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Hochzeit in Nordwestschweiz (Region)

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KinesiologieCoachingFotograf Fotoatelier
MindArt@KIWI / KIWI-Raum&Zeit / FGM Photography

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Seewenweg 5, 4153 Reinach BL
KinesiologieCoachingFotograf Fotoatelier
MindArt@KIWI – Kinesiologie, Coaching, Fotografie & schamanischer Energiearbeit

Willkommen bei MindArt@KIWI, dem Ort für ganzheitliche Kinesiologie, lösungsstarkem Coaching, schamanischer Energiearbeit & kreativer Fotografie. Wir begleiten Babys, Kinder, Jugendliche, Erwachsene & Tiere in Veränderungsprozessen, Persönlichkeitsentwicklung & Balance durch ganzheitliche Gesundheitsförderung & ausdrucksstarker Visualisierung. Schwerpunkte: Kinesiologie & Coaching – Gesundheitsförderung & Klarheit Energie- & Ahnenarbeit – tiefes Wohlbefinden Tierkommunikation & Tierenergetik – Verständigung & ganzheitliche Vitalität Mediale Begleitung – Standortbestimmung & Lebensfragen Zeremonie-Reden – Hochzeiten, Taufen, Abschiede Authentische Fotografie – Porträts & visuelles Storytelling Unsere Vision verbindet – Gemeinsam sind wir stark für Mensch & Tier Unsere Angebote sind einzeln oder flexibel kombinierbar. KIWI-Raum & Zeit – Kinesiologie, Coaching & Energiearbeit FGM Photography – Fotografie KIWI-Neuzeitlich-Schamanisch – Ganzheitliche Begleitung Duggingen (Hauptsitz) & Reinach im Baselland (Nähe Basel) Wir freuen uns auf das persönliche Erstgespräch.

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Nebelpapst
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Nebelpapst

Oberdorfstrasse 4, 5623 Boswil
IHRE EXPERTEN FÜR DIE VERMIETUNG VON NEBELMASCHINEN IN DER SCHWEIZ

Nebelpapst aus Boswil ist der schweizweit grösste Anbieter von Nebelmaschinen! Wir sind Ihr Ansprechpartner, um eine Nebelmaschine für Ihre Veranstaltung zu mieten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Eventtechnik-Branche sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Vermietung von Nebelmaschinen. Seit über vier Jahrzehnten sind wir Ihr verlässlicher Partner für atemberaubende Nebeleffekte und spektakuläre Veranstaltungserlebnisse. Im Jahr 1981 haben wir unsere Leidenschaft für Eventtechnik gefunden und haben uns seitdem auf die Vermietung von hochwertigen Nebelmaschinen spezialisiert. Unsere Erfahrung und unser umfangreiches Know-how ermöglichen es uns, Ihnen individuelle Lösungen für die Planung und Realisierung einzigartiger Veranstaltungsatmosphären anzubieten. In den vergangenen Jahren haben wir bereits mit namhaften Künstlern zusammengearbeitet, darunter auch DJ Bobo. Ob Kindershows, grosse Konzerte oder Hochzeiten, wir bieten die perfekte Nebelmaschine für unvergessliche Erlebnisse. Unser Ziel ist es, Ihre Visionen in die Realität umzusetzen und dabei stets höchste Qualität und Zuverlässigkeit zu garantieren. Wir sind für Sie da, um die perfekte Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und Angebot! Gerne beraten wir Sie zu Ihren Anforderungen.

VeranstaltungstechnikEventsUnterhaltung
Nebelpapst

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Oberdorfstrasse 4, 5623 Boswil
VeranstaltungstechnikEventsUnterhaltung
IHRE EXPERTEN FÜR DIE VERMIETUNG VON NEBELMASCHINEN IN DER SCHWEIZ

Nebelpapst aus Boswil ist der schweizweit grösste Anbieter von Nebelmaschinen! Wir sind Ihr Ansprechpartner, um eine Nebelmaschine für Ihre Veranstaltung zu mieten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Eventtechnik-Branche sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Vermietung von Nebelmaschinen. Seit über vier Jahrzehnten sind wir Ihr verlässlicher Partner für atemberaubende Nebeleffekte und spektakuläre Veranstaltungserlebnisse. Im Jahr 1981 haben wir unsere Leidenschaft für Eventtechnik gefunden und haben uns seitdem auf die Vermietung von hochwertigen Nebelmaschinen spezialisiert. Unsere Erfahrung und unser umfangreiches Know-how ermöglichen es uns, Ihnen individuelle Lösungen für die Planung und Realisierung einzigartiger Veranstaltungsatmosphären anzubieten. In den vergangenen Jahren haben wir bereits mit namhaften Künstlern zusammengearbeitet, darunter auch DJ Bobo. Ob Kindershows, grosse Konzerte oder Hochzeiten, wir bieten die perfekte Nebelmaschine für unvergessliche Erlebnisse. Unser Ziel ist es, Ihre Visionen in die Realität umzusetzen und dabei stets höchste Qualität und Zuverlässigkeit zu garantieren. Wir sind für Sie da, um die perfekte Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und Angebot! Gerne beraten wir Sie zu Ihren Anforderungen.

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Textilreinigung Moser

Textilreinigung Moser

Landstrasse 104, 5430 Wettingen

I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

TextilreinigungTeppichpflege Teppichreinigung
Textilreinigung Moser

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I. AUSFÜHRUNG UND LEISTUNG 1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, materialschonender und umweltbewusster Textilpflege. 2. Die branchenüblichen Methoden und Usanzen sind in den vom Verband Textilpflege Schweiz herausgegebenen Begriffsbestimmungen (Merkblatt Usanzen) festgelegt. 3. Der Textilpfleger kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke, usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen. 4. Die durch den Textilpflegebetrieb ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählten Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung. 5. Für Leasing- und Mietwäsche gelten gesonderte Bestimmungen. II. VERANTWORTLICHKEIT 1. Voraussetzung einer Haftung des Textilpflegers ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren. Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt der Textilpfleger auf seine Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt. 2. Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit von Färbungen und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Applikationen, Ornamente, Bändel, usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen. 3. Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein; insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für den Textilpfleger massgebend. 4. Der Textilpfleger kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen. 5. Der Pflegeauftrag wird als Auftrag im Sinne von OR 394 ff begründet. Eine Erfolgsgarantie ist ausgeschlossen. III. RÜCKGABE 1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen. 2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Barzahlung und gegen Rückgabe der Auftragsbestätigung. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache. 3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann der Textilpfleger ersatzlos über diese verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt der Textilpfleger seinen Kunden vorgängig, sofern ihm Name und Adresse des Auftraggebers bekannt sind. Es besteht keinerlei Verpflichtung seitens des Textilpflegers diesbezüglich Nachforschungen anzustellen. 4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben. IV. BEANSTANDUNGEN 1. Reklamationen müssen unter Vorlage des Beleges ab Entgegennahme des Artikel unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen erfolgen. 2. Beanstandungen werden vom Textilpfleger sorgfältig geprüft, begründet beantwortet oder erklärt und das weitere Vorgehen (sachgemässe Nachbehandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle, usw.) nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt. 3. Schadenfälle können im Textilpflegebereich in der Schweiz nicht versichert werden. Bei Schäden am Artikel oder bei Verlust durch Verschulden des Textilpflegers wird Schadenersatz nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln geleistet. Ein Realersatz ist ausgeschlossen. 4. Kommt keine Einigung zustande, empfehlen wir den Parteien, den Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisationen des Verbandes Textilpflege Schweiz (VTS) und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung zu unterbreiten. V. GERICHTSSTAND 1. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten aus dem Pflegeauftrag ist der Sitz des Textilpflegers.

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Nebelpapst aus Boswil ist der schweizweit grösste Anbieter von Nebelmaschinen! Wir sind Ihr Ansprechpartner, um eine Nebelmaschine für Ihre Veranstaltung zu mieten. Durch unsere langjährige Erfahrung in der Eventtechnik-Branche sind wir Ihr zuverlässiger Partner für die Vermietung von Nebelmaschinen. Seit über vier Jahrzehnten sind wir Ihr verlässlicher Partner für atemberaubende Nebeleffekte und spektakuläre Veranstaltungserlebnisse. Im Jahr 1981 haben wir unsere Leidenschaft für Eventtechnik gefunden und haben uns seitdem auf die Vermietung von hochwertigen Nebelmaschinen spezialisiert. Unsere Erfahrung und unser umfangreiches Know-how ermöglichen es uns, Ihnen individuelle Lösungen für die Planung und Realisierung einzigartiger Veranstaltungsatmosphären anzubieten. In den vergangenen Jahren haben wir bereits mit namhaften Künstlern zusammengearbeitet, darunter auch DJ Bobo. Ob Kindershows, grosse Konzerte oder Hochzeiten, wir bieten die perfekte Nebelmaschine für unvergessliche Erlebnisse. Unser Ziel ist es, Ihre Visionen in die Realität umzusetzen und dabei stets höchste Qualität und Zuverlässigkeit zu garantieren. Wir sind für Sie da, um die perfekte Lösung für Ihre individuellen Anforderungen zu finden. Erfahren Sie mehr über unser Unternehmen und Angebot! Gerne beraten wir Sie zu Ihren Anforderungen.

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