Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

Ärzte in Kilchberg ZH

: 132 Einträge
 Offen – Schliesst tra un' ora
Drogerie Schnellmann

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Drogerie Schnellmann

Gotthardstrasse 37, 8800 Thalwil
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Die Drogerie Schnellmann ist ein Fachgeschäft, wo kompetente Fachberatung und kundenorientierte Dienstleistungen an erster Stelle stehen. Das Team der Drogerie Schnellmann setzt sich dafür ein, Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei kleineren oder grösseren gesundheitlichen Problemen individuell und persönlich zu beraten. Wir befinden uns an zentraler, verkehrstechnisch optimal gelegener Lage inmitten von Thalwil. Unser Angebot im Überblick: • Gesundheit: Neben den üblichen Medikamenten der Selbstmedikation, liegen unsere Kompetenzen im Bereich Naturheilmittel, Vitalstoffe, Biochemie nach Dr. Schüssler, Spagyrik, Homöopathie und Aromatherapie. • Naturathek Im eigenen Labor stellen wir natürliche Hausspezialitäten her. • Gesunde Ernährung: In unserer Reformabteilung finden Sie verschiedene vollwertige Lebensmittel, vegetarische Spezialitäten und spezielle Diätprodukten ( gluten-, hefe- und lactosefreie Produkte). • Schönheit: Für Ihre Schönheit und Wohlbefinden führen wir eine grosse Auswahl an Naturkosmetikprodukten, wie Goloy33, Dr. Hauschka, Life Resonance, Santaverde, Robert & Josiane, Lavera und Weleda. • Beratung: Die individuelle und persönliche Beratung ist uns wichtig! Unsere Stärken liegen im Aufzeigen von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei kleineren und grösseren gesundheitlichen Problemen, wobei uns die Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite . Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

PremiumPremium Eintrag
DrogerieNaturprodukteNaturheilpraxisHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturkosmetikAnthroposophieBiofachgeschäftPhytotherapie (ausserhalb Rubrik Ärzte)Medizinische ProdukteNahrungsergänzung
Gotthardstrasse 37, 8800 Thalwil
DrogerieNaturprodukteNaturheilpraxisHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturkosmetikAnthroposophieBiofachgeschäftPhytotherapie (ausserhalb Rubrik Ärzte)Medizinische ProdukteNahrungsergänzung
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Die Drogerie Schnellmann ist ein Fachgeschäft, wo kompetente Fachberatung und kundenorientierte Dienstleistungen an erster Stelle stehen. Das Team der Drogerie Schnellmann setzt sich dafür ein, Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei kleineren oder grösseren gesundheitlichen Problemen individuell und persönlich zu beraten. Wir befinden uns an zentraler, verkehrstechnisch optimal gelegener Lage inmitten von Thalwil. Unser Angebot im Überblick: • Gesundheit: Neben den üblichen Medikamenten der Selbstmedikation, liegen unsere Kompetenzen im Bereich Naturheilmittel, Vitalstoffe, Biochemie nach Dr. Schüssler, Spagyrik, Homöopathie und Aromatherapie. • Naturathek Im eigenen Labor stellen wir natürliche Hausspezialitäten her. • Gesunde Ernährung: In unserer Reformabteilung finden Sie verschiedene vollwertige Lebensmittel, vegetarische Spezialitäten und spezielle Diätprodukten ( gluten-, hefe- und lactosefreie Produkte). • Schönheit: Für Ihre Schönheit und Wohlbefinden führen wir eine grosse Auswahl an Naturkosmetikprodukten, wie Goloy33, Dr. Hauschka, Life Resonance, Santaverde, Robert & Josiane, Lavera und Weleda. • Beratung: Die individuelle und persönliche Beratung ist uns wichtig! Unsere Stärken liegen im Aufzeigen von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei kleineren und grösseren gesundheitlichen Problemen, wobei uns die Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite . Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra un' ora
PremiumPremium Eintrag
AugenarztOphthalmologieAugenklinikAugenzentrumÄrzte
Titlisstrasse 44, 5734 Reinach AG
AugenarztOphthalmologieAugenklinikAugenzentrumÄrzte
Augenklinik Orasis - Augenzentrum Pajic

In einer immer komplexer werdenden Medizin, mit rasanten Veränderungen therapeutischer und diagnostischer Möglichkeiten, steht Ihnen die ORASIS AG kompetent zur Seite. Diese hat sich ganz der Augengesundheit verschrieben. Traditionelle klassische Augenbehandlungen und innovative, hochkomplexe chirurgische Eingriffe werden vereint. Hierfür stehen zur Diagnose und Behandlung Medizingeräte auf hochtechnologischem Standard zur Verfügung. Für unser Team der ORASIS AG ist es selbstverständlich, für Sie optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir legen besonderen Wert darauf, in komfortabler und ruhiger Atmosphäre eine vertrauensvolle, ärztliche Fürsorge zu gewährleisten. Denn jenseits allen technischen Fortschritts steht für uns der Mensch im Mittelpunkt unseres ärztlichen Denkens und Handelns. Klar in die Zukunft sehen und damit Lebensqualität zurückgewinnen – dies bestimmt das persönliche Engagement eines jeden Arztes und Mitarbeiters. Produkte und Dienstleistungen: • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Kataraktchirurgie : Femtophako • Altersweitsichtigkeit : Supracor • Refraktive Chirurgie • FEMTO - Phako • Laserbehandlungen • Netzhautchirurgie • Kindersprechstunde • Augenchirurgie • Augenklinik

 Geschlossen – Öffnet domani alle 07:30
PremiumPremium Eintrag
Ästhetische MedizinSchönheitszentrumPlastische, Rekonstruktive und Aesthetische ChirurgieKosmetik Anti-AgingArztÄrzte
 Offen – Schliesst tra un' ora
PremiumPremium Eintrag
OptikerBrillen KontaktlinsenOptische InstrumenteOptometrieBrillenstudioAugentraining
Witikonerstrasse 295, 8053 Zürich
OptikerBrillen KontaktlinsenOptische InstrumenteOptometrieBrillenstudioAugentraining
Willkommen bei Witiker Optic AG

Die Witiker Optic AG ist seit 1982 das Fachgeschäft für Optik in Witikon. Im Mai 2008 haben wir unseren neuen Laden im Einkaufszentrum Witikon eröffnet. Zu unseren Spezialitäten und Kernkompetenzen gehören: Brillenglasbestimmungen (Sehtest) Gleitsichtgläser (Varilux-Spezialist) Kontaktlinsen und Kontaktlinsenmittel Kontaktlinsenanpassungen Modische und aktuelle Brillen für Erwachsene und Kinder Budget Brillen Sonnenbrillen Screenings Lesehilfen wie Lupen und Lupenbrillen Sehtest für Auto, Motorrad, LKW Low Vision Sicherheitsbrillen mit Korrektur Astronomie und Teleskope Unsere Brillen / Marken: Sei finden bei uns u.a. Fassungen und Gläser folgender Marken: Aigner, Armani, Airlight, Alcon, Base, Bausch & Lomb, Cat, Calvin Klein, Cazal, David Green, Didier Voirol, Dolce & Gabbana, Dutz, Essilor, Etnia, Face & Cie, Feller, Guess, Hermes, Jaguar, Julbo, Johnson & Johnson, Le Tanneur, Looks, Luks, Masunaga, Metal Arts Concept, Morel, Nova, Oakley, Persol, Porsche Design, Prada, P+US, Polaroid, Popcorn, Ray Ban, Rodenstock, Rolf, Silhouette, Serengeti, Swarovski, Swissflex, Traction, Tom Davies, Tom Ford, Visall

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra un' ora
 Offen – Schliesst tra 53 minuti
Rolf Kufus Zahnärzte AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Rolf Kufus Zahnärzte AG

Löwenstrasse 2, 8001 Zürich
Willkommen in der Zahnarztpraxis Kufus

WE ARE ... verliebt in Zähne ... überzeugt von fairen und transparenten Tarifen ... die Gründer von 'BOP your Teeth' ... bekennende CEREC-User der ersten Stunde ... Biofilm Manager ... minimalinvasiv wenn wir restaurativ, chirurgisch, endodontisch oder pardontologisch arbeiten ... überzeugte Anwender der Invisalign Methode ... überzeugte Anwender der Curodont Methode. TEAM Unsere Zahnarztpraxis in der Zürcher Innenstadt wurde vor mehr als 25 Jahren von Rolf Kufus übernommen und zählt heute mehr als 20 Angestellte. Dabei setzt sich unser Team sowohl aus langjährigen Mitarbeitern wie auch aus jungen Lehrlingen zusammen. Die medizinische Leitung liegt bei Rolf Kufus und wird von zwei weiteren jungen Zahnärztinnen Frau Mirjam Edenhofer und Frau Sarina Wuffli unterstützt. Gute Seele und Managerin der Praxis ist Frau Inge Kufus. Unser formuliertes Ziel ist es, stets den höchsten Ansprüchen und Herausforderungen unserer Kunden, sowohl in medizinischer wie auch in Service orientierter Hinsicht zu genügen. Um dieses Ziel zu erreichen, absolvieren unsere Mitarbeiter jährlich medizinische Weiterbildungen und werden zudem im kundenorientierten Umgang geschult. Da unser Team sehr international ist, sprechen wir gemeinsam acht Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Serbo-Kroatisch, Russisch, Albanisch und Türkisch. PLACE Unsere Praxis liegt im denkmalgeschützten ‘Schmidhof' Gebäude am oberen Ende der Löwenstrasse. Dieses, in den 30er Jahren gebaute Haus, gehört heute dank seiner kreisförmigen Bauart zu einem der traditionsreichsten Geschäftshäuser Zürichs. Momentan haben wir 4 moderne Behandlungsräume, welche für die medizinische Betreuung genutzt werden. Unser Ziel ist es, durch unsere helle und moderne Raumgestaltung eine Wohlfühloase zu schaffen. Dadurch sollen sich unsere Kunden während ihres Besuches best möglichst entspannen können. Die Praxis befindet sich im ersten Stock und ist per Lift gut zu erreichen. Der Eingang zum Gebäude liegt gegenüber des Kaffees Babu's, gleich neben dem migrolino. Dank unserer zentralen Lage ist die Praxis sowohl vom Hauptbahnhof, wie auch vom Paradeplatz, der Bahnhofstrasse und dem Stauffacher einfach und schnell zu erreichen, sei es zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Autofahrer finden vor dem Haus immer einen Parkplatz, welcher immer für jeweils 2h genutzt werden kann.

PremiumPremium Eintrag
ZahnarztDentalhygieneKieferorthopädieRekonstruktive ZahnmedizinZahnbleachingKinderzahnmedizin
Löwenstrasse 2, 8001 Zürich
ZahnarztDentalhygieneKieferorthopädieRekonstruktive ZahnmedizinZahnbleachingKinderzahnmedizin
Willkommen in der Zahnarztpraxis Kufus

WE ARE ... verliebt in Zähne ... überzeugt von fairen und transparenten Tarifen ... die Gründer von 'BOP your Teeth' ... bekennende CEREC-User der ersten Stunde ... Biofilm Manager ... minimalinvasiv wenn wir restaurativ, chirurgisch, endodontisch oder pardontologisch arbeiten ... überzeugte Anwender der Invisalign Methode ... überzeugte Anwender der Curodont Methode. TEAM Unsere Zahnarztpraxis in der Zürcher Innenstadt wurde vor mehr als 25 Jahren von Rolf Kufus übernommen und zählt heute mehr als 20 Angestellte. Dabei setzt sich unser Team sowohl aus langjährigen Mitarbeitern wie auch aus jungen Lehrlingen zusammen. Die medizinische Leitung liegt bei Rolf Kufus und wird von zwei weiteren jungen Zahnärztinnen Frau Mirjam Edenhofer und Frau Sarina Wuffli unterstützt. Gute Seele und Managerin der Praxis ist Frau Inge Kufus. Unser formuliertes Ziel ist es, stets den höchsten Ansprüchen und Herausforderungen unserer Kunden, sowohl in medizinischer wie auch in Service orientierter Hinsicht zu genügen. Um dieses Ziel zu erreichen, absolvieren unsere Mitarbeiter jährlich medizinische Weiterbildungen und werden zudem im kundenorientierten Umgang geschult. Da unser Team sehr international ist, sprechen wir gemeinsam acht Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Serbo-Kroatisch, Russisch, Albanisch und Türkisch. PLACE Unsere Praxis liegt im denkmalgeschützten ‘Schmidhof' Gebäude am oberen Ende der Löwenstrasse. Dieses, in den 30er Jahren gebaute Haus, gehört heute dank seiner kreisförmigen Bauart zu einem der traditionsreichsten Geschäftshäuser Zürichs. Momentan haben wir 4 moderne Behandlungsräume, welche für die medizinische Betreuung genutzt werden. Unser Ziel ist es, durch unsere helle und moderne Raumgestaltung eine Wohlfühloase zu schaffen. Dadurch sollen sich unsere Kunden während ihres Besuches best möglichst entspannen können. Die Praxis befindet sich im ersten Stock und ist per Lift gut zu erreichen. Der Eingang zum Gebäude liegt gegenüber des Kaffees Babu's, gleich neben dem migrolino. Dank unserer zentralen Lage ist die Praxis sowohl vom Hauptbahnhof, wie auch vom Paradeplatz, der Bahnhofstrasse und dem Stauffacher einfach und schnell zu erreichen, sei es zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Autofahrer finden vor dem Haus immer einen Parkplatz, welcher immer für jeweils 2h genutzt werden kann.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra 53 minuti
 Offen nach Vereinbarung – Schliesst tra 53 minuti
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Offen nach Vereinbarung – Schliesst tra 53 minuti
 Geschlossen – Öffnet domani alle 10:00
Praxis von Planta

Praxis von Planta

Balgriststrasse 102, 8008 Zürich
Neuro- und Biofeedback von Planta

Was ist Neurofeedback? Neurofeedback – auch EEG- Biofeedback genannt – ist ein wissenschaftlich anerkanntes computergestütztes Gehirntraining. Es trainiert verschiedene Hirnfunktionen wie z.B. Konzentration, Gedächtnis, Spitzenleistung, Kreativität, Entspannung etc. Neurofeedback ist eine sanfte und wirksame Aufbaumethode zur Behandlung stressbedingter Erkrankungen und funktioneller Störungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Stress, Belastungen, Schmerz etc. unsere Gehirnwellenmuster verändern; als Folge davon werden chemische Stoffe in den Körper ausgeschieden, die das Gleichgewicht stören und zu Beschwerden führen. Neurofeedback eignet sich daher grundsätzlich für jedermann. Durch Neurofeedback lassen sich unsere Gehirnwellenmuster neu einstimmen – nachhaltig und nebenwirkungsfrei. Zur Ermittlung der Hirnwellen werden Sen-soren auf dem Kopf und an den Ohrläppchen befestigt. Die Klientin/der Klient sitzt entspannt vor dem Bildschirm und verfolgt die grafische und akustische Darstellung der Gehirnwellen. Wem kann Neurofeedback nützen? Kindern und Erwachsenen mit... • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen (z.B. ADS, ADHS, sowie bei häufigen Flüchtigkeitsfehlern und Ablenkbarkeit) • Konzentrations- und Gedächtnisproblemen, Gedächtnisprobleme im Alter • Lernschwierigkeiten, Lernstörungen • Dyslexie und Dyskalkulie • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Stimmungsschwankungen, Stimmungslabilität, mentaler Instabilität, mangelnder Impulskontrolle wie beispielsweise häufigen Wutanfällen • Depressionen • Autismus • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen (unter anderem auch bei Albträumen, Bettnässen, Nachtschrecken, Schlafwandeln, Zähneknirschen/Bruxismus, Ein- oder Durchschlafstörungen) • Traumata • Epilepsie • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • Stress aller Art, Reizdarm-Syndrom, Burnout oder als Burnoutprophylaxe • Zwanghaftem Verhalten, Süchte, Essstörungen • hoher/niedriger Blutdruck • Verdauungsprobleme • Prämenstruelles Syndrom PMS • Allgemeine muskuläre Verspannungen / Schleudertrauma • Tinnitus • Hochsensibilität HSP (Beruhigung neuronaler Übererregung, Stärkung der eigenen Filtermechanismen) und zur... • Leistungssteigerung im schulischen, akademischen oder beruflichen Umfeld • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit (fokussiert arbeiten, aufmerksam zuhören, sich leicht erinnern) • Steigerung der Ausgeglichenheit und Entspannung • Peak Performance • Biofeedback ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame und nichtinvasive Therapie- und Trainingsmethode zum Sichtbarmachen und Rückmelden (Feedback) spezifischer normalerweise unbewusst ablaufender Körperfunktionen (z.B. Atmung, Muskelspannung, Körpertemperatur, Pulsfrequenz, Hautwiderstand etc.), die für Gesundung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit wichtig sind. Mittels elektronischer Geräte und Sensoren werden den Trainierenden unbewusst ablaufende physiologische Funktionen audiovisuell zurück-gemeldet. Christian Bürge Dipl. Neurofeedback und Biofeedback Therapeut nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS (Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG) Mitglied NOS Neurofeedback Organisation Schweiz Mitglied/Therapeutenliste EEG Info Europe BERUFLICHES • 1984 - 88 • Sekundarlehrerstudium Phil II an der Universität Fribourg • 1988 - 89 • Informatikausbildung im Rahmen der Sekundarlehrerausbildung • seit 1989 • 100 %- Unterrichtspensum als Sekundarlehrperson Phil II in Graubünden und Zürich • 2018 - 19 • Neurofeedback (EEG-Biofeedback) und Biofeedback Ausbildung nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS am Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG in Zürich • 2019 • Eröffnung der Neuro- und Biofeedback-Praxis an der Rüterwiesstrasse 20A in 8125 Zollikerberg. PERSÖNLICHES Die Medizin begleitet mich seit meiner Geburt. Mein Vater führte zusammen mit meiner Mutter in unserem Zuhause eine Allgemeinpraxis und meine Geschwister und ich erlebten somit den Alltag eines Arztes hautnah mit. Alle Themen, welche die körperliche und geistige Gesundheit betreffen, interessieren mich noch heute. Obwohl ich eine pädagogische Laufbahn eingeschlagen habe, bemerkte ich in meiner Tätigkeit als Sekundarlehrperson, welchen enormen Einfluss die psychische und physische Verfassung der Lernenden auf ihre Leistungsfähigkeit haben und wieviel Entwicklungspotenzial in diesen Bereichen noch vorhanden ist. Neurofeedback und Biofeedback sind zwei hervorragende Trainingsmethoden, um sowohl das persönliche Wohlbefinden wie auch die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen zu optimieren. Nach einem ausführlichen und fundierten Gepräch werde ich in Kombination mit den objektiven Testergebnissen ein individuell konzipiertes Traingsprogramm erstellen, welches wir ein- bis zweimal wöchentlich in meiner Praxis durchführen werden. Ich bin überzeugt, dass sich auch Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit verbessern werden und freue mich Sie in Zollikerberg begrüssen zu dürfen. Während der Biofeedback-Sitzung lernen die Trainierenden nicht nur diese physiologischen Vorgänge bewusst wahrzunehmen, sondern auch wie sie diese Vorgänge in ihrem Körper selbst gezielt beeinflussen und stimulieren können. Zahlreiche kontrollierte Therapiestudien haben ergeben, dass Biofeedback ein Lernprozess ist, durch den die Patientinnen und Patienten in kurzer Zeit willentliche Selbstkontrolle über ihr physiologisches System erlangen und dann auf Alltags-situationen auch ohne Feedbackgerät übertragen können. Biofeedback kann Kindern und Erwachsenen bei folgenden Symptomen nützen: • Stresssymptomen • Burnout • ADHS/ ADS • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Depressionen • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • hoher/niedriger Blutdruck • Essstörungen • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen

PremiumPremium Eintrag
NeurofeedbackBiofeedbackMentaltraining
Balgriststrasse 102, 8008 Zürich
NeurofeedbackBiofeedbackMentaltraining
Neuro- und Biofeedback von Planta

Was ist Neurofeedback? Neurofeedback – auch EEG- Biofeedback genannt – ist ein wissenschaftlich anerkanntes computergestütztes Gehirntraining. Es trainiert verschiedene Hirnfunktionen wie z.B. Konzentration, Gedächtnis, Spitzenleistung, Kreativität, Entspannung etc. Neurofeedback ist eine sanfte und wirksame Aufbaumethode zur Behandlung stressbedingter Erkrankungen und funktioneller Störungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Stress, Belastungen, Schmerz etc. unsere Gehirnwellenmuster verändern; als Folge davon werden chemische Stoffe in den Körper ausgeschieden, die das Gleichgewicht stören und zu Beschwerden führen. Neurofeedback eignet sich daher grundsätzlich für jedermann. Durch Neurofeedback lassen sich unsere Gehirnwellenmuster neu einstimmen – nachhaltig und nebenwirkungsfrei. Zur Ermittlung der Hirnwellen werden Sen-soren auf dem Kopf und an den Ohrläppchen befestigt. Die Klientin/der Klient sitzt entspannt vor dem Bildschirm und verfolgt die grafische und akustische Darstellung der Gehirnwellen. Wem kann Neurofeedback nützen? Kindern und Erwachsenen mit... • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen (z.B. ADS, ADHS, sowie bei häufigen Flüchtigkeitsfehlern und Ablenkbarkeit) • Konzentrations- und Gedächtnisproblemen, Gedächtnisprobleme im Alter • Lernschwierigkeiten, Lernstörungen • Dyslexie und Dyskalkulie • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Stimmungsschwankungen, Stimmungslabilität, mentaler Instabilität, mangelnder Impulskontrolle wie beispielsweise häufigen Wutanfällen • Depressionen • Autismus • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen (unter anderem auch bei Albträumen, Bettnässen, Nachtschrecken, Schlafwandeln, Zähneknirschen/Bruxismus, Ein- oder Durchschlafstörungen) • Traumata • Epilepsie • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • Stress aller Art, Reizdarm-Syndrom, Burnout oder als Burnoutprophylaxe • Zwanghaftem Verhalten, Süchte, Essstörungen • hoher/niedriger Blutdruck • Verdauungsprobleme • Prämenstruelles Syndrom PMS • Allgemeine muskuläre Verspannungen / Schleudertrauma • Tinnitus • Hochsensibilität HSP (Beruhigung neuronaler Übererregung, Stärkung der eigenen Filtermechanismen) und zur... • Leistungssteigerung im schulischen, akademischen oder beruflichen Umfeld • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit (fokussiert arbeiten, aufmerksam zuhören, sich leicht erinnern) • Steigerung der Ausgeglichenheit und Entspannung • Peak Performance • Biofeedback ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame und nichtinvasive Therapie- und Trainingsmethode zum Sichtbarmachen und Rückmelden (Feedback) spezifischer normalerweise unbewusst ablaufender Körperfunktionen (z.B. Atmung, Muskelspannung, Körpertemperatur, Pulsfrequenz, Hautwiderstand etc.), die für Gesundung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit wichtig sind. Mittels elektronischer Geräte und Sensoren werden den Trainierenden unbewusst ablaufende physiologische Funktionen audiovisuell zurück-gemeldet. Christian Bürge Dipl. Neurofeedback und Biofeedback Therapeut nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS (Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG) Mitglied NOS Neurofeedback Organisation Schweiz Mitglied/Therapeutenliste EEG Info Europe BERUFLICHES • 1984 - 88 • Sekundarlehrerstudium Phil II an der Universität Fribourg • 1988 - 89 • Informatikausbildung im Rahmen der Sekundarlehrerausbildung • seit 1989 • 100 %- Unterrichtspensum als Sekundarlehrperson Phil II in Graubünden und Zürich • 2018 - 19 • Neurofeedback (EEG-Biofeedback) und Biofeedback Ausbildung nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS am Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG in Zürich • 2019 • Eröffnung der Neuro- und Biofeedback-Praxis an der Rüterwiesstrasse 20A in 8125 Zollikerberg. PERSÖNLICHES Die Medizin begleitet mich seit meiner Geburt. Mein Vater führte zusammen mit meiner Mutter in unserem Zuhause eine Allgemeinpraxis und meine Geschwister und ich erlebten somit den Alltag eines Arztes hautnah mit. Alle Themen, welche die körperliche und geistige Gesundheit betreffen, interessieren mich noch heute. Obwohl ich eine pädagogische Laufbahn eingeschlagen habe, bemerkte ich in meiner Tätigkeit als Sekundarlehrperson, welchen enormen Einfluss die psychische und physische Verfassung der Lernenden auf ihre Leistungsfähigkeit haben und wieviel Entwicklungspotenzial in diesen Bereichen noch vorhanden ist. Neurofeedback und Biofeedback sind zwei hervorragende Trainingsmethoden, um sowohl das persönliche Wohlbefinden wie auch die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen zu optimieren. Nach einem ausführlichen und fundierten Gepräch werde ich in Kombination mit den objektiven Testergebnissen ein individuell konzipiertes Traingsprogramm erstellen, welches wir ein- bis zweimal wöchentlich in meiner Praxis durchführen werden. Ich bin überzeugt, dass sich auch Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit verbessern werden und freue mich Sie in Zollikerberg begrüssen zu dürfen. Während der Biofeedback-Sitzung lernen die Trainierenden nicht nur diese physiologischen Vorgänge bewusst wahrzunehmen, sondern auch wie sie diese Vorgänge in ihrem Körper selbst gezielt beeinflussen und stimulieren können. Zahlreiche kontrollierte Therapiestudien haben ergeben, dass Biofeedback ein Lernprozess ist, durch den die Patientinnen und Patienten in kurzer Zeit willentliche Selbstkontrolle über ihr physiologisches System erlangen und dann auf Alltags-situationen auch ohne Feedbackgerät übertragen können. Biofeedback kann Kindern und Erwachsenen bei folgenden Symptomen nützen: • Stresssymptomen • Burnout • ADHS/ ADS • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Depressionen • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • hoher/niedriger Blutdruck • Essstörungen • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen

 Geschlossen – Öffnet domani alle 10:00
 Geschlossen – Öffnet domani alle 08:00
AVITA Spitex GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

AVITA Spitex GmbH

Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet domani alle 08:00
* Wünscht keine Werbung

132 Ergebnisse filtern
Sortieren nach
Allgemeine Filter
Lage
Sprachen
Kontaktformen
Zahlungskonditionen
Beratung
Schwerpunkte
Behandlungsschwerpunkte
Praxistyp
Psychotherapeutische Behandlungen
Therapieform
Behandlung durch
Hautbehandlungen
Therapieschwerpunkte
Weitere Kriterien
Psychotherapeutische Leistungen
Fachgebiet
Psychotherapeutische Verfahren
Fachärzte
Kostenübernahme & Finanzierung
Behandlungen & Therapien
Ergänzende Therapieverfahren

Ärzte in Kilchberg ZH

: 132 Einträge
 Offen – Schliesst tra un' ora
Drogerie Schnellmann

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

Drogerie Schnellmann

Gotthardstrasse 37, 8800 Thalwil
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Die Drogerie Schnellmann ist ein Fachgeschäft, wo kompetente Fachberatung und kundenorientierte Dienstleistungen an erster Stelle stehen. Das Team der Drogerie Schnellmann setzt sich dafür ein, Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei kleineren oder grösseren gesundheitlichen Problemen individuell und persönlich zu beraten. Wir befinden uns an zentraler, verkehrstechnisch optimal gelegener Lage inmitten von Thalwil. Unser Angebot im Überblick: • Gesundheit: Neben den üblichen Medikamenten der Selbstmedikation, liegen unsere Kompetenzen im Bereich Naturheilmittel, Vitalstoffe, Biochemie nach Dr. Schüssler, Spagyrik, Homöopathie und Aromatherapie. • Naturathek Im eigenen Labor stellen wir natürliche Hausspezialitäten her. • Gesunde Ernährung: In unserer Reformabteilung finden Sie verschiedene vollwertige Lebensmittel, vegetarische Spezialitäten und spezielle Diätprodukten ( gluten-, hefe- und lactosefreie Produkte). • Schönheit: Für Ihre Schönheit und Wohlbefinden führen wir eine grosse Auswahl an Naturkosmetikprodukten, wie Goloy33, Dr. Hauschka, Life Resonance, Santaverde, Robert & Josiane, Lavera und Weleda. • Beratung: Die individuelle und persönliche Beratung ist uns wichtig! Unsere Stärken liegen im Aufzeigen von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei kleineren und grösseren gesundheitlichen Problemen, wobei uns die Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite . Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

PremiumPremium Eintrag
DrogerieNaturprodukteNaturheilpraxisHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturkosmetikAnthroposophieBiofachgeschäftPhytotherapie (ausserhalb Rubrik Ärzte)Medizinische ProdukteNahrungsergänzung
Gotthardstrasse 37, 8800 Thalwil
DrogerieNaturprodukteNaturheilpraxisHomöopathie (ausserhalb Rubrik Ärzte)NaturkosmetikAnthroposophieBiofachgeschäftPhytotherapie (ausserhalb Rubrik Ärzte)Medizinische ProdukteNahrungsergänzung
Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Die Drogerie Schnellmann ist ein Fachgeschäft, wo kompetente Fachberatung und kundenorientierte Dienstleistungen an erster Stelle stehen. Das Team der Drogerie Schnellmann setzt sich dafür ein, Ihre Gesundheit zu erhalten oder Sie bei kleineren oder grösseren gesundheitlichen Problemen individuell und persönlich zu beraten. Wir befinden uns an zentraler, verkehrstechnisch optimal gelegener Lage inmitten von Thalwil. Unser Angebot im Überblick: • Gesundheit: Neben den üblichen Medikamenten der Selbstmedikation, liegen unsere Kompetenzen im Bereich Naturheilmittel, Vitalstoffe, Biochemie nach Dr. Schüssler, Spagyrik, Homöopathie und Aromatherapie. • Naturathek Im eigenen Labor stellen wir natürliche Hausspezialitäten her. • Gesunde Ernährung: In unserer Reformabteilung finden Sie verschiedene vollwertige Lebensmittel, vegetarische Spezialitäten und spezielle Diätprodukten ( gluten-, hefe- und lactosefreie Produkte). • Schönheit: Für Ihre Schönheit und Wohlbefinden führen wir eine grosse Auswahl an Naturkosmetikprodukten, wie Goloy33, Dr. Hauschka, Life Resonance, Santaverde, Robert & Josiane, Lavera und Weleda. • Beratung: Die individuelle und persönliche Beratung ist uns wichtig! Unsere Stärken liegen im Aufzeigen von verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten bei kleineren und grösseren gesundheitlichen Problemen, wobei uns die Erhaltung Ihrer Gesundheit wichtig ist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite . Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 6 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra un' ora
PremiumPremium Eintrag
AugenarztOphthalmologieAugenklinikAugenzentrumÄrzte
Titlisstrasse 44, 5734 Reinach AG
AugenarztOphthalmologieAugenklinikAugenzentrumÄrzte
Augenklinik Orasis - Augenzentrum Pajic

In einer immer komplexer werdenden Medizin, mit rasanten Veränderungen therapeutischer und diagnostischer Möglichkeiten, steht Ihnen die ORASIS AG kompetent zur Seite. Diese hat sich ganz der Augengesundheit verschrieben. Traditionelle klassische Augenbehandlungen und innovative, hochkomplexe chirurgische Eingriffe werden vereint. Hierfür stehen zur Diagnose und Behandlung Medizingeräte auf hochtechnologischem Standard zur Verfügung. Für unser Team der ORASIS AG ist es selbstverständlich, für Sie optimale Rahmenbedingungen zu schaffen. Wir legen besonderen Wert darauf, in komfortabler und ruhiger Atmosphäre eine vertrauensvolle, ärztliche Fürsorge zu gewährleisten. Denn jenseits allen technischen Fortschritts steht für uns der Mensch im Mittelpunkt unseres ärztlichen Denkens und Handelns. Klar in die Zukunft sehen und damit Lebensqualität zurückgewinnen – dies bestimmt das persönliche Engagement eines jeden Arztes und Mitarbeiters. Produkte und Dienstleistungen: • Kurzsichtigkeit • Weitsichtigkeit • Kataraktchirurgie : Femtophako • Altersweitsichtigkeit : Supracor • Refraktive Chirurgie • FEMTO - Phako • Laserbehandlungen • Netzhautchirurgie • Kindersprechstunde • Augenchirurgie • Augenklinik

 Geschlossen – Öffnet domani alle 07:30
PremiumPremium Eintrag
Ästhetische MedizinSchönheitszentrumPlastische, Rekonstruktive und Aesthetische ChirurgieKosmetik Anti-AgingArztÄrzte
 Offen – Schliesst tra un' ora
PremiumPremium Eintrag
OptikerBrillen KontaktlinsenOptische InstrumenteOptometrieBrillenstudioAugentraining
Witikonerstrasse 295, 8053 Zürich
OptikerBrillen KontaktlinsenOptische InstrumenteOptometrieBrillenstudioAugentraining
Willkommen bei Witiker Optic AG

Die Witiker Optic AG ist seit 1982 das Fachgeschäft für Optik in Witikon. Im Mai 2008 haben wir unseren neuen Laden im Einkaufszentrum Witikon eröffnet. Zu unseren Spezialitäten und Kernkompetenzen gehören: Brillenglasbestimmungen (Sehtest) Gleitsichtgläser (Varilux-Spezialist) Kontaktlinsen und Kontaktlinsenmittel Kontaktlinsenanpassungen Modische und aktuelle Brillen für Erwachsene und Kinder Budget Brillen Sonnenbrillen Screenings Lesehilfen wie Lupen und Lupenbrillen Sehtest für Auto, Motorrad, LKW Low Vision Sicherheitsbrillen mit Korrektur Astronomie und Teleskope Unsere Brillen / Marken: Sei finden bei uns u.a. Fassungen und Gläser folgender Marken: Aigner, Armani, Airlight, Alcon, Base, Bausch & Lomb, Cat, Calvin Klein, Cazal, David Green, Didier Voirol, Dolce & Gabbana, Dutz, Essilor, Etnia, Face & Cie, Feller, Guess, Hermes, Jaguar, Julbo, Johnson & Johnson, Le Tanneur, Looks, Luks, Masunaga, Metal Arts Concept, Morel, Nova, Oakley, Persol, Porsche Design, Prada, P+US, Polaroid, Popcorn, Ray Ban, Rodenstock, Rolf, Silhouette, Serengeti, Swarovski, Swissflex, Traction, Tom Davies, Tom Ford, Visall

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 14 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra un' ora
 Offen – Schliesst tra 53 minuti
Rolf Kufus Zahnärzte AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Rolf Kufus Zahnärzte AG

Löwenstrasse 2, 8001 Zürich
Willkommen in der Zahnarztpraxis Kufus

WE ARE ... verliebt in Zähne ... überzeugt von fairen und transparenten Tarifen ... die Gründer von 'BOP your Teeth' ... bekennende CEREC-User der ersten Stunde ... Biofilm Manager ... minimalinvasiv wenn wir restaurativ, chirurgisch, endodontisch oder pardontologisch arbeiten ... überzeugte Anwender der Invisalign Methode ... überzeugte Anwender der Curodont Methode. TEAM Unsere Zahnarztpraxis in der Zürcher Innenstadt wurde vor mehr als 25 Jahren von Rolf Kufus übernommen und zählt heute mehr als 20 Angestellte. Dabei setzt sich unser Team sowohl aus langjährigen Mitarbeitern wie auch aus jungen Lehrlingen zusammen. Die medizinische Leitung liegt bei Rolf Kufus und wird von zwei weiteren jungen Zahnärztinnen Frau Mirjam Edenhofer und Frau Sarina Wuffli unterstützt. Gute Seele und Managerin der Praxis ist Frau Inge Kufus. Unser formuliertes Ziel ist es, stets den höchsten Ansprüchen und Herausforderungen unserer Kunden, sowohl in medizinischer wie auch in Service orientierter Hinsicht zu genügen. Um dieses Ziel zu erreichen, absolvieren unsere Mitarbeiter jährlich medizinische Weiterbildungen und werden zudem im kundenorientierten Umgang geschult. Da unser Team sehr international ist, sprechen wir gemeinsam acht Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Serbo-Kroatisch, Russisch, Albanisch und Türkisch. PLACE Unsere Praxis liegt im denkmalgeschützten ‘Schmidhof' Gebäude am oberen Ende der Löwenstrasse. Dieses, in den 30er Jahren gebaute Haus, gehört heute dank seiner kreisförmigen Bauart zu einem der traditionsreichsten Geschäftshäuser Zürichs. Momentan haben wir 4 moderne Behandlungsräume, welche für die medizinische Betreuung genutzt werden. Unser Ziel ist es, durch unsere helle und moderne Raumgestaltung eine Wohlfühloase zu schaffen. Dadurch sollen sich unsere Kunden während ihres Besuches best möglichst entspannen können. Die Praxis befindet sich im ersten Stock und ist per Lift gut zu erreichen. Der Eingang zum Gebäude liegt gegenüber des Kaffees Babu's, gleich neben dem migrolino. Dank unserer zentralen Lage ist die Praxis sowohl vom Hauptbahnhof, wie auch vom Paradeplatz, der Bahnhofstrasse und dem Stauffacher einfach und schnell zu erreichen, sei es zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Autofahrer finden vor dem Haus immer einen Parkplatz, welcher immer für jeweils 2h genutzt werden kann.

PremiumPremium Eintrag
ZahnarztDentalhygieneKieferorthopädieRekonstruktive ZahnmedizinZahnbleachingKinderzahnmedizin
Löwenstrasse 2, 8001 Zürich
ZahnarztDentalhygieneKieferorthopädieRekonstruktive ZahnmedizinZahnbleachingKinderzahnmedizin
Willkommen in der Zahnarztpraxis Kufus

WE ARE ... verliebt in Zähne ... überzeugt von fairen und transparenten Tarifen ... die Gründer von 'BOP your Teeth' ... bekennende CEREC-User der ersten Stunde ... Biofilm Manager ... minimalinvasiv wenn wir restaurativ, chirurgisch, endodontisch oder pardontologisch arbeiten ... überzeugte Anwender der Invisalign Methode ... überzeugte Anwender der Curodont Methode. TEAM Unsere Zahnarztpraxis in der Zürcher Innenstadt wurde vor mehr als 25 Jahren von Rolf Kufus übernommen und zählt heute mehr als 20 Angestellte. Dabei setzt sich unser Team sowohl aus langjährigen Mitarbeitern wie auch aus jungen Lehrlingen zusammen. Die medizinische Leitung liegt bei Rolf Kufus und wird von zwei weiteren jungen Zahnärztinnen Frau Mirjam Edenhofer und Frau Sarina Wuffli unterstützt. Gute Seele und Managerin der Praxis ist Frau Inge Kufus. Unser formuliertes Ziel ist es, stets den höchsten Ansprüchen und Herausforderungen unserer Kunden, sowohl in medizinischer wie auch in Service orientierter Hinsicht zu genügen. Um dieses Ziel zu erreichen, absolvieren unsere Mitarbeiter jährlich medizinische Weiterbildungen und werden zudem im kundenorientierten Umgang geschult. Da unser Team sehr international ist, sprechen wir gemeinsam acht Sprachen – Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Serbo-Kroatisch, Russisch, Albanisch und Türkisch. PLACE Unsere Praxis liegt im denkmalgeschützten ‘Schmidhof' Gebäude am oberen Ende der Löwenstrasse. Dieses, in den 30er Jahren gebaute Haus, gehört heute dank seiner kreisförmigen Bauart zu einem der traditionsreichsten Geschäftshäuser Zürichs. Momentan haben wir 4 moderne Behandlungsräume, welche für die medizinische Betreuung genutzt werden. Unser Ziel ist es, durch unsere helle und moderne Raumgestaltung eine Wohlfühloase zu schaffen. Dadurch sollen sich unsere Kunden während ihres Besuches best möglichst entspannen können. Die Praxis befindet sich im ersten Stock und ist per Lift gut zu erreichen. Der Eingang zum Gebäude liegt gegenüber des Kaffees Babu's, gleich neben dem migrolino. Dank unserer zentralen Lage ist die Praxis sowohl vom Hauptbahnhof, wie auch vom Paradeplatz, der Bahnhofstrasse und dem Stauffacher einfach und schnell zu erreichen, sei es zu Fuss, mit dem Fahrrad oder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Autofahrer finden vor dem Haus immer einen Parkplatz, welcher immer für jeweils 2h genutzt werden kann.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Offen – Schliesst tra 53 minuti
 Offen nach Vereinbarung – Schliesst tra 53 minuti
trennpunkt GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

trennpunkt GmbH

Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

PremiumPremium Eintrag
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Bachstrasse 4, 8340 Hinwil
Scheidungsberatung TrennungsberatungMediationRechtsauskunftAnwaltRechtsberatung
Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé.

Konsequente Beratung bei Konflikten, Trennung, Scheidung, im Familienrecht und im Arbeitsrecht. trennpunkt bietet Ihnen zielorientierte Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Auseinandersetzungen an – von der sinnvollen überbrückenden Trennungsvereinbarung bis zur langfristig griffigen Scheidungskonvention. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht arbeiten wir für Sie konsequent, effizient und kostengünstig - wir helfen Ihnen, die psychisch belastende Situationen zu „entemotionalisieren“. Unser Leistungsspektrum: · Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu • Unterhaltsfragen • Sorgerechtsfragen • Besuchs- und Betreuungsrechten • Güterrecht · Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen · Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge · Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge · Beratung Erbrecht · Beratung und Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei: • Konflikten bezüglich Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, Krankheit, Mutterschaft • Kündigungen, Arbeitszeugnissen und Schlussabrechnungen • Beruflicher Neuorientierung · Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue „Möblierung“ für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung. Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, „bewohnen“ ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation „entemotionalisieren“. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles. In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann.... Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möblierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Finanzieller Überblick Budgetierung Zieldefinition Faire Lösungsfindung Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Schriftliche Konventionen Lösungsfindung Zielorientierte Beratung ist einer unserer Schwerpunkte, denn sinnvolle Prävention hilft, späteren Streit zu vermeiden. Unsere Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung. Auf dieser Grundlage nähern wir uns jedem einzelnen Fall individuell und konsequent lösungsorientiert. Natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Ebene. Damit helfen wir Ihnen, nach der Trennung den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Die Angst vor dem Unbekannten verstellt oft die Sicht auf die Chancen. So verharren viele Menschen in zerrütteten Beziehungen, bewohnen belegen besetzten ihren Arbeitsplatz, ohne zu gestalten. Gefühle verzerren den Blick auf konstruktive Lösungen. Wir als Aussenstehende können uns in Ihre Lage versetzen und zugleich die Trennungssituation entemotionalisieren. So erreichen wir eine objektive, systematische, ergebnisorientierte Bearbeitung jedes einzelnen Trennungsfalles In Trennungssituationen geht es in allererster Linie um Konsequenz. Wir helfen Ihnen, einen klaren Schlussstrich zu ziehen und verhindern so, dass sich die Beteiligten im Kreise drehen. Und wir nehmen Ihnen die Angst vor den formalen, organisatorischen und juristischen Konsequenzen. trennpunkt steht auch für Prävention. Vorzubeugen hilft, späteren Streit zu vermeiden. Wer in guten Zeiten für beide Partner fair und transparent regelt, wie eine allfällige Trennung abläuft, ist kein Pessimist, sondern ein verantwortungsvoll handelnder Realist. Wir beraten Sie gerne bei der Ausarbeitung von Verträgen, die klare Verhältnisse in guten wie in schlechten Zeiten schaffen. Gut, wenn man sie nie braucht, vor allem aber, wenn man sie benötigt und sich darauf berufen kann Wir schätzen klare Verhältnisse und sind ein Verfechter ehrlicher Auseinandersetzung im Beruf wie im Privatleben. Damit lassen sich viele Missverständnisse und Konflikte vermeiden. Wenn die Auseinandersetzung da ist, helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Wir arbeiten schweizweit - hauptsächlich in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden. Termine nach Vereinbarung auch bei Ihnen vor Ort möglich Das Leben und die Menschen ändern sich, und manchmal ist es besser zu akzeptieren, dass die über Jahre etablierte Konstellation nicht mehr funktioniert. Sich dann konsequent zu trennen, ist nicht leicht - sicherlich aber besser, als Lebenszeit unglücklich zu verschwenden. In verschiedenen beruflichen Stationen im Bereich Geschäftsführung und Human Resources sowie als Interim Managerin konnte ich in den letzten Jahren Einzelpersonen und Unternehmen in Veränderungs- und Konfliktlösungsprozessen begleiten und zu konstruktiven Lösungen beitragen Nelda Pfister Dipl. Trennungsberater GECOBI CAS, Universität St. Gallen Human Resources: Recht und Gesprächsführung Studiengang SVF Leadership Eidg. dipl. Betriebswirtschafterin HF SIB Zürich Leben ist Ebbe und Flut und viel zu selten Strandcafé. Karl Heinz Karius trennpunkt bietet Ihnen Beratung und Unterstützung in privaten und beruflichen Trennungssituationen und Auseinandersetzungen. In den Bereichen Familienrecht und Arbeitsrecht, bei Trennung und Scheidung sowie Unstimmigkeiten im Arbeitsalltag arbeiten wir für Sie professionell, effizient und kostengünstig. Unsere Trennungs- und HR-Beratung basiert auf einer fundierten juristischen und fachlichen Ausbildung sowie jahrelanger Erfahrung. Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Stärke ist die individuelle, emotional distanzierte Herangehensweise an jeden einzelnen Fall und die konsequente Lösungsorientierung. Solche Situationen bedeuten oft eine neue Möbilierung für den psychischen Haushalt - natürlich berücksichtigen wir die emotionale Ausnahmesituation unserer Mandanten. Aber wir fokussieren uns für Sie auf die sachliche, juristische und organisatorische Beratung. Wir helfen Ihnen, den Kopf freizubekommen für die ersten Schritte auf dem Weg in die neue Selbstbestimmung Fachliche, organisatorische und juristische Beratung bei Trennung und Scheidung, zu Unterhaltsfragen- Sorgerechtsfragen Besuchs- und Betreuungsrechten Güterrecht Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und Scheidungskonventionen Konkubinatsverträge, Ehe- und Partnerschaftsverträge Medizinische Schweigepflichtsentbindungen, Vorsorgeaufträge Beratung Erbrecht Vor der Ehe Rund 40'000 Paare geben sich jedes Jahr in der Schweiz das Jawort. Im Rausch der Gefühle sind oft schon die unvermeidlichen Formalien unerfreulich. Trotzdem raten wir, sich vorausschauend Gedanken über die künftigen vermögensrechtlichen Verhältnisse und andere Regelungen zu machen. Gerne beraten wir Sie dabei Während der Ehe Zunächst geht es um Liebe und Gefühle. Aber mit der Heirat entsteht - weniger romantisch - auch eine Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Das Gesetz regelt die Aufgabenverteilung in der Ehe nicht, die Eheleute müssen sich also selber absprechen, wer in welchem Mass für die Kinderbetreuung, Haushaltführung und das Einkommen zuständig ist. Das kann im Trennungsfall zum Streitpunkt werden, viele Eheprobleme entzünden sich am Geld und an der Frage, wer es verdient. Diese Streitigkeiten können eskalieren. Man kann sie aber auch durch sachliche Aufarbeitung und professionelle Beratung entschärfen. Dabei helfen wir Ihnen. Eine Trennung ist in der Regel der Anfang vom Ende der Ehe. Und sie kann der Anfang eines neuen, wenn auch getrennten Weges für beide Partner sein. Das erfordert einen konstruktiven Umgang mit der Trennungssituation, eine konsequente, aber lösungsorientierte Auseinandersetzung. Am besten mit einem unabhängigen Berater. trennpunkt unterstützt Sie mit Rat und Tat. Vor der Trennung Bei einer Trennung sind – ob mit oder ohne Gericht – viele Dinge zu regeln, etwa wer bleibt in der ehelichen Wohnung bei wem wohnen die Kinder? wie sieht das Besuchsrecht aus? welche Unterhaltszahlungen erhalten Kinder und Ehegatte? Wir unterstützen Sie bei der Klärung dieser Fragen und sorgen so für optimale Lösungen im Vorfeld zur Scheidung. Während der Trennung Die Trennung hebt nur die Pflicht zum Zusammenleben auf. Die Pflicht zum einträchtigen Zusammenwirken bei der Betreuung der Kinder sowie die gegenseitige Unterstützungspflicht bleiben bestehen. Trotz Trennungsvereinbarung oder -urteil kann es zu Unstimmigkeiten kommen: Darf man die Alimente einfach herabsetzen, wenn der Ehepartner neu im Konkubinat lebt? Was ist zu tun, wenn die Alimente nicht pünktlich eintreffen, plötzlich Vermögen verschwindet oder das Besuchsrecht nicht eingehalten wird? Und wie steht es mit dem Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehegatten? Solche Fragen sind für uns Alltag – gerne helfen wir Ihnen dabei, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Ehepaare dürfen solange getrennt leben, wie beide das wollen. Wenn aber ein Ehegatte die Scheidung möchte, kann der andere nach einer Trennungszeit von zwei Jahren die Scheidung nicht mehr verhindern. Wie lange es dauert, bis eine Scheidung ausgesprochen wird, hängt von den Umständen ab. Ohne Streit nur wenige Wochen, strittige Scheidungen können Jahre dauern. Oft bleiben am Ende komplizierte Familienverhältnisse, horrende Anwaltsrechnungen und finanzielle Sorgen, nicht selten auch Hass. Einvernehmlicher Weg Beide Ehegatten sind sich darüber einig, dass sie sich scheiden lassen wollen und wie die Nebenfolgen (elterliche Sorge, Besuchsrecht, Unterhaltsbeiträge, Aufteilung des ehelichen Vermögens etc.) geregelt werden sollen. In diesem Fall arbeiten wir gerne gemeinsam mit beiden Ehegatten die Scheidungskonvention für das Gericht aus. Im Streit Wer sich nicht scheiden lassen will, kann auf einer Trennungszeit von maximal zwei Jahren beharren. Danach kann sich die andere Seite nicht mehr gegen eine Scheidung wehren. Schon vorher ist ausnahmsweise eine Scheidung gegen den Willen des andern Ehegatten möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zumutbar erscheint. Oft ist nicht die Scheidung als solche strittig, sondern Fragen rund ums Geld und die Kinder. In einer solchen Situation helfen wir Ihnen, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Dabei sind wir bestrebt, mit der Gegenpartei zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wenn dies nicht möglich ist, positionieren wir uns engagiert für Ihre Interessen. Nach der Scheidung Solange noch nachehelicher Unterhalt zu leisten ist und/oder die Ex-Eheleute gemeinsame unterhaltsberechtigte Kinder haben, bleiben trotz Scheidung gewisse rechtliche Bindungen bestehen: Alimente müssen pünktlich bezahlt sein und alle Beteiligten haben Anspruch auf Einhaltung des im Urteil festgelegten Betreuungskonzepts. Was aber, wenn das Besuchsrecht nicht klappt, wenn die Bezahlung der Alimente wegen beruflichen Veränderungen Mühe bereitet oder aus anderem Grund nicht oder nicht vollständig erfolgt? Wir unterstützen Sie dabei, Ihr Recht und Ihre Ansprüche zielgerichtet und sinnvoll durchzusetzen. Eltern werden Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der biologischen und der rechtlichen Elternschaft. Die Vielzahl der denkbaren und zulässigen Formen des Zusammenlebens verkompliziert die Frage der juristischen Elternschaft. Wir beraten Sie so, dass Sie Ihre Vorstellungen verwirklichen. Eltern sein/Kindskosten Die Elternschaft bringt viele Pflichten mit sich: Unterhaltspflicht, Pflege, Erziehung und Ausbildung, umsichtige Verwaltung des Kindesvermögens bis zum 18. Lebensjahr oder bei Fehlen einer Ausbildung solange, wie dies finanziell und persönlich zumutbar ist. Diese ebenso wie Sorgerechtsfragen erhalten im Falle einer Trennung oder Scheidung neues Gewicht und bieten Auseinandersetzungspotenzial. Unterhaltszahlungen und Besuchsrechte sind häufige Streitpunkte. Wir unterstützen Sie, Ihr Recht und Ihre Ansprüche effizient und kompetent durchzusetzen. Kinderrechte Kinder haben laut UNO-Kinderrechtskonvention u.a. ein Anhörungsrecht bei allen Angelegenheiten, von denen sie betroffen sind. Namentlich in einem Scheidungsverfahren dürfen sich auch die Kinder heute äussern. Je nach Situation haben Sie sogar Anspruch darauf, dass sie einen eigenen Anwalt Prozessbeistand erhalten. In engem Rahmen dürfen die Kinder selber entscheiden und sogar Verträge abschliessen. Wir informieren gerne, wann und wie das möglich ist und zeigen auf, wo sich Kinder selber hinwenden können, wenn sie Probleme haben. Kindesschutz Es ist primär Aufgabe der Eltern, für die Sicherheit, den Schutz und das Wohl ihrer Kinder zu sorgen. Wenn Eltern das nicht gewährleisten können, haben die Behörden die notwendigen Schritte zu unternehmen. Wem die elterliche Sorge entzogen wird, verliert alle Elternrechte, also auch das Recht, über die wichtigen Erziehungsfragen wie Schulbildung oder Berufswahl zu bestimmen. Auch die Befugnis, das Kind zu vertreten und sein Vermögen zu verwalten, übernimmt dann der Vormund der Kinder. Wir kennen uns aus im Kinderschutzrecht und beraten Sie gerne. Wir vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden und helfen bei der Einlegung von Rechtsmitteln. Das Konkubinat als Form des Zusammenlebens wird oft gewählt, um nicht den starren Regeln der auf Dauer angelegten Ehe zu unterstehen und frei zu sein. Der Gesetzgeber stellt den nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften kein situationsgerechtes gesetzliches Instrumentarium zur Verfügung. Das soziale und finanzielle Netz zugunsten des anderen Partners fehlt. Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Partner verlangt nach einer individuellen, schriftlichen Nachlass- und Vorsorgeplanung. Dabei unterstützen wir Sie kompetent. Rechte und Pflichten Im Gegensatz zur Ehe ist das Konkubinat gesetzlich nicht geregelt. Mit eigenen Vorkehrungen können Sie dennoch den Partner im Rechtsverkehr vertreten oder sicherstellen, dass Sie zum Krankenbett vorgelassen werden oder von Ärzten Auskunft erhalten. Sie können - und sollten - in einem Konkubinatsvertrag sowohl Regelungen für das Zusammenleben als auch für eine allfällige Trennung aufstellen. Und in einem Testament oder Erbvertrag können Sie den Partner/die Partnerin auch erbrechtlich begünstigen sowie Leistungen der BVG klären. Rechtzeitig getroffen, helfen diese schriftlichen Absprachen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen zu vermeiden. Leider ist das nicht trivial. Gerne nehmen wir diese Hürde gemeinsam mit Ihnen. Verhältnis zu früheren Ehepartnern Das Konkubinat kann einen Einfluss auf die Unterhaltsbeiträge für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten haben. Oft wird im Scheidungsurteil eine so genannte Konkubinatsklausel aufgenommen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Konsequenzen und der Frage was gilt, wenn keine Konkubinatsklausel vorliegt. Gemeinsame Kinder Erwartet ein Konkubinatspaar ein Kind, ist das Kind dadurch nicht benachteiligt. Die rechtliche Stellung von Mutter und Vater ist dagegen anders als bei Eheleuten. Bei der Geburt des Kindes hat die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht. Wollen Sie als Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen Sie eine gemeinsame Erklärung abgeben. Wir empfehlen dringend, solche schriftliche Absprachen vorsorglich zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes zu treffen – sie helfen, unnötigen Ärger und kostspielige Enttäuschungen sowie spätere Diskussionen über Besuchsrecht und Kindesunterhalt zu vermeiden. Gerne beraten wir Sie bei der Ausarbeitung dieser Schriftstücke und setzen sie nach Ihren Vorstellungen um. Nicht-gemeinsame Kinder Bringt Ihre Partnerin oder Ihr Partner eigene Kinder in die Beziehung mit, bilden Sie damit eine so genannte Patchwork-Familie, die vom klassischen Vater-Mutter-Kind-Schema abweicht. Der neue Partner oder die neue Partnerin hat nicht die Aufgabe, den Vater oder die Mutter zu ersetzen. Bisherige Kinderalimente fallen durch das Konkubinat auch nicht weg. Doch könnte nach einigen Jahren der neue Partner unterhaltspflichtig werden oder eine Adoption in Frage kommen. Gerne zeigen wir Ihnen auf, wie sich die Rechtslage hierzu verhält und helfen Ihnen, sinnvolle Lösungen zu erreichen. Eintragung der Partnerschaft Schwule und lesbische Paare können ihre Partnerschaft eintragen lassen. So erhalten sie eine ähnliche Rechtsstellung wie Eheleute. Lebt ein homosexuelles Paar ohne diese Registrierung zusammen, gilt im Wesentlichen das Gleiche wie für heterosexuelle Lebenspartnerschaften. Vor der Eintragung gilt es zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine Eintragungshindernisse bestehen. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Verfahren kompetent und lösungsorientiert. Das gilt natürlich auch für die Regelung künftiger vermögensrechtlicher Verhältnisse Ihrer ehelichen Gemeinschaft. Rechte und Pflichten der eingetragenen Partner Durch die Registrierung der Partnerschaft erhalten die homosexuellen Paare Sicherheit und klare Regelungen in vielen Fragen des Alltags. Im Wesentlichen entsprechen diese Punkte denjenigen des Eherechts, während das Kantons- und Gemeindebürgerrecht sowie das Namensrecht anders geregelt sind und beim Vermögen die Gütertrennung die Regel ist. Privatrechtliche Verträge, bei deren Ausarbeitung wir Ihnen helfen, sind hier in vielen Fällen klärend und sinnvoll. Trennung und gerichtliche Auflösung Eingetragene Partner oder Partnerinnen dürfen jederzeit je einen eigenen Wohnsitz begründen. Wenn wichtige Gründe vorliegen, dürfen Sie gegen den Willen einer Partei getrennt leben. Leben sie ein Jahr lang getrennt, kann jeder Partner auch gegen den Willen des anderen die gerichtliche Auflösung der Partnerschaft beantragen. Wünscht das Paar gemeinsam die gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, kann es ohne Einhaltung einer Trennungsfrist jederzeit bei Gericht die Auflösung beantragen. Oft ist nicht die Trennung als solche strittig, vielmehr geht es häufig um finanzielle Fragen wie die Zuteilung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Die Dinge sind nie so, wie sie sind. Sie sind immer das, was man aus ihnen macht. Jean Anouilh Oft führen organisatorisch oder persönliche Veränderungen im Zusammenhang mit beruflichen Herausforderungen zu Unstimmigkeiten, persönlichen Krisen und Konflikten. Im Beruf können diese konstruktiv sein und zu neuen Lösungen führen. Nicht selten aber kosten sie Zeit und Energie, bis die Situation so verfahren und das Geklirr von zerschlagenem Geschirr zu laut ist, um eine Lösung (evt. Trennung) positiv und für alle gewinnend zu gestalten. Nicht selten greifen sie über auf das ganze Team und beeinflussen auch das private Umfeld. Externe, neutrale Beratung und Unterstützung ist hier oft sinnvoll, um rasch Emotionen herauszunehmen und sachlich die zugrunde liegenden Ursachen anzugehen. Für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber besteht die Herausforderung darin, sich mit komplexen Sachverhalten in emotional, kommunikativ und auch juristischen anspruchsvollen Situationen auseinanderzusetzen und rasch zu einer für alle konstruktiven Lösung zu kommen. Pensionskassenguthabens, Unterhaltsbeiträge oder die Abrechnung des vermischten Vermögens. Gerne helfen wir Ihnen, mit der Gegenpartei zu einer vernünftigen Lösung zu gelangen. Konfliktbegleitung für Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer trennpunkt bietet bei Konflikten am Arbeitsplatz Unterstützung, vor allem wenn es darum geht, mit direkter Ansprache konsequente Entscheidungen zu vermitteln. Dafür bringen wir fundierte juristische Kenntnisse, jahrelange Praxiserfahrung sowie Kommunikations- und Gesprächsführungskompetenz ein. Wir agieren als Vermittler, begegnen allen Beteiligten neutral und sachlich sowie unterstützen sie dabei, zielgerichtet im Sinn der Sache wieder auf Kurs zu kommen. Und so gehen wir vor: neutrale Analyse des Problems Deeskalation Rollenklärung, Erzeugung von Transparenz über Interessen und Zwänge Kommunikationsunterstützung, insbes. bei der Vermittlung schwieriger Botschaften Lösungsfindung. Prozessbegleitung während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Berufliche Trennungen sind genauso wie private oft schwierig umzusetzen. Gewachsene Beziehungen, Angst vor persönlichen Verletzungen oder auch vor arbeitsrechtlichen Fehlern verhindern professionelles und konseuentes Vorgehen. Die Hinzuziehung eines unabhängigen und neutralen Dritten Coaches Beraters kann die Situation erleichtern. Im Arbeitsleben tauchen täglich viele komplexe Fragen im Zusammenhang mit Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung auf. Nicht immer findet man im Unternehmen den richtigen Ansprechpartner – nicht immer gibt es intern eindeutige Antworten. Häufig ist neutrale externe Beratung sinnvoll, denn sie kann klar, schonungslos und ohne Rücksicht auf gewachsene Beziehungen aufzeigen und kommunizieren, wo es klemmt. Auch unterstützen wir sie bei rechtlichen Aspekten wie Vertragsabschluss und Probezeit, Auseinandersetzungen über Arbeitszeit, Absenzen, Krankheit, Mutterschaft, Kündigung, Arbeitszeugnis und Schlussabrechnung. Die Experten von trennpunkt sind erfahrene Personalwirtschaftler, die sich im Arbeitsrecht ebenso wie in der unternehmerischen Praxis bestens auskennen. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Fragen zum Thema Trennung / Scheidung? Nutzen Sie dazu unsere kostenlose Info-Abende. Wir bieten regelmässig kostenlose Info-Anlässe im kleinen Rahmen, wo Sie Informationen über rechtliche Hintergründe, einvernehmliche Lösungsansätze und den Ablauf einer Trennung / Scheidung erhalten. Dabei haben Sie Gelegenheit, Ihre Fragen individuell einzubringen. Die Arbeit von trennpunkt im Familienrecht bewegt sich oft im Grenzbereich bei privaten Krisensituationen - was bedeutet: Menschen bei der Trennung / Scheidung zu begleiten und dafür zu sorgen, dass es trotz Ausnahmestimmung gelingt, ihre Partnerschaft verantwortungsvoll und mit Respekt aufzulösen. Dabei sieht jeder die Dinge von seinem Blickwinkel aus; doch von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet erhalten die Dinge eine neue und hoffentlich sachliche Perspektive. Suchbegriffe Beziehung Ehe beenden Ehekrise wenn eine Ehe scheitert in die Brüche geht trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt lösungsorientiert Schlussstrich ziehen und kostengünstig beenden rechtliche und psychologische Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich gewinnende Lösungen für beide Parteien Juristische Scheidungsmediation mit Anstand und Respekt Trennen und Scheiden ohne Anwalt aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung kostengünstig Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden juristische Trennungsberatung Scheidungsberatung und Coaching mit fairen Lösungen ohne Rechtsanwalt kostengünstig aussergerichtliche einvernehmliche Trennung oder Scheidung trennpunkt Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil Zürich St. Gallen trennpunkt Schlussstrich beenden Konfliktberatung ohne Rechtsanwalt bei Scheidungsrecht Familienrecht Arbeitsrecht Raum Zürich St. Gallen Rapperswil rechtes und linkes Zürichseeufer March Höfe Obersee trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info Anlässe Beratung bei Eheschutzverfahren Hilfe Unterstützung ohne Anwalt oder vom Mediator juristischer Trennungsberaterin Scheidungsberaterin Gesprächsbegleitung Raum Zürich St. Gallen Zürcher Oberland Rapperswil Zürichsee Schwyz Pfäffikon Glarus Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie viel Erwerbstätigkeit ist bei Trennung und Scheidung der Ehefrau zumutbar? Trennungsberatung Scheidungsberatung schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Folgen von Trennung und Scheidung was muss man regeln und schriftlich geregelt werden was ist Eigengut oder Errungenschaft Firmenaufteilung Erbschaften Schenkungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden gratis kostenlose Info-Anlässe Güterrecht Einvernehmliche juristische Beratung bei Trennung und Scheidung ohne Anwalt kostengünstig wer haftet für Schulden wer bekommt das Haus wer bekommt die Kinder? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Uster Wetzikon Hinwil Pfäffikon Altendorf Winterthur Mönchaltorf Egg Meilen Horgen Höfe See Gaster Will Jona Hombrechtikon Bubikon Rüti Wald Dürnten Girenbad Eschenbach Gommiswald Uznach Benken KaltbrunnSchänis Wesen Amden Schmerikon Murg Bad Ragaz Schwanden Mollis Rüeschlikon trennpunkt Schlussstrich beendenBerechnung Vorsorgeausgleich Teilung von Freizügigkeitskonten der Pensionskasse Pensionskasseneinkäufe bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Beziehung beenden Scheidungsmediation leben und lebenlassen und loslassen sich trennen und scheiden ohne zu leiden Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Ehestreit beenden sich konsequent und fair trennen und scheiden lassen ohne Streit weshalb Lebenszeit unglücklich verschwenden Hilfe bei Trennung und Scheidung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die eheschutzrechtliche Trennung was sind Voraussetzungen Bevorschussung von Kinderalimenten Die Alimente bleiben aus. Was tun? Hilfe von Rechtsanwalt oder Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Was bedeutet Eheschutz was ist ein Eheschutzgerichtsverfahren? Unterhaltsfragen? Sorgerechtsfragen? Besuchs- und Betreuungsrecht? Wer bleibt im ehelichen Haus? Wer bleibt in der ehelichen Wohnung? Wer muss bei Trennung oder Scheidung ausziehen? Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil-Jona schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtliche Beratung Mediation Coaching bei Konflikten Trennung und Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Rechtsberatung ohne Anwalt und juristische Hilfe bei Auflösung der Partnerschaft Trennung oder Scheidung auf Klage wenn ein Ehepartner sich nicht trennen oder scheiden lassen will Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Die Scheidungsklage nach zweijähriger Trennung Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen und oder Scheidungskonventionen Berechnungen von Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt und Alimente trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Güterrechtliche Auseinandersetzung Aufteilung und Zuteilung Zuweisung von Mobiliar, Hausrat, Haus bei Trennung und Scheidung was geschieht mit Hypothek trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Wie lange muss man Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt bezahlen? Berechnung bei Trennung und oder Scheidung so werden die Alimente berechnet trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht Obhut und Besuchsrecht der Kinder und Vater bei Trennung und Scheidung sinnvolle Besuchsregelungen alternierende Obhut trennpunkt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden Schlussstrich beenden Wie viel Kinderunterhalt und Ehegattenunterhalt muss man bei Trennung oder Scheidung bezahlen wie berechnet sich das Existenzminimum Rechtsberatung Anwalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Männedorf Küsnacht Erlenbach Thalwil Richterswil Stäfa Herrliberg Oberrieden Hurden Tuggen Linthebene Zollikon Stadt Zürich Wollerau Freienbach Lachen Kilchberg Toggenburg Effretikon Illnau Wallisellen Dietlikon Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Unterhalt Alimente für Kinder und Ehefrau bei Trennung oder Scheidung berechnen Nachehelicher Unterhalt Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Trennen oder Scheiden im Pensionsalter AHV-Splitting und Pensionskassenausgleich bei Trennung und Scheidung IV-Renten bei Scheidung Rentenberechnung AHV Witwenrenten Todesfall Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Regelung von Konkubinatsverträgen Elternverträgen und Elternvereinbarungen Vaterschaftsanerkennungen Partnerschaftsverträgen Erbrecht Erbverträgen Vorsorgeaufträge Patientenverfügungen Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Namensänderung und Bürgerrecht nach der Trennung Scheidung Ausländer-Aufenthaltsrecht in der Schweiz Kinder im Ausland Eltern drohen Kinder ins Ausland zu bringen Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Eintragung von Partnerschaften Trennung und Auflösung der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare Adoptivkinder Stiefvater Stiefmutter Rechtsberatung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Lösungen für Haustiere bei Trennung und Scheidung. Wer bekommt den Hund oder die Katzen bei Trennung oder Scheidung Trennungsberatung Scheidungsberatung Konfliktberatung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Schlussstrich beenden Begleitung bei beruflicher Wiedereingliederung Wiedereinstieg Wiedereinsteigerin nach 50 55+ Neuorientierung nach Trennung Scheidung Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Streit mit dem Chef oder der Chefin Abreitsrechtsberatung bei Streit Konflikt mit dem Chef der Chefin oder Mitarbeitenden dem Mitarbeiter oder der Mitarbeiterin fristloser Kündigung Krankheit Burnout Mutterschaft Lohnstreitigkeiten betreffend Arbeitszeugnissen Konfliktberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Zürcher Oberland Rapperswil schweizweit in den Kantonen St. Gallen, Zürich, Schwyz, Glarus, Thurgau, Aarau, Zug und Graubünden trennpunkt Beratung bei Trennung, Scheidung und im Arbeitsrecht Unsere Büros: Untere Bahnhofstrasse 26, 8640 Rapperswil Bachstrasse 4, 8340 Hinwil

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Offen nach Vereinbarung – Schliesst tra 53 minuti
 Geschlossen – Öffnet domani alle 10:00
Praxis von Planta

Praxis von Planta

Balgriststrasse 102, 8008 Zürich
Neuro- und Biofeedback von Planta

Was ist Neurofeedback? Neurofeedback – auch EEG- Biofeedback genannt – ist ein wissenschaftlich anerkanntes computergestütztes Gehirntraining. Es trainiert verschiedene Hirnfunktionen wie z.B. Konzentration, Gedächtnis, Spitzenleistung, Kreativität, Entspannung etc. Neurofeedback ist eine sanfte und wirksame Aufbaumethode zur Behandlung stressbedingter Erkrankungen und funktioneller Störungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Stress, Belastungen, Schmerz etc. unsere Gehirnwellenmuster verändern; als Folge davon werden chemische Stoffe in den Körper ausgeschieden, die das Gleichgewicht stören und zu Beschwerden führen. Neurofeedback eignet sich daher grundsätzlich für jedermann. Durch Neurofeedback lassen sich unsere Gehirnwellenmuster neu einstimmen – nachhaltig und nebenwirkungsfrei. Zur Ermittlung der Hirnwellen werden Sen-soren auf dem Kopf und an den Ohrläppchen befestigt. Die Klientin/der Klient sitzt entspannt vor dem Bildschirm und verfolgt die grafische und akustische Darstellung der Gehirnwellen. Wem kann Neurofeedback nützen? Kindern und Erwachsenen mit... • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen (z.B. ADS, ADHS, sowie bei häufigen Flüchtigkeitsfehlern und Ablenkbarkeit) • Konzentrations- und Gedächtnisproblemen, Gedächtnisprobleme im Alter • Lernschwierigkeiten, Lernstörungen • Dyslexie und Dyskalkulie • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Stimmungsschwankungen, Stimmungslabilität, mentaler Instabilität, mangelnder Impulskontrolle wie beispielsweise häufigen Wutanfällen • Depressionen • Autismus • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen (unter anderem auch bei Albträumen, Bettnässen, Nachtschrecken, Schlafwandeln, Zähneknirschen/Bruxismus, Ein- oder Durchschlafstörungen) • Traumata • Epilepsie • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • Stress aller Art, Reizdarm-Syndrom, Burnout oder als Burnoutprophylaxe • Zwanghaftem Verhalten, Süchte, Essstörungen • hoher/niedriger Blutdruck • Verdauungsprobleme • Prämenstruelles Syndrom PMS • Allgemeine muskuläre Verspannungen / Schleudertrauma • Tinnitus • Hochsensibilität HSP (Beruhigung neuronaler Übererregung, Stärkung der eigenen Filtermechanismen) und zur... • Leistungssteigerung im schulischen, akademischen oder beruflichen Umfeld • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit (fokussiert arbeiten, aufmerksam zuhören, sich leicht erinnern) • Steigerung der Ausgeglichenheit und Entspannung • Peak Performance • Biofeedback ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame und nichtinvasive Therapie- und Trainingsmethode zum Sichtbarmachen und Rückmelden (Feedback) spezifischer normalerweise unbewusst ablaufender Körperfunktionen (z.B. Atmung, Muskelspannung, Körpertemperatur, Pulsfrequenz, Hautwiderstand etc.), die für Gesundung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit wichtig sind. Mittels elektronischer Geräte und Sensoren werden den Trainierenden unbewusst ablaufende physiologische Funktionen audiovisuell zurück-gemeldet. Christian Bürge Dipl. Neurofeedback und Biofeedback Therapeut nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS (Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG) Mitglied NOS Neurofeedback Organisation Schweiz Mitglied/Therapeutenliste EEG Info Europe BERUFLICHES • 1984 - 88 • Sekundarlehrerstudium Phil II an der Universität Fribourg • 1988 - 89 • Informatikausbildung im Rahmen der Sekundarlehrerausbildung • seit 1989 • 100 %- Unterrichtspensum als Sekundarlehrperson Phil II in Graubünden und Zürich • 2018 - 19 • Neurofeedback (EEG-Biofeedback) und Biofeedback Ausbildung nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS am Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG in Zürich • 2019 • Eröffnung der Neuro- und Biofeedback-Praxis an der Rüterwiesstrasse 20A in 8125 Zollikerberg. PERSÖNLICHES Die Medizin begleitet mich seit meiner Geburt. Mein Vater führte zusammen mit meiner Mutter in unserem Zuhause eine Allgemeinpraxis und meine Geschwister und ich erlebten somit den Alltag eines Arztes hautnah mit. Alle Themen, welche die körperliche und geistige Gesundheit betreffen, interessieren mich noch heute. Obwohl ich eine pädagogische Laufbahn eingeschlagen habe, bemerkte ich in meiner Tätigkeit als Sekundarlehrperson, welchen enormen Einfluss die psychische und physische Verfassung der Lernenden auf ihre Leistungsfähigkeit haben und wieviel Entwicklungspotenzial in diesen Bereichen noch vorhanden ist. Neurofeedback und Biofeedback sind zwei hervorragende Trainingsmethoden, um sowohl das persönliche Wohlbefinden wie auch die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen zu optimieren. Nach einem ausführlichen und fundierten Gepräch werde ich in Kombination mit den objektiven Testergebnissen ein individuell konzipiertes Traingsprogramm erstellen, welches wir ein- bis zweimal wöchentlich in meiner Praxis durchführen werden. Ich bin überzeugt, dass sich auch Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit verbessern werden und freue mich Sie in Zollikerberg begrüssen zu dürfen. Während der Biofeedback-Sitzung lernen die Trainierenden nicht nur diese physiologischen Vorgänge bewusst wahrzunehmen, sondern auch wie sie diese Vorgänge in ihrem Körper selbst gezielt beeinflussen und stimulieren können. Zahlreiche kontrollierte Therapiestudien haben ergeben, dass Biofeedback ein Lernprozess ist, durch den die Patientinnen und Patienten in kurzer Zeit willentliche Selbstkontrolle über ihr physiologisches System erlangen und dann auf Alltags-situationen auch ohne Feedbackgerät übertragen können. Biofeedback kann Kindern und Erwachsenen bei folgenden Symptomen nützen: • Stresssymptomen • Burnout • ADHS/ ADS • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Depressionen • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • hoher/niedriger Blutdruck • Essstörungen • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen

PremiumPremium Eintrag
NeurofeedbackBiofeedbackMentaltraining
Balgriststrasse 102, 8008 Zürich
NeurofeedbackBiofeedbackMentaltraining
Neuro- und Biofeedback von Planta

Was ist Neurofeedback? Neurofeedback – auch EEG- Biofeedback genannt – ist ein wissenschaftlich anerkanntes computergestütztes Gehirntraining. Es trainiert verschiedene Hirnfunktionen wie z.B. Konzentration, Gedächtnis, Spitzenleistung, Kreativität, Entspannung etc. Neurofeedback ist eine sanfte und wirksame Aufbaumethode zur Behandlung stressbedingter Erkrankungen und funktioneller Störungen. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass Stress, Belastungen, Schmerz etc. unsere Gehirnwellenmuster verändern; als Folge davon werden chemische Stoffe in den Körper ausgeschieden, die das Gleichgewicht stören und zu Beschwerden führen. Neurofeedback eignet sich daher grundsätzlich für jedermann. Durch Neurofeedback lassen sich unsere Gehirnwellenmuster neu einstimmen – nachhaltig und nebenwirkungsfrei. Zur Ermittlung der Hirnwellen werden Sen-soren auf dem Kopf und an den Ohrläppchen befestigt. Die Klientin/der Klient sitzt entspannt vor dem Bildschirm und verfolgt die grafische und akustische Darstellung der Gehirnwellen. Wem kann Neurofeedback nützen? Kindern und Erwachsenen mit... • Aufmerksamkeits- und Konzentrationsproblemen (z.B. ADS, ADHS, sowie bei häufigen Flüchtigkeitsfehlern und Ablenkbarkeit) • Konzentrations- und Gedächtnisproblemen, Gedächtnisprobleme im Alter • Lernschwierigkeiten, Lernstörungen • Dyslexie und Dyskalkulie • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Stimmungsschwankungen, Stimmungslabilität, mentaler Instabilität, mangelnder Impulskontrolle wie beispielsweise häufigen Wutanfällen • Depressionen • Autismus • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen (unter anderem auch bei Albträumen, Bettnässen, Nachtschrecken, Schlafwandeln, Zähneknirschen/Bruxismus, Ein- oder Durchschlafstörungen) • Traumata • Epilepsie • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • Stress aller Art, Reizdarm-Syndrom, Burnout oder als Burnoutprophylaxe • Zwanghaftem Verhalten, Süchte, Essstörungen • hoher/niedriger Blutdruck • Verdauungsprobleme • Prämenstruelles Syndrom PMS • Allgemeine muskuläre Verspannungen / Schleudertrauma • Tinnitus • Hochsensibilität HSP (Beruhigung neuronaler Übererregung, Stärkung der eigenen Filtermechanismen) und zur... • Leistungssteigerung im schulischen, akademischen oder beruflichen Umfeld • Verbesserung der Konzentrationsfähigkeit (fokussiert arbeiten, aufmerksam zuhören, sich leicht erinnern) • Steigerung der Ausgeglichenheit und Entspannung • Peak Performance • Biofeedback ist eine wissenschaftlich anerkannte, hochwirksame und nichtinvasive Therapie- und Trainingsmethode zum Sichtbarmachen und Rückmelden (Feedback) spezifischer normalerweise unbewusst ablaufender Körperfunktionen (z.B. Atmung, Muskelspannung, Körpertemperatur, Pulsfrequenz, Hautwiderstand etc.), die für Gesundung, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit wichtig sind. Mittels elektronischer Geräte und Sensoren werden den Trainierenden unbewusst ablaufende physiologische Funktionen audiovisuell zurück-gemeldet. Christian Bürge Dipl. Neurofeedback und Biofeedback Therapeut nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS (Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG) Mitglied NOS Neurofeedback Organisation Schweiz Mitglied/Therapeutenliste EEG Info Europe BERUFLICHES • 1984 - 88 • Sekundarlehrerstudium Phil II an der Universität Fribourg • 1988 - 89 • Informatikausbildung im Rahmen der Sekundarlehrerausbildung • seit 1989 • 100 %- Unterrichtspensum als Sekundarlehrperson Phil II in Graubünden und Zürich • 2018 - 19 • Neurofeedback (EEG-Biofeedback) und Biofeedback Ausbildung nach den Richtlinien des EMR, der Stiftung ASCA und der NOS am Institut für Neurofeedback und Biofeedback AG in Zürich • 2019 • Eröffnung der Neuro- und Biofeedback-Praxis an der Rüterwiesstrasse 20A in 8125 Zollikerberg. PERSÖNLICHES Die Medizin begleitet mich seit meiner Geburt. Mein Vater führte zusammen mit meiner Mutter in unserem Zuhause eine Allgemeinpraxis und meine Geschwister und ich erlebten somit den Alltag eines Arztes hautnah mit. Alle Themen, welche die körperliche und geistige Gesundheit betreffen, interessieren mich noch heute. Obwohl ich eine pädagogische Laufbahn eingeschlagen habe, bemerkte ich in meiner Tätigkeit als Sekundarlehrperson, welchen enormen Einfluss die psychische und physische Verfassung der Lernenden auf ihre Leistungsfähigkeit haben und wieviel Entwicklungspotenzial in diesen Bereichen noch vorhanden ist. Neurofeedback und Biofeedback sind zwei hervorragende Trainingsmethoden, um sowohl das persönliche Wohlbefinden wie auch die Leistungsfähigkeit von Jugendlichen und Erwachsenen zu optimieren. Nach einem ausführlichen und fundierten Gepräch werde ich in Kombination mit den objektiven Testergebnissen ein individuell konzipiertes Traingsprogramm erstellen, welches wir ein- bis zweimal wöchentlich in meiner Praxis durchführen werden. Ich bin überzeugt, dass sich auch Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit verbessern werden und freue mich Sie in Zollikerberg begrüssen zu dürfen. Während der Biofeedback-Sitzung lernen die Trainierenden nicht nur diese physiologischen Vorgänge bewusst wahrzunehmen, sondern auch wie sie diese Vorgänge in ihrem Körper selbst gezielt beeinflussen und stimulieren können. Zahlreiche kontrollierte Therapiestudien haben ergeben, dass Biofeedback ein Lernprozess ist, durch den die Patientinnen und Patienten in kurzer Zeit willentliche Selbstkontrolle über ihr physiologisches System erlangen und dann auf Alltags-situationen auch ohne Feedbackgerät übertragen können. Biofeedback kann Kindern und Erwachsenen bei folgenden Symptomen nützen: • Stresssymptomen • Burnout • ADHS/ ADS • Angststörungen wie: Prüfungsangst (auch Schulstress), Phobien, Höhenangst, Platzangst, Panikattacken, etc. • Depressionen • Chronische Schmerzen, Fibromyalgie • hoher/niedriger Blutdruck • Essstörungen • Migräne, Kopfschmerzen • Schlafstörungen

 Geschlossen – Öffnet domani alle 10:00
 Geschlossen – Öffnet domani alle 08:00
AVITA Spitex GmbH

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

AVITA Spitex GmbH

Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

PremiumPremium Eintrag
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Zürichbergstrasse 29, 8032 Zürich
SpitexBetreuung und Pflege zu HauseKrankenpflege PflegefachpersonalAmbulanter DienstHausdienst
Gut aufgehoben mit unserer Pflege & Betreuung

Unsere KLV-Leistungen Von den Krankenkassen anerkannte Leistungen Wir bieten Menschen die auf die Pflege und Intravenöse Therapie angewiesen sind, die Möglichkeit in ihrem vertrauten Umfeld zu leben. Uns ist es wichtig, dass Sie sich ernst genommen fühlen, selber bestimmen können und sich in ihren eigenen vier Wänden wohl fühlen. Als Mitglieder von interdisziplinären Teams tragen Pflegefachpersonen ihren fachspezifischen Anteil zur Betreuung und Behandlung der Patientinnen und Patienten bei. Im Zentrum unseres Handelns steht der Mensch als mündig und verantwortungsbewusst. Unsere Wertschätzung bringen wir im Handeln gegenüber dem Menschen mit Respekt und Toleranz zum Ausdruck. Wir setzen uns ein für seine Autonomie und bewahren die menschliche Würde. Dabei berücksichtigen wir die Individualität, die Kultur und die Religion des Menschen. Bedarfsabklärung und Beratung • Planung von Spitalaustritten • Abklärung des Pflegebedarfs und des sozialen Umfeldes • Information, Beratung und Schulung von Patienten und Angehörigen • Gespräche und Begleitung in Krisensituationen • Koordination und Vernetzung aller involvierten Personen • Organisation von technischen Hilfsmittel Behandlungspflege • Infusionstherapien (z.B. Antibiotika) bis zu 3x tägl. • Parenterale Ernährung (über ZVK oder Port) • Enterale Ernährung (über Magensonde, PEG- oder Jejunalsonde) • Blutentnahmen und Bluttransfusionen • Umgang mit Port-Systemen • Verabreichen von Chemotherapie • Wundbehandlung inkl. VAC Verbände • Einlegen und entfernen von Blasendauerkatheter • Sauerstofftherapien (Organisation und Beratung), Inhalationstherapie • Richten, bestellen und verabreichen von Medikamenten • BZ- Kontrollen und Insulingabe • Schmerztherapien • Stomapflege • Versorgung von Tracheostoma Grundpflege • Hilfe beim An- und Auskleiden • Hilfe beim Essen und Trinken • Ganzkörperpflege • Mobilisation • Beine einbinden, Kompressionsstrümpfe • Unterstützung beim Toilettengang • Sterbebegleitung • 24-h-Betreuung Zusätzliche Dienstleistungen (werden je nach Versichertenstatus von den Krankenversicherungen übernommen oder evt. aus Ergänzungsleistungen Ihrer Wohngemeinde mitfinanziert). • Hauswirtschaftliche Leistungen wie kochen, putzen, bügeln, betten, einkaufen • Transportdienste zum Arzt oder zur Physiotherapie • Administrative Tätigkeiten • Gesellschaft, Entlastung von Angehörigen • Manicure/Pedicure • 24-h-Betreuung Unsere Betreuungsleistungen 24h sicher Zuhause Betreuungsstufe 1 Merkmale • Zeitlich definierte Anwesenheit der Betreuungsperson • Die zu betreuende Person benötigt Unterstützung und Hilfeleistungen bei alltäglichen Verrichtungen, im Sinne einer Kontrolle, Anleitung, Erinnerung. • Die Fähigkeit der alltägliche Entscheidungen zu fällen ist gewährleistet. Es besteht kein oder ein geringer Unterstützungsbedarf. • Die Anwesenheit einer Betreuungsperson erfolgt aus Gründen der Unterstützung einer sinnvollen Tagesgestaltung Der Klient benötigt • hauptsächlich Beaufsichtigung und Betreuung • Keine KLV-pflichtigen Grundpflegeleistungen • Pflegerische und hauswirtschaftliche Hilfeleistungen beschränken sich auf Handreichungen, Kontrolle und Überwachung • Begleitung bei Aussenaktivitäten (Einkaufen, Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen, Ausflüge) • Gemeinsame Gestaltung der Tagesstruktur (Gesellschaft leisten, spielen, beschäftigen) Betreuungsstufe 2 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1) • Die zu betreuende Person benötigt aktive Unterstützung bei der Ausführung alltäglicher Aktivitäten im Bereich der Selbstpflege, der Haushaltsführung und der Alltagsstrukturierung • Der Klient kann die Tätigkeit grundsätzlich selbst ausführen, benötigt jedoch Hilfe Der Klient benötigt • strukturierende Anleitung zur Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung, vor allem unter Zeitdruck. • Erinnerungen für regelmässig wiederkehrende Verrichtungen (z.B. Medikamenteneinnahme) und die Einhaltung von Terminen. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können • Gewährleistung der Sicherheit (Sturzrisiko), z.B. • Begleitung beim Gehen innerhalb der Wohnung • Hilfe bei der Benutzung von Treppen • Ausführung einfacher pflegerischer Hilfeleistungen • Hilfe beim Ausscheidungen • Hilfe beim Gebrauch von Hilfsmitteln • Hilfe beim Anziehen (einzelne Kleidungsstücke, z. B. Jacken, richten der Kleidung) • Unterstützung und Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten • Vorbereiten von Mahlzeiten (Tisch decken, zubereitete Mahlzeiten richten) • Hilfe beim Abwaschen • Hilfe beim Erstellen von Menüplan und Einkaufslisten • Aktive Einflussnahme auf die Gestaltung der Tagesstruktur • Anregung geben für Aktivitäten • Planung und Organisation von Aktivitäten Betreuungsstufe 3 Merkmale (zusätzlich zu den Merkmalen der Betreuungsstufe 1 und 2) • Der Klient kann den überwiegenden Teil der Alltagsverrichtungen nicht mehr selbst ausführen und benötigt Hilfe bei der Ausführung, bzw. die Ausführung muss von der Betreuungsperson übernommen werden. • Die Fähigkeit alltägliche Entscheidungen zu fällen ist in einem Mass eingeschränkt, dass das Risiko einer Selbstgefährdung, und/ oder eine Gefährdung anderer besteht. • Der Klient benötigt die ständige Anwesenheit einer Betreuungsperson. • In der Regel benötigt die Person zusätzlich zu den Betreuungsleistungen KLV-pflichtige Pflegeleistungen durch qualifiziertes Fachpersonal. Der Klient benötigt • Gewährleistung einer regelmässigen Tagesstruktur • ständige Aufsicht über den Aufenthaltsort und die Gestaltung von alltäglichen Verrichtungen und Aktivitäten. • ständige Unterstützung bei Entscheidungen im Bereich der Alltagsgestaltung und Prioritätensetzung. • Leistungen aus dem Bereich der Grundpflege, welche nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden können wie in Betreuungsstufe 2, jedoch • mit einem höheren zeitlichen Aufwand • die Leistung wird in der Regel durch die Betreuungsperson erbracht • die Beteiligung der zu betreuenden Person ist nur in einem geringen Mass und nicht jeden Tag möglich. • Übernahme der alltäglichen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten durch die Betreuungsperson • Zubereiten und Richten von Mahlzeiten • Erledigung der täglich anfallenden Reinigungsarbeiten • Einkaufen, ggf. in Begleitung der zu betreuenden Person • Wäschepflege • ggf. Tier- und Pflanzenpflege • ggf. Übernahme administrativer Aufgaben (Korrespondenz, Erledigung von einfachen Post- und Bankangelegenheiten)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet domani alle 08:00
* Wünscht keine Werbung