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Anwalt in Espace Mittelland (Region)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Dr. Westenberg Catherine
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Dr. Westenberg Catherine

Steinengraben 55, 4051 Basel
Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

AnwaltsbüroMediationRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Dr. Westenberg Catherine

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Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Gaensli Kurt
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Gaensli Kurt

Seestrasse 22, 3700 Spiez
Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

AdvokaturbüroAnwaltAnwaltsbüro
Gaensli Kurt

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Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

NotarAdvokaturbüroMediation
Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG

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Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Dr. Westenberg Catherine
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Dr. Westenberg Catherine

Steinengraben 55, 4051 Basel
Willkommen bei Westenberg Advokatur & Mediation

Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

AnwaltsbüroMediationRechtsberatungAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Dr. Westenberg Catherine

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Sie stehen vor einer rechtlichen Herausforderung – wir begleiten Sie mit Kompetenz, Erfahrung und Augenmaß. Ob Beratung, Vertretung oder Mediation: Wir klären gemeinsam, welches Vorgehen für Ihre Situation am sinnvollsten ist. Ein erstes Telefonat ist unverbindlich. Was wir für Sie tun können Rechtsberatung Sie erhalten von uns eine fundierte Einschätzung Ihrer Lage und eine klare Empfehlung zum weiteren Vorgehen. Wir unterstützen Sie auch bei aussergerichtlichen Lösungen. Prozessführung und Vertretung Falls nötig, vertreten wir Sie mit Nachdruck vor Schweizer Gerichten und Behörden – kompetent, engagiert und mit langjähriger Prozesserfahrung. Mediation & Collaborative Law Sie möchten einen Konflikt einvernehmlich lösen? Wir bieten strukturierte, lösungsorientierte Verfahren – als ausgebildete Mediatorin begleitet Dr. Westenberg Sie dabei professionell. Gutachten für komplexe Fragestellungen Wir erstellen rechtliche Expertisen, insbesondere zu grenzüberschreitenden Sachverhalten – für Privatpersonen, Unternehmen oder ausländische Anwaltskanzleien. Unsere Schwerpunkte Internationales Familienrecht & Privatrecht Haben Sie Vermögen, Immobilien oder familiäre Verbindungen im Ausland? Wir beraten Sie zu Fragen der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheide – kompetent und praxisnah. Familienrecht in der Schweiz Ob Trennung, Scheidung, Vermögensaufteilung oder Eheverträge: Wir vertreten Ihre Interessen und achten dabei auch auf tragfähige Lösungen für die Zukunft. Beratung von Familienunternehmen & KMU Sie führen ein Unternehmen oder sind Teil einer Familiengesellschaft? Wir beraten zu Gesellschaftsrecht, Aktionärsbindungsverträgen oder übernehmen Verwaltungsratsmandate.

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

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Gaensli Kurt
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Gaensli Kurt

Seestrasse 22, 3700 Spiez
Rechtsanwälte Kurt Gaensli & Partner

Kurt Gaensli , Rechtsanwalt / Fürsprecher mit Nachdiplomstudium Wirtschaftspädagogik (NDW) ist seit 29 Jahren Geschäftsinhaber und führt die Kanzlei persönlich mit seinen Mitarbeitenden. Unsere Anwalts-Dienstleistungen Dienstleistungen Wir sind für Sie tätig, als • Rechtsanwalt oder Fürsprecher im Kt. Bern • Berater • Rechtsvertreter • Mediator • Rechtsverteidiger • Strafverteidiger • Opferhilfeanwalt • Inkassostelle • Verwalter • Willensvollstrecker Wir arbeiten für Sie ... • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechts-grundsätze des Rechtsstaates. • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik "Rechtsgebiete". • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum. • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung. Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Anwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch) Auch nach dem Urteil sind wir für Sie weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch. Und: Unsere Klienten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist. Rechtsgebiete Unsere bevorzugten Rechtsgebiete sind : • Arbeitsrecht • Bau- und Planungsrecht • Bäuerliches Scheidungsrecht • Ehe-, Partnerschafts- u. Konkubinatsrecht • Erbrecht • Haftpflicht- und Versicherungsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Kindsrecht • Kriegsmaterialrecht • Militärstrafrecht • Steuerrecht • Strafrecht, Strafverteidigung • Sachenrecht (Eigentum, Besitz) • Scheidungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Vertragsrecht (Arbeits-, Kauf-, Miet-, Werkvertrags- und Auftragsrecht) • Waffenrecht • Wirtschaftskriminalfälle mit Buchhaltungsvorgängen • Verwaltungsrecht (Verfügungen jeder Art) Der Anwalt Die Aufgabe des Anwaltes ist es, vor allem Rechtsfragen zu prüfen. Darüber hinaus hilft er seinen Klienten in Lebens- schwierigkeiten verschiedenster Art mit Rat und Tat beizustehen. Diese Tätigkeit erstreckt sich auf alle möglichen Rechtsgebiete.

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Jungfraustrasse 50, 3800 Interlaken

Rechtliche Angelegenheiten im Bereich Ehe- und Erbrecht erfordern Fachwissen, Sorgfalt und eine individuelle Beratung. Die Advokatur, Notariat und Mediation Trafelet AG steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützt Sie in allen Fragen rund um die Gestaltung von Ehe- und Erbverträgen sowie der Nachlassplanung. Umfassende Beratung im Ehe- und Erbrecht Wir beraten und vertreten Sie in folgenden Angelegenheiten: • Güterrechtliche Fragen und Ausarbeitung von Eheverträgen • Erstellung von Vereinbarungen für eingetragene Partnerschaften • Testamentserstellung und Erbverträge • Nachlassplanung und Gestaltung von Nachfolgeregelungen • Erbschaftsinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar) • Teilung von Nachlässen und Abwicklung von Erbgängen • Vorsorgeaufträge und deren Vollzug Kompetente Begleitung im Sachenrecht Ob Immobilienkauf, Grundpfandrechte oder Mietverhältnisse – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragen im Grundstücks- und Immobilienrecht . Unsere Dienstleistungen umfassen: • Kauf-, Schenkungs- und Tauschverträge für Immobilien • Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten • Baurechtsverträge und Parzellierungsurkunden • Stockwerkeigentum und Dienstbarkeiten • Werkverträge und Kaufsrechte Gesellschafts- und Handelsrecht Unternehmer profitieren von unserer Expertise bei der Gründung, Umstrukturierung und Führung von Gesellschaften : • Gründung von AGs und GmbHs • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Fusions- und Umwandlungsprozesse • Gesellschaftsverträge und Aktionärsbindungsverträge Advokatur: Ihr Partner in allen Rechtsfragen Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsberatung in den Bereichen: • Zivilrecht: Vertrags-, Miet- und Nachbarrecht • Ehe- und Familienrecht: Scheidung, Kindesrecht, Erbschaftsansprüche • Gesellschafts- und Vereinsrecht • Haftpflicht- und Personenrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Inkasso, Rechtsöffnung, Beschwerden • Strafrecht und Strafverteidigung • Strassenverkehrs- und Verwaltungsrecht • Bau- und Planungsrecht Mediation: Nachhaltige Konfliktlösungen Als erfahrener Mediator unterstützen wir Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung . Mediation ermöglicht es den Parteien, eigenverantwortliche und zukunftsorientierte Lösungen zu finden – schnell, effizient und kostengünstig. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung – wir stehen Ihnen beratend zur Seite!

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