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Wohngemeinschaft in Deutschschweiz (Region)

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MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

MATHYS.SCHMID.PARTNER Rechtsanwälte

Rittergasse 12, 4051 Basel
MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppen AWG

Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppen AWG

Gründenstrasse 41, 8247 Flurlingen

Das Rhyhuus Flurlingen ist eine sozialpädagogische Institution für normal begabte Kinder und Jugendliche. Es bietet Kindern und Jugendlichen so lange ein «Zuhause», bis sie wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in eine eigene Wohnung umziehen können. Die Aussenwohngruppen AWG ergänzen als teilbetreutes Wohnen und Nachbegleitung das Angebot. Rhyhuus- vollstationär Das Rhyhuus Flurlingen befindet sich im Zentrum des gleichnamigen Dorfes in unmittelbarer Nähe von Schaffhausen, gegenüber von Neuhausen am Rheinfall und etwa eine halbe Stunde von Winterthur entfernt. Die schöne Lage direkt am Rhein wirkt sich auf unsere Kinder und Jugendlichen positiv aus. Das Rhyhuus – das ehemalige Posthalterhaus – fällt im Dorbild nicht auf, was unserem Konzept eines individuellen und familienähnlichen Betriebes sehr entgegen kommt. Unsere Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen und Therapieangebote. Auch in ihrer Freizeit sind sie ins Dorfleben integriert. Aussenwohngruppen AWG Die Aussenwohngruppen AWG befinden sich im Ortskern von Flurlingen und nah am Rhein gelegen in Feuerthalen. Unsere jungen Erwachsenen leben in Wohngemeinschaften in Mietwohnungen mit direktem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und nahe liegenden Einkaufsmöglichkeiten. Produkte, Dienstleistungen • Heim • Jugendhaus • Jugendheim • Kinderheim • Sozialpädagogische Institution • teilbetreutes Wohnen • Nachbegleitung • Jugendbetreuung • Kinderbetreuung • Sozialpädagogen • Sozialpödagoginnen

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KinderheimBegleitetes WohnenPädagogikSoziale DiensteHeim
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Das Rhyhuus Flurlingen ist eine sozialpädagogische Institution für normal begabte Kinder und Jugendliche. Es bietet Kindern und Jugendlichen so lange ein «Zuhause», bis sie wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in eine eigene Wohnung umziehen können. Die Aussenwohngruppen AWG ergänzen als teilbetreutes Wohnen und Nachbegleitung das Angebot. Rhyhuus- vollstationär Das Rhyhuus Flurlingen befindet sich im Zentrum des gleichnamigen Dorfes in unmittelbarer Nähe von Schaffhausen, gegenüber von Neuhausen am Rheinfall und etwa eine halbe Stunde von Winterthur entfernt. Die schöne Lage direkt am Rhein wirkt sich auf unsere Kinder und Jugendlichen positiv aus. Das Rhyhuus – das ehemalige Posthalterhaus – fällt im Dorbild nicht auf, was unserem Konzept eines individuellen und familienähnlichen Betriebes sehr entgegen kommt. Unsere Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen und Therapieangebote. Auch in ihrer Freizeit sind sie ins Dorfleben integriert. Aussenwohngruppen AWG Die Aussenwohngruppen AWG befinden sich im Ortskern von Flurlingen und nah am Rhein gelegen in Feuerthalen. Unsere jungen Erwachsenen leben in Wohngemeinschaften in Mietwohnungen mit direktem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und nahe liegenden Einkaufsmöglichkeiten. Produkte, Dienstleistungen • Heim • Jugendhaus • Jugendheim • Kinderheim • Sozialpädagogische Institution • teilbetreutes Wohnen • Nachbegleitung • Jugendbetreuung • Kinderbetreuung • Sozialpädagogen • Sozialpödagoginnen

Domicil Wyler

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Domicil Wyler

Moosgasse 15, 3053 Münchenbuchsee

In guten Händen: Wohnen mit umfassender Pflege und Betreuung Die Umfassende Pflege richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung und Pflege angewiesen sind. Sie werden rund um die Uhr von einem gut ausgebildeten Pflege- und Hotellerieteam betreut und zwei Bezugspersonen stehen Ihnen zur Seite. Ihre erste Bezugsperson ist für alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Anliegen zuständig. Ihre zweite Bezugsperson ist bei praktischen Fragen des Alltags für Sie da. Sie wohnen in einem schönen Einzelzimmer, das Sie mit Ihren eigenen, lieb gewonnenen Möbeln einrichten. Ihr Zimmer ist Teil einer Wohngemeinschaft mit einladenden Gemeinschaftsräumen, wo Sie den Austausch mit Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern pflegen können. Information und Beratung Im Domicil Infocenter beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten. Tel. 031 307 20 65 KONTAKT Grundangebot • Einzelzimmer mit Dusche und WC • Betreuung und Pflege • Medizinische Betreuung durch Haus- oder Heimarzt • Koordination von externen Gesundheits- und Sozialpartnern • Vollpension • Hotellerie: Wäscheservice und Reinigung • Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten Zusatzleistungen • Podologie/Pediküre • Coiffeur • Physiotherapie • Ergotherapie

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Alters- und PflegeheimAltersheim
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In guten Händen: Wohnen mit umfassender Pflege und Betreuung Die Umfassende Pflege richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung und Pflege angewiesen sind. Sie werden rund um die Uhr von einem gut ausgebildeten Pflege- und Hotellerieteam betreut und zwei Bezugspersonen stehen Ihnen zur Seite. Ihre erste Bezugsperson ist für alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Anliegen zuständig. Ihre zweite Bezugsperson ist bei praktischen Fragen des Alltags für Sie da. Sie wohnen in einem schönen Einzelzimmer, das Sie mit Ihren eigenen, lieb gewonnenen Möbeln einrichten. Ihr Zimmer ist Teil einer Wohngemeinschaft mit einladenden Gemeinschaftsräumen, wo Sie den Austausch mit Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern pflegen können. Information und Beratung Im Domicil Infocenter beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten. Tel. 031 307 20 65 KONTAKT Grundangebot • Einzelzimmer mit Dusche und WC • Betreuung und Pflege • Medizinische Betreuung durch Haus- oder Heimarzt • Koordination von externen Gesundheits- und Sozialpartnern • Vollpension • Hotellerie: Wäscheservice und Reinigung • Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten Zusatzleistungen • Podologie/Pediküre • Coiffeur • Physiotherapie • Ergotherapie

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Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatung
Rittergasse 12, 4051 Basel
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MATHYS SCHMID PARTNER Alles was Recht ist-All about Law-Tutto sul Diritto

Willkommen bei Mathys Schmid Partner Advokatur und Notariat Basel • Home • Tätigkeitsgebiete • Anwälte • Kontakt Standort Über uns Wir sind eine alt eingesessene Basler Advokatur- und Notariatskanzlei. Unsere Büros befinden sich an der Rittergasse 12, unmittelbar beim Kunstmuseum Basel, im Herzen des internationalen Wirtschaftsplatzes Basel/Schweiz. Bei einer anspruchsvollen schweizerischen und internationalen Klientschaft hat sich Mathys Schmid Partner einen Namen geschaffen, der mit Qualität, Kompetenz und Effizienz verbunden wird. Unsere Tätigkeit zeichnet sich aus durch Unabhängigkeit, Kreativität und unternehmerisches Denken und Handeln. Wir sind ein Team von erfahrenen und dynamischen Juristinnen und Juristen. Unsere Anwältinnen und Anwälte verfügen über diverse Zusatzausbildungen und sind zur Vertretung vor sämtlichen schweizerischen Gerichten zugelassen. Hohe Einsatzbereitschaft und grosses persönliches Engagement bestimmen unsere Berufsausübung. Unsere Kanzlei garantiert in jedem Falle die erforderliche personelle Verfügbarkeit. Und nicht zuletzt: Wir lieben unsere Tätigkeit. TÄTIGKEITSGEBIETE: Als Rechtsanwälte vertreten wir die Interessen einer uns mandatierenden Partei, sei dies eine Privatperson oder eine Unternehmung, in ihren rechtlichen Beziehungen zu einer anderen Partei. Ob ein Vertrag auszuhandeln, die Chancen eines Rechtsstreits zu beurteilen oder ein Prozess zu führen ist, der Rechtsanwalt steht auf der Seite seines Mandanten. Wir nehmen die Interessen unserer Klienten mit Kompetenz und Engagement wahr. GESELLSCHAFTSRECHT Wir begleiten Gründer von Startups und gestandene Unternehmer bei der Wahl der Rechtsform (Einfache Gesellschaft, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Aktiengesellschaft, Kommanditaktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft) und der rechtlichen Organisation ihres Unternehmens und erarbeiten zweckmässige und bedürfnisorientierte Gesellschaftsstatuten oder eine massgeschneiderte Aktionärsvereinbarung. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer von Unternehmen bei allen Phasen ihrer Transaktionen: Absichtserklärungen, Geheimhaltungsabreden, rechtliche Prüfung (legal due diligence) des Zielunternehmens, Ausarbeitung des Unternehmenskaufvertrags, Überprüfung der Finanzierungsvereinbarung und, nach dem Erwerb, Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Wir führen Unternehmenstransaktionen wie Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Aktienverkäufe etc. durch, helfen Steuerfallen zu erkennen und erarbeiten tragfähige Lösungen. STIFTUNGSRECHT UND VEREINSRECHT Wir beraten Private und Unternehmer bei der Errichtung und Organisation von gemeinnützigen Stiftungen. Weiter beraten wir Stiftungsräte bestehender Stiftungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und helfen ihnen, Haftungsrisiken zu erkennen und zu vermeiden. Aufgrund unserer eigenen Erfahrung als Stiftungsräte namhafter Stiftungen sind wir mit allen relevanten Fragestellungen vertraut. Wir beraten Privatpersonen bei der Gründung von Vereinen sowie Letztere bei allen organisatorischen Fragen. FAMILIEN- UND ERBRECHT SOWIE NACHFOLGEPLANUNG Wir erarbeiten für Ehepartner Ehe- und Erbverträge, aber auch vertragliche Regelungen über Rechte und Pflichten bei Konkubinaten und Wohngemeinschaften. Unsere Anwälte begleiten ihre Klienten taktvoll und dennoch effizient in Trennungs- und Scheidungsverfahren. Bei Familien- und Unternehmervermögen entwickeln wir massgeschneiderte Lösungen in Form von Testamenten, Erbverträgen oder Stiftungen. Bei Auslandsbeziehungen stützen wir uns auf ein breites Netz hoch qualifizierter Fachkollegen im Ausland. Wir amten als Willensvollstrecker, wenn es darum geht, die Anordnungen eines Erblassers genau und unparteiisch zu vollziehen. HANDELSRECHT UND INTERNATIONALES VERTRAGSRECHT Wir helfen unseren Mandanten beim Kauf eines Unternehmens oder der Gründung einer Tochtergesellschaft im Ausland und arbeiten zweckmässige Vereinbarungen zur Anstellung leitender Mitarbeiter, der Besetzung des Vorstands oder der Ernennung von Verwaltungsräten aus. In geeigneten Fällen übernehmen wir Organfunktionen in Verwaltungsräten und Aufsichtsgremien. Weiter unterstützen wir Unternehmen bei der Ausarbeitung und Verhandlung von internationalen Verträgen (Vertriebsvertrag, Lizenzvertrag, Franchise-Vertrag etc.) mit ihren Kunden, Partnern und Lieferanten, und beraten Unternehmen und Private bei Fragen zu Leasing und Factoring. Wir helfen, für Management- und Beratungsverträge, aber auch für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen innerhalb eines Konzerns, auch in steuerlicher Hinsicht hieb- und stichfeste Lösungen zu finden, wo nötig in Zusammenarbeit mit ausländischen Fachkollegen. PLANUNGS-, BAU- UND IMMOBILIENRECHT Wir beraten Sie in allen Bereichen des privaten und öffentlichen Bau- und Planungsrechts und unterstützen Sie bei den immobilienrechtlichen Vorgängen zur Umsetzung Ihres Projekts: • Beratung von (privaten und öffentlichen) Bauherren, Investoren, Architekten, Planern und Unternehmungen bei der Planung, Entwicklung und Realisierung von Bauprojekten. • Ausarbeitung von Bauverträgen (Werkvertrag, Total- und Generalunternehmervertrag, Planer- und Architektenvertrag) • Unterstützung von Privaten und Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche (z.B. Mängelrechte oder Honorar). • Beratung und Vertretung sowohl von Unternehmen und Private als auch der öffentlichen Hand in allen Gebieten des öffentlichen Baurechts (Planung, Enteignung, Baubewilligung, Bauen, Umweltschutz, Denkmalschutz u.a.). • Beratung von Grundeigentümern bei Problemen oder Streit mit Nachbarn. • Ausfertigen von Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträgen über Immobilien. • Ausarbeiten von Baurechtsverträgen und anderen Dienstbarkeitsverträgen. • Besorgung von allfällig notwendigen behördlichen Bewilligungen bei Erwerb von Grundstücken in der Schweiz durch Personen mit Wohnsitz im Ausland. • Beratung von Stockwerkeigentümergemeinschaften bei allen sich stellenden Fragen zum Stockwerkeigentum. BESCHAFFUNGSRECHT Wir beraten und vertreten Unternehmen im öffentlichen Beschaffungswesen (Submissionen), sei dies bei der Vorbereitung von und Teilnahme an Ausschreibungen sowie im Rahmen der Rechtsmittelverfahren vor den kantonalen Verwaltungsgerichten und vor Bundesgericht . Den öffentlichen Vergabestellen helfen wir bei der Durchführung einer Submission und beraten diese in allen rechtlichen Fragen im öffentlichen Beschaffungswesen. MIETRECHT Mietrecht für Unternehmen Wir vertreten Investoren bei Immobilientransaktionen und bei der Verhandlung von komplexen Mietverträgen, namentlich im Zusammenhang mit der Entwicklung von Industriearealen und Geschäftsliegenschaften sowie bei der Vermietung von Räumlichkeiten im Rohbauzustand. Wir unterstützen Unternehmen und bei der Optimierung der Vertragsbedingungen für die Miete ihrer Laden- oder Büroräumlichkeiten. Mietrecht für professionelle Verwaltungen Wir beraten professionelle Verwaltungen bei der Bewirtschaftung von Wohnimmobilien und Geschäftsliegenschaften und bei der prozessualen Durchsetzung von Ansprüchen. Miete von Wohnungen Wir vertreten unsere Klienten vor Schlichtungsstellen und Gerichten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus Mietvertrag (Forderung, Mietzinserhöhung, Kündigung, Erstreckung oder Ausweisung). ARBEITSRECHT Arbeitsrechtliche Beratung von Unternehmen Wir entwerfen und überprüfen die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen Ihres Unternehmens: • Standardarbeitsverträge und Arbeitsreglemente • Vertragliche Lösungen (Arbeitsvertrag, Arbeitsreglement, Weisungen) und Bewilligungen für leitende Mitarbeiter und hoch qualifizierte Spezialisten • Programme für Mitarbeiterbeteiligungen und Optionspläne Streitiges Arbeitsrecht Wir vertreten vor Gericht Arbeitgeber und Angestellte bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und den damit zusammenhängenden sozialversicherungsrechtlichen Aspekten. Arbeitsrecht in Krisensituationen Wir beraten Angestellte in schwierigen Arbeitssituationen und setzen uns für möglichst sozialverträgliche Lösungen und aussergerichtliche Einigungen ein. Wenn sich Entlassungen nicht vermeiden lassen, helfen wir, damit die einschlägigen Gesetzesbestimmungen über Entlassungen korrekt eingehalten werden. HAFTPFLICHT- UND VERSICHERUNGSRECHT Wir beraten und vertreten geschädigte Unternehmen und Private sowie Versicherungsnehmer in sämtlichen Bereichen der vertraglichen und ausservertraglichen Haftpflicht, wie beispielsweise bei Schäden in den Bereichen Bau, Produktehaftpflicht oder Organhaftpflicht. Wir führen Verhandlungen und Gerichtsverfahren in allen Versicherungs- und Haftpflichtfällen und begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei der Geltendmachung und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Entschädigungen und Versicherungsleistungen auch in den Bereichen des Sozialversicherungsrechts und der Privatversicherungen. IMMATERIALGÜTERRECHT Über die mit uns verbundene Brandmark GmbH mit Sitz in Basel registrieren, verwalten und überwachen wir weltweit Markenrechte von Firmen. Wir verfolgen Markenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt mit einem Netzwerk kompetenter Spezialisten vor Ort und verteidigen die Marken unserer Mandanten gegen Verletzungen. Forschende Unternehmungen unterstützen wir bei der Auswertung ihrer Patente durch Lizenz- und Vertriebsverträge. Wir erarbeiten Know-how- und Patent-Lizenzverträge, definieren und sichern Urheberrechte und kümmern uns um die Verträge mit Agenturen, Galerien, Verlagen und anderen Urheberrechtsnutzern. INSOLVENZ UND RESTRUKTURIERUNG Unsere Spezialisten verfügen über vertiefte praktische Erfahrung als Sachwalter, Mitglieder von Gläubigerausschüssen bzw. ausseramtlichen Konkursverwaltungen in komplexen Nachlass- und Konkursverfahren mit teilweise internationaler Dimension. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Restrukturierungsabkommen, übernehmen Mandate als Sachwalter und vertreten Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche in Betreibungs-, Nachlass- und Konkursverfahren. PROZESSFÜHRUNG UND SCHIEDSGERICHTSBARKEIT Wir prüfen bei Streitigkeiten, ob eine aussergerichtliche Einigung anzustreben und möglich ist. In einem weiteren Schritt analysieren wir die Erfolgsaussichten. Kommt es zum Prozess, so vertreten wir die Position unserer Mandanten zielstrebig und mit allem gebotenen Nachdruck in Zivilprozessen und öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahren. Wir übernehmen Mandate sowohl als Mediatoren und Schiedsrichter wie auch als Parteivertreter in nationalen und internationalen Schiedsgerichten. About us We are an established firm of attorneys and notaries of Basle, Switzerland, with offices at Rittergasse 12, close to the Basle Museum of Art , in the heart of Basle, the international business centre. Mathys Schmid Partner have gained a reputation amongst a demanding Swiss and international clientele for quality, competence and efficiency. The partnership‘s legal consultancy services are marked by independence, creativity and entrepreneurial thinking and action. We are a team of experienced and dynamic lawyers, with various post-graduate degrees, we are licensed to represent clients before the courts of Switzerland. Our professional services are marked by a willingness to serve and by our sincere personal commitment. Our firm ensures the adequate availability of staff in all cases. And last but not least: We enjoy what we do. PRACTICE AREAS: Attorneys at Law and Notaries‘ Office: As attorneys, we are representing the interests of a party, be it an individual or a business enterprise, in their legal relationships with any other party. No matter whether negotiation of a contract, assessment of the chances of impending litigation or handling legal proceedings are concerned, an attorney will always act on behalf of his client only. By definition, we are therefore biased and only represent our clients‘ interests. In Switzerland, notaries act as advisors to parties for especially complex transactions such as transactions based on corporate law (formation of companies, mergers, etc.), land transactions, formation of foundations, matrimonial agreements, testamentary contracts as well as last wills. For our German clients, we regularly notarise legal transactions in areas such as company law and real estate transactions. The notaries must ensure that the interests of all parties involved are considered. Consequently and in contrast to an attorney, a notary is completely unbiased. Corporate transactions: We advise young entrepreneurs and experienced professionals in the selection of the legal form for their businesses, in the drawing up of shareholders‘ agreements, and also with suitable and tailor-made articles of incorporation. We support purchasers and vendors in all phases of their transactions: letters of intent, confidentiality agreements, legal due diligence of target companies, purchase and sale of businesses, examination of financial arrangements and, post acquisition, enforcement of/or defence against warranty claims. We execute corporate transactions such as mergers, reorganizations, demergers, sales of shares, etc. and we help to recognize tax pitfalls and work out sustainable solutions. Crossborder transactions: We support our clients in the acquisition of businesses or the formation of subsidiaries in foreign countries, and we draw up suitable agreements for the hiring of executives, the nomination of directors or the members of the board of directors. In suitable cases, we are prepared to accept the functions of members of boards of directors or of supervisory bodies. We help, together with foreign experts wherever necessary, to find optimal solutions also with respect to taxation for consultancy and management agreements, as well as for the supply of goods and services within a group. Labour Law: We devise standard employment agreements and employment regulations and ensure periodic updating. For executives and highly qualified specialists, we will find the right solutions in order to keep company specific know-how and technical solutions within the company. We develop programs for employee participation and stock option plans that serve the interests of all parties concerned. When redundancies cannot be avoided, we ensure that the applicable legal provisions for mass redundancies are fully complied with. Restructurings, Liquidations: Our specialists have well-established practical experience as administrators, members of creditor‘s committees and as private bankruptcy administrators, respectively, in complex bankruptcy and debt restructuring proceedings with partly international dimensions. We help in working out restructuring agreements, act as administrators and represent creditors in asserting their justified claims in debt restructuring moratorium and bankruptcy proceedings. Intellectual Property Rights: Through Brandmark GmbH, a company registered in Basle and affiliated with us, we register, manage and monitor trademarks of substantial enterprises and, in the internet, domain names worldwide using one of the most sophisticated software programs available. We prosecute trademark infringements all over the world with the help of a network of specialists and defend the trademarks of our clients against third party violations. We support industrial enterprises in exploiting their patents by establishing licensing and distribution agreements. We draw up know-how transfer agreements and licensing agreements, define and secure copyrights and negotiate agreements with agents, galleries, publishers and other copyright users. Construction and Real Estates: We have experience in real estate purchase, exchange and donation agreements. For foreign persons who wish to acquire real estate in Switzerland, we obtain the necessary permits to purchase Swiss real estate. We draw up loan and real estate financing agreements and we notarize the establishment and increase of mortgage deeds. We establish servitudes, partnership agreements, agreements with general contractors and individual work contracts regarding smaller and bigger real estate developments. We act as consultants in all questions regarding condominiums, draw up notarial deeds for their establishment and draft regulations for condominium associations. We act as consultants and representatives of contractors in proceedings of public procurement law against state agencies or competitors. Asset and Estate Planning: For family and entrepreneurial assets, we develop optimal solutions in the form of last wills and testaments, inheritance contracts, foundations or trusts under the Anglo-Saxon legal concept. For crossborder relations we make use of our large network of highly qualified professional colleagues in other countries. On request, we manage assets subject to investment guidelines, completely independent from banks, insurance companies or any other service providers. Similarly, we will act as executors to ensure that a testator‘s instructions are executed precisely and in an unbiased manner. Law of Persons and Family Law: We are ready, when it becomes essential to take rapid and deliberate action by initiating legal proceedings against an infringement of privacy. We draw up agreements regarding the rights and duties within concubinage and live-in partnerships, as well as marriage and inheritance contracts. Our attorneys support their clients tactfully but efficiently in separation and divorce proceedings. Dispute Resolution: When a dispute arises, we examine whether an out-of-court settlement would be advisable and feasible. In a second step, we assess the chances of litigation. If legal proceedings are to be instituted, we resolutely and with all due perseverance defend our client‘s position in civil litigation as well as in administrative and tax proceedings. We accept nominations to act as mediators, as arbitrators as well as representatives of parties before national and international courts of arbitration. www.brandmark.ch ANWÄLTE: Stefan Schmid Advokat und Notar em., Partner, selbständig tätig seit 1979. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Notariat (Spezialität deutsches Notariat), Handelsrecht und Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht, Ehegüter- und Erbrecht sowie Nachfolgeplanung, Immobilienrecht sowie Markenrecht. Stefan Schmid ist Vorstandsmitglied der Vereinigung Schweizerischer Unternehmen in Deutschland (VSUD), Verwaltungsrat verschiedener Unternehmen und Stiftungsrat verschiedener gemeinnütziger Stiftungen (L. + Th. La Roche-Stiftung, Gertrude von Meissner-Stiftung u.a.). Daneben ist Stefan Schmid für kulturelle und gemeinnützige Institutionen in Basel tätig, so u.a. als Stiftungsrat der Stiftung für das Museum der Kulturen Basel, Stiftungsrat der Stiftung Blindenheim Basel, sowie der Stiftung pro Klingentalmuseum, Basel. Er verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. Martin Wepfer Rechtsanwalt, Partner, wechselte nach seinem Studienabschluss an der Universität St. Gallen (HSG) als Assistent für Privatrecht an die Universität Basel. Im Anschluss an das Advokaturexamen in Basel im Jahre 1997 arbeitete er während fünf Jahren in der Rechtsabteilung einer grossen, weltweit tätigen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmung (PricewaterhouseCoopers) in Basel. Seit 2003 ist er bei Mathys Schmid Partner als Anwalt tätig. Spezialisierungen - Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Vertriebsverträgen, Fertigungsverträgen und Lieferverträgen, vorwiegend im Bereich Pharma- und Life Sciences - Beratung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Bereich des Arbeitsrechts, Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Reglementen und Mitarbeiterbeteiligungsplänen, Beratung bei einer Kündigung oder einer Massenentlassunge - Beratung im Leasing- und Factoringrecht - Beratung von Gläubigern im Bereich des Schuldbetreibungs-, des Konkurs- und des Nachlassrechts - Gesellschaftsrechtliche Transaktionen (Fusionen, Umwandlungen, Spaltungen, Vermögensübertragungen etc.) und Beratung in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten - Eintragung, Aufrechterhaltung und Verwaltung von Marken - Prozessführung vor staatlichen Gerichten und vor Schiedsgerichten (als Schiedsrichter und Parteivertreter) für Privatpersonen und Unternehmen in den Gebieten Zivilrecht, (internationales) Vertragsrecht, Arbeitsrechts, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (z.B. Anfechtungsklagen und Verantwortlichkeitsklagen), Markenrecht und Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (z.B. Anfechtungsklagen). Dominik Schniepper Advokat, Partner, studierte in Basel und arbeitete im Anschluss an das Advokaturexamen während einigen Jahren bei einer führenden Schweizer Rechtsschutzversicherung in Basel. Danach war er mehrere Jahre auf der Rechtsabteilung des Bau- und Verkehrsdepartements Basel-Stadt tätig. Seit 2015 ist er als selbständiger Anwalt, insbesondere in sämtlichen Belangen im Zusammenhang mit Bauen und Immobilien, tätig. Daneben ist er Stiftungsrat von gemeinnützigen Stiftungen und amtierte von 2012 bis 2015 als ordentlicher Richter am Zivilgericht Basel-Stadt. Spezialisierungen - Privates und öffentliches Planungsrecht und Baurecht - Baubewilligung, Einsprache, Rekurs - Immobilienrecht - Bauwerkverträge, Planerverträge und Architektenverträge - TU-/GU-Werkverträge - ARGE, Baukonsortien, Planergemeinschaften - Problemstellungen im Nachbarrecht - Beschaffungsrecht - Arbeitsrecht - Mietrecht - Haftpflicht- und Versicherungsrecht Prof. Dr. Barbara Graham-Siegenthaler Rechtsanwältin, LL.M., Prof. Dr. iur., Partnerin, war nach Abschluss der Studien in Zürich und Kingston/Kanada als Rechtsanwältin tätig neben Beschäftigungen als Oberassistentin (1999-2001), Lehrbeauftragte an den Universitäten Zürich (2000-2016) und Luzern (2003-2004), als Ersatzrichterin am Zivilgericht Basel-Stadt (2007-2016) und als Expertin. Seit 2016 ist sie ordentliche Professorin für Schweizerisches und Internationales Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Luzern neben der Anwaltstätigkeit. Spezialisierungen - Vereinsrecht und Stiftungsrecht - erbrechtliche Planungen (Erbvertrag und Ehevertrag, Willensvollstreckung) - Vorsorgevertrag und Patientenverfügung - internationales Privatrecht - Immobilienrecht und nachbarliche Problemstellungen - Arbeitsrecht, Beratung von KMU - Beratung von englischsprachigen Klienten Dr. Roland C. Rasi Rechtsanwalt und Mediator, Konsulent, war nach Abschluss der Studien in Basel, Paris und Standford/USA während 25 Jahren als Mitglied der Konzernleitungen schweizerischer Grossbanken mit Schwergewicht Logistik (IT/HR) und Privatkundengeschäft weltweit tätig. Seit 1999 selbständige Tätigkeit als Rechtsanwalt mit Schwergewicht Strategieberatung, Umstrukturierungsprozesse, Wirtschaftsmediation und Coaching. Diverse Verwaltungs- und Stiftungsratsmandate im Wirtschafts- und Kulturbereich sowie Lehrbeauftragter an der Universität St. Gallen. Roland Rasi verhandelt und korrespondiert auf Deutsch, Englisch und Französisch. PUBLIKATIONEN: Publikationen Dr. Peter Mathys Das Verhältnis zwischen Kartellrecht und kollektivem Arbeitsrecht - Versuch einer Grenzziehung Basler Studien zur Rechtswissenschaft Heft 88 Basel 1969 Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Stockwerkeigentum BJM 1972 273-291 Das revidierte schweizerische Aktienrecht RIW 39 (1993) 644-653 Amended Swiss Corporation Law International Business Lawyer 21 (1993) 525-534 Publikationen Dr. Roland C. Rasi Die kantonale Militärhoheit als Problem des Verhältnisses von Bund und Kantonen Diss. Basel 1974 Das mittlere Management im Dienstleistungsbereich in: Rolf Wunderer (Hrsg.) Mittleres Management - leitend oder leidend? Zürich 1990 38-46 Umgang mit Angst aus der Sicht eines Dienstleistungsunternehmens in: Willy Linder/Charles Zijderveldt (Hrsg.) Umgang mit Angst im betrieblichen Alltag Zürich 1990 53-60 Was bewegt die Welt? in: Daniel Goeudevert Bela Kadar Charles Wiessmann u.a. Zürich 1990 56-61 Kanzleibroschüren Das aktuelle schweizerische Aktienrecht Peter Mathys 2004 Das schweizerische Fusionsgesetz/The Swiss Merger Act Peter Mathys/Martin Wepfer 2004 Cross Border Transactions under the New Swiss Merger Act Peter Mathys 2004

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PHOENIX Institution

PHOENIX Institution

Stadlerstrasse 154, 8404 Winterthur
Phoenix Institution

Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

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Die Phoenix Institution GmbH bietet betreute Wohnplätze für 26 weibliche oder männliche Erwachsene an. Das Team besteht aus zwei Männern und drei Frauen mit Sozialpädagogischer Ausbildung. Unser Auftrag orientiert sich an den Ressourcen der Klienten. Ein Auftrag kann sein, nach einem Klinikaufenthalt bei der Re – Integration zu Begleiten und zu unterstützen, bei der Verwaltung der Finanzen zu helfen , zu begleiten bei der Suche nach einer Tagesstruktur oder auch, dort wo die Re – Integration nicht möglich ist darin zu begleiten, eine adäquate und positive Lebenseinstellung zu entwickeln mit grösstmöglichem Ausschluss von Selbst – und / oder Fremdgefährdendem Verhalten. Die Wohnungen liegen in Winterthur in einer ruhigen, begrünten Siedlung. Die BewohnerInnen leben in Einzelzimmern in 1er, 2er und 4er Wohngemeinschaften. Es gibt einen grossen Gemeinschaftsraum mit TV/Video und Internet. Wie kommen wir zu dieser Haltung? Wir haben uns mit dem Gedanken der Integration und Re – Integration auseinandergesetzt und dabei festgestellt, dass Integration im heutigen Sprachgebrauch meist gleichgesetzt wird mit • Leistungsfähigkeit • Anpassung • Fähigkeit Defizite durch zahlreiche Strategien sublimieren zu können. Was aber geschieht mit Menschen, die durch dieses Leistungsnetz durchfallen? Wie gehen wir mit Ihnen um? Für uns bedeutet Integration: Mit Defiziten, Handycaps, psychischen Krankheiten etc. am Leben teilnehmen zu können. Seine Leistungsgrenze zu kennen und zu lernen, damit ein gutes Leben führen zu können. Sich selber und anderen Menschen so wenig als möglich Schaden zuzufügen. Stolz zu sein auf sich. In diesem Prozess möchten wir als Plattform für Stabilität sorgen. Dort wo die Ressourcen sind wollen wir den Rahmen bieten, sich zu Entwickeln, neues auszuprobieren, neue Wege zu gehen. Wir sind überzeugt, dass viele unserer BewohnerInnen eine Menge Potenzial in sich tragen. Manchmal geht es nur darum, beim Ausgraben des verschütteten Wissen zu helfen und gelegentlich ein wenig mehr zu fordern, als die Klientel sich selber zutraut. Winterthur hat ein breites Angebot für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, wir wollen es nutzen und das Beste daraus hervorholen. Wir wollen uns vernetzen denn wir sind überzeugt, nur durch vernetztes Arbeiten können wir eine Plattform anbieten die stabilisierend wirkt. In diesem Netzwerk treffen verschiedene Berufsfelder aufeinander. Durch Akzeptanz, Toleranz, Achtung und Lernbereitschaft im Bezug auf andere Berufsfelder / Berufstitel können wir aus einem immensen Pool von Fachwissen profitieren. Leitbild Phoenix Institution GmbH Die Phoenix Institution GmbH hat das Ziel, Menschen mit psychosozialen Schwierigkeiten und daraus resultierenden verhaltensoriginellen Bewältigungsstrategien während einer Lebensphase zu unterstützen und zu begleiten. Wir bieten in kleinen Wohngruppen Raum, sich im Erwerb von verloren gegangenen Alltagskompetenzen zu üben und das Spektrum von Lebensstrategien zu erweitern. Wir unterstützen und begleiten dort, wo wir gebraucht werden und sich Bedarf abzeichnet. In allen anderen Bereichen lassen wir den BewohnerInnen den grösstmöglichen Freiraum. Grundsätzlich sind wir der Überzeugung, dass die meisten unserer BewohnerInnen wissen, was für sie die beste Lösung zu einem Problem ist. Oft geht es nur darum, Vergessenes wieder zu aktualisieren und die Schritte bis zu den ersten Erfolgserlebnissen zu begleiten. Wir sind ein Team, das sich aus Menschen unterschiedlicher Herkunft, Familiensystemen, Glaubenssätzen, Ausbildungen und Lebenserfahrungen zusammensetzt. Aber wir sind uns in den folgenden Punkten einig: • Nicht alle Menschen sind gleich, aber alle verdienen dieselbe Wertschätzung. • Wir arbeiten mit unterschiedlichen Menschen, unsere Arbeit ist an diesen Unterschieden ausgerichtet. • Konflikte sind Bestandteil des Lebens. Wir tragen Konflikte aus, ohne dabei den Respekt vor dem Gegenüber zu verlieren. • Wir sind uns bewusst, dass Professionalität sich aus zwei wesentlichen Faktoren zusammensetzt: • Ausbildung, Studium, erworbenes Fachwissen • Die Art und Weise der Umsetzung des Erlernten • Gewalt, auch in Form von Sprache, lehnen wir als Lösungsstrategie ab. • Unsere Teamkultur zeichnet sich aus durch Respekt, Humor, Transparenz, Achtung und der Bereitschaft, sich mit unterschiedlichen Wertvorstellungen auseinanderzusetzen. • Wir erinnern uns gegenseitig immer wieder daran, dass kleine Schritte zu grossen Veränderungen führen können. • Wir erachten Themen wie Religion, Spiritualität und gelebte Formen von Sexualität als Teil der Intimsphäre eines jeden Menschen. Wie gehen Sie vor wenn Sie sich für das Phoenix interessieren? Es gibt zwei Möglichkeiten: • Informieren Sie sich auf unsere Internetseite und drucken Sie dort alle Formulare aus, die es für den Eintritt braucht. • Kontaktieren Sie uns per Telefon und informieren Sie sich über freie Plätze, das Eintrittsprozedere, die Kosten und andere Fragen. Tarifordnung Kategorie Tagesansatz in CHF Wo 1 131.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 2 154.00 voll Pension inkl. Essensgeld Wo 3 164.00 voll Pension inkl. Essensgeld Bei Eintritt der Klientel wird grundsätzlich der Tagessatz „Wohnen 3“ verrechnet. Die umfassende Einstufung findet nach 1/ 2 Jahr statt (3 Monate Probezeit + 3 Monate Beo. gemäss IBB ). Im Leistungsangebot enthalten sind: • Unterkunft inkl. Grundausstattung der Zimmer • Betreuung, Begleitung • Interne Beschäftigung • Zusammenarbeit mit dem gesamten Klienten System • Schuldensanierung (wenn möglich) • Waschküchenbenutzung • Gesundheitsversorgung • Internetzugang • Haftpflichtversicherung für Schäden (Feuer, Wasser, Einbruchdiebstahl) welche Betreuten durch Dritte entstehen. Die Verpflegung erfolgt in eigener Verantwortung. Diese Tarifordnung ist integrierter Bestandteil des Aufenthaltsvertrags. Zusatzvereinbarungen sind auf Wunsch des Kostenträgers möglich und müssen mit der Institutionsleitung vereinbart werden. Wohnen Unsere Wohnungen bieten Platz für 1 oder 4 Bewohner/innen. Jede Wohnung hat eine Küche, 1 Bad mit WC, 1 separates WC und einen Balkon. Die Zimmer haben eine Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl und Schrank) und können von den Bewohner/innen selber eingerichtet werden. Betreuungskonzept der Phoenix Institution Anmerkung: der Einfachheit halber und für eine bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nur die männliche Schreibform verwendet. Das Betreuungskonzept der Phoenix Institution ist einerseits aufgeteilt in drei Phasen (Orientierungs – Aufenthalts – und Austrittsphase), welche wiederum in sich selber aufgegliedert sind gemäss der einzelnen Beschreibungen. Weitere Teile der Betreuung sind die Wohngruppensitzungen und die 3 monatlich stattfindenden Vollversammlungen die ab September 09 neu lanciert werden und an welchen sowohl wir vom Team als auch die Klienten jeweilige Anliegen äussern können. Orientierungsphase Die Orientierungsphase dauert 4 Monate und ist in zwei Teile aufgegliedert. Im ersten Teil (2 Monate) geht es vor allem darum, die Institution, das Team, die Bezugsperson, die Mitbewohner und die Regeln kennen zu lernen. Dieser Teil ist für beide Seiten eine Probezeit. Nach 2 Monaten folgt ein Gespräch, in welchem festgelegt wird, ob man nach der Probezeit im Phoenix bleibt oder das Phoenix wieder verlässt. Die folgenden 2 Monate dienen entweder dazu, eine geeignete Anschlusslösung zu finden (wenn eine der beiden Parteien kündigt) oder die Struktur des Aufenthaltes festzulegen, Tages-, Wochen- und Monatspläne zu erstellen und Zielvereinbarungen zu konkretisieren Aufenthaltsphase In der Aufenthaltsphase arbeiten wir nach einem Prinzip welches auf vier Eckpfeilern aufbaut: • Tagesstruktur • Körperliche Gesundheit • Finanzen • Soziale Kontakte und Freizeit Diese vier Eckpfeiler sehen wir als Träger des Individuums und als Barometer für Selbständigkeit und Zufriedenheit. Je weniger dieser Eckpfeiler „intakt“ sind, desto grösser ist die Gefahr der Isolation, der Unzufriedenheit, Unselbständigkeit und Abhängigkeit. Die im Folgenden beschriebene Reihenfolge des Aufbaus der Eckpfeiler sehen wir als optimal an. Jedoch setzen wir jeweils dort an, wo die Klienten Motivation verspüren und gerne einige Schritte weiter kommen möchten. Die jeweilige Arbeit an einem Eckpfeiler wiederum ist in drei Sequenzen aufgegliedert: A) Initiieren B) Vertiefen C) Abschliessen/Evaluieren 1. Eckpfeiler: Tagesstruktur In der Regel kommen Klienten zu uns, die keine Tagesstruktur mehr haben und wieder erlernen müssen, sich auf regelmässige Strukturen einzulassen. Zum einen geht es darum, sich in der Institution intern an Termine zu halten, zum andern, sich extern eine Arbeit oder Beschäftigung von mindestens 40% zu suchen. Der Prozess des Suchens nach einer passenden Stelle ist oft sehr anstrengend für die Klienten, wirft viele Ängste, sowie Fragen und Zweifel auf und es braucht immer wieder Tage, an welchen sie sich aus der Thematik der Tagesstruktur „ausloggen“ können. Dennoch ist gerade die Tagesstruktur von elementarer Bedeutung. Eine Aufgabe zu haben heisst auch, mit anderen Menschen über diese Aufgabe diskutieren zu können und somit beispielsweise teilnehmen zu können an Gesprächen über Arbeit, lästige Chefs und Arbeitszeiten. Uns ist aufgefallen, dass dieses kleine Stück „Normalität“ - wie unsere Klienten es nennen - sehr viel im Bezug auf Selbstwert und Verantwortungsgefühl bewirken kann. Es kommt auch vor, dass Klienten bei uns eintreten, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich an einem „geschützten Arbeitsplatz“ oder etwas Ähnlichem einzugliedern. Sie fallen durch jegliche Maschen hindurch, stossen überall an und können sich nur sehr begrenzt in ein System einfügen. Die meisten von ihnen sind bereits seit vielen Jahren in Kliniken und Institutionen. Bei diesen Klienten besteht unsere Arbeit darin, mit ihnen gemeinsam ihren „Lifestyle“ zu entwickeln, zu prüfen welche Strukturen es in ihrem Tagesablauf gibt und vor allem das Möglichste daran zu setzen, dass diese Menschen ihr Leben führen können, ohne sich selber oder andere zu gefährden oder zu verletzen. Auch hier können wir nicht nach einer konkreten Förderplanung arbeiten sondern müssen gemeinsam mit den Klienten ständig wechselnde Wege gehen. Ziel ist es auch, die Lebensqualität so halten zu können, dass es den Klienten im Alltag gut geht. • Initiieren: Finden einer Tagesstruktur von mindestens 40%. Wenn die Möglichkeit dazu nicht besteht (beispielsweise bei Krankheit oder Beschwerden) definieren des persönlichen Lifestyles mit grösstmöglichem Ausschluss von Eigen- und Fremdgefährdung. • Vertiefen: Einhalten der Tagesstruktur, allenfalls Absenzen und Verspätungen reduzieren. Oder den neuen Lifestyle trainieren und festigen, was im Tagesablauf benötigt wird. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten. 2. Eckpfeiler: Körperliche Gesundheit Wir sind der Überzeugung, dass das körperliche Befinden auf das gesamt Erleben eines Menschen einen sehr grossen Einfluss hat. Solange Klienten mit chronischen Schmerzen ohne Befund, mit suboptimalen Medikamenten-Einstellungen, mit ständigen Schlafstörungen oder ähnlichem beschäftigt sind, wird es schwierig sein, mit ihnen eine Arbeitsstelle zu suchen oder einen Freundeskreis aufzubauen. In dieser Phase sind die Zusammenarbeit und der Austausch mit Hausärzten und/oder Psychiatern bzw. Psychotherapeuten zentral. Es geht darum, den „Status quo“ genau zu definieren, zu differenzieren was veränderbar ist und was nicht und einen Umgang mit den Einschränkungen zu trainieren, welche nicht mehr veränderbar - also im medizinischen Sinne chronisch - sind. Ebenfalls zu dieser Phase gehört die Anpassung der Ernährung. Dabei geht es vor allem darum, eine Ernährungsweise zu trainieren, die sowohl der individuellen körperlichen Verfassung dienlich ist als auch dem eingeschränkten Budget unserer Klienten entspricht. • Initiieren: Gesundheitszustand abklären. Stehen Behandlungen (an Zähnen, beim Gynäkologen oder anderen Fachärzten) an? Kostengutsprachen einholen bei Bedarf, Ernährungsberatung im Bezug auf Budgetplanung durchführen. • Vertiefen: Behandlungen angehen und abschliessen, regelmässig Ernährung beachten, Medikamente einstellen, Schlafrhythmus einhalten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 3. Eckpfeiler: Finanzen Die meisten unserer Klienten sind in kleinerem oder grösserem Masse verschuldet, haben keinen Überblick mehr über ihre administrativen Angelegenheiten, wissen nicht wie man eine Budgetplanung macht oder können diese nur schwer einhalten. Dies führt zu Mahnungen und Betreibungen, einer Erhöhung des Schuldenbergs und zu noch mehr Verlust des Selbstwertgefühls und dies dann oft in letzter Konsequenz zu mehr und mehr Isolation. Wir beraten unsere Klienten und versuchen, für sie die bestmögliche Handhabung herauszuarbeiten, wenn es um die Tilgung ihrer Schulden geht. Nicht immer ist eine Schuldensanierung machbar, manchmal geht es auch darum zu lernen, mit den Schulden zu leben. Ein weiterer Schritt ist, keine neuen Schulden entstehen zu lassen und zu lernen, ein Budget zu erstellen und danach zu leben. Unsere Erfahrung ist, dass viele der Klienten erleichtert sind, wenn sie ein übersichtliches Budget haben an dem sie sich orientieren können. • Initiieren: Finanzsituation abklären. Wenn möglich Schuldensanierung beginnen, administrative Abläufe trainieren, Stundungsgesuche bearbeiten, Budgetplan erstellen. • Vertiefen: Budgetplanung einhalten, Rechnungen regelmässig bezahlen, Schuldensanierung weiter verfolgen. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten 4. Eckpfeiler: Soziale Kontakte/Freizeit In dieser Phase geht es darum, das noch vorhandene soziale Netz zu pflegen oder sich ein neues soziales Netz aufzubauen. Viele unserer Klienten bewegen sich seit etlichen Jahren in verschiedenen Institutionen. Sie nehmen Teil an Projekten, welche von Institutionen lanciert werden. Dies hat immer auch einen stabilisierenden Faktor und für viele der Klienten ist es gut, sich mit Gleichgesinnten austauschen zu können. Zu einem späteren Zeitpunkt - je nach Ressourcen und Interesse der Klienten - finden wir es wichtig, sich wieder ausserhalb von institutionellen Projekten zu integrieren. Menschen kennen zu lernen, die vielleicht nicht „Psychiatrie erfahren“ sind und sich mit ganz anderen Themen beschäftigen. Dadurch kann auch erlebt werden, dass nicht jeder Mensch auf der Strasse erkennt, dass man aus einer Klinik kommt. Dies steigert wiederum das Selbstwertgefühl und vermittelt den Eindruck, Teil dieser Gesellschaft zu sein, teilhaben zu können am gesellschaftlichen Geschehen und am Leben. Aussagen von Klienten haben uns inspiriert, auf diesen Punkt mehr Wert zu legen. So teilte mir eine Klientin ganz überrascht mit, sie sei nun schon zwei Monate in einem Tanzkurs und habe mit allen dort schon gesprochen und nie sei es dabei um Krankheit oder Probleme gegangen. Sie sei auch angefragt worden, weil sie bestimmte Tanzschritte so gut könne. Ihr Erstaunen darüber, dass man sie nicht als „krank“, „komisch“ oder „gestört“ wahrgenommen hat und ihre Freude darüber, dass fremde Menschen von ihr etwas lernen wollten, waren ein unglaublich schönes Erlebnis für uns. Das beschriebene Erlebnis ist nur als Beispiel aufgeführt und wir haben zahlreiche solcher Situationen erlebt. • Initiieren: „Inventur des sozialen Netzes“, Kontaktaufnahme begleiten und allenfalls initiieren. Unterstützung in Gesprächen mit Familienangehörigen. Suchen nach geeigneten Hobbys, Clubs oder Vereinen. • Vertiefen: Freizeitaktivität aktiv gestalten, Kontakte pflegen, Kontinuität halten. • Abschliessen/Evaluation: Prozess und Entwicklung auswerten Die einzelnen beschriebenen Eckpfeiler gehen teilweise ineinander über und ergänzen sich, denn wir nehmen den Menschen als ein ganzheitliches Individuum und nicht aufgeteilt in „Eckpfeiler, Phasen oder Abschnitte“ wahr. Bei unserer Arbeit geht es darum, den Fokus auf bestimmte Themengebiete zu setzen und gezielt an diesen Thematiken zu arbeiten, zu trainieren und auszuprobieren. Oft ist es so, dass durch die Arbeit an einem Eckpfeiler sich andere Themen auflösen. So kann es manchmal sein, dass Klienten in der Entwicklung bzw. in ihrer Arbeit an den diversen Themen zu stagnieren scheinen und auf einmal, ohne ersichtlichen Grund, geht es einen Riesenschritt voran. Wir haben uns überlegt, ob wir die Phasen zeitlich begrenzen sollen. Letztlich haben wir uns dagegen entschieden. Mit einer zeitlichen Begrenzung können wir nicht mehr das hohe Mass an individuellem Arbeiten bieten das uns wichtig ist und sinnvoll erscheint. Wir möchten dort einsteigen, wo die Klienten Motivation zeigen und vorwärts gehen können und wollen (im Sinne von de Shazer / Lösungsorientierter Handlungsansatz und von C. Rogers welcher auf die „bedingungslose Wertschätzung“ als Antrieb verweist). Aus unserer Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Pausen braucht und Klienten Fortschritte auch abblocken können. Manchmal reicht das Umstellen eines Medikamentes, um den ganzen Arbeitsprozess erst einmal zu verlangsamen und diesen Faktoren wollen wir gerecht werden. Um den Verlauf reflektieren zu können und eventuell anstehende Fragen zu klären, halten wir regelmässigen Kontakt (E-Mail, Telefon) mit den Kostenträgern (sofern dies gewünscht ist) Auf ausdrücklichen Wunsch schreiben wir gerne halbjährlich einen Bericht und nehmen Bezug auf einzelne Fragestellungen und den Verlauf der Arbeit an den verschiedenen Eckpfeilern. Kostenträger, die keinen Bedarf an solchen halbjährlichen Berichten anmelden, erhalten von uns lediglich den Austrittsbericht, welcher einen Einblick über den gesamten Verlauf bietet und Hinweise darauf gibt, was wir für die Zukunft in Bezug auf den Klienten als wichtig erachten. Einmal jährlich findet eine Standortsitzung bei uns in der Institution statt. An dieser sollen, wenn möglich auch die Kostenträger und die wichtigsten Bezugspersonen ausserhalb der Institution teilnehmen. Zusätzliche Sitzungen kann es bei akuten Krisen geben in welchen es notwendig ist, gemeinsam neue Abmachungen zu treffen, um eine neue Vorgehensweise zu erarbeiten und diese dann zu stabilisieren. Austrittsphase Früher oder später kommt bei vielen unserer Klienten die Frage nach dem Austritt und es geht darum, die Austrittsphase gut zu initiieren. Die Austrittsphase dauert zwischen drei bis neun Monaten. In dieser Phase geht es darum, alles Notwendige zu installieren, was für einen Austritt benötigt wird: • Budget neu planen • Wohnung suchen • An- und abmelden • Umzug organisieren • Allenfalls Therapie intensivieren (bei Bedarf) • Abschied nehmen in der WG • Zimmerreinigung und -abgabe • Beispielsweise Bahn-Abos organisieren Wichtig ist in dieser Phase auch, noch einmal alle Eckpfeiler zu thematisieren, den aktuellen Stand festzuhalten und zu prüfen, wo oder ob wieder Bedarf besteht, Einzelheiten zu klären und zu erledigen. Das externe Netz, die involvierten Ärzte und/oder Psychiater werden durch uns informiert und es sollte noch einmal eine eng vernetzte Zusammenarbeit stattfinden, damit die Klienten die bestmöglichen Startmöglichkeiten nach dem Austritt bei uns haben. Manchmal kommt es vor, dass Klienten der Überzeugung sind, einen Austritt nun angehen zu müssen. Auch wenn dies nicht immer in unserem Sinne ist, versuchen wir die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Hier ist es uns auch wichtig, dass die Klienten wissen, dass das Projekt „Austritt“ jederzeit wieder beendet werden kann. Wir erachten es als zentral, dass unsere Klienten manchmal einen Schritt ausprobieren - solange es keine auto – aggressiven Züge annimmt, um selber auch erleben zu können, ob sie bereits soweit sind oder auch nicht. Bei einer regulären Kündigung und einem regulären Austritt steht später auch einem Wiedereintritt nichts im Wege. Diese Sicherheit möchten wir, wenn immer möglich, unseren Klienten mit auf den Weg geben. In Situationen, wo wir als Institution Klienten kündigen mussten, kann grundsätzlich eine Wiederaufnahme besprochen werden. In der Regel kommt es dann zu Zusatzvereinbarungen, welche Seitens des Klienten unterschrieben werden müssen Gründe für eine Kündigung Seitens der Phoenix Institution sind zum Beispiel: • Konsum von harten Drogen • Selbstgefährdung • Gewalt gegen Mitbewohner, Sozialpädagogen oder Mieter im Quartier • Selbstverletzung (hier kommt es auf die Empfehlung des behandelnden Psychiaters an) • Verweigerung der Zusammenarbeit auf kleinster Basis Wir legen uns hier nicht auf diese 5 Punkte fest. Es gibt immer wieder neue Kreationen von Sabotage und wir behalten uns vor, auch aus anderen Gründen eine Kündigung auszusprechen. Im Falle eines irregulären Austrittes sprechen wir mit den Kostenträger das Austrittsprozedere ab und informieren allenfalls Psychiater und Hausarzt. Wohngruppen Sitzungen Sinn der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung dient zum Einen dazu, planerische Sachen anzugehen wie: • Reinigungsplan • Einkäufe • Zuständigkeiten für Alltags Jobs Zum Anderen aber auch, um Konflikte frühzeitig erkennen zu können und allenfalls schlichtende Gespräche zu lancieren. Ebenfalls können wir den Klienten Unterstützung bieten im gestalten des Zusammenlebens und ihnen helfen, Dynamiken die in Wohngruppen geschehen zu erkennen und rechtzeitig zu intervenieren. Unsere Klienten bringen alle eigene Lebensgeschichten mit und zu einem grossen Teil auch unterschiedliche Diagnosen, die Einfluss auf den Alltag haben können. Hier versuchen wir zu vermitteln, wenn es Schwierigkeiten gibt sich zu verstehen, Verhaltensweisen gegenüber tolerant zu sein etc. Intervall Die WG – Sitzung findet in der Regel alle zwei Wochen statt. Vom Turnus kann abgewichen werden bei: • Unterbelegung der WG, z.B. nur eine Klienten • Einer WG in welcher alles gut läuft und die Klienten die Sitzungen reduzieren möchten. Hier wird jedoch ein Zeitrahmen vereinbart, wann das gewählte Selbstmanagement wieder überprüft wird. • Arbeitsausfall des Wohngruppenverantwortlichen Dauer der WG – Sitzungen Die WG – Sitzung ist für alle Klienten verbindlich. Im Minimum dauert sie 20 Minuten. Die Dauer von einer Stunde sollte nicht überschritten werden. Eine WG – Sitzung kann länger dauern wenn: • man entschieden hat einen Spielabend zu machen • geplant ist gemeinsam zu Kochen und zu Essen • Der Wunsch besteht ein Thema vertieft anzugehen (Ernährungsplanung, Budget, Kontakte knüpfen etc.) • Eine massive Krise besteht die man ausdiskutieren muss (hier gilt es jeweils gut abzuwägen. Manchmal ist es auch bei Krisen besser, einen Stopp zu machen und einen Tag später weiter zu diskutieren) Die WG – Sitzungen sind auch ein Instrument, an welchem die Klienten eigene Anliegen platzieren können und man die gemeinsam bespricht. Ebenfalls haben die Klienten die Möglichkeit, an einer WG – Sitzung allfällige Tranktande/Themen für eine Vollversammlung bereits im Voraus zu besprechen um so das Anliegen mit grösserer Sicherheit an der Vollversammlung anbringen zu können. Vollversammlung Sinn und Zweck der Vollversammlung Die Vollversammlung soll grundsätzlich ein Instrument sein welches Klienten nutzen können um Anliegen zu deponieren und zu besprechen. Dies können Anliegen an die Sozialpädagogen sein aber auch Anliegen an andere Klienten in der Phoenix Institution. Ein Anliegen an einer Vollversammlung zu besprechen ist für manche Klienten ein nicht ganz einfaches Unterfangen. Hier können die Klienten lernen, eine eigene Meinung zu vertreten, geeignete Formulierungen zu treffen, für ein Anliegen zu argumentieren und mit Gegenargumenten umzugehen. Ebenfalls ist die Vollversammlung ein Instrument mit welchem man lernen kann die Ablehnung eines Anliegens zu akzeptieren. Wir sind der Überzeugung, dass die Klienten meistens über starke Ressourcen verfügen und es oft einfach nur darum geht, den richtigen Kanal zu aktivieren und Ihnen eine Plattform zu bieten, sich auszudrücken und in angemessener Weise etwas mit Entwickeln zu können. Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass wir die Klienten dazu motivieren möchten, einen Eigenen Teil zur Gestaltung ihres Alltags und ihrer Wohnsituation beizutragen und sich, Schritt für Schritt von der Haltung „ Dies und Jenes steht mir zu, bringt es mir“ und „ Ich bin hier, unterhaltet mich“ zu distanzieren. Dauer und Intervall der Vollversammlung Eine Vollversammlung sollte nicht kürzer als 20 Minuten und nicht länger als 1 Stunde dauern. Dies bietet genug Zeit um Anliegen zu besprechen. Nach der Vollversammlung ist noch Zeit da, um Etwas zu trinken und sich ein wenig auszutauschen falls Bedarf vorhanden ist, dies ist aber fakultativ. Die Vollversammlung findet alle drei Monate statt.

 Geschlossen – Öffnet morgen um 09:00
Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppen AWG

Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppen AWG

Gründenstrasse 41, 8247 Flurlingen

Das Rhyhuus Flurlingen ist eine sozialpädagogische Institution für normal begabte Kinder und Jugendliche. Es bietet Kindern und Jugendlichen so lange ein «Zuhause», bis sie wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in eine eigene Wohnung umziehen können. Die Aussenwohngruppen AWG ergänzen als teilbetreutes Wohnen und Nachbegleitung das Angebot. Rhyhuus- vollstationär Das Rhyhuus Flurlingen befindet sich im Zentrum des gleichnamigen Dorfes in unmittelbarer Nähe von Schaffhausen, gegenüber von Neuhausen am Rheinfall und etwa eine halbe Stunde von Winterthur entfernt. Die schöne Lage direkt am Rhein wirkt sich auf unsere Kinder und Jugendlichen positiv aus. Das Rhyhuus – das ehemalige Posthalterhaus – fällt im Dorbild nicht auf, was unserem Konzept eines individuellen und familienähnlichen Betriebes sehr entgegen kommt. Unsere Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen und Therapieangebote. Auch in ihrer Freizeit sind sie ins Dorfleben integriert. Aussenwohngruppen AWG Die Aussenwohngruppen AWG befinden sich im Ortskern von Flurlingen und nah am Rhein gelegen in Feuerthalen. Unsere jungen Erwachsenen leben in Wohngemeinschaften in Mietwohnungen mit direktem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und nahe liegenden Einkaufsmöglichkeiten. Produkte, Dienstleistungen • Heim • Jugendhaus • Jugendheim • Kinderheim • Sozialpädagogische Institution • teilbetreutes Wohnen • Nachbegleitung • Jugendbetreuung • Kinderbetreuung • Sozialpädagogen • Sozialpödagoginnen

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KinderheimBegleitetes WohnenPädagogikSoziale DiensteHeim
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Das Rhyhuus Flurlingen ist eine sozialpädagogische Institution für normal begabte Kinder und Jugendliche. Es bietet Kindern und Jugendlichen so lange ein «Zuhause», bis sie wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren oder in eine eigene Wohnung umziehen können. Die Aussenwohngruppen AWG ergänzen als teilbetreutes Wohnen und Nachbegleitung das Angebot. Rhyhuus- vollstationär Das Rhyhuus Flurlingen befindet sich im Zentrum des gleichnamigen Dorfes in unmittelbarer Nähe von Schaffhausen, gegenüber von Neuhausen am Rheinfall und etwa eine halbe Stunde von Winterthur entfernt. Die schöne Lage direkt am Rhein wirkt sich auf unsere Kinder und Jugendlichen positiv aus. Das Rhyhuus – das ehemalige Posthalterhaus – fällt im Dorbild nicht auf, was unserem Konzept eines individuellen und familienähnlichen Betriebes sehr entgegen kommt. Unsere Kinder und Jugendlichen besuchen öffentliche Schulen und Therapieangebote. Auch in ihrer Freizeit sind sie ins Dorfleben integriert. Aussenwohngruppen AWG Die Aussenwohngruppen AWG befinden sich im Ortskern von Flurlingen und nah am Rhein gelegen in Feuerthalen. Unsere jungen Erwachsenen leben in Wohngemeinschaften in Mietwohnungen mit direktem Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz und nahe liegenden Einkaufsmöglichkeiten. Produkte, Dienstleistungen • Heim • Jugendhaus • Jugendheim • Kinderheim • Sozialpädagogische Institution • teilbetreutes Wohnen • Nachbegleitung • Jugendbetreuung • Kinderbetreuung • Sozialpädagogen • Sozialpödagoginnen

Domicil Wyler

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Moosgasse 15, 3053 Münchenbuchsee

In guten Händen: Wohnen mit umfassender Pflege und Betreuung Die Umfassende Pflege richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung und Pflege angewiesen sind. Sie werden rund um die Uhr von einem gut ausgebildeten Pflege- und Hotellerieteam betreut und zwei Bezugspersonen stehen Ihnen zur Seite. Ihre erste Bezugsperson ist für alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Anliegen zuständig. Ihre zweite Bezugsperson ist bei praktischen Fragen des Alltags für Sie da. Sie wohnen in einem schönen Einzelzimmer, das Sie mit Ihren eigenen, lieb gewonnenen Möbeln einrichten. Ihr Zimmer ist Teil einer Wohngemeinschaft mit einladenden Gemeinschaftsräumen, wo Sie den Austausch mit Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern pflegen können. Information und Beratung Im Domicil Infocenter beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten. Tel. 031 307 20 65 KONTAKT Grundangebot • Einzelzimmer mit Dusche und WC • Betreuung und Pflege • Medizinische Betreuung durch Haus- oder Heimarzt • Koordination von externen Gesundheits- und Sozialpartnern • Vollpension • Hotellerie: Wäscheservice und Reinigung • Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten Zusatzleistungen • Podologie/Pediküre • Coiffeur • Physiotherapie • Ergotherapie

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Alters- und PflegeheimAltersheim
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In guten Händen: Wohnen mit umfassender Pflege und Betreuung Die Umfassende Pflege richtet sich an Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen auf Betreuung und Pflege angewiesen sind. Sie werden rund um die Uhr von einem gut ausgebildeten Pflege- und Hotellerieteam betreut und zwei Bezugspersonen stehen Ihnen zur Seite. Ihre erste Bezugsperson ist für alle medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Anliegen zuständig. Ihre zweite Bezugsperson ist bei praktischen Fragen des Alltags für Sie da. Sie wohnen in einem schönen Einzelzimmer, das Sie mit Ihren eigenen, lieb gewonnenen Möbeln einrichten. Ihr Zimmer ist Teil einer Wohngemeinschaft mit einladenden Gemeinschaftsräumen, wo Sie den Austausch mit Ihren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern pflegen können. Information und Beratung Im Domicil Infocenter beraten wir Sie gerne und beantworten Ihre Fragen zu unseren Angeboten. Tel. 031 307 20 65 KONTAKT Grundangebot • Einzelzimmer mit Dusche und WC • Betreuung und Pflege • Medizinische Betreuung durch Haus- oder Heimarzt • Koordination von externen Gesundheits- und Sozialpartnern • Vollpension • Hotellerie: Wäscheservice und Reinigung • Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten Zusatzleistungen • Podologie/Pediküre • Coiffeur • Physiotherapie • Ergotherapie

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