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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

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 Geöffnet bis 17:00 Uhr
BS

BOVARD SA

Rue des Beaux-Arts 8, 2000 Neuenburg
DesignPatentanwaltMarkenschutzbüro
Ammann Patentanwälte AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Ammann Patentanwälte AG

Schwarztorstrasse 31, 3007 Bern
Herzlich willkommen

Die Firma wurde 1950 von Ernst Ammann, Dipl.-Ing. ETHZ, zusammen mit einem seiner Hauptklienten unter dem Namen AMMANN & CO. gegründet. 1971 wurde AMMANN & CO. in die Aktiengesellschaft AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN umgewandelt. Gründungsmitglieder waren Ernst Ammann und Martin Steiner. Diese Umwandlung der Firma hatte jedoch keinerlei Einfluss auf ihre Aktivitäten und Politik. Nach dem Tod von Ernst Ammann im Jahre 1974 wurde die Firma von Martin Steiner als Präsident und Michel Seehof als Stellvertreter geleitet. Seit 1995 ist Michel Seehof Direktor und Verwaltungsratspräsident. Unsere Firma bietet heute nicht nur Dienstleistungen in Patentangelegenheiten an, wir stehen unseren Kunden auch in Marken-, Muster- und Modellangelegenheiten zur Seite, bieten Hand zu Lizenzverträgen oder führen Recherchen durch. Zur Zeit sind drei beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter und Schweizer Patentanwälte (ST, BL, MA) und ein Schweizer Patentanwalt (HZ) bei der AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN angestellt. Unterstützt werden sie von einem kompetenten Sekretariat und einem Übersetzer. Die Büroräume liegen zentral in Bern, der Bundeshauptstadt, mit guter Zugänglichkeit per Auto (eigene Parkplätze) und nahe am Hauptbahnhof (10 Min. zu Fuss). Das Institut für Geistiges Eigentum ist nicht weit entfernt ansässig, so dass auch dringende Terminangelegenheiten, bei denen z.B. eine Eingangsbescheinigung erforderlich ist, mit nur geringem Zusatzaufwand erledigt werden können. Bern liegt zudem zentral zwischen den wirtschaftlichen Zentren Zürich und Basel und dem Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI in Genf. 2015 wurden von IPTO SA, mit der über Jahre bereits die Räume geteilt wurden, alle Mandate übernommen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche: Patente Marken Designs (Geschmacksmuster) Halbleiter-Topographien im Einzelnen u.a.: Ausarbeiten von Anmeldungsunterlagen Vorbereiten der vorgeschriebenen Formulare Einreichen der Anmeldungen Ihrer Schutzrechte Vertretung vor den jeweiligen Ämtern für Erteilungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren usw. Vertretung in Schutzrechtsstreitigkeiten Expertisen Verträge Überwachungen Recherchen Lizenzen und die direkte Vertretung vor dem Institut für Geistiges Eigentum (Schweizer Patentamt) dem Europäischen Patentamt der OMPI/WIPO (Internationale Patent-, Marken- und Musteranmeldungen) Für die Vertretung vor anderen Ämtern im Ausland und insbesondere vor Gericht engagieren oder vermitteln wir kompetente Kollegen bzw. Rechtsanwälte. Ebenso können wir, falls von der Sache her geboten, auf die professionelle Unterstützung externer Lieferanten und Dienste, z.B. für Recherchen oder Übersetzungen, zurückgreifen. Wir verfügen hierfür neben unseren eigenen Verbindungen über ein weltweites Netz angesehener Korrespondenten durch unsere Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden.

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Die Firma wurde 1950 von Ernst Ammann, Dipl.-Ing. ETHZ, zusammen mit einem seiner Hauptklienten unter dem Namen AMMANN & CO. gegründet. 1971 wurde AMMANN & CO. in die Aktiengesellschaft AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN umgewandelt. Gründungsmitglieder waren Ernst Ammann und Martin Steiner. Diese Umwandlung der Firma hatte jedoch keinerlei Einfluss auf ihre Aktivitäten und Politik. Nach dem Tod von Ernst Ammann im Jahre 1974 wurde die Firma von Martin Steiner als Präsident und Michel Seehof als Stellvertreter geleitet. Seit 1995 ist Michel Seehof Direktor und Verwaltungsratspräsident. Unsere Firma bietet heute nicht nur Dienstleistungen in Patentangelegenheiten an, wir stehen unseren Kunden auch in Marken-, Muster- und Modellangelegenheiten zur Seite, bieten Hand zu Lizenzverträgen oder führen Recherchen durch. Zur Zeit sind drei beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter und Schweizer Patentanwälte (ST, BL, MA) und ein Schweizer Patentanwalt (HZ) bei der AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN angestellt. Unterstützt werden sie von einem kompetenten Sekretariat und einem Übersetzer. Die Büroräume liegen zentral in Bern, der Bundeshauptstadt, mit guter Zugänglichkeit per Auto (eigene Parkplätze) und nahe am Hauptbahnhof (10 Min. zu Fuss). Das Institut für Geistiges Eigentum ist nicht weit entfernt ansässig, so dass auch dringende Terminangelegenheiten, bei denen z.B. eine Eingangsbescheinigung erforderlich ist, mit nur geringem Zusatzaufwand erledigt werden können. Bern liegt zudem zentral zwischen den wirtschaftlichen Zentren Zürich und Basel und dem Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI in Genf. 2015 wurden von IPTO SA, mit der über Jahre bereits die Räume geteilt wurden, alle Mandate übernommen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche: Patente Marken Designs (Geschmacksmuster) Halbleiter-Topographien im Einzelnen u.a.: Ausarbeiten von Anmeldungsunterlagen Vorbereiten der vorgeschriebenen Formulare Einreichen der Anmeldungen Ihrer Schutzrechte Vertretung vor den jeweiligen Ämtern für Erteilungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren usw. Vertretung in Schutzrechtsstreitigkeiten Expertisen Verträge Überwachungen Recherchen Lizenzen und die direkte Vertretung vor dem Institut für Geistiges Eigentum (Schweizer Patentamt) dem Europäischen Patentamt der OMPI/WIPO (Internationale Patent-, Marken- und Musteranmeldungen) Für die Vertretung vor anderen Ämtern im Ausland und insbesondere vor Gericht engagieren oder vermitteln wir kompetente Kollegen bzw. Rechtsanwälte. Ebenso können wir, falls von der Sache her geboten, auf die professionelle Unterstützung externer Lieferanten und Dienste, z.B. für Recherchen oder Übersetzungen, zurückgreifen. Wir verfügen hierfür neben unseren eigenen Verbindungen über ein weltweites Netz angesehener Korrespondenten durch unsere Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Firma wurde 1950 von Ernst Ammann, Dipl.-Ing. ETHZ, zusammen mit einem seiner Hauptklienten unter dem Namen AMMANN & CO. gegründet. 1971 wurde AMMANN & CO. in die Aktiengesellschaft AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN umgewandelt. Gründungsmitglieder waren Ernst Ammann und Martin Steiner. Diese Umwandlung der Firma hatte jedoch keinerlei Einfluss auf ihre Aktivitäten und Politik. Nach dem Tod von Ernst Ammann im Jahre 1974 wurde die Firma von Martin Steiner als Präsident und Michel Seehof als Stellvertreter geleitet. Seit 1995 ist Michel Seehof Direktor und Verwaltungsratspräsident. Unsere Firma bietet heute nicht nur Dienstleistungen in Patentangelegenheiten an, wir stehen unseren Kunden auch in Marken-, Muster- und Modellangelegenheiten zur Seite, bieten Hand zu Lizenzverträgen oder führen Recherchen durch. Zur Zeit sind drei beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter und Schweizer Patentanwälte (ST, BL, MA) und ein Schweizer Patentanwalt (HZ) bei der AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN angestellt. Unterstützt werden sie von einem kompetenten Sekretariat und einem Übersetzer. Die Büroräume liegen zentral in Bern, der Bundeshauptstadt, mit guter Zugänglichkeit per Auto (eigene Parkplätze) und nahe am Hauptbahnhof (10 Min. zu Fuss). Das Institut für Geistiges Eigentum ist nicht weit entfernt ansässig, so dass auch dringende Terminangelegenheiten, bei denen z.B. eine Eingangsbescheinigung erforderlich ist, mit nur geringem Zusatzaufwand erledigt werden können. Bern liegt zudem zentral zwischen den wirtschaftlichen Zentren Zürich und Basel und dem Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI in Genf. 2015 wurden von IPTO SA, mit der über Jahre bereits die Räume geteilt wurden, alle Mandate übernommen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche: Patente Marken Designs (Geschmacksmuster) Halbleiter-Topographien im Einzelnen u.a.: Ausarbeiten von Anmeldungsunterlagen Vorbereiten der vorgeschriebenen Formulare Einreichen der Anmeldungen Ihrer Schutzrechte Vertretung vor den jeweiligen Ämtern für Erteilungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren usw. Vertretung in Schutzrechtsstreitigkeiten Expertisen Verträge Überwachungen Recherchen Lizenzen und die direkte Vertretung vor dem Institut für Geistiges Eigentum (Schweizer Patentamt) dem Europäischen Patentamt der OMPI/WIPO (Internationale Patent-, Marken- und Musteranmeldungen) Für die Vertretung vor anderen Ämtern im Ausland und insbesondere vor Gericht engagieren oder vermitteln wir kompetente Kollegen bzw. Rechtsanwälte. Ebenso können wir, falls von der Sache her geboten, auf die professionelle Unterstützung externer Lieferanten und Dienste, z.B. für Recherchen oder Übersetzungen, zurückgreifen. Wir verfügen hierfür neben unseren eigenen Verbindungen über ein weltweites Netz angesehener Korrespondenten durch unsere Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden.

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Die Firma wurde 1950 von Ernst Ammann, Dipl.-Ing. ETHZ, zusammen mit einem seiner Hauptklienten unter dem Namen AMMANN & CO. gegründet. 1971 wurde AMMANN & CO. in die Aktiengesellschaft AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN umgewandelt. Gründungsmitglieder waren Ernst Ammann und Martin Steiner. Diese Umwandlung der Firma hatte jedoch keinerlei Einfluss auf ihre Aktivitäten und Politik. Nach dem Tod von Ernst Ammann im Jahre 1974 wurde die Firma von Martin Steiner als Präsident und Michel Seehof als Stellvertreter geleitet. Seit 1995 ist Michel Seehof Direktor und Verwaltungsratspräsident. Unsere Firma bietet heute nicht nur Dienstleistungen in Patentangelegenheiten an, wir stehen unseren Kunden auch in Marken-, Muster- und Modellangelegenheiten zur Seite, bieten Hand zu Lizenzverträgen oder führen Recherchen durch. Zur Zeit sind drei beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter und Schweizer Patentanwälte (ST, BL, MA) und ein Schweizer Patentanwalt (HZ) bei der AMMANN PATENTANWÄLTE AG BERN angestellt. Unterstützt werden sie von einem kompetenten Sekretariat und einem Übersetzer. Die Büroräume liegen zentral in Bern, der Bundeshauptstadt, mit guter Zugänglichkeit per Auto (eigene Parkplätze) und nahe am Hauptbahnhof (10 Min. zu Fuss). Das Institut für Geistiges Eigentum ist nicht weit entfernt ansässig, so dass auch dringende Terminangelegenheiten, bei denen z.B. eine Eingangsbescheinigung erforderlich ist, mit nur geringem Zusatzaufwand erledigt werden können. Bern liegt zudem zentral zwischen den wirtschaftlichen Zentren Zürich und Basel und dem Sitz der Weltorganisation für geistiges Eigentum WIPO/OMPI in Genf. 2015 wurden von IPTO SA, mit der über Jahre bereits die Räume geteilt wurden, alle Mandate übernommen. Unser Dienstleistungsangebot umfasst folgende Bereiche: Patente Marken Designs (Geschmacksmuster) Halbleiter-Topographien im Einzelnen u.a.: Ausarbeiten von Anmeldungsunterlagen Vorbereiten der vorgeschriebenen Formulare Einreichen der Anmeldungen Ihrer Schutzrechte Vertretung vor den jeweiligen Ämtern für Erteilungsverfahren, Einspruchsverfahren, Beschwerdeverfahren usw. Vertretung in Schutzrechtsstreitigkeiten Expertisen Verträge Überwachungen Recherchen Lizenzen und die direkte Vertretung vor dem Institut für Geistiges Eigentum (Schweizer Patentamt) dem Europäischen Patentamt der OMPI/WIPO (Internationale Patent-, Marken- und Musteranmeldungen) Für die Vertretung vor anderen Ämtern im Ausland und insbesondere vor Gericht engagieren oder vermitteln wir kompetente Kollegen bzw. Rechtsanwälte. Ebenso können wir, falls von der Sache her geboten, auf die professionelle Unterstützung externer Lieferanten und Dienste, z.B. für Recherchen oder Übersetzungen, zurückgreifen. Wir verfügen hierfür neben unseren eigenen Verbindungen über ein weltweites Netz angesehener Korrespondenten durch unsere Mitgliedschaft in nationalen und internationalen Verbänden.

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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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