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Nota-Tax KlG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 13 Bewertungen

Nota-Tax KlG

Lotzwilstrasse 26, 4900 Langenthal

Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

NotarSteuerberatungErbschaftsberatung Nachlassplanung
Nota-Tax KlG

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Wir erbringen unseren Klienten sämtliche notariellen Dienstleistungen. Daneben bieten wir auch Steuerberatung an, denn bei der Ausgestaltung von notariellen Geschäften gewinnen neben den zivilrechtlichen Aspekten verstärkt auch steuerrechtliche Überlegungen an Bedeutung. Gerne unterstützen wir Sie bei Rechtsgeschäften in folgenden Rechtsgebieten: Immobilienrecht: • Kaufvertrag • Grundpfandvertrag (zur Schuldbrieferrichtung) • Schenkungsvertrag • Abtretungsvertrag • Tauschvertrag • Dienstbarkeitsvertrag • Parzellierung • Baurechtsvertrag • Stockwerkeigentumsbegründung Unternehmensrecht: • Gründung AG, Gründung GmbH • Sacheinlagevertrag • Kapitalerhöhung • Kapitalherabsetzung • Statutenänderung • Umstrukturierungen: Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung • Handelsregistermutation • Auflösung von Gesellschaften • Verträge für Kollektiv- und Kommanditgesellschaften • Aktionärbindungsvertrag • Nachfolgelösung Familienrecht: • Ehevertrag • Konkubinatsvertrag • Vermögensvertrage für eingetragene Partnerschaften • güterrechtliches Inventar • Vorsorgeauftrag • Patientenverfügung Erbrecht: • Testament • Erbvertrag • Nachlassplanung • Erbfall • Eröffnung Testament • Eröffnung Erbvertrag • Erbenschein • Steuerinventar • Erbschaftsinventar • öffentliches Inventar • Nachlassverwaltung • Willensvollstreckung • Erbteilungsvertrag Steuerrecht: • Steuerplanung • Steuerberatung • Grundstückgewinnsteuer • Handänderungssteuer • Erbschaftssteuer • Schenkungssteuer • Einkommenssteuer • Gewinnsteuer • Vermögenssteuer • Mehrwertsteuer • Verrechnungssteuer • Emissionsabgabe • Stempelsteuer Obligationenrecht: • Darlehensvertrag, • Bürgschaft • Wechselprotest • Versteigerung Personenrecht: • Errichtung von Stiftung Begriffe im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit: öffentliche Beurkundung, öffentliche Urkunde, Verurkundung, Beglaubigung, Vertrag, Vertragsredaktion, Vertragsprüfung, Immobiliarsachenrecht, Liegenschaftskauf, Hauskauf, Grundstückskauf, Werkvertrag, Wohnungskauf, Wohneigentum, Eigentum, Miteigentum, Gesamteigentum, Grundpfandvertrag, Schuldbrief, Papier-Schuldbrief, Register-Schuldbrief, Stockwerkeigentum, Nutzniessung, Wohnrecht, Grundlast, Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Grundbuchanmeldung, Planänderung, Vereinigung, Nutzungsordnung, Verwaltungsordnung, Wirtschaftsrecht, Rechtsberatung für Unternehmen, Rechtsform, Gründung Aktiengesellschaft, Aktie, Namenaktie, Gründung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Stammanteil, Gründer, Firmengründung, Gründungskapital, Sacheinlage, Sachübernahme, Statuten, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung, Verwaltungsrat, Gesellschafter, Aktienbuch, Aktienzeichnung, Aktienverkauf, Vinkulierung, Opting out / Opting-out, Verzicht auf Revisionsstelle, Organisationsreglement, Geschäftsreglement, Liquidation, Liquidationsbeschluss, Versammlungsbeschluss, Gesellschafterbeschluss, Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, Protokoll, Umstrukturierungen, Fusion, Spaltung, Vermögensübertragung, Umwandlung, Gesellschaftsvertrag, einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Handelsregisteranmeldung, Vollmacht, Genossenschaft, Verein, Stiftung, Stiftungsurkunde, Steuerfolgen, Mehrwertabgabe, Eherecht, Konkubinat, eingetragene Partnerschaft, Güterrecht, Vorschlagszuweisung, Meistbegünstigung, Errungenschaftsbeteiligung, Errungenschaft, Eigengut, Gütergemeinschaft, Gütertrennung, Kindes- und Erwachsenenschutzrecht, Nachlass, Erbschaftsberatung, Erbplanung, Verfügung von Todes wegen, letztwillige Verfügung, Erbschaft, Abtretung auf Rechnung zukünftiger Erbschaft, Erbverzicht, Todesfall, Testamentseröffnung, Nachlassverwalter, Willensvollstrecker, Erbschaftsverwaltung, Erbteilung, Zivilrecht, Verlosung, eidesstattliche Erklärung

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UNICEF Schweiz

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UNICEF Schweiz

Pfingstweidstrasse 10, 8005 ZürichPostfach, 8031 Zürich

UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist eines von insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees. Sie alle haben die Aufgabe, über die Arbeit des Kinderhilfswerks zu informieren, Spenden für die Programme zu sammeln und sich für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Das Komitee für UNICEF Schweiz und Liechtenstein wurde im Jahr 1959 – damals noch unter dem Namen Schweizerisches Komitee für UNICEF – als Verein gegründet. Wie alle insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees informieren wir über die Arbeit des Kinderhilfswerks, sammeln Spenden für die weltweiten Programme und setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte auch hierzulande eingehalten und umgesetzt werden. UNICEF Schweiz und Liechtenstein wird ausschliesslich von privaten Spenden finanziert. Eine Vereinbarung mit UNICEF international verpflichtet uns dazu, die Spendengelder innerhalb von 18 Monaten für internationale Programme zur Verfügung zu stellen. Das oberste Organ von UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist die Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden von unseren Mitgliedern jeweils für vier Jahre gewählt und arbeiten freiwillig und unentgeltlich. Sie bestellen unter anderem den Vorstand sowie die Kommissionsmitglieder und verantworten die strategische und normative Führung des Komitees. UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die UNICEF Stiftung Grosszügige Schenkungen und Erbschaften zugunsten von UNICEF sind oft mit dem Wunsch verbunden, langfristig zu helfen und etwas Bleibendes zu hinterlassen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2000 die Stiftung des Schweizerischen Komitees für UNICEF mit Sitz in Zürich gegründet. Die Stiftung verwaltet die Spendengelder über einen längeren Zeitraum und schüttet kontinuierlich Beträge an das Komitee aus, von wo sie in die Programmarbeit fliessen.

HilfswerkInternationale OrganisationStiftungFachstelle
UNICEF Schweiz

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UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist eines von insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees. Sie alle haben die Aufgabe, über die Arbeit des Kinderhilfswerks zu informieren, Spenden für die Programme zu sammeln und sich für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Das Komitee für UNICEF Schweiz und Liechtenstein wurde im Jahr 1959 – damals noch unter dem Namen Schweizerisches Komitee für UNICEF – als Verein gegründet. Wie alle insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees informieren wir über die Arbeit des Kinderhilfswerks, sammeln Spenden für die weltweiten Programme und setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte auch hierzulande eingehalten und umgesetzt werden. UNICEF Schweiz und Liechtenstein wird ausschliesslich von privaten Spenden finanziert. Eine Vereinbarung mit UNICEF international verpflichtet uns dazu, die Spendengelder innerhalb von 18 Monaten für internationale Programme zur Verfügung zu stellen. Das oberste Organ von UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist die Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden von unseren Mitgliedern jeweils für vier Jahre gewählt und arbeiten freiwillig und unentgeltlich. Sie bestellen unter anderem den Vorstand sowie die Kommissionsmitglieder und verantworten die strategische und normative Führung des Komitees. UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die UNICEF Stiftung Grosszügige Schenkungen und Erbschaften zugunsten von UNICEF sind oft mit dem Wunsch verbunden, langfristig zu helfen und etwas Bleibendes zu hinterlassen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2000 die Stiftung des Schweizerischen Komitees für UNICEF mit Sitz in Zürich gegründet. Die Stiftung verwaltet die Spendengelder über einen längeren Zeitraum und schüttet kontinuierlich Beträge an das Komitee aus, von wo sie in die Programmarbeit fliessen.

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UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist eines von insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees. Sie alle haben die Aufgabe, über die Arbeit des Kinderhilfswerks zu informieren, Spenden für die Programme zu sammeln und sich für die Umsetzung der Kinderrechte einzusetzen. Das Komitee für UNICEF Schweiz und Liechtenstein wurde im Jahr 1959 – damals noch unter dem Namen Schweizerisches Komitee für UNICEF – als Verein gegründet. Wie alle insgesamt 33 nationalen UNICEF Komitees informieren wir über die Arbeit des Kinderhilfswerks, sammeln Spenden für die weltweiten Programme und setzen uns dafür ein, dass die Kinderrechte auch hierzulande eingehalten und umgesetzt werden. UNICEF Schweiz und Liechtenstein wird ausschliesslich von privaten Spenden finanziert. Eine Vereinbarung mit UNICEF international verpflichtet uns dazu, die Spendengelder innerhalb von 18 Monaten für internationale Programme zur Verfügung zu stellen. Das oberste Organ von UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist die Delegiertenversammlung. Die Delegierten werden von unseren Mitgliedern jeweils für vier Jahre gewählt und arbeiten freiwillig und unentgeltlich. Sie bestellen unter anderem den Vorstand sowie die Kommissionsmitglieder und verantworten die strategische und normative Führung des Komitees. UNICEF Schweiz und Liechtenstein ist nach ISO 9001:2015 zertifiziert. Die UNICEF Stiftung Grosszügige Schenkungen und Erbschaften zugunsten von UNICEF sind oft mit dem Wunsch verbunden, langfristig zu helfen und etwas Bleibendes zu hinterlassen. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2000 die Stiftung des Schweizerischen Komitees für UNICEF mit Sitz in Zürich gegründet. Die Stiftung verwaltet die Spendengelder über einen längeren Zeitraum und schüttet kontinuierlich Beträge an das Komitee aus, von wo sie in die Programmarbeit fliessen.

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