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Notar in Müstair

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Advokatur- und Notariatsbüro

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur- und Notariatsbüro

Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAnwalt
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Bahnhofstrasse 22, 8965 Berikon
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Spezialisiert auf Advokatur- & Notariatsbüro, Scheidungs- & Trennungsberatung

Unser Fachgebiet beinhaltet die Beratung und Ausführung folgender Dienstleistungen: Notariat / öffentliche Beurkundungen: Immobiliarrecht (ganzer Kanton Aargau): • Kaufverträge • Schuldbrieferrichtungen • Parzellierungen • Begründungen von Stockwerkeigentum • Pfandverträge und vieles mehr Ehe- und Erbrecht (ganze Schweiz): • Ehe- und Erbverträge • Testamente • Erbteilungen • Willensvollstreckermandate und vieles mehr Gesellschaftsrecht (ganze Schweiz): • Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH usw.) • Kapitalerhöhungen, Sitzverlegungen, Firma-Änderungen, • Statutenänderungen und vieles mehr Advokatur (ganze Schweiz): • Familienrecht (Trennungen, Scheidungen, Kindsrecht, Güterrecht etc.), • Erbrecht (Erbteilungen, Anfechtung von Testamenten etc.), • Handels- und Gesellschaftsrecht. Unser Tätigkeitsgebiet: Aarau, Baden, Bellikon, Bergdietikon, Berikon, Birmensdorf, Bremgarten, Brugg, Dietikon, Dintikon, Dottikon, Eggenwil, Fislisbach, Geroldswil, Hermetschwil-Staffeln, Kanton Zürich, Kanton Aargau, Künten, Lenzburg, Mellingen, Muri, Mutschellen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberlunkhofen, Oberrohrdorf, Oberwil-Lieli, Othmarsingen, Remetschwil, Rudolfstetten, Schlieren, Spreitenbach, Stetten, Uitikon, Unterengstringen, Unterlunkhofen, Urdorf, Villmergen, Waltenschwil, Wettingen, Wettswil, Widen, Windisch, Wohlen, Zürich, Zufikon Stets im Mittelpunkt unserer Dienstleistung stehen Sie als Klient(in). Unser sehr gut gelegenes Büro in Berikon (mit Parkplätzen direkt vor der Kanzlei), ist sowohl beratend als auch prozessierend tätig. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter 056 633 64 44.

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 Geschlossen bis tomorrow at 8:00 AM
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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Kellerhals Carrard

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Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Kellerhals Carrard

Henric Petri-Strasse 35, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Kellerhals Carrard

Mit über 350 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 560 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Hannah Faber • Stefan Fasel • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Dr. Dominik Tschudi

Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltAnwaltsbüroNotar
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Mit über 350 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 560 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Hannah Faber • Stefan Fasel • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Dr. Dominik Tschudi

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

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Kellerhals Carrard

Henric Petri-Strasse 35, 4051 BaselPostfach, 4010 Basel
Kellerhals Carrard

Mit über 350 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 560 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Unternehmer aus allen Branchen und Wirtschaftssektoren, die öffentliche Hand, nationale und internationale Organisationen sowie Privatpersonen vor allen gerichtlichen und behördlichen Instanzen im In- und Ausland in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind: • Gesellschafts- und Unternehmensrecht, Externe Rechtsabteilung • Prozessführung, Schiedsgerichtsbarkeit und Insolvenzrecht • M&A und Kapitalmarktrecht • Regulatorisches Finanzmarktrecht, Finanzdienstleistungen, kollektive Anlagen, Leasing, Versicherungen • IT/IP, Vertriebs- und Wettbewerbs- und Kartellrecht • Internationales Sportrecht • Steuern • Öffentliches Recht • Arbeits- und Sozialversicherungsrecht • Wirtschaftsstrafrecht und internationale Rechtshilfe / Compliance • Familien- und Erbrecht für Privatkunden • Notariat Speziellen Fokus legen wir auf die Branchen Finanzdienstleistungen, Life Sciences, IMT (Information, Technologie, Medien), Sport und Unterhaltung, Energie und Immobilien/Bau sowie Retail. Unsere Werte Unternehmerisch Wir kennen Ihre Bedürfnisse und reden die gleiche Sprache, denn auch wir sind Unternehmer und wissen durch unsere Einsitznahme in Führungsgremien von Unternehmen, Stiftungen, Organisationen und Verbänden, was Ihnen wichtig ist. Wir betrachten das Recht als ein Werkzeug, um Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern und zu steigern - mit pragmatischen und innovativen Lösungsansätzen. Persönlich und loyal Persönlicher Kontakt und gegenseitige Loyalität sind für uns keine leeren Floskeln. Deshalb haben wir vergleichsweise viele Partner im Verhältnis zur Anzahl der angestellten Juristen und setzen die persönliche Mandatsbetreuung durch unsere Partner ins Zentrum – oft als one-stop-shop und Sparringpartner über Jahre und Jahrzehnte. Teamorientiert Wir Anwälte sind es gewohnt, eng miteinander und mit Ihnen zusammenzuarbeiten. Dank unserer Grösse und Projekterfahrung können wir innert kürzester Zeit Teams von Fachspezialisten zusammenstellen, effizient einsetzen und sachgerecht führen. Die Strategie und Taktik in komplexen Prozessen, Transaktionen oder Verhandlungen legen wir gemeinsam fest; dabei kommt uns unser internationaler Background und das Verständnis für andere Kulturen zugute. Kommunikativ Wir kommunizieren offen und direkt. Wir bieten nur das an, was wir auch effizient und gut bewältigen können. Wir antworten rasch und ohne unnötige Fachausdrücke auf Ihre Fragen. • weitere Sprachen vorhanden Unsere Advokaten: • Bettina Achermann • Dr. Dario Ammann • Dr. Marco Balmelli • Christine Bassanello • Susanna Baumgartner Morin • Dr. Thomas Bauer • Jan Bläuer • Dr. Lukas Bopp • Manuela Brenneis-Hobi • Dr. Emanuel Dettwiler • Philipp d’Hondt • Hannah Faber • Stefan Fasel • Dr. Fabrizio Gabrielli • Danijel Gajic • Milena Grob • Prof. Dr. Pascal Grolimund • Dr. Eliane Haas • Sidney Haberthür • Dr. Marc Hanslin • Dr. Bernd Hauck • Thomas Hentz • Dr. Melanie Huber • Estelle Keller Leuthardt • Kim Lindner • Dr. Kevin MacCabe • Laura Manz • Livio Marelli • Dr. Nicolas Mosimann • Dr. Olivier Mosimann • Sebastian Müller • Dany Manuela Nüssler • Jon Oetiker • Andrea Schmutz • Sarah Schneider • Marco Sibold • Larissa Simeon • Irena Situm • Prof. Dr. Daniel Staehelin • Adrienne Strahm • Dr. Dominik Tschudi

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