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Bauberatung in Nordwestschweiz (Region)

: 368 Einträge
 Geschlossen bis 9:00 AM
GXP CONSULTING Switzerland

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Grosspeteranlage 29, 4052 Basel
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ConsultingBauberatungIngenieurbüro
Burri Studiger AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Burri Studiger AG

Schwimmbadstrasse 4, 5210 Windisch
Über Burri Studiger AG

Architektur machen heisst Raum schaffen - Architektur ist die Kunst gut zu bauen. Die richtige Komposition aus Form, Material, Licht und Farbe lässt Lebensraum von höchster Qualität entstehen - im Äusseren wie im Inneren. Durch eine fundierte Analyse im Dialog mit dem Auftraggeber entstehen erste Vorstellungen und Strukturen, welche im Entwurfsprozess das Kernstück zur Lösungsfindung bilden. Nur wer die Bedürfnisse und Anliegen der Benutzer kennt, kann eine massgeschneiderte Lösung erarbeiten. Jede Bauaufgabe ist ein Unikat, sowohl durch die Aufgabenstellung als auch durch den Einfluss des Ortes. Dabei gilt es, die für das jeweilige Projekt optimale sowie nachhaltige Konstruktion und Materialisierung zu wählen. Die Umsetzung der Kundenwünsche sowie die zur Verfügung stehenden Mittel bleiben dabei stets im Focus. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Planung bis zur Umsetzung von Neubauten , Umbauten und Sanierungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich . Darüber hinaus können wir Ihnen dank unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz eine Reihe von Dienstleistungen rund um das Bauen anbieten, wie: • Bestandsaufnahmen • Plandigitalisierungen • Machbarkeitsstudien • Dokumentationen • Liegenschaftsbewertungen • Liegenschaftsverkauf • Baugesuche • Fördergesuche • Bauberatungen • Projektmanagement • Bauleitungen • Bauherrenvertretungen

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ArchitektBaumanagementBauberatung
Schwimmbadstrasse 4, 5210 Windisch
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Über Burri Studiger AG

Architektur machen heisst Raum schaffen - Architektur ist die Kunst gut zu bauen. Die richtige Komposition aus Form, Material, Licht und Farbe lässt Lebensraum von höchster Qualität entstehen - im Äusseren wie im Inneren. Durch eine fundierte Analyse im Dialog mit dem Auftraggeber entstehen erste Vorstellungen und Strukturen, welche im Entwurfsprozess das Kernstück zur Lösungsfindung bilden. Nur wer die Bedürfnisse und Anliegen der Benutzer kennt, kann eine massgeschneiderte Lösung erarbeiten. Jede Bauaufgabe ist ein Unikat, sowohl durch die Aufgabenstellung als auch durch den Einfluss des Ortes. Dabei gilt es, die für das jeweilige Projekt optimale sowie nachhaltige Konstruktion und Materialisierung zu wählen. Die Umsetzung der Kundenwünsche sowie die zur Verfügung stehenden Mittel bleiben dabei stets im Focus. Unsere Tätigkeit erstreckt sich von der Planung bis zur Umsetzung von Neubauten , Umbauten und Sanierungen im Wohn-, Gewerbe- und Industriebereich . Darüber hinaus können wir Ihnen dank unserer langjährigen Erfahrung und Fachkompetenz eine Reihe von Dienstleistungen rund um das Bauen anbieten, wie: • Bestandsaufnahmen • Plandigitalisierungen • Machbarkeitsstudien • Dokumentationen • Liegenschaftsbewertungen • Liegenschaftsverkauf • Baugesuche • Fördergesuche • Bauberatungen • Projektmanagement • Bauleitungen • Bauherrenvertretungen

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 Geschlossen bis 8:00 AM
buildexcellence gmbh

buildexcellence gmbh

Joachimsackerstrasse 36, 4103 Bottmingen
„buildexcellence“ – ausgezeichnetes Bauen

‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

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BauherrenberatungBaumanagementGeneralplanungProjektmanagementBautreuhand
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‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

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‚buildexcellence‘ – ‚ausgezeichnetes Bauen‘ richtet sich an private Investoren, an institutionelle Anleger, aber auch kommunale und kantonale Behörden, die Ihr Bauvorhaben, ihre Liegenschaft, aber auch ihr brachliegendes Grundstück unter Beachtung der wirtschaftlichen, gesetzlichen, organisatorischen technischen und ökologischen Abhängigkeiten und Einflüsse in allen Belangen professionell begleitend sehen. Der Bauherrenberater kann in der Organisation der Bauherrschaft zwei grundsätzlich verschiedene Rollen übernehmen. Er tritt entweder als Berater der Bauherrschaft auf und übernimmt somit eine Stabsfunktion, welche nur beratend und unterstützend wirkt. Alternativ kann er die Funktion des Projektleiters Bauherr ausüben und steht dann in einer Linienfunktion, welche über gewisse Anordnungs- und Weisungsbefugnisse verfügt. Bauherrenberater in Stabsfunktion In aller Regel übernimmt der Bauherrenberater in dieser Funktion die nachstehenden phasenübergreifenden Aufgaben: • Allgemeine Beratung der Bauherrschaft (Auftraggeber/-in) • Bauherrenseitiges Risikomanagement und PQM • Überwachung Risiko-, Qualitäts- und Umweltmanagement • Überwachung der Arbeitssicherheit • Laufende Informationen und Dokumentationen der Bauherrschaft • Erstellen von Statusberichten zuhanden der Bauherrschaft • Erstellen von Entscheidungsgrundlagen für die Bauherrschaft • Formulieren von Anträgen an die Bauherrschaft • Kontakte mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Medienarbeit • Überwachung der beauftragten Planer und Unternehmer • Vorbereitung und Teilnahme an bauherrenseitigen Sitzungen • Protokollierung der Sitzungen mit der Bauherrschaft • Teilnahme an Planer- / Bausitzungen • Bauherrenseitige Projektbuchhaltung mittels Messerli-Bauadministration Folgende phasenübergreifende Aufgaben übernimmt der Bauherrenberater in der Funktion Projektleiter Bauherr: • Vertretung der Bauherrschaft im Rahmen der zugewiesenen Kompetenzen • Leitung des bauherrenseitigen Projektteams • Vertretung der Bauherrschaft gegenüber Planern und Unternehmern • Externe Kommunikation • Verhandlungen mit Behörden, Nachbarn und Dritten • Erwirken bauherrenseitiger Entscheidungen • Durchsetzen vertraglich vereinbarter Leistungen Dritter • Leitung von bauherrenseitigen Sitzungen • Genehmigung Rechnungen / Freigabe Zahlungen • Kaufberatung • Beratung vor und nach dem Kauf von Grundstücken, Liegenschaften und Bauvorhaben mittels Analyse und Machbarkeitsstudie • Beratung und Begleitung bei Baufinanzierungen • Einholen von Marktbeurteilungen • Projektbeurteilung

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