinde
Am Dorfplatz 3, 6045 Meggen
GemeindeverwaltungGemeinde
Aussergewöhnliche Lage und ein traumhafter Seeblick

In Meggen stehen alte Bauernhöfe neben mondänen Villen, trifft Tradition auf Weltoffenheit. Die Gemeinde besticht durch ihre spektakuläre Lage am Vierwaldstättersee, wo sich das Dorf an den Südhang zwischen Luzern und Küssnacht schmiegt. Milde Temperaturen, Seeanstoss, traumhafte Sonnenuntergänge und die idyllische Sicht auf Rigi und Pilatus sorgen für mediterranes Flair. Die Landschaft um Meggen wird gerne als Naherholungsgebiet genutzt – die Gemeinde ist ein beliebtes Ausflugsziel. Schnell in der ganzen Schweiz Speziell für Pendler, die in den Grossraum Zürich und Luzern reisen oder nach Meggen zur Arbeit kommen, sind die Bedingungen optimal. Der öffentliche Verkehr ist hervorragend ausgebaut. Zwei Buslinien verbinden die Gemeinde mit der Stadt Luzern: In rund 15 Minuten ist man am Hauptbahnhof. Meggen verfügt in Hintermeggen und seit 2006 im Zentrum über einen Bahnhof. Mit der S-Bahn und dem Voralpenexpress erreicht man Luzern und Küssnacht in je rund zehn Minuten. Von Meggen aus gelangt man über Küssnacht (rund 6 km entfernt) mit dem Auto schnell auf die A4 in Richtung Zug (28 km) und Zürich (48 km) sowie über Luzern-Zentrum (6 km) auf die A2 in Richtung Basel (100 km) und in Richtung Lugano (172 km). Im Sommer halten Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee an der Anlegestelle beim Fridolin-Hofer-Platz. Revolutionäre Ortsplanung Die attraktive Wohnlage und der tiefste Steuerfuss im Kanton Luzern machten das Dorf in der Neuzeit gerade für zahlungskräftige Zuzüger attraktiv. Wohnraum wurde in Meggen immer mehr zum Luxusgut, das sich nur wenige leisten konnten. Das war nicht im Sinn der Gemeinde, und hier wurde sie visionär: Im Juni 2010 genehmigten die Megger Stimmbürger mit grosser Mehrheit an der Urne die Totalrevision der Ortsplanung. Darin verankert ist eine revolutionäre Neuerung, die schweizweit für Aufmerksamkeit und Anerkennung gesorgt hat. Bauherren, die in den neu eingezonten Baugebieten Wohnraum erstellen, sind verpflichtet, einen Drittel davon zu moderaten Mietpreisen anzubieten. Der Gemeinderat fördert zudem den preisgünstigen Wohnungsbau und steuert bewusst gegen die rasant gestiegenen Bodenpreise. Ausserdem achtet Meggen, wie im Leitbild festgeschrieben, auf eine breite Bevölkerungsstruktur – unabhängig von Alter und sozialem Status. Die neue Ortsplanung sorgt nun langfristig für eine durchmischte Einwohnerschaft und ein buntes Dorfleben. Steuereinnahmen kommen allen zugute Heute sind sich alle Megger bewusst, dass sie von der positiven Steuersituation profitieren: Denn die Gemeinde investiert kontinuierlich in die Infrastruktur. In den Jahren 1991 bis 1994 entstand zwischen Piuskirche und Zentralschulhaus ein neues Zentrum mit Geschäften und moderner Gemeindeverwaltung. Das Strassennetz, der Anschluss an den öffentlichen Verkehr – 2006 wurde mit der S-Bahn-Station «Meggen Zentrum» ein zweiter Bahnhof eröffnet –, der öffentliche Dienst und die Freizeitanlagen sind auf höchstem Niveau. Meggen punktet damit mit einem zusätzlichen Standortvorteil. Die Finanzstärke kommt aber auch dem Kanton Luzern zugute: Meggen zahlt jährlich mehrere Millionen Franken in den kantonalen Finanzausgleich, wovon finanzschwächere Gemeinden direkt profitieren. Energieeffizienz und Naturschutz Als Trägerin des Labels «Energiestadt» fördert Meggen das Energiesparen und erneuerbare Energien. Die Fördermassnahmen werden laufend ausgebaut. Die Gemeinde unterstützt Projekte zur ökologischen Vernetzung und Aufwertung der Naturlandschaft. So wird die Artenvielfalt gefördert. Moderates Wachstum Wie sieht sich Meggen zukünftig? Neben dem Erhalt der Steuerattraktivität und dem qualitativen Ausbau der Infrastruktur strebt der Gemeinderat ein moderates Wachstum an. In den neuen Bauzonen darf nur in Etappen gebaut werden, so schreibt es die Ortsplanung vor. Der Schutz der bestehenden Landschaft lag der Gemeinde schon immer am Herzen: 1986 genehmigten die Stimmbürger die Seeuferplanung, durch die eine Parkzone geschaffen wurde. Die einzigartige Landschaft am See mit ihren herrschaftlichen Anwesen und grossen Parks ist seither geschützt. In den 1960er-Jahren präsentierte sich Meggen noch als ländlich geprägtes Dorf mit rund 2700 Einwohnern, bis 1985 verdoppelte sich die Bevölkerung auf 5411 Personen. Ende 2014 wohnten 6766 Personen in Meggen. Die Gemeinde ist gut gerüstet für die Zukunft. Sie hat den Weg geebnet für ein Dorf, in dem alle Platz haben und sich alle wohlfühlen. Das ist das wahre Meggen.

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
SwissLegal Dürr + Partner

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

SwissLegal Dürr + Partner

Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

PremiumPremium Eintrag
AnwaltNotarSteuerberatung
Centralbahnstrasse 7, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
AnwaltNotarSteuerberatung
SWISSLEGAL ist Ihre Rechtsberatung in Basel

Unser Anspruch SwissLegal berät und vertritt Unternehmen sowie Privatpersonen in wirtschaftsrechtlichen und steuerlichen Fragen. Sie erhebt einen hohen Anspruch auf juristische Qualität und zählt das Flair für unkonventionelle Lösungen sowie die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes zu ihren Stärken. Rechtsanwälte und Experten der SwissLegal-Gruppe sind erfahren, qualitätsbewusst, zielgerichtet, unabhängig und diskret. Die verschiedenen SwissLegal-Standorte pflegen einen regelmässigen Austausch von Fachwissen. Je nach Mandat können Spezialistenteams kanzleiübergreifend zusammengestellt werden, um den Klienten bestmöglich zu beraten. Die SwissLegal-Spezialisten bilden sich regelmässig in ihren Fachgebieten weiter und wirken teilweise auch als Referenten an Fortbildungsveranstaltungen oder als Autoren von Fachpublikationen. Mit den SwissLegal-Partnern und Rechtsprofessoren Prof. Dr. iur. David Dürr und Prof. Dr. iur Andreas Kellerhals ist SwissLegal an der Quelle von aktueller Lehre und Forschung. Unsere Gruppenstruktur Die SwissLegal-Gruppe entstand 2004 als Zusammenschluss von unabhängigen Anwaltsfirmen. Zur Zeit ist sie präsent mit Kanzleien in Basel, Bern, Chur, Olten, St. Gallen, Zug und Zürich. Weitere Standorte sind in Vorbereitung, unter anderem in der Romandie und im Tessin. Die Gruppenstruktur kombiniert die Effizienz und das persönliche Vertrauensverhältnis der einzelnen örtlichen Kanzleien mit dem breiten fachlichen Know How und dem Erfahrungsschatz der ganzen überregionalen Gruppe von gegen 30 Spezialisten. Der interne Know-how-Austausch und die in der Gruppe insgesamt geförderte Fach- und Reputationsqualität werden organisatorisch von der rechtlich selbständigen SwissLegal Ltd mit Sitz in Zug koordiniert beziehungsweise organisatorisch betreut. Vertragspartner der Klientschaft ist jeweils ausschliesslich jene örtliche Kanzlei, die das Mandat federführend betreut. Es wird keine Rechtsbeziehung zur SwissLegal Ltd oder zu den übrigen SwissLegal-Kanzleien eingegangen. Um Interessenkonflikte zwischen Swisslegal-Kanzleien zu vermeiden und gleichwohl das Anwaltsgeheimnis zu respektieren, wird die Klientschaft jeweils um Zustimmung dazu gebeten, entsprechende Abklärungen in der Gesamtgruppe vorzunehmen. Die Berufshaftpflicht ist über eine die gesamte SwissLegal-Gruppe umfassende Versicherungspolice der Allianz Suisse abgedeckt. UNSERE FACHGEBIETE Vertragsrecht Vertragsrecht in verschiedenen Wirtschaftsgebieten SwissLegal berät Unternehmen aller Branchen in vertragsrechtlichen Angelegenheiten auf jeder Geschäftsebene. Zu den klassischen Aufgaben zählt das Erarbeiten, Verfassen und Verhandeln von Verträgen wie Kaufverträgen und Allgemeine Geschäftsbedingungen, Werkverträgen, Liefer- und Produktionsverträgen, Beratungs- und anderen Dienstleistungverträgen, ferner Agentur- und Vertriebsverträgen, Mäklerverträgen, Kooperations- und Lizenzverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen oder auch Verträgen über Franchising und Factoring. Gesellschaftsrecht Gesellschafts- und sonstiges Unternehmensrecht SwissLegal unterstützt Sie bei der Wahl der Gesellschaftsform und der rechtlichen Struktur Ihrer Geschäftsaktivitäten, einschliesslich Holdingstrukturen im In- und Ausland. Die Spezialisten beraten Sie über die Gründung hinaus in Fragen der Organisation und Verwaltung Ihrer Gesellschaften und Konzerne sowie bei Umstrukturierungen (Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen), Mitarbeiterbeteiligungsprojekten und Holdingstrukturen. Ausserdem vertritt SwissLegal die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Aktionären und Anteilsinhabern in und gegenüber Gesellschaftsorganen oder berät sie beim Abschluss von Aktionärsbindungsverträgen. Steuerrecht Steuerberatung und -vertretung SwissLegal berät Unternehmen und Privatpersonen in allen Aspekten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts. Zu den Stärken von SwissLegal zählen langjährige Erfahrungen in der Bewältigung komplexer Steuerfälle, das Unternehmenssteuerrecht mit den verschiedenen Formen von Restrukturierungen, die steuerliche Optimierung von Transaktionen und insbesondere auch grenzüberschreitende Steuerprobleme. SwissLegal-Spezialisten vertreten Unternehmen und Privatpersonen in steuerlichen Auseinandersetzungen vor Behörden und Gerichten. SwissLegal verfügt über ein bewährtes Netzwerk von ausländischen Steuerspezialisten, mit denen bei grenzüberschreitenden Fragen zusammengearbeitet wird. Immobilienrecht Handänderungen, Finanzierungen und Projektrealisierungen Von der Suche einer Immobilie, vom Kauf und der Finanzierung, über die Realisierung eines Bauprojektes, zur Eingliederung in ein komplexes Immobilienportefeuille und bis hin zum Verkauf stellen sich zahlreiche Rechtsfragen. Das gleiche gilt für die Vermietung oder die Veräusserung im Stockwerkeigentum oder im Baurecht. SwissLegal-Spezialisten unterstützen Sie mit sorgfältiger Analyse der rechtlichen Verhältnisse, massgeschneiderter aber zügiger Umsetzung in Rechtsstrukturen, Verträgen und Reglementen sowie mit eigenem Notariat in Basel. Baurecht Vertretung und Beratung bei Bauprojekten Bei der Projektierung und Umsetzung von Bauprojekten stellen sich mannigfaltige Rechtsfragen, sei es hinsichtlich behördlicher Bewilligungen, Quartierplanentwicklungen oder allenfalls auch hinsichtlich von Interessenkollisionen mit der Nachbarschaft. Hier unterstützen Sie die SwissLegal-Spezialisten mit Sachverstand, Erfahrung und Beharrlichkeit, aber auch mit einem Sensorium für pragmatische Lösungen, etwa wenn es darum geht, allzu grosse Verzögerungen zu vermeiden. Arbeits- und Sozialversicherungsrecht Arbeits- und Sozialversicherungsrecht SwissLegal berät Unternehmen in allen Fragen des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts und vertritt ihre Interessen vor Gerichten und Behörden. Insbesondere bei der Fusion von Unternehmen oder bei der Übertragung von Unternehmensteilen sowie im Bereich des Outsourcings unterstützen Sie unsere Spezialisten mit ihrem juristischen Know-how; aber auch in der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Personalreglementen, in Fragen der Kaderentlöhnung, bei ausserordentlichen Kündigungen oder Freistellungen von Mitarbeitern oder bei der Durchsetzung von nachvertraglichen Konkurrenzverboten stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch gerne in administrativen Belangen bei der Entsendung von Arbeitnehmern oder im Arbeitsbewilligungsverfahren für ausländische Mitarbeiter. Gesundheitsrecht Arzt-, Krankenversicherungs-, Heilmittel- und Medizinalberufsrecht Ärzte, Spitäler, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer des schweizerischen Gesundheitswesens sehen sich immer häufiger mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Geprägt von staatlicher Regulierung, sind die juristischen Grundlagen des Gesundheitsrechts denn auch ausserordentlich zahlreich und vielschichtig. Die im Bereich des Gesundheitsrechts tätigen SwissLegal-Spezialisten verfügen über die nötige langjährige Erfahrung, um Leistungserbringer umfassend und kompetent zu beraten und zu vertreten. Sie berücksichtigen dabei in ihrer fallweisen juristischen Lagebeurteilung die Besonderheiten des Gesundheitsmarktes und dessen Verflechtung mit den zuständigen Regulierungsbehörden. Wettbewerbsrecht Wettbewerbs- und Kartellrecht SwissLegal berät und unterstützt Unternehmen aus dem In- und Ausland in allen Fragen des nationalen wie europäischen Wettbewerbs- und Kartellrechts sowie im Bereich des unlauteren Wettbewerbs. Die Spezialisten vertreten Unternehmen vor schweizerischen Wettbewerbsbehörden als auch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren vor schweizerischen Gerichten. Die Beratung bezüglich Konzentrationen, marktdominante Positionen, Diskriminierungen und anderen wettbewerbsrechtlichen Fragen und über die Zulässigkeit von wettbewerbsbeschränkenden Vertragsklauseln gehören ebenso zu den Stärken von SwissLegal. Europarecht Internationale Vertragswerke Im Zusammenhang mit Transaktionen über die Landesgrenzen und bei sonstigen internationalen Vertragswerken berücksichtigt SwissLegal die europäische Gesetzgebung im Bereich des freien Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wie auch die wettbewerbs- und kartellrechtlichen Bestimmungen zu beachten. SwissLegal berät und vertritt Sie dabei kompetent. Um rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen frühzeitig zu erkennen, beobachtet SwissLegal die laufenden Harmonisierungsbestrebungen und Gesetzgebungsaktivitäten der EU genau. Sanierung, SchKG Insolvenzrecht und Sanierungen Die Anwälte von SwissLegal beraten Sie in sämtlichen Bereichen des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts. Sie vertreten Unternehmen und Privatpersonen als Gläubiger oder Schuldner in Pfändungs- und Pfandverwertungsverfahren, Konkursverfahren und -liquidationen sowie in Sanierungs- und Nachlassvertragsverfahren einschliesslich aller damit in Zusammenhang stehenden Klageverfahren und Verfahren zur Vermögenssicherung und Vermögenswiederbeschaffung. Kapitalmarktrecht Banken- und Finanzmarktrecht Die Finanzwirtschaft bringt Problemstellungen rechtlicher Natur mit sich; sei es im Verhältnis zwischen der Bank und ihren Kunden; sei es bei der Finanzierung von Projekten, Unternehmen, Immobilien; sei es bei der Strukturierung, dem Vertrieb oder der Zeichnung von Anlagegefässen. Die hohe Regulierungsdichte erfordert nicht nur Sorgfalt beim Agieren, sondern vor allem auch Beherrschung der zahlreichen staatlichen oder verbandsrechtlichen nationalen und internationalen Regelungen. Da gilt es, die jeweils anwendbaren Rechtsgrundlagen sorgfältig zu analysieren und in die wirtschaftlichen Entscheidungen danach auszurichten. Die Spezialisten von SwissLegal im Kapitalmarkt- und Bankenrecht unterstützen Sie dabei. Geistiges Eigentum Geistiges Eigentum, Lizenzverträge, Marken SwissLegal verfügt über grosse Erfahrung im Bereich des Immaterialgüterrechts und berät und unterstützt Sie in Fragen des Urheber- und Markenrechts sowie im Bereich des Schutzes industriellen Know-hows und Designs, einschliesslich der Übertragung und Lizenzierung der entsprechenden Schutzrechte. In patentrechtlichen Angelegenheiten arbeitet SwissLegal mit externen Patentanwälten zusammen. Ehe, Erbe, Stiftungen Ehe- und Erbverträge, Nachlassabwicklungen, Stiftungen SwissLegal hilft Ihnen, die Vermögensnachfolge juristisch zu analysieren und bei Bedarf mit einem passenden Testament oder einem Ehe- und Erbvertrag zu ordnen. Gänzlich frei ist man dabei nicht, sieht das Gesetz doch gewisse zwingende Randbedingungen vor. Mit professioneller Unterstützung lassen sich die Freiräume aber durchaus ausnutzen. Besonders anspruchsvoll sind die Aufgabenstellungen dort, wo Unternehmen oder komplexe Vermögensverhältnisse Bestandteil des Nachlasses sind. Bei erb- oder güterrechtlichen Vermögensnachfolgen sind speziell auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. SwissLegal hilft, unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Notariat, Urkunden Notariatsdienstleistungen bei Rechtsgeschäften Das Gesetz sieht für bestimmte Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin bzw. Urkundsperson vor. Darunter fallen insbesondere Grundstück-, Ehe- und Erbverträge, Testamente sowie verschiedene gesellschaftsrechtliche Transaktionen wie Gründungen, Kapitalerhöhungen, Fusionen und dergleichen. Je nach kantonaler Regelung wird das Notariat von Amtstellen oder von privaten Anwältinnen oder Anwälten mit entsprechender Zulassung angeboten. Auch SwissLegal bietet Notariatsdienstleistungen an. Bei solchen Mandaten geht es uns nicht darum, eine Partei gegenüber einer anderen zu vertreten, sondern als unabhängige Gewährsperson für beide Seiten einen Mehrwert zu schaffen. Prozessrecht Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich beilegen und es kommt mitunter zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Wenn ein solcher Fall eintritt, dann wissen sich die SwissLegal-Spezialisten energisch einzusetzen, nicht nur rechtlich, sondern auch mit taktischer und psychologischer Erfahrung. Nicht selten ergeben sich auch noch während eines Prozesses Möglichkeiten, eine allseits gesichtswahrende Einigung zu finden. Die prozessualen Dienste beziehen sich nicht nur auf staatliche Gerichte, sondern auch auf private Schiedsgerichte, wobei SwissLegal hier als Vertreter einer Partei oder auch als Schiedsrichter amtet. Im Vordergrund stehen Zivilprozesse, also Auseinandersetzungen zwischen Privatparteien, aber auch Rekurse gegen Verwaltungsbehörden oder Verteidigungen in Strafprozessen, vor allem in Wirtschaftsfällen. Strafrecht Straf- und Strafprozessrecht Geschädigte und Privatkläger in einem Strafverfahren sind auf kompetente juristische Unterstützung angewiesen, Beschuldigte benötigen einen qualifizierten Strafverteidiger. Im Strafprozess helfen wir diesen, unter Einbezug sämtlicher relevanter Umstände die jeweils optimale Taktik zu wählen, um das für sie beste Ergebnis zu erzielen. Auch wenn unsere Schwerpunkte im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht liegen, decken die entsprechend tätigen SwissLegal-Spezialisten grundsätzlich sämtliche Bereiche des Strafrechts ab. Einige von Ihnen verfügen zudem über Spezialkenntnisse im Bereich des Militärstrafrechts. Schaden, Versicherung Haftpflicht-, Versicherungs- und Vorsorgerecht Nicht alle privaten oder wirtschaftlichen Verhältnisse lassen sich im Voraus vertraglich regeln. Zwischendurch passiert auch einmal etwas, sei es fahrlässig oder gar absichtlich, sei es im privaten, sei es im wirtschaftlichen Bereich, etwa im Fall einer Verantwortlichkeit als Verwaltungsrat. Damit stellen sich Fragen des Haftpflicht- und oft auch des Versicherungsrechts. Versicherungsaspekte tauchen auch im Zusammenhang mit den Risiken Arbeitslosigkeit, Invalidität und Tod auf. Damit einher gehen verschiedene rechtliche und nicht zuletzt auch steuerliche Probleme. Die SwissLegal-Spezialisten helfen, sie zu lösen. Karriere und Jobs Bei der Rekrutierung junger Anwälte und Anwältinnen sowie Spezialisten setzt SwissLegal auf innovative, dynamische und integre Persönlichkeiten. Als Arbeitgeber fördert die Organisation Talente auf allen Stufen und bietet diesen eine spannende Plattform in einer modernen, rasch wachsenden Gruppe, die sich höchster juristischer Kompetenz und Sorgfalt verpflichtet fühlt. Unsere Spezialisten • Christine Boldi-Goetschy, Rechtsanwältin und Notarin • Prof. Dr. David Dürr, Rechtsananwalt und Notar • Dr. Thomas Kaufmann, Rechtsanwalt • Daniel Knecht, Rechtsanwalt • Daniela Korody, Rechtsanwältin • Lisa Oberholzer, Rechtsanwältin • Dr. Sabine Pegoraro-Meier, Rechtsanwältin • Dr. Paul Rüst, Rechtskonsulent • Dr. Frantisek J. Safarik, Eidg. dipl. Steuerexperte, zugelassener Revisionsexperte • Dr. Balz Settelen, Rechtsanwalt • Dr. Peter Vetter, Rechtsanwalt

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:00 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:30 AM
Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt

Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

PremiumPremium Eintrag
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Rittergasse 3, 4051 BaselPostfach, 4001 Basel
KircheEvangelischKirchgemeinde Evang.-Ref.Pfarramt Evang.-Ref.Pfarramt
Herzlich Willkommen bei uns

Ich und die Kirche Wie werde ich Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Durch Abstammung • Wenn die Eltern Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirche sind • Wenn die Mutter Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist • Bei verheirateten Eltern, wenn der Vater Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche ist und die Mutter keiner anderen Kirche angehört Durch Zuzug • Wenn Sie sich bei Ihrem Zuzug nach Basel beim Kanton als "evangelisch-reformiert" anmelden Durch Beitritt • Wenn Sie unserer Kirche zu einem späteren Zeitpunkt beitreten Wie trete ich der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt bei? Durch eine Beitrittserklärung, welche an den/die Gemeindepfarrer/in oder an die Kirchenverwaltung zu senden ist. Sie finden das Beitrittsformular als PDF am Ende dieser Seite. Wann endet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt? Ihre Mitgliedschaft bei der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt endet bei Wegzug aus dem Kantonsgebiet oder durch den schriftlich erklärten Austritt an die Kirchenverwaltung. Die Kirchensteuerpflicht endet am letzten Tag der dem Austritt vorangehenden Steuerperiode. Wieviele Mitglieder hat die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt? Unsere Kirche hat rund 23'941 Mitglieder. Diese sind in sieben Kirchgemeinden zuhause, welche sich geografisch über das gesamte Kantonsgebiet verteilen. Was bedeutet die Mitgliedschaft? Warum ist sie wichtig? Unsere Kirche hat den Auftrag, den Frieden Gottes im Geist des Evangeliums in Wort und Tat zu bezeugen. Ihre Mitglieder tragen diesen Auftrag ideell und materiell mit. Sie helfen mit, einen wichtigen kulturellen Wurzelstrang unserer Gesellschaft zu erhalten. Zudem unterstützen sie das Engagement der Kirche im sozialen Bereich und die Erhaltung der historischen Bauten. Was bringt die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt dem Mitglied konkret? Sie können in unserer Kirche Ihren Glauben in Freiheit leben und gestalten. Dazu bietet das kirchliche Leben vielfältige Möglichkeiten: im gemeinsamen Feiern des Gottesdienstes und der christlichen Festtage, in Andachten und Meditationen, in der Erwachsenenbildung, in der Kinder-, Jugend- und Altersarbeit, in der Diakonie. Sie können sich gemeinsam mit anderen Menschen mit religiösen, spirituellen, persönlichen und gesellschaftlichen Fragen auseinander setzen. Bezugspunkt dafür ist die biblische und christliche Überlieferung. Sie liefert wichtige Impulse für die Gestaltung unseres Lebens und unserer Gesellschaft. An verschiedenen wichtigen Lebensstationen bietet Ihnen die Kirche Begleitung an und kann dabei aus einem reichen Fundus ritueller Gestaltungsformen schöpfen: bei der Taufe als Feier des Lebensanfangs, bei der Konfirmation im Prozess des Erwachsenwerdens, bei der Trauung als Segnung der Beziehung zweier Menschen und beim Abschiednehmen. Für Menschen in schwierigen Lebenssituationen besteht das Angebot von Seelsorge und Beratung durch Pfarrer und Pfarrerinnen unserer Kirche, sei es in der Gemeinde, im Spital oder in den verschiedenen Beratungsstellen. Bei zahlreichen Anlässen in den Gemeinden gibt es regelmässig die Möglichkeit für zwischenmenschliche Kontakte. Über die verschiedenen Angebote können Sie sich im kirchlichen Publikationsorgan, dem Kirchenboten, der allen reformierten Haushaltungen zugestellt wird oder hier informieren. Informationen zum Gottesdienstangebot können Sie auch der Freitagsausgabe der «Basler Zeitung» entnehmen. Wie kann ich mich in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt engagieren? Unsere Kirche beschäftigt zwar eine Reihe von bezahlten Mitarbeitenden, sie wird jedoch hauptsächlich von der Arbeit Freiwilliger mitgetragen, die sich im Kirchgemeindevorstand engagieren, Anlässe organisieren, Gottesdienste mitgestalten, im Sozialbereich tätig sind u.v.m. Auch mit ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie die Arbeit der Kirche. Was kostet die Mitgliedschaft in der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Der Steuersatz unserer Kirche wird jährlich neu bestimmt. Er liegt momentan bei acht Prozent der staatlichen Einkommenssteuer. Wie kann ich mich auch als Nichtmitglied für unsere Kirche engagieren? Wer sich nicht mit der Kirche als ganzes identifizieren kann oder will, gewisse Aufgaben der Kirche aber für unterstützungswürdig hält, kann auch als Nichtmitglied spenden oder mithelfen. Das soziale Engagement der Kirche ist auf freiwillige Helfer angewiesen. Gemeinnützige ökumenische Stiftungen der Kirche: » Basler Stiftung für Diakonie » Basler Stiftung für Kirchliche Denkmalpflege Einzelne Kirchgemeinden oder Fachstellen der Kirche können direkt unterstützt werden. Organisation der ERK-BS Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt versteht sich als Teil der weltweiten Christenheit. «Die Grundlage ihrer Lehre ist Jesus Christus und sein Evangelium» – so hält es die Kirchenverfassung fest. Zum Selbstverständnis der reformierten Kirche zählt, dass sich ihre Mitglieder «eine persönliche, auf Überlegung und Erfahrung gegründete Überzeugung bilden». Kirche ist somit keine vorgefasste Doktrin, sondern entsteht immer wieder neu aus dem lebendigen Beispiel ihrer Mitglieder. Die drei zentralen Säulen einer christlichen Kirche sind Verkündigung, Diakonie und Gemeinschaft. Selbstständige Kirche Im Jahre 1529 wurde die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt unter Mitwirkung des Basler Reformators Johannes Oekolampad begründet. Fast 400 Jahre lang war sie Staatskirche. Seit 1911 ist sie – als öffentlich-rechtliche Körperschaft mit eigener Steuerhoheit – unabhängig. Reformator An der Wiege der reformierten Kirche unseres Kantons steht der Basler Reformator Johannes Oekolampad (1482–1531). Aus seinen Predigten vernehmen wir auch heute noch den leidenschaftlichen Ruf nach innerer Erneuerung: «Die Erhöhung der Kirche besteht nicht in Gold und Silber, in der üppigen Prachtentfaltung dieser Welt, sondern im Glauben, im Durchhalten, in der Liebe, in der Kraft der Werke, in lebendigen Taten, in Gaben und Gnade.» Baudenkmäler Zu den sichtbaren Zeichen der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt gehören 85 Kirchen, Gemeinde- und Pfarrhäuser und Sigristenwohnungen. Darunter hat es zahlreiche Baudenkmäler, die das Gesicht unserer Stadt prägen: Dazu zählen neben dem Münster, als Wahrzeichen von Basel, die Innerstadtkirchen der Kirchgemeinde Basel West, St. Theodor, sowie zahlreiche Kirchen und Kirchgemeindehäuser in den Aussenquartieren. Struktur Mit ihren rund 31'400 Mitgliedern erreicht die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt die Einwohnerzahl eines kleinen schweizerischen Kantons: Sie käme in der Rangliste zwischen Glarus und Appenzell Ausserrhoden zu liegen. Der Vergleich mit einem Kanton kommt nicht von ungefähr: In ihrem Aufbau und ihrer Funktionsweise ist die Evangelisch-reformierte Kirche einem demokratischen Staatswesen nachgebildet. Mitglied der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt ist, wer in der Kirche getauft wurde oder ihr beigetreten ist. Die Mitgliedschaft wird aufgehoben durch Tod, Wegzug oder schriftlich erklärten Austritt. Die Kirche ist in sieben Kirchgemeinden gegliedert, die jeweils von einem Kirchenvorstand geführt werden. Das Parlament der Kirche ist die Synode. Sie besteht aus 80 Frauen und Männern (Synodalen), die von allen stimmberechtigten Kirchenmitgliedern für jeweils vier Jahre gewählt werden. Die Synode wählt ihrerseits den neunköpfigen Kirchenrat, die Exekutive, die einer Kantonsregierung entspricht. Dem Kirchenrat unterstehen die kantonalkirchlichen Dienste und die Kirchenverwaltung. Diese Abteilungen, Ämter und Dienste entsprechen der Verwaltung und den Departementen eines Kantons. Eine besondere Stellung gibt die Kirchenverfassung den offiziellen Versammlungen zweier Berufsgruppen: Die gewählten Pfarrerinnen und Pfarrer bilden das so genannte «Pfarrkapitel», die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Aufgaben im Sozialbereich gehören dem «Diakoniekapitel» an. Früher war in der Verfassung nur vom «Pfarrkapitel» die Rede. Seit einigen Jahren sind die beiden «Kapitel» nun gleichberechtigt, was in der Schweizer Kirchenlandschaft einmalig ist. Kirchliches Leben durchzieht vielfach unsichtbar Bereiche unseres Kantons. Einrichtungen wie beispielsweise der Verein für Drogenhilfe, der Verein Gassenarbeit und die Gassenküche sind aus kirchlicher Initiative entstanden. Kirchenverwaltung Die Kirchenverwaltung ist das Dienstleistungszentrum der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt. Ihr Domizil ist im Münsterhof und im Bischofshof, dem ehemaligen Basler Bischofssitz, neben dem Münster. Insgesamt sind dort 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorwiegend in Teilzeit beschäftigt. Steuerabteilung Die Steuerabteilung betreut die steuerpflichtigen Mitglieder und berät sie in Kirchensteuerfragen sowie in allen Belangen, die ihre Mitgliedschaft betreffen. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Anerkennung durch den Staat ist die Evangelisch-reformierte Kirche berechtigt, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Der Beitrag ist abhängig von ihrem Einkommen. Er wird jedes Jahr neu festgelegt und beträgt seit einigen Jahren unverändert 8 Prozent der kantonalen Einkommenssteuer. Rechnungswesen und Finanzen In der Abteilung Rechnungswesen werden die Planung, das Budget sowie die Jahresrechnung nach Kostenarten und Funktionen erstellt. Ebenso werden die Buchungsvorgänge der kirchlichen Stiftungen erfasst und Jahresrechnungen erstellt. Die Abteilung Rechnungswesen ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Buchführung der geldwirksamen Geschäftsfälle. In ihr wird die Jahresrechnung nach Kostenarten und nach Funktionen erstellt. Ausserdem untersteht ihr die Aufgabe zur Erstellung des Budgets sowie der Finanz-Planung. Neben der Jahresrechnung der ERK bestehen mehrere kirchliche Stiftungen und Fondsrechnungen. Ausserdem unterstützt die Abteilung Rechnungswesen bei Bedarf die Gemeinden oder andere kirchennahe Organisationen. Die Abteilung hat eine Finanzbuchhaltung, eine Lohn-, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung. Sie überwacht ausserdem die Finanzen der Kirche. Personal Die Lohnbuchhaltung sorgt für die Auszahlung der Löhne an die Mitarbeitenden, die mehrheitlich teilzeitlich angestellt sind, sowie für die Auszahlung der Renten. Die Anstellungsverträge werden durch die Personalabteilung erstellt. Die Personalkoordinatorin steht für Personalfragen zur Verfügung. Als anerkannte Mediatorin des schweizerischen Dachverbandes für Mediation vermittelt sie auch in Konflikten. Liegenschaftsverwaltung Die Liegenschaftsverwaltung bewirtschaftet und verwaltet sämtliche kirchlichen Gebäude und Liegenschaften in administrativer und planerischer Hinsicht nach Vorgaben des Kirchenrates. Die Liegenschaftsverwaltung arbeitet eng mit den Bauverwaltern und dem Rechnungswesen der Kirchenverwaltung zusammen, aber sie ist auch im steten Kontakt mit den Kirchenvorständen und mit dem zuständigen Mitglied des Kirchenrates. Zuhanden des Kirchenrates stellt die Liegenschaftsverwaltung Entscheidungsgrundlagen bereit für die mittel- und langfristige Planung des Liegenschaftsbestandes. Die Bauverwaltung, die in vielen Bereichen unmittelbar mit der Kirchenverwaltung zusammenarbeitet, ist aus organisatorischen Gründen hier nicht aufgeführt.

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:30 AM
 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:15 AM
Advokatur & Notariat Stoll Schulthess Partner

Advokatur & Notariat Stoll Schulthess Partner

Hauptstrasse 12, 4153 Reinach
Portrait

Unsere im Jahre 1984 gegründete Anwaltskanzlei ist lokal gut verankert. Mit den Verhältnissen in der Regio Basiliensis sind wir bestens vertraut. Als moderne Unternehmung bieten wir auch juristische Dienst­leistungen mit überregionalem Bezug an. Wir verstehen uns als Generalisten mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Gebietsübergreifende Fälle und komplexe Fragestellungen werden bei uns im Team bearbeitet. In unserem Team werden Fachwissen und langjährige anwaltliche Praxis ergänzt durch Erfahrungen aus unseren nebenamtlichen Tätigkeiten an Gerichten, in Fachkommissionen und in der Sachpolitik. Unser Ziel ist das Angebot kompetenter und effizienter juristischer Dienstleistungen in vertrauensvoller Kooperation mit unserer Klientschaft. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die umfassende und vorausschauende Beratung von Privatpersonen in allen Rechtsbelangen. Unser Notariat beurkundet Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie weitere beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Seit dem 1. Januar 2013 erbringt unser Notariat auch sämtliche Dienstleistungen des Grundbuchnotariats (insbesondere Beurkundung von Grundstück-kaufverträgen, Beurkundung von Dienstbarkeitsverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum und Bau-recht, Mutationen, Errichtung und Änderung von Schuldbriefen) Die Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmungen sowie von Gemeinden gehört ebenfalls zu den angestammten Tätigkeiten unserer Kanzlei. Die Notariatsgeschäfte im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten besorgt unser Notariat und bietet dabei individuelle Problemlösungen an. Wir vertreten Einzelpersonen, Unternehmungen und Gemeinwesen im Zivil- und Strafprozess sowie in Verwaltungsverfahren sowohl vor den kantonalen Gerichten und Behörden als auch vor den Eidgenös­sischen Instanzen. Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht • Prozessführung vor Arbeits-, Schieds- und Verwaltungsgerichten • Beratung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsreglementen und im Zusammenhang mit fristlosen oder diskriminierenden Kündigungen, Überstunden- und Überzeit sowie Konkurrenzverboten • Aussergerichtliche Vertretung im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht, sowie im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge) Baurecht • Privates Baurecht (Werkvertragsrecht, Architektenrecht) • Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht Ehe- und Familienrecht • Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.) • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge • Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichten und Beurkundung von Eheverträgen • Vertretung gegenüber Vormundschaftsbehörden • Scheidungsberatung, Trennungsberatung Erbrecht • Nachlassplanung • Errichten und Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten • Erbschaftsverwaltungen, Prozessführung • Erbteilungen (Liquidationen, Teilungsverträge, Willensvollstreckung) Finanzdienstleistungsrecht • Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen • Retrozessionen/Entschädigungs-/Kostenfragen • Bewilligungsfragen (SRO-Anschlüsse, DUFI-Unterstellungen) • Compliance-Fragen (insbesondere GwG-Compliance, Begleitung in SRO-, Aufsichts- und Strafverfahren) • Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien, Rückführungen) Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Kollektivgesellschaft etc.) sowie von Vereinen und Stiftungen • Fusionen und Unternehmensteilungen,Therwil, Umwandlung, Erwerb und Veräusserungen von Gesellschaften, Aktionärbindungsverträge, Unternehmensnachfolge • Juristische Organisation von Gesellschaften (Reglemente, Protokolle etc.) • Organ- und Hilfspersonenhaftung (insbes. aktienrechtliche Verantwortlichkeit) Gewerblicher Rechtsschutz • Beratung und Prozessführung in den Bereichen Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht/ Werberecht), Kennzeichenrecht (Marken- Design-, Firmen- und Namensrecht, inkl. Hinterlegungen), Domainrecht/Internetrecht, Kartellrecht • Verträge (u.a. Vertriebs-, Franchising-, Lizenz- und Kooperationsverträge) • Compliancefragen Gutachten • Verfassen von Gutachten und Second Opinions (Zweitmeinungen) • Prozesschancenabschätzungen/Analysen für Prozessfinanzierung Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht • Prozessführung vor Zivil- und Sozialversicherungsgerichten • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungen (AHV / IV, SUVA, Pensionskasse etc.) sowie gegenüber privaten Versicherungen (inkl. Arzthaftung und Produkthaftung) • Aussergerichtliche Vertretungen gegenüber Versicherungsgesellschaften Miet- und Pachtrecht • Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gerichten • umfassende Beratung in allen Bereichen der Geschäftsmiete • Ausgestaltung von Verträgen und Entwicklung von Vermietungskonzepten Opferhilfe • Vertretung der Opfer im Strafverfahren • Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Zivilklagen/Adhäsionsklagen) gegenüber Täterschaft, Versicherungen und staatlichen Opferhilfestellen Notariat • Schweizweit alle notariellen Dienstleistungen im Ehe-, Erb-, Stiftungs-, Gesellschafts- und Bürgschaftsrecht, insbesondere: Ehevertrag; Erbvertrag; Erbverzichtsvertrag; Testament; Nachlassberatung für unverheiratete Paare; Vorsorgeaufträge; Stiftungs­errichtung; Grün­dung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen (Sitzv­erlegung, Zweck­änderung, Kapitalerhöhung und – herabsetzung, Firmenänderung), Fusion, Spaltung, Um­wandlung, Vermögensübertragung, Liquidationen, Bürgschaften, vollstreckbare öffentliche Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen, Einholen von Apostillen und Über­beglaubigungen, Erstellung getreuer Fotokopien. • Beurkundung sämtlicher Arten von Grundstücksgeschäften im Kanton Basel-Land­schaft , insbesondere: Kaufverträge (Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückkauf) inkl. Zah­lungsabwicklung; Tauschverträge; Schenkungsverträge; Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum (Begründungsakt) inkl. Erstellung von Reglementen; Begründung und Änderung von Baurechten; Pfandverträge aller Art, insbesondere Neuerrichtungen, Erhöhungen; Errich­tung und Änderungen von Schuldbriefen; Dienstbarkeitsverträge, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Nutzniessung und Wohnrecht; (Planung, Vorbereitung sowie) Vollzug von Grundbuchmutationen, Parzellierungen, Arealabtretungen; Zahl- & Treuhandstellenmandate letztere in Verbindung mit selber beurkundeten Kaufverträgen. Staats- und Verwaltungsrecht • Aussergerichtliche Beratung von Gemeinwesen (Verfahrensabläufe, Organisation, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten) und prozessuale Vertretung (auch vor Zivilgerichten) • Prozessführung auf dem Gebiete des Staatsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie des Beschaffungs-, Enteignungs- und Staatshaftungsrecht in Bund und Kantonen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Aussergerichtliche Vertretung in Vollstreckungssachen • Inkasso inkl. Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens • Prozessführung und Vertretung in sämtlichen betreibungs- und konkursrechtlichen Verfahren Steuerrecht • Vertretung in Steuerverfahren (Einsprache-/Gerichtsverfahren) • Spezialsteuern Strafrecht • Strafverteidigung (allgemeines Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungs- und Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehungsverfahren) • Vertretung in Rechts- und Amtshilfeverfahren, Beratung Strassenverkehrsrecht • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren • Vertretung in Verfahren betr. Administrativmassnahmen (auch Anfechtung Führerausweisentzug) • Schadensausgleich bei Verkehrsunfällen Vertragsrecht • Erarbeitung von Verträgen aller Art • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche auf dem Vollstreckungs- und Prozessweg, insbesondere im Kauf-, Miet-, Werkvertrag- und Auftragsrecht¸ vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten Weitere Stichworte: Anwalt, Rechtsanwalt, Anwältin, Rechtsanwältin, Fürsprecher, Fürsprech, Fürsprecherin, Rechtsvertreter,Verteidiger, Beratung, Prozess, Chancen und Risiken, Kosten, Prozessrisiko, Gebühren, Tarif, Klage, Klageantwort, Replik, Duplik, Vertretung, Verteidigung, Interessenvertretung, Vollmacht, Widerklage, Verrechnung, Beschwerde, Rekurs, Rechtsmittel, Eingabe, Strafbefehl, Verfügung, Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Administrativverfahren, Disziplinarverfahren, Anklageschrift, Zivilprozess, Strafprozess, Bezirksgericht, Kreiszivilgericht, Zivilgericht, Bezirksschreiberei, Notar, Notariat, Appellationsgericht, Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht, Steuergericht, Arbeitsgericht, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Kommission Zeugnis, Freistellung, Kündigung, fristloste Kündigung, Überstunden, Überzeit, Konkurrenzverbot, Karenzfrist, Entschädigung, Schadenersatz Zonenplan, Umzonung, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Abstand, Nutzungsplan, Zone, Rekurs, Beschwerde, Einsprache, mangelhafte Erstellung, Sorgfaltspflichtverletzung, Entschädigung, Schadenersatz, Vereinbarung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Genehmigung, Baurekurskommission, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Appellationsgericht Trennung, Getrenntleben, vorsorglich, vorsorgliche Festsetzung, Besuchsrecht, Durchsetzung, Pensionskasse, Pensionskassenansprüche, Scheidungskonvention, Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Ehe-/Erbvertrag Nachlass, Willensvollstrecker, Einsetzung Willensvollstrecker, Willensvollstreckermandat, Teilung, Teilungsklage, Herabsetzung, Herabsetzungsklage, Ausgleichung, Ausgleichungsanspruch, Klage, Erbengemeinschaft, fortgesetzte Erbengemeinschaft, partielle Erbengemeinschaft, Auflösung Erbengemeinschaft, Ausschlagung Erbschaft, Annahme Erbschaft, Güterverzeichnis, Inventar, Vorsorgeplanung, Erbschaftssteuer, Vermeidung Erbschaftssteuer, Schenkung unter Lebenden Haftung, Verantwortlichkeit, Verfahren, Aufsichtsbehörde, FINMA, Kontrollstelle, Meldestelle, Bekämpfung Geldwäscherei, Geldwäsche, Melderecht Financier, Meldepflicht, Unterstellungspflicht, Abklärung, Analyse, Vermögensverwaltung, Treuhand, SRO, SRO Treuhand Treuhandkammer, SRO Polyreg, SRO VQF, SRO SAV SNV, Anschluss, Genehmigung, Finanzintermediär, Finanzdienstleistung, Blockiert, Sperre, Arrest, Kontosperre, Steueramnestie, RVUS, Amtshilfe, Rechtshilfe, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Arglistmodell, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, Anknüpfung, Reglement, Erlaubnis Statuten, Organisationsreglement, Gründungsversammlung, Anmeldung Handelsregister, Sacheinlage, qualifizierte Gründung, Revisionsrecht, Opting out, Vorbereitung Generalversammlung, Ersatzwahlen Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Haftung Organ, Organhaftung, faktisches Organ, Patronatserklärung, differenzierte Solidarität Markenrecht, Designrecht, Musterrecht, Modellrecht, Geschmacksmuster, Firmenrecht, Namensrecht, Hinterlegung, Anmeldung, Domain, Design, Marke, Nichtbenutzung, Verwirkung, Abmahnung, Verwarnung, Abgrenzungsvereinbarung, Abstandserklärung, Anerkennung, Behaftung, Unterlassung, Beseitigung, Feststellung, Publikation, Berichtigung, Herausgabe, Auskunft, Auskunftsanspruch, Ausleuchtung Verletzerkette, Piraterie, IP, IT, gewerbsmässig, Schadenersatz, entgangener Gewinn, positiver Schaden, Herausgabe Gewinn, Gewinnherausgabe, Gewinnabschöpfung, Stufenklage, Rechnungslegung, Unterlassungserklärung, unberechtigte Abmahnung, Vertriebsvertrag, Franchisingvertrag, Lizenzvertrag, F/E, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Joint Venture, Kooperationsvertrag, Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle, Meldung, Gutachten, Second Opinion, Parteigutachten Prozess, Haftpflichtrecht, Haftung, Regress, Regressfragen, Vergleich, vergleichsweise Einigung, Mietprozess, Mieterstreckung, Mietzinsherabsetzung, Nebenkosten, Geschäftsraummiete, Mietzinserhöhung, Anfechtung, Überwälzung, Teuerung, Kosten, Hypothekarzins Verteidigung, Verteidiger, notwendige Verteidigung, amtliche Verteidigung, Privatverteidiger, Opferhilfegesetz, Gutsprache, Entschädigung, Genugtuung, Versorgerschaden, Zivilansprüche Gemeinde, Kanton, Bund, Zweckverband, öffentlich-rechtliche Körperschaft, öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentliche Aufgabe, hoheitlich, Finanzvermögen, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag, Beschaffungsrecht, Unterstellung, BOeB, VOeb, IVOeB, GPA, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Beitrag, Erschliessung, Sonderopfer, Rückzonung, entschädigungslos, Entschädigung, Staatshaftung, Verantwortlichkeit, öffentliches Personalrecht, Staatspersonal, Anwendbarkeit OR, OR und Bundesprivatrecht als öffentliches Recht, Zahlungsbefehl, Betreibung, Fortsetzung, Fortsetzungsbegehren, Konkurs, Konkurseingabe, Pfändung, Arrest, vorsorglich, Ausländerarrest, exorbitanter Gerichtsstand, Anerkennung, Teilkonkurs, Minikonkurs, Grundstück, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Mehrwertabschöpfungsabgabe, Einkommensteuer, Direkte Bundesteuer, Nachsteuer, Nachsteuerverfahren, Strafsteuer, Steuerbusse, Strafsteuerverfahren, Besondere Untersuchungskommission notwendige Verteidigung, Unternehmensverantwortlichkeit, Haftung Unternehmen, amtliche Verteidigung, Verwaltungsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Zivilansprüche Unfall, Führerausweisentzug, Verwarnung, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren in angetrunkenem Zustand, FiaZ, Versicherung, Verkehrsbusse Vertragsgestaltung, Vertragssystematik, Anhänge, Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Bauen, Hausbau, Architekt, Unternehmer, Generalunternehmer, Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, vorsorglich, Grundbuch

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAdvokaturbüro
Hauptstrasse 12, 4153 Reinach
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAdvokaturbüro
Portrait

Unsere im Jahre 1984 gegründete Anwaltskanzlei ist lokal gut verankert. Mit den Verhältnissen in der Regio Basiliensis sind wir bestens vertraut. Als moderne Unternehmung bieten wir auch juristische Dienst­leistungen mit überregionalem Bezug an. Wir verstehen uns als Generalisten mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Gebietsübergreifende Fälle und komplexe Fragestellungen werden bei uns im Team bearbeitet. In unserem Team werden Fachwissen und langjährige anwaltliche Praxis ergänzt durch Erfahrungen aus unseren nebenamtlichen Tätigkeiten an Gerichten, in Fachkommissionen und in der Sachpolitik. Unser Ziel ist das Angebot kompetenter und effizienter juristischer Dienstleistungen in vertrauensvoller Kooperation mit unserer Klientschaft. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist die umfassende und vorausschauende Beratung von Privatpersonen in allen Rechtsbelangen. Unser Notariat beurkundet Testamente, Ehe- und Erbverträge sowie weitere beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäfte. Seit dem 1. Januar 2013 erbringt unser Notariat auch sämtliche Dienstleistungen des Grundbuchnotariats (insbesondere Beurkundung von Grundstück-kaufverträgen, Beurkundung von Dienstbarkeitsverträgen, Begründung von Stockwerkeigentum und Bau-recht, Mutationen, Errichtung und Änderung von Schuldbriefen) Die Beratung und Betreuung von kleinen und mittleren Unternehmungen sowie von Gemeinden gehört ebenfalls zu den angestammten Tätigkeiten unserer Kanzlei. Die Notariatsgeschäfte im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten besorgt unser Notariat und bietet dabei individuelle Problemlösungen an. Wir vertreten Einzelpersonen, Unternehmungen und Gemeinwesen im Zivil- und Strafprozess sowie in Verwaltungsverfahren sowohl vor den kantonalen Gerichten und Behörden als auch vor den Eidgenös­sischen Instanzen. Tätigkeitsgebiete: Arbeitsrecht • Prozessführung vor Arbeits-, Schieds- und Verwaltungsgerichten • Beratung bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsreglementen und im Zusammenhang mit fristlosen oder diskriminierenden Kündigungen, Überstunden- und Überzeit sowie Konkurrenzverboten • Aussergerichtliche Vertretung im privaten und öffentlich-rechtlichen Arbeitsrecht, sowie im kollektiven Arbeitsrecht (Gesamtarbeitsverträge) Baurecht • Privates Baurecht (Werkvertragsrecht, Architektenrecht) • Öffentliches Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht Ehe- und Familienrecht • Prozessführung vor den Gerichten (Eheschutz, Scheidung, Abänderung von Scheidungsurteilen, Festsetzung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder, Feststellung Vaterschaft etc.) • Beratung im Zusammenhang mit der Erstellung von Getrenntlebensvereinbarungen und Scheidungskonventionen, Ausarbeitung der entsprechenden Verträge • Beratung im Bereich Ehegüterrecht, Errichten und Beurkundung von Eheverträgen • Vertretung gegenüber Vormundschaftsbehörden • Scheidungsberatung, Trennungsberatung Erbrecht • Nachlassplanung • Errichten und Beurkundung von Erbverträgen und Testamenten • Erbschaftsverwaltungen, Prozessführung • Erbteilungen (Liquidationen, Teilungsverträge, Willensvollstreckung) Finanzdienstleistungsrecht • Haftungs- und Verantwortlichkeitsfragen • Retrozessionen/Entschädigungs-/Kostenfragen • Bewilligungsfragen (SRO-Anschlüsse, DUFI-Unterstellungen) • Compliance-Fragen (insbesondere GwG-Compliance, Begleitung in SRO-, Aufsichts- und Strafverfahren) • Legalisierung von Vermögenswerten (Selbstanzeigen, Teilnahme an Amnestien, Rückführungen) Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Kollektivgesellschaft etc.) sowie von Vereinen und Stiftungen • Fusionen und Unternehmensteilungen,Therwil, Umwandlung, Erwerb und Veräusserungen von Gesellschaften, Aktionärbindungsverträge, Unternehmensnachfolge • Juristische Organisation von Gesellschaften (Reglemente, Protokolle etc.) • Organ- und Hilfspersonenhaftung (insbes. aktienrechtliche Verantwortlichkeit) Gewerblicher Rechtsschutz • Beratung und Prozessführung in den Bereichen Wettbewerbsrecht (Lauterkeitsrecht/ Werberecht), Kennzeichenrecht (Marken- Design-, Firmen- und Namensrecht, inkl. Hinterlegungen), Domainrecht/Internetrecht, Kartellrecht • Verträge (u.a. Vertriebs-, Franchising-, Lizenz- und Kooperationsverträge) • Compliancefragen Gutachten • Verfassen von Gutachten und Second Opinions (Zweitmeinungen) • Prozesschancenabschätzungen/Analysen für Prozessfinanzierung Haftpflicht- und Sozialversicherungsrecht • Prozessführung vor Zivil- und Sozialversicherungsgerichten • Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den Sozialversicherungen (AHV / IV, SUVA, Pensionskasse etc.) sowie gegenüber privaten Versicherungen (inkl. Arzthaftung und Produkthaftung) • Aussergerichtliche Vertretungen gegenüber Versicherungsgesellschaften Miet- und Pachtrecht • Vertretung vor Schlichtungsstelle und Gerichten • umfassende Beratung in allen Bereichen der Geschäftsmiete • Ausgestaltung von Verträgen und Entwicklung von Vermietungskonzepten Opferhilfe • Vertretung der Opfer im Strafverfahren • Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen (Zivilklagen/Adhäsionsklagen) gegenüber Täterschaft, Versicherungen und staatlichen Opferhilfestellen Notariat • Schweizweit alle notariellen Dienstleistungen im Ehe-, Erb-, Stiftungs-, Gesellschafts- und Bürgschaftsrecht, insbesondere: Ehevertrag; Erbvertrag; Erbverzichtsvertrag; Testament; Nachlassberatung für unverheiratete Paare; Vorsorgeaufträge; Stiftungs­errichtung; Grün­dung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen (Sitzv­erlegung, Zweck­änderung, Kapitalerhöhung und – herabsetzung, Firmenänderung), Fusion, Spaltung, Um­wandlung, Vermögensübertragung, Liquidationen, Bürgschaften, vollstreckbare öffentliche Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen, Einholen von Apostillen und Über­beglaubigungen, Erstellung getreuer Fotokopien. • Beurkundung sämtlicher Arten von Grundstücksgeschäften im Kanton Basel-Land­schaft , insbesondere: Kaufverträge (Wohnungskauf, Hauskauf, Grundstückkauf) inkl. Zah­lungsabwicklung; Tauschverträge; Schenkungsverträge; Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum (Begründungsakt) inkl. Erstellung von Reglementen; Begründung und Änderung von Baurechten; Pfandverträge aller Art, insbesondere Neuerrichtungen, Erhöhungen; Errich­tung und Änderungen von Schuldbriefen; Dienstbarkeitsverträge, insbesondere Grenz- und Näherbaurechte, Nutzniessung und Wohnrecht; (Planung, Vorbereitung sowie) Vollzug von Grundbuchmutationen, Parzellierungen, Arealabtretungen; Zahl- & Treuhandstellenmandate letztere in Verbindung mit selber beurkundeten Kaufverträgen. Staats- und Verwaltungsrecht • Aussergerichtliche Beratung von Gemeinwesen (Verfahrensabläufe, Organisation, aussergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten) und prozessuale Vertretung (auch vor Zivilgerichten) • Prozessführung auf dem Gebiete des Staatsrechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Wirtschaftsverwaltungsrechts sowie des Beschaffungs-, Enteignungs- und Staatshaftungsrecht in Bund und Kantonen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Aussergerichtliche Vertretung in Vollstreckungssachen • Inkasso inkl. Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens • Prozessführung und Vertretung in sämtlichen betreibungs- und konkursrechtlichen Verfahren Steuerrecht • Vertretung in Steuerverfahren (Einsprache-/Gerichtsverfahren) • Spezialsteuern Strafrecht • Strafverteidigung (allgemeines Strafrecht, Strassenverkehrsrecht, Betäubungsmittelgesetz, Wirtschaftsstrafrecht, Verwaltungs- und Steuerstrafrecht, Steuerhinterziehungsverfahren) • Vertretung in Rechts- und Amtshilfeverfahren, Beratung Strassenverkehrsrecht • Vertretung in strafrechtlichen Verfahren • Vertretung in Verfahren betr. Administrativmassnahmen (auch Anfechtung Führerausweisentzug) • Schadensausgleich bei Verkehrsunfällen Vertragsrecht • Erarbeitung von Verträgen aller Art • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche auf dem Vollstreckungs- und Prozessweg, insbesondere im Kauf-, Miet-, Werkvertrag- und Auftragsrecht¸ vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten Weitere Stichworte: Anwalt, Rechtsanwalt, Anwältin, Rechtsanwältin, Fürsprecher, Fürsprech, Fürsprecherin, Rechtsvertreter,Verteidiger, Beratung, Prozess, Chancen und Risiken, Kosten, Prozessrisiko, Gebühren, Tarif, Klage, Klageantwort, Replik, Duplik, Vertretung, Verteidigung, Interessenvertretung, Vollmacht, Widerklage, Verrechnung, Beschwerde, Rekurs, Rechtsmittel, Eingabe, Strafbefehl, Verfügung, Busse, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Administrativverfahren, Disziplinarverfahren, Anklageschrift, Zivilprozess, Strafprozess, Bezirksgericht, Kreiszivilgericht, Zivilgericht, Bezirksschreiberei, Notar, Notariat, Appellationsgericht, Kantonsgericht, Obergericht, Verwaltungsgericht, Steuergericht, Arbeitsgericht, Bundesgericht, Bundesverwaltungsgericht, Kommission Zeugnis, Freistellung, Kündigung, fristloste Kündigung, Überstunden, Überzeit, Konkurrenzverbot, Karenzfrist, Entschädigung, Schadenersatz Zonenplan, Umzonung, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Abstand, Nutzungsplan, Zone, Rekurs, Beschwerde, Einsprache, mangelhafte Erstellung, Sorgfaltspflichtverletzung, Entschädigung, Schadenersatz, Vereinbarung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Genehmigung, Baurekurskommission, Kantonsgericht, Verwaltungsgericht, Appellationsgericht Trennung, Getrenntleben, vorsorglich, vorsorgliche Festsetzung, Besuchsrecht, Durchsetzung, Pensionskasse, Pensionskassenansprüche, Scheidungskonvention, Trennungsvereinbarung, Ehevertrag, Ehe-/Erbvertrag Nachlass, Willensvollstrecker, Einsetzung Willensvollstrecker, Willensvollstreckermandat, Teilung, Teilungsklage, Herabsetzung, Herabsetzungsklage, Ausgleichung, Ausgleichungsanspruch, Klage, Erbengemeinschaft, fortgesetzte Erbengemeinschaft, partielle Erbengemeinschaft, Auflösung Erbengemeinschaft, Ausschlagung Erbschaft, Annahme Erbschaft, Güterverzeichnis, Inventar, Vorsorgeplanung, Erbschaftssteuer, Vermeidung Erbschaftssteuer, Schenkung unter Lebenden Haftung, Verantwortlichkeit, Verfahren, Aufsichtsbehörde, FINMA, Kontrollstelle, Meldestelle, Bekämpfung Geldwäscherei, Geldwäsche, Melderecht Financier, Meldepflicht, Unterstellungspflicht, Abklärung, Analyse, Vermögensverwaltung, Treuhand, SRO, SRO Treuhand Treuhandkammer, SRO Polyreg, SRO VQF, SRO SAV SNV, Anschluss, Genehmigung, Finanzintermediär, Finanzdienstleistung, Blockiert, Sperre, Arrest, Kontosperre, Steueramnestie, RVUS, Amtshilfe, Rechtshilfe, Steuerbetrug, Steuerhinterziehung, Arglistmodell, Bilanzfälschung, Urkundenfälschung, Falschbeurkundung, Anknüpfung, Reglement, Erlaubnis Statuten, Organisationsreglement, Gründungsversammlung, Anmeldung Handelsregister, Sacheinlage, qualifizierte Gründung, Revisionsrecht, Opting out, Vorbereitung Generalversammlung, Ersatzwahlen Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Haftung Organ, Organhaftung, faktisches Organ, Patronatserklärung, differenzierte Solidarität Markenrecht, Designrecht, Musterrecht, Modellrecht, Geschmacksmuster, Firmenrecht, Namensrecht, Hinterlegung, Anmeldung, Domain, Design, Marke, Nichtbenutzung, Verwirkung, Abmahnung, Verwarnung, Abgrenzungsvereinbarung, Abstandserklärung, Anerkennung, Behaftung, Unterlassung, Beseitigung, Feststellung, Publikation, Berichtigung, Herausgabe, Auskunft, Auskunftsanspruch, Ausleuchtung Verletzerkette, Piraterie, IP, IT, gewerbsmässig, Schadenersatz, entgangener Gewinn, positiver Schaden, Herausgabe Gewinn, Gewinnherausgabe, Gewinnabschöpfung, Stufenklage, Rechnungslegung, Unterlassungserklärung, unberechtigte Abmahnung, Vertriebsvertrag, Franchisingvertrag, Lizenzvertrag, F/E, Forschung und Entwicklung, Kooperation, Joint Venture, Kooperationsvertrag, Fusionskontrolle, Zusammenschlusskontrolle, Meldung, Gutachten, Second Opinion, Parteigutachten Prozess, Haftpflichtrecht, Haftung, Regress, Regressfragen, Vergleich, vergleichsweise Einigung, Mietprozess, Mieterstreckung, Mietzinsherabsetzung, Nebenkosten, Geschäftsraummiete, Mietzinserhöhung, Anfechtung, Überwälzung, Teuerung, Kosten, Hypothekarzins Verteidigung, Verteidiger, notwendige Verteidigung, amtliche Verteidigung, Privatverteidiger, Opferhilfegesetz, Gutsprache, Entschädigung, Genugtuung, Versorgerschaden, Zivilansprüche Gemeinde, Kanton, Bund, Zweckverband, öffentlich-rechtliche Körperschaft, öffentlich-rechtliche Anstalt, öffentliche Aufgabe, hoheitlich, Finanzvermögen, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verwaltungsrechtlicher Vertrag, Beschaffungsrecht, Unterstellung, BOeB, VOeb, IVOeB, GPA, materielle Enteignung, formelle Enteignung, Beitrag, Erschliessung, Sonderopfer, Rückzonung, entschädigungslos, Entschädigung, Staatshaftung, Verantwortlichkeit, öffentliches Personalrecht, Staatspersonal, Anwendbarkeit OR, OR und Bundesprivatrecht als öffentliches Recht, Zahlungsbefehl, Betreibung, Fortsetzung, Fortsetzungsbegehren, Konkurs, Konkurseingabe, Pfändung, Arrest, vorsorglich, Ausländerarrest, exorbitanter Gerichtsstand, Anerkennung, Teilkonkurs, Minikonkurs, Grundstück, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Mehrwertabschöpfungsabgabe, Einkommensteuer, Direkte Bundesteuer, Nachsteuer, Nachsteuerverfahren, Strafsteuer, Steuerbusse, Strafsteuerverfahren, Besondere Untersuchungskommission notwendige Verteidigung, Unternehmensverantwortlichkeit, Haftung Unternehmen, amtliche Verteidigung, Verwaltungsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Zivilansprüche Unfall, Führerausweisentzug, Verwarnung, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren in angetrunkenem Zustand, FiaZ, Versicherung, Verkehrsbusse Vertragsgestaltung, Vertragssystematik, Anhänge, Kaufrecht, Mietrecht, Werkvertragsrecht, Auftragsrecht, Bauen, Hausbau, Architekt, Unternehmer, Generalunternehmer, Bauhandwerkerpfandrecht, Eintragung, vorsorglich, Grundbuch

 Geschlossen – Öffnet tomorrow at 8:15 AM
* Wünscht keine Werbung