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Genossenschaft in Bern

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a. Advokatur & Notariat Ochsner

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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ApothekeGesundheitsberatung
Eigerstrasse 55, 3007 Bern
ApothekeGesundheitsberatung

Vor mehr als 20 Jahren gründeten innovative Apothekerinnen und Apotheker die TopPharm Gruppierung für selbstständige Apothekerinnen und Apotheker. Damit legten sie den Grundstein für eine Erfolgsgeschichte und sichern das Überleben der unabhängigen Offizin in der Deutschschweiz. Im rasant wachsenden Gesundheitsmarkt ist TopPharm die Alternative zu Apothekenketten – eine Gruppierung, die auf Qualität, Transparenz, Fairness und Innovation setzt und den Berufsstand der selbstständigen Offizinapotheker/-innen langfristig stärkt. Gegenwärtig sind TopPharm in der Deutschschweiz 130 Mitgliedsapotheken mit 1800 Mitarbeitenden – Apothekerinnen und Apotheker, Pharma-Assistentinnen, Drogisten – angeschlossen. Zusammen erzielen sie einen Umsatz von über 350 Millionen Franken mit einer Frequenz von rund acht Millionen Kunden pro Jahr. Die TopPharm Genossenschaft ist eine unabhängige Genossenschaft ohne finanzielle Fremdbeteiligungen. Deshalb liegt der Fokus stets darauf, die Bedürfnisse der Partnerapotheken in höchster Qualität zu erfüllen. Dank der basisdemokratischen Ausrichtung verfügt jeder Genossenschafter über ein klar definiertes Mitbestimmungsrecht.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

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BGTreuhand + Beratungs AG

BGTreuhand + Beratungs AG

Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

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UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
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UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

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Die Mobiliar

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Die Mobiliar

Bernstrasse 34, 3072 Ostermundigen
Generalagentur Bern-Ost

Versicherung und Vorsorge – in Ostermundigen für Sie da Seit über 190 Jahren ist die Mobiliar in der Region Bern kompetente Partnerin für Versicherungen und Vorsorge. Dank genossenschaftlicher Verankerung stehen Sie, liebe Kundinnen und Kunden, bei uns im Zentrum. Deshalb vertrauen mehr als 25 000 Menschen auf die Mobiliar in Ostermundigen. Unser Generalagent Beat Klossner und seine Mitarbeitenden freuen sich auf Sie. Persönliche Beratung und Betreuung an Ort und Stelle Persönliche Beratung ist uns wichtig: Vom ersten Gespräch über den Abschluss der Versicherung bis hin zum Schadenfall sind wir hier in Ostermundigen für Sie da. Wir kennen das Gebiet, die Menschen und die Mentalität. Denn: Wir leben in der Region und sind ein Bestandteil der lokalen Wirtschaft. In unserer Schadenabteilung erledigen wir neun von zehn Schadenfällen an Ort und Stelle, in eigener Kompetenz, rasch und unkompliziert. Lehrbetrieb und wichtiger lokaler Auftraggeber Unsere Generalagentur bildet Lernende aus der Region aus und engagiert sich für eine praxisnahe Ausbildung. Mit Aufträgen ans lokale Gewerbe unterstützen wir den Wirtschaftsstandort Schweiz und übernehmen soziale Verantwortung in der Region. Genossenschaft mit Erfolgsbeteiligung Dank genossenschaftlicher Verankerung sind wir in erster Linie Ihnen als Kunden verpflichtet. Mit Auszahlungen aus dem Überschussfonds in Form von Prämienreduktionen lassen wir Sie am Erfolg teilhaben.

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VersicherungVorsorgeberatungVersicherungsberatung
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Generalagentur Bern-Ost

Versicherung und Vorsorge – in Ostermundigen für Sie da Seit über 190 Jahren ist die Mobiliar in der Region Bern kompetente Partnerin für Versicherungen und Vorsorge. Dank genossenschaftlicher Verankerung stehen Sie, liebe Kundinnen und Kunden, bei uns im Zentrum. Deshalb vertrauen mehr als 25 000 Menschen auf die Mobiliar in Ostermundigen. Unser Generalagent Beat Klossner und seine Mitarbeitenden freuen sich auf Sie. Persönliche Beratung und Betreuung an Ort und Stelle Persönliche Beratung ist uns wichtig: Vom ersten Gespräch über den Abschluss der Versicherung bis hin zum Schadenfall sind wir hier in Ostermundigen für Sie da. Wir kennen das Gebiet, die Menschen und die Mentalität. Denn: Wir leben in der Region und sind ein Bestandteil der lokalen Wirtschaft. In unserer Schadenabteilung erledigen wir neun von zehn Schadenfällen an Ort und Stelle, in eigener Kompetenz, rasch und unkompliziert. Lehrbetrieb und wichtiger lokaler Auftraggeber Unsere Generalagentur bildet Lernende aus der Region aus und engagiert sich für eine praxisnahe Ausbildung. Mit Aufträgen ans lokale Gewerbe unterstützen wir den Wirtschaftsstandort Schweiz und übernehmen soziale Verantwortung in der Region. Genossenschaft mit Erfolgsbeteiligung Dank genossenschaftlicher Verankerung sind wir in erster Linie Ihnen als Kunden verpflichtet. Mit Auszahlungen aus dem Überschussfonds in Form von Prämienreduktionen lassen wir Sie am Erfolg teilhaben.

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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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ApothekeGesundheitsberatung
Eigerstrasse 55, 3007 Bern
ApothekeGesundheitsberatung

Vor mehr als 20 Jahren gründeten innovative Apothekerinnen und Apotheker die TopPharm Gruppierung für selbstständige Apothekerinnen und Apotheker. Damit legten sie den Grundstein für eine Erfolgsgeschichte und sichern das Überleben der unabhängigen Offizin in der Deutschschweiz. Im rasant wachsenden Gesundheitsmarkt ist TopPharm die Alternative zu Apothekenketten – eine Gruppierung, die auf Qualität, Transparenz, Fairness und Innovation setzt und den Berufsstand der selbstständigen Offizinapotheker/-innen langfristig stärkt. Gegenwärtig sind TopPharm in der Deutschschweiz 130 Mitgliedsapotheken mit 1800 Mitarbeitenden – Apothekerinnen und Apotheker, Pharma-Assistentinnen, Drogisten – angeschlossen. Zusammen erzielen sie einen Umsatz von über 350 Millionen Franken mit einer Frequenz von rund acht Millionen Kunden pro Jahr. Die TopPharm Genossenschaft ist eine unabhängige Genossenschaft ohne finanzielle Fremdbeteiligungen. Deshalb liegt der Fokus stets darauf, die Bedürfnisse der Partnerapotheken in höchster Qualität zu erfüllen. Dank der basisdemokratischen Ausrichtung verfügt jeder Genossenschafter über ein klar definiertes Mitbestimmungsrecht.

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BGTreuhand + Beratungs AG

BGTreuhand + Beratungs AG

Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

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UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
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Die Mobiliar

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Die Mobiliar

Bernstrasse 34, 3072 Ostermundigen
Generalagentur Bern-Ost

Versicherung und Vorsorge – in Ostermundigen für Sie da Seit über 190 Jahren ist die Mobiliar in der Region Bern kompetente Partnerin für Versicherungen und Vorsorge. Dank genossenschaftlicher Verankerung stehen Sie, liebe Kundinnen und Kunden, bei uns im Zentrum. Deshalb vertrauen mehr als 25 000 Menschen auf die Mobiliar in Ostermundigen. Unser Generalagent Beat Klossner und seine Mitarbeitenden freuen sich auf Sie. Persönliche Beratung und Betreuung an Ort und Stelle Persönliche Beratung ist uns wichtig: Vom ersten Gespräch über den Abschluss der Versicherung bis hin zum Schadenfall sind wir hier in Ostermundigen für Sie da. Wir kennen das Gebiet, die Menschen und die Mentalität. Denn: Wir leben in der Region und sind ein Bestandteil der lokalen Wirtschaft. In unserer Schadenabteilung erledigen wir neun von zehn Schadenfällen an Ort und Stelle, in eigener Kompetenz, rasch und unkompliziert. Lehrbetrieb und wichtiger lokaler Auftraggeber Unsere Generalagentur bildet Lernende aus der Region aus und engagiert sich für eine praxisnahe Ausbildung. Mit Aufträgen ans lokale Gewerbe unterstützen wir den Wirtschaftsstandort Schweiz und übernehmen soziale Verantwortung in der Region. Genossenschaft mit Erfolgsbeteiligung Dank genossenschaftlicher Verankerung sind wir in erster Linie Ihnen als Kunden verpflichtet. Mit Auszahlungen aus dem Überschussfonds in Form von Prämienreduktionen lassen wir Sie am Erfolg teilhaben.

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VersicherungVorsorgeberatungVersicherungsberatung
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