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Notar in Müstair

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Manetsch Beat
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Pilatusstrasse 9A, 6036 Dierikon

Für viele Rechtsgeschäfte, gesellschaftlichen Vorgänge und persönlichen Bedürfnisse ist eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies trifft vor allem zu auf das Gesellschaftsrecht, Grundstückgeschäfte und das Ehe- und Erbrecht. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, damit ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine massgeschneiderte, fachlich fundierte und kostengünstige Lösung präsentieren kann. Ausbildung und Werdegang • 1977 Handelsdiplom an der Kantonsschule Luzern • 1979 Matura Typ E (Wirtschaft) • Juristisches Studium an der Universität Bern mit integrierten Praktika • 1988 Rechtsanwaltspatent Kanton Bern (Fürsprecher) • 1991 Notariatspatent Kanton Luzern Berufliche Tätigkeiten • Juristischer Mitarbeiter Baudepartement des Kantons Luzern 1988/1989 • Selbständige Anwaltstätigkeit seit 1989 • Selbständige Notariatstätigkeit seit 1991 • Ersatzrichter am Kantonsgericht des Kantons Luzern (vormals: Verwaltungsgericht) seit 1989 Mitgliedschaften • Luzerner und Schweizerischer Anwaltsverband • Luzerner Notarenverband • Zentralschweizer Richterinnen- und Richterverband Gemeinnütziges Engagement • Präsident des Vereins Weihnachtsbeleuchtung Emmen • Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Gesellschaftsrecht • Grundstückgeschäfte • Ehe, Partnerschaft, Familie und Vorsorge • Erbrecht • Sonstiges

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Für viele Rechtsgeschäfte, gesellschaftlichen Vorgänge und persönlichen Bedürfnisse ist eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies trifft vor allem zu auf das Gesellschaftsrecht, Grundstückgeschäfte und das Ehe- und Erbrecht. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, damit ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine massgeschneiderte, fachlich fundierte und kostengünstige Lösung präsentieren kann. Ausbildung und Werdegang • 1977 Handelsdiplom an der Kantonsschule Luzern • 1979 Matura Typ E (Wirtschaft) • Juristisches Studium an der Universität Bern mit integrierten Praktika • 1988 Rechtsanwaltspatent Kanton Bern (Fürsprecher) • 1991 Notariatspatent Kanton Luzern Berufliche Tätigkeiten • Juristischer Mitarbeiter Baudepartement des Kantons Luzern 1988/1989 • Selbständige Anwaltstätigkeit seit 1989 • Selbständige Notariatstätigkeit seit 1991 • Ersatzrichter am Kantonsgericht des Kantons Luzern (vormals: Verwaltungsgericht) seit 1989 Mitgliedschaften • Luzerner und Schweizerischer Anwaltsverband • Luzerner Notarenverband • Zentralschweizer Richterinnen- und Richterverband Gemeinnütziges Engagement • Präsident des Vereins Weihnachtsbeleuchtung Emmen • Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Gesellschaftsrecht • Grundstückgeschäfte • Ehe, Partnerschaft, Familie und Vorsorge • Erbrecht • Sonstiges

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Rue du Cloître 2, 1204 Genf
Vischer AG

Totalement indépendant. Hautement professionnel. Nous sommes une ötude d’avocats innovant et influent qui se consacre au développement de solutions juridiques efficaces pour des clients suisses et étrangers. Nous couvrons les domaines du droit commercial, fiscal et réglementaire. Nos avocats, conseillers fiscaux et notaires travaillent dans des bureaux modernes à Zurich, Bâle et Genève, où ils sont organisés en différents groupes spécialisés couvrant tous les domaines du droit commercial, sous la direction d'associés expérimentés. Nous travaillons en équipes dynamiques et abordons ensemble les problématiques qui nous sont confiées. Un conseil juridique indépendant sur lequel vous pouvez compter Nos clients exigent et méritent des conseils impartiaux. Nos standards en matière de gestion des conflits d’intérêt nous distinguent des autres cabinets d'avocats. Le fait que nous ne soyons liés ni à un réseau de cabinets d'avocats ni à un réseau d'avocats nous permet de toujours rester indépendants, même dans le choix de nos avocats correspondants à l'étranger. Nous entretenons un réseau qui s’est développé au fil des décennies avec des avocats, des spécialistes et des cabinets d’avocats respectant nos standards. Cela nous permet de pouvoir choisir librement les partenaires adéquats pour répondre au mieux aux exigences de votre mandat. Esprit d’équipe

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Für viele Rechtsgeschäfte, gesellschaftlichen Vorgänge und persönlichen Bedürfnisse ist eine Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Dies trifft vor allem zu auf das Gesellschaftsrecht, Grundstückgeschäfte und das Ehe- und Erbrecht. Nehmen Sie mit mir Kontakt auf, damit ich Ihnen weiterhelfen und Ihnen eine massgeschneiderte, fachlich fundierte und kostengünstige Lösung präsentieren kann. Ausbildung und Werdegang • 1977 Handelsdiplom an der Kantonsschule Luzern • 1979 Matura Typ E (Wirtschaft) • Juristisches Studium an der Universität Bern mit integrierten Praktika • 1988 Rechtsanwaltspatent Kanton Bern (Fürsprecher) • 1991 Notariatspatent Kanton Luzern Berufliche Tätigkeiten • Juristischer Mitarbeiter Baudepartement des Kantons Luzern 1988/1989 • Selbständige Anwaltstätigkeit seit 1989 • Selbständige Notariatstätigkeit seit 1991 • Ersatzrichter am Kantonsgericht des Kantons Luzern (vormals: Verwaltungsgericht) seit 1989 Mitgliedschaften • Luzerner und Schweizerischer Anwaltsverband • Luzerner Notarenverband • Zentralschweizer Richterinnen- und Richterverband Gemeinnütziges Engagement • Präsident des Vereins Weihnachtsbeleuchtung Emmen • Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Gesellschaftsrecht • Grundstückgeschäfte • Ehe, Partnerschaft, Familie und Vorsorge • Erbrecht • Sonstiges

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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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