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Verein in Espace Mittelland (Region)

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Häusler Lüscher Yvonne

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Agentur der Dolmetscher-und Übersetzervereinigung (DÜV)

Bewertung 3.7 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Agentur der Dolmetscher-und Übersetzervereinigung (DÜV)

Konradstrasse 6, 8005 Zürich
Agentur der Dolmetscher- und Übersetzervereinigung (DÜV)

Willkommen bei der DÜV – der einzigen Dolmetscher- & Übersetzeragentur mit angeschlossenem Berufsverband. Dolmetschen Beim Dolmetschen wird ein gesprochenes Original mündlich in eine oder mehrere Zielsprachen übertragen, wobei je nach Situation eine der drei folgenden Dolmetscharten gewählt wird: • Simultandolmetschen • Konsekutivdolmetschen • Verhandlungsdolmetschen Übersetzen Übersetzen heisst auch, in den Sprachen sattelfest sein, termingerecht und trotzdem sorgfältig arbeiten und sich rasch mit völlig neuen Fachgebieten vertraut machen. Fachkompetenz: Übersetzungen in diversen Fachgebieten Sprachversionen Die unserer Vereinigung angeschlossenen Übersetzer arbeiten ausschliesslich in ihre Muttersprache. • Deutsch • Französisch • Englisch • Italienisch • Spanisch • Serbisch/Kroatisch • Russisch • Türkisch • Niederländisch • Dänisch • Schwedisch • Finnisch Für alle Übersetzer der DÜV gilt das Prinzip, dass nur in die eigene Muttersprache übersetzt wird. Weitere Sprache auf Anfrage. Bienvenue à la DÜV/AIT, la seule agence d‘interprétation et de traduction rattachée à une association professionnelle. Interprétation Interpréter, c’est traduire oralement dans une ou plusieurs langues d’arrivée des propos prononcés dans une langue de départ, sachant qu’une des trois formes d’interprétation suivantes sera choisie en fonction de votre situation : • interprétation simultanée • interprétation consécutive • interprétation de liaison Traduction Traduire, c’est en outre posséder ses langues, concilier rapidité et rigueur, assimiler rapidement des domaines ou des sujets nouveaux. Compétence professionnelle : Des domaines de spécialités divers Langues Les membres de notre association traduisent exclusivement dans leur langue maternelle. • allemand • français • anglais • italien • espagnol • serbo-croat • russe • turc • néerlandais • danois • suédois • finnois Tous les traducteurs de la DÜV obéissent au principe de ne traduire que dans sa langue maternelle. Autres langues sur demande. Keywords: Übersetzung / Dolmetscher / Simultandolmetschen / Konsekutivdolmetschen / Verhandlungsdolmetschen / Korrektorat / Lektorat / Terminologie / Mehrsprachigkeit // Translation / Interpreter / Simultaneous interpreting / Consecutive interpreting / Liaison interpreting / Proof-reader / Editorial office / Multilingualism // Traduction / Interprète / Interprétation simultanée / Interprétation consécutive / Interprétation de liaision / réviseur / Service éditorial / Plurilinguisme // Traduzione / Interprete / Interpretazione simultanea / Interpretazione consecutiva / Interpretazione di Trattativa / Correttore / Lettorato / Plurilinguismo

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ÜbersetzungenDolmetscherKorrektorat
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Willkommen bei der DÜV – der einzigen Dolmetscher- & Übersetzeragentur mit angeschlossenem Berufsverband. Dolmetschen Beim Dolmetschen wird ein gesprochenes Original mündlich in eine oder mehrere Zielsprachen übertragen, wobei je nach Situation eine der drei folgenden Dolmetscharten gewählt wird: • Simultandolmetschen • Konsekutivdolmetschen • Verhandlungsdolmetschen Übersetzen Übersetzen heisst auch, in den Sprachen sattelfest sein, termingerecht und trotzdem sorgfältig arbeiten und sich rasch mit völlig neuen Fachgebieten vertraut machen. Fachkompetenz: Übersetzungen in diversen Fachgebieten Sprachversionen Die unserer Vereinigung angeschlossenen Übersetzer arbeiten ausschliesslich in ihre Muttersprache. • Deutsch • Französisch • Englisch • Italienisch • Spanisch • Serbisch/Kroatisch • Russisch • Türkisch • Niederländisch • Dänisch • Schwedisch • Finnisch Für alle Übersetzer der DÜV gilt das Prinzip, dass nur in die eigene Muttersprache übersetzt wird. Weitere Sprache auf Anfrage. Bienvenue à la DÜV/AIT, la seule agence d‘interprétation et de traduction rattachée à une association professionnelle. Interprétation Interpréter, c’est traduire oralement dans une ou plusieurs langues d’arrivée des propos prononcés dans une langue de départ, sachant qu’une des trois formes d’interprétation suivantes sera choisie en fonction de votre situation : • interprétation simultanée • interprétation consécutive • interprétation de liaison Traduction Traduire, c’est en outre posséder ses langues, concilier rapidité et rigueur, assimiler rapidement des domaines ou des sujets nouveaux. Compétence professionnelle : Des domaines de spécialités divers Langues Les membres de notre association traduisent exclusivement dans leur langue maternelle. • allemand • français • anglais • italien • espagnol • serbo-croat • russe • turc • néerlandais • danois • suédois • finnois Tous les traducteurs de la DÜV obéissent au principe de ne traduire que dans sa langue maternelle. Autres langues sur demande. Keywords: Übersetzung / Dolmetscher / Simultandolmetschen / Konsekutivdolmetschen / Verhandlungsdolmetschen / Korrektorat / Lektorat / Terminologie / Mehrsprachigkeit // Translation / Interpreter / Simultaneous interpreting / Consecutive interpreting / Liaison interpreting / Proof-reader / Editorial office / Multilingualism // Traduction / Interprète / Interprétation simultanée / Interprétation consécutive / Interprétation de liaision / réviseur / Service éditorial / Plurilinguisme // Traduzione / Interprete / Interpretazione simultanea / Interpretazione consecutiva / Interpretazione di Trattativa / Correttore / Lettorato / Plurilinguismo

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SolBus AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

SolBus AG

Zurlindenstrasse 13, 4133 Pratteln
Reisen Sie auf höchstem Niveau

Nächste Reisen 23.08.2024 Furka Dampfbahn Panorama-Dampfbahnfahrt von Realp nach Gletsch. Mittagessen auf dem Grimselpass und Möglichkeit zum Spaziergang durch die Aareschlucht (fak.). 25.08.2024 Fischessen am Walensee Schifffahrt auf dem Walensee nach Quinten zum feinen Fischessen mit fantastischem Ausblick. 12.09.2024 Hallau - kulinarisch und kulturell entdecken Abwechslungsreiche Rebenbummelfahrt durch das Weinbaugebiet des Hallauer Bergrückens. Apero im Rebberg und Mittagessen in der Winzerstube. Besuch in Hallau. 21.09.2024 Rheinfall - 3 Highlights auf 1 Tour Besuch der Miniaturwelt Smilestones, Mittagessen im neuen RIVI Restaurant, Skyfall Aussichtsplattform, Rhyfall-Village und mit dem Schiff zum grössten Wasserfall Europas. 26.09. - 03.10.2024 Mandarinenernte in Kroatien und Dubrovnik; Perle der Adria Die Makarskariviera mit ihren kulturellen Schätzen und landschaftlichen Reizen, Das Neretva-Delta mit seinen Mandarinenbäumen und geschichtsträchtige Städte wie Split, Trogir, Dubrovnik und Zadar, warten auf Sie. 12.10. - 13.10.2024 Wallis - Luftseilbahn- und Goldenpasserlebnis Traumhafte Panoramafahrten und atemberaubende Bergwelt erwarten Sie auf dem historischen Passübergang der Gemmi und im bekannten GoldenPass Express von Montreux nach Gstaad. 15.10. - 19.10.2024 SolBus - Überraschungsreise Wohin die Reise führt, sei nicht verraten. Sicher ist jedoch, dass uns ein abwechslungsreiches Programm mit Schiff- und nostalgischen Bahnfahrten, sowie kulinarischen und kulturellen Höhepunkten in einer schönen Region erwartet. Die Gourmet-Küche unseres Wellnessresort-Hotels wird Ihren Gaumen verwöhnen. 20.10.2024 Älplerzmorge uf dr Marbachegg Mit dem "Älplerzmorge" starten Sie perfekt in den Sonntag! Vom Buffet geniessen Sie eine reichhaltige Auswahl an Spezialitäten. Musikalische Unterhaltung und die Gondelfahrt sorgen für eine gute Stimmung. 26.10. - 03.11.2024 Süditalien entdecken - Feuriges Kalabrien Italiens Süden präsentiert sich als spannende Mischung unterschiedlichster Regionen. Kalabrien beeindruckt mit malerischen Küsten und mittelalterlichen Städten. Apulien glänzt durch seine ursprüngliche, farbenfrohe Landschaft und die Äolischen Inseln locken mit einzigartiger Inselidylle und fast unberührter Natur. Das SolBus Team legt grossen Wert auf die Gestaltung individueller und abwechslungsreicher Reisen . Die Entwicklung des Reiseprogramms sowie die sorgfältige Auswahl der Hotels erfolgt persönlich durch das engagierte Team bestehend aus Beat Schoch und Karoline Lüthi . Während der gesamten Reise begleiten sie die Gäste und stehen jederzeit zur Verfügung, um über wichtige Informationen und interessante Fakten zu den bereisten Destinationen zu informieren. Ihr Ziel ist es, dass sich die Gäste rundum geborgen fühlen und eine unvergessliche Reiseerfahrung geniessen können. Zusätzlich bietet SolBus seinen Kunden eine komfortable und stilvolle Möglichkeit, die Reise zu geniessen. Das Culinaria Magnifica II ist ein hochwertiges Reisebusmodell, das höchsten Ansprüchen an Komfort und Ausstattung gerecht wird. Mit diesem Busmodell bietet SolBus seinen Gästen ein einzigartiges Erlebnis auf ihren Reisen.

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CarreisenAusflüge ReisenGeschäftsreisenIncentive ReisenFerien
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TaxiFlughafentransferKleinbusKurierdienst
Gallusstrasse 1, 4600 Olten
TaxiFlughafentransferKleinbusKurierdienst
Taxi A. Bur AG Olten

Unsere Fahrzeuge werden nach jeder Fahrt gründlich desifinziert. Alle unser Fahrzeuge sind mit einer Trennwand aus Plexiglas ausgestattet. Wir sind das renommierte Taxiunternehmen, welches seit über 40 Jahren in Olten und Umgebung Fährgäste befördert. Jährlich sind dies weit über 10'000 zufriedene Fahrgäste. Sie planen einen Familien-, Vereins-, Betriebs-, Schul-AUSFLUG? Sie haben die Möglichkeit, Ihre spezielle Rundfahrt individuell zu gestalten. Mieten Sie unseren Mercedes Sprinter Kleinbus auch mit Skiträger oder Anhänger. Taxi – Firmenservice – Flughafentransfer Taxi – Personenbeförderung ist Vertrauenssache! Die Vorteile: • Kundenvorteile • Zuverlässigkeit • Pünktlichkeit • Sicherheit • Jederzeit flexibel und verfügbar Diskret Leistungen: • Botenfahrten • Krankentransporte (sitzend) • Kurierdienst • Schulfahrten • Grossraumtaxi (bis 8 Personen) • Allroundaufträge (zu besten Konditionen) • Taxi-Gutscheine inkl. 10% Rabatt Wir befördern jährlich über 10’000 zufriedene Kunden. Für Aufträge jeglicher Art, verlangen Sie unverbindlich eine Offerte. Rufen Sie uns an. Wir sind 24 Stunden für Sie da!

Bewertung 3.5 von 5 Sternen bei 18 Bewertungen

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Willkommen bei der DÜV – der einzigen Dolmetscher- & Übersetzeragentur mit angeschlossenem Berufsverband. Dolmetschen Beim Dolmetschen wird ein gesprochenes Original mündlich in eine oder mehrere Zielsprachen übertragen, wobei je nach Situation eine der drei folgenden Dolmetscharten gewählt wird: • Simultandolmetschen • Konsekutivdolmetschen • Verhandlungsdolmetschen Übersetzen Übersetzen heisst auch, in den Sprachen sattelfest sein, termingerecht und trotzdem sorgfältig arbeiten und sich rasch mit völlig neuen Fachgebieten vertraut machen. Fachkompetenz: Übersetzungen in diversen Fachgebieten Sprachversionen Die unserer Vereinigung angeschlossenen Übersetzer arbeiten ausschliesslich in ihre Muttersprache. • Deutsch • Französisch • Englisch • Italienisch • Spanisch • Serbisch/Kroatisch • Russisch • Türkisch • Niederländisch • Dänisch • Schwedisch • Finnisch Für alle Übersetzer der DÜV gilt das Prinzip, dass nur in die eigene Muttersprache übersetzt wird. Weitere Sprache auf Anfrage. Bienvenue à la DÜV/AIT, la seule agence d‘interprétation et de traduction rattachée à une association professionnelle. Interprétation Interpréter, c’est traduire oralement dans une ou plusieurs langues d’arrivée des propos prononcés dans une langue de départ, sachant qu’une des trois formes d’interprétation suivantes sera choisie en fonction de votre situation : • interprétation simultanée • interprétation consécutive • interprétation de liaison Traduction Traduire, c’est en outre posséder ses langues, concilier rapidité et rigueur, assimiler rapidement des domaines ou des sujets nouveaux. Compétence professionnelle : Des domaines de spécialités divers Langues Les membres de notre association traduisent exclusivement dans leur langue maternelle. • allemand • français • anglais • italien • espagnol • serbo-croat • russe • turc • néerlandais • danois • suédois • finnois Tous les traducteurs de la DÜV obéissent au principe de ne traduire que dans sa langue maternelle. Autres langues sur demande. Keywords: Übersetzung / Dolmetscher / Simultandolmetschen / Konsekutivdolmetschen / Verhandlungsdolmetschen / Korrektorat / Lektorat / Terminologie / Mehrsprachigkeit // Translation / Interpreter / Simultaneous interpreting / Consecutive interpreting / Liaison interpreting / Proof-reader / Editorial office / Multilingualism // Traduction / Interprète / Interprétation simultanée / Interprétation consécutive / Interprétation de liaision / réviseur / Service éditorial / Plurilinguisme // Traduzione / Interprete / Interpretazione simultanea / Interpretazione consecutiva / Interpretazione di Trattativa / Correttore / Lettorato / Plurilinguismo

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Nächste Reisen 23.08.2024 Furka Dampfbahn Panorama-Dampfbahnfahrt von Realp nach Gletsch. Mittagessen auf dem Grimselpass und Möglichkeit zum Spaziergang durch die Aareschlucht (fak.). 25.08.2024 Fischessen am Walensee Schifffahrt auf dem Walensee nach Quinten zum feinen Fischessen mit fantastischem Ausblick. 12.09.2024 Hallau - kulinarisch und kulturell entdecken Abwechslungsreiche Rebenbummelfahrt durch das Weinbaugebiet des Hallauer Bergrückens. Apero im Rebberg und Mittagessen in der Winzerstube. Besuch in Hallau. 21.09.2024 Rheinfall - 3 Highlights auf 1 Tour Besuch der Miniaturwelt Smilestones, Mittagessen im neuen RIVI Restaurant, Skyfall Aussichtsplattform, Rhyfall-Village und mit dem Schiff zum grössten Wasserfall Europas. 26.09. - 03.10.2024 Mandarinenernte in Kroatien und Dubrovnik; Perle der Adria Die Makarskariviera mit ihren kulturellen Schätzen und landschaftlichen Reizen, Das Neretva-Delta mit seinen Mandarinenbäumen und geschichtsträchtige Städte wie Split, Trogir, Dubrovnik und Zadar, warten auf Sie. 12.10. - 13.10.2024 Wallis - Luftseilbahn- und Goldenpasserlebnis Traumhafte Panoramafahrten und atemberaubende Bergwelt erwarten Sie auf dem historischen Passübergang der Gemmi und im bekannten GoldenPass Express von Montreux nach Gstaad. 15.10. - 19.10.2024 SolBus - Überraschungsreise Wohin die Reise führt, sei nicht verraten. Sicher ist jedoch, dass uns ein abwechslungsreiches Programm mit Schiff- und nostalgischen Bahnfahrten, sowie kulinarischen und kulturellen Höhepunkten in einer schönen Region erwartet. Die Gourmet-Küche unseres Wellnessresort-Hotels wird Ihren Gaumen verwöhnen. 20.10.2024 Älplerzmorge uf dr Marbachegg Mit dem "Älplerzmorge" starten Sie perfekt in den Sonntag! Vom Buffet geniessen Sie eine reichhaltige Auswahl an Spezialitäten. Musikalische Unterhaltung und die Gondelfahrt sorgen für eine gute Stimmung. 26.10. - 03.11.2024 Süditalien entdecken - Feuriges Kalabrien Italiens Süden präsentiert sich als spannende Mischung unterschiedlichster Regionen. Kalabrien beeindruckt mit malerischen Küsten und mittelalterlichen Städten. Apulien glänzt durch seine ursprüngliche, farbenfrohe Landschaft und die Äolischen Inseln locken mit einzigartiger Inselidylle und fast unberührter Natur. Das SolBus Team legt grossen Wert auf die Gestaltung individueller und abwechslungsreicher Reisen . Die Entwicklung des Reiseprogramms sowie die sorgfältige Auswahl der Hotels erfolgt persönlich durch das engagierte Team bestehend aus Beat Schoch und Karoline Lüthi . Während der gesamten Reise begleiten sie die Gäste und stehen jederzeit zur Verfügung, um über wichtige Informationen und interessante Fakten zu den bereisten Destinationen zu informieren. Ihr Ziel ist es, dass sich die Gäste rundum geborgen fühlen und eine unvergessliche Reiseerfahrung geniessen können. Zusätzlich bietet SolBus seinen Kunden eine komfortable und stilvolle Möglichkeit, die Reise zu geniessen. Das Culinaria Magnifica II ist ein hochwertiges Reisebusmodell, das höchsten Ansprüchen an Komfort und Ausstattung gerecht wird. Mit diesem Busmodell bietet SolBus seinen Gästen ein einzigartiges Erlebnis auf ihren Reisen.

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Taxi A. Bur AG Olten

Unsere Fahrzeuge werden nach jeder Fahrt gründlich desifinziert. Alle unser Fahrzeuge sind mit einer Trennwand aus Plexiglas ausgestattet. Wir sind das renommierte Taxiunternehmen, welches seit über 40 Jahren in Olten und Umgebung Fährgäste befördert. Jährlich sind dies weit über 10'000 zufriedene Fahrgäste. Sie planen einen Familien-, Vereins-, Betriebs-, Schul-AUSFLUG? Sie haben die Möglichkeit, Ihre spezielle Rundfahrt individuell zu gestalten. Mieten Sie unseren Mercedes Sprinter Kleinbus auch mit Skiträger oder Anhänger. Taxi – Firmenservice – Flughafentransfer Taxi – Personenbeförderung ist Vertrauenssache! Die Vorteile: • Kundenvorteile • Zuverlässigkeit • Pünktlichkeit • Sicherheit • Jederzeit flexibel und verfügbar Diskret Leistungen: • Botenfahrten • Krankentransporte (sitzend) • Kurierdienst • Schulfahrten • Grossraumtaxi (bis 8 Personen) • Allroundaufträge (zu besten Konditionen) • Taxi-Gutscheine inkl. 10% Rabatt Wir befördern jährlich über 10’000 zufriedene Kunden. Für Aufträge jeglicher Art, verlangen Sie unverbindlich eine Offerte. Rufen Sie uns an. Wir sind 24 Stunden für Sie da!

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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