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Gemeinde in Rund um den Zürichsee (Region)

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Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

Gemeindeammann- und Betreibungsamt Gemeinde Horgen

Dorfplatz 1, 8810 HorgenPostfach, 8810 Horgen 1
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Gehört zum Bereich Finanzen Zuständig für die Gemeinden: Horgen (inkl. Ortsteil Hirzel) und Oberrieden Allgemeine Aufgaben des Betreibungsamtes • Durchführung von Schuldbetreibungen (inklusive Pfändungen und Verwertungen) Weitere Aufgaben des Betreibungsamtes: • Vollstrecken des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) • Durchführung von Schuldbetreibungen (Zahlungsbefehle/Pfändungen) • Erteilen von Betreibungsauskünften aus dem Register • Vollzug von Retentionen und Arresten • Verwertungen von Fahrnis und Liegenschaften • Führen des Eigentumsvorbehaltsregisters • Führen des Handelsregisters für natürliche und juristische Personen mit Sitz in Horgen und Oberrieden Aufgaben des Gemeindeammannamtes • Zustellungen in zivilen und gerichtlichen Angelegenheiten • Amtliche Befundaufnahmen in zivilrechtlichen Angelegenheiten/tatsächlicher Zustand • Beglaubigen von Unterschriften, Protokollauszügen und Dokumenten • Freiwillige öffentliche Versteigerungen und Mitwirkung bei Auktionen • Vollstrecken gerichtlicher Aufträge und Verbote, Ausweisungen aus Wohnungen, Versteigerungen usw. • Mitwirkung bei der Strafrechtspflege (Hausdurchsuchung) Online-Formulare sowie nützliche Links finden Sie unter Betreibungen: Betreibungsformulare, Betreibungsauskünfte, Nützliche Links

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Soziale DiensteGemeindeverwaltungGemeinde
Alte Landstrasse 25, 8810 Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Gehört zum Bereich Gesellschaft Drei Fachbereiche übernehmen die Beratung, Begleitung, Betreuung und teilweise die Unterbringung von Personen in persönlichen und/oder finanziellen Notsituationen. Soziale Dienste (Sozialdienst, Asylbetreuung, Fachstelle Erwachsenenschutz) • Anlaufstelle für Menschen mit finanziellen und/oder persönlichen Problemen • Organisation und Ausrichtung der wirtschaftlichen und Gewährleistung der persönlichen Hilfe. Wiederherstellung und Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Selbstständigkeit. • Unterbringung, Betreuung und Förderung der Asylsuchenden • Unterstützung und Vertretung von Personen in verschiedenen Aufgabenbereichen (Vorgabe KESB ) Sozialsekretariat • Bearbeitung der Geschäfte für die Sozialbehörde • Unterstützung der Behördenmitglieder (Fachcontrolling der einzelnen Dossiers) • Bestätigung Sozialhilfebezug • administrative Unterstützung der SozialarbeiterInnen • Bewirtschaftung Empfang und Telefon -Anmeldeprozess Sozialversicherungen • Bearbeitung der AHV/IV- und Ergänzungsleistungsanträge • Bearbeitung von Gesuchen für Pflegekostenbeiträge • AHV-Zweigstelle • Krankenversicherungsamt

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