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Advokaturbüro in Espace Mittelland (Region)

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 Geöffnet bis 5:00 PM
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Die Kanzlei - Alois Mani

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Die Kanzlei - Alois Mani

Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
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Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Marktgasse 46, 4900 Langenthal
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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NotarAdvokaturbüroMediation
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Gilomen Remo
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Gilomen Remo

Holzikofenweg 22, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Krattigstrasse 2, 3700 Spiez
Die Kanzlei - Alois Mani / Rechtsanwalt und Notar

Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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Rechtsanwalt und Notar Hauptangebote In den folgenden Sachbereichen bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen an: Grundstücke • Kaufverträge (Bauland oder Liegenschaften, Stockwerkeinheiten) • Kauf- und Werkverträge • Schenkungsverträge • Tauschverträge • Baurechtsverträge • Kaufvorverträge • Vorkaufsrechtsverträge • Kaufsrechtsverträge • Parzellierung und Vereinigung von Grundstücken • Begründung von Stockwerkeigentum • Reglemente für Stockwerkeigentümergemeinschaften • Nutzungs- und Verwaltungsordnungen für Miteigentümergemeinschaften • Dienstbarkeitsverträge (für Nutzniessungen, Wohnrechte, Wegrechte, Näher- oder Grenzbaurechte usw) • Grundpfandverträge (Errichtung von Schuldbriefen) • Gesamtlösungen für Überbauungen Eherecht • Güterrechtliche Inventare • Eheverträge Erbrecht • Nachlassplanungen • Letztwillige Verfügungen (Testamente) • Erbverträge • Erbverzichtsverträge • Abtretungen (u.a. von Grundstücken) auf Rechnung zukünftiger Erbschaft • Inventare in Todesfällen: Steuer-, Erbschafts- oder öffentliche Inventare • Eröffnung von Erbverträgen und Testamenten • Ausstellen von Erbenscheinen • Liquidation von Erbschaften • Erbteilungsverträge Unternehmensrecht • Gesellschaftsverträge für einfache Gesellschaften, Kollektivgesellschaften, Kommandit-gesellschaften • Gründung von Aktiengesellschaften, GmbH, Genossenschaften • Sacheinlageverträge und Sachübernahmeverträge • Vermögensübertragungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusionen (Fusionsverträge etc.) und andere Umstrukturierungen • Statuten für Aktiengesellschaften, GmbH und Genossenschaften • Aktionärbindungsverträge • Kaufverträge über Aktienpakete • Abtretungen von GmbH-Stammanteilen • Auflösung von Gesellschaften • Handelsregisteranmeldungen und -löschungen Obligationenrecht • Bürgschaften • Darlehensverträge • Miet- und Pachtverträge • Arbeitsverträge Beglaubigungen • Kopien oder Abschriften • Unterschriften Vereine und Stiftungen • Gründungen • Statuten für Vereine und Stiftungen Prozessrecht Erstellen vollstreckbarer öffentlicher Urkunden gemäss den Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung. Dienstleistungen: • Anwalt • Rechtsanwalt • Notar • Advokatur Nahe Region: • Hondrich • Faulensee • Krattigen • Leissigen • Aeschi b. Spiez • Frutigen • Kandersteg • Reichenbach • Adelboden

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Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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 Geöffnet bis 5:30 PM
 Offen nach Vereinbarung bis 5:00 PM
Gilomen Remo
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Gilomen Remo

Holzikofenweg 22, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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