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Gemeindeverwaltung in Rund um den Zürichsee (Region)

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Steuern - Gemeindeverwaltung Stäfa
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Steuern - Gemeindeverwaltung Stäfa

Goethestrasse 16, 8712 Stäfa
Steuern & Finanzen

Dienstleistungen • Datensperre (Steuerregister) • eSteuerkonto • Fristerstreckungsgesuch • Grundsteuern • Liegenschaftenbewertungen • Quellensteuern • Steuerausweise • Steuererklärungen - Kontrolle und Einschätzungen • Steuerfüsse Kanton Zürich • Steuerinventare • Steuerrechnungen • Wo finde ich die PID- und die Versicherten-Nummer? Online-Schalter • Diverse Merkblätter, Formulare und Informationen • Einzahlungsscheine Steuern • eSteuerkonto • Fristerstreckung Steuererklärung • Steuererklärung für die Grundstückgewinnsteuer Willkommen in Stäfa Es freut mich, dass Sie sich für unsere Gemeinde und unsere Dienstleistungen interessieren. Für Ihre Fragen und Anliegen, die Sie beschäftigen, stehen wir, die Gemeindeverwaltung, Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Damit es Ihnen leichter fällt, mit uns Kontakt aufzunehmen, finden Sie auf unserer Homepage zahlreiche Informationen sowie weiterführende Links. Christian Haltner Gemeindepräsident Hier die wichtigsten Links für Neuzuziehende • e-Umzug (elektronische Zuzugsmeldung) • Abfalltermine • Anmeldung Strom und Wasser • Familien mit schulpflichtigen Kindern • Meldepflicht für Hunde • Adressänderung Fahrzeug- und Führerausweise • Meldepflicht für militärpflichtige Personen • Adressänderung bei der Post • Fürenand.ch • Stäfner Anlässe • Vereinsverzeichnis • Kultur in Stäfa • Verkehrsverein Porträt • Willkommen in Stäfa • Fotogalerie • Stäfa entdecken • Ortsplan • Zahlen & Fakten • Zufahrtsplan • Öffentlicher Verkehr

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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen
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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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